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Angriff auf Menschenrechte, statt „historischer Erfolg“

Flüchtlingsrat entsetzt über Pläne zur faktischen Abschaffung des europäischen Asylrechts. Presse-Statement zum europäischen Asylkompromiss vom 8. Juni 2023

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg kritisiert die Pläne zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, auf die sich die europäischen Innenminister*innen gestern in Luxemburg geeinigt haben, aufs Schärfste. Durch Maßnahmen wie die Auslagerung der Asylverfahren an die EU-Außengrenzen sowie die Ausweitung der „sicheren Drittstaaten“ droht eine faktische Aushebelung des Asylrechts auf europäischer Ebene. „Die diskutierten Maßnahmen zeugen davon, dass der Abschottungswahn Europas ein neues Ausmaß angenommen hat“, kommentiert Anja Bartel, Geschäftsleiterin des Flüchtlingsrats. „Fliehende Menschen sollen daran gehindert werden, von ihrem Recht auf Asyl Gebrauch zu machen. Sie sollen in angeblich sichere Drittstaaten abgeschoben werden und ihre Asylgründe nur noch in rechtlich zweifelhaften Schnellverfahren an den EU-Außengrenzen geprüft werden, während sie in Grenzlagern festgehalten werden“, so Bartel weiter. Noch im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung angekündigt, sich dafür einsetzen zu wollen, das Leid an den EU-Außengrenzen zu beenden. „Wir sind entsetzt darüber, wie skrupellos die Bundesregierung ihren humanitären Versprechen aus dem Koalitionsvertrag den Rücken zukehrt und nun gemeinsam mit rechtspopulistischen Regierungen Pläne schmiedet, wie Europa noch weiter in eine Festung verwandelt werden kann“, so Bartel weiter. „Bei den verabschiedeten Plänen handelt es sich keinesfalls um einen ‚historischen Erfolg‘, wie Innenministerin Nancy Faeser behauptet, sondern um einen massiven Angriff auf Menschenrechte in Europa.“ Statt ihre Energie mit Abschottungspolitik zu verschwenden und die Entrechtung geflüchteter Menschen voranzutreiben hatte der Flüchtlingsrat die Bundesregierung dazu aufgefordert, sich für eine solidarische Aufnahme Geflüchteter in Europa einzusetzen.

weitere Informationen:


Demo-Aufruf: Keine Festung Europa!

Die Ergebnisse der gestrigen Verhandlungen der EU-Innenminister*innen sind eine große Enttäuschung und ein weiterer Schritt hin zu einer Festung Europa. Diese Einigung auf eine Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS) ist falsch. Sie wird dazu führen, dass sich die Situation an den Außengrenzen weiter verschlechtert und Menschenrechte sowie das Recht auf Asyl werden durch den Beschluss mit Füßen getreten.

️Deswegen gehen wir in einem breiten Bündnis aus Grüne Jugend, Jusos, dem Flüchtlingsrat, der DGB Jugend und der Seebrücke auf die Straße: Kommt zur Spontan-Kundgebung am Rotebühlplatz!

Informationen zu den Ergebnissen der gestrigen Verhandlungen sind unter anderem hier zu finden.


Abschlussbericht: Migration und Gesundheitsversorgung in BW

Liegt im Bereich der medizinischen Versorgung gleichberechtigte und gleichwertige Teilhabe von Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte vor?

Der Abschlussbericht Migration und Gesundheitsversorgung Baden-Württemberg zeigt die Behandlungsrealität von Patient*innen mit Migrationsgeschichte in Krankenhäusern und in der ambulanten Versorgung in Baden-Württemberg auf. Gleichzeitig hält er die Ergebnisse fest, inwiefern eine interkulturelle Öffnung der Einrichtungen vollzogen wurde, die mitunter den Abbau von Zugangsbarrieren als Ziel hat.

Der Bericht kann hier heruntergeladen werden.


Pro Asyl: Infos zur geplanten Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)

Am 8./9. Juni 2023 soll beim EU-Rat für Inneres eine Vorentscheidung über die Zukunft des Flüchtlingsschutzes in Europa fallen. Mit dem Gesetzespaket drohen Schutzsuchenden Grenzverfahren unter Haftbedingungen, eine Verschärfung des Dublin-Systems. Letztlich die Aushebelung des Flüchtlingsschutzes. Pro Asyl beantwortet dazu die wichtigsten Fragen.

