Sie haben rechtliche Fragen oder brauchen einen Rat? Wir bieten Ihnen eine Beratung per Telefon und E-Mail an, eine persönliche Beratung vor Ort ist leider nicht möglich. Rufen Sie uns bei Bedarf daher an oder schreiben Sie uns jederzeit eine Nachricht.
Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer für Rückfragen an. Bitte teilen Sie uns auch mit, ob Sie Mitglied des Flüchtlingrats sind. Weitere Infos zu unserer Beratung finden Sie hier.
Bitte beachten Sie bei E-Mailanfragen, dass wir für die Bearbeitung Ihrer Anfrage keine personenbezogenen Daten der Geflüchteten (Name, Aktenzeichen, Adresse, Geburtsdatum, etc.) benötigen. Im Sinne des Datenschutzes bitten wir Sie darum, diese Informationen nicht anzugeben bzw. zu schwärzen.
Viele Asylsuchende warten unglaublich lange bis das BAMF über ihren Asylantrag entscheidet. Dabei soll das BAMF innerhalb von sechs Monaten eine Entscheidung treffen und davon gibt es nur wenige Ausnahmen (§ 24 Abs. 4 AsylG). Für Geflüchteten, die auf jeden Fall eine positive Entscheidung des BAMF bekommen werden, macht es Sinn, eine Untätigkeitsklage anzudrohen und in die Wege zu leiten, wenn das BAMF weiterhin nicht reagiert.
Eine Untätigkeitsklage muss gut vorbereitet sein. Deshalb hat SAGA zwei Muster entworfen mit einer Anleitung. Die Anleitung besteht aus einer Mischung aus Arabisch, Deutsch und Englisch. Bitte die Untätigkeitsklage nur nach vorheriger Beratung in die Wege leiten. Die Anleitung muss sorgfältig durchgelesen werden. Bei Fragen nehmen Sie gerne unsere Beratung in Anspruch.
Entzug der Sozialleistungen, Abschiebeoffensive, Grenzsicherung. Das Grundrecht auf Asyl wird in Frage gestellt; Politiker*innen fordern, Asylbewerber*innen an der deutschen Grenze abzuweisen. Aktuell befinden wir uns in einer beispiellosen Zeit von populistischen Forderungen. Geflüchtete Menschen werden zum Sündenbock für strukturelle Probleme gemacht. In der Diskussion geht es unter anderem darum, welche Forderungen seitens einzelner Regierungsparteien und seitens der Opposition haltbar sind und inwiefern sie gegen geltendes Recht verstoßen.
Diskussionsteilnehmer*innen:
Ronja Kemmer, Abgeordnete des Bundestags für Ulm/Alb-Donau-Kreis (CDU)
Mit Urteil vom 4. Oktober 2024 (C‑608/22 und C‑609/22) sieht der Europäische Gerichtshof (EuGH) alle Frauen in Afghanistan im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) als verfolgt an. Afghanische Frauen bilden aufgrund der diskriminierenden Maßnahme der Taliban eine schutzbedürftige soziale Gruppe. Ein Nachweis der individuellen Betroffenheit ist nicht notwendig.
Kinder, Jugendliche und Familien erleben traumatische Erfahrungen in der Heimat und auf der Flucht. Sie haben spezielle (geschlechtsspezifische) Fluchtgründe. All dies hat Auswirkungen auf ihre psychische Gesundheit. Manche leiden unter posttraumatischen Belastungsstörung. All das wird in der Veranstaltung beleuchtet.
Die Veranstaltung ist kostenlos und richtet sich in erster Linie an Fachpersonal, die mit Geflüchteten, traumatisierten Kindern und Jugendlichen arbeiten.
Referentin: Ann-Cathrin Lanz, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Refugio Stuttgart e. V., Regionalstelle Tübingen.
Das Bundesaufnahmeprogramm (BAP) für besonders gefährdete Afghan*innen soll eingestellt werden. Dabei sind nicht mal ein Bruchteil aller Personen eingereist, wie das Programm vorgesehen hatte. Bis Herbst 2024 sind lediglich 682 Personen eingereist, 3082 Personen warten mit einer Aufnahmezusage auf die Einreise und ca. 17.000 Personen wurden vorausgewählt und kontaktiert.
Im Haushaltsentwurf für 2025 ist kein Budget mehr für das BAP vorgesehen. Dies widerspricht dem Koalitionsvertrag. Etliche Afghan*innen sind weiterhin extrem bedroht und verfolgt. Aufnahmezusagen würden verfallen. Personen im Aufnahmeprozess würden in Pakistan steckenbleiben.
Deshalb fordern 13 Organisationen die Fortführung des BAP.
