Sommertagung 2023

Informationen auf Englisch

Herzliche Einladung zur Sommertagung am Samstag, den 15. Juli 2023, in Stuttgart. Wir haben ein äußerst spannendes und vielfältiges Programm auf die Beine gestellt. Der Hauptvortrag geht den Fragen nach, was Rassismus mit Betroffenen macht und wie man gegen Rassismus vorgehen kann. In den Arbeitsgruppen können Sie wählen zwischen den Themen Kriminalisierung von Geflüchteten an den EU-Außengrenzen, der Lage von Geflüchteten in der Türkei, dem Chancen-Aufenthaltsrecht und zwei Austauschgruppen zu rasssismuskritischen Handeln und Ungleichbehandlung von Geflüchteten. Dazwischen wird es ausreichend Möglichkeiten zur Vernetzung und zum Austausch geben.

Die Tagung ist kostenlos und richtet sich in erster Linie an Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit.

Ort: Bürgerräume West in der Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart

Unsere Tagung soll einen möglichst geschützten Raum für alle Beteiligten darstellen. Deshalb bitten wir alle Beteiligten, die Vereinbarung zum Umgang miteinander bei der Anmeldung zur Kenntnis und sich bei der Tagung zu Herzen zu nehmen.

Die Tagung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“ statt, unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Eine Koförderung besteht durch die UNO-Flüchtlingshilfe und die Deutsche Postcode Lotterie.

PROGRAMM

09:45 Uhr: Anmeldung und Ankommen

10:00 Uhr: Begrüßung

10:15 Uhr: Hauptvortrag: Auswirkungen von Rassismus und warum es so wichtig ist, dagegen anzugehen

Rassismus hat ganz unterschiedliche Formen, die überall vorkommen: Manchmal ist er versteckt und kaum ersichtlich und manchmal total offensichtlich und beabsichtigt. Jegliche Form hinterlässt Spuren, Verletzungen und Misstrauen im Leben von rassifizierten Menschen. Als nicht von Rassismus betroffene Person ist es wichtig zu verstehen, was Rassmismus in anderen auslöst. Das wiederum hilft gegen Rassismus vorzugehen, ihn zu erkennen und anzusprechen. Es braucht gemeinsame Handlungsstrategien, um gegen Rassismus vorzugehen. Nach dem Vortrag wird es ausreichend Zeit für Fragen und Austausch geben.

Referentin: Vera Sompon (Sompon Socialservices Baden-Württemberg e.V.)

12.00 – 13.00 Uhr: Mittagessen

13:00 15:00 Uhr: Arbeitsgruppen-Phase I

Wählen Sie eine Arbeitsgruppe aus den vier folgenden aus. Die Arbeitsgruppen Flucht als Verbrechen?, Geflüchtete in der Türkei und Chancen-Aufenthaltsrecht werden in der Arbeitsgruppen-Phase II wiederholt. Die Arbeitsgruppe 4 zu rasssismuskritischen Handeln findet nur in der Arbeitsgruppen-Phase I statt. Arbeitsgruppe 5 zu Ungleichbehandlung findet nur in der Arbeitsgruppen-Phase II statt.

Arbeitsgruppe 1: Flucht als Verbrechen?

Am Rande der öffentlichen Wahrnehmung werden derzeit Tausende von Geflüchteten in Italien und Griechenland zu drakonischen Haftstrafen von teilweise 100 Jahren und mehr verurteilt. Diese Prozesse dauern durchschnittlich 38 Minuten und enden für die Angeklagten mit durchschnittlich 44 Jahren Haft. Das Verbrechen ist ihre Flucht, der offizielle Vorwurf „Beihilfe zu illegalem Grenzübertritt“ durch Geflüchtete am Motor eines Schlauchbootes oder am Steuer eines PKW.
In der Arbeitsgruppe werden Bespiele vorgestellt, ein aktueller Überblick über die Kriminalisierung Geflüchteter und der zivilen Seenotrettung vermittelt, die Verfahren in den Kontext europäischer Abschottungspolitik gestellt sowie mit den Teilnehmenden diskutiert und Handlungsperspektiven im Umgang mit dieser Kriminalisierung erarbeitet.

