Beiträge

Online-Fortbildungsreihe: Asylbewerberleistungsgesetz in der Praxis

Die Online-Fortbildungsreihe der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) bietet auch in diesem Jahr eine praxisorientierte und vertiefende Auseinandersetzung zu ausgewählten Themen. Fachexpert:innen vermitteln fundiertes Wissen zu aktuellen rechtlichen Entwicklungen.

Die Fortbildungsreihe richtet sich an Berater:innen mit rechtlichen Vorkenntnissen und bietet neben inhaltlichen Impulsen auch Raum für Fragen und Austausch. Die diesjährige Fortbildungsreihe wird durch die Diakonie Deutschland in Zusammenarbeit mit der BAGFW Geschäftsstelle organisiert.

Asylbewerberleistungsgesetz in der Praxis mit RA Volker Gerloff.

In den vier Teilveranstaltungen erfolgt ein umfassender Einblick zu den wichtigsten Fragen für die Beratungspraxis zum Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Rechtsanwalt Volker Gerloff ist Fachanwalt für Sozialrecht und ein ausgewiesener Experte zu Fragen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Er berät und vertritt seit über 20 Jahren bundesweit Mandant:innen in sozialrechtlichen Angelegenheiten.

Dienstag 08.09.2026, 09:00 bis 12:30 Uhr

Grundlagen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)

Dienstag 15.09.2026 09:00 bis 12:30 Uhr

Existenzsicherung

Dienstag 22.09.2026 09:00 bis 12:30 Uhr

Gesundheitsversorgung

Dienstag 29.09.2026 09:00 bis 12:30 Uhr

Rechtsschutz

Die Teilnahme ist kostenfrei.

Ihre Anmeldung gilt für alle 4 Termine. Sollten Sie bestimmte Termine nicht wahrnehmen können, entstehen Ihnen keine Kosten.

Zur Anmeldung


Musterschriftsätze: Widerspruch und Überprüfungsantrag gegen Dublin-Leistungskürzungen nach EuGH-Urteil

Seit der Gerichtsentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 4. Juni 2026 ist klar: Die bisherigen Dublin-Leistungskürzungen nach dem deutschen Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) waren rechtswidrig. Menschen im Dublin-Verfahren wurden jahrelang Leistungen ausgezahlt, die zu gering waren, um einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten.

Ehemals Betroffene können hiergegen nun mithilfe der von Pro Asyl entwickelten Musterschriftsätze vorgehen. Bei Bescheiden die unter einem Monat (bzw. ein Jahr bei Fehlen der Rechtsmittelbelehrung) alt sind kann Widerspruch und eine anschließende Klage beim Sozialgericht sowie ggfs. ein zusätzlicher Eilantrag beim Sozialgericht eingelegt werden, damit die Kürzung aufgehoben und ungekürzte Leistungen gezahlt werden. Bei älteren Kürzungen, die bereits bestandskräftig geworden sind, kann ein Überprüfungsantrag gestellt werden, um vorenthaltene Leistungen einzufordern (rückwirkend ab dem 1.1.2025). So lässt sich das Verwaltungsverfahren erneut öffnen. Betroffene können hierfür die  Musterschriftsätze für den Widerspruch und den Überprüfungsantrag nutzen.



Bericht: Zwischenbilanz der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten

Eine Familie und trotzdem voneinander getrennt. Seit einem Jahr ist der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte nun ausgesetzt und Betroffene leiden unter enormen psychischen und sozialen Folgen.

Diese Bilanz ziehen das International Refugee Assistance Projekt (IRAP) und der Deutsche Caritasverband in ihrem Bericht „Familien leben ausgesetzt: Zwischenbilanz nach einem Jahr Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte“. Verdeutlicht wird das Leid und die zeitgleiche Dysfunktionalität, Langwierigkeit und den erschwerten Zugang zum Rechtsschutz durch den Ablauf der Einzelfallprüfung für Härtefälle. Die Härtefallregelung, die die grund- und menschenrechtliche Last der Aussetzung auffangen sollte, droht damit, ins Leere zu laufen. 

