Beiträge

Online-Seminar: Arbeitsrecht 2 (Praxis)

Worauf kommt es bei der Jobsuche an, worauf sollte ich bei der Bewerbung achten und wie bereite ich mich auf ein Bewerbungsgespräch vor?

Das Seminar wird sich unter anderem mit diesen Fragen befassen und die Grundlagen des Arbeitsrechts praxisorientiert vermitteln.

Die Veranstaltung ist Teil der Online-Seminarreihe „Know your rights“, eine Vortragsreihe für Migrant*innen in Deutschland. Möchten Sie noch mehr über Ihre Rechte erfahren, um ein selbstbestimmteres und informierteres Leben in Deutschland zu führen? Dann schauen Sie sich gerne das gesamte Programm an.

Die Teilnahme ist kostenlos. Das Seminar findet online über die Plattform Teams statt, fundierte Deutschkenntnisse (ca. B2) sind notwendig.

Anmeldung:
Für die Anmeldung füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus. Sie erhalten dann rechtzeitig vor der Veranstaltung per E-Mail den Link zu dem entsprechenden Meeting.

Die Anmeldung ist für die gesamten Seminarreihe gültig. Gerne können Sie auch an mehreren Veranstaltungen teilnehmen.  

Mit Ihrer Anmeldung zum Online-Seminar erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihren Namen und die E-Mail-Adresse für die interne Projektdokumentation nutzen dürfen.

Die Veranstaltungsreihe findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“ statt, gefördert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg


Online-Seminar: Arbeitsrecht 1 (Theorie)

Welche Arten von Arbeitsverträgen gibt es, was sind die wichtigsten Regelungen des Arbeitsrechts und welche Rechte haben Arbeitnehmer*innen in Deutschland?

Das Seminar zum Arbeitsrecht wird sich unter anderem mit diesen Grundlagen befassen.

Die Veranstaltung ist Teil der Online-Seminarreihe „Know your rights“, eine Vortragsreihe für Migrant*innen in Deutschland. Möchten Sie noch mehr über Ihre Rechte erfahren, um ein selbstbestimmteres und informierteres Leben in Deutschland zu führen? Dann schauen Sie sich gerne das gesamte Programm an.

Die Teilnahme ist kostenlos. Das Seminar findet online über die Plattform Teams statt, fundierte Deutschkenntnisse (ca. B2) sind notwendig.

Anmeldung:
Für die Anmeldung füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus. Sie erhalten dann rechtzeitig vor der Veranstaltung per E-Mail den Link zu dem entsprechenden Meeting.

Die Anmeldung ist für die gesamten Seminarreihe gültig. Gerne können Sie auch an mehreren Veranstaltungen teilnehmen.  

Mit Ihrer Anmeldung zum Online-Seminar erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihren Namen und die E-Mail-Adresse für die interne Projektdokumentation nutzen dürfen.

Die Veranstaltungsreihe findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“ statt, gefördert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg


Online-Seminar: Wohn- und Mietrecht

Wie ist das Wohnrecht in Deutschland geregelt, worauf muss man bei Wohnungsverträgen achten und was sind die Rechte von Mieter*innen von öffentlichem und privatem Wohnraum?

Das Seminar zum Wohn- und Mietrecht wird sich unter anderem mit diesen Fragen befassen.

Die Veranstaltung ist Teil der Online-Seminarreihe „Know your rights“, eine Vortragsreihe für Migrant*innen in Deutschland. Möchten Sie noch mehr über Ihre Rechte erfahren, um ein selbstbestimmteres und informierteres Leben in Deutschland zu führen? Dann schauen Sie sich gerne das gesamte Programm an.

Die Teilnahme ist kostenlos. Das Seminar findet online über die Plattform Teams statt, fundierte Deutschkenntnisse (ca. B2) sind notwendig.

Anmeldung:
Für die Anmeldung füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus. Sie erhalten dann rechtzeitig vor der Veranstaltung per E-Mail den Link zu dem entsprechenden Meeting.

Die Anmeldung ist für die gesamte Seminarreihe gültig. Gerne können Sie auch an mehreren Veranstaltungen teilnehmen.  

Mit Ihrer Anmeldung zum Online-Seminar erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihren Namen und die E-Mail-Adresse für die interne Projektdokumentation nutzen dürfen.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“ statt, gefördert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg


Appell von Refugees in Libya für Gerechtigkeit und Menschenrechte

Tunesien führt illegale Massenabschiebungen in die Wüste durch. Dort verlieren immer wieder Menschen aufgrund von Durst und Hitze ihr Leben. Zu diesen Menschenrechtsverletzungen geführt haben auch die europäische Migrationspolitik und das millionenschwere Abkommen der Europäischen Union mit Tunesien.

