Beiträge

Kein Grundrechtsschutz zweiter Klasse für Geflüchtete

PRO ASYL und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sind für die Unverletzlichkeit der Wohnung in Erstaufnahmeeinrichtungen vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Die GFF berichtet auf ihrer Homepage ausführlich über den zugrundeliegenden Fall.

In diesem Kontext wurde der Flüchtlingsrat aufgefordert, eine Stellungnahme einzureichen. Im Rahmen dieser Stellungnahme fokussiert sich der Flüchtlingsrat auf die psychischen Folgen für geflüchtete Menschen, die regelmäßig mit Abschiebungen aus Erstaufnahmeeinrichtungen einhergehen.


Stuttgart: Schutz von geflüchteten Mädchen und Frauen

Der Schutz von geflüchteten Mädchen und Frauen weicht in der praktischen Umsetzung davon ab, welche Maßnahmen der Europäische Rat in der Istanbul-Konvention vorsieht, um geschlechterspezifische und häusliche Gewalt zu verhindern und zu bekämpfen. Wie können also Betroffene unterstützt und gestärkt werden? Welche Handlungsstrategien gibt es für Fachkräfte und Hauptamtliche in der Arbeitspraxis?

Die Malteser und das Fraueninformationszentrum veranstalten im Rahmen des Projekts INVICTA einen Fachtag rund um die Themen Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen geflüchtete Frauen und Mädchen. Das Programm und weitere Informationen finden Sie in dem Flyer.


Online Workshop: Migration, Flucht und Behinderung

Der Zugang zu Teilhabe und Leistungen sind für Geflüchtete mit Behinderung oft kompliziert. Zusätzlich gibt es bei der Feststellung über den Grad der Behinderung, ebenso wie bei der Anerkennung im Asylverfahren weitere Hürden.

In dem Online-Grundlagenworkshop geht es um Themen rund um Behinderung und Teilhabe. Von einer Volljuristin werden die rechtlichen Rahmenbedingungen aufgedröselt und ein Überblick über rechtliche Betreuung, Anerkennung der Schwerbehinderung, Pflegegrad, Gesundheitsversorgung, Eingliederungshilfe und Zugang zu Teilhabe- und Sozialleistungen vermittelt. Zielgruppe sind Personen mit dem Tätigkeitschwerpunkt Flucht und Migration. Anmelden für diesen Workshop muss man sich online und für weitere Fragen, kann man sich an folgende E-Mailadresse widmen: luca.wirkus@exilverein.de


Online Fachtag: Kinderrechte

Kinder und Familien sind auf ihrem Fluchtweg besonders vulnerabel. Trotzdem sind sie in Gemeinschaftsunterkünften oft sehr schlechten Lebensbedingungen ausgesetzt, was insbesondere die Gesundheit der Kinder beeinträchtigt.

Save the Children Deutschland e.V. veranstaltet einen digitalen Fachtag unter dem Titel „Kinder checken Rechte – Wege zu mehr Qualität und Beteiligung in Unterkünften“. Dieser Fachtag hat zum Ziel, gemeinsam mit engagierten Fachkräften, Behörden, Träger und Unterstützer*innen der Umsetzung von Kinderrechten in Unterkünften die dringend benötigte Aufmerksamkeit zu widmen. Weitere Informationen finden Sie im Flyer und auf der Webseite von Save the Children Deutschland e.V. .


Online-Webinar: Abschiebungen nach Bulgarien

Trotz Berichte über unmenschliche Bedingungen und Gewalt gegenüber Geflüchteten, finden vermehrt Dublin-Abschiebungen von Deutschland nach Bulgarien statt. Wie sehen die Lebensrealitäten in Bulgarien eigentlich aus? Was kann man für Geflüchtete in Deutschland tun, die von Abschiebungen bedroht sind?

Um diese Fragen geht es in dem Webinar „Dublin deportations from Germany to Bulgaria – Perspectives on the European deportation system & conditions for people on the move“. Die Organisation Balkanbrücke organisiert das Webinar auf YouTube an mit Expert*innen/Aktivist*innen aus Deutschland und Bulgarien, die ihre Erfahrungen und Einschätzungen teilen. Die Veranstaltung findet auf englischer Sprache statt. Den Link zum YouTube-Stream wird kurz vor Veranstaltungsbeginn um 18 Uhr auf der Instagram-Seite bekannt gegeben.


Verwaltungsgerichte: Rechtsantragsstellen

Wird der Asylantrag durch das BAMF abgelehnt, geraten Betroffene schnell in Stress: Wo, wie und wann kann eine Klage eingereicht werden? Wo finden sich geeignete Anwält*innen? Wer kann vor einer Klage rechtlich gut beraten? Bei der ersten großen Frage zur Einreichung einer Klage helfen Rechtsantragsstellen, die es bei jedem der vier Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg gibt.