Referent*innen: Anne Noack (Seebrücke Schweiz) und Jürgen Weber (Seebrücke Baden-Württemberg)

Arbeitsgruppe 2: Geflüchtete in der Türkei – diskriminiert, perspektivenlos und von Abschiebung bedroht

Etwa vier Millionen Geflüchtete leben in der Türkei. Sie kommen mehrheitlich aus Syrien, Afghanistan, dem Irak und dem Iran und versuchen, sich ein neues Leben aufzubauen. Das ist nicht leicht – der Zugang zu Arbeit, Wohnung und Bildung ist erschwert. Die allgemeine wirtschaftliche und politische Lage heizt die Stimmung gegen Geflüchtete auf. So brüsteten sich während der Wahlen um die Präsidentschaft die Kandidaten mit Abschiebeplänen der unliebsamen Gestrandeten. Die Betroffenen machen auf allen Ebenen Rassismuserfahrungen. Ihre aufenthaltsrechtliche Situation kann sich jederzeit ändern. Auch die Situation der Binnengeflüchteten, die vor dem Krieg in den kurdischen Gebieten der Türkei in den Westen des Landes fliehen mussten, ist prekär. Die EU hält weiterhin an ihrem Türkei-Abkommen von 2016 fest und so werden Asylsuchende in Griechenland abgelehnt und in die Türkei abgeschoben. Dass dort eine Abschiebung in ihre Herkunftsländer droht, spielt in der europäischen Debatte um den Schutz der Außengrenzen keine Rolle. Über die komplexe Lage der Geflüchteten informiert diese Arbeitsgruppe.

Referentin : Amke Dietert (Amnesty International)

Arbeitsgruppe 3: Sechs Monate Chancen-Aufenthaltsrecht – eine erste Bestandsaufnahme

Zum Jahreswechsel ist das Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft getreten. Mit ihm will die Bundesregierung Ausländer*innen, die sich seit langem in Deutschland aufhalten, eine Bleibeperspektive ermöglichen. Seit rund sechs Monaten ist es nun in Kraft – Zeit für eine erste Bestandsaufnahme.
In der Arbeitsgruppe sollen die verschiedenen Praxiserfahrungen ausgetauscht, aktuelle und zukünftige Probleme identifiziert und mögliche Lösungen diskutiert werden. Die Voraussetzungen des Chancenaufenthaltsrechts werden vorgestellt, mögliche Fallstricke benannt und praktische Tipps gegeben, wie die Chance im Einzelfall möglichst effektiv genutzt werden kann. Dabei besteht auch Raum für Austausch und Fragen, die darüber hinaus gehen.

Referent: Sebastian Röder (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)

Arbeitsgruppe 4: Austausch zu rassismuskritischen Handeln

In der Arbeitsgruppe reden wir über den Umgang mit Rassismen in unserem Alltag. Selbstkritisch wollen wir fragen, wie wir uns für rassismuskritisches Denken öffnen, eigene Denkmuster hinterfragen und Rassimus erkennen können. Und wie man das eigene Denken und Handeln verändern kann. Aber es soll auch um Handlungsstrategien gehen – wie man Rassismus ansprechen und rassifizierte Menschen unterstützen kann.

Moderatorin: Vera Sompon (Sompon Socialservices Baden-Württemberg e.V.)

15:00 – 15:15: Pause

15:15 17:15 Uhr: Arbeitsgruppen-Phase II

Wählen Sie eine Arbeitsgruppe aus den vier folgenden aus. Wiederholung der Arbeitsgruppen 1-3. Die Arbeitsgruppe 5 zu Ungleichbehandlung findet nur in der Arbeitsgruppen-Phase II statt.

Arbeitsgruppe 1: Flucht als Verbrechen?

