Herzliche Einladung zur Sommertagung am Samstag, den 15. Juli 2023, in Stuttgart. Wir haben ein äußerst spannendes und vielfältiges Programm auf die Beine gestellt. Der Hauptvortrag geht den Fragen nach, was Rassismus mit Betroffenen macht und wie man gegen Rassismus vorgehen kann. In den Arbeitsgruppen können Sie wählen zwischen den Themen Kriminalisierung von Geflüchteten an den EU-Außengrenzen, der Lage von Geflüchteten in der Türkei, dem Chancen-Aufenthaltsrecht und zwei Austauschgruppen zu rasssismuskritischen Handeln und Ungleichbehandlung von Geflüchteten. Dazwischen wird es ausreichend Möglichkeiten zur Vernetzung und zum Austausch geben.
Die Tagung ist kostenlos und richtet sich in erster Linie an Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit.
Ort: Bürgerräume West in der Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart
Unsere Tagung soll einen möglichst geschützten Raum für alle Beteiligten darstellen. Deshalb bitten wir alle Beteiligten, die Vereinbarung zum Umgang miteinander bei der Anmeldung zur Kenntnis und sich bei der Tagung zu Herzen zu nehmen.
Die Tagung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“ statt, unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Eine Koförderung besteht durch die UNO-Flüchtlingshilfe und die Deutsche Postcode Lotterie.
PROGRAMM
09:45 Uhr: Anmeldung und Ankommen
10:00 Uhr: Begrüßung
10:15 Uhr: Hauptvortrag: Auswirkungen von Rassismus und warum es so wichtig ist, dagegen anzugehen
Rassismus hat ganz unterschiedliche Formen, die überall vorkommen: Manchmal ist er versteckt und kaum ersichtlich und manchmal total offensichtlich und beabsichtigt. Jegliche Form hinterlässt Spuren, Verletzungen und Misstrauen im Leben von rassifizierten Menschen. Als nicht von Rassismus betroffene Person ist es wichtig zu verstehen, was Rassmismus in anderen auslöst. Das wiederum hilft gegen Rassismus vorzugehen, ihn zu erkennen und anzusprechen. Es braucht gemeinsame Handlungsstrategien, um gegen Rassismus vorzugehen. Nach dem Vortrag wird es ausreichend Zeit für Fragen und Austausch geben.
Referentin: Vera Sompon (Sompon Socialservices Baden-Württemberg e.V.)
12.00 – 13.00 Uhr: Mittagessen
13:00 – 15:00 Uhr: Arbeitsgruppen-Phase I
Wählen Sie eine Arbeitsgruppe aus den vier folgenden aus. Die Arbeitsgruppen Flucht als Verbrechen?, Geflüchtete in der Türkei und Chancen-Aufenthaltsrecht werden in der Arbeitsgruppen-Phase II wiederholt. Die Arbeitsgruppe 4 zu rasssismuskritischen Handeln findet nur in der Arbeitsgruppen-Phase I statt. Arbeitsgruppe 5 zu Ungleichbehandlung findet nur in der Arbeitsgruppen-Phase II statt.
Arbeitsgruppe 1: Flucht als Verbrechen?
Am Rande der öffentlichen Wahrnehmung werden derzeit Tausende von Geflüchteten in Italien und Griechenland zu drakonischen Haftstrafen von teilweise 100 Jahren und mehr verurteilt. Diese Prozesse dauern durchschnittlich 38 Minuten und enden für die Angeklagten mit durchschnittlich 44 Jahren Haft. Das Verbrechen ist ihre Flucht, der offizielle Vorwurf „Beihilfe zu illegalem Grenzübertritt“ durch Geflüchtete am Motor eines Schlauchbootes oder am Steuer eines PKW.
In der Arbeitsgruppe werden Bespiele vorgestellt, ein aktueller Überblick über die Kriminalisierung Geflüchteter und der zivilen Seenotrettung vermittelt, die Verfahren in den Kontext europäischer Abschottungspolitik gestellt sowie mit den Teilnehmenden diskutiert und Handlungsperspektiven im Umgang mit dieser Kriminalisierung erarbeitet.
