Beiträge

Online-Veranstaltung: „Die Abrechnung mit Frontex“ – ein Tribunal“

Am 1. Juli von 17.00 bis 20.00 Uhr laden drei Mitglieder des europäischen Parlaments der Fraktion THE LEFT zu der Online-Veranstaltung „Die Abrechnung mit Frontex“ – ein Tribunal“ ein. Die Veranstaltung selbst soll nach dem Prinzip eines Tribunals „Anklage – Beweise – Urteil“ strukturiert werden und besteht somit, neben Einführung und Schlussdiskussion zu Alternativen aus drei grundlegenden Panels. Zusammen mit den Gästen und Teilnehmenden soll am Ende zudem über Alternativen für ein menschenwürdiges Asylsystem in Europa diskutiert werden.

Anwesend sind unter anderem Internationale Gäste wie Iftach Cohen, Menschenrechtsanwalt und ein Mitankläger gegen Frontex vor dem EUGH, Vertreter*innen von Seawatch, Border Violence Monitoring, Legal Centre Lesvos, der European Council on Refugees and Exiles (ECRE) sowie Pro Asyl. Abgeordnete aus der eigens im Europaparlament gegründeten so genannten „Frontex Scrutiny Working Group“ berichten über Ihre Recherchen und politische Initiativen, um den Vorfällen beizukommen.

Es wird eine Übersetzung (Englisch/Deutsch) geben.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier. Anmeldungen unter europa@cornelia-ernst.de


Online-Aktionstag: 70 Jahre Genfer Flüchtlingskonvention

Anlässlich des 70. Jahrestages der Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) findet die online Veranstaltung statt. Die Genfer Flüchtlingskonvention ist bis heute das wichtigste internationale Dokument für den Flüchtlingsschutz. Sie legt klar fest, wer ein Flüchtling ist, welchen rechtlichen Schutz, welche Hilfe und welche sozialen Rechte sie oder er von den Unterzeichnerstaaten erhalten soll. In einer Mischung aus Tagung und Aktionstag wird die Konvention gewürdigt und Raum für kritische Fragen geöffnet. Vor allem wird es darum gehen, ob die Konvention angesichts neuartiger Fluchtursachen (Klimawandel/ Disaster Displacement) einen erweiterten Flüchtlingsbegriff braucht.

Am Vormittag spricht der Autor Bjön Bicker und mit Prof. Dr. Walter Kälin und Dr. Constantin Hruschka. Am Nachmittag liegt der Fokus auf der Frage, warum die Europäische Politik in der Flüchtlingsfrage so offensichtlich versagt. Eine große Runde mit Fachjournalist*innen, Menschen, die sich in der Flüchtlingshilfe engagieren, Künstler*innen und einem Politiker wird dazu Stellung nehmen und Erfahrungsberichte u.a. aus Lesbos vorstellen. Musiker*innen des Heim- und Fluchtorchesters gestalten den Abschluss des Tages, bei dem Schauspieler*innen Texte aus dem Buch »Illegal. Wir sind viele. Wir sind da.« von Björn Bicker lesen werden.

Die Veranstaltung wird organisiert von der Katholischen Akademie der Erzdiözese Freiburg in Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, dem Theater Freiburg, dem Theater im Marienbad und dem Literaturhaus Freiburg.

Zur Anmeldung und zum Programm.


Pforzheim: Handys und Adapter für Inhaftierte in der Abschiebehafteinrichtung

Personen in der Abschiebehafteinrichtung Pforzheim dürfen keine Smartphones benutzen. Dementsprechend schwierig gestaltet sich der Kontakt mit Freunden, Familie und Unterstützer*innen außerhalb des Gefängnisses. Handys, die sich nicht mit dem Internet verbinden lassen und keine Kamera besitzen, dürfen benutzt werden. Gerne rufen wir dazu auf, funktionstüchtige Handys, ohne Internet-und Kamera-Funktion, mit Akku und Aufladekabel entweder an uns – im Rahmen von Veranstaltungen – zu übergeben, oder an folgende Adresse zu schicken. Die Handys werden an Betroffene weitergegeben.

