BVerwG: Kindernachzug bei unverschuldeter Versäumnis der fristwahrenden Anzeige

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 29.08.2024 – 1 C 9.23 – entschieden, dass Kindernachzug auch dann noch möglich ist, wenn Eltern mit Füchtlingseigenschaft in Deutschland den Antrag auf Familiennachzug unverschuldet nicht innerhalb von drei Monaten nach Anerkennung gestellt haben:

„1. Sind nachzugswillige Kinder eines als Flüchtling anerkannten Elternteils zum Zeitpunkt der Visumantragstellung volljährig, besteht kein Anspruch auf Kindernachzug nach § 32 Abs. 1 AufenthG. Ein solcher Anspruch kann allerdings unmittelbar aus Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. c RL 2003/86/EG folgen (Bestätigung von BVerwG, Beschluss vom 23. April 2020 – 1 C 16.19 – Buchholz 451.902 Europ. Ausl.- und Asylrecht Nr. 113 Rn. 11).

2. Eine bei der Ausländerbehörde abgegebene sogenannte fristwahrende Anzeige nach § 29 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 i. V. m. Satz 3 AufenthG stellt keinen Visumantrag im Sinne des § 81 Abs. 1 AufenthG dar.

3. Die Versäumung der Frist für die Visumantragstellung kann nachzugswilligen Kindern nicht entgegengehalten werden, wenn eine hinreichende Information über die Frist und die zu ihrer Einhaltung erforderlichen Maßnahmen nicht erfolgte und die Überschreitung der Frist aufgrund besonderer Umstände objektiv entschuldbar war.“

(amtliche Leitsätze)


Arbeitshilfe: Beratung von queeren Geflüchteten

Innerhalb der EU- und des deutschen Rechts ist die Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität grundsätzlich als Fluchtgrund anerkannt. Im Prozess des Asylverfahrens müssen LSBTIQ*-Geflüchtete ihre Verfolgung in einer Anhörung glaubhaft nachweisen und hierfür die eigene Identität offenlegen. Dies ist jedoch für viele LSBTIQ*-Geflüchtete aus diversen Gründen wie Angst, Scham oder der Konfrontation mit Stereotypen eines der größten Hindernisse, sich als solche zu erkennen zu geben. Die Beratung und Begleitung dieser Geflüchteten bedarf genau deswegen besonderer Sensibilität, Wissen und Beratungskompetenz, um korrekt unterstützen zu können und das nötige Feingefühl zu entwickeln.

Die Arbeitshilfe gibt einen Überblick über die asyl- und aufenthaltsrechtlichen Rahmenbedingungen. Es werden praxisnah Beratungsbedarfe und -anlässe von LSBTIQ*-Geflüchteten geschildert und anhand von Fallbeispielen werden anwendungsorientierte Informationen und konkrete Handlungsempfehlungen vermittelt.

Die Arbeitshilfe richtet sich an Beratungsstellen, die Geflüchtete beraten und insbesondere an Beratende, die mit Geflüchteten arbeiten, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder sexuellen Orientierung Erfolgung erlebt haben oder erleben.

Der paritätische Gesamtverband hat eine Arbeitshilfe zur Beratung queerer Geflüchteter veröffentlicht.



Statement: Afghanische Frauen fordern Weiterführung des BAP Afghanistan

16 afghanischen Frauenorganisationen prangern in einem gemeinsamen Statement die systematischen Diskriminierungen und Menschenrechtsverletzungen von Frauen und Mädchen seit der Machtübernahme durch die Taliban an. Sie fordern von der deutschen Bundesregierung die Fortsetzung des Bundesaufnahmeprogramms (BAP) Afghanistan. Diese Erklärung ist gerade hinsichtlich neuer Haushaltsverhandlungen und den Neuwahlen in Deutschland ein starkes Zeichen, dass Afghanistan nicht in Vergessenheit geraten darf.


November 2024: Joint statement of Afghanistan women’s protest movements: Please don’t forget Afghanistan! Don‘t forget the human rights! Statement from Afghan women’s rights organizations on the German federal admission program in Afghanistan


Pro Asyl: Jugendliche verlieren das Recht auf den Nachzug ihrer Eltern

Seit kurzem erhalten Eltern von subsidiär schutzberechtigten Minderjährigen, die bald volljährig werden, keine vorgezogenen Sondertermine mehr für den Visumantrag zur Familienzusammenführung in der deutschen Botschaft. Da mit der Volljährigkeit das Recht auf Familiennachzug erlischt, bleiben Familien damit dauerhaft oder auf immer getrennt.

