Tag des Flüchtlings 2021

Aktionen und Veranstaltungen an 59 Orten im Land

Der Tag des Flüchtlings im Rahmen der Interkulturellen Woche findet dieses Jahr am Freitag, 1. Oktober statt. An vielen Orten wird es an diesem Tag (oder um den Tag herum) Veranstaltungen und Aktionen geben. Organisiert werden diese meist von Asyl-Arbeitskreisen, Kirchen, Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbänden und sonstigen Initiativen. Vielleicht auch bei Ihnen vor Ort? Der Flüchtlingsrat möchte diese unterstützen. Auf der Website der Interkulturellen Woche finden Sie eine Übersicht der geplanten Veranstaltungen. Unter diesem Link sehen Sie die in Baden-Württemberg geplanten Aktionen und Veranstaltungen.

Von Achberg über die Landeshauptstadt Stuttgart bis nach Wolfegg bietet die interkulturelle Woche ein breit gefächertes Angebot: Am Tag des Flüchtlings wird im Alten Feuerwehrhaus in Stuttgart zuerst zu einem Workshop zu vorurteilsbewusster Bildung und im Anschluss zu einem Fest mit Musik eingeladen. Pandemiebedingt findet das alles unter den gewohnten 3G- Regeln statt: geimpft, genesen oder getestet.

Auch der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg bietet eine Veranstaltung zum Tag des Flüchtlings an: Gemeinsam mit DaMigra e.V. laden wir am 1. Oktober um 18.30 Uhr zu einer digitalen Lesung mit der Schreibwerkstatt des Mutmacher*innen Projektes ein


Broschüre: Abschiebung trotz Krankheit

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat eine ausführliche Analyse unter dem Titel „Abschiebung trotz Krankheit Perspektiven aus der Praxis und menschenrechtliche Verpflichtungen“ veröffentlicht.

Die Broschüre bietet detaillierte und praxisnahe Informationen zu den unterschiedlichen Phasen im Asylverfahren, bei bestehender Ausreisepflicht und während des Abschiebevorgangs.

Am Ende wird das staatliche Vorgehen nochmals politisch eingeordnet:

„Von politischer und behördlicher Seite wird nicht selten die Einschätzung vertreten, dass zu viele Abschiebungen scheiterten – auch weil Asylsuchende oder Ausreisepflichtige Krankheiten vortäuschen würden, um der Abschiebung zu entgehen. Dieser Vorwurf wurde in den vergangenen Jahren als Begründung für eine Reihe von gesetzlichen Verschärfungen herangezogen. Er entbehrt aber jeglicher Datengrundlage.“ (S.45)


Netzwerk Pro Sinti und Roma sucht ehrenamtlich Engagierte

Das Netzwerk Pro Sinti und Roma ist ein Austausch- und Hilfsnetzwerk, in dem unter der Leitung und Koordination von Kemal Ahmed mittlerweile Haupt- und Ehrenamtliche von Lörrach über Waldkirch und Mannheim bis Nürtingen zusammenarbeiten.

Die Anlaufstellen des Netzwerks verstehen sich als Vermittlungs-, Kontakt- und Beratungsstellen zur Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten für Sinti und Roma. Sie sind zunächst für deutsche Sinti und Roma wie auch für nichtdeutsche Sinti und Roma im Land Baden-Württemberg ein Ansprechpartner. Dies können geflohene Sinti und Roma aus Nicht-EU-Ländern sein wie auch Migrant:innen innerhalb der EU, dies können hier Geborene sein, ob mit oder ohne Migrationserbe. Eine weitere Zielgruppe sind aber auch ehrenamtliche Bürger, die sich für Sinti und Roma auf kommunaler Ebene einsetzen, wie auch Institutionen.

Für diese Tätigkeiten sucht das Netzwerk weitere ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zum einen können die bestehenden Anlaufstellen vor Ort Mitarbeit und Zuarbeit brauchen, zum anderen können neue Kristallisationsstellen des Netzwerks an anderen Stellen entstehen.

Das Netzwerk bietet regelmäßigen Erfahrungsaustausch, sodass neue Mitarbeitende nicht auf sich allein gestellt sind. Umgekehrt ist das Netzwerk auch über weitere Erfahrene froh, die sich einbringen wollen. Einbringen können sich sowohl Angehörige der Minderheit, als auch Mitglieder der Mehrheitsgesellschaft.

