Aufzeichnung: Einigung zum GEAS

Die Mitgliedstaaten der EU und das europäische Parlament haben sich auf fatale Reformen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) am 20.12.23 geeinigt. Die Organisation Europe Calling hat deswegen kurzfristig eine Online-Veranstaltung organisiert gehabt, um die Ergebnisse einzuordnen. Die Aufzeichnung dafür ist auf Youtube frei zugänglich.

Das GEAS diskutierten Dr. Raphael Bossong (Forscher), Anne Pertsch (Juristin) und Erik Marquardt (Europaabgeordneter). Die nun vereinbarten Änderungen wurden scharf kritisiert – vor allem im Hinblick auf die bereits jetzt bestehende Lage an den Außengrenzen der EU mit zahlreichen Menschenrechtsverletzungen. Das GEAS werde zukünftig die schweren Menschenrechtsverletzungen an den Außengrenzen rechtlich legalisieren. Bei den Verhandlungen herrschte großer Druck eine Einigung zu erzielen, sodass viele Teile der Gesetzestexte gar nicht verhandelt wurden. Da viele Details nicht klar seien, wird man sehen wie die Mitgliedstaaten die Reformen umsetzen.

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Einigung über die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)

Die GEAS-Einigung zwischen den Mitgliedstaaten der EU und dem EU-Parlament ist da und sieht eine massive Entrechtung von Geflüchteten an den Außengrenzen vor. Auch vor der Inhaftierung von Kindern oder Flüchtlingsdeals mit autokratischen Staaten macht die EU keinen Halt. PRO ASYL analysiert die fatalen Beschlüsse.

Nach zwei Tagen und zwei Nächten Marathon-Verhandlungen verkündeten die Sprecher*innen der verschiedenen EU-Institutionen und Mitgliedstaaten am Mittwoch, den 20. Dezember 2023, die Einigung über die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Wer noch auf Verbesserungen der Ergebnisse durch das EU-Parlament gehofft hatte, wurde bitter enttäuscht. Die Mitgliedstaaten konnten sich mit ihren extremen Verschärfungen, die sie im Juni und Oktober beschlossen hatten, fast vollständig durchsetzen. Damit steht eine Einigung, die den Flüchtlingsschutz in Europa massiv untergräbt und zeigt, wie weit der Rechtsruck in Europa schon vollzogen ist.

Die dystopische Vision eines Europas der Haftlager – die PRO ASYL seit dem Beginn der Reformpläne befürchtet – wird Realität werden. Denn die Mitgliedstaaten haben erreicht, dass eine Vielzahl an Geflüchteten zukünftig ihr Asylverfahren abgeschottet von der Außenwelt hinter Stacheldraht an den Außengrenzen durchlaufen muss. Die Asylgrenzverfahren, die nach einem ersten Screening nach Ankunft erfolgen, sollen in zwölf Wochen abgeschlossen sein. Daran anschließen kann sich dann ein neues Abschiebungsgrenzverfahren, was ebenfalls bis zu zwölf Wochen dauern kann. Während dieser Zeit sollen die Asylsuchenden als »nicht eingereist« gelten und in absehbar geschlossenen Asylzentren an den Außengrenzen festgehalten werden. Die Rede ist von der Fiktion der Nichteinreise, einem rechtlich fragwürdigem Konstrukt, das schon an deutschen Flughäfen zu de facto Inhaftierungen von Schutzsuchenden führt. Auch diese deutschen Grenzverfahren müssen dann an die neuen EU-Regeln angepasst und somit stark ausgeweitet und verlängert werden. Für drei Gruppen von schutzsuchenden Menschen ist die Anwendung dieser Grenzverfahren verpflichtend: Für Menschen aus Herkunftsländer mit einer europaweiten Schutzquote von unter 20 Prozent, für Personen – selbst unbegleiteten Minderjährigen – denen unterstellt wird, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu sein sowie für Schutzsuchenden denen vorgeworfen wird, die Behörden zu täuschen, weil z.B. vermeintlich Dokumente zerstört wurden.