Der Bericht fasst die Erkenntnisse aus einer Umfrage unter knapp 300 Migrationsberaterinnen und -beratern und Erfahrungen aus der anwaltlichen Praxis des International Refugee Assistance Project mit der Aussetzung zusammen und ordnet diese in höchstgerichtliche Rechtsprechung ein. Ein Vergleich mit der Praxis anderer EU-Staaten macht darüber hinaus deutlich, dass der deutsche Gesetzgeber die Aussetzung ausgesprochen restriktiv ausgestaltet hat.



GEAS: FAQ zu den wichtigsten Aspekten

Seit dem 12. Juni 2026 gilt die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland und den übrigen EU-Mitgliedstaaten. Die neuen Regelungen verändern das europäische Asylrecht grundlegend und erschweren den Zugang zu Schutz für viele geflüchtete Menschen.

Welche Änderungen bringt die Reform konkret mit sich? Welche neuen Verfahren werden eingeführt? Und was bedeuten diese für Asylsuchende in Deutschland?

In einem umfassenden Beitrag beantwortet PRO ASYL die wichtigsten Fragen zur GEAS-Reform. Unter anderem werden folgende Themen erläutert:

  • Warum wurde das Gemeinsame Europäische Asylsystem reformiert?
  • Welche Rechtsakte umfasst die Reform?
  • Ab wann gelten die neuen Regelungen und für wen?
  • Was passiert im neuen Screening-Verfahren?
  • Was sind die neuen Asylgrenzverfahren – und werden sie auch in Deutschland angewendet?
  • Gibt es weiterhin unabhängige Beratung für Asylsuchende?
  • Führt die Reform zu einer Verbesserung des Dublin-Systems?

Den Artikel von PRO ASYL finden Sie hier.


Positionspapier: Bedarfsgerechte psychosoziale Versorgung von geflüchteten Kindern

Der Bundesverband Psychosozialer Zentren hat ein Positionspapier zur bedarfsgerechten psychosozialen Versorgung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen veröffentlicht.

Mit Inkrafttreten der europäischen Asylregeln haben mehrere Kinderschutzorganisationen, soziale Träger und der Bundesverband Psychosozialer Zentren ihre Forderungen nach einer bedarfsgerechten Versorgung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen erneuert.

Schutzbedarfe sollen demnach frühzeitig erkannt, der Zugang zur gesundheitlichen Regelversorgung geschaffen und die psychosoziale Versorgungsstruktur substantiell gestärkt werden.

Offensichtlich ist: Viele Kinder mit Fluchterfahrung leiden unter Angst, Depression oder PTBS. 76% berichten von Gewalterfahrungen, doch in der Praxis erhalten viele Kinder und Jugendliche keine Hilfe und werden nicht adäquat versorgt – mit verheerenden Folgen für ihre Integration und Gesundheit.

Die Forderungen im Überblick:

Schutzbedarfe frühzeitig erkennen und sichern

  1. Vulnerabilität erkennen und Versorgung gewährleisten
  2. Altersfeststellung im Zweifel für Kinder und Jugendliche
  3. Keine Ausschlüsse aus der Kinder- und Jugendhilfe

Zugang zur gesundheitlichen Regelversorgung schaffen

  1. Die vollständige Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen sicherstellen
  2. Sprachmittlung in der Gesundheitsversorgung verbindlich einführen

Psychosoziale Zentren als spezialisierte Versorgungsstruktur erhalten und ausbauen

  1. Verlässliche finanzielle Absicherung auf Bundesebene schaffen
  2. Bedarfsgerechte Finanzierung psychosozialer Leistungen unabhängig vom Aufenthaltsstatus sicherstellen
  3. Psychosoziale Zentren strukturell verankern


Gleiche Gesundheitsversorgung für Kinder und Jugendliche im AsylbLG

Minderjährige im Grundleistungsbezug erhalten eine Versichertenkarte:

Am 12. Juni 2026 traten zahlreiche gesetzliche Änderungen im Asyl- Aufenthalts- und Leistungsrecht in Kraft, um europäische Vorgaben umzusetzen („GEAS-Reform“). Fast alle diese Änderungen sind mit Verschärfungen für Geflüchtete verbunden.
Einer der sehr wenigen positiven Aspekte des Gesetzespakets, die Verbesserung bei der Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen im AsylbLG, wird dabei leicht übersehen.

