Enttäuschender Start in den Landtagswahlkampf

Weder die baden-württembergische CDU noch die Grünen haben das Fairness-Abkommen unterzeichnet, welches der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg für den anstehenden Landtagswahlkampf vorgeschlagen hat. Der gemeinnützige Verein zeigt sich enttäuscht angesichts der mangelnden Haltung der beiden aktuellen Regierungsparteien. Mit der Unterzeichnung des Abkommens hätten diese ein klares Zeichen gegen Hass und Hetze setzen können.  

Anfang Dezember hatte der Flüchtlingsrat die baden-württembergischen Parteispitzen von CDU, Grünen, SPD, FDP, der Linken und BSW dazu eingeladen, bis Ende des Jahres 2025 ein Fairness-Abkommen zu unterzeichnen. Mit der Unterzeichnung des Abkommens sollte die Selbstverpflichtung einhergehen, in Zeiten des Wahlkampfes hinsichtlich der Themen Flucht und Migration inhaltlich fair zu bleiben und keinen Wahlkampf auf Kosten von Menschen mit Migrationsgeschichte zu betreiben.

Die Parteispitzen von SPD und der Linken haben das Abkommen noch Ende 2025 unterzeichnet und haben somit einen aktiven Beitrag geleistet, um ein Instrument für einen fairen Wahlkampf zu etablieren. Das ist aus der Perspektive des Flüchtlingsrats ein ermutigendes Zeichen.

FDP, BSW, CDU und Bündnis 90/die Grünen allerdings tragen die Initiative des Flüchtlingsrats für einen fairen Wahlkampf nicht mit. Dass sich ausgerechnet die beiden Noch-Regierungsparteien gegen eine Unterzeichnung des Fairness-Abkommens entschieden haben, ist aus der Perspektive des gemeinnützigen Vereins besonders enttäuschend. „Wir bedauern sehr, dass weder die CDU noch die Grünen diese Gelegenheit genutzt haben, um ein deutliches Zeichen für einen fairen Wahlkampf bei den Themen Flucht und Migration zu setzen“, so Meike Olszak vom Flüchtlingsrat. „Das ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die sich nach wie vor um eine sachliche migrationspolitische Debatte bemühen, in der Hass und Hetze keinen Platz finden.“

Die Nicht-Unterzeichnung des Abkommens durch eine Mehrheit der angefragten Parteien stimmt den Flüchtlingsrat generell besorgt mit Blick auf die gesamtgesellschaftliche Lage: „Inzwischen scheint es als politisches Risiko zu gelten, sich für eine faktenbasierte migrationspolitische Debatte einzusetzen. Das zeigt: Rechte Kräfte haben ganze Arbeit geleistet“, so Anja Bartel vom Flüchtlingsrat.


Schutz statt Abschiebung

Landesflüchtlingsräte Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, und Sachsen fordern einen bundesweiten Abschiebestopp, Schutz und humanitäre Visa für Oppositionelle aus dem Iran.

Die Landesflüchtlingsräte zeigen sich zutiefst besorgt über die erneute Eskalation der politischen und menschenrechtlichen Lage in der Islamischen Republik Iran. Seit dem Wiederaufflammen landesweiter Proteste Ende Dezember 2025 geht das iranische Regime erneut mit äußerster Brutalität gegen Demonstrierende, Oppositionelle, Frauen, queere Menschen, ethische und religiöse Minderheiten und Afghan*innen vor.

Willkürliche Gewalt, Verhaftungen, Folter und Hinrichtungen sind Charakteristika dieses Regimes. Berichten zufolge sind bereits im Laufe dieser Proteste tausende Menschen getötet, verletzt und inhaftiert worden. Seit dem Internet Blackout brutalisiert der Folterstaat seine Gewaltstrategie gegen die eigene Bevölkerung.

Angesichts der aktuellen Lage können Abschiebungen in die Islamische Republik Iran lebensbedrohlich sein. Schutzsuchende Menschen sind der Gefahr staatlicher Verfolgung, willkürlicher Inhaftierung, Folter oder anderer schwerer Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt.

Vor diesem Hintergrund fordern die Landesflüchtlingsräte konkrete politische und aufenthaltsrechtliche Maßnahmen.

1. Abschiebestopp in den Iran – sofort und ohne Ausnahmen
Aufgrund der eskalierenden Repressionen fordern wir einen sofortigen bundesweiten Abschiebestopp aus Deutschland in die Islamischen Republik Iran. Abschiebungen können Betroffene erheblichen Gefahren aussetzen. Zudem müssen Kettenabschiebungen über Drittstaaten konsequent vermieden werden.

2. Unverzügliche Anpassung der Asylpraxis
Oppositionelle, Protestierende, Angehörige von Minderheiten sowie andere als regimekritisch wahrgenommene Personen sind systematischer Verfolgung ausgesetzt. Diese Realität muss sich in den Schutzentscheidungen widerspiegeln. Nach der bereinigten Ablehnungsquote wurden im Jahr 2025 fast drei Viertel (73 Prozent) der Asylanträge aus dem Iran vollständig abgelehnt.

3. Schutz von Exiliraner*innen in Deutschland sicherstellen
Das iranische Regime verfolgt Regimekritiker*innen auch im Ausland. Exiliraner*innen berichten von Überwachung, Einschüchterung und Bedrohung. Der Kontakt zu iranischen Auslandsvertretungen muss als unzumutbar eingestuft werden. Ausreisepflichtige Iraner*innen müssen ein Bleiberecht erhalten. Arbeitsverbote sind aufzuheben.

4. Humanitäre Visa ermöglichen und Zugangswege öffnen
Die Aussetzung von Aufnahmeprogrammen, verschärfte Grenzkontrollen und die faktische Blockade humanitärer Visa verhindern schutzsuchenden Menschen den Zugang zu Asylverfahren. Humanitäre Visa müssen für politische Oppositionelle unbürokratisch umgehend erteilt werden.

Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V.

Bayerischer Flüchtlingsrat e.V.

Flüchtlingsrat Berlin e.V.

Flüchtlingsrat Brandenburg e.V.

Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.

Flüchtlingsrat RLP e.V.

Flüchtlingsrat Sachsen e.V.


Working Paper: Bleibeperspektiven in Baden-Württemberg

In ihrem Working Paper „Bleibeperspektiven als Alternative zur Abschiebung? – Eine Analyse arbeits- und integrationsbezogener Bleiberechte in Baden-Württemberg“ setzt sich Elina Jonitz von der Erasmus Universität Rotterdam mit der Umsetzung von Bleiberechtsoptionen für Menschen in Duldung in Baden-Württemberg auseinander. In die Analyse einbezogen wurden die Perspektiven von regularisierten Menschen, Regierungsvertreter*innen, gesellschaftlichen Akteur*innen und Arbeitgeber*innen in Baden-Württemberg. Die Studie zeigt, dass Bleiberechtsoptionen als vielversprechende Maßnahmen der „Nicht-Rückkehr“ betrachtet werden können, da sie wichtige gesellschaftliche und wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen und die Rechte, Rechtssicherheit, Mobilität und psychische Gesundheit von Betroffenen verbessern. Komplexe rechtliche Verfahren und eine verschärfte Abschiebungspolitik drohen jedoch, die Ziele von Bleiberechtsoptionen zu untergraben. Vor diesem Hintergrund werden konkrete Handlungsempfehlungen an die Politik formuliert.

Das Working Paper entstand im Kontext des Forschungsprojekts FAiR, finanziert durch die Europäische Union.



Nach Suizid in Abschiebungshaft Pforzheim

Anfang November hat sich ein Mann in der Abschiebungshaft Pforzheim das Leben genommen. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg ist bestürzt über dieses traurige Ereignis und fordert einen Kurswechsel in der Migrationspolitik. Kurzfristig müssen wenigstens die Lebensbedingungen in der Abschiebungshaft Pforzheim verbessert werden, insbesondere was die medizinische Versorgung von psychisch erkrankten Menschen betrifft.

Es ist wenig bekannt über den Mann, dessen Leben am 03. November 2025 in der Abschiebungshaft Pforzheim ein Ende nahm – welche Träume er hatte, ob er Familienangehörige hinterlässt oder was letztendlich genau dazu geführt hat, dass Suizid für ihn zum letzten Ausweg wurde. Was bekannt ist: Die letzten Tage seines Lebens hat der Mann inhaftiert verbracht. In Abschiebungshaftanstalten werden Menschen festgehalten, nicht etwa, weil sie strafrechtlich verurteilt worden wären, sondern um die Durchführung ihrer Abschiebung zu erleichtern.