Außerdem können mit der Europäischen Einigung zukünftig deutlich mehr außereuropäische Drittstaaten als sicher eingestuft werden, um Flüchtlinge in diese Länder abzuschieben. Weder muss in dem Drittstaat die Genfer Flüchtlingskonvention gelten, noch muss das ganze Land sicher sein. Wenn es eine entsprechende Vereinbarung zwischen Drittstaat und EU gibt, soll die Sicherheit schlicht angenommen werden können. Dadurch wird die Möglichkeit eröffnet, dass Mitgliedstaaten sich weitgehend aus dem Flüchtlingsschutz zurückziehen, indem sie Nachbarländer oder andere Staaten entlang der Fluchtrouten als »sicher« einstufen.

Die bisherige Dublin-III-Verordnung, die festlegt welcher Mitgliedstaat für die Durchführung von Asylverfahren zuständig ist, wird durch die Verordnung für ein Asyl- und Migrationsmanagement ersetzt. Doch vieles wird unverändert bleiben, Grundprobleme des europäischen Asylsystems werden nicht gelöst. Denn weiterhin sind es die Außengrenzstaaten, die primär für die Durchführung der Asyl(grenz)verfahren zuständig sind.


Vernetzungstreffen Freiburg und Umgebung

Die EU einigt sich auf ein neues Asylsystem mit haftähnlichen Lagern an den Außengrenzen. Deutschlandweit diskutieren Politiker*innen aller Parteien darüber, wie man Abschiebungen erleichtern kann. Einige fordern sogar eine Obergrenze für die Aufnahme geflüchteter Menschen in Deutschland. Der aktuelle migrationspolitische Diskurs und die gesetzlichen Neuerung machen betroffen und bergen enormes Potential für Wut, Frust und Verzweiflung. Umso wichtiger ist es, dass Menschen, die sich solidarisch mit Geflüchteten zeigen, zusammenkommen, sich austauschen und gegenseitig in ihrem Engagement bestärken!

Daher laden wir alle Menschen aus dem Raum Freiburg und Umgebung, die sich für die Rechte von Geflüchteten einsetzen, zu einem Austausch- und Vernetzungstreffen ein!

Wann: Am 10.02.2024

Wo: Bewegungsraum Grethergelände, Adlerstraße 12, 79098 Freiburg

Das Programm für den Tag sieht wie folgt aus:

11:00 – 11:30                   Begrüßung & Kennenlernen

11:30 – 12:00                   Überblick über Angebote in der Region

12:00 – 13:30                   Workshop: Nachhaltig aktiv sein und bleiben

Menschen, die sich gegen Rassismus und für Geflüchtete engagieren, haben oft das Gefühl, Alles, was sie machen, tue zwar im Kleinen gut, sei aber angesichts der schieren Gewalt der multiplen Krisen und des bedrohlichen Rechtsrucks in unserer Gesellschaft nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Das kann zu Stress oder gar Ausbrennen führen und zu einem Gefühl der Hoffnungslosigkeit. Der Workshop gibt einen Überblick über Hintergründe und Wurzeln von nachhaltigem Aktivismus und regenerativem Engagement, wo für Trauer und Wut um den Zustand der Welt ebenso Platz ist, wie für neue Kreativität und Hoffnung. In kurzen Übungen erforschen wir, wie wir uns individuell und kollektiv als Gruppe, Organisation oder Bewegung stärken können.

Referentin: Mona Bricke ist Leiterin des Projekts „Demokratiefreundinnen inklusiv“ bei den NaturFreunden NRW und baut dort den Arbeitsbereich „Nachhaltig aktiv sein und bleiben“ auf. Seit vielen Jahren ist sie in der Menschenrechtsarbeit und als Klimaaktivistin engagiert.