Seit dem 12. Juni haben alle Kinder und Jugendlichen, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, einen Anspruch auf Gesundheitsversorgung wie alle gesetzlich Versicherten.

Die Einschränkungen auf eine Notfallversorgung, die das Gesetz in § 4 AsylbLG bislang vorsah, werden für sie nicht mehr gelten.

Fast alle AsylbLG-berechtigten Minderjährigen werden zwar keine Mitglieder einer Krankenkasse, aber müssen von der Leistungsbehörde zur Auftragsversorgung bei einer Krankenkasse gem. § 264 Abs. 2 SGB V angemeldet werden. Sie bekommen daher eine Gesundheitskarte und brauchen für medizinische Behandlungen normalerweise keine Genehmigung mehr vom Sozialamt.

Diese Regelungen gelten seit dem 12. Juni 2026 für alle Kinder und Jugendlichen, die Grundleistungen nach dem AsylbLG erhalten (in den ersten 36 Monaten des Aufenthalts). Für Personen, die Analogleistungen (nach mehr als 36 Monaten Aufenthalt) oder lebensunterhaltssichernde Leistungen der Jugendhilfe erhalten, war dies auch zuvor schon so.

Der Paritätische hat dazu eine ausführliche Fachinformation herausgegeben.



30 Resettlement-Flüchtlinge in Kenia warten noch immer auf ihre Einreise nach Deutschland

Aufnahmezusage erhalten, Habseligkeiten verkauft, die Unterkunft verlassen, und trotzdem keine Ausreise. So geht es derzeit 30 Geflüchteten in Kenia, die noch immer auf die Erfüllung ihres Resettlementversprechens warten.

Das Resettlement-Team der Caritas berichtet über die Situation der Betroffenen. Sie gehören zu einer Gruppe von 183 Personen mit besonderen Schutzbedarfen, die im Flüchtlingslager Kakuma in Kenia lebten. Mit besonderen Schutzbedarfen sind Personen gemeint, die aufgrund bestimmter Merkmale oder Erfahrungen besonders verletzlich sind. Hierzu gehören unter anderem Minderjährige, Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, Schwangere und viele weitere Personengruppen.

Während des deutschen Regierungswechsels im Mai 2025 und dem daraus resultierenden Stopp von humanitären Aufnahmeprogrammen / Resettlement war das Verfahren für die Geflüchteten in Kenia bereits besonders weit fortgeschritten. So war das Auswahlverfahren abgeschlossen, die Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt, die Aufnahmeentscheidungen getroffen und ein Flug ursprünglich für den 8. Mai 2025 geplant worden.

Auf Grundlage dessen entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, nach Klage einer Betroffenen, es bestünde ein Anspruch, aufgenommen zu werden, da die Reise unmittelbar bevorstand und die Gruppe auf diese vertrauen konnte. Nachdem die Bundesregierung in Folge des Urteils die Einreise der gesamten Gruppe ermöglichte, flog der Charterflug schließlich am 17. Dezember 2025 Richtung Deutschland. Statt der 183 waren jedoch nur 143 Personen an Bord der Maschine. Denn: Unter anderem 30 Personen konnten den Flug aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen bzw. medizinischen Notfällen nicht wie geplant antreten.

Obwohl die Personen nun schon seit einigen Monaten wieder reisefähig sind und wiederholte Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt wurden, hat noch immer kein Ersatzflug stattgefunden. Die Entscheidung des Bundesinnenministeriums über den Zeitpunkt der Einreise steht noch immer aus, während die Betroffenen weiterhin getrennt von ihren Familien im Flüchtlingscamp Kakuma ausharren müssen. Diese Situation stellt eine enorme psychische Belastung dar und nimmt willentlich in Kauf, dass Personen mit besonderen Schutzbedarfen weiterhin unter den schwierigen Bedingungen eines Camps leben müssen.

Auf der Website der Caritas resettlement finden Sie aktuelle Informationen zu Resettlement und humanitären Aufnahmeprogrammen in Deutschland.



Online-Veranstaltung: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Baden-Württemberg

Viele Menschen mit internationaler Geschichte bringen wertvolle Qualifikationen und Berufserfahrungen mit. Dennoch stehen zahlreiche Fachkräfte bei der Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse in Deutschland weiterhin vor Herausforderungen.