Interessierte können sich sehr gerne bei Kemal Ahmed melden: k.ahmed@ksew.de


Offener Brief gegen neue Hinweise zur Niederlassungserlaubnis

Tübinger Migrationsberatungsstellen und Rechtsanwält*innen fordern Bundestagsabgeordnete und -kandidat*innen zu einer parlamentarischen Intervention auf, um sich gegen die neuen Hinweise des BMI zur Niederlassungserlaubnis stark zu machen. Nach Überzeugung der Unterzeichnenden führen die – noch kurz vor der Bundestagswahl an den parlamentarischen Gremien vorbei – erlassenen neuen Kriterien und Anforderungen für die Erteilung von unbefristeten Aufenthaltstiteln („Niederlassungserlaubnis“) in diesem „Länderschreiben“ des BMI zu massiven Einschränkungen insbesondere bei der nachhaltigen Integration von anerkannten Flüchtlingen, von denen viele zwar absehbar dauerhaft in Deutschland leben werden, die aber nun Gefahr laufen, dauerhaft in immer wieder befristeten Aufenthaltsverhältnissen belassen zu werden.

Tübingen, 16.09.2021

Offener Brief an alle Bundestagsabgeordneten/-kandidat*innen des Wahlkreis Tübingen

Betr.: „Länderschreiben“ des Bundesministeriums des Inneren zu Niederlassungserlaubnissen vom 12.08.2021

Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz,
sehr geehrte Frau Hänsel,
sehr geehrter Herr Kühn,
sehr geehrter Herr Rosemann,
sehr geehrter Herr Gohl,
sehr geehrter Herr Grünke,
sowie
sehr geehrter Herr Lede-Abal und
sehr geehrte Frau Kliche-Behnke zur Kenntnis,


als unterzeichnende Tübinger Migrationsberatungsstellen und Rechtsanwält*innen mit Schwerpunkt Asyl-, Aufenthalts- und Migrationsrecht wenden wir uns heute an Sie mit der Bitte um Unterstützung und parlamentarische Intervention.

Mit einem erst jetzt bekannt gewordenen „Länderschreiben“ vom 12.08.2021 an alle für das Aufenthaltsrecht zuständigen Landesbehörden hat das Bundesministerium des Inneren (BMI) die Hürden für die Erteilung von dauerhaften Niederlassungserlaubnissen für in Deutschland ansässige Menschen mit einem humanitären Aufenthaltstitel massiv verschärft.

Dies betrifft insbesondere die Erteilungsvoraussetzungen bezüglich der Identitätsklärung – so soll der von deutschen Behörden für anerkannte Flüchtlinge ausgestellte „blaue Reisepass“ künftig zwar weiterhin als offizielles Reisedokument gelten, nicht aber als Nachweis für die Erfüllung der Passpflicht und Identität bei der Beantragung einer Niederlassungserlaubnis.

In dem Länderschreiben werden zudem die Zumutbarkeitskriterien und die Anforderungen an eine „Kooperation“ der Betroffenen mit den Behörden ihrer Herkunftsländer in einem bisher ungekannten Maß ausgeweitet, ebenso der Kreis der Betroffenen, die überhaupt einer „harten“ Verpflichtung unterliegen mit ihren heimatlichen Behörden in Kontakt treten zu müssen; dies betrifft insbesondere Geflüchtete mit einer Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention und Asylberechtigte nach Art. 16a GG, bei denen bisher aus guten Gründen von der Verpflichtung zu einer Vorsprache bei den Behörden des jeweiligen Verfolgerstaates abgesehen wurde.

In der Konsequenz werden durch dieses erlassähnliche Länderschreiben des BMI für potentiell viele Geflüchtete jegliche Chancen verunmöglicht, sich in Deutschland dauerhaft eine Lebensperspektive aufzubauen, und sie werden in der unbefriedigenden Situation belassen, dass trotz aller Integrationsanstrengungen ihr Aufenthalt in Deutschland immer nur befristet sein wird. Dies kann nicht im Sinne einer guten Integrationspolitik sein.

An der bürokratischen Realität vieler Herkunftsländer schlicht vorbei geht die Anforderung in dem Länderschreiben des BMI, dass von den Ausländerbehörden künftig nahezu ausschließlich maschinenlesbare Identitätsdokumente als Identitätsnachweise bei der Beantragung einer Niederlassungserlaubnis akzeptiert werden sollen.