Refugees in Libya – eine Organisation von Geflüchteten, Asylsuchenden und Migranten verschiedener Herkunft – wendet sich mit einem Appell an die tunesischen und europäischen Behörden. Sie verurteilen die Europäische Migrationspolitik, fordern Gerechtigkeit und eine möglichst schnelle Evakuierung aller in Tunesien gefangenen Menschen nach Europa, um die humanitäre Krise zu beenden.  



Praktikant*innen gesucht: Du möchtest dich aktiv für die Rechte von Geflüchteten einsetzen?

Dann bist Du bei uns genau richtig. Ab September 2025 suchen wir noch engagierte Praktikant*innen, die unsere Arbeit unterstützen, und in Baden-Württemberg auf eine menschlichere Flüchtlingspolitik hinwirken wollen.

Während Deines Praktikums bei uns erhältst Du nicht nur spannende Einblicke in die Arbeit einer NGO, die sich leidenschaftlich für die Rechte von Geflüchteten einsetzt, sondern kannst auch aktiv in verschiedenen Bereichen mitwirken. Ob eine Hospitation in der Beratung und die Teilnahme an Fortbildungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht oder die kreative Gestaltung von Social-Media-Posts und dem Verfassen von Artikeln für unser Magazin „Perspektive“ – bei uns kannst Du wertvolle Erfahrungen sammeln. Dich erwarten zudem flache Hierarchien, ein junges, engagiertes Team und die Möglichkeit, eigene Schwerpunkte je nach Interessen und Fähigkeiten zu setzen.

Interesse geweckt? Dann bewirb Dich jetzt für ein mindestens 6-wöchiges Praktikum.

Aufgabenprofil

  • Arbeit im Bereich Asyl- und Aufenthaltsrecht: Hospitation in der Beratung, Rechercheaufgaben, Unterstützung bei und Teilnahme an Fortbildungen und Tagungen
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Teilnahme an Lobbytermine, Mitarbeit bei Pressemitteilungen und Social Media-Veröffentlichungen sowie Verfassen von Artikeln auf der Homepage und im Magazin „Perspektive“
  • Büroorganisation & administrative Aufgaben
  • Flexible Schwerpunktsetzung nach Deinen Interessen und Fähigkeiten

Anforderungen

  • Interesse an Flüchtlingsrecht, Asylpolitik und sozialen Themen
  • Bereitschaft zur Unterstützung im Büromanagement und -verwaltung
  • Gute schriftliche Ausdrucksfähigkeit und Erfahrung im Verfassen von Texten
  • Eigeninitiative, Teamgeist und Engagement
  • Kommunikations- und Organisationsfähigkeit
  • Rechtswissenschaftliche Grundkenntnisse (v.a. Asyl- und Aufenthaltsrecht) von Vorteil, aber nicht notwendig

Rahmenbedingungen

  • Aufwandsentschädigung von 400€ pro Monat für Vollzeitpraktika
  • Teilzeitpraktika nach Absprache möglich
  • Mindestdauer von 6 Wochen (bis maximal 3 Monate bei freiwilligen Praktika, bei Pflichtpraktika gerne auch länger) 
  • Präsenzpraktikum im Herzen des schönen Stuttgarter Westens mit Möglichkeit zum Homeoffice
  • Weiterbildungsmöglichkeiten, inklusive monatlichem rassismuskritischen Austausch
  • Einblicke in die Arbeitsweise und Abläufe einer NGO

Bewerbung

Interesse geweckt? Bewirb Dich jetzt mit Anschreiben, Lebenslauf und relevanten Zeugnissen unter info@fluechtlingsrat-bw.de mit dem Betreff ‚Praktikum (gewünschter Zeitraum)‘. Der Flüchtlingsrat behandelt alle Bewerbungen vertraulich und freut sich besonders über Bewerbungen von migrantisierten Menschen, People of Colour und Menschen mit Fluchtgeschichte.

Lass uns gemeinsam für eine menschlichere Flüchtlingspolitik aktiv werden – werde Teil unseres Teams!

*Für 2024 sind bereits alle Praktikumsplätze besetzt.