13:30 – 14:30                   Mittagspause (vor Ort, Verpflegung ist inklusive)

14:30 – 16:00                   Austausch in Form von Arbeitsgruppen

Am Nachmittag wollen wir nach Bedarf zu unterschiedlichen Themen in Arbeitsgruppen mit euch diskutieren. Nutzt gerne das Anmeldeformular, um uns weitere Themenwünsche mitzuteilen, die dann bei der Planung der finalen Arbeitsgruppen berücksichtigt werden. 

16:00 – 16:30                   Gemeinsamer Abschluss

Mit dem Treffen möchten wir allen Interessierten die Möglichkeit bieten, andere Angebote aus dem Raum Freiburg und Umgebung kennenzulernen, sich zu unterschiedlichen Themen auszutauschen und ggf. gemeinsame Aktionen zu planen.

DIE ANMELDUNG IST GESCHLOSSEN. Wenn Sie noch vorbeikommen möchten, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an: info@fluechtlingsrat-bw.de

Das Vernetzungstreffen findet im Rahmen des Projektes „Perspektive durch Partizipation“ gefördert durch Aktion Mensch e.V. statt.


Forschungsbericht: Einbürgerungspotenziale bei Geflüchteten

Die Analyse aus dem Jahr 2021 zeigt, dass Geflüchtete sehr hohe Einbürgerungsabsichten haben, aber unter der jetzigen Gesetzeslage nur 16 Prozent die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt hätten. Zu den Voraussetzungen zählen Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsdauer, Lebensunterhalt und Deutschkenntnisse. 71 Prozent der Geflüchteten verfügten über einen erforderlichen Aufenthaltsstatus. 43 Prozent waren lange genug in Deutschland (Aufenthaltsdauer). 48 Prozent verfügte über ausreichende Deutschkenntnisse. 57 Prozent sicherte ihren Lebensunterhalt. Trotzdem konnten alle vier Voraussetzungen nur 16 Prozent erfüllen. Sollten die Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz kommen, dann wird eine Vielzahl an Personen alle vier Kriterien erfüllen (2021 wären das 21 Prozent gewesen).

Es ist mit steigenden Einbürgerungszahlen in den nächsten Jahren zu rechnen.

Die Studie stammt vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).



Schwäbisch Hall: Neues aus dem Asyl- und Aufenthaltsrecht

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde beschlossen. Ein Gesetzesentwurf zum Staatsangehörigkeitsgesetz wird bereits diskutiert. Ein zweites Migrationspaket wird noch erwartet. In dieser Fortbildung wird es einen Überblick über die aktuellen Gesetzesvorhaben und -änderungen im Bereich Asyl und Flucht geben. Außerdem gibt es praktische Tipps in bestimmten Themen in der Geflüchtetenarbeit.

Die Fortbildung richtet sich an Interessierte und ehrenamtlich Engagierte in der Geflüchtetenarbeit. Vorkenntnisse im Asyl- und Aufenthaltsrecht sind notwendig.

Ort: Haus der Bildung, Salinenstr. 6-10 (Raum 1.07, 1. OG, Eingang Nord), Schwäbisch Hall

Referentinnen: Maren Schulz und Lara Kühnle

Die Anzahl der Teilnehmenden ist begrenzt, um Anmeldung wird gebeten: integration@schwaebischhall.de

Eine Kooperation der Integrationsbeauftragten der Stadt Schwäbisch Hall mit dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg. Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.


VG Sigmaringen: Flüchtlingsanerkennung für Frau aus Afghanistan

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen (VG) hat mit Beschluss vom 23.10.2023 (Az: A 5 K 4009/21) folgendes entschieden:

„Es droht Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zur sozialen Gruppe der alleinstehenden Frauen ohne männlichen Schutz, die längere Zeit im (westlichen) Ausland gelebt haben. Gefahrerhöhend kommt hinzu, dass sie der diskriminierten Volksgruppe der Hazara angehört und Schiitin ist.“

(Leitsätze von asyl.net)


VG Sigmaringen: Aufhebung eines Dublinbescheids hinsichtlich Bulgariens für jungen Mann aus Syrien