Es muss endlich Schluss damit sein, Sicherheitspolitik auf dem Rücken geflüchteter Menschen zu machen. Das fordern der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, die Seebrücke Baden-Württemberg, die AWO Württemberg, der Internationale Bund Süd und der Paritätische Baden-Württemberg in einem offenen Brief an die Landesregierung. Damit beziehen die Organisationen gemeinsam Stellung zur aktuellen Debatte, in der Flucht und Migration permanent als Sicherheitsrisiko dargestellt werden. Hiervon zeugen auch die im Bund und in Baden-Württemberg geschnürten „Sicherheitspakete“ sowie der jüngste baden-württembergische Bundesratsantrag vom 17. Oktober, mit dem sich die Landesregierung für eine Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten sowie weitere Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien einsetzt.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann, sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung,
wir wenden uns an Sie im Zustand großer Besorgnis. Unter dem Eindruck der Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg sowie des Anschlags von Solingen wurden übereilt „Sicherheitspakete“ auf Bundesebene und auch hier in Baden-Württemberg geschnürt. Hierbei liefert sich die Politik einen Überbietungswettkampf um die vermeintlich effizientesten Maßnahmen zur Abwehr geflüchteter Menschen. Statt den Fokus auf die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Islamismus zu legen, setzen Sie sich für Kürzungen von Sozialleistungen Geflüchteter, mehr Abschiebungen und Grenzkontrollen ein. Dadurch werden Flucht und Migration ausschließlich als Problem, sogar als Sicherheitsrisiko, dargestellt.
Besorgt beobachten wir außerdem, wie die harte Gangart in der Migrationspolitik rechtliche Grundsätze ignoriert. Fakt ist, dass die Verstetigung von Grenzkontrollen europarechtswidrig ist und die Europäische Menschenrechtskonvention Abschiebungen verbietet, wenn Betroffene dadurch in Lebensgefahr geraten. Es ist beschämend, dass seitens der politischen Entscheidungsträger*innen rechtliche Errungenschaften in Frage gestellt werden, nur, weil dies gerade politisch opportun erscheint.
Die aktuelle Diskussion gefährdet die Solidarität in der Gesellschaft massiv und führt zu Spaltung. Geflüchtete werden stigmatisiert und auch länger in Deutschland lebende Migrant*innen fühlen sich nicht mehr sicher. Sie erleben im Alltag stetig mehr Rassismus und machen sich zunehmend existentielle Sorgen um Ihre Zukunft in Deutschland. Manche Menschen überlegen sogar, auszuwandern. Ihre Sicherheit und die gesamtgesellschaftlichen Konsequenzen dieser Entwicklung werden in der aktuellen Debatte völlig ausgeblendet.
Es darf nicht länger der Anschein erweckt werden, dass sicherheitspolitische Interessen durch eine restriktivere Migrationspolitik gewahrt werden könnten. Stattdessen sollte der Fokus auf der Stärkung demokratischer Strukturen, der Teilhabemöglichkeiten aller Menschen sowie der Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts liegen. Wir möchten in einer Gesellschaft leben, in der rechtstaatliche Grundsätze hochgehalten werden – insbesondere in Zeiten, in denen unsere Demokratie gefährdet ist. Niemand darf aufgrund seiner Herkunft als Sicherheitsrisiko abgestempelt werden. Die Würde eines jeden Menschen muss im Mittelpunkt des politischen Diskurses stehen.
Für einen persönlichen Austausch stehen wir gerne zur Verfügung.
Im Einsatz für ein solidarisches Miteinander
der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, die Seebrücke Baden-Württemberg, die AWO Württemberg, der Internationale Bund Süd und der Paritätische Baden-Württemberg
Anlässlich ihrer Herbsttagung in Erfurt fordern PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte die Bundestagsabgeordneten auf, das sogenannte Sicherheitspaket abzulehnen. Auch nach den jüngsten Änderungen gilt: Die für bestimmte Gruppen von Geflüchteten vorgesehene Streichung von Sozialleistungen steht im klaren Widerspruch zur Verfassung.
Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL stellt klar: „Es ist schockierend, dass die vermeintliche Fortschrittskoalition mit diesem Gesetzespaket sehenden Auges Grund- und Menschenrechte verletzt. Ein rechtswidriges Gesetz wird auch durch die letzten kosmetischen Änderungen nicht rechtskonform und sicherer wird Deutschland dadurch auch nicht.”
Insbesondere die Kürzung und Streichung von Sozialleistungen für sogenannte Dublin-Fälle und Menschen mit einer Flüchtlingsanerkennung in einem anderen EU-Mitgliedstaat ist offensichtlich verfassungswidrig und trägt nicht zur Sicherheit Deutschlands bei. Stattdessen verletzen die vorgesehenen Maßnahmen grundlegende Freiheitsrechte und gefährden den sozialen Zusammenhalt insgesamt. PRO ASYL hat auf die gravierendsten Verschärfungen bereits in einer Stellungnahme aufmerksam gemacht.
„Dieses Gesetzesvorhaben führt zu vorsätzlich herbeigeführter Wohnungslosigkeit und Verelendung bei Schutzsuchenden. Es bedeutet zudem einen fatalen Abbau des Rechtsstaates durch die Hintertür”, so Alaows weiter.
