Infoblatt: Ablehnungsformen

Ein negativer Bescheid vom BAMF kann ganz schön verwirrend sein. Was bedeuten die verschiedenen Ablehnungsformen? Macht die Ablehnungsform einen Unterschied für die Klage? Kann ich während der Klage abgeschoben werden oder hat sie aufschiebende Wirkung?

Antworten auf diese Fragen haben wir in unserem Schema zu Ablehnungsformen (im Asylverfahren) vereinfacht dargestellt.



Infoblätter: Einbürgerung

Mit den Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2024 steigt auch die Anzahl der Fragen zum Thema Einbürgerung. Deswegen haben wir zwei Infoblätter zusammengestellt, die anschaulich die Voraussetzungen darlegen bzw. zeigen, aus welcher humanitären Aufenthaltserlaubnis man sich einbürgern lassen kann.



Arbeitshilfe: Chancen-Aufenthaltsrecht

Seit fast zwei Jahren ist das Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft. Viele haben das Chancen-Aufenthaltsrecht schon beantragt, viele haben es schon erhalten. Andere stehen schon vor einem Übergang in die Aufenthaltserlaubnisse nach § 25a und § 25b AufenthG, die im Anschluss an das Chancen-Aufenthaltsrecht erteilt werden soll. An all diese Menschen richtet sich die Arbeitshilfe. Sie stellt die Voraussetzungen und Funktionsweise des Chancen-Aufenthaltsrechts dar, erklärt was man für den Übergang in einen sicheren Aufenthalt tun muss und gibt praktische Tipps.



Internetseite: Recht auf Geburtsurkunde

Viele Kinder von Geflüchteten haben erhebliche Probleme, eine Geburtsurkunde zu bekommen. Stattdessen erhalten sie einen Auszug aus dem Geburtenregister. Doch Geburtsurkunden sind zentrale Dokumente, die für verschiedenste Lebensbereiche benötigt werden.

Die Internetseite www.recht-auf-geburtsurkunde.de des Deutschen Instituts für Menschenrechte gibt viele hilfreiche Informationen rund um die Ausstellungen von Geburtsurkunden. So wird für Eltern unter „Wegweiser für Eltern“ auf Arabisch, Deutsch und Englisch erklärt, wie sie das Recht auf eine Geburtsurkunde für ihr Kind in Anspruch nehmen können.


Handreichung: Flüchtlingseigenschaft für alle afghanischen Frauen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte am 4. Oktober 2024 (C‑608/22 und C‑609/22) entschieden, dass alle Frauen in Afghanistan aufgrund ihres Geschlechts verfolgt sind. Deshalb müssen Afghaninnen nun die Flüchtlingseigenschaft bekommen. Was bedeutet das Urteil für bereits in Deutschland lebende Afghaninnen?

Diese Frage wird in der Handreichung der Landeszuwanderungsbeauftragen Schleswig-Holstein (Oktober 2024) erläutert. Es geht vor allen Dingen um die Frage wann und ob ein Asylfolgeantrag für Afghaninnen Sinn macht. Alle Afghaninnen, die in Deutschland keine Flüchtlingseigenschaft oder Asylberechtigung bekommen haben, können sich diesebezüglich bei Beratungsstellen, z.B. dem Flüchtlingsrat BW, beraten lassen.


  • Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen SH (Hg.), November 2024: GFK Schutz für alle afghanischen Frauen, urteilt der EuGH. Handreichung für die Beratungspraxis (deutsch und dari)

Studie: Inhaber*innen vom Chancenaufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG) gesucht

Wie wirkt sich das Chancenaufenthaltsrecht auf Inhaber*innen der Aufenthaltserlaubnis (AE) nach § 104c AufenthG aus? Was sind die Erfahrungen mit der AE und den Ausländerbehörden? Was hat sich durch die AE verändert? Welche Perspektiven hat die AE eröffnet?

