Gemeinsamer Appell zum Parteitag der CDU

In einem eindringlichen Appell wenden sich 145 Bundes- und Landesorganisationen an die Teilnehmer*innen des heute in Berlin tagenden CDU-Parteitags. Die Unterzeichnenden fordern sie auf, sich zu ihren christlichen und demokratischen Werten zu bekennen sowie den Rechtsstaat und die Menschenrechte zu verteidigen.

Uns alle eint der Wunsch nach einem Leben in einer Gesellschaft, die uns schützt und unterstützt, in der wir beteiligt und respektiert werden. Diese grundlegenden Werte – Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte – sind das Fundament unserer Gemeinschaft. Sie geben uns Stabilität, Sicherheit und Halt. Sie garantieren, dass unsere grundlegende Würde und unsere Freiheit gewahrt werden. Es ist die Aufgabe von uns allen, diese Werte zu bewahren und zu verteidigen.

Die Stärke unserer Gesellschaft liegt in der Vielfalt: Unterschiedliche Ideen, Herkunftsgeschichten, Religionen, Weltanschauungen und Identitäten bereichern uns. Geflüchtete Menschen aus zahlreichen Regionen der Welt sind längst Teil unserer Gesellschaft geworden. Sie arbeiten hier, engagieren sich und ziehen ihre Kinder groß. Taten einzelner Personen, die uns fassungslos machen und in Entsetzen zurücklassen, wie der schreckliche Angriff von Aschaffenburg, dürfen niemals dazu führen, dass ganze Gruppen stigmatisiert, rassifiziert oder entrechtet werden.

Wir gehören zusammen: Ob geflüchtet, eingewandert oder hier geboren, wir sind alle Teil dieser Gesellschaft. Grund- und Menschenrechte gelten entweder für uns alle oder sie gelten gar nicht. Die Diskussionen über Verschärfungen des Staatsangehörigkeits-, Aufenthalts- und Asylrechts, die aktuell auch von der CDU maßgeblich vorangetrieben werden, bedrohen dieses Selbstverständnis. Polarisierende und grob rechtswidrige Forderungen nach Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den deutschen Binnengrenzen, der Abschaffung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte, nach Rückführungen in Kriegs- und Krisengebiete und nach pauschalen Inhaftierungen aller vollziehbar ausreisepflichtigen Personen sind nicht dafür geeignet, aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen zu begegnen. Sie sorgen weder für mehr Sicherheit noch für zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum, Kitaplätze oder gleiche Bildungschancen, geschweige denn für ein funktionierendes Gesundheitssystem, in dem auch psychische Erkrankungen angemessen versorgt werden. Was noch schlimmer ist: Durch ihre offensichtliche Rechtswidrigkeit schwächen sie unsere Verfassung und den Wert von europäischem und internationalem Recht.

Wir appellieren deswegen an die Vertreter*innen der CDU: Bekennen Sie sich zur menschenrechtlichen Brandmauer und stehen Sie mit uns ein für gesellschaftliches Miteinander, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte.

Bitte nehmen Sie auch im Wahlkampf Abstand von Rhetorik und Forderungen, die unsere Gesellschaft weiter spalten und die Menschen gegeneinander aufbringen. In verschiedenen EU Ländern sind die Folgen einer autoritären Politik zu beobachten. Dort wird ein „Wir gegen die Anderen“ Denken geschürt und Politik gegen queere Menschen, Migrant*innen, Arbeitslose und andere Minderheiten betrieben. Gewalt an den Grenzen – selbst gegen Kinder – ist bereits Normalität.

Gleichzeitig werden die Institutionen des Rechtsstaats untergraben, die Unabhängigkeit der Justiz angegriffen und die Arbeit von Anwält*innen und Journalist*innen behindert oder eingeschränkt. Als konservative, christlich-demokratische Partei muss die CDU hier gegenhalten und sich klar abgrenzen.

Wir haben die Wahl: Wollen wir ein offenes, vielfältiges und demokratisches Land bleiben, das die Rechte und Grundfreiheiten aller wahrt und das die Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit respektiert und schützt? Oder gehen wir zurück in eine düstere Zeit, in der Grund- und Menschenrechte nur noch für einige gelten und ganze Bevölkerungsteile zu Schuldigen für gesamtgesellschaftliche Missstände gemacht werden?

Politische Handlungsfähigkeit zeigt sich durch Gesetze und Maßnahmen, die realistisch, wertebasiert und rechtskonform sind. Das ist unsere Erwartung an die CDU – aktuell im Wahlkampf und besonders bei einer möglichen Regierungsverantwortung. Die unterzeichnenden Verbände und Organisationen fordern die Parteispitze der CDU sowie alle Teilnehmenden des Parteitags auf: Stehen Sie zu Ihren christlichen und demokratischen Werten und bewahren Sie Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte zum Wohle aller Menschen in Deutschland. Stehen Sie für die menschenrechtliche Brandmauer ein – mit Worten und mit Taten.



Online-Akademie: Offene Grenzen und geregelte Migration – (k)ein Widerspruch!?

Heute ermöglicht der Schengen-Raum über 400 Millionen Menschen, frei zwischen Mitgliedstaaten zu reisen, ohne Grenzkontrollen zu durchlaufen – und das seit mehr als 24 Jahren. Nicht erst seit der Covid19-Pandemie kommen diese Regeln aber immer mehr unter Druck und Mitgliedstaaten veranlassen temporäre Grenzkontrollen, die aber immer wieder verlängert werden. In letzter Zeit werden offene Grenzen immer wieder infrage gestellt – mit dem Argument, dies würde helfen, die „illegale Migration“ zu verhindern.

Darüber möchten die Jungen Europäischen Föderalist*innen disktuieren und laden herzlich zu einer Online-Akademie am 06. Februar von 19.00 bis 20.30 Uhr ein. Hier wollen wir mit euch ins Gespräch kommen und von folgenden Expert*innen hören:

  • Judith Kohlenberger, Migrationsforscherin der WU Wien
  • Sven Hüber, Stellv. Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei
  • Monzer Haider, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Moderation: Moritz Hergl Stellv. Bundesvorsitzender der JEF Deutschland

Meldet euch unter diesem Link für die Veranstaltung an.


Drohende Abschiebung nach Afghanistan

Bundesregierung und Länder bereiten erneut eine Abschiebung nach Afghanistan vor – trotz eklatanter Menschenrechtsverletzungen im Taliban-Regime. In der Abschiebungshaft Pforzheim inhaftierte Männer, denen die Abschiebung droht, protestieren dagegen mit einem Hungerstreik. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg verurteilt die Abschiebungspläne aufs Schärfste und appelliert an die Politik, menschenrechtliche Grundsätze auch in Zeiten des Bundestagswahlkampfs zu beherzigen.

Aktuell befinden sich sechs afghanische Männer in der Abschiebungshaft* Pforzheim. Sie sollen nach Afghanistan abgeschoben werden. Dagegen protestieren sie zusammen mit weiteren solidarischen Insassen mit einem Hungerstreik, der seit Montag, dem 13. Januar andauert. „Die meisten von uns standen entweder unter Verfolgung oder haben richtig Probleme mit der Terrororganisation Taliban gehabt und werden diese weiterhin haben und bei unserer Ankunft in Afghanistan werden wir sofort in Lebensgefahr kommen. Das können wir bestimmt nachweisen und von daher haben wir einen Hungerstreik angetreten, um nicht in Lebensgefahr, Folter oder weitere Gefangenschaft durch die Taliban zu kommen“, so die Hungerstreikenden.

„Angesichts der dramatischen Situation vor Ort sind Abschiebungen nach Afghanistan unverantwortlich“, so Sadiq Zartila, Vorstandsmitglied des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. „Menschen, die nach Afghanistan abgeschoben werden, sind dort einer akuten Bedrohung von Leib und Leben ausgesetzt.“ So kam der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages erst im März 2024 zu dem Ergebnis, dass Abschiebungen nach Afghanistan aufgrund fehlender Sicherheit und einer prekären humanitären Lage vor Ort regelmäßig gegen die Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen. Laut der EMRK darf niemand abgeschoben werden, wenn dadurch Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung drohen.

Für den Flüchtlingsrat Baden-Württemberg ist klar: Selbst, wenn Menschen Straftaten begangen haben, dürfen sie nicht nach Afghanistan abgeschoben werden. „Straftaten, die in Deutschland begangen worden sind, müssen auch im Rahmen des Rechtssystems hier bestraft werden“, so Zartila weiter. „Menschenrechte gelten für alle Menschen.“

