Beiträge

Stuttgart: Zwischen Trauma und Therapie: Die Zukunft der landesweiten psychosozialen Versorgung von Geflüchteten

Wo stehen wir heute und wie sieht die Zukunft der psychosozialen Versorgung von traumatisierten Geflüchteten in Baden-Württemberg aus? Welche Akzente kann die zukünftige Landesregierung setzen und welche Handlungsspielräume hat sie, trotz massiver asylrechtlicher Einschränkungen eine menschenrechtskonforme Flüchtlingspolitik umzusetzen?

Die Landesärztekammer und die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg werden im Januar 2026 den „4. Versorgungsbericht zur ambulanten medizinischen, psychosozialen und psychotherapeutischen Versorgung von traumatisierten Geflüchteten in Baden-Württemberg“ veröffentlichen. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren in Baden-Württemberg (LAG Flucht und Trauma) nimmt dies zum Anlass, im Vorfeld der Landtagswahl und vor dem Hintergrund des Inkrafttretens der Verschärfungen im EU-Asylrecht (GEAS) zu einer Diskussion über die Zukunft der landesweiten Versorgung traumatisierter Geflüchteter einzuladen.

Wann? 27. Januar 2026, 17.00 – 19.00 Uhr

Wo? im futurum – Zukunftszentrum, Presselstr. 29, 70191 Stuttgart

Wer? Mit Beiträgen von

  • Dr. med. Robin Maitra, Vorstandsmitglied und Menschenrechtsbeauftragter der Landesärztekammer Baden-Württemberg
  • Ulrike Schneck, Vorstandsvorsitzender der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Psychozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF e.V.)

gefolgt von einem Gespräch mit Mitgliedern des Landtags und dem Flüchtlingsrat Baden-Würrtemberg (angefragt)

Mehr Informationen zur Veranstaltung gibt es auf der Seite von Refugio Stuttgart.


Working Paper: Bleibeperspektiven in Baden-Württemberg

In ihrem Working Paper „Bleibeperspektiven als Alternative zur Abschiebung? – Eine Analyse arbeits- und integrationsbezogener Bleiberechte in Baden-Württemberg“ setzt sich Elina Jonitz von der Erasmus Universität Rotterdam mit der Umsetzung von Bleiberechtsoptionen für Menschen in Duldung in Baden-Württemberg auseinander. In die Analyse einbezogen wurden die Perspektiven von regularisierten Menschen, Regierungsvertreter*innen, gesellschaftlichen Akteur*innen und Arbeitgeber*innen in Baden-Württemberg. Die Studie zeigt, dass Bleiberechtsoptionen als vielversprechende Maßnahmen der „Nicht-Rückkehr“ betrachtet werden können, da sie wichtige gesellschaftliche und wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen und die Rechte, Rechtssicherheit, Mobilität und psychische Gesundheit von Betroffenen verbessern. Komplexe rechtliche Verfahren und eine verschärfte Abschiebungspolitik drohen jedoch, die Ziele von Bleiberechtsoptionen zu untergraben. Vor diesem Hintergrund werden konkrete Handlungsempfehlungen an die Politik formuliert.

Das Working Paper entstand im Kontext des Forschungsprojekts FAiR, finanziert durch die Europäische Union.



Online-Veranstaltungen: Einwanderung nach Deutschland

Die Gesellschaft für politische Bildung e.V. Gegenwind bietet Info-Veranstaltungen zur Einwanderung an. Sie sind zweisprachig und finden online über Zoom statt. Themen sind die Einwanderung als Fachkraft, die Einwanderung mit Chancenkarte, die Einwanderung als Familienzusammenführung, die Einwanderung als Flüchtling, die Einwanderung zur Ausbildung oder zum Studium und die Einwanderung als Au-Pair oder zur Ableistung eines Freiwilligendienstes. Jede Möglichkeit hat ganz bestimmte Voraussetzungen, beispielsweise Altersbegrenzungen, Bildungsabschlüsse, Sprachkenntnisse oder die Sicherung des Lebensunterhalts.