Appell an die Abgeordneten
PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte appellieren an Bundestagsabgeordnete, gegen das Sicherheitspaket zu stimmen. Sie fordern von allen demokratischen Abgeordneten: Stehen Sie zu unserer Verfassung und lehnen Sie das Gesetz ab. Auch wenn der Bundeskanzler Olaf Scholz in dieser Entscheidung mit der Vertrauensfrage droht.
Ausschluss von Sozialleistungen
Der Gesetzentwurf sieht vor, durch Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes bestimmten Gruppen geflüchteter Menschen die Versorgung mit dem Allernötigsten (Bett-Seife-Brot) zu verweigern. Selbst in Härtefällen soll kaum mehr als das physische Überleben gesichert werden. Es besteht die Gefahr, dass damit zahlreiche Menschen ungeachtet ihrer sozialen und gesundheitlichen Situation ohne Geld, Nahrung und medizinische Hilfe auf die Straße gesetzt werden. Das Vorhaben verstößt gegen die aktuelle EU-Aufnahmerichtlinie sowie gegen internationales Völkerrecht, allen voran den UN-Sozialpakt, die UN-Kinderrechtskonvention, die Behindertenrechtskonvention und die Istanbul Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. PRO ASYL plant, Klagen von Betroffenen bis zur höchsten richterlichen Instanz zu unterstützen.
Innerparlamentarische Kritik
Nach massiver Kritik der Sachverständigen im Innenausschuss des Bundestages zu dem Sicherheitspaket wurde die Abstimmung mehrfach verschoben. „Der innerparlamentarische Widerstand gegen das Sicherheitspaket macht Mut: Den Angriffen auf die Würde und Rechte von Geflüchteten muss ein Ende gesetzt werden. Wir appellieren an alle Abgeordneten, den verfassungswidrigen Gesetzentwurf abzulehnen und den Rechtsstaat und die Demokratie zu verteidigen”, sagt Nour Al Zoubi vom Flüchtlingsrat Thüringen.
Die Berufsausbildung ist für Geflüchtete ein bedeutender Schritt hin zu einem selbstbestimmten Leben und der aktiven gesellschaftlichen Teilhabe, sowie kann perspektivisch zu einem Aufenthaltstitel führen.
Geflüchtete können fluchtspezifischen Herausforderungen begegnen, wenn es um die Planung einer beruflichen Ausbildung geht. Dazu zählt oftmals eine unterbrochene Schul-, Ausbildungs- oder Erwerbsbiografie. Um Geflüchteten bestmöglich zu unterstützen, hat der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Empfehlungen erarbeitet. Dabei geht es zum einen um Faktoren, die in der Vorbereitung einer Berufsausbildung wichtig sind, wie beispielsweise informelle Kompetenzen und die aufenthaltsrechtliche Situation. Zum anderen um Aspekte, die während der Ausbildung aufkommen, zum Beispiel Maßnahmen der Ausbildungsförderung und Rassismuserfahrungen in Betrieben.
Der Leitfaden richtet sich an Fach- und Leitungskräfte der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen mit Fokus auf Arbeitsmarktintegration; die Arbeitsverwaltung, freie Träger aus Netzwerken und der Zivilgesellschaft und ausbildende Stellen der schulischen oder dualen Berufsausbildung.
Die Toolbox bietet eine hilfreiche Stütze für Krisen- bzw. Ausnahmesituationen im Zusammenhang mit Traumata im Kontext Flucht und Migration. Sie dient als Hilfe und Leitfaden in diesen Situationen. Die Informationen und Handlungsempfehlungen sollen zu mehr Aufklärung und einem sichereren Umgang mit dem Thema Trauma, im fluchtspezifischen Bereich, führen.
Die Toolbox richtet sich an Ersthelfer*innen, sowie an Fachpersonal, insbesondere im Bereich Kinder und Jugendliche.
Der neue kostenlose Online-Dienst soll dabei helfen, digital anwaltliche Beratungshilfe für bedürftige Menschen zu vereinfachen – durch einen vollständig digitalen Antrag auf Beratungshilfe. Auf service.justiz.de kann man hierfür durch ein Vor-Ab Check ermitteln, ob einem Beratungshilfe zusteht. Falls ja, lässt diese sich ab sofort online beantragen.
Durch digitalen Fortschritt soll hier zweierlei geschafft werden: die Entlastung der Justiz und ein vereinfachter Zugang zu Recht und Beratung. Das Ausfüllen des Antrags wird im neuen Portal zudem durch leichte Sprache und sprachliche Hilfestellunen erleichtert.
Was ist Beratungshilfe?
Beratungshilfe richtet sich an Menschen, die Rechtshilfe außerhalb eines Gerichtsverfahrens benötigen, jedoch über keine finanziellen Mittel verfügen. Betroffene haben aus diesem Grund die Möglichkeit, beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe zu stellen, um so eine anwaltliche Beratung (außerhalb eines Gerichtsverfahrens) zu erhalten.
Das Bundesjustizministerium und der DigitalService des Bundes haben gemeinsam an dem Projekt der „Digitalen Rechtsantragsstelle“ gearbeitet, um unter anderem rechtliche Unterstützung für Betroffene zugänglicher und intuitiver zu gestalten.
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