Bereits Ende August 2024 hatte die Bundesregierung sämtliche dieser rechtlichen Grundsätze ignoriert. In Kooperation mit einigen Bundesländern sowie mit Unterstützung des für seine Menschenrechtsverletzungen berüchtigten katarischen Regimes wurde eine Abschiebung per Sammelcharter nach Afghanistan organisiert. Nachdem Abschiebungen nach Afghanistan seit der Machtübernahme der Taliban eigentlich ausgesetzt worden waren, hatte die Bundesregierung es in Kauf genommen, durch die Aufnahme zumindest indirekter Beziehungen einen wesentlichen Beitrag zur Normalisierung des Taliban-Regimes auf internationaler Bühne zu leisten. „Die terroristische Herrschaft der Taliban darf nicht mit weiteren Abschiebungen nach Afghanistan unterstützt werden“, so Zartila vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg befürchtet, dass die Bundesregierung mit der Organisation einer erneuten Abschiebung nach Afghanistan im Kontext des Bundestagswahlkampfs migrationspolitische Härte demonstrieren will. Der Verein appelliert an alle Entscheidungsträger*innen, menschenrechtliche Grundsätze auch in Wahlkampfzeiten uneingeschränkt zu beherzigen und daraus die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen: Weitere Abschiebungen nach Afghanistan darf es nicht geben.

*Abschiebungshaft ist nicht gleichbedeutend mit Strafhaft. Durch Abschiebungshaft soll die Abschiebung der inhaftierten Person gesichert werden. Eine allgemeine Positionierung des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg zu Abschiebungen finden Sie in unserem entsprechenden Positionspapier.


Offener Brief zur Lage in Rojava

Liebe Freund*innen,

vielleicht beschäftigt euch die Situation in Syrien gerade ebenso wie uns. Vor allem die Situation der Menschen in Rojava bereitet große Sorge.

Einst galten die Kräfte der YPG und YPJ (Volks- und Frauenverteidigungseinheiten) als heroische Kämpfer*innen im Kampf gegen die IS-Terrormiliz, als wahre Verteidiger*innen der Freiheit und Sicherheit. Sie opferten ihr Leben, während die Welt im Westen oft in alltägliche Sorgen wie die Urlaubsplanung vertieft war. Die Stadt Kobane, die zum Symbol des Widerstandes wurde, leitete eine entscheidende Wendung im Kampf gegen den IS ein. Doch heute steht Kobane erneut an der Schwelle einer existenziellen Bedrohung, und mit ihr das Überleben einer ganzen Gesellschaft. Was die IS-Terroristen 2014 nicht fertigbrachten, versucht nun der türkische Staat zu beenden.

Die türkische Armee und ihre jihadistischen Verbündeten aus Syrien führen seit Jahren wiederholte Angriffe auf die Menschen in Rojava. Diese Angriffe sind keine neuen Ereignisse, sondern Teil eines schrecklichen Musters: Die Türkei und ihre jihadistischen Verbündeten führten bereits drei völkerrechtswidrigen Kriege gegen das Gebiet (2016, 2018 und 2019), der vierte begann Ende November 2024. Während viele Syrer*innen den Sturz von Assad feiern, konzentriert sich die Türkei darauf, zivile Infrastruktur, Wohngebiete und sogar Journalist*innen zu bombardieren, als wären dies legitime Kriegsziele. Es gibt keinerlei Hemmungen mehr. Gleichzeitig führt sie einen schrecklichen Krieg gegen die Natur und setzt Wasser als Waffe ein – eine Kollektivbestrafung der Menschen in Rojava, deren Region als Kornkammer Syriens gilt.

Die Region, die aufgrund der Kontrolle des Euphrats durch die Türkei systematisch unter Wasserknappheit leidet, steht vor einer existenziellen Krise. Der Euphrat ist die Lebensader für Millionen von Menschen, die mit ihm ihre Felder bewässern. Doch die türkische Regierung nutzt diese lebenswichtige Ressource als Druckmittel und zielt damit auf die Ernährungssicherheit der Menschen in Rojava. Seit einem Monat verschlechtert sich die Lage der zivilen Bevölkerung dramatisch. Der Tischrin-Staudamm, ein strategisch und wirtschaftlich wichtiger Bau am Euphrat, steht durch fortgesetzte türkische Angriffe kurz vor dem Kollaps – eine Katastrophe, die eine humanitäre Krise von unvorstellbarem Ausmaß für die Region bedeuten würde.

Die Brutalität der Angriffe ist in zahlreichen erschütternden Videos zu sehen, in denen türkische Drohnen einen zivilen Konvoi bombardieren, der sich friedlich gegen die türkische Bombardierung und für den Schutz ihrer lebenswichtigen Wasserquelle einsetzt. Der Schmerz und die Verzweiflung der Menschen in Rojava sind greifbar – und die Welt schaut zu, während die Gewalt weiter eskaliert. Dass Außenministerin Baerbock bei einem Besuch in Ankara kürzlich auch noch die Entwaffnung der Kurd:innen forderte, ist besonders perfide.