Arbeitsgruppe 2: Geflüchtete in der Türkei – diskriminiert, perspektivenlos und von Abschiebung bedroht

Arbeitsgruppe 3: Sechs Monate Chancen-Aufenthaltsrecht – eine erste Bestandsaufnahme

Arbeitsgruppe 5: Ungleichbehandlung

Mit der Fluchtbewegung aus der Ukraine wurde sehr stark deutlich, dass nicht alle Geflüchteten gleich behandelt werden. Allein rechtlich gibt es diverse Privilegien für bestimmte ukrainische Geflüchtete, auf die Geflüchtete im Asylverfahren, aber auch sog. Drittstaatsangehörige aus der Ukraine vergeblich hoffen. Auch die gesellschaftliche und politische Akzeptanz ist eine völlig andere. Wer Geflüchtete unterstützt, bekommt diese Ungleichbehandlung zu spüren. Der Frust, die Enttäuschung und die Resignation wachsen. In der Arbeitsgruppe wollen wir uns austauschen, vernetzen und gemeinsam Problemfelder der Ungleichbehandlung analysieren. Aus dem Austausch sollen wichtige Impulse für die politische Arbeit des Flüchtlingsrats entstehen und eventuell weitere Schritte eingeleitet werden.

Moderatorinnen: Eylem Ög (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg) und Nana S. Boahene (Kollektiv Lemonade Stuttgart)

Die Anmeldung ist geschlossen. Kommen Sie gerne spontan vorbei.


Gewalt an EU-Grenzen: Menschen auf der Flucht streamen brutale Pushbacks auf TikTok

Mehr als 25.000 Fälle von Gewalt an den Außengrenzen der EU, dokumentiert das Border Violence Monitoring Project. Flüchtende müssen sich nackt ausziehen, werden in Wälder zurückgelassen und in Gewässer gedrängt, sie werden beschossen und ihre Smartphones werden zerstört. Die Gewalt wird von staatlicher Seite ausgeübt, es sind Grenzbeamt*innen, die im Namen von nationalen Behörden oder Frontex agieren. Von den Menschenrechtsverletzungen berichtet Milena Zajović, sie leitet die Abteilung für politische Interessenvertretung des Border Violence Monitoring Network. Netzpolitik.org veröffentlicht und übersetzt das Interview mit ihr, das von Brot für die Welt geführt wurde.



Grundrechtsschutz in Geflüchteten-Unterkünften

Am 15. Juni um 9:30 Uhr verhandelt das Bundesverwaltungsgericht zwei Revisionsverfahren zusammen, in denen es um den Schutz der Privatsphäre in Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete geht. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) begleitet die Verfahren juristisch gemeinsam mit einem Bündnis, dem PRO ASYL, Aktion Bleiberecht Freiburg und der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg angehören.

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt einerseits ein Verfahren gegen die Hausordnung der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Freiburg. Die Hausordnung regelt u.a., dass das Personal der LEA und der private Sicherheitsdienst Zimmerkontrollen durchführen können – auch nachts und gegen den Willen der Bewohner*innen – sowie Einlass- und Taschenkontrollen. Dieses Verfahren wird über den Rechtshilfefonds von PRO ASYL gefördert. Das zweite Verfahren richtet sich gegen die gängige Polizeipraxis, Bewohner*innen ohne gerichtlichen Beschluss nachts aus ihrem Zimmer zu holen, um sie abzuschieben.

Im Rahmen der Revision muss das Bundesverwaltungsgericht in beiden Verfahren entscheiden, ob die Zimmer in Erstaufnahmeeinrichtungen „Wohnungen“ im Sinne des Art. 13 GG sind und den vollen grundrechtlichen Schutz genießen. Das bevorstehende Urteil hat weitreichende Auswirkungen – z.B. für die Hausordnungen anderer Bundesländer und für die Abschiebepraxis.

Es gibt keinen Zweifel: Die Zimmer in Geflüchtetenunterkünften sind Wohnräume und damit nach dem Grundgesetz unverletzlich. Gleichzeitig werden im politischen Diskurs die Stimmen immer lauter, die für migrationspolitische Forderungen über die Rechte von Geflüchteten hinweggehen wollen. Die anstehende Entscheidung ist daher eine wichtige Gelegenheit für das Bundesverwaltungsgericht klarzustellen: Das Grundgesetz kennt keinen Grundrechtsschutz zweiter Klasse für geflüchtete Menschen.