Mit der anonymisierten Online-Umfrage sollen Inhaber*innen zu ihren Erfahrungen befragt werden. Die Umfrage dauer maximal 10 Minuten und ist auf Arabisch, Deutsch, Englisch, Pashto, Persisch, Russisch und Türkisch verfügbar. Bis zum 30.4.25 kann an der Umfrage teilgenommen werden.

Flyer (Deutsch und Englisch)

Die Umfrage ist Teil der Studie „Regularisierung in der Praxis: Der Fall des Chancen-Aufenthaltsgesetzes“ des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM-Institut).


Online Veranstaltung zur Situation von Syrer:innen in Deutschland

Aufgrund der aktuellen Ereignisse in Syrien und dem Ende des Assad-Regimes lädt der Hessische Flüchtlingsrat am 18.12. um 18 Uhr zu einer Online-Veranstaltung für Syrer:innen in Hessen und Deutschland ein, um eine erste Einschätzung zu vielen Fragen zu geben, die derzeit gestellt werden, unter anderem:

Wird jetzt der Schutzstatus von Leuten aus Syrien widerrufen, und was heißt das für den Aufenthalt?
Welche Möglichkeiten für einen sicheren Aufenthalt gibt es in Deutschland noch?
Was sind die Bedingungen für Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung?
Was ist mit Leuten, die noch im Asylverfahren sind?
Was passiert bei Reisen nach Syrien?

Referenten: Samer Aboutara und Timmo Scherenberg,Hessischer Flüchtlingsrat

Die Veranstaltung wird zweisprachig in Arabisch und Deutsch abgehalten.

Mehr Informationen zur Veranstaltung
Einwahldaten: https://us02web.zoom.us/j/83792326907?pwd=MGs5V1NBRXBhZkJQTHpjaTFVeklsUT09

Einladung auf Arabisch


Syrien: Was man jetzt schon weiß und was noch nicht

Das Assad-Regime ist gefallen und schon kursieren eine Menge Gerüchte, was das für Folgen für Syrer*innen in Deutschland hat. Hier gibt es wichtige Informationen zum Aufenthalt in Deutschland, Asylverfahren, Widerrufen, Reisen und Abschiebungen nach Syrien. Dies ist der Stand Dezember 2024 – es wird immer wieder Änderungen geben, halten Sie sich auf dem Laufenden.

Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen

Alle Syrer*innen, die eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund eines Schutzstatus im Asylverfahren haben, erhalten in der Regel weiterhin Verlängerungen ihrer Aufenthaltskarte. Die veränderte Lage in Syrien ist kein Grund für Ausländerbehörden, Aufenthaltserlaubnisse nicht zu verlängern. Auch bei abgelaufenen Reisepässen muss die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden (§ 5 Abs. 3 Satz 1 AufenthG). Übrigens: Bis zum Erhalt neuer Anweisungen, werden derzeit abgelaufene syrische Reisepässe im syrischen Konsulat in Berlin einmalig für einen Zeitraum von 6 Monaten kostenlos verlängert.

Asylverfahren

Alle Syrer*innen, die einen Asylantrag gestellt haben oder noch stellen werden, erhalten erstmal keine inhaltliche Entscheidung mehr. Das BAMF hat einen Entscheidungsstopp zur Lage in Syrien verkündigt. Das gilt nicht für Entscheidungen, wenn Syrer*innen aus einem anderen europäischen Land nach Deutschland einreisen und als sogenannte Dublin– oder Anerkannten-Fälle gelten (Informationen zu Dublin-Verfahren auf Arabisch). Hier wird weiterhin entschieden. Alle anderen werden wohl nun längere Zeit in der Aufenthaltsgestattung bleiben. Sie sollten trotzdem die Chancen nutzen, um Deutsch zu lernen, Ausbildung oder Arbeit zu finden und sich einzuleben.