Gegen die Pläne formiert sich in der deutschen Zivilgesellschaft ein starker Protest: Mehr als 60 Organisationen fordern, dass die Bundesregierung keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes eingeht, über 40 Organisationen mahnen, den Schutz von Kindern nicht zu vergessen, über 700 Anwält*innen und Jurist*innen appellieren in einem offenen Brief an die Bundesregierung, gegen die Reform zu stimmen.


ECPAT: Seminare zum Handel mit Kindern

Die Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung  ECPAT Deutschland e.V. bietet kostenfreie Online-Seminare zum Thema Handel mit Kindern an.

Es werden zwei unterschiedliche Online-Seminare angeboten. Zum einen gibt es Seminare zur Identifizierung von und dem Umgang mit betroffenen Kindern. Zum anderen werden Online-Seminare angeboten, die zusätzlich zu der Einführung in das Thema Handel mit Kindern auch besondere Vulnerabilitäten sowie rechtliche Bestimmungen im Migrations- und Asylkontext beleuchten.

1. Online-Seminar: Identifizierung von und Umgang mit Kindern und Jugendlichen als mögliche Opfer des Menschenhandels

Mittwoch, 14.06.2023, 10:00– 11:30 Uhr
Donnerstag, 05.10.2023, 14:00 – 15:30 Uh
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2. Online-Seminar: Kinderhandel und Ausbeutung im Migrations- und Asylkontext – (Un)begleitete Minderjährige als Betroffene in Ausbeutungsstrukturen erkennen und reagieren

Montag, 03.07.2023, 14:00-16:00 Uhr
Mittwoch, 23.08.2023, 10:00-12:00 Uhr
Dienstag, 07.11.23, 10:00-12:00 Uhr
Montag, 11.12.23, 14:00 – 16:00

Menschenhandel, auch mit Kindern, ist eines der am schnellsten wachsenden Delikte weltweit. Kinder und Jugendliche, die von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung betroffen sind, geben sich aus verschiedenen Gründen selten von sich aus als Betroffene zu erkennen. Das Online-Seminar richtet sich an Praktiker*innen unterschiedlicher Berufsgruppen und vermittelt grundlegendes Wissen zu Handel mit Kindern und den Betroffenen. Sie lernen, welche Anzeichen es für Handel mit und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen gibt und wie Sie Betroffene erkennen und unterstützen können.



Kampagne für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Am 26. Mai 1993 wurde das Grundrecht auf Asyl (Grundgesetz Artikel 16) massiv eingeschränkt. Als Teil dieses sogenannten „Asylkompromisses“ wurde außerdem das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beschlossen. Anlässlich dieses Jahrestages fordert die Kampagne „30 Jahre sind genug! Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen“, die Abschaffung des ausgrenzenden Gesetzes. Derzeit finden in über 30 Städten Veranstaltungen und Aktionen gegen das AsylbLG statt. Auch 200 bundesweite Organisationen sprechen sich in einem Appell gegen das AsylbLG aus, darunter die Diakonie und AWO, der Paritätische sowie Menschenrechts- und Hilfsorganisationen wie Oxfam und medico international.

Als Kampagnenbündnis verurteilen wir die jüngste populistische Stimmungsmache gegenüber Asylsuchenden aufs Schärfste. Am 22 Mai hatte der sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmar in einem Zeitungsinterview Leistungskürzungen für Asylbewerber*innen gefordert. Weitere Stimmen aus der Union sowie der FDP sprechen sich für eine Wiedereinführung der Sachleistungsversorgung durch Gutscheine bzw. Essenspakete aus. „Es ist erschreckend, dass erneut ideologische und zu Teilen rassistische Kampagnen gefahren werden. Geflüchtete Menschen werden so, in Zeiten zunehmender rassistischer Angriffe, erneut zum Spielball politischer Kampagnen“, so Julian Staiger vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg. Kretschmann und Co ignorieren wissenschaftliche Fakten, indem sie verkürzte Theorien von Sozialleistungen als migrationspolitischen Pull-Faktor immer wieder aufs Neue wiederholen. Des Weiteren zeigt sich eine Missachtung menschenrechtlicher Grundsätze sowie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses erklärte 2012 in einem Grundsatzurteil eine pauschale Absenkung der Leistungen für Asylsuchende für verfassungswidrig: Die Menschenwürde ist aus migrationspolitischen Gründen nicht relativierbar!