Der Landesverband der kommunalen Migrantenvertretung (LAKA) lädt zu einer Online-Infoveranstaltung ein, in der das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit Baden-Württemberg über das Thema „Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Baden-Württemberg“ informieren wird.

Themen der Veranstaltung:
• Wege und Verfahren der Anerkennung
• Beratungs- und Unterstützungsangebote
• Berufliche Perspektiven und Teilhabemöglichkeiten
• Fragen aus der Praxis

Anmeldung:
Bitte melden Sie sich über folgenden Link an. Nach der Anmeldung erhalten Sie die Zugangsdaten zur Zoom-Veranstaltung:

https://eveeno.com/229494553


Zwei Online-Workshops: Erfahrungen im Umgang mit der Bezahlkarte

Die Initiative „Hamburg sagt NEIN zur Bezahlkarte“ lädt alle Bezahlkarten-Initiativen zu zwei Online-Workshops auf Grundlage ihres Berichtes „Erfahrungen im Umgang mit der Bezahlkarte“ ein.

Im Rahmen eines von der GFF angestoßenen und von der Robert-Bosch-Stiftung geförderten Projekts haben Mitarbeitende des Vereins „Multitude“ und die Initiative „Hamburg sagt NEIN zur Bezahlkarte“ letzten Oktober ein Beschwerdeprojekt für Nutzerinnen der Bezahlkarte aufgebaut. In diesem Projekt leistet die Initiative „Hamburg sagt NEIN zur Bezahlkarte“ einerseits direkte Unterstützung bei Problemen rund um die Bezahlkarte und erfasste andererseits aus Umfragen und Gesprächen systematisch die Erfahrungen und Probleme der Nutzerinnen. Diese wurden anschließend in einem Bericht veröffentlicht.

Die Initiative, „Hamburg sagt NEIN zur Bezahlkarte“, möchte sich in einem zweiteiligen Workshop über die Ergebnisse dieses Berichts austauschen, aber auch über die Erfahrungen sprechen, die im Rahmen des Beschwerdeprojekts gesammelt wurden, welche zu dem Bericht geführt haben.
Ziel ist es, diese Erfahrungen zu diskutieren und die Ausweitung möglicher weiterer regionaler Beschwerdeprojekte zu planen.

Warum?

Die Herausforderungen, vor die Menschen im Alltag durch die Bezahlkarte gestellt werden, sind vielerorts ähnlich, auch wenn es natürlich regionale Unterschiede gibt. Daher möchte die Initiative ihr bislang erlangtes Wissen teilen und mit euch und euren jeweiligen Erfahrungen in einen Austausch kommen. Gleichzeitig kann die Dokumentation von Problemen sehr hilfreich für strategische Prozessführungen oder andere Anknüpfungspunkte sein. Sie stellt zudem ein deutliches Gegennarrativ zur politischen Erzählung dar, dass es mit der Bezahlkarte keine Probleme gäbe und alles super laufe.

Die Workshops

Die Workshops sind in zwei Teile aufgeteilt, damit sich fokussiert ausgetauscht werden kann, ohne zeitlich auszuufern.

Teil 1: Ergebnisse des Berichts und Erfahrungen aus dem Beschwerdeprojekt. 22.06.2026, 18:00 – 19:30 Uhr

Im vollständigen Bericht oder im kurzen Handout für eine erste Übersicht finden sich die relevanten Themen und Fakten.

Teil 2: Aufbau einer bundesweiten Vernetzung von lokalen Beschwerdeprojekten – Anleitung, Toolkit, Austausch, erste Schritte. 09.07.2026, 18:00 – 19:30 Uhr

Den Link zur jeweiligen Veranstaltung wird nach einer formlosen Anmeldung bei hamburg@bezahlkarte-nein.de geschickt.