Syrien ist weit weg und das aktuelle Geschehen in Rojava ist im weltpolitischen Zirkus vermutlich eher eine Randnotiz.

Warum sollte uns das alles eigentlich interessieren?

Rojava, das kurdische Autonomiegebiet in Nordsyrien, ist besonders wegen seines einzigartigen politischen Systems, das auf den Prinzipien von Solidarität, direkter Demokratie, Gleichberechtigung und einer alternativen Ökonomie basiert. Die Bevölkerung organisiert sich in demokratischen Räten, die Entscheidungen auf lokaler Ebene treffen. Frauen spielen eine zentrale Rolle in der Gesellschaft, sowohl politisch als auch militärisch, was die Gleichberechtigung fördert. Die Ökonomie orientiert sich an einem kooperativen Modell, das auf Gemeineigentum, ökologischer Nachhaltigkeit und fairer Verteilung basiert. Dieses System stellt einen gelebten Gegenentwurf zu den meisten politischen Systemen der Welt dar.

Was in Rojava entstanden und gelebt wird, ist in mancher Hinsicht weit mehr als das, was wir uns in der westlichen Welt an Werten auf die Fahnen schreiben. Wenn sich nun Stimmen erheben, die rufen, dass in Nordsyrien „unsere“ Werte verteidigt werden, dass die Menschen Unterstützung und Schutz benötigen, die uns vor jihadistischem Terror beschützt haben, dann ist das nur zum Teil richtig.

Denn es geht vor allem um Menschenleben, um den Schutz von Zivilgesellschaft und die Existenz einer ganzen Gesellschaft. Und noch eines ist wichtig. Vielleicht der wichtigste Punkt überhaupt:

Wir alle brauchen Rojava! Es ist weit mehr als nur ein kleiner Landstrich. Es ist eines der letzten leuchtenden Symbole für eine Gesellschaftsordnung, die ein reales Projekt der Solidarität, Gerechtigkeit, Pluralität und Gleichheit lebt. Projekte wie Rojava zeigen, dass ein Leben jenseits kapitalistischer Verwertungslogiken möglich ist und die Alternative in unsicheren Zeiten nicht Rechtsruck heißen muss.

Damit hat der Schutz von Rojava außerordentliche Bedeutung für uns alle!

Die bisherigen Angriffe haben bereits zu vielen Verletzten, Toten und Vertreibung geführt. Deshalb würden wir uns freuen, wenn auch ihr auf die Situation der Menschen dort aufmerksam macht. Hier findet ihr weitere Informationen und auch die Möglichkeit zu spenden: Syrien – Nothilfe für Rojava – medico international.

Munzur und Joachim


Arbeitshilfe: Ältere geflüchtete Menschen

Das Ankommen in Deutschland ist für ältere Menschen mit besonderen Herausforderungen verbunden: Unterbringungseinrichtungen sind häufig nicht barrierefrei; das Schlange stehen vor Behörden ist körperlich anstrengend. Erst seit relativ kurzer Zeit versucht die Politik, die besondere Situation älterer geflüchteter Menschen nach ihrer Ankunft etwas besser zu berücksichtigen. Mit der Überarbeitung der EU-Aufnahmerichtlinie von 2013 wurde die Kategorie der „schutzbedürftigen Personen“ eingeführt, deren besonderen Bedürfnisse während des Asylverfahrens sowie bei der Unterbringung und Versorgung von den EU-Mitgliedstaaten berücksichtigt werden müssen. Hierzu zählen auch ältere geflüchtete Menschen. Ziel der vorliegenden Arbeitshilfe ist es, Menschen, die ältere Geflüchtete in Deutschland begleiten, mit konkreten Informationen zu deren besonderer rechtlichen Situation zu versorgen. Die Arbeitshilfe gliedert sich in zwei Teile. In einem ersten Teil werden Informationen vermittelt, die das Asylverfahren sowie die aufenthaltsrechtliche Situation der Geflüchteten betreffen. In einem zweiten Teil werden sozialrechtliche Dimensionen, wie Unterbringung, Sozialleistungen und Gesundheitsversorgung aufgegriffen.

Diese Arbeitshilfe wurde im Rahmen des Projekts „Perspektive durch Partizipation“ erstellt, gefördert durch die Aktion Mensch.


Pro Asyl: Kritik am Gesetzesentwurf zur GEAS-Umsetzung

PRO ASYL kritisiert den am heutigen Mittwoch beschlossenen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) scharf. Der Entwurf überschreitet die von der Europäischen Union geforderten Mindeststandards erheblich, entrechtet Geflüchtete massiv und verhindert faire Asylverfahren.

„Die Bundesregierung hat mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verpasst, die Menschenrechte zu achten und rechtsstaatliche Standards zu wahren. Der Entwurf beinhaltet die größten Asylrechtsverschärfungen seit Jahrzehnten, es droht Haft von Familien und Kindern – wie weit soll die Entrechtung von schutzsuchenden Menschen noch gehen?“, kritisiert Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.

PRO ASYL fordert: „Die Bundesregierung muss den Gesetzentwurf im Lichte der Menschenrechte überarbeiten, die von der EU gewährten Ermessensspielräume im Sinne des Schutzes von Asylsuchenden nutzen sowie faire und rechtsstaatliche Verfahren unter menschenwürdigen Bedingungen gewährleisten.“

Freiheitsbeschränkungen und neue Haftformen

Obwohl die EU-Vorgaben bereits eine deutliche Verschärfung der Asylpraxis vorsehen, geht der deutsche Gesetzentwurf noch weiter und führt unter dem Deckmantel der GEAS-Umsetzung neue Möglichkeiten der Freiheitsbeschränkung und De-facto-Inhaftierung von Schutzsuchenden ein.

Es drohen geschlossene Zentren, wie es sie bisher in Deutschland noch nicht gibt: Die Flüchtlinge dürfen diese nicht verlassen, teilweise nur, weil sie aus einem bestimmten Herkunftsland kommen. Besonders besorgniserregend ist, dass durch diese Maßnahmen auch Kinder während ihres Asylverfahrens eingesperrt werden könnten.

Schutzsuchende sollen durch Maßnahmen wie die sogenannte Asylverfahrenshaft massiven Freiheitsbeschränkungen unterworfen werden, die mit internationalen Menschenrechtsstandards nicht vereinbar sind. „Diese Haftformen sind unverhältnismäßig und psychisch extrem belastend. Sie erhöhen das Risiko von Suizidversuchen. Ein faires Asylverfahren ist so kaum möglich, da Betroffene unter diesen Bedingungen oft nicht in der Lage sind, ihre Fluchtgründe umfassend darzulegen“, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.

PRO ASYL lehnt geschlossene Zentren und die Asylverfahrenshaft entschieden ab und fordert die Bundesregierung auf, menschenrechtliche Standards zu wahren.

Ausweitung der „sicheren Staaten“-Konzepte

Mit dem Gesetzentwurf sollen zudem die Konzepte „sicherer Herkunftsstaaten“ und „sicherer Drittstaaten“ massiv ausgeweitet werden, was durch die Vorgaben aus Brüssel nicht zwingend geboten ist.

PRO ASYL sieht in der Ausweitung der „sicheren Staaten“-Konzepte eine unverhältnismäßige Einschränkung des Rechts auf ein faires Asylverfahren. Die Einstufung eines Landes als „sicher“ muss einer gründlichen menschenrechtlichen Prüfung unterzogen werden, die durch die geplanten Änderungen nicht mehr gewährleistet ist. Statt der angestrebten Harmonisierung droht ein Labyrinth paralleler Verfahren zur Einstufung als „sicher“, wobei die strengeren Vorgaben des Grundgesetzes unterlaufen werden können.

Menschenrechte müssen Priorität haben

Bereits im Juli 2024 hatte PRO ASYL gemeinsam mit 25 Organisationen Vorschläge für eine menschenrechtskonforme Umsetzung der GEAS-Reform unterbreitet. Im Oktober reichte PRO ASYL zudem eine umfassende Stellungnahme zum Referentenentwurf beim Bundesinnenministerium ein, die verfassungsrechtliche und menschenrechtliche Probleme benennt.


Offener Brief an baden-württembergische Landesregierung

Es muss endlich Schluss damit sein, Sicherheitspolitik auf dem Rücken geflüchteter Menschen zu machen. Das fordern der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, die Seebrücke Baden-Württemberg, die AWO Württemberg, der Internationale Bund Süd und der Paritätische Baden-Württemberg in einem offenen Brief an die Landesregierung. Damit beziehen die Organisationen gemeinsam Stellung zur aktuellen Debatte, in der Flucht und Migration permanent als Sicherheitsrisiko dargestellt werden. Hiervon zeugen auch die im Bund und in Baden-Württemberg geschnürten „Sicherheitspakete“ sowie der jüngste baden-württembergische Bundesratsantrag vom 17. Oktober, mit dem sich die Landesregierung für eine Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten sowie weitere Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien einsetzt.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann, sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung,