In einem FAQ werden alle relevanten Fragen zu beiden Revisionsverfahren beantwortet.


Pro Asyl: Griechische Verhältnisse – bald überall in Europa?

Auf den Ägäis-Inseln ist seit Jahren real, was mit der EU-Asylrechtsverschärfung flächendeckend droht: Haftlager, Schnellverfahren ohne Prüfung der Fluchtgründe und gewaltvolle Zurückweisungen. Ein Bericht unserer Partnerorganisation Refugee Support Aegean (RSA) zur Situation auf den Ägäis-Inseln verrät, auf was wir uns gefasst machen müssen.

Die Bundesregierung stimmte in Brüssel einer Asylrechtsverschärfung zu, durch die das Asylrecht auf europäischer Ebene faktisch ausgehebelt wird. PRO ASYL hat ausführlich dargestellt, was die Vorhaben im Kern bedeuten werden: In Lagern an den EU-Grenzen sollen Schutzsuchende unter Haftbedingungen massenhaft abgefertigt werden. Dabei geht es nicht um die inhaltliche Prüfung der Fluchtgründe. In erster Linie beschränkt sich das Verfahren auf die Frage, ob ein Asylantrag als unzulässig abgewiesen werden kann oder nicht. Das ist immer dann der Fall, wenn die schutzsuchende Person über einen angeblich »sicheren« Drittstaat in die EU geflohen ist. Parallel sollen die Kriterien, wann ein Staat als sicher gilt, dafür weiter heruntergeschraubt werden.



Angriff auf Menschenrechte, statt „historischer Erfolg“

Flüchtlingsrat entsetzt über Pläne zur faktischen Abschaffung des europäischen Asylrechts. Presse-Statement zum europäischen Asylkompromiss vom 8. Juni 2023

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg kritisiert die Pläne zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, auf die sich die europäischen Innenminister*innen gestern in Luxemburg geeinigt haben, aufs Schärfste. Durch Maßnahmen wie die Auslagerung der Asylverfahren an die EU-Außengrenzen sowie die Ausweitung der „sicheren Drittstaaten“ droht eine faktische Aushebelung des Asylrechts auf europäischer Ebene. „Die diskutierten Maßnahmen zeugen davon, dass der Abschottungswahn Europas ein neues Ausmaß angenommen hat“, kommentiert Anja Bartel, Geschäftsleiterin des Flüchtlingsrats. „Fliehende Menschen sollen daran gehindert werden, von ihrem Recht auf Asyl Gebrauch zu machen. Sie sollen in angeblich sichere Drittstaaten abgeschoben werden und ihre Asylgründe nur noch in rechtlich zweifelhaften Schnellverfahren an den EU-Außengrenzen geprüft werden, während sie in Grenzlagern festgehalten werden“, so Bartel weiter. Noch im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung angekündigt, sich dafür einsetzen zu wollen, das Leid an den EU-Außengrenzen zu beenden. „Wir sind entsetzt darüber, wie skrupellos die Bundesregierung ihren humanitären Versprechen aus dem Koalitionsvertrag den Rücken zukehrt und nun gemeinsam mit rechtspopulistischen Regierungen Pläne schmiedet, wie Europa noch weiter in eine Festung verwandelt werden kann“, so Bartel weiter. „Bei den verabschiedeten Plänen handelt es sich keinesfalls um einen ‚historischen Erfolg‘, wie Innenministerin Nancy Faeser behauptet, sondern um einen massiven Angriff auf Menschenrechte in Europa.“ Statt ihre Energie mit Abschottungspolitik zu verschwenden und die Entrechtung geflüchteter Menschen voranzutreiben hatte der Flüchtlingsrat die Bundesregierung dazu aufgefordert, sich für eine solidarische Aufnahme Geflüchteter in Europa einzusetzen.

weitere Informationen:


Demo-Aufruf: Keine Festung Europa!

Die Ergebnisse der gestrigen Verhandlungen der EU-Innenminister*innen sind eine große Enttäuschung und ein weiterer Schritt hin zu einer Festung Europa. Diese Einigung auf eine Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS) ist falsch. Sie wird dazu führen, dass sich die Situation an den Außengrenzen weiter verschlechtert und Menschenrechte sowie das Recht auf Asyl werden durch den Beschluss mit Füßen getreten.