Widerruf von bereits erhaltenen Schutzstatus im Asylverfahren

Viele Syrer*innen in Deutschland haben vom BAMF einen Schutzstatus im Asylverfahren bekommen. Vor allem die Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutz. Diese Schutzstatus bleiben erstmal bestehen. Solange das BAMF einen Entscheidungsstopp für laufende Asylverfahren verkündigt hat, wird es auch keine Überprüfung von bestehenden Schutzstatus geben (sog. Widerrufsverfahren). Ob und wann es massenweite Widerrufsverfahren geben wird, hängt davon ab, wie sich die Lage in Syrien entwickelt. Wird es zu einer stabilen Demokratie kommen, ist mit Widerrufsverfahren zu rechnen. Informationen zu Widerrufsverfahren auf Arabisch.

Aufenthaltsverfestigung

Syrer*innen, die schon längere Zeit eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund eines Schutzstatus haben, sollten nun eine Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung beantragen. Die Voraussetzungen sind unterschiedlich und orientieren sich an der Art des Schutzstatus. Wer eine Niederlassungserlaubnis besitzt, verliert diese nicht automatisch sollte das BAMF irgendwann mal den Schutzstatus widerrufen. Wer eingebürgert ist, braucht sich keine Sorgen über den Aufenthalt mehr zu machen.

Zusätzliche Aufenthaltstitel

Man kann mehr als nur eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, das wissen nicht alle Geflüchteten und Ausländerbehörden. Wenn Syrer*innen Voraussetzungen für andere Aufenthaltserlaubnisse erfüllen, z.B. zum Zweck der Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Studium, sollten diese zusätzlich beantragt werden. Dies hat den Vorteil, dass die zusätzliche Aufenthaltserlaubnis i.d.R. erhalten bleibt und zwar auch dann wenn bei eventuellen zukünftigen Widerrufen der Schutzstatus wegfällt (Vorteile gibt es auch bei Reisen nach Syrien, siehe unten). Zusätzliche Aufenthaltserlaubnisse sind vor allem für Syrer*innen interessant, die die Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung noch nicht erfüllen. Mehr Informationen zum gleichzeitigen Besitz mehrerer Aufenthaltstitel (S. 9). Beratung bieten die Migrationsberatungsstellen und Welcome Center.

Reisen nach Syrien

Syrer*innen mit einem Schutzstatus im Asylverfahren, die nach Syrien reisen wollen, müssen der Ausländerbehörde mitteilen, dass und warum sie nach Syrien reisen (§ 47b AufenthG). Dann prüft das BAMF im Anschluss, ob die Reise nahelegt, dass der Schutzstatus zu widerrufen ist. Eine Reise führt zu keinem Widerruf, wenn sie „sittlich zwingend geboten“ ist (§ 73 Abs. 7 AsylG), z.B. zum Besuch schwer kranker oder sterbender naher Familienangehöriger. Doch das Risiko eines Widerrufsverfahrens besteht bei allen, die nach Syrien reisen.
Syrer*innen mit gültigen Aufenthaltserlaubnissen wegen Familiennachzugs, Erwerbstätigkeit, Studium oder Ausbildung betrifft dies nicht. Sie können ohne aufenthaltsrechtliche Folgen nach Syrien reisen, solange sie nicht länger als sechs Monate Deutschland verlassen oder Deutschland offensichtlich nicht nur vorübergehend verlassen haben. In diesen Fällen erlischt die Aufenthaltserlaubnis und eine Einreise ist nicht mehr möglich (§ 51 AufenthG).

Abschiebungen nach Syrien

Es gibt weiterhin keine Abschiebungen nach Syrien. Sollte es irgendwann zu Abschiebungen kommen, dann werden zunächst Syrer*innen betroffen sein, die keinen Schutzstatus mehr haben. Momentan haben fast alle Syrer*innen einen Schutzstatus. Es ist davon auszugehen, dass Abschiebungen von Straftäter*innen priorisiert betrieben werden.