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen (VG) hat mit Beschluss vom 08.08.2023 (Az: A 4 K 345/23) folgendes entschieden:

„Auch ohne besondere Vulnerabilität droht in Bulgarien nach einer etwaigen Anerkennung, die für den syrischen Kläger sehr wahrscheinlich ist, Obdachlosigkeit. Auf dem freien Wohnungsmarkt wird es ihm nicht gelingen, eine Wohnung anzumieten, da dies neben den erforderlichen finanziellen Mitteln eine Meldeadresse voraussetzt, die nach Abschluss des Asylverfahrens nicht auf zumutbare Weise zu erlangen wäre.“

(Leitsätze von asyl.net)


Stuttgart: Austausch- und Netzwerktreffen Flucht, Migration und Anti-Schwarzer Rassismus

Das Büro für diskriminierungskritische Arbeit Stuttgart bietet ein Austausch- und Netzwerktreffen mit Beiträge zu den Themen Flucht, Migration und Anti-Schwarzer Rassismus sowie eine gemeinsame Austauschrunde an. In dieser Austauschrunde soll es vor allem darum gehen, wie eine bessere Zusammenarbeit zwischen Antidiskriminierungsberatungsstellen und Community-basierten Beratungen aussehen kann. Zum Abschluss gibt es ein leckeres gemeinsames Essen, um den Abend ausklingen zu lassen.

Es wird um eine vorherige Anmeldung unter anmeldung@bfda.de gebeten. Das offizielle Programm folgt in den nächsten Tagen.


Büro für diskriminierungskritische Arbeit Stuttgart: https://bfda.de/veranstaltungen/


Meldestelle für Abschiebungen aus dem Krankenhaus

Immer wieder geschehen Abschiebungen aus stationärer Behandlung. Das ist grundsätzlich ein schwerer Eingriff in eine medizinische Behandlung. Durch Abschiebungen kann sich der Gesundheitszustand der Patient*innen massiv verschlechtern und langfristig negative Folgen nach sich ziehen. IPPNW (Internationale Ärzt*innen für die Verhütung des Atomkrieges/in sozialer Verantwortung e.V.) haben eine erste unabhängige bundesweite Meldestelle geschaffen. Hier können Vorfälle von Abschiebungen und Abschiebeversuchen im Kontext stationärer Behandlung dokumentiert werden.

Abschiebungen aus Krankenhäusern und Kliniken sind bundesweit schlecht dokumentiert. Deshalb ruft IPPNW alle Personen auf, die Abschiebungen/Abschiebeversuche im Kontext stationärer Behandlung mitbekommen, diese anonym zu melden.

Mehr zu medizinischen und ärztlichen Grundsätzen, zur ärztlichen Entscheidungsfreiheit und Unabhängigkeit, Schweigepflicht und Zeugnisverweigerungsrecht sowie hilfreiche Infomaterialien finden Sie auf der Internetseite www.behandeln-statt-verwalten.de.



Ärztekammer: Menschen ohne Papiere brauchen Zugang zur Gesundheitsversorgung

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg macht sich zum Tag der Menschenrechte (10. Dezember) dafür stark, dass Menschen ohne Krankenversicherung und ohne entsprechende Papiere („Papierlose“) schnellstmöglich landesweit Zugang zu einer umfassenden Gesundheitsversorgung bekommen. „Körperliche Unversehrtheit ist ein Menschenrecht, die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung ist eine der wichtigsten Aufgaben jedes Gemeinwesens “, betont Dr. Wolfgang Miller, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg. „Ob und wie gut ein Mensch behandelt wird, darf weder vom Beruf noch vom sozialen Status und schon gar nicht von seinen Lebensverhältnissen abhängen. Das ist im ärztlichen Berufsethos fest verankert.“ Dr. Miller verweist in diesem Zusammenhang auch auf das Genfer Gelöbnis und die ärztliche Berufsordnung.