Weinstadt: Podiumsdiskussion Probleme und Lösungsansätze in der Flüchtlingsarbeit

Die Aufnahme geflüchteter Menschen bringt Herausforderungen und gleichzeitig vielfältige Potenziale mit sich. Wie steht es um die Verteilungsgerechtigkeit in der Asylpolitik, welche Hürden müssen beim Zugang zum Arbeitsmarkt, Sprachkursen und Unterstützungsmaßnahmen überwunden werden und was bedeutet die unterschiedliche Behandlung von Geflüchteten aus der Ukraine und aus anderen Ländern?

Die Podiumsdiskussion „Probleme und Lösungsansätze in der Flüchtlingsarbeit seit dem Frühjahr 2022“ wird sich unter anderem mit diesen Fragen befassen.

Durchgeführt wird die Veranstaltung vom Integrationsverein Weinstadt. Für den Flüchtlingsrat Baden-Württemberg sprechen wird Bärbel Mauch, 2. Vorsitzende des Flüchtlingsrats.

Ort: Stiftskeller in Weinstadt-Beutelsbach, Stiftsstraße 32, 71384 Weinstadt

Der Eintritt ist frei.

Um Anmeldung wird gebeten unter: monika.unbehau@outlook.de; Anmeldeschluss ist der 2. Oktober 2023


Interview: Brutaler Abschiebeversuch

Innocent A. erlebte im Juli einen brutalen Abschiebeversuch: Mit massiver Polizeigewalt wurde versucht, ihn in ein Flugzeug zu drängen. Am Ende scheiterte die Abschiebung aufgrund seiner Verletzungen und seines Widerstands.

Derzeit ist Innocent A. in Abschiebehaft in Pforzheim, ihm droht die baldige Abschiebung nach Ghana. In einem Interview mit dem Radio Dreyeckland berichtet er von dem Abschiebeversuch, der Abschiebehaft und seinem von Flucht geprägten Leben.



Online Seminarreihe: Know Your Rights

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg führt wieder dieses Jahr gemeinsam mit der international tätigen kanzlei DLA Piper eine Vortragsreihe für Migrant*innen in Deutschland. In insgesamt sechs Terminen werden Ihnen von hoch qualifizierten Fachanwält*innen von DLA Piper die wichtigsten Grundlagen des deutschen Rechts verständlich und praxisorientiert nähergebracht.
Sie möchten mehr über Ihre Rechte erfahren, um ein selbstbestimmteres und informierteres Leben in Deutschland zu führen? Sie verfügen über fundierte Deutschkenntnisse (ca. B2) und über die technische Ausrüstung, von zu Hause aus an Online-Kursen teilzunehmen? Dann ist Know Your Rights genau das Richtige für Sie.

Das Programm ist kostenlos und die einzelnen Sitzungen werden zu den unten aufgeführten Terminen jeweils online über die Plattform Teams stattfinden.

Programm:

Thema der SitzungDatum/Uhrzeit 

Wohn- und Mietrecht
Wohnrecht in Deutschland, Wohnungsverträge und Rechte von Mieter/innen von öffentlichem und privatem Wohnraum. Tipps für Wohnungssuche.
27/09/2023
18:30 – 20:00 Uhr
Arbeitsrecht 1 (Theorie)
Grundtypen von Arbeitsverträgen nach deutschem Recht, Grundlagen des
Arbeitsrechts und von Arbeitnehmer/innenrechten in Deutschland.
04/10/2023
18:30 – 20:00
Arbeitsrecht 2 (Praxis)
Jobsuche in Deutschland, Bewerbung, Bewerbungsgespräche.
11/10/2023
18:30 – 20:00 Uhr
Finanzmanagement
Steuern in Deutschland, Steuererklärung, Eröffnung und Verwaltung eines Bankkontos, Aufnahme eines Kredits, Online-Banking.
18/10/2023
18:30 – 20:00 Uhr
Entrepreneurship – Wie man sein eigenes Business gründet
Wie schreibt man einen Businessplan, rechtliche und praktische
Voraussetzungen für die Gründung eines Unternehmens in Deutschland, wie
man Rechnungen ausstellt, Buchhaltung und Steuerregelungen.
25/10/2023
18:30 – 20:00 Uhr
Versicherung in Deutschland
Verschiedene Arten von Pflichtversicherungen und freiwilligen
Versicherungen in Deutschland.
08/11/2023
18:30 – 20:00 Uhr

Anmeldung:
Für die Anmeldung füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus. Sie erhalten dann rechtzeitig vor der Veranstaltung per E-mail den Link zu dem entsprechenden Meeting.
Mit Ihrer Anmeldung zum Online-Seminar erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihren Namen und die E-Mail-Adresse für die interne Projektdokumentation nutzen dürfen.

