Freiburg: Infoveranstaltung für Personen mit Aufenthaltserlaubnis zum Thema Niederlassungserlaubnis

Der Caritasverband Freiburg-Stadt e.V. lädt zu einer Infoveranstaltung zum Thema Niederlassungserlaubnis ein. Bei der Niederlassungserlaubnis handelt es sich um einen dauerhaft gültigen Aufenthaltstitel. Im Rahmen der Veranstaltung soll geklärt werden, welche Niederlassungserlaubnisse es gibt, welche Voraussetzungen benötigt werden und wie man einen Antrag stellt.

Die Veranstaltung richtet sich an Menschen aus Freiburg, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind. Die Veranstaltung ist kostenfrei und findet am 28.10.2026 von 17:00 bis 19:00 Uhr im Franz-Hermann-Haus in Freiburg statt (Adresse: Sundgauallee 8, 79110 Freiburg).

Eine vorherige Anmeldungunter unter der Mailadresse melanie.skiba@caritas-freiburg.de ist erwünscht. Es ist aber auch möglich, ohne Anmeldung teilzunehmen.

Die Veranstaltung findet in einfachem Deutsch statt.


Ludwigsburg: Vortrag und Gespräch zu den Auswirkungen von GEAS auf Geflüchtete

Vom Schutz zur Abschottung: Die Reform des Gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS) ist am 12. Juni 2026 in Kraft getreten – mit unmittelbaren Auswirkungen und Folgen für Schutzsuchende. Bei der Reform handelt es sich um eine weitere Verschärfung des Asylrechts und um eine zunehmend restriktive Ausrichtung der Asylpolitik. Das bedeutet unter anderem:

  • Rückkehrzentren an Europas Außengrenzen
  • Beschränkung der Bewegungsfreiheit
  • Leistungseinschränkungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Einrichtung von Sekundärmigrationszentren

Die Veranstaltung wird vom Ökumenischen Arbeitskreis Asyl Ludwigsburg und der Initiative Nein zur Bezahlkarte Ludwigsburg organisiert und findet am Dienstag, den 10. November 2026 um 19:30 Uhr im Demokratischen Zentrum (Wilhelmsstraße 45/1, 71638 Ludwigsburg) statt. Nach dem Vortrag von Bahar Korkut-Yildiz vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg soll ein gemeinsamer Austausch über die Auswirkungen von GEAS und mögliche Handlungsoptionen stattfinden. Der Eintritt ist frei, Spenden sind gerne erwünscht.


Appell an die Bundesregierung: 38 Organisationen fordern, das Grundrecht auf Asyl einzuhalten

Anlässlich des Europäischen Rats am 15. und 16. Oktober 2026 appellieren 38 Organisationen eindringlich an die Bundesregierung, für das Grundrecht auf Asyl einzustehen.

Beim Treffen des Europäischen Rats am 15. und 16. Oktober 2026 stehen erstmals Vorschläge zur Diskussion, das Asylrecht in bestimmten Situationen auszusetzen – etwa bei einer sehr hohen Zahl von Ankünften aufgrund einer vermuteten Instrumentalisierung von Migration durch Drittstaaten.

Das bedeutet: Menschen könnten an Europas Grenzen zurückgewiesen werden, bevor sie überhaupt sagen dürfen, warum sie Schutz brauchen. Ob ihnen Verfolgung, Krieg oder Folter droht, würde nicht geprüft werden. Schon jetzt erleben viele Schutzsuchende an Europas Grenzen Gewalt. Das Recht, Asyl zu suchen, wird durch sogenannte Pushbacks verweigert. Die EU könnte kurz davor stehen, diese Menschenrechtsverletzung entgegen der Grundrechte zu legalisieren.

Die Ereignisse von Ceuta werden herangezogen, um diese Vorschläge zu rechtfertigen. Die Ankunft zehntausender Menschen innerhalb kürzester Zeit stellte die örtlichen Behörden und die vorhandenen Aufnahme- und Versorgungskapazitäten ohne Frage vor große Herausforderungen. Zugleich war die Situation für die Menschen selbst hochriskant: Nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen starben mehr als 140 Menschen bei dem Versuch, Ceuta zu erreichen. Diese außergewöhnliche Situation und das entstandene Leid müssen ernst genommen werden. Die Antwort darauf sollte in gegenseitiger Unterstützung und Solidarität der Mitgliedstaaten liegen – und darin, gemeinsam Lösungen zu finden, die den Schutz von Menschen gewährleisten und zugleich die Handlungsfähigkeit der EU stärken. Eine Aussetzung des Asylrechts würde dagegen nicht nur konkret verfolgte Menschen gefährden, sondern auch die Glaubwürdigkeit der EU schwächen.