wir wenden uns an Sie im Zustand großer Besorgnis. Unter dem Eindruck der Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg sowie des Anschlags von Solingen wurden übereilt „Sicherheitspakete“ auf Bundesebene und auch hier in Baden-Württemberg geschnürt. Hierbei liefert sich die Politik einen Überbietungswettkampf um die vermeintlich effizientesten Maßnahmen zur Abwehr geflüchteter Menschen. Statt den Fokus auf die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Islamismus zu legen, setzen Sie sich für Kürzungen von Sozialleistungen Geflüchteter, mehr Abschiebungen und Grenzkontrollen ein. Dadurch werden Flucht und Migration ausschließlich als Problem, sogar als Sicherheitsrisiko, dargestellt.

Besorgt beobachten wir außerdem, wie die harte Gangart in der Migrationspolitik rechtliche Grundsätze ignoriert. Fakt ist, dass die Verstetigung von Grenzkontrollen europarechtswidrig ist und die Europäische Menschenrechtskonvention Abschiebungen verbietet, wenn Betroffene dadurch in Lebensgefahr geraten. Es ist beschämend, dass seitens der politischen Entscheidungsträger*innen rechtliche Errungenschaften in Frage gestellt werden, nur, weil dies gerade politisch opportun erscheint.

Die aktuelle Diskussion gefährdet die Solidarität in der Gesellschaft massiv und führt zu Spaltung. Geflüchtete werden stigmatisiert und auch länger in Deutschland lebende Migrant*innen fühlen sich nicht mehr sicher. Sie erleben im Alltag stetig mehr Rassismus und machen sich zunehmend existentielle Sorgen um Ihre Zukunft in Deutschland. Manche Menschen überlegen sogar, auszuwandern. Ihre Sicherheit und die gesamtgesellschaftlichen Konsequenzen dieser Entwicklung werden in der aktuellen Debatte völlig ausgeblendet.

Es darf nicht länger der Anschein erweckt werden, dass sicherheitspolitische Interessen durch eine restriktivere Migrationspolitik gewahrt werden könnten. Stattdessen sollte der Fokus auf der Stärkung demokratischer Strukturen, der Teilhabemöglichkeiten aller Menschen sowie der Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts liegen. Wir möchten in einer Gesellschaft leben, in der rechtstaatliche Grundsätze hochgehalten werden – insbesondere in Zeiten, in denen unsere Demokratie gefährdet ist. Niemand darf aufgrund seiner Herkunft als Sicherheitsrisiko abgestempelt werden. Die Würde eines jeden Menschen muss im Mittelpunkt des politischen Diskurses stehen.

Für einen persönlichen Austausch stehen wir gerne zur Verfügung.

Im Einsatz für ein solidarisches Miteinander

der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, die Seebrücke Baden-Württemberg, die AWO Württemberg, der Internationale Bund Süd und der Paritätische Baden-Württemberg


Mit Sicherheit Verfassungsbruch: Wohnungslosigkeit und Verelendung verhindern!

Anlässlich ihrer Herbsttagung in Erfurt fordern PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte die Bundestagsabgeordneten auf, das sogenannte Sicherheitspaket abzulehnen. Auch nach den jüngsten Änderungen gilt: Die für bestimmte Gruppen von Geflüchteten vorgesehene Streichung von Sozialleistungen steht im klaren Widerspruch zur Verfassung.

Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL stellt klar: „Es ist schockierend, dass die vermeintliche Fortschrittskoalition mit diesem Gesetzespaket sehenden Auges Grund- und Menschenrechte verletzt. Ein rechtswidriges Gesetz wird auch durch die letzten kosmetischen Änderungen nicht rechtskonform und sicherer wird Deutschland dadurch auch nicht.”

Insbesondere die Kürzung und Streichung von Sozialleistungen für sogenannte Dublin-Fälle und Menschen mit einer Flüchtlingsanerkennung in einem anderen EU-Mitgliedstaat ist offensichtlich verfassungswidrig und trägt nicht zur Sicherheit Deutschlands bei. Stattdessen verletzen die vorgesehenen Maßnahmen grundlegende Freiheitsrechte und gefährden den sozialen Zusammenhalt insgesamt. PRO ASYL hat auf die gravierendsten Verschärfungen bereits in einer Stellungnahme aufmerksam gemacht.

„Dieses Gesetzesvorhaben führt zu vorsätzlich herbeigeführter Wohnungslosigkeit und Verelendung bei Schutzsuchenden. Es bedeutet zudem einen fatalen Abbau des Rechtsstaates durch die Hintertür”, so Alaows weiter.