Die Aufgabe von Rechtsantragstellen ist es, bei der schriftlichen Einreichung von Klagen und Anträgen an das zuständige Gericht zu unterstützen. Sie bieten nie Rechtsberatung und Rechtsauskunft an.

Auf dem ablehnenden Bescheid des BAMF steht ganz hinten das zuständige Verwaltungsgericht und die Frist zur Einreichung der Klage. Diese muss unbedingt eingehalten werden. Zur Klageeinreichung bei der Rechtsantragstelle muss der Bescheid mitgebracht werden und alle unterstützenden Dokumente. Bestimmte Herkunftsländer werden nur von einzelnen Gerichten entschieden, andere Herkunftsländer von allen. Eine Auflistung der bestimmten Herkunftsländer findet sich in § 30b ZuVOJu.

Anwält*innen im Migrationsrecht finden Sie unter Kontaktadressen auf unserer Internetseite.

Rechtliche Beratung können Sie bei uns per E-Mail oder Telefon erhalten.

Informationen der Rechtsantragstellen der einzelnen Verwaltungsgerichte:

  • VG Freiburg: Die Öffnungszeiten finden sich auf der Internetseite. Um telefonische Terminvereinbarung vorab wird gebeten.
    Das VG Freiburg entscheidet landesweit zu den Herkunftsländern Äthiopien, Belarus, Eritrea, Guinea und Somalia.
  • VG Karlsruhe: Auf der Internetseite stehen Musterformulare für Asylangelegenheiten Klage/Antrag, Klage, Antrag, Formulare Prozesskostenhilfe zur Verfügung. Um telefonische Terminvereinbarung vorab wird gebeten.
    Das VG Karlsruhe entscheidet landesweit zu den Herkunftsländern Albanien, Algerien, Äquatorialguinea, Argentinien, Armenien, Australien, Belize, Benin, Bhutan, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Cabo Verde, Costa Rica, Demokratische Volksrepublik Korea, Dominikanische Republik, Ecuador, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Guinea-Bissau, Indien, Indonesien, Japan, Kambodscha, Kasachstan, Kenia, Kolumbien, Komoren, Kosovo, Kuba, Macau, Madagaskar, Marokko, Mauritius, Mongolei, Montenegro, Namibia, Nepal, Niger, Nordmazedonien, Panama, Peru, Republik Korea, Republik Moldau, Russische Föderation, Sambia, Samoa, São Tomé und Príncipe, Senegal, Serbien, Südafrika, Suriname, Taiwan, Thailand, Timor-Leste, Togo, Tonga, Tschad, Tunesien, Turkmenistan, Uruguay, Venezuela, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam, Volksrepublik China und Zentralafrikanische Republik.
  • VG Sigmaringen: Es stehen lediglich die Öffnungszeiten auf der Internetseite.
    Das VG Sigmaringen hat keine Zuständigkeit für bestimmte Herkunftsländer.
  • VG Stuttgart: Auf der Internetseite stehen Musterformulare für Asylangelegenheiten Klage/Antrag, Klage, Antrag, Formulare Prozesskostenhilfe zur Verfügung. Um telefonische Terminvereinbarung vorab wird gebeten.
    Das VG Stuttgart entscheidet landesweit zu den Herkunftsländern Aserbaidschan, Kamerun, Pakistan und Sri Lanka.


Stuttgart: Hazara Kultur Nacht

Herzliche Einladung zur Hazara Kultur Nacht am Samstag, den 31. Mai 2025 in Stuttgart.

Es wird Essen, Musik und Tanz geben sowie einen Input zum Thema Asyl „Asylanträge und Entscheidungen Afghanistan“ (Referentin: Maren Schulz, Flüchtlingsrat BW).

Ort: Schlossplatz 2, Stuttgart

Um einen kleinen Unkostenbeitrag und Anmeldung wird gebeten.


Änderungen in Visaverfahren

Visaverfahren sind für Geflüchtete vor allem im Rahmen des Familiennachzugs relevant und hier mit vielen Emotionen verbunden. Die jahrelangen Trennungen von Familien und Verfahrensverzögerungen zehren an der Substanz. Zum 1. Juli 2025 gibt es eine Verfahrensänderungen bei Visaanträgen: Bei Ablehnungen wird das sogenannte Remonstrationsverfahren abgeschafft, in dem die Auslandsvertretungen die Ablehnungen auf Antrag nochmals überprüfen. Bald muss direkt beim Verwaltungsgericht Berlin Klage eingereicht werden, um eine Ablehnung gerichtlich überprüfen zu lassen.