275 Organisationen fordern zum Umdenken im Flüchtlingsschutz auf: Es geht auch anders!

Zum Weltflüchtlingstag stellt sich ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis aus Wohlfahrt, Menschenrechtsarbeit, Kirchen und Zivilgesellschaft unter dem Motto „Es geht auch anders! Gemeinsam für Schutz und Zusammenhalt“ gegen die Entrechtung von schutzsuchenden Menschen. 75 Jahre nach Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention formulieren sie in einem Memorandum eine Zukunftsvision für einen starken Flüchtlingsschutz, von dem alle profitieren.

„Die aktuelle Asyl- und Migrationspolitik setzt bewusst auf Abschreckung, Kriminalisierung und Entrechtung, auf Kosten der Menschen, die Schutz brauchen. Wir setzen uns dagegen ein. Das Memorandum zeigt: Ein Schutz für geflüchtete Menschen, der auf Solidarität und Menschenrechten gründet, ist nicht nur möglich, er ist notwendig,“ Sadiq Zartila vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Memorandum für einen starken Flüchtlingsschutz

Das heute veröffentlichte Memorandum„Es geht auch anders! Gemeinsam für Schutz und Zusammenhalt“ wird von Amnesty International, AWO Bundesverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Diakonie Deutschland, Handicap International und PRO ASYL herausgegeben und von 275 Organisationen, darunter 68 Bundesorganisationen inklusive der Evangelischen Kirche Deutschland, mitgetragen.

Mit Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention vor 75 Jahren wurden die Rechte von Menschen, die Schutz vor Verfolgung suchen, völkerrechtlich verankert. Das bedeutet, Staaten müssen aktiv Verantwortung übernehmen und dürfen diese nicht anderen Ländern aufdrängen.

In dem Memorandum entwerfen die Organisationen eine Zukunftsvision für einen starken und solidarischen Flüchtlingsschutz im 21. Jahrhundert:

“Verfolgte Men­schen finden Schutz. Staatliche Grenzen stehen dem Recht des Einzelnen auf ein Leben in Sicherheit und Würde nicht entgegen. […] Ein Flüchtlingsschutz, der diesem Anspruch gerecht wird, ist möglich. Was dafür gestärkt werden muss, ist das, was uns als Gesellschaft trägt: Solidarität, Respekt im Umgang miteinander und die Bereitschaft, das Gemeinsame über das Trennende zu stellen. Das ist die Basis für einen Flüchtlingsschutz, der für alle funktioniert und das Zusammenleben insgesamt verbessert.”

„Worüber wir jetzt reden wollen“ – Impulse und Visionen

In dem Memorandum geben die Organisationen konkrete Impulse, wie ein funktionierender Flüchtlingsschutz gelingen kann. Aufgeteilt auf fünf Handlungsfelder, haben sie Themen identifiziert, über die Politik und Gesellschaft reden sollten:

  1. Globalen Schutz schaffen, unter anderem das Konzept sicherer Drittstaaten abschaffen sowie den europäischen Solidaritätsmechanismus stärken und ausbauen.
  2. Gewaltfreie Grenzen und sichere Fluchtwege ermöglichen, unter anderem das Verbot von Zurückweisung von Schutzsuchenden konsequent durchsetzen, eine ausnahmslos auf alle ausgerichtete staatliche Seenotrettung sicherstellen und die aktuell ausgesetzten Resettlement- und Familiennachzugsverfahren wiederaufnehmen.
  3. Faire Asyl- und Gerichtsverfahren und Aufenthaltsperspektiven bieten, unter anderem jeden Asylantrag gründlich prüfen, eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung schaffen, zivilgesellschaftliche Unterstützungs- und Beratungsangebote bedarfsgerecht finanzieren und ausreichende Möglichkeiten zum Spurwechsel schaffen.
  4. Gute Startbedingungen durch soziale Rechte ermöglichen, unter anderem das menschenwürdige Existenzmini­mum für alle effektiv und diskriminierungsfrei von Anfang an gewähren und für alle Zugang zu Integrationskursen und zum Arbeitsmarkt schaffen.
  5. Teilhabe und Mitbestimmung Gesellschaft gemeinsam gestalten, unter anderem mindestens das kommu­nalen Wahlrecht für alle einführen, die sich rechtmäßig seit mindestens fünf Jahren in Deutschland aufhalten, sowie Bundesprogramme wie „Demokratie leben” und „Gesellschaftlicher Zusammenhalt” ausreichend finanzieren.