Viele Asylverfahren von unbegleiteten Minderjährigen in Deutschland ziehen sich erfahrungsgemäß über zwölf bis 24 Monate hin, obwohl die Jugendlichen ein Recht auf eine schnelle Entscheidung haben. Auf die langen Asylverfahren folgt dann auch noch das lange Warten auf einen Botschaftstermin, bei dem die Eltern den Visumantrag zum Nachzug stellen können. Die Wartezeit beträgt bei subsidiär Schutzberechtigten im Durchschnitt etwa 22 Monate. Werden die Jugendlichen in dieser Zeit volljährig, erlischt ihr Anspruch auf den Nachzug ihrer Eltern und Geschwister. Dies geschieht unverschuldet und weder die Minderjährigen noch ihre Familien haben eine Möglichkeit, das Verfahren zu beschleunigen.

Rechtliche Ungleichbehandlung 

Bei Minderjährigen mit Flüchtlingsanerkennung hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass für den Elternnachzug das Alter bei der Asylantragstellung entscheidend ist, da die Dauer der Verfahren nicht den Antragsteller*innen anzulasten ist. Dieses Urteil wird jedoch für unbegleitete subsidiär Schutzberechtigte nicht berücksichtigt. Dabei könnte die Verwaltung diesen rechtlichen Ansatz – ohne eine Änderung des Gesetzes – auch auf subsidiär Schutzberechtigte übertragen und damit ihre Rechte wahren.

Bereits während der Corona-Pandemie hatte das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) Verfahrenshinweise herausgegeben, die es Eltern ermöglichten, auch dann nach Deutschland einzureisen, wenn ihre Kinder volljährig wurden.

Verzweiflung unter den Jugendlichen 

Für die betroffenen Jugendlichen ist die Situation eine Katastrophe. Sie haben über jahrelang den Versprechungen der Behörden vertrauen müssen und sich bemüht, alle an sie gestellten Forderungen zu erfüllen. Über Monate, teils sogar Jahre hinweg, wurde ihnen von Beratungsstellen und Betreuer*innen zugesichert, dass ihre Familien rechtzeitig einen Sondertermin für den Visaantrag erhalten würden, bevor sie das 18. Lebensjahr erreichen. Dies entsprach bislang der durchgängigen Praxis. Die plötzliche Änderung der Vergabepraxis durch das Auswärtige Amt (AA) stürzt sie in tiefe Verzweiflung. Im Alltag zeigt sich, dass viele Jugendliche durch diese emotionale Belastung in der Schule, bei der Ausbildung und bei der gesellschaftlichen Teilhabe massiv eingeschränkt werden.

Betreuer*innen berichten von depressiven Zuständen bis hin zu suizidalem Verhalten. Viele Jugendliche wünschen sich nichts sehnlicher, als ihre Familien wiederzusehen und mit ihnen zusammenzuleben. Sie fühlen sich im Stich gelassen und empfinden in einigen Fällen sogar Schuldgefühle, weil sie in Sicherheit leben, während ihre Familienangehörigen weiterhin in Kriegs- und Krisengebieten verbleiben müssen.

Perfide Taktik des Auswärtigen Amtes bei der Ablehnung von Sonderterminen

Einige fast volljährige, subsidiär Schutzberechtigte versuchen, auf rechtlichem Wege ein Visum zu erwirken. Doch spezialisierte Anwält*innen für die Eilanträge zu finden, ist für die Jugendlichen schwierig und oft mit hohen Kosten verbunden.

Die ersten Anträge wurden bereits abgelehnt, mit der Begründung, dass die Echtheitsprüfung der Identitätsdokumente noch nicht erfolgt sei. Die Prüfung kann jedoch nur im Rahmen des Botschaftstermins stattfinden, da Dokumente nicht vorher online eingereicht werden können. Aber genau den Termin lehnt ja das Gericht ab. Diese zynische Entscheidung führt in der Konsequenz zu dauerhaften Familientrennungen.

Symbolbürokratie auf Kosten der Familien

Zahlen aus dem Sommer 2024 zeigen, dass es problemlos möglich wäre, jene Fälle vorrangig zu behandeln, in denen die Volljährigkeit eine dauerhafte Familientrennung zur Folge hätte, denn es ist bekannt, dass in 1.392 Fällen die Referenzperson oder ein Antragsteller zwischen September 2024 und April 2025 volljährig wird (VG Berlin, Beschluss VG 32 L 206/24 V, 27.08.2024). Selbst wenn in der Zwischenzeit weitere Fälle hinzugekommen sind – wovon auszugehen ist – wäre es ohne großen Aufwand möglich, sie zu priorisieren.