2026 sind folgende Online-Veranstaltungen geplant:

  • 15. Januar, 18 Uhr (Deutsch und Dari): Einwanderung aus Afghanistan
  • 29. Januar, 18 Uhr (Deutsch und Armenisch): Einwanderung aus Armenien
  • 12. Februar, 18 Uhr (Deutsch und Englisch): Einwanderung aus Kenia
  • 24. Februar, 18 Uhr (Deutsch und Farsi): Einwanderung aus dem Iran
  • 26. März, 18 Uhr (Deutsch und Sorani): Einwanderung aus Kurdistan (Irak)
  • 8. April, 18 Uhr (Deutsch und Georgisch): Einwanderung aus Georgien
  • 22. April, 18 Uhr (Deutsch und Armenisch): Einwanderung aus Armenien
  • 19. Mai, 18 Uhr (Deutsch und Farsi): Einwanderung aus dem Iran
  • 18. Juni, 18 Uhr (Deutsch und Dari): Einwanderung aus Afghanistan
  • 30. Juni, 18 Uhr (Deutsch und Sorani): Einwanderung aus Kurdistan (Irak)
  • 30. Juli, 18 Uhr (Deutsch und Armenisch): Einwanderung aus Armenien
  • 11. August, 18 Uhr (Deutsch und Englisch): Einwanderung aus Kenia
  • 27. August, 18 Uhr (Deutsch und Farsi): Einwanderung aus dem Iran
  • 22. September, 18 Uhr (Deutsch und Sorani): Einwanderung aus Kurdistan (Irak)
  • 7. Oktober, 18 Uhr (Deutsch und Georgisch): Einwanderung aus Georgien
  • 22. Oktober, 18 Uhr (Deutsch und Armenisch): Einwanderung aus Armenien
  • 17. November, 18 Uhr (Deutsch und Farsi): Einwanderung aus dem Iran
  • 15. Dezember, 18 Uhr (Deutsch und Sorani): Einwanderung aus Kurdistan (Irak)

Die Regeln für die Einwanderung sind ähnlich. Wenn Sie Deutsch sprechen, können Sie zu jeder Veranstaltung kommen. Es wird allerdings auf einige länderspezifische Sonderheiten eingegangen.

Kontakt und Anmeldung an Reinhard Pohl: reinhard.pohl@gegenwind.info


Stuttgart: Solidarisches Spenden-Yoga

Während es draußen kalt und nass ist, machen wir es uns drinnen im Warmen gemütlich und setzen gemeinsam ein Zeichen für eine menschlichere Flüchtlingspolitik – mit einem solidarischen Spenden-Yoga am Samstag, den 7. Februar 2026, in den Bürgerräumen Stuttgart West (Bebelstr. 22). Alle Einnahmen werden an den Flüchtlingsrat-Baden-Württemberg gespendet – du zahlst so viel, wie du magst.

Schenke Dir und anderen Kraft und nimm teil an ein oder zwei fließenden Vinyasa-Yogastunden mit Lena und Meike, um mit Bewegung und Achtsamkeit Solidarität mit geflüchteten Menschen zu zeigen. Als gemeinsamen Ausklang gibt es Musik von Ania und ein bring&share Snack-Buffet. Wer möchte, kann sich an einem kleinen Infostand über die Arbeit des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg informieren – und natürlich gibt es Raum für Austausch und Vernetzung.

Ob Anfänger*in oder erfahrene*r Yogi – jede*r ist willkommen, um gemeinsam den Körper zu stärken und das Herz zu öffnen!

  • Datum: Samstag, 7. Februar 2026
  • Ort: Bürgerräume Stuttgart West, Bebelstr. 22, 70193 Stuttgart (Wilhelm Emil Fein Raum & Julie Siegle Raum)
  • Programm:
  • 15 Uhr Ankommen
  • 15.30 – 16.30 Vinyasa Yoga
  • 17.00 – 18.00 Vinyasa Yoga
  • Ab 18.15 Uhr Gemeinsamer Ausklang
  • Kosten: auf Spendenbasis (Spendenempfehlung 15 €)
  • Anmeldung: Bitte melde dich hier über das Formular an.
  • Bitte mitbringen: Bitte bring eine eigene Yoga-/Sportmatte mit, optional gerne eine Decke und noch andere Yoga-Hilfsmittel, die du vielleicht Zuhause hast. Außerdem natürlich bequeme Kleidung und wenn du Zeit und Lust hast, gerne auch eine Kleinigkeit für das Snack-Buffet (bitte nur Fingerfood).