Die Veranstaltungsreihe findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“ statt, gefördert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg


LSG NDS: Ablehnung medizinischer Leistungen für Minderjährige nur mit besonderer Begründung

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG NDS) hat mit Beschluss vom 20. Juni 2023 (Az: L 8 AY 16/23 B ER) folgendes entschieden:

„Will eine Behörde bei minderjährigen Asylbewerbern die Kostenübernahme für medizinisch erforderliche Behandlungen verweigern, weil diese nicht zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich seien, so bedarf dies einer besonderen Rechtfertigung.“ Im vorliegenden Fall war die Kostenübernahme für eine Operation eines schwererkrankten Kindes abgelehnt worden, weil die Familie ausreisepflichtig sei und die Kostenübernahme wegen des „absehbar nur vorübergehenden Aufenthalts in Deutschland nicht erforderlich und auch nicht zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich oder zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten“ sei.

Das LSG sah dies anders und setzte hohe Maßstäbe an eine Ablehnung an: „Danach müsse vor allem bei Kindern im Lichte des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums und unter Berücksichtigung der UN-Kinderrechtskonvention besonders gerechtfertigt werden, wenn eine nach den hiesigen Lebensverhältnissen medizinisch erforderliche Behandlungsmaßnahme als nicht zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich abgelehnt werden soll. Die Behörde müsse dazu neben den Umständen des Einzelfalles auch die Qualität des betroffenen (Grund-)Rechts, das Ausmaß und die Intensität der tatsächlichen Beeinträchtigung im Falle der Leistungsablehnung sowie die voraussichtliche und bisherige Aufenthaltsdauer des Ausländers in Deutschland einbeziehen.“



Vier gute Gründe für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte

Empirische Erkenntnisse belegen, dass sich die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für Asylsuchende positiv auf die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen, auf ihre Gesundheit sowie auf Kosten und administrative Prozesse auswirkt. In Baden-Württemberg gibt es keine elektronische Gesundheitskarte für Asylsuchende und Geduldete, wenn sie noch keine 18 Monate in Deutschland leben oder ihre Leistungen eingeschränkt wurden. Ihre Gesundheitsversorgung ist stark begrenzt und zudem oft schwierig durchzusetzen. Eine eGK würde vieles erleichtern, wie sich aus einem Bericht der Sektion Health Equity Studies & Migration am Universitätsklinikum Heidelberg ergibt.

von Maren Schulz

Asylsuchende, geduldete und vollziehbar ausreisepflichtige Personen erhalten eingeschränkte Gesundheitsleistungen (Siehe Artikel »Krankheit im Kontext von Flucht«). Diese eingeschränkten Gesundheitsleistungen gelten auch weit über 18 Monate hinaus für Personen, die gekürzte Leistungen nach § 1a AsylbLG erhalten. Ist der Umfang der Gesundheitsleistungen sowieso schon stark eingeschränkt, so wird der Zugang zu den wenigen verbliebenen zusätzlich erschwert. Ein Grund dafür ist das System der Behandlungsscheine. In Baden-Württemberg scheint in den meisten Regionen pro Quartal in der Regel ein Behandlungsschein ausgegeben zu werden. Zusätzliche Behandlungsscheine müssen in diesem Fall gesondert beantragt werden. Kritisch ist, dass sich die Behandlung bis zur Ausstellung eines (weiteren) Behandlungsscheins oft verzögert.

Hinzu kommt ein erhöhtes Risiko der Stigmatisierung und Diskriminierung. Ganz besonders problematisch ist, so der Bericht, dass »in den zuständigen Behörden i.d.R. nicht-medizinisches Verwaltungspersonal über die Gewährung von Gesundheitsleistungen entscheidet. Verbunden mit dem durch das AsylbLG eingeräumten breiten Ermessensspielraum erhöht sich hierdurch das Risiko für unterschiedliche behördliche Entscheidungspraktiken, die nicht am medizinischen Bedarf orientiert sind.« Dabei gibt es mindestens vier gute Gründe für die Einführung einer eGK und die Abschaffung des Systems der Behandlungsscheine.

1. Bedarfsgerechte Inanspruchnahme von gesundheitlicher Versorgung

Laut der Sektion Health Equity Studies & Migration gibt es mit einer eGK im Vergleich zum Behandlungsscheinsystem weniger Hürden bei der Inanspruchnahme der hausärztlichen Versorgung. Dabei liegt die Inanspruchnahme auf dem Niveau des Bevölkerungsdurchschnitts oder darunter. Befürchtungen, dass durch die Einführung der eGK die medizinische Infrastruktur übermäßig in Anspruch genommen werden könnte, haben sich nicht bewahrheitet, wie die Erfahrungen in anderen Bundesländern gezeigt haben. Des Weiteren erleichtert die eGK den Zugang zur Gesundheitsversorgung, da sich Asylsuchende sowie Ehrenamtliche und Sozialarbeiter*innen nicht mit zwei unterschiedlichen Zugangssystemen (Behandlungsschein und eGK) und den jeweiligen Abläufen und Regelungen auskennen müssen. Letztendlich geht mit einem erleichterten Zugang zum Gesundheitssystem auch eine geringere Stigmatisierung bei der Inanspruchnahme der Gesundheitsleistungen einher.

2. Positive Auswirkung auf die (psychische) Gesundheit

Sehr positiv stellt der Bericht die Auswirkungen auf die psychische Gesundheit dar, denn »der Zugang zur eGK geht mit einer statistisch signifikanten Verbesserung in der psychischen Gesundheit bei Geflüchteten einher, verglichen mit jenen ohne eGK Berechtigung. Die Einführung einer eGK zeigt positive Effekte auf das generelle mentale Wohlbefinden und ist mit einem niedrigeren Risiko für Angst und Depression assoziiert«. Zudem bewerten Asylsuchende mit einer eGK ihren Gesundheitsstatus durchweg positiver. Unmittelbare Auswirkungen auf die körperliche Gesundheit konnten noch nicht nachgewiesen werden. Dies wäre jedoch plausibel, denn durch eine eGK ist unter Umständen eine frühzeitigere Behandlung möglich, die Krankheitsverläufe positiv beeinflussen kann.

3. Niedrigere Kosten für Verwaltung und das Gesundheitssystem

Ganz eindeutig spricht für die Einführung einer eGK, dass die Kosten aufgrund eines geringeren Verwaltungsaufwands bei den zuständigen Behörden langfristig gesenkt werden. So konnte Hamburg Kosten in Höhe von rund 1,6 Millionen Euro pro Jahr einsparen. Auch wird das Gesundheitssystem finanziell entlastet. Daten des Statistischen Bundesamts zeigen, dass die Ausgaben pro Kopf für Asylsuchende mit Behandlungsschein höher sind im Vergleich zu Asylsuchenden mit einer eGK.

4. Erleichterung administrativer Prozesse

Gäbe es keine zwei Zugangssysteme mehr, würden die Abrechnungen der Leistungsträger vereinfacht werden, da mit einer eGK eine automatisierte Abrechnung über eine gesetzliche Krankenkasse erfolgen kann. Die komplexen, oft intransparenten und analogen Abrechnungen im Behandlungsscheinsystem könnten entfallen. Damit würden zeitliche und personelle Ressourcen in den Behörden freigesetzt werden. Der Wegfall der behördlichen Einzelfallprüfung würde zusätzliche Kapazitäten freigeben. Dies würde vor allem endlich, so der Bericht, die »sachliche Einschätzung der Behandlungsbedürftigkeit in das medizinische System« rückübertragen.

Fazit

In Baden-Württemberg ist die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte seit 2016 kein Thema mehr. Zwar hatte die grün-rote Landesregierung 2015 vor, die eGK flächendeckend einzuführen. Die 2016 neu gewählte grün-schwarze Regierung setzte dieses Vorhaben jedoch nie um. Begründet wurde die Entscheidung mit organisatorischen, datenschutzrechtlichen und technischen Hindernissen sowie gesunkenen Zugangszahlen. Der Bericht zeigt jedoch, dass es sich in vielerlei Hinsicht lohnen würde, die Forderung wieder auf die politische Tagesordnung zu setzen. Zwar ändert auch die eGK nichts an der kritikwürdigen eingeschränkten Gesundheitsversorgung in den ersten 18 Monaten des Aufenthalts, aber sie trägt zu einer erheblichen Entspannung aller Beteiligten im Versorgungskontext bei._



Dieser Artikel erschien in Ausgabe 1/2022 unseres Magazins Perspektive, das hier kostenlos bestellt und heruntergeladen werden kann.