Dass dennoch die Verwaltungspraxis zu Ungunsten der Minderjährigen verändert wurde, legt nahe, dass die Familieneinheit bewusst verhindert werden soll.

Veränderte Weisungslage und ihre Folgen

Sollte das Auswärtige Amt an der veränderten Praxis festhalten, würde dies – angesichts der Wartezeiten von rund zwei Jahren auf einen Botschaftstermin – den Familiennachzug für unbegleitete Minderjährige mit subsidiärem Schutz in den meisten Fällen unmöglich machen. Besonders betroffen sind Jugendliche über 15 Jahre, da nur bei Jüngeren unter den derzeitigen Bedingungen eine rechtzeitige Vorsprache und Bearbeitung vor dem 18. Geburtstag zumindest möglich wäre.

Auf Nachfrage teilte das Auswärtige Amt mit, dass Termine zur Antragstellung auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten »grundsätzlich nur noch in chronologischer Reihenfolge des Registrierungsdatums vergeben werden. Die bevorstehende Volljährigkeit der subsidiär Schutzberechtigten in Deutschland allein begründe keine Verpflichtung zur Vergabe eines Sondertermins.« Dies bedeutet offenbar, dass die priorisierte Vergabe von Sonderterminen für Familiennachzug bei baldiger Volljährigkeit der Referenzperson eingestellt wurde.

Was zu tun ist

PRO ASYL fordert, dass der Nachzug der Eltern auch bei eintretender Volljährigkeit von subsidiär Schutzberechtigten ermöglicht wird. Der Sachverhalt der unverschuldeten Verzögerung ist derselbe wie bei anerkannten Flüchtlingen.

Hilfsweise fordert PRO ASYL, dass die Vergabe von Sonderterminen für Eltern von in Kürze volljährig werdenden subsidiär Schutzberechtigten wieder eingeführt wird – und zwar in allen verfügbaren Botschafts- und Konsulatsgebäuden.

Als Vorbild könnte die – anlässlich der Corona-Pandemie versendete – kurzfristige Änderung der Verfahrenshinweise für die Ausländerbehörden bei abgelaufenen D‑Visa dienen. Ein aktueller Anlass für eine Sonderregelung stellt die akute Notsituation im Libanon dar, wo viele der Anträge auf Nachzug von syrischen Eltern gestellt werden.


Online-Workshop: Prävention und Intervention gegen digitale Gewalt

Fakt ist: Digitaler Hass und digitale Gewalt nehmen zu. Diese Form der Gewalt trifft überdurschnittlich oft Menschen, die in der Öffentlichkeit stehen und besonders betroffen sind nach wie vor BIPoC, Menschen der LGBtIQ+Community und migrantisierte Menschen. Aus diesem Grund thematisiert der Workshop in erster Linie Schutzstrategien und präventive Maßnahmen gegen digitale Gewalt. Zudem sollen rechtliche Grundlagen aufgezeigt werden, mit denen man Hass und Gewalt im Netz begegnen kann.

Der Workshop richtet sich an bereits engagierte BIPoC bzw. Menschen (bspw. in Vereinen o.ä.) mit eigener oder familiärer Migrations- und/oder Fluchterfahrung. 

Die Anmeldung erfolgt über ein Anmeldeformular bis zum 01.12.2024, die Teilnahme ist kostenlos. Hier geht es zu mehr Informationen zu der Veranstaltung.

Der Workshop wird im Rahmen des Projekts YoungUP!, durchgeführt vom Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat in Kooperation mit der Organisation HateAid.


Online-Workshop: Rassismus gegen Sinti* und Roma*

Die größte Minderheit Europas ist noch heute vielerorts Diffamierung, Diskriminierung und Formen der Marginalisierung ausgesetzt. Was das für Betroffenen bedeutet und wie diese Art von Rassismus abgebaut werden kann, möchte der Workshop alltagstauglich und interaktiv umsetzen. Ein weiterer Schwerpunkt wird die Geschichte der Verfolgung, Ausgrenzung und Vernichtungspläne der Nazis sein.

Ziel der Veranstaltung ist die kritische Reflexion der eigenen Denk- und Verhaltensmuster, um Rassismus gegen Sinti* und Roma* entgegenzuwirken.