Freiburg: Von der Duldung zur Aufenthaltserlaubnis

Eine Duldung ist normalerweise kein sicherer Aufenthalt. Menschen mit Duldung können eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, wenn sie einige Voraussetzungen erfüllen. Melanie Skiba vom Caritasverband Freiburg Stadt e.V. leitet die Infoveranstaltung und spricht einfaches Deutsch.

Die Veranstaltung „Wege von der Duldung in eine Aufenthaltserlaubnis“ beschäftigt sich unter anderem mit folgenden Fragen:

  • Was ist eine Duldung?
  • Welche Wege von der Duldung in eine Aufenthaltserlaubnis gibt es?
  • Welche Voraussetzungen gibt es für die Aufenthaltserlaubnis?

Wo? Franz-Hermann-Haus, Sundgauallee 8, 79110 Freiburg

Wann? 26. Februar 2026, 17.00 – 19.00 Uhr

Wer? Menschen aus Freiburg mit Duldung

Wie? Kostenfrei. Damit besser geplant werden kann, gerne über die E-Mail praktikum-fhh@caritas-freiburg.de anmelden. Es ist auch möglich, ohne Anmeldung teilzunehmen.


Aktualisierte Arbeitshilfe: Grundlagen Asylverfahren

Der Paritätische Gesamtverband hat die sechste aktualisierte Auflage der Arbeitshilfe „Grundlagen des Asylverfahrens“ herausgegeben.

Das Asylverfahren ist in seinen rechtlichen Grundlagen sowie der tatsächlichen Umsetzung enorm komplex. Vor allem das Zusammenspiel von deutschem und europäischem Asylrecht macht dieses Rechtsgebiet zu einem besonders anspruchsvollen. Diese Arbeitshilfe richtet sich insbesondere an neue Asylverfahrensberater*innen und sonstige Personen, die Asylsuchende im Rahmen des Asylverfahrens unterstützen und beraten möchten. Die Arbeitshilfe stellt Basisinformationen zur Verfügung und ist bewusst praxisorientiert gestaltet.

Durch die bevorstehende Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylrechts (GEAS) wird sich das Asylrecht grundlegend ändern. Doch auch mit der Geltung der GEAS-Reformen behält diese Arbeitshilfe ihre Bedeutung, da das alte Rechtssystem in zahlreichen Altfällen parallel zu den neuen Regelungen Anwendung finden wird.

Erstellt wurde die grundlegend überarbeitete Neuauflage von Kirsten Eichler, Mitarbeiterin des „Projekt Q – Qualifizierung der Flüchtlingsberatung“ der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA).


Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V., Oktober 2025: Grundlagen des Asylverfahrens


Handreichung: deutsche Staatsangehörigkeit & unbefristete Aufenthaltstitel

Die Diakonie Deutschland hat im November 2025 die Handreichung Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit und unbefristete Aufenthaltstitel – Checklisten für Migrationsfachdienste veröffentlicht. Ziel dieser Checklisten ist es, im Einzelfall möglichst schnell einen Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit oder in einen unbefristeten Aufenthaltstitel aufzeigen zu können. Die Checklisten verschaffen hierfür einen kompakten Überblick über die wichtigsten Voraussetzungen.

In Deutschland lebten Ende 2024 etwa 4,3 Millionen Drittstaatsangehörige mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis, deren Verlängerung regelmäßig beantragt, geprüft und beschieden werden muss. Die weit überwiegende Mehrheit verfügt über eine befristete Aufenthaltserlaubnis aus humanitären oder familiären Gründen. Der Fokus dieser Checklisten liegt auf eben dieser Gruppe der humanitär oder familiär aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen. Nicht erfasst sind Sondervorschriften für unbefristete Aufenthaltsrechte, insbesondere für Fachkräfte, EU-Staatsangehörige, ehemalige Deutsche sowie für türkische Staatsangehörige.