Das Auswärtige Amt teilte mit, dass die die Abschaffung des Remonstrationsverfahrens, dazu führt, dass mehr Mitarbeitende Visumsanträge bearbeiten können und sich damit Wartezeiten in Visumsverfahren verkürzen. Dies wurde in einer Pilotphase erprobt. Damit werden sich für die Betroffenen aber längere Verfahren ergeben, da sie nun direkt beim Verwaltungsgericht Berlin klagen müssen. Hier dauern die Verfahren sehr lange und weren künftig wahrscheinlich noch länger dauern.

Wer nun eine Ablehnung in einem Visumsverfahren erhält, sollte sich anwaltlich beraten lassen, ob es nicht doch noch die Möglichkeit einer Remonstration oder Fachaufsichtsbeschwerde parallel zu einer Klage gibt. Wichtig ist, eine Klage immer fristgerecht einzureichen. Auch kann ein erneuter Visumsantrag gestellt werden.



Appell an neue Bundesregierung: 293 Organisationen fordern eine verantwortungsvolle Migrations- und Asylpolitik

Zum heutigen Amtsantritt der neuen Bundesregierung fordert ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis eine verantwortungsvolle Migrations- und Asylpolitik und einen neuen Ton in der Debatte über Zuwanderung.

“Der Wahlkampf war geprägt von einer aufgeheizten Stimmung, die sich vor allem gegen Geflüchtete und Zugewanderte richtete. Das hat sich auch im Koalitionsvertrag niedergeschlagen”, heißt es in dem gemeinsamen Appell. Damit muss endlich Schluss sein. Die Ausgrenzung einzelner Gruppen schadet dem gesellschaftlichen Zusammenhalt und nützt nur den Feinden einer freiheitlichen Demokratie, so die Unterzeichnenden. 

“Zugewanderte und hierher geflüchtete Menschen sind integraler Teil unserer Gesellschaft – sie gehören zu Deutschland”, so das Bündnis. Nicht Geflüchtete und Zugewanderte spalteten die Gesellschaft, sondern eine Politik, die sich den strukturellen und sozialen Problemen zu lange nicht konsequent angenommen hat. Das Bündnis kritisiert: “Für die hohe Belastung von Kommunen und einzelnen Berufsgruppen im Zusammenhang mit Migration werden allein Geflüchtete verantwortlich gemacht, anstatt die tatsächlichen sozialen, politischen und finanziellen Ursachen dieser Belastung anzugehen.“

Es brauche jetzt vor allem gute Konzepte für eine funktionierende Asyl-, Aufnahme- und Integrationspolitik, die Offenheit und Vielfalt schützt und stärkt. Hierzu zählen

  • der Schutz individueller Rechte, insbesondere des Rechts auf Asyl und damit auch ein Absehen von Zurückweisungen an der Grenze,

  • der Erhalt legaler Zugangswege, wie Resettlement und Aufnahmeprogramme und insbesondere der Familiennachzug,

  • Maßnahmen für eine erfolgreiche Integration aller, wie verlässliche und auskömmliche Investitionen in die Integrations- und Aufnahmestrukturen, bspw. die Entfristung des Chancen-Aufenthaltsrechts sowie ein Abbau der Hürden für die Arbeitsaufnahme Geflüchteter.
Der Appell für eine menschenrechtsbasierte und verantwortungsvolle Migrationspolitik wurde vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), von PRO ASYL und vom Paritätischen Gesamtverband initiiert und von insgesamt 293 Organisationen und Verbänden unterzeichnet.



Universität Göttingen: Faktencheck zu Abschiebungen in Deutschland

Die Europäische Kommission hat dem Europäischen Parlament im März 2025 einen ersten Entwurf einer neuen EU-Rückführungsrichtlinie präsentiert. Die dort vorgeschlagenen Maßnahmen orientieren sich im Kern an den Verschärfungen der deutschen Rückkehrpolitik der vergangenen Jahre und stellen einen Schritt dar, diese nun ebenfalls auf der EU-Ebene umzusetzen Nach Ansicht der Wissenschaftler*innen des EU-Forschungsprojekts MORE sind diese ineffizient und bewirken das Gegenteil von dem, was sie versprechen.

Göttinger Forschende haben in diesem Kontext einen umfassenden Faktencheck als Grundlage für eine sachliche und informierte Debatte verfasst. Unter anderem wird darin die verschärfte Rückkehrpolitik für ihren bürokratischen Aufwand kritisiert und die Effektivität langfristiger Bleiberechte betont. Ebenso seien, so die Forschenden, verschärfte Rückkehrpolitiken eher Grund für eine erhöhte Armutskriminalität als dass sie ihr zuvorkommen würden.