Als Kampagnenbündnis fordern wir die Politiker*innen aller demokratischen Parteien auf, sich für menschrechtskonforme und pragmatische Lösungen in der Asylpolitik einzusetzen. Für uns kann da nur eine Abschaffung des ausgrenzenden AsylbLG bedeuten. 2022 wurde entschieden, ukrainischen Geflüchteten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch zu gewähren. Die pragmatische Entscheidung, das restriktive AsylbLG nicht anzuwenden, führte zu einer Entlastung der Kommunen. Tatsächlich konnte das AsylbLG seit seiner Einführung 1993 nur mit einem zusätzlichen Verwaltungs- und Kostenaufwand von hunderten Millionen DM/EUR durchgesetzt werden.


Das Recht auf Schutz darf nicht abgeschafft werden

Dem rechten Diskurs mit einer Politik der Menschenrechte entgegentreten.

Mehr als 700 Rechtsanwält*innen und Jurist*innen haben am einen offenen Brief an die Bundesregierung, die Ministerpräsident*innen der Länder und an Abgeordnete des Deutschen Bundestages und Europaparlaments veröffentlicht. Genau 30 Jahre nach dem sogenannten Asylkompromiss kritisieren sie die geplanten Verschärfungen des Flüchtlingsrechts auf nationaler und europäischer Ebene auf das Schärfte und lehnen sie entschieden ab.

Konkret werden vor allem folgende Forderungen erhoben:

  • Der Zugang zum Recht darf nicht durch eine faktische Abschaffung des Asylrechts unterminiert werden.
  • Der effektive Rechtsschutz an den Außengrenzen muss gewährleistet sein.
  • Es darf keine Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten geben.
  • Es sollen keine Migrationsabkommen mit Staaten abgeschlossen werden, die Menschen- und Flüchtlingsrechte nicht gewährleisten.
  • Das Konzept der „sicheren Drittstaaten“ darf nicht durch eine Senkung der völkerrechtlichen Standards ausgeweitet werden.
  • Es muss ein echter Solidaritätsmechanismus in Europa etabliert werden.

Der offene Brief im Wortlaut steht u.a. auf der Website des RAV.


Kundgebung in Stuttgart: Stop the Deportation

Am 27.05. um 14 Uhr findet auf dem Stuttgarter Schillerplatz eine Kundgebung mit anschließendem Demozug statt. Mit der Veranstaltung soll gegen die aktuell hohen Abschiebezahlen und die Inhaftierung vieler Menschen in der Abschiebehafteinrichtung in Pforzheim protestiert werden. Anlass der Kundgebung sind die aktuell häufigen Abschiebungen nach Gambia.

Veranstaltet/unterstützt von: Gambia Refugees Association, Legal Café Stuttgart, Refugees4Refugees, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg



Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung nochmals verlängert

Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wurde bis zum 2. Juni 2024 verlängert. Somit sind nun bis zum 4.3.2024 weiterhin alle Personen, die sich am 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben, für einen Zeitraum von 90 Tagen ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit.


Materialien von Terre des Femmes zum Thema Zwangsverheiratung/Frühehen

Terre des Femmes hat die Broschüre „Starke Familien haben starke Töchter“ zum Thema Zwangsverheiratung/Frühehen veröffentlicht. Die Broschüre, die sich an Eltern richtet, ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Türkisch, Kurdisch, Romanes und demnächst auch in Farsi erhältlich und kann bestellt und auch als PDF heruntergeladen werden. Außerdem hat Terre des Femmes einen kurzen Aufklärungsfilm veröffentlicht, der betroffenen Jugendlichen zeigen soll, dass sie nicht alleine sind und sich Hilfe holen können.