Die Handreichung umfasst folgende Regelungen:

  • Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit – §§ 4, 8, 10 StAG
  • Erlaubnis zum Daueraufenhalt­ EU – § 9a AufenthG
  • Niederlassungserlaubnis für Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Resettlement-­Flüchtlinge – § 26 Abs. 3 AufenthG
  • Niederlassungserlaubnis für Personen mit anderer humanitärer Aufenthaltserlaubnis – § 26 Abs. 4 AufenthG
  • Niederlassungserlaubnis für Personen mit Aufenthalt aus familiären Gründen – §§ 28 Abs. 2 S. 1, 31 Abs. 3 und 35 AufenthG
  • Niederlassungserlaubnis in sonstigen Fällen – § 9 Abs. 2 AufenthG

Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V., November 2025: Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit und unbefristete Aufenthaltstitel – Checklisten für Migrationsfachdienste


Zehn Forderungen zu den Landtagswahlen 2026

Am 8. März 2026 finden in Baden-Württemberg Landtagswahlen statt. Vor diesem Hintergrund hat der Flüchtlingsrat zehn Forderungen an die neue Landesregierung formuliert. Diese dürfen gerne von ehrenamtlich Engagierten sowie Organisationen der Geflüchtetensolidaritätsarbeit in Baden-Württemberg weiterverbreitet und für die eigene politische Arbeit im Rahmen der anstehenden Wahlen genutzt werden.

Die folgenden Forderungen haben wir in einem Forderungskatalog inhaltlich begründet und konkretisiert:

1. Mit Landesaufnahmeprogrammen sichere und legale Fluchtwege schaffen!
2. Unterbringung in der Erstaufnahme verbessern und schneller auf Kreise und Kommunen verteilen!
3. Grundversorgung geflüchteter Menschen verbessern!
4. Bürokratie abbauen, Ausländerbehörden entlasten und umgestalten!
5. Rassismus und Diskriminierung bekämpfen!
6. Besserer Schutz für junge Geflüchtete – Kinder- und Jugendhilfe stärken!
7. Bleiberechtsoptionen konsequent nutzen!
8. Von Abschiebungen und Abschiebehaft absehen!
9. Eine transparente und partizipative Umsetzung der GEAS-Reform, die Freiheitseinschränkungen auf ein Minimum reduziert!
10. Geflüchtetensolidaritätsarbeit in Baden-Württemberg stärken!


Winterpause unserer Beratung

Bitte beachten Sie: Vom 18. Dezember 2025 bis zum 25. Januar 2026 ist unsere Beratung geschlossen.
E-Mails und Anrufe können wir in dieser Zeit leider nicht beantworten.

Wenden Sie sich in dringenden Fällen bitte an andere Beratungsstellen.
Eine Übersicht finden Sie unter Kontaktadressen.
Pro Asyl, Migrationsberatungen und die Jugendmigrationsdienste können ggf. ebenfalls weiterhelfen.

Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!


Mangel an Gerechtigkeit bei obligatorischer Anschlussversicherung für Menschen im AsylbLG

Schutzsuchende, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und nach Ende einer Beschäftigung in die obligatorische Anschlussversicherung rutschen, kämpfen mit unzumutbar hohen Krankenkassenbeiträgen und gegen eine Ungleichbehandlung je nach Bundesland, die auch von den Sozialgerichten in Baden-Württemberg angefochten wird.

Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, haben keinen Anspruch auf eine reguläre Krankenversicherung, sondern werden nur bei akuten Krankheiten oder Unfällen behandelt. Nach einem 36-monatigen Aufenthalt in Deutschland wechseln Betroffene den Leistungsbezug und erhalten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII). Damit einher geht die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Hat eine Person, die Leistungen nach dem AsylbLG erhält, eine Beschäftigung, welche sozialversicherungspflichtig ist, muss sich diese Person gesetzlich krankenversichern. Endet die Beschäftigung bereits vor Ablauf der 36 Monate, fällt die Person zurück in die Leistungen nach dem AsylbLG. Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, die aufgrund der Beschäftigung eingegangen wurde, lässt sich nur unter Vorlage einer anderen (privaten) Krankenversicherung kündigen – die eingeschränkte gesundheitliche Versorgung nach dem AsylbLG ist dafür nicht ausreichend (Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10. März 2022, B 1 KR 30/20 R). Deswegen rutscht die ehemals beschäftigte Person, die nur noch Leistungen nach dem AsylbLG bezieht, in die obligatorische Anschlussversicherung (OAV). Die Kosten für die OAV sind im Vergleich zu den sehr geringen Leistungen nach dem AsylbLG besonders hoch und für Betroffene nur schwer bis gar nicht tragbar.

Unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland

Das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg hat sich in einem Schreiben vom 26. August 2024 auf den Standpunkt gestellt, dass es für die Übernahme der Beiträge durch die Sozialämter keine Rechtsgrundlage gebe. Es handle sich um eine Gesetzeslücke, die auf Bundesebene geschlossen werden müsse. Kommunen in Baden-Württemberg, welche die OAV-Beiträge bisher übernommen hätten, würden für 2025 keine finanziellen Mittel mehr diesbezüglich erhalten. Dieses Vorgehen verteidigt die baden-württembergische Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges in einem Antwortschreiben vom 17. November 2025 erneut. Auswirkungen hat dies auf Tausende Menschen in Baden-Württemberg. Betroffene müssen ungefähr 250€ monatlich für die OAV zahlen – bei einer monatlichen Leistung von 460€ nach AsylbLG für alleinstehende Personen.

Die Landesregierung in Nordrhein-Westfahlen erklärt in einem Erlass vom 7. August 2025, die Beiträge der OAV sollen für Personen im AsylbLG übernommen werden. Auch in Rheinland-Pfalz ordnete das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration an, die Übernahme der OAV-Beiträge muss durch die Sozialämter gewährt werden.

Gerichte in Baden-Württemberg geben Betroffenen recht

Das Sozialgericht Freiburg entschied nach der Klage eines Betroffenen, dass die Übernahme der Beiträge durch die Behörden gerechtfertigt ist. Die Rechtsgrundlage hierfür sei § 6 AsylbLG, nach dem „sonstige Leistungen“, die nicht in den AsylbLG-Grundleistungen vorgesehen sind, übernommen werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlässlich sind. Dies sei bei den OAV-Beitragskosten der Fall, da diese sonst eine zu große finanzielle Belastung des Einkommens bedeuteten. Auch die Sozialgerichte Heilbronn (S 15 AY 1361/25 ER), Karlsruhe (S 12 AY 1381/25 ER) und Stuttgart (S 9 AY 300/25 ER) folgen dieser Begründung. Hinzu kommt der explizite Hinweis bei der Korrektur des AsylbLG im Jahr 2014, welcher besagt, dass Personen im AsylbLG, die zudem gesetzlich krankenversichert sind, einen Anspruch auf „eine ergänzende Bedarfsdeckung über den § 6“ haben.

Alle bisher veröffentlichten baden-württembergischen Gerichtsurteile bestätigen, dass die Beiträge der OAV von den Behörden übernommen werden müssen. Sogar das Landessozialgericht Baden-Württemberg gab in einer Entscheidung vom 4. August 2025 (L 7 AY 1344/25 ER-B) einer betroffenen Person recht. Trotz dieser Gerichtsurteile hält das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg an der Praxis fest, die Entscheidungen der Sozialgerichte seien Einzelfälle.

Geplante Gesetzesänderung auf Bundesebene

Die Bundesregierung will das Problem mittels einer gesetzlichen Änderung lösen. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass die OAV für Menschen mit Leistungen nach dem AsylbLG nicht mehr greift und diese stattdessen in die eingeschränkte gesundheitliche Versorgung zurückgestuft werden.

Der Flüchtlingsrat kritisiert die geplante Gesetzesänderung: Statt sich damit zu befassen, wie Betroffene ihren gesetzlichen Versicherungsschutz tatsächlich in Anspruch nehmen können, ohne sich hoch zu verschulden, sollen diese wieder unter das extrem einschränkende, menschenunwürdige und verwaltungsaufwendige System der eingeschränkten Gesundheitsversorgung nach dem AsylbLG fallen. Die Pressestelle des Ortenaukreises schätzt, dass eine Kostenübernahme der OAV-Beiträge durch die Behörden sogar weniger Aufwand für die Kommunen wäre als der Wechsel zurück in die Gesundheitsversorgung nach dem AsylbLG.

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg fordert rückwirkend und für die Zukunft eine Übernahme der Beitragskosten der obligatorischen Anschlussversicherungen für Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Eine Rückstufung in die eingeschränkte Notfallversorgung sollte nicht als Lösung des vorliegenden Problems betrachtet werden.