In Deutschland besteht eigentlich eine Krankenversicherungspflicht; dennoch kann es vielfältige Gründe geben, ohne Krankenversicherung dazustehen: Migrantinnen und Migranten ohne Aufenthaltsstatus, Wohnungslose, Sexarbeitende oder Personen, die „aus der Bahn geworfen“ wurden und / oder ihre Versicherungsbeiträge nicht zahlen können: Alle diese Menschen können zur Gruppe der „Papierlosen“ gehören. Sie können sich gesundheitliche Behandlung nicht leisten oder werden durch Bürokratie behindert. Manche befürchten sogar – wenn sie das Gesundheitswesen beispielsweise im Notfall in Anspruch nehmen müssen – schwerwiegende Konsequenzen wie beispielsweise die Abschiebung.

Auf lokaler Ebene gibt es zivilgesellschaftliche Initiativen, die (eingeschränkte) ärztliche Behandlung unter Wahrung der Anonymität möglich machen oder gegebenenfalls weitervermitteln. Auch wird im Rahmen von Clearingstellen versucht, Betroffene in eine Krankenversicherung zu bringen oder behördliche Kostenübernahme zu erreichen. „Vielerorts werden solche Vermittlungs- und Behandlungsleistungen ehrenamtlich geleistet und sind spendenfinanziert“, weiß Dr. Robin Maitra, der Menschenrechtsbeauftragte der Landesärztekammer. „Unser großer Dank gilt allen vor Ort Engagierten, die den Menschen in Not sehr konkret helfen.“

Hintergrund für die Redaktionen

Die Landesärztekammer hat das Vorhaben der baden-württembergischen Landesregierung begrüßt, neun Modellprojekte für die anonyme Krankenbehandlung und zum Clearing für Menschen ohne Papiere mit erschwertem Zugang zum Gesundheitswesen mit 400.000 Euro zu fördern. Flankierend soll eine Evaluation erfolgen, um unter anderem den Beratungs- und Behandlungsbedarf zu ermitteln. „Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einer besseren Versorgung“, lobt Dr. Maitra. „Wir sind froh, dass diese Patientengruppe die Aufmerksamkeit bekommt, die sie so dringend braucht.“

Allerdings gibt der Menschenrechtsbeauftragte zu bedenken, dass die Not der Betroffenen schon jetzt groß ist und jeden Tag wächst. Zudem braucht es statt lokaler Initiativen ein landesweit gültiges und sich an einheitlichen Qualitätsstandards orientierendes Konzept, wie die Behandlung papierloser Menschen flächendeckend gelingen und bei Inanspruchnahme vor Repressalien geschützt werden kann. 

Die Kammer hat die Landesregierung daher erst kürzlich gebeten, weitere Finanzmittel bereitzustellen, um an der kurz- und langfristigen Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung zu arbeiten. Hierfür kann sie sich Erfahrungswerte aus anderen Bundesländern zunutze machen: In Thüringen, Berlin und Niedersachsen gibt es – auch hinsichtlich Finanzierung und Bedarfsplanung – evaluierte Projekte, aus denen wertvolle Erkenntnisse gewonnen und für eine zügige Verbesserung der Situation im eigenen Land genutzt werden können.

Kurzfristig könnten durch die Bereitstellung weiterer Gelder neue lokale Projekte auf den Weg gebracht oder bestehende Projekte gestärkt und weiterentwickelt werden. Langfristig geht es darum, landesweite, einheitlichen Qualitätsstandards folgende Strukturen aufzubauen, die den Menschen ohne Papiere flächendeckend und dauerhaft Zugang zu einer umfassenden Gesundheitsversorgung in Baden-Württemberg sichern. Dies vor allem vor dem Hintergrund, Hilfsangebote verstetigen zu können. 

Über die Landesärztekammer Baden-Württemberg

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg (www.aerztekammer-bw.de) vertritt alle Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg. Zu ihren Aufgaben gehören die Fort- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten, die Berufsaufsicht, die Qualitätssicherung sowie die Information von Bürgerinnen und Bürgern über die ärztliche Tätigkeit sowie berufsbezogene Themen.