Das Asylrecht ist ein integraler Bestandteil der europäischen Grundrechte. Artikel 18 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantiert das Recht auf Asyl. Artikel 19 schützt vor Kollektivausweisungen sowie vor Abschiebungen, wenn Folter oder unmenschliche Behandlung drohen. Wer das Asylrecht aussetzt, stellt damit einen zentralen Bestandteil des europäischen Grundrechtsschutzes und des Selbstverständnisses der Europäischen Union als Raum der Menschenrechte, Freiheit, Gleichheit und Solidarität in Frage.

Eine von der EU genehmigte Aussetzung des Asylrechts wäre ein folgenschwerer Bruch mit den europäischen Grundrechten. Diese Rechte sind Errungenschaften. Sie müssen gerade in herausfordernden Situationen gewahrt und verteidigt werden. Wer heute das Recht für bestimmte Situationen aussetzen lässt, stärkt diejenigen, die seine Abschaffung fordern, und verschiebt die Grenze dessen, was politisch und rechtlich möglich erscheint – ein gefährlicher Präzedenzfall für Grundrechte in der Europäischen Union.

Gemeinsam appellieren die unterzeichnenden Organisationen daher an die Bundesregierung: Stehen Sie auf europäischer Ebene klar für die europäischen Grundrechte und damit auch für das Recht auf Asyl ein.


Das gemeinsames Statement wurde von PRO ASYL initiiert und von insgesamt 38 Organisationen unterzeichnet.


Neuer Erlass des JuM: Verlängerte Geltungsdauer von Aufenthaltserlaubnissen und Duldungen

Mit Erlass vom 06.10.2026 ordnet das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg (JuM) die Ausländerbehörden an, die Möglichkeiten zur längeren Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen und Duldungen für Menschen in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und Studium, mit Ausnahme von Menschen, die Straftaten begangen haben, konsequent zu nutzen und so den Terminaufwand in den Ausländerbehörden zu reduzieren.

Dies umfasst zum einen die konsequente Nutzung der bundesgesetzlich vorgesehenen Höchstgeltungsdauer von Aufenthaltserlaubnissen, insbesondere bei Fachkräften und zum anderen die Verlängerung der Geltungsdauer von Duldungen für Personen, die in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen oder ein Studium absolvieren.

Spannend ist der Erlass unter anderem mit Blick auf § 25 Abs. 3 AufenthG, weil § 26 Abs. 1 AufenthG hier eine Erteilungsdauer von bis zu drei Jahren zulässt, aber unserer Praxiserfahrung nach immer nur für die Mindesterteilungsdauer (1 Jahr) erteilt wurde. Das wäre auch mit Blick auf die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 11 SGB V hilfreich.


Ulm: Roma – die größte Minderheit Europas

Die Volkshochschule Ulm bietet in Zusammenarbeit mit dem Landesverband Deutscher Sinti & Roma und der Caritas Ulm/Biberach einen Abend zum Thema „Roma – die größte Minderheit Europas“ an. Das Ganze findet am 16.11.2026 um 19:00 Uhr in der Ulmer Volkshochschule statt.

Die Roma sind die größten Minderheit Europas und leben in zahlreichen verschiedenen Ländern. Als Gastarbeiter*innen, Kriegsflüchtlinge oder auch als EU-Bürger*innen kommen sie seit Jahrzehnten auch nach Deutschland – zuletzt auch als der Ukraine. Es gibt eine lange Tradition von Ausgrenzung, Diskriminierung und Stereotypen. Aber auch eine lange und reichhaltige Geschichte und Kultur. All diese Aspekte sollen an diesem Abend zur Sprache kommen.

Die Veranstaltung ist kostenlos und es ist keine Anmeldung notwendig.


Save the Date: Herbsttagung 2026

Herzliche Einladung zur Herbsttagung am Samstag, den 14. November 2026, in den Bürgerräumen in Stuttgart-West (Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart).