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg nimmt den Tod dieses Mannes zum Anlass, um ganz grundsätzliche Kritik an einer migrationspolitischen Debatte zu üben, in der Abschiebungen häufig als Erfolge verkauft werden: „Abschiebungen bedeuten, dass Menschen gegen ihren Willen aus Deutschland entfernt werden, weil sie durch alle aufenthaltsrechtlichen Raster gefallen sind. Wir dürfen niemals vergessen, dass hinter jeder Abschiebung ein Einzelschicksal steht. Menschen haben panische Angst vor Abschiebungen, die für sie einen Akt der Gewalt darstellen, die ihre Pläne brutal durchkreuzen, manchmal ihr Leben in Gefahr bringen“, so Anja Bartel vom Flüchtlingsrat.

Auch das Instrument der Abschiebungshaft gerät immer wieder in Kritik, stellt eine Freiheitsentziehung doch einen tiefgreifenden Eingriff in die Grundrechte dar. In Baden-Württemberg kritisiert der Flüchtlingsrat schon seit Jahren die Lebensbedingungen in der Abschiebungshafteinrichtung Pforzheim. Insbesondere was die medizinische Versorgung von psychisch erkrankten Insassen betrifft, beklagt der Verein katastrophale Zustände: „Tatsächlich werden Menschen, die Suizidgedanken äußern, in der Abschiebungshaft regelmäßig in eine Isolationszelle gesteckt, den sogenannten Bunker, in dem sie zum Teil tagelang verharren müssen. Dass das kein adäquater Umgang mit Selbsttötungsgedanken ist, steht außer Frage“, kommentiert Bartel weiter.

Neben einem verbesserten Zugang zu medizinischer Versorgung fordert der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg die Landesregierung außerdem zu einer angemessenen Aufarbeitung des Suizids auf: „Es ist ein Mensch gestorben. Die Behörden und das Justizministerium dürfen nicht einfach so zum Tagesgeschäft zurückkehren. Vielmehr muss genau untersucht werden, wie es in diesem Fall so weit kommen konnte und welche präventiven Maßnahmen ergriffen werden müssen, um weitere Suizide zu verhindern“, so Bartel abschließend.


Landtagswahlkampf: Sachlich bleiben statt Vorurteile schüren

Angesichts der bevorstehenden Landtagswahlen am 8. März 2026 fordert der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg die demokratischen Parteien dazu auf, ein Fairness-Abkommen zu unterzeichnen. Hierfür haben die Parteien Zeit bis zum 31. Dezember 2025. Ziel des Abkommens ist es, die Parteien dazu anzuhalten, sich in hitzigen Wahlkampfzeiten um einen sachlichen Diskurs rund um die Themen Flucht und Migration zu bemühen.

Am 01. Dezember haben die baden-württembergischen Parteispitzen von CDU, Grünen, SPD, FDP, der Linken und BSW eine E-Mail vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg erhalten. Darin werden die für die Landtagswahlen relevanten demokratischen Parteien dazu aufgefordert, bis Ende des Jahres 2025 ein Fairness-Abkommen zu unterzeichnen. Mit der Unterzeichnung des Abkommens geht eine Selbstverpflichtung einher, in Zeiten des Wahlkampfes hinsichtlich der Themen Flucht und Migration inhaltlich fair zu bleiben. Das bedeutet zum Beispiel, keinen Wahlkampf auf Kosten von Menschen mit Migrationsgeschichte zu betreiben oder keine Vorurteile gegenüber geflüchteten Menschen zu schüren. Der genaue Wortlaut des Abkommens ist öffentlich und kann jederzeit von allen Interessierten auf der Homepage des Flüchtlingsrats nachgelesen werden.

Der Flüchtlingsrat-Baden-Württemberg wird im Januar 2026 veröffentlichen, welche Parteien sich zu einem fairen Wahlkampf im Bereich Flucht und Migration verpflichtet haben – und welche gegebenenfalls nicht. „Wir hoffen sehr, dass sich alle demokratischen Parteien für eine Unterzeichnung des Abkommens entscheiden und damit ein wichtiges politisches Signal gegen Polemik und Hetze setzen“, so Meike Olszak vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg. „Natürlich ist es völlig legitim, dass im Landtagswahlkampf auch um den politisch richtigen Umgang mit Flucht und Migration in Baden-Württemberg gerungen wird. Viel zu oft verfallen Politiker*innen dabei aber in Polemiken, diskutieren faktenfern oder reproduzieren verletzende Stereotype gegenüber geflüchteten Menschen. Mit dem Abkommen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem Wahlkampf, der die Vielfältigkeit der baden-württembergischen Gesellschaft achtet und von pauschalen Anschuldigungen absieht“, so Anja Bartel vom Flüchtlingsrat.

Inspiriert zum Fairness-Abkommen wurde der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg durch den Runden Tisch Integration Köln, welcher ein gleichnamiges Instrument seit vielen Jahren mit Erfolg in Zeiten des Wahlkampfes anwendet.



VGH München: Recht auf Gestattung während des Dublin-Verfahrens

Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Urteil am 21. Mai 2025 (Az. 19 B 24.1772) ein wegweisendes Urteil gefällt: In Dublin-Fällen erlischt demnach die Aufenthaltsgestattung entgegen dem Gesetzeswortlaut nicht mit der Vollziehbarkeit der Abschiebungsanordnung, sondern der Aufenthalt gilt weiterhin als gestattet. Aufgrund von Unionsrecht (Art. 9 der Asylverfahrensrichtlinie (RL 2013/32/EU)) ist nämlich die Regelung des § 67 Abs. 1 Nr. 5 AsylG, wonach die Aufenthaltsgestattung bei Dublin-Fällen mit der Vollziehbarkeit einer Abschiebungsanordnung nach § 34a AsylG erlischt, unionsrechtswidrig und damit unanwendbar.


Factsheet: Umgang mit Wohnsitzauflagen bei Frauenhausaufenthalt

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat ein Factsheet zum Thema „Umgang mit Wohnsitzauflagen bei Frauenhausaufenthalt“ verfasst. Dieses liefert Informationen für die Praxis zu rechtlichen Grundlagen von
Wohnsitzauflagen, Aufhebungen oder Änderungen der Wohnsitzauflage und aufenthalts- und sozialrechtlicher Zuständigkeit bei Frauenhausaufenthalten. Die Informationen sind überwiegend auf die rechtliche Situationen in anderen Bundesländern übertragbar.


Menschen auf die Straße zu setzen ist keine Lösung

Auch in Baden-Württemberg wird auf immer härtere Weise gegen Menschen im Dublin-Verfahren vorgegangen. Durch das totale Streichen jeglicher Leistungen – selbst der Unterbringung – sollen die Betroffenen dazu gezwungen werden, Deutschland zu verlassen. Seit Mai dieses Jahres bereitet das Ministerium der Justiz und für Migration dieser Praxis den Weg, welche allerdings reihenweise durch Sozialgerichte gestoppt wird. Nun fordert der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg die Landesregierung dazu auf, endlich einen Schlussstrich unter diese menschenunwürdige Praxis zu ziehen. Als Vorbild könnte Rheinland-Pfalz dienen.

Im Rahmen ihres „Sicherheitspakets“ hatte die Ampel-Regierung im Herbst 2024 die gesetzliche Möglichkeit geschaffen, Menschen völlig von Sozialleistungen auszuschließen, wenn für ihr Asylverfahren nach der Dublin-Verordnung ein anderer europäischer Staat zuständig ist. Durch die vollständige Streichung von Leistungen sollen die Betroffenen dazu gezwungen werden, Deutschland zu verlassen. Nur eine zweiwöchige Übergangsfrist und Ausnahmen bei besonderen Härtefällen sind vorgesehen. Besonders paradox: Die „freiwillige“ Ausreise, zu der die Betroffenen mit der Maßnahme gezwungen werden sollen, ist in der Dublin-Verordnung nicht einmal vorgesehen.

Bereits im Februar dieses Jahres war es in Baden-Württemberg in Folge der Änderung im Asylbewerberleistungsgesetz zu einem drastischen Fall gekommen. Eine junge Frau wurde durch die Stadt Baden-Baden bei Minustemperaturen auf die Straße gesetzt. Erst nach einer Eilentscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe durfte sie zurück in ihre Unterkunft. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg verurteilt diese menschenunwürdige Praxis aufs Schärfste: „Menschen auszuhungern und auf die Straße zu setzen sind einfach keine legitimen politischen Mittel“, so Meike Olszak vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Im Mai 2025 wendete sich das baden-württembergische Ministerium für Justiz und Migration per Schreiben an die unteren Aufnahmebehörden im Bundesland: Menschen im Dublin-Verfahren soll die Aufenthaltsgestattung ungültig gestempelt und statt einer Duldung eine bis dato unbekannte „Dublin-Verfahrensbescheinigung“ ausgestellt werden. Damit wird den Behörden Tür und Tor geöffnet, die Regelung zum totalen Leistungsausschluss flächendeckend anzuwenden. Wenn Betroffene dagegen klagen, kommen Sozialgerichte im Eilverfahren allerdings wenig überraschend reihenweise zu dem Ergebnis, dass der totale Ausschluss von jeglicher Versorgung nicht rechtmäßig ist, sondern gegen verfassungs- und europarechtliche Grundsätze verstößt. Auch der UN-Sozialausschluss hat Deutschland inzwischen wegen Verstoß gegen soziale Menschenrechte gerügt.