Bei allen in dem Schreiben aufgeführten Fallkonstellationen kann nunmehr die Beweislast, ob oder ob keine Identitätsdokumente auf zumutbarem Weg beschafft werden können, zu nahezu 100% auf die Schultern der Antragsteller abgewälzt werden. Es steht zu befürchten, dass die zuständigen Ausländerbehörden hier künftig bei Anträgen auf eine Niederlassungserlaubnis von vornherein noch restriktiver als bisher agieren werden, und keinerlei eigene Einschätzung (z.B. im Zuge des Amtsermittlungsgrundsatzes) bezüglich der Beschaffbarkeit von Dokumenten durch die Antragsteller mehr vornehmen werden.

Irreführend wird in dem BMI-Schreiben zudem der Eindruck erweckt, dass der Besitz einer Niederlassungserlaubnis zwingend Voraussetzung für eine spätere Einbürgerung sei. Faktisch kann die Einbürgerung bereits heute auch aus einer regulären Aufenthaltserlaubnis heraus beantragt werden – aus der Praxis wissen wir aber leider nur zu gut, zu welchem zusätzlichen Aufwand solche vermeintlich rechtsverbindlichen Aussagen wie in dem vorliegenden Länderschreiben nachher im Umgang von uns und unseren Klient*innen mit den Ausländerbehörden vor Ort führen, nur um die Rechtsgrundlagen (wieder) klar zu stellen.

Wir verkennen nicht, dass der Staat bei alldem auch ein berechtigtes Interesse an geklärten Identitäten von in Deutschland aufhältigen Ausländern geltend macht; dies wird jedoch bereits jetzt auch in sämtlichen einer Niederlassungserlaubnis vorgelagerten Verfahrensschritten, angefangen bei der Einreise und im Asylverfahren, mehrfach und intensiv geprüft, und Menschen, denen eine strafwürdige Täuschung über ihre Identität nachgewiesen wird verbauen sich damit bereits jetzt ihre Chancen auf eine nachhaltige und dauerhafte Bleibeperspektive.

Als Migrationsberatungsstellen und Rechtsanwält*innen mit Schwerpunkt Asyl-, Aufenthalts- und Migrationsrecht halten wir diese jetzt ergangenen neuen und noch limitierenderen Vorgaben des BMI (noch dazu kurz vor einer Bundestagswahl) daher für nicht zweckdienlich, sondern für fatal und langfristig strukturell integrationsverhindernd. Der ohnehin schon für viele hier lebende Menschen mit migrantischem und/oder Fluchthintergrund steinige Weg hin zu einer wirklich nachhaltigen und dauerhaften Verwurzelung und Integration in der Bundesrepublik Deutschland wird vom BMI hier mutwillig und dauerhaft zu einer Sackgasse umgestaltet.

Als Bundestagsabgeordnete und -kandidat*innen des Wahlkreises Tübingen möchten wir Sie und Ihre Fraktionen – trotz der laufenden Endphase des Bundestagswahlkampfes, in der flüchtlingspolitische Themen möglicherweise nicht so en vogue sind – hier äußerst dringend zu einer parlamentarischen Intervention auffordern, bevor das BMI unter seinem möglicherweise demnächst scheidenden Minister Seehofer hier unumkehrbar Nägel mit Köpfen macht und die nachhaltigen Integrationschancen einer Vielzahl von potentiell Betroffenen hier massiv geschädigt und zunichte gemacht werden.

Für einen Austausch zu diesem Thema stehen die Unterzeichnenden gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

  • move on – menschen.rechte tübingen e.V. / Beratungsstelle Plan.B
  • Asylzentrum Tübingen e.V.
  • Diakonisches Werk Tübingen / jmd – Jugendmigrationsdienst
  • RA Markus Niedworok, Tübingen (Anwalt für Asyl- und Aufenthaltsrecht)
  • RA Manfred Weidmann, Tübingen (Anwalt für Asyl- und Aufenthaltsrecht, Mitglied der deutschen Rechtsberaterkonferenz u. im Sprecherrat des Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)
  • RAe Axel Oswald und Franz Spindler, Tübingen (Anwälte für Migrationsrecht)
  • AK Asyl Südstadt Tübingen
  • RAin Lena Pfaff, Tübingen (Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Anwältin für Asyl- und Aufenthaltsrecht)
  • Anlaufstelle K.I.O.S.K / KIT Jugendhilfe, Tübingen

SG Kassel: Keine Leistungskürzung bei fehlenden Mitwirkungspflichten bei Somalia

Das Sozialgericht Kassel hat am 27.08.2021 (Az: S 11 AY 17/21 ER) im Eilverfahren entschieden, dass dem somalischen Kläger die Sozialleistungen nicht gekürzt werden dürfen. Der Betroffene weigerte sich, die für die Ausstellung eines somalischen Passes erforderliche Freiwilligkeitserklärung zur Ausreise zu unterschreiben. Daraufhin wurden seine Leistungen nach §1a Abs. 3 AsylbLG mit der Begründung gekürzt, die Abschiebung sei aus selbst zu vertretenden Gründen nicht durchführbar. Das sieht das SG Kassel anders, denn „zum einen ist die fehlende Passbeschaffung subjektiv nicht vorwerfbar, weil die dem tatsächlichen Willen entgegenstehende Erklärung zur freiwilligen Ausreise aus Deutschland nicht abverlangt werden kann und zum anderen Absicht und gegenwärtige Möglichkeit einer Abschiebung nach Somalia überhaupt zweifelhaft sind.“

Zudem merkt das Gericht an, dass es grundsätzliche verfassungsrechtliche Schwierigkeiten bei Leistungskürzungen nach § 1a AsylbLG gebe. Entsprechende Vorlagen liegen bereits beim Bundesverfassungsgericht.

Das SG Kassel bestätigt damit die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (U.v. 30.10.2013 – B 7 AY 7/12 R) zur Unzumutbarkeit der Unterzeichnung einer Erklärung entgegen des eigenen Willens. Dies sieht das Bundesverwaltungsgericht (U.v. 10.11.2009 – 1 C 19.08) anders, weswegen zwar keine Leistungseinschränkungen erfolgen dürfen, aber z.B. ein Arbeitsverbot oder eine sog. Duldung Light verhängt werden können.

Wichtig ist allerdings, dass dem SG Kassel keine Erkenntnisse vorliegen, dass derzeit Abschiebungen nach Somalia möglich seien. Dies stellt auch die Praxis der Verhängung von Arbeitsverboten und einer sog. Duldung Light in Frage.


Asylfolgeanträge von Afghan*innen

Wer einen Asylfolgeantrag stellen möchte, sollte sich zuerst beraten lassen, denn das macht nicht in allen Fällen Sinn. Auch sollte man wissen, dass das BAMF nur bedingt über (Folge)Asylanträge entscheidet. D.h. die allermeisten Anträge werden erstmal liegen gelassen. Indizien, die für einen Asylfolgeantrag sprechen, finden sich in der Ablehnung des vorherigen Asylverfahrens. Wurde dieses aufgrund einer „inländischen Fluchtalternative“ trotz Verfolgung durch die Taliban abgelehnt, spricht das für einen Asylfolgeantrag. Auch in diesen Fällen sollte Beratung aufgesucht werden.

Weitere detaillierte Informationen über den Zeitpunkt der Folgeantragsstellung und Hinweise für verschiedene Personengruppen finden sich hier:



Studie: „Bedeutet unser Leben nichts?“

Neu ankommende Geflüchtete werden in Deutschland in umzäunten Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht, in für mehrere hundert Menschen konzipierten Massenunterkünften, die den ersten Eindruck und das beginnende Leben in Deutschland wesentlich prägen. Die Isolation dort behindert das Ankommen und die Integration. Es fehlt der Zugang zu Beratung oder Rechtsbeistand – viele der Betroffenen stehen sowohl im Asylverfahren als auch bei drohender Abschiebung ohne Unterstützung da. Und Großunterkünfte für Flüchtlinge sind stigmatisierende Zeichen der Ausgrenzung, werden häufig zum Ziel von Hasskampagnen.

Eine neue Studie lässt nun die Betroffenen selbst ausführlich zu Wort kommen. Dr. Nikolai Huke von der Universität Kiel hat mit Bewohner*innen vor allem von Erstaufnahmeeinrichtungen gesprochen. Die Interviews machen nachvollziehbar, wie sich das alltägliche Leben dort gestaltet und zeigen auf berührende Weise die kleinen und großen Herausforderungen und Belastungen. Dies ist auch deshalb ein wichtiger Beitrag, weil der Zivilgesellschaft der ungehinderte Zugang in die Erstaufnahmelager und damit ein kritischer Blick auf deren innere Verhältnisse mancherorts verwehrt wird. Die Äußerungen der Betroffenen führen einmal mehr zu der Erkenntnis, dass die Bedingungen dort weder dem Wohl der betroffenen Menschen noch der Gesellschaft dienlich sind.

