Online-Workshop: Receiving a Duldung and being asked to obtain a passport

„Help, the authorities have asked me to get a passport. What do I have to do now?“ Many refugees are faced with this question. The extent to which you are obliged to cooperate in obtaining a passport, however, depends on your residence status. The workshop focuses on people with a Duldung.

We will take a closer look at the legal obligation to cooperate with the authorities: What are the implications of cooperation and non-cooperation? We will also discuss what kind of acts of cooperation might be unreasonable or simply impossible. In addition there will be room to speak about individual dilemmas that come with the obligation to obtain a passport for a person with a Duldung.

The workshop is primarily aimed at refugees and will be held in English. It will be held with Zoom and participants will receive the link one day before the seminar.

Please make sure your internet connection is stable and check whether you can follow the workshop including a presentation on a suitable screen.

Speaker: Maren Schulz (Refugee Council Baden-Württemberg)

Questions can be asked in advance during registration.

Please register until 04.10.2021 to: bastian.raedle@lrasig.de

The workshop is organised by Caritas Biberach-Saulgau and Landkreis Sigmaringen as part of the intercultural weeks 2021. It takes place within the framework of the project „Active for Refugees“ from the Refugee Council Baden-Württemberg. This project is funded by the State of Baden-Württemberg, Ministry of the Interior, for Digitalisation and Communities, as well as UN Refugee Aid and the German Postcode Lottery.


Fachtag: Endstation Erstaufnahme?!

Herzliche Einladung zur ersten Tagung in Präsenz im Jahr 2021! Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg lädt alle Interessierten ganz herzlich zum Fachtag „Endstation Erstaufnahme?!“ am Samstag, den 11. September in Karlsruhe ein. Sie erwartet ein vielseitiges Programm zu Problemfelder im Bereich Erstaufnahmeeinrichtungen und Asylverfahren. Mit dabei sind spannende Referent*innen aus der Praxis und Theorie.

Das Programm finden Sie anbei und ebenso das Anmeldeformular.

Bitte beachten Sie: Der Anmeldeschluss ist der 6. September. Aufgrund der Corona-Krise können leider nur angemeldete Teilnehmende zugelassen werden. Des Weiteren ist aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg die Teilnahme nur für vollständig geimpfte, genesene und negativ getestete Personen erlaubt. Die entsprechenden Nachweise werden am Eingang kontrolliert. Wichtige Hinweise zu den aktuellen Hygienevorschriften schicken wir Ihnen zeitnah zur Veranstaltung per E-Mail zu. Teilnehmende, die eine Übersetzung benötigen, müssen dies im Anmeldeformular angeben.

Der Fachtag richtet sich in erster Linie an Ehrenamtliche. Er findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.

Flyer zur Veranstaltung (PDF)

FACHTAG „Endstation Erstaufnahme?!“

Samstag, den 11.09.2021, 10:00-17:00 Uhr
Evangelische Kirchengemeinde Neureut-Nord, Neureuter Hauptstraße 260, 76149 Karlsruhe

10:00 Uhr Begrüßung

10:15 Uhr Kurzvortrag: Historie der Erstaufnahmeeinrichtungen Baden-Württembergs

Das Aufnahmesystem für Geflüchtete in Baden-Württemberg war nicht immer so, wie es heute ist. Das System der zentralen Unterbringung in großen Einrichtungen entstand in den 1980er Jahren und wurde seitdem stetig fortentwickelt. Diese Entwicklung wird im Kurzvortrag skizziert.

Referent: Walter Schlecht (Antirassistisches Netzwerk Baden-Württemberg)

10:45 Uhr Kurzinputs und Gesprächsrunden zur Situation von Geflüchteten in Erstaufnahmeeinrichtungen

In Erstaufnahmeeinrichtungen arbeiten verschiedenste Personengruppen mit Geflüchteten und es entstehen wichtige Schnittstellen zwischen diesen sehr unterschiedlichen Akteur*innen. Der Programmpunkt bietet die Möglichkeit miteinander ins Gespräch zu kommen und lädt Akteur*innen ein, sich vorzustellen und zu ihrer Rolle im Rahmen des Systems der Erstaufnahme Stellung zu beziehen. Nach einer Vorstellungsrunde sind Sie eingeladen, in unterschiedlichen Räumen mit den Akteur*innen in einen offenen Austausch zu treten.