Referent*in: Sara Paßquali M.A.; Trainerin und Beraterin zu den Themen Rassismuskritik, Antiziganismus, (Anti)Diskriminierung, Intersektionalität, Diversity Management, Gender und Empowerment.

Diese Fortbildung richtet sich an alle Interessierten im Themenfeld. Eine aktive Teilnahme während der Veranstaltung wird vorausgesetzt. 

Die Veranstaltung ist kostenlos und findet online über Zoom statt. Es wird um eine Anmeldung im Vorhinein gebeten.

Die Veranstaltung wird organisiert von der Fachstelle für diskriminierungskritische Bildungsarbeit vielgestaltig*2.0.


Fellbach: Podiumsgespräch: Teilhabe von Menschen mit Behinderung

Persönliches Budget kann Menschen mit Behinderung mehr Teilhabe ermöglichen. Das Podiumsgespräch und der gemeinsame Austausch gibt Einblicke, welche Chancen und welche Herausforderungen hinter dem persönlichen Budget stecken. Dies ist auch relevant für Menschen mit Fluchtgeschichte.

Podiumsgäste:

  • Sebastian Eltschkner (Beauftragter für Belange von Menschen mit Behinderung, Rems-Murr-Kreis)
  • Horst Lohmiller (Bereichsleiter Wohnen, Lebenshilfe Tübingen)
  • Friedrich Müller (persönliche Erfahrungen über das Thema)

Die Veranstaltung richtet sich an Menschen mit Behinderung, mit und ohne Migrations- oder Fluchtgeschichte, ehrenamtliche Engagierte und Fachkräfte

Es wird um Anmeldung bis 19.11.2024 gebeten (nicht verpflichtend): julia.vogl@kubusev.org

Eine Veranstaltung von Pleks Fellbach, kubus e.V. und „hier in Fellbach“.

Mehr Infos finden Sie im Flyer.


Angebote im Projekt „Perspektive durch Partizipation“

Gute Neuigkeiten: Das Projekt „Perspektive durch Partizipation“ wurde um zwei Jahre verlängert, sodass die Angebote des Flüchtlingsrates im Rahmen des Projektes bis Ende 2026 zur Verfügung stehen. Das Projekt zielt darauf ab, Menschen, die besonders schutzbedürftige Geflüchtete unterstützen, umfassend zu sensibilisieren und zu schulen. Der Begriff der besonders schutzbedürftigen Geflüchteten umfasst unter anderem folgende Personengruppen:  

  • (unbegleitete) minderjährige Flüchtlinge
  • LSBTI*-Geflüchtete
  • Personen, die Opfer von Folter, Vergewaltigung oder sonstigen schwerwiegenden Formen psychischer, körperlicher oder sexueller Gewalt geworden sind
  • Menschen mit Behinderung
  • ältere Menschen
  • Opfer von Menschenhandel
  • Personen mit schweren körperlichen oder psychischen Erkrankungen

Diese sehr unterschiedlichen Personengruppen haben diverse und sehr spezielle Bedürfnisse und stehen regelmäßig vor enormen Herausforderungen. Die durch das Projekt beratenen und geschulten Personen sollen daher als Multiplikator*innen fungieren, indem sie ihr neu erworbenes Wissen in ihre Unterstützungsarbeit einfließen lassen und an besonders schutzbedürftige Geflüchtete weitergeben. Darüber hinaus trägt das Projekt zum Empowerment besonders schutzbedürftiger Geflüchteter bei, indem diese in die Konzeption und Umsetzung der Projektaufgaben einbezogen werden.

Angebote des Flüchtlingsrats im Rahmen des Projekts

Im Laufe der kommenden zwei Jahre (2025-2026) stellen wir im Rahmen des Projektes folgendes Angebot zur Verfügung:

  • Fortbildungen

Der Flüchtlingsrat führt vor Ort Fortbildungen für Haupt- und Ehrenamtliche durch, die die Belange besonders Schutzbedürftiger adressieren. Gerne bieten wir solche Veranstaltungen vor allem in ländlichen Regionen Baden-Württembergs an, um einen Beitrag zum Ausbau der dortigen Unterstützungsstrukturen zu leisten. Darüber hinaus können Online-Seminare angeboten werden.