Pro Asyl (Hrsg.) 2021: „Bedeutet unser Leben nichts?“


Neuer Bericht zur Situation geflüchteter Frauen und Mädchen

Geflüchtete Frauen und Mädchen sind oft Gewalt ausgesetzt und haben schwierigeren Zugang zu Unterstützung bei Gewaltvorfällen – und das nicht allein im Herkunftsland. Ihre Lebenswirklichkeit ist an vielen Stationen ihres Lebens, in vielerlei Hinsicht und durch verschiedene Täter*innen von Gewaltverhältnissen geprägt. Dies betrifft häufig auch den monate- oder jahrelangen Fluchtweg und endet nicht mit der Ankunft in Deutschland.

Im Februar 2018 trat die Konvention des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Kraft. Diese sogenannte „Istanbul-Konvention“ hat den Zweck, Frauen vor Gewalt zu schützen, Gewalt gegen Frauen zu verhindern, zu verfolgen und zu beseitigen, Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung aller Opfer von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu fördern sowie die Gleichstellung von Frauen und Männern voranzubringen.

Ein aktueller Bericht geht nun der Frage nach, inwieweit die zentrale Verpflichtung der Istanbul-Konvention, der Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt und ihre Bekämpfung, in Bezug auf geflüchtete Menschen in Deutschland umgesetzt ist, und zeigt auf, wo noch Verbesserungen notwendig sind. Verfasserinnen dieses Berichts sind Expertinnen von Flüchtlingsräten aus den Bundesländern Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, von PRO ASYL und der Universität Göttingen.


„Wir schaffen das!“ … seit 6 Jahren! Und wie geht es weiter?

Mit diesem Fachtag lädt die Evangelische Erwachsenenbildung Ortenau ein zum Austausch über Erfahrungen, Positionierungen und (Heraus-)Forderungen im Prozess der Integration von Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund und bietet einen fundierten Überblick zu den entsprechenden aktuellen politischen Entwicklungen.

Geplant sind folgende Inhalte:
Aktuelle Entwicklungen der europäischen Migrationspolitik und Informationen zur Lage an den EU-Außengrenzen bzw. landespolitische Entwicklungen
Aufenthaltsverfestigung: Der Weg von der Aufenthaltserlaubnis zur Niederlassungserlaubnis
Trauma und Ehrenamtliche

Das Angebot richtet sich sowohl an ehrenamtliche Engagierte als auch an Fachkräfte aus den Bereichen Flüchtlingssozialarbeit und weiteren Unterstützungssystemen für geflüchtete Menschen.

Referent*innen:
Jürgen Blechinger, Jurist im Bereich Flucht, Migration und Interkulturelle Kompetenz, Referent für Flucht und Migration/Stabsstelle Migration, Diakonisches Werk Baden
Giles Stacey, Diakonisches Werk Offenburg
Lea Gräß, Caritas Ulm

Termin: Sa. 02.10.2021, 10:30 Uhr

Ort: Grimmelshausen-Gymnasium, Gymnasiumstr. 9, Offenburg

Anmeldung sind über die Homepage der Evangelischen Erwachsenenbildung möglich.


Kampagne: Menschenrechte sind #unverhandelbar!

Die Kampagne #unverhandelbar kritisiert die aktuelle Asyl- und Migrationspolitik und hat einen Forderungskatalog an die zukünftige Bundesregierung aufgestellt. Sie klärt kurz und übersichtlich über verschiedene Themen rund um Migration auf, zum Beispiel Antirassismus, Bleiberecht, Familien usw. Zu jedem Thema gibt es Forderungen, die gerne an Bundestagskandidat*innen im Wahlkampf herangetragen werden können. Außerdem gibt es einen Fragebogen, um die Kandidat*innen zu ihren Positionen zur Asylpolitik zu befragen und eine entsprechende Petition.

Unterstützt wird die Kampagne von einem Bündnis aus verschiedenen Organisationen.

Vorweg ein kurzer Auszug aus den Forderungen an die neue Bundesregierung:

  • Wir wollen ein Europa, das niemanden auf der Flucht ertrinken lässt und Menschen nicht durch hochgezogene Grenzzäune in Lebensgefahr bringt. 
  • Wir nehmen nicht hin, dass schutzsuchende Menschen kriminalisiert, an Europas Grenzen inhaftiert und monatelang festgesetzt werden. 
  • Wir wollen, dass die Hochrüstung von Europas Grenzen, Frontexeinsätze und Waffenexporte in Kriegs- und Krisengebiete gestoppt werden. 
  • Grundrechte sind nur etwas wert, wenn sie für alle Menschen gelten.