Appell an die Abgeordneten

PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte appellieren an Bundestagsabgeordnete, gegen das Sicherheitspaket zu stimmen. Sie fordern von allen demokratischen Abgeordneten: Stehen Sie zu unserer Verfassung und lehnen Sie das Gesetz ab. Auch wenn der Bundeskanzler Olaf Scholz in dieser Entscheidung mit der Vertrauensfrage droht.

Ausschluss von Sozialleistungen

Der Gesetzentwurf sieht vor, durch Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes bestimmten Gruppen geflüchteter Menschen die Versorgung mit dem Allernötigsten (Bett-Seife-Brot) zu verweigern. Selbst in Härtefällen soll kaum mehr als das physische Überleben gesichert werden. Es besteht die Gefahr, dass damit zahlreiche Menschen ungeachtet ihrer sozialen und gesundheitlichen Situation ohne Geld, Nahrung und medizinische Hilfe auf die Straße gesetzt werden. Das Vorhaben verstößt gegen die aktuelle EU-Aufnahmerichtlinie sowie gegen internationales Völkerrecht, allen voran den UN-Sozialpakt, die UN-Kinderrechtskonvention, die Behindertenrechtskonvention und die Istanbul Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. PRO ASYL plant, Klagen von Betroffenen bis zur höchsten richterlichen Instanz zu unterstützen.

Innerparlamentarische Kritik

Nach massiver Kritik der Sachverständigen im Innenausschuss des Bundestages zu dem Sicherheitspaket wurde die Abstimmung mehrfach verschoben. „Der innerparlamentarische Widerstand gegen das Sicherheitspaket macht Mut: Den Angriffen auf die Würde und Rechte von Geflüchteten muss ein Ende gesetzt werden. Wir appellieren an alle Abgeordneten, den verfassungswidrigen Gesetzentwurf abzulehnen und den Rechtsstaat und die Demokratie zu verteidigen”, sagt Nour Al Zoubi vom Flüchtlingsrat Thüringen.


Neues Cannabis-Gesetz mit aufenthaltsrechtlichen Folgen

Am 1. April 2024 hat der Bundestag beschlossen, Cannabis teilweise zu legalisieren. Für Menschen, die vor dieser Reform gegen das Konsumcannabisgesetz (KCanG) verstoßen haben, kann das aufenthaltsrechtliche Konsequenzen haben, auch wenn viele Fragen zu dem Thema offenbleiben und wahrscheinlich erst von Gerichten beantwortet werden.

Die Regeln für den Besitz von Cannabis für Erwachsene haben sich geändert. Seit dem 1. April 2024 dürfen Erwachsene ab 18 Jahren für den Eigenbedarf bis zu 50g zu Hause aufbewahren und bis zu drei Pflanzen anpflanzen. Außerhalb des Hauses darf eine Person jedoch nicht mehr als 25g Cannabis mit sich führen. Auch das Rauchen von Cannabis in der Öffentlichkeit ist eingeschränkt.

Dennoch bleiben die Strafen für Cannabis-Verstöße deutlich härter als z.B. die Strafen für Verstöße gegen die geltenden Vorschriften für das Rauchen von Zigaretten: Während beispielsweise das Rauchen einer Zigarette in einer Schule mit einer Höchststrafe von 150 Euro geahndet wird, kann der Besitz von mehr als 30g Cannabis außerhalb der eigenen Wohnung mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. Je nach Situation kann ein Verstoß gegen das KCanG also weiterhin wie eine schwere Straftat behandelt werden.

Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einer aktuellen Entscheidung die alten Regeln für die sogenannte „nicht geringe Menge“ beibehalten. Der Begriff der „geringen Menge“ wurde allerdings nie gesetzlich definiert, sondern wurde auch vor der Reform von den Gerichten festgelegt: eine „nicht geringe“ Menge von Cannabis war jede Menge, in der mehr als 7,5g Tetrahydrocannabinol (THC) – der Wirkstoff in Cannabis – enthalten war. Diese Regel wurde in der jüngsten Entscheidung des BGH beibehalten, obwohl der Bundestag bei der Verabschiedung der Teillegalisierung in Erwägung gezogen hatte, dass diese Regeln von den Gerichten wahrscheinlich geändert werden sollten. Das Problem liegt aber darin, dass der THC-Gehalt von Pflanze zu Pflanze variieren kann und es nicht unbedingt aus der Gesamtmenge deutlich wird, ob der THC Wert überschritten ist.

Diese verwirrenden Regeln können aufenthaltsrechtliche Konsequenzen haben. Das derzeitige Aufenthaltsrecht erlaubt eine Ausweisung unter anderem dann, wenn das Interesse an der Ausweisung aus Gründen der öffentlichen Sicherheit überwiegt. Im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln wie z.B. Cannabis wiegt das Ausweisungsinteresse schwer, wenn eine Person u.a. „Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, … erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft“ (§ 29, Abs. 1, S. 1, Nr. 1 BetäubungsmittelG iVm § 54, Abs. 2, S. 1, Nr. 3 AufenthG). Im Falle von Cannabis kann bereits sogar die normalerweise erlaubte Aufbewahrung von 50g einer Pflanze je nach Potenz gegen das Gesetz verstoßen und somit einen schwerwiegenden Grund für eine Ausweisung darstellen.

Darüber hinaus soll das neue Gesetz eigentlich dazu beitragen, geringfügige Cannabis-Straftaten aus der Vergangenheit zu tilgen. Die Vorschriften hierfür werden aber erst 2025 in Kraft treten. Dies bedeutet, dass Personen, die wegen früherer Verstöße gegen die alten Cannabis-Regelungen abgeschoben werden könnten, auch weiterhin eine Abschiebung droht, obwohl ihre Handlungen heutzutage nicht mehr strafbar wären. Auch wenn das Verfahren zur Tilgung noch nicht definiert ist, deutet sich an, dass betroffene Personen, eine Tilgungen eigenständig beantragen müssen, anstatt dass diese automatisch veranlasst würde. Für viele geflüchtete Personen bedeutet dies einen hohen bürokratischen Aufwand, der schwer zu bewältigen ist. In Baden-Württemberg haben die Staatsanwaltschaften noch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zumindest Altfälle untersucht, bei denen die Strafe noch nicht vollstreckt war, und die Freilassung bzw. ausstehende Strafen im Fall von 21 Personen erlassen. Eine Tilgung der verhängten Strafen aus dem Zentralstrafregister muss allerdings dennoch von den Betroffenen ab nächstem Jahr beantragt werden.


Offener Brief an den Gemeinderat Schlaitdorf und den Bürgermeister Sascha Richter

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Richter,

sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates Schlaitdorf,

mit großer Bestürzung haben wir die Aussagen gelesen, mit denen Sie, Sascha Richter, in der Nürtinger Zeitung zitiert werden. Sie bezichtigen darin Personen, die in Ihrer Gemeinde Schutz suchen, des illegalen Aufenthaltes und des „Erschleichens“ von Sozialleistungen. Diese Annahme begründen Sie auf Basis des Aussehens und der Sprachkenntnisse der betreffenden Personen. Uns besorgen solche Aussagen, da Sie damit Menschen allein aufgrund äußerlicher Merkmale öffentlich diskreditieren und ihr Recht auf Schutz vor Krieg und Verfolgung in Frage stellen.

Kurz nach dem 75-jährigen Jubiläum des deutschen Grundgesetzes möchten wir Ihnen daher Artikel 3 desselben in Erinnerung rufen: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“. Das gilt auch für Menschen, die nach Deutschland geflüchtet sind. Wenn Sie also das Recht auf Schutz aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes oder der Sprachkenntnisse von Personen in Frage stellen, müssen wir hinterfragen, inwiefern dies in Einklang mit unserer Verfassung steht.

Menschen aufgrund ihres Erscheinungsbildes einen illegalen Aufenthalt oder kriminelle Aktivitäten zu unterstellen, ist aus unserer Perspektive rassistisch. Es werden an diesen Stellen tradierte Vorstellungen und Bildern davon bedient, wie Rom*nja scheinbar lebten oder seien, welche schon in der NS-Zeit gezielt als Grundlage für gesellschaftlichen Ausschluss genutzt wurden und in einem Völkermord gipfelten. Auch an Rom*nja in der Ukraine haben die Nationalsozialisten schreckliche Gräueltaten verübt, beispielsweise beim Massaker von Babyn Jar nahe Kiew. Vor diesem Hintergrund erschrecken uns Ihre Äußerungen besonders.

Sie – ob als Bürgermeister oder als Mitglied des Gemeinderates – stehen in der Öffentlichkeit und Ihre Äußerungen haben Gewicht. Damit geht auch eine besondere Verantwortung einher. In Sorge um alle Menschen, die in Ihrer Gemeinde Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, fordern wir daher ein entschiedenes Bekenntnis gegen Antiziganismus.

Wir hoffen, sensibilisieren zu können und stehen für ein Gespräch gerne zur Verfügung.

Flüchtlingsrat Baden-Württemberg