Wir haben dieses Mal ein vielfältiges Programm zusammengestellt. Im Hauptvortrag wird Prof. Dr. Natalie Welfens einen kritischen Blick darauf werfen, welche Auswirkungen der zunehmende Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Kontext von Flucht und Asyl hat. In zwei Themenphasen können Sie zudem wählen zwischen den Themen Europäische Außengrenzen, vulnerable Geflüchtete im GEAS, Kriminalisierung von Menschenrechtsorganisationen, psychische Belastungen in der Erstaufnahme sowe einem rassismuskritischen Workshop. Dazwischen wird es insbesondere bei einem Markt der Möglichkeiten genügend Zeit für Vernetzung und Austausch geben.

Die Tagung ist kostenlos und richtet sich an Interessierte und Engagierte im Bereich Flucht und Asyl.

Es gibt veganes Mittagessen, Kinderbetreuung und Dolmetscher*innen. Die Bürgerräume sind barrierefrei zugänglich.

Unsere Tagung soll einen möglichst geschützten Raum für alle Beteiligten darstellen. Deshalb bitten wir alle Teilnehmenden, die Vereinbarung zum Umgang miteinander bei der Anmeldung zur Kenntnis und sich bei der Tagung zu Herzen zu nehmen.

Die Tagung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für gesellschaftliche Teilhabe“ statt, unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Eine Koförderung besteht durch die Deutsche Postcode Lotterie.

Mehr Informationen zu den Themenphasen und zum Programm folgen!


Toolbox: Unbegleitete Minderjährige und Asyl

Die von den Flüchtlingsräten Sachsen-Anhalt e.V. und Thüringen e.V. entwickelte „TOOLBOX: Unbegleitete Minderjährige und Asyl. Praxiswissen für Fachkräfte und Unterstützer*innen sowie mehrsprachiges Material für die Anhörungsvorbereitung im Asylverfahren“ ist ab sofort sowohl in digitaler als auch in gedruckter Form erhältlich.
 
Die Toolbox wurde für Vormund*innen und rechtliche Vertreter*innen sowie für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe als auch Berater*innen entwickelt, die unbegleitete Minderjährige im Asylverfahren begleiten. Sie bündelt praxisnahes Fachwissen unter Berücksichtigung der GEAS-Reform ab Juni 2026 und enthält interaktive, mehrsprachige Materialien zur Verwendung in der Anhörungsvorbereitung mit unbegleiteten Minderjährigen. Die Toolbox unterstützt dabei, komplexe Abläufe im Asylverfahren verständlich zu vermitteln und unbegleitete Minderjährige gezielt und strukturiert auf ihre Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorzubereiten.
 
Das bietet die Toolbox
✔ Praxisnahes Fachwissen unter Berücksichtigung der Umsetzung der GEAS-Reform ab Juni 2026
✔  Jugendgerechte und mehrsprachige Materialien für die Anhörungsvorbereitung
✔  Anschauliche Piktogramme zur verständlichen Vermittlung komplexer Inhalte
✔  Alle Materialien gebündelt in einem mobilen Toolbox-Ordner
 
Zielgruppen der Toolbox
Vormund*innen/rechtliche Vertreter*innen von unbegleiteten Minderjährigen, Fachkräfte der Jugendämter und der Freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Berater*innen von Asylverfahrensberatungsstellen, Flüchtlingsberatungsstellen, Jugendmigrationsdiensten und andere Unterstützer*innen sowie unbegleitete Minderjährige

Materialien der Toolbox
✔ Praxishandbuch für Fachkräfte unter Beachtung der Umsetzung der GEAS-Reform ab dem 12. Juni 2026.
✔ Broschüre für unbegleitete Minderjährige: Das Asylverfahren – Infos und Übungen für deine Anhörungsvorbereitung (Arabisch, Dari (Persisch), Deutsch, Englisch, Französisch, Türkisch)
✔ Infoposter in Größe A3 zum Ablauf des Asylverfahrens/ Schutzstatus/ Rechtsmitteln u.a. – für den Einsatz in der Anhörungsvorbereitung

Für die gedruckte Version gibt es eine Auflage von 1.000 Stück. Die Toolbox ist kosten- und versandkostenfrei erhältlich.