Referent*innen: Anne Noack (Seebrücke Schweiz) und Jürgen Weber (Seebrücke Baden-Württemberg)
Arbeitsgruppe 2: Geflüchtete in der Türkei – diskriminiert, perspektivenlos und von Abschiebung bedroht
Etwa vier Millionen Geflüchtete leben in der Türkei. Sie kommen mehrheitlich aus Syrien, Afghanistan, dem Irak und dem Iran und versuchen, sich ein neues Leben aufzubauen. Das ist nicht leicht – der Zugang zu Arbeit, Wohnung und Bildung ist erschwert. Die allgemeine wirtschaftliche und politische Lage heizt die Stimmung gegen Geflüchtete auf. So brüsteten sich während der Wahlen um die Präsidentschaft die Kandidaten mit Abschiebeplänen der unliebsamen Gestrandeten. Die Betroffenen machen auf allen Ebenen Rassismuserfahrungen. Ihre aufenthaltsrechtliche Situation kann sich jederzeit ändern. Auch die Situation der Binnengeflüchteten, die vor dem Krieg in den kurdischen Gebieten der Türkei in den Westen des Landes fliehen mussten, ist prekär. Die EU hält weiterhin an ihrem Türkei-Abkommen von 2016 fest und so werden Asylsuchende in Griechenland abgelehnt und in die Türkei abgeschoben. Dass dort eine Abschiebung in ihre Herkunftsländer droht, spielt in der europäischen Debatte um den Schutz der Außengrenzen keine Rolle. Über die komplexe Lage der Geflüchteten informiert diese Arbeitsgruppe.
Referentin : Amke Dietert (Amnesty International)
Arbeitsgruppe 3: Sechs Monate Chancen-Aufenthaltsrecht – eine erste Bestandsaufnahme
Zum Jahreswechsel ist das Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft getreten. Mit ihm will die Bundesregierung Ausländer*innen, die sich seit langem in Deutschland aufhalten, eine Bleibeperspektive ermöglichen. Seit rund sechs Monaten ist es nun in Kraft – Zeit für eine erste Bestandsaufnahme.
In der Arbeitsgruppe sollen die verschiedenen Praxiserfahrungen ausgetauscht, aktuelle und zukünftige Probleme identifiziert und mögliche Lösungen diskutiert werden. Die Voraussetzungen des Chancenaufenthaltsrechts werden vorgestellt, mögliche Fallstricke benannt und praktische Tipps gegeben, wie die Chance im Einzelfall möglichst effektiv genutzt werden kann. Dabei besteht auch Raum für Austausch und Fragen, die darüber hinaus gehen.
Referent: Sebastian Röder (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)
Arbeitsgruppe 4: Austausch zu rassismuskritischen Handeln
In der Arbeitsgruppe reden wir über den Umgang mit Rassismen in unserem Alltag. Selbstkritisch wollen wir fragen, wie wir uns für rassismuskritisches Denken öffnen, eigene Denkmuster hinterfragen und Rassimus erkennen können. Und wie man das eigene Denken und Handeln verändern kann. Aber es soll auch um Handlungsstrategien gehen – wie man Rassismus ansprechen und rassifizierte Menschen unterstützen kann.
Moderatorin: Vera Sompon (Sompon Socialservices Baden-Württemberg e.V.)
15:00 – 15:15: Pause
15:15 – 17:15 Uhr: Arbeitsgruppen-Phase II
Wählen Sie eine Arbeitsgruppe aus den vier folgenden aus. Wiederholung der Arbeitsgruppen 1-3. Die Arbeitsgruppe 5 zu Ungleichbehandlung findet nur in der Arbeitsgruppen-Phase II statt.
Arbeitsgruppe 1: Flucht als Verbrechen?
Arbeitsgruppe 2: Geflüchtete in der Türkei – diskriminiert, perspektivenlos und von Abschiebung bedroht
Arbeitsgruppe 3: Sechs Monate Chancen-Aufenthaltsrecht – eine erste Bestandsaufnahme
Arbeitsgruppe 5: Ungleichbehandlung
Mit der Fluchtbewegung aus der Ukraine wurde sehr stark deutlich, dass nicht alle Geflüchteten gleich behandelt werden. Allein rechtlich gibt es diverse Privilegien für bestimmte ukrainische Geflüchtete, auf die Geflüchtete im Asylverfahren, aber auch sog. Drittstaatsangehörige aus der Ukraine vergeblich hoffen. Auch die gesellschaftliche und politische Akzeptanz ist eine völlig andere. Wer Geflüchtete unterstützt, bekommt diese Ungleichbehandlung zu spüren. Der Frust, die Enttäuschung und die Resignation wachsen. In der Arbeitsgruppe wollen wir uns austauschen, vernetzen und gemeinsam Problemfelder der Ungleichbehandlung analysieren. Aus dem Austausch sollen wichtige Impulse für die politische Arbeit des Flüchtlingsrats entstehen und eventuell weitere Schritte eingeleitet werden.
Moderatorinnen: Eylem Ög (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg) und Nana S. Boahene (Kollektiv Lemonade Stuttgart)
Die Anmeldung ist geschlossen. Kommen Sie gerne spontan vorbei.