️Deswegen gehen wir in einem breiten Bündnis aus Grüne Jugend, Jusos, dem Flüchtlingsrat, der DGB Jugend und der Seebrücke auf die Straße: Kommt zur Spontan-Kundgebung am Rotebühlplatz!

Informationen zu den Ergebnissen der gestrigen Verhandlungen sind unter anderem hier zu finden.


Abschlussbericht: Migration und Gesundheitsversorgung in BW

Liegt im Bereich der medizinischen Versorgung gleichberechtigte und gleichwertige Teilhabe von Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte vor?

Der Abschlussbericht Migration und Gesundheitsversorgung Baden-Württemberg zeigt die Behandlungsrealität von Patient*innen mit Migrationsgeschichte in Krankenhäusern und in der ambulanten Versorgung in Baden-Württemberg auf. Gleichzeitig hält er die Ergebnisse fest, inwiefern eine interkulturelle Öffnung der Einrichtungen vollzogen wurde, die mitunter den Abbau von Zugangsbarrieren als Ziel hat.

Der Bericht kann hier heruntergeladen werden.


Pro Asyl: Infos zur geplanten Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)

Am 8./9. Juni 2023 soll beim EU-Rat für Inneres eine Vorentscheidung über die Zukunft des Flüchtlingsschutzes in Europa fallen. Mit dem Gesetzespaket drohen Schutzsuchenden Grenzverfahren unter Haftbedingungen, eine Verschärfung des Dublin-Systems. Letztlich die Aushebelung des Flüchtlingsschutzes. Pro Asyl beantwortet dazu die wichtigsten Fragen.

Gegen die Pläne formiert sich in der deutschen Zivilgesellschaft ein starker Protest: Mehr als 60 Organisationen fordern, dass die Bundesregierung keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes eingeht, über 40 Organisationen mahnen, den Schutz von Kindern nicht zu vergessen, über 700 Anwält*innen und Jurist*innen appellieren in einem offenen Brief an die Bundesregierung, gegen die Reform zu stimmen.


ECPAT: Seminare zum Handel mit Kindern

Die Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung  ECPAT Deutschland e.V. bietet kostenfreie Online-Seminare zum Thema Handel mit Kindern an.

Es werden zwei unterschiedliche Online-Seminare angeboten. Zum einen gibt es Seminare zur Identifizierung von und dem Umgang mit betroffenen Kindern. Zum anderen werden Online-Seminare angeboten, die zusätzlich zu der Einführung in das Thema Handel mit Kindern auch besondere Vulnerabilitäten sowie rechtliche Bestimmungen im Migrations- und Asylkontext beleuchten.

1. Online-Seminar: Identifizierung von und Umgang mit Kindern und Jugendlichen als mögliche Opfer des Menschenhandels

Mittwoch, 14.06.2023, 10:00– 11:30 Uhr
Donnerstag, 05.10.2023, 14:00 – 15:30 Uh
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2. Online-Seminar: Kinderhandel und Ausbeutung im Migrations- und Asylkontext – (Un)begleitete Minderjährige als Betroffene in Ausbeutungsstrukturen erkennen und reagieren

Montag, 03.07.2023, 14:00-16:00 Uhr
Mittwoch, 23.08.2023, 10:00-12:00 Uhr
Dienstag, 07.11.23, 10:00-12:00 Uhr
Montag, 11.12.23, 14:00 – 16:00

Menschenhandel, auch mit Kindern, ist eines der am schnellsten wachsenden Delikte weltweit. Kinder und Jugendliche, die von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung betroffen sind, geben sich aus verschiedenen Gründen selten von sich aus als Betroffene zu erkennen. Das Online-Seminar richtet sich an Praktiker*innen unterschiedlicher Berufsgruppen und vermittelt grundlegendes Wissen zu Handel mit Kindern und den Betroffenen. Sie lernen, welche Anzeichen es für Handel mit und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen gibt und wie Sie Betroffene erkennen und unterstützen können.