Beiträge

Newsletter: EU-Externalisierungspolitik

Die Externalisierungspolitik, -pläne und -praktiken der EU sind für viele Menschen undurchsichtig. Oft sind deren Auswirkungen auf die Rechte von Menschen auf der Flucht sowie auf demokratische Standards, Transparenz und Rechenschaftspflicht unklar. Dieser Newsletter möchte darüber aufklären, zusammenfassen, analysieren und veröffentlicht relevante Dokumente. Die Informationsflut, die sich aus einer Vielzahl von EU-Institutionen, Arbeitsgruppen und nationalen Regierungen ergibt, die an der Externalisierungsagenda beteiligt sind, sollen hier durch eine Zusammenfassung thematischer und regionaler Entwicklungen sowie durch eine eingehende Analyse von Schlüsselfragen bewältigt werden.

Statewatch und migration-control veröffentlichen alle zwei Monate diesen Newsletter, genannt Bulletin.  Die Informationen sollen als fundierte Grundlage für die kritische Arbeit von Aktivist*innnen, Journalist*innen, NGOs, Wissenschaftler*innen und Interessierten zur EU-Externalisierungspolitik dienen.

Der Newsletter kann online gelesen werden. Man kann sich auch dafür anmelden. DerBulletin erscheint zunächst auf Englisch und wird dann schrittweise in Arabisch, Deutsch und Französisch übersetzt. Bei migration-control finden sich die Übersetzungen.

Das Projekt  »Outsourcing Borders – Monitoring EU Externalisation Policy« wird von Pro Asyl, Brot für die Welt, Medico International und Misereor finanziert.


Tübingen: Quo vadis Menschenrechte? Was wird aus dem Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan?

Afghanistan unter der Hand der Taliban – gleichzeitig gewollte Abschiebungen nach Afghanistan und die Unklarheit der Weiterführung des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan aufgrund des Bruchs der Ampelkoalition. Wie ist die aktuelle Lage in Afghanistan, der Stand des Bundeaufnahmeprogramms und wie lauten die aktuellen politischen Forderungen?

Bei der Veranstaltung referieren Aktivist*innen über eigenständig gesammelte Erfahrungen in Islamabad, Afghanistan, im November diesen Jahres und erläutern ihre konkreten Forderungen an die Politik. Die Aktivist*innen haben vor Ort etwa 20 Familien besucht, die aufgrund der Anträge eine Aufnahmezusage erhalten haben, aber auf das Visum für die Einreise warten (und Angst vor der Ablehnung haben). Zu diesen Familien und Menschen, wie politisch aktive und verfolgte Frauen kommen sehr viele dazu, die zwar kontaktiert wurden, aber keine Aufnahmezusagen erhalten haben oder deren Anträge noch nicht mal angeschaut wurden. Diese Menschen verbleiben weiterhin in Unsicherheit und Gefahr in Afghanistan.

Ort: Gemeindehaus Eberhardskirche, Eugenstraße 26, 72072 Tübingen. Die Veranstaltung ist kostenlos.

Programm der Veranstaltung:

14 Uhr: Präsentation und Vortrag: Morssal Omari, Idrees Ahmadzai und Andreas Linder berichten von ihren Besuchen bei zahlreichen Familien im November in Islamabad

15 Uhr: Podium mit Gästen: Elaha Hakim (Kabulluftbrücke / Hamburg), Philipp Braun (Lesben- und Schwulenverband Deutschland LSVD, Bonn), NN (Patenschaftsnetzwerk Ortskräfte, angefragt) und Sadiq Zartila (Flüchtlingsrat BW / Schw. Hall)

16 Uhr: Beisammensein mit afghanischem Essen und Musik

Der Flyer der Veranstaltung beinhaltet weitere Informationen und aktuelle Spendenaufrufe der teilnehmenden Organisationen.


Murrhardt: „Asylantrag abgelehnt – und jetzt?“

In diesem Workshop soll über die verschiedenen Möglichkeiten informiert werden, welche sich nach einem negativen Bescheid im Asylverfahren eventuell anbieten. Dabei soll möglichst niederschwellig über Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung (z.B. §§ 25a, 25b Aufenthaltsgesetz) aufgeklärt werden.

Die Veranstaltung richtet sich vorrangig Menschen mit eigener Fluchterfahrung aus Ländern mit geringer Anerkennungsquote. Dabei ist es unerheblich, ob sie sich noch im Asylverfahren befinden oder in einer Duldung sind. Aber natürlich sind auch alle anderen Menschen mit Fluchterfahrung sowie Ehrenamtliche eingeladen.