Bei Fragen zur Toolbox oder zum Versand schreiben Sie uns gerne an: bestellung@fluechtlingsrat-thr.de

Die Toolbox Unbegleitete Minderjährige und Asyl wurde vom Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V. und Flüchtlingsrat Thüringen e.V.  im Rahmen des Projektes „SENSA – Sensibilisierung zu besonderen Schutzbedarfen von asylsuchenden Menschen in Sachsen-Anhalt und Thüringen“ entwickelt. Dieses Projekt wird finanziert von der Europäischen Union, kofinanziert von der UNO-Flüchtlingshilfe, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen. 


Online-Seminar: Migration und Behinderung

Die Gesellschaft für politische Bildung mit dem Referenten Reinhard Pohl bieten am 20. November 2026, innerhalb ihrer Seminarreihe zum Aufenthaltsrecht, ein Seminar zum Thema „Migration und Behinderung“ an. Die Seminare finden online von 18.00 bis 21.00 Uhr statt.

Die Seminare eignen sich für hauptamtliche und ehrenamtliche Berater:innen und Unterstützer:innen. Alle Seminare können einzeln besucht werden und kosten je 10 Euro. Anmeldung bitte mit Rechnungsadresse an: reinhard.pohl@gegenwind.info.

Die restliche Seminarreihe besteht aus:

  • 9. Oktober: Visum
  • 16. Oktober: Fachkräfte-Einwanderung
  • 23. Oktober: Einwanderung aus anderen Gründen
  • 30. Oktober: Familienzusammenführung
  • 6. November: Unbegleitete Minderjährige
  • 13. November: Asylverfahren für Frauen und Mädchen
  • 20. November: Migration und Behinderung
  • 27. November: Freizügigkeit
  • 4. Dezember: Wenn die Stimmung kippt

Online-Seminar: Asylverfahren für Frauen und Mädchen

Die Gesellschaft für politische Bildung mit dem Referenten Reinhard Pohl bieten am 13. November 2026, innerhalb ihrer Seminarreihe zum Aufenthaltsrecht, ein Seminar zum Thema „Asylverfahren für Frauen und Mädchen“ an. Die Seminare finden online von 18.00 bis 21.00 Uhr statt.

Die Seminare eignen sich für hauptamtliche und ehrenamtliche Berater:innen und Unterstützer:innen. Alle Seminare können einzeln besucht werden und kosten je 10 Euro. Anmeldung bitte mit Rechnungsadresse an: reinhard.pohl@gegenwind.info.

Die restliche Seminarreihe besteht aus:

  • 9. Oktober: Visum
  • 16. Oktober: Fachkräfte-Einwanderung
  • 23. Oktober: Einwanderung aus anderen Gründen
  • 30. Oktober: Familienzusammenführung
  • 6. November: Unbegleitete Minderjährige
  • 13. November: Asylverfahren für Frauen und Mädchen
  • 20. November: Migration und Behinderung
  • 27. November: Freizügigkeit
  • 4. Dezember: Wenn die Stimmung kippt

Online-Seminar: Unbegleitete Minderjährige

Die Gesellschaft für politische Bildung mit dem Referenten Reinhard Pohl bieten am 06. November 2026, innerhalb ihrer Seminarreihe zum Aufenthaltsrecht, ein Seminar zum Thema „Unbegleitete Minderjährige“ an. Die Seminare finden online von 18.00 bis 21.00 Uhr statt.

Die Seminare eignen sich für hauptamtliche und ehrenamtliche Berater:innen und Unterstützer:innen. Alle Seminare können einzeln besucht werden und kosten je 10 Euro. Anmeldung bitte mit Rechnungsadresse an: reinhard.pohl@gegenwind.info.

Die restliche Seminarreihe besteht aus:

  • 9. Oktober: Visum
  • 16. Oktober: Fachkräfte-Einwanderung
  • 23. Oktober: Einwanderung aus anderen Gründen
  • 30. Oktober: Familienzusammenführung
  • 6. November: Unbegleitete Minderjährige
  • 13. November: Asylverfahren für Frauen und Mädchen
  • 20. November: Migration und Behinderung
  • 27. November: Freizügigkeit
  • 4. Dezember: Wenn die Stimmung kippt