Bei Einzelfallfragen wenden Sie sich gerne an unsere Beratung.



Infomaterialien für Jugendliche: Dein Vormund

Wer bekommt eine*n Vormund*in und was sind deren Aufgaben? Du bist minderjährig und geflüchtet und brauchst mehr Informationen zu der Rolle von (Amts)Vormund*innen? Dann sind die mehrsprachigen Informationsmaterialien, Broschüren und Erklärvideos genau das richtige für dich.  

Erklärvideos für junge Geflüchtete „Was macht ein Vormund?“

    Die Videos von stadtgrenzenlos richten sich an dich und erklären in jugendgerechter Sprache, was ein*e Amtsvormund*in macht und welche Aufgaben diese Person wahrnimmt.

    Broschüre “Dein Vormund vertritt dich”

    Diese digitale Broschüre fasst Informationen rund um das Thema Vormundschaft zusammen und hilft dir deine Rechte zu verstehen.

    Auf der Webseite des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft e. V. findet sich ein “Methodenkoffer Beteiligung”, der beim Umgang mit dem Thema Vormundschaft unterstützen kann. Der Flüchtlingsrat Thüringen hat außerdem eine übersichtliche Seite eingerichtet, indem das Thema Vormundschaft gebündelt erklärt wird.


    Zahlen zu Abschiebungen und Abschiebehaft 2022 und 2023

    Der Flüchtlingrat BW hat das Regierungspräsidium Karlsruhe um Zahlen rund um Abschiebungen und Abschiebehaft aus den Jahren 2022 und 2023 gebeten. In diesen beiden Bereichen bleibt vieles was geschieht im Verborgenen, da die Betroffenen nach einer Abschiebung meist nicht mehr die Möglichkeit haben darüber zu sprechen. Mit der Abfrage soll mehr Transparenz geschaffen werden.

    Eine Vielzahl der Fragen wurde leider nicht oder nur unvollständig beantwortet, da „darüber keine amtlichen Informationen vorliegen“ und die Beantwortung die Funktionsfähigkeit der Behörde einschränken würde (§ 9 Abs. 3 Nr. 3 LIFG BW). So gab das Regierungspräsidium z.B. nicht an, wie viele der Abgeschobenen Frauen oder Personen über 50 Jahre waren. Auch gab es keine Antwort darauf, wie viele Personen mit diagnostizierten Erkrankungen oder Behinderungen abgeschoben und in Abschiebehaft genommen wurden – und das obwohl Informationen darüber vorliegen, wie viele Abschiebungen medizinisch begleitet wurden oder aufgrund von medizinischen Gründen nicht durchgeführt werden konnten.

    Die unbeantworteten Fragen haben wir in der Antwort des Regierungspräsidiums blau hinterlegt. Sensible Daten haben wir geschwärzt.

    Die folgenden Tabellen sind ein kleiner Ausschnitt der erfragten Zahlen. Mehr Informationen und Zahlen finden Sie in der Abfrage selbst.

    Tabelle mit Zahlen zu gescheiterte Abschiebungen. Abgeschobene, die einen Asylantrag gestellt hatte. Abschiebungen von Minderjährigen. Abschiebungen per Chartermaßnahme und Linienflug. Abschiebungen mit Sicherheitsbegleitung und medizinischer Begleitung. Abschiebungen aus Zentren für Psychiatrie, Erstaufnahmeeinrichtungen und JVA. Abschiebungen von Personen mit Straftaten.
    Zahlen zur Abschiebehaft Pforzheim. Haftkosten pro Tag. Inhaftierte pro Jahr. Durchschnittliche Zeit der Inhaftierung. Abschiebungen aus der Haft. Personen im besonders geschützten Haftraum.

    Anfragen in diesem Umfang sind unter dem Landesinformationsfreiheitsgesetz leider nicht umsonst. Wenn Sie unsere politische Arbeit unterstützen möchten freuen wir uns über eine Spende.