„Wir fordern die baden-württembergische Landesregierung dazu auf, von dieser menschenverachtenden und rechtlich fragwürdigen Praxis Abstand zu nehmen“, so Anja Bartel vom Flüchtlingsrat. „Konkret sollte das Ministerium für Justiz und Migration die Aufnahmebehörden dazu auffordern, von der Anwendung des totalen Leistungsausschlusses für Menschen im Dublin-Verfahren abzusehen“, so Bartel weiter. Vorbild könnte eine entsprechende Regelung in Rheinland-Pfalz sein. Dort hat das zuständige Ministerium die Behörden angewiesen, sich ans Europarecht zu halten und betroffenen Personen bis zur tatsächlichen Ausreise ein Mindestmaß an Leistungen zu gewähren. „Die Regelung in Rheinland-Pfalz ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wenn Verwaltungen rechtswidrige Gesetze zur Anwendung bringen, gefährdet das unseren Rechtstaat“, so Meike Olszak abschließend.


Projekt „I know my rights“

Das Projekt „I know my rights“ hat das Ziel, junge geflüchtete Menschen in Baden-Württemberg, die zwischen 14 und 27 Jahre alt sind, dabei zu unterstützen, gleichberechtigt an der Gesellschaft teilzuhaben. Niedrigschwellig, mehrsprachig und diskriminierungskritisch werden der Zielgruppe im Rahmen des Projekts durch unterschiedliche Formate Informationen über das Asyl- und Aufenthaltsrecht vermittelt. Außerdem wird die Zielgruppe ermutigt, eigene Pläne umzusetzen.

Projektlaufzeit: 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2028

Projektort: Baden-Württemberg (landesweit)

Überblick über die Angebote des Flüchtlingsrats im Rahmen des Projekts

Legal Power Hours und Beratung per Messenger-Dienst

Im Rahmen der Legal Power Hour-Workshops wird jungen geflüchteten Menschen Wissen zu asyl- und aufenthaltsrechtlichen Themen vermittelt (z.B. Bleiberechtsoptionen, Zugang zur Niederlassungserlaubnis, …). Dabei folgen wir einem innovativen Ansatz aus Mehrsprachigkeit, Niedrigschwelligkeit und kreativen Vermittlungsformaten. Über den Workshop hinaus gibt es für die Teilnehmenden die Möglichkeit, Beratung per Messenger-Dienst (z.B. WhatsApp, …) in Anspruch zu nehmen.

Empowerment-Workshops

In den Empowerment-Workshops berichten externe Referierende mit eigener Fluchtbiografie über eigene Erfahrungen in Deutschland und legen dabei unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte (z.B. Sport, politische Teilhabe, Intersektionalität, …).

Mehrsprachige Social Media Arbeit

Ergänzend sollen für die Zielgruppe relevante Informationen mehrsprachig in Sozialen Medien veröffentlicht werden. Dies geschieht durch unterschiedliche „Get it right“-Formate, z.B. über Instagram oder einen arabischsprachigen Telegram-Kanal.

Haben Sie Interesse an einem Workshop bei Ihnen vor Ort? Dann wenden Sie sich gern an: info@fluechtlingsrat-bw.de

Das Projekt wird gefördert durch die Deutsche Fernsehlotterie.


Fachinformation: § 22 AufenthG im Kontext der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten

Der DRK-Suchdienstes hat eine Fachinformation zum Thema „Familiennachzug zu Schutzberechtigten – § 22 AufenthG im Kontext der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten“ sowie eine „Vorlage Härtefallanzeige und Antrag gem. § 22 AufenthG im Kontext der Aussetzung Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten“ veröffentlich, welche ähnlich wie eine Checkliste aufgebaut ist.