Insbesondere bieten wir auf Anfrage Fortbildungen zu den folgenden Themen an:

  • Unterstützung bei der Anhörungsvorbereitung von queeren Geflüchteten
  • Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts mit Fokus auf unbegleitete Minderjährige
  • Frauen auf der Flucht mit Fokus auf frauenspezifische Fluchtgründe
  • Unterstützungsmöglichkeiten für geflüchtete Menschen mit einer Behinderung
  • Workshops Selbstreflexion & Selbstfürsorge:

Workshops zur Selbstreflexion und Selbstfürsorge im Ehrenamt ergänzen unser Angebot und tragen supervisorische Ansätze in die Arbeit der Ehrenamtskreise hinein. In diesem Rahmen wollen wir, mit der Unterstützung von Expert*innen, psychosoziale Themen erörtern und reflektieren sowie Handlungsstrategien erproben.

  • Vernetzungstreffen:

Durch regionale Vernetzungstreffen möchten wir Engagierten ermöglichen, sich über ihre Erfahrungen in Bezug auf die Begleitung besonders schutzbedürftiger Geflüchteter auszutauschen.

Sollten Sie Interesse an einer Fortbildung, einem Workshop oder einem Vernetzungstreffen in Ihrer Region haben, wenden Sie sich gerne mit einer themenspezifischen Anfrage an partizipation@fluechtlingsrat-bw.de.

  • Erst- und Verweisberatung

Ehrenamtlich Engagierte, die besonders schutzbedürftige Geflüchtete unterstützen, können entsprechende Beratungsanfragen gerne per E-Mail an partizipation@fluechtlingsrat-bw.de richten. Schwerpunktmäßig beraten wir zu Fragen rund um asyl- und aufenthaltsrechtliche Regelungen. Im Rahmen des Projektes bauen wir unsere Kontakte zu Fachberatungsstellen aus, sodass wir zielgerichtet weiterverweisen können, wenn wir ein Anliegen nicht selbst bearbeiten können. 

Unseren ursprünglichen Projektflyer (Laufzeit 2022-2024) finden Sie hier: Flyer Perspektive durch Partizipation

Dieses Projekt wird gefördert durch die Aktion Mensch. Dank der Spenden von Unterstützer*innen können wir die Finanzierung des Eigenanteils im Projekt in den kommenden Jahren gewährleisten und das Projekt wie geplant umsetzen


Online-Veranstaltung: Deutschlands Verantwortung für Afghanistan

Von 2001 bis 2021 war die Bundeswehr am Einsatz in Afghanistan beteiligt. Sie verließ bei der Übernahme der Taliban überstürzt das Land. Die Situation von Ortskräften in Afghanistan ist seit der Machtübernahme der Taliban dramatisch angespannt. Viele, die während des Einsatzes internationaler Truppen für die Bundeswehr oder andere westliche Organisationen gearbeitet haben, sind nun Ziel von Repressalien und Gewalt, weil sie als Verbündete des Westens wahrgenommen werden. Das Bundesaufnahmeprogramms für besonders gefährdete Afghan*innen stagniert derweil. Statt der versprochenen 1000 Menschen pro Monat sind gerade einmal 533 Personen über das Bundes-aufnahmeprogramm eingereist (Stand Juli 2024). Der Haushaltsentwurf des Bundes für 2025 sieht zusätzlich eine 90%ige Kürzung des Programms vor.

Referierende:

  • Nicolas Chevreux arbeitet bei der AWO
  • Vertreter*in von Patenschaftsnetzwerk Ortskräfte

Anmeldungen unter https://eveeno.com/350406086

Eine Veranstaltung des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein und Berlin und Afghanischer Stammtisch Verein

Infos zur Afghanistan Veranstaltungsreihe


Online-Veranstaltung: Abschiebungen – Kooperation mit den Taliban?

Die Bundesregierung schob Ende August 2024 erstmals Personen nach Afghanistan ab seitdem die Taliban das Land 2021 unter ihre Kontrolle gebracht hatten. Zudem werden in der Öffentlichkeit mögliche Reisen in Herkunftsländer von Schutzsuchenden diskutiert.

In dieser Veranstaltung geht es um folgende Fragen: Sind Abschiebungen rechtlich und moralisch vertretbar? Bedeuten sie eine Anerkennung der Taliban? Wie sicher ist das Land heute? Sind Reisen dorthin möglich oder bedeuten sie eine große Gefahr? Was passiert mit Menschen, die in Afghanistan in Haft sind?

Referierende:

  • Dr. Alema Alema ist Afghanistan-Referentin bei Pro Asyl
  • Vertreter*in von Kabul Luftbrücke
  • Jama Maksudi ist politischer Aktivist

Anmeldungen unter https://eveeno.com/291710128

Eine Veranstaltung des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein und Berlin und Afghanischer Stammtisch Verein

Infos zur Afghanistan Veranstaltungsreihe