Die Aufbereitung und der Vortrag wird möglichst niederschwellig gestaltet – es gibt zudem eine Übersetzung in die türkische Sprache.

Ort: VIFA – Zentrum der Vielfalt, Hauptstrasse 7, 71540 Murrhardt. Die Veranstaltung ist kostenlos.

Weitere Fragen zu dieser Veranstaltung an: jochen.schneider@pyramidea.de oder ines.loubiri@pyramidea.de.

Ausschlussklausel: Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.

Veranstalter*in dieses Workshops ist Pyramidea e.V. Dieser Workshop findet im Rahmen des Projektes „Gute VIBEs in Murrhardt“ statt – gefördert durch die Deutsche Fernsehlotterie und ist eine Kooperationsveranstaltung mit dem Flüchtlingsrat Baden -Württemberg (im Rahmen des Projektes „Aktiv für Flüchtlinge“, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration, aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat).


Darf ich arbeiten nach der Anerkennung im Asylverfahren?

Diese Frage stellen sich etliche Personen, die im Asylverfahren eine Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutz bekommen haben. Denn zwischen dem positiven Bescheids des BAMF und der Aushändigung eines elektronischen Aufenthaltstitels können Monate vergehen. Gerade auch für Arbeitgeber*innen ist es wichtig zu wissen, ob sie jemanden beschäftigen dürfen.

Das Justizministerium hat gegenüber dem Flüchtlingsrat BW klargestellt, dass

  • diesen Personen eine Aufenthalterlaubnis zu erteilen ist (§ 25 Abs. 1 AufenthG und § 25 Abs. 2 S. 1 AufenthG),
  • der Aufenthalt bis zur Erteilung der jeweiligen Aufenthaltserlaubnis als erlaubt gilt und
  • nach Anerkennung der Schutzberechtigung auch eine Erwerbstätigkeit ausgeübt werden darf, es sei denn, es besteht hierfür ein gesetzliches Verbot, vgl. § 4a Abs. 1 S. 1 AufenthG (die Bundesagentur für Arbeit muss nicht zustimmen).

Somit besteht Rechtssicherheit für die Beschäftigung von Personen, die im Asylverfahren eine Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutz bekommen haben. Eine Arbeitserlaubnis ist auch bereits während des laufenden Asylverfahrens möglich und in vielen Fällen gibt es sogar einen Rechtsanspruch auf eine Arbeitserlaubnis (Achtung: Bundesagentur für Arbeit muss ggf. zustimmen). Hier finden Sie mehr Informationen zum Zugang zum Arbeitsmarkt.


Passbeschaffung Afghanistan wieder möglich

Seit über zwei Jahren gab es keine Möglichkeit mehr, dass afghanische Pässe in Deutschland neu ausgestellt wurden. Dies hat sich nun geändert. Das afghanische Kosulat in München kann neue afghanische Pässe ausstellen. Das Justizministerium gibt diese Informationen an den Flüchtlingsrat BW weiter:

  • von afghanischen Vertretungen ausgestellte Dokumente sind anerkannt
  • Passverlängerungen sind bei allen afghanischen Auslandsvertretungen möglich
  • das Generalkonsulat in München erstellt neue Pässe, wenn vollständige Tazkiras oder E-Tazkiras vorliegen, die vom Außenministerium in Kabul registriert und überprüft wurden und die im elektronischen System überprüft werden können
  • sollte eine Passausstellung im Einzelfall nicht möglich sein, stellt das Konsulat in München Negativbescheinigungen aus

Somit geht das Justizministerium davon aus, dass die Passbeschaffung wieder möglich und zumutbar ist. Es werden nur noch in begründeten Einzelfällen Reiseausweise für Ausländer ausgestellt (§ 5 Abs. 1 AufenthV). Das bedeutet insbesondere für Personen, die bereits in der Vergangenheit einen Reiseausweis für Ausländer erhalten haben, dass dieser wahrscheinlich nicht verlängert wird. Alle Afghan*innen sollten zur Passbeschaffung beim Konsulat in München vorsprechen, ist ihnen das nicht möglich oder zumutbar, müssen sie es gut begründen, um einen Reiseausweis für Ausländer erhalten zu können.


Winterpause unserer Beratung

Bitte beachten Sie: Vom 24. Dezember 2024 bis zum 19. Januar 2025 ist unsere Beratung geschlossen. E-Mails und Anrufe können wir in dieser Zeit leider nicht beantworten.

  • Die Beratung für Hauptamtliche (hauptamtlichenberatung@fluechtlingsrat-bw.de) schließen wir vom 24. Dezember 2024 bis zum 7. Januar 2025.
  • Die Beratung für besonders Schutzbedürftige (partizipation@fluechtlingsrat-bw.de) ist bereits ab dem 4. Dezember 2024 bis einschließlich 19. Januar 2025 geschlossen.

Wenden Sie sich in dringenden Fällen an andere Beratungsstellen. Eine Übersicht finden Sie unter Kontaktadressen. Pro Asyl, Migrationsberatungen und die Jugendmigrationsdienste können ggf. ebenfalls weiterhelfen.

Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!


Arbeitshilfe: Ältere geflüchtete Menschen

Das Ankommen in Deutschland ist für ältere Menschen mit besonderen Herausforderungen verbunden: Unterbringungseinrichtungen sind häufig nicht barrierefrei; das Schlange stehen vor Behörden ist körperlich anstrengend. Erst seit relativ kurzer Zeit versucht die Politik, die besondere Situation älterer geflüchteter Menschen nach ihrer Ankunft etwas besser zu berücksichtigen. Mit der Überarbeitung der EU-Aufnahmerichtlinie von 2013 wurde die Kategorie der „schutzbedürftigen Personen“ eingeführt, deren besonderen Bedürfnisse während des Asylverfahrens sowie bei der Unterbringung und Versorgung von den EU-Mitgliedstaaten berücksichtigt werden müssen. Hierzu zählen auch ältere geflüchtete Menschen. Ziel der vorliegenden Arbeitshilfe ist es, Menschen, die ältere Geflüchtete in Deutschland begleiten, mit konkreten Informationen zu deren besonderer rechtlichen Situation zu versorgen. Die Arbeitshilfe gliedert sich in zwei Teile. In einem ersten Teil werden Informationen vermittelt, die das Asylverfahren sowie die aufenthaltsrechtliche Situation der Geflüchteten betreffen. In einem zweiten Teil werden sozialrechtliche Dimensionen, wie Unterbringung, Sozialleistungen und Gesundheitsversorgung aufgegriffen.

Diese Arbeitshilfe wurde im Rahmen des Projekts „Perspektive durch Partizipation“ erstellt, gefördert durch die Aktion Mensch.


Freiburg: Bezahlkarte stoppen!

Die Freiburger Initiative „Bezahlkarte stoppen“ stellt Aktuelles rund um die Bezahlkarte, Umsetzungen auf Bundes- und Landesebene vor und thematisiert vor allem: Was können wir gegen die Bezahlkarte tun, obwohl diese bereits per Gesetz beschlossen ist? Baden-Württemberg als Land will eine flächendeckende Einführung der Bezahlkarte. Diese Informationsveranstaltung soll aktuelle Entwicklungen, Hintergründe der Bezahlkarte beleuchten und aufzeigen, inwiefern es bei der Einführung der Bezahlkarte um die Etablierung und Durchsetzung eines Mechanismus der Ausgrenzung gegen Geflüchtete geht.

Ort: SUSI-Bewohner*innentreff, Vaubaunalle 2, 79100 Freiburg. Die Veranstaltung ist kostenlos.

Mehr Informationen zu der Veranstaltung.


BVerwG: Rückkehr von anerkannten Geflüchteten nach Italien zumutbar

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschied in zwei Urteilen vom 21.11.24 1 C 23.23 und 1 C 24.23, dass bestimmten Geflüchteten mit einer Anerkennung als international Schutzberechtigte (Flüchtlingseigenschaft und subsidiärer Schutz) in Italien bei einer Rückkehr keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohe:

„Alleinstehenden, erwerbsfähigen und nichtvulnerablen international Schutzberechtigten drohen aktuell bei einer Rückkehr nach Italien keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen, die eine Verletzung ihrer Rechte aus Art. 4 der EU-Grundrechtecharta zur Folge haben. Asylanträge dieses Personenkreises in Deutschland können daher nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG im Einklang mit dem Unionsrecht als unzulässig abgelehnt werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden und damit die obergerichtlich umstrittene abschiebungsrelevante Lage im Zielstaat Italien grundsätzlich geklärt.“