Außerdem werden aktuell vor allem SIM-Karten-Adapter gebraucht, weil die SIM-Karten-Fächer der alten Handys größer sind als die aktuell übliche Nano-SIM-Karten eines Smartphones. Die Menschen brauchen die Adapter, um ihre Nano-SIM-Karte im alten Handy zu verwenden. Einen solchen Adapter erhalten Sie in der Regel immer, wenn Sie eine SIM-Karte kaufen.

Falls Sie Adapter oder Handys haben, die Sie nicht brauchen, schicken Sie diese bitte per Post an:

Markus Schütz
Pastoralreferent in der Katholischen Kirchengemeinde Pforzheim und Dekanatsmännerseelsorger
Röm.-Kath. Kirchengemeinde Pforzheim
c/o Pfarrei St. Elisabeth
Römerstr. 70
75175 Pforzheim

Vielen Dank!


Handreichung: Voraussetzungen Berufsausbildung und -förderung

Die umfassende Arbeitshilfe des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge befasst sich mit den Voraussetzungen für die Aufnahme von Berufsausbildungen und deren Förderinstrumenten. Sie geht sowohl auf Asylsuchende und Geduldete, als auch auf Schutzberechtigte sowie Inhaber*innen anderer humanitärer Aufenthaltstitel ein. Thematisiert werden: Beschäftigungserlaubnis, Förderinstrumente zur Vorbereitung einer Berufsausbildung einschließlich der Sprachförderung, Förderinstrumente zur Durchführung einer Berufsausbildung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen, räumliche Beschränkungen und Wohnsitzregelungen sowie die zielgruppengerechte Ausgestaltung der Berufsausbildung.


Geänderte Zeiten für Telefonberatung

Ab sofort gelten beim Flüchtlingsrat Baden-Württemberg eingeschränkte Telefonberatungszeiten. Anstatt wie bisher montags bis freitags von 14 bis 17 Uhr, sind wir künftig montags, donnerstags und freitags von 14 bis 16 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr erreichbar. Die Telefonsprechstunde am Dienstag fällt weg. Hintergrund: Das Beratungsangebot des Flüchtlingsrats für Ehrenamtliche wird im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“ von Land Baden-Württemberg gefördert. Im Rahmen dieses Projekts wurde eine bestimmte Planzahl an zu beantwortenden Anfragen zugrundegelegt, auf deren Basis auch die personellen Ressourcen berechnet werden. Die bis zum Ende des Jahres angesetzte Anzahl an beantworteten Anfragen ist bereits über ein halbes Jahr vor Projektende erreicht. Da sich menschliche Arbeitskraft nicht beliebig vermehren lässt, und da im Rahmen des Projekts auch andere Aufgaben anfallen (wie z.B. Veranstaltungen, Vernetzungsarbeit, Erstellung von Informationsressourcen wie der Newsletter und das Magazin „perspektive“ des Flüchtlingsrats), sehen wir uns zu diesem Schritt gezwungen, um die Erfüllung aller Projektziele zu gewährleisten und unser Personal vor Überlastung zu schützen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.


VG Freiburg: Ausbildungsduldung trotz Dublin-Verfahren?!

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat mit seinem Urteil vom 19.5.2021 (AZ: A 14 K 173/20) festgestellt, dass bestimmte Asylsuchende trotz Dublin-Verfahren einen Anspruch auf eine Ausbildungsduldung haben. Dies ist dann der Fall, wenn im Dublin-Verfahren der Klageweg beschritten und währenddessen eine Ausbildung aufgenommen wird.

In dem vorliegenden Fall wurde der Asylantrag des Betroffenen vom BAMF als unzulässig abgelehnt, da ein Dublin-Verfahren eingeleitet wurde und der Betroffene nach Italien überstellt werden sollte. Klage und Eilantrag dagegen hatte das VG Freiburg stattgegeben und setzte das Verfahren aus. Grund dafür war, dass das VG Freiburg eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg abwarten wollte. In diesem Verfahren (AZ: A 11 S 2151/16) ging es um die Frage, ob Geflüchtete in Italien in Gefahr laufen zu verelenden. In etlichen Italien-Dublin-Verfahren gingen die Verwaltungsgerichte ähnlich vor.

Der Betroffene erhielt währenddessen eine Aufenthaltsgestattung und nahm eine Ausbildung auf.

Mit seinem Urteil stellt das VG Freiburg zwar fest, dass Italien für das Asylverfahren des Betroffenen weiter zuständig sei, dass aber die Abschiebungsanordnung den Kläger in seinen Rechten verletze. Eine Abschiebungsanordnung erlässt das BAMF zusammen mit dem Unzulässigkeitsbescheid über den Asylantrag. Die Abschiebungsanordnung wird nach § 34a Abs. 1 S. 1 AsylG erlassen, wonach die Abschiebung angeordnet wird, sobald sie durchführbar ist. In dem vorliegenden Fall geht das VG Freiburg nicht davon aus, dass die Abschiebung nach Italien durchgeführt werden kann, denn es sei zu erwarten, dass der Kläger eine Ausbildungsduldung nach § 60c Abs. 1 S. 1 Nr. 1a) AufenthG erhalten werde. Obwohl der Betroffene erst nach Erhalt der Abschiebungsanordnung die Ausbildung aufnahm, sind damit Duldungsgründe entstanden, die der Abschiebungsanordnung, sprich einer Überstellung nach Italien, entgegen stehen.

Das Gericht begründet den Anspruch auf eine Ausbildungsduldung wie folgt: „Der Kläger ist sodann auch als Asylbewerber im Sinne des § 60c Abs. 1 Nr. 1 a) AufenthG einzustufen, und er möchte die Ausbildung nach der (vorliegend streitgegenständlichen) Ablehnung seines Asylantrags (als unzulässig) fortsetzen… Da der Kläger in den Anwendungsfall einer privilegierten Asylbewerber-Ausbildungsduldung i.S.v. § 60c Abs. 1 Nr. 1 AufenthG (vgl., auch zur Terminologie, Breidenbach, in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, 29. Ed. 01.07.2020, § 60c AufenthG Rn. 8) fällt, greift zudem der (weitere) Versagungstatbestand der Einleitung konkreter Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nach § 60c Abs. 2 Nr. 5 AufenthG nicht ein.“

Das Gericht hat mit dieser Entscheidung keine Behörde (hier wäre das das Regierungspräsidium Karlsruhe) verpflichtet, dem Betroffenen eine Ausbildungsduldung zu erteilen. Aber es geht von einem Anspruch darauf aus und hat den Weg dahin geebnet.


Ehrenamtliche Sprach- und Kulturmittler*innen gesucht

Das Projekt „Fugee Angels“ geht in die nächste Runde

Seit einem Jahr führen der Verein Zukunftswerkstatt Rückenwind (ZWR) und das Reutlinger Gesundheitsprojekt Beratung-Inklusion-Gesundheit (BIG) von pro juventa das Projekt „Fugee Angels“ durch. Hierbei werden Menschen mit Fluchterfahrung oder Migrationsgeschichte als ehrenamtliche Sprach- und Kulturmittler*innen ausgebildet, um besonders schutzbedürftigen Geflüchteten als Schutzengel zur Seite zu stehen: Sie beraten und begleiten Familien, Frauen und unbegleitete Minderjährige mit Gewalterfahrung oder Behinderung in ihren schwierigen Lebenslagen. Umgesetzt wird das Projekt in den Regionen Rems-Murr-Kreis, Stuttgart und Reutlingen.

Die Ausbildung zum Fugee Angel findet im Rahmen verschiedener Schulungen und Austauschrunden statt. Bei der ZWR stehen vor allem die sozialpädagogische Beratung und Betreuung von Menschen im Asylverfahren oder Menschen mit Fluchterfahrung und Behinderung im Fokus. Dabei werden ehrenamtliche Geflüchtete empowert und aktiv in die Beratungs- und Betreuungsangebote miteingebunden. Der Schwerpunkt des Reutlinger Kooperationspartners liegt mit einem kultur- und traumasensiblen Ansatz auf dem Thema Gesundheit: Die Frauen- und Mädcheninitiative BIG bietet Angebote zur Stärkung der seelischen und körperlichen Gesundheit, womit sie sich ausschließlich an Frauen richtet.

Bei beiden Kooperationspartnern startet die Ausbildung der Fugee Angels bald in die nächste Runde. Wer im Rems-Murr-Kreis oder in Stuttgart als Sprach- und Kulturmittler*in ehrenamtlich aktiv werden möchte, kann sich unter der folgenden E-Mail-Adresse an Hannah Nothstein (ZWR) wenden: hannah.nothstein@zwrev.de. Interessierte Frauen aus der Region Reutlingen werden gebeten, sich unter der E-Mail-Adresse big@pro-juventa.de bei Beate Schäffer (BIG) zu melden.

Das Projekt „Fugee Angels“ wird noch bis zum 30. September 2022 durchgeführt und aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union kofinanziert. Die Hauptziele des Projekts liegen sowohl in der Beratung und Betreuung besonders schutzbedürftiger Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte als auch in der Weiterentwicklung ihrer therapeutischen sowie sozial- und gesundheitspädagogischen Beratung und Betreuung im Asyl- und Integrationsprozess. Neben der Selbstermächtigung von geflüchteten Ehrenamtlichen als Sprach- und Kulturmittler*innen zielt das Projekt auch darauf ab, Fachkräfte in relevanten Feldern zu qualifizieren und so die Kultur- und Traumasensibilität in interkulturellen Hilfekonzepten zu erhöhen. Darüber hinaus soll eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Bedarfe besonders schutzbedürftiger Geflüchteter sowie für die besonderen Anforderungen erfolgen, die sowohl an die Fugee Angels als auch an Fachkräfte gestellt werden.


Das NIFA-Netzwerk sucht freiwillig Engagierte für eine Bewerbungswerkstatt für geflüchtete Menschen in Stuttgart

Das „Netzwerk zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit“ unterstützt geflüchtete Menschen bei der Suche nach einer Arbeit oder Ausbildung. Ein wichtiger Bestandteil der Arbeitssuche ist das Schreiben von Bewerbungen. Dabei möchte das NIFA-Netzwerk Menschen mit Fluchthintergrund künftig noch besser unterstützen und sucht daher nach ehrenamtlicher Unterstützung für eine im Aufbau befindliche Bewerbungswerkstatt. Der Umfang des Engagements kann ganz individuell festgelegt werden. Computerkenntnisse und Vorkenntnisse über das Erstellen von Bewerbungen sind von Vorteil. Ort des Engagements sind das Familienzentrum Nord und der Begegnungsraum in Stuttgart West. Digitale Unterstützung ist ebenfalls möglich. Fachliche Begleitung durch das Projekt NIFA. Bei Interesse und/oder offenen Fragen kann Julie Leube (julie.leube@agdw.de) kontaktiert werden.


Studie von PRO ASYL zum Flughafenverfahren

PRO ASYL hat eine Studie mit dem Titel „Abgelehnt im Niemandsland“ zum deutschen Flughafenverfahren veröffentlicht. Das deutsche Flughafenverfahren wird häufig als Positivbeispiel für funktionierende Grenzverfahren gesehen, doch für die Schutzsuchenden sieht die Praxis anders aus: Die Betroffenen stehen unter hohem psychischen Druck, die gestellte Rechtsberatung ist unzureichend, um faire Verfahren zu gewährleisten, und die Menschen sind auch nicht „kurz“ am Flughafen, sondern oft über Monate. Die Studie schlägt auch den Bogen zu den aktuellen Verhandlungen zum „New Pact on Migration and Asylum“. Denn dieser übernimmt einige Elemente des Flughafenverfahrens – wie die vorgelagerte Befragung durch den Grenzschutz und die Fiktion der Nicht-Einreise –, weshalb die Erkenntnisse zum Flughafenverfahren für die Diskussion um den »New Pact« höchst relevant sind. Eine neue Asylverfahrensverordnung würde aber auch das deutsche Flughafenverfahren gravierend verändern, insbesondere durch die Vervierfachung der Dauer des Asylverfahrens. PRO ASYL fordert basierend auf der Studie, dass der Europäische Gesetzgeber bei einer Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems die Regeln zu Grenzverfahren grundsätzlich streichen und auf das Screening verzichten sollte.


Kein Datenschutz zweiter Klasse! Baden-Württemberg muss AZR-Gesetz im Bundesrat ablehnen

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg erwartet von der Landesregierung, dem „Gesetz zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters“ in der Bundesratssitzung am kommenden Freitag die Zustimmung zu verweigern. Mit dem Gesetz sollen die im Ausländerzentralregister (AZR) gespeicherten Datensätze, die von allen in Deutschland lebenden Ausländer*innen erhoben werden, erheblich ausgeweitet werden. Bereits in der Anhörung im Bundestag war der Gesetzentwurf von Verbänden und Datenschützer*innen – auch vom Bundesdatenschutzbeauftragten – einhellig abgelehnt worden. Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) bezeichnete das Gesetz als „gefährlich“ und „massive Gefahr“ für LSBTTIQ*-Geflüchtete, weil im Asylverfahren gemachte Angaben zur sexuellen Orientierung und Identität nun im AZR gespeichert werden sollen.

Auch die Opposition im Bund, allen voran Bündnis90/Die Grünen, lehnte den Entwurf aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken ab. „Mit der immer weiter ausufernden Datensammelwut in Bezug auf ausländische Menschen wird der Datenschutz komplett ausgehöhlt, für Ausländer:innen gilt nur ein Datenschutz zweiter Klasse“, erklärte Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg angesichts der Planungen. „Ein ohnehin schon problematisches Gesetz wird durch die Änderungen noch einmal deutlich verschärft.“ Insbesondere sollen im Fall von Schutzberechtigten auch die Bescheide des Bundesamtes sowie Gerichtsentscheidungen gespeichert werden, und somit die Gründe für einen Schutzstatus für eine unübersichtliche Anzahl von Menschen zugänglich gemacht werden.

Über 16.500 Behörden haben nach Aussage des Bundesverwaltungsamts Zugriff auf das Bundeszentralregister. Zwar sollen laut Gesetzentwurf „Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung“ unkenntlich gemacht werden, doch es bleibt die Frage, wie und mit welchem Aufwand dies geschehen wird und welchen Nutzen die Speicherung fast vollständig geschwärzter Dokumente haben würde – denn dies wäre die Konsequenz, wenn man das Schwärzungsvorhaben in Bezug auf Asylverfahren ernst nähme.

Für die Betroffenen hingegen bliebe unklar, welche sensiblen Informationen über sie denn nun dort gespeichert und für eine große Zahl von potentiellen Nutzer*innen zugänglich sind, und wer welche Informationen als schwärzungswürdig ansieht. „Wir haben gerade in letzter Zeit erlebt, wie gespeicherte Daten missbräuchlich abgerufen wurden, wie beispielsweise der Skandal um den NSU 2.0 eindrücklich zeigt. Jetzt soll ein Gesetz verabschiedet werden, mit dem sehr viel mehr und sehr viel sensiblere Daten einem sehr viel größeren Personenkreis zugänglich gemacht werden sollen“, empörte sich McGinley. „Wir erwarten insbesondere von Bündnis90/Die Grünen als stärkste Partei in der Landesregierung, dass sie sich der Haltung ihrer Bundespartei anschließen und dafür sorgen, dass Baden-Württemberg diesen Gesetzesentwurf im Bundesrat ablehnt.“ Gerade unter Schutzberechtigten ist die Gefahr groß, dass Informationen über die Asylverfahren auch in das Herkunftsland gelangen können – mit fatalen Folgen für die Flüchtlinge und ihre Angehörigen.