Referent*innen: Fabien Dushimirimana (BAMF), Sebastian Lemke (Sozial- und Verfahrensberatung für Flüchtlinge Caritas Karlsruhe), Carolin Wälz-Fabregon (Geschäftsführerin ORS Deutschland GmbH), Jochen Winter (Kath. Flüchtlingsseelsorge Heidelberg), Klaus Danner (Ombudsstelle Erstaufnahme), Eva Kampmann (ehrenamtlich Aktive bei den Stadtpiraten Karlsruhe) und ein*e Bewohner*in einer LEA

12:45 Uhr Mittagessen

13:30 Uhr Arbeitsgruppen-Phase

Hier können Sie sich für eine der folgenden Arbeitsgruppen anmelden.

  1. Standards in der Erstaufnahme: Rechte, Rechtsstaat, Rechtlosigkeit ?
    Wie steht es um die Achtung der Grundrechte in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Baden-Württemberg? Diese Frage ist seit geraumer Zeit Gegenstand verschiedener Rechtsgutachten und Gerichtsverfahren. In diesem Workshop wird eine Person, die in einer LEA untergebracht ist, erklären, was die geltenden Grundrechtseinschränkungen für den Alltag der Betroffenen bedeuten. Die Initiative LEA-Watch aus Freiburg, die sich seit längerer Zeit mit diesem Thema auseinandersetzt, wird ihre Kritik an den Verhältnissen in der LEA und ihre Aktivitäten zum Thema vorstellen.
    Referent*innen: Vertreter*in von LEA-Watch und ein*e Bewohner*in der Erstaufnahme Freiburg

  2. Schnelle und effektive Asylverfahren? Ein Abgleich zwischen Wunsch und Realität
    In den Jahren nach 2015 wurde das Asylverfahren politisch und gesellschaftlich heiß diskutiert und kritisiert. Als Folge davon kam zu etlichen Gesetzesänderungen, die das Verfahren schneller, effektiver, kostengünstiger und irgendwie auch humaner gestalten sollten. Die beiden Referent*innen gleichen in dieser Arbeitsgruppe die gesetzlichen Vorgaben und politischen Wunschvorstellungen mit der Realität von Asylverfahren in Erstaufnahmeeinrichtungen ab. Wie fair und human sind die reformierten Asylverfahren für neu ankommende Asylsuchende? Welche Vorgaben wurden umgesetzt und was hat sich verbessert bzw. verschlechtert? Gerade angesichts der Auswirkungen der Corona-Pandemie drängen sich diese Fragen sowie die Frage, inwiefern das Recht auf Asyl gewährleistet werden kann, besonders auf.
    Referent*innen: Wiebke Judith (Pro Asyl) und Sebastian Lemke (Sozial- und Verfahrensberatung für Flüchtlinge Caritas Karlsruhe)

  3. Integration unerwünscht? Kinder in der Erstaufnahmeeinrichtung
    Das Leben in Erstaufnahmeeinrichtungen geht mit vielen Einschränkungen für neu ankommende Geflüchtete einher. Dies betrifft Kinder ganz besonders, die nach einer oft traumatisierenden Flucht und ohne ein Sicherheit spendendes Zuhause, in Massenunterkünften leben müssen. Die Rechte dieser Kinder sind beschnitten und eingeschränkt. In der Arbeitsgruppe geht es zum einen um das Recht auf Schule, Kindertagespflege und Kinder- und Jugendhilfe und wie der Zugang zu diesen Bereichen in der Praxis durchgesetzt werden kann. Zum anderen wird das Konzept der Felsschule in Karlsruhe vorgestellt, eine Schule für Kinder und Jugendliche in den Karlsruher Erstaufnahmeeinrichtungen. Eine Lehrerin wird berichten, und wie sich dort Schulalltag und Lebensumfeld der Kinder und Jugendlichen gestalten (lassen).
    Referentinnen: Susanne Achterfeld (Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V.) und Catarina Kögele (Felsschule Karlsruhe)

  4. Ehrenamt im Spiegel der (Corona-)Zeit
    Ehrenamtliche spielen eine wichtige Rolle, in der Begleitung von Geflüchteten in Erstaufnahmeeinrichtungen. Der Zugang zur Erstaufnahme ist für Ehrenamtliche steinig und wurde insbesondere während der Corona-Pandemie vielerorts auf Eis gelegt. Zwei Ehrenamtliche berichten wie sie ihr Ehrenamt vor/während Corona und aktuell ausgestalten (konnten), welche Wege sich hier als hilfreich erwiesen haben und wo Veränderungen notwendig sind. Im Austausch mit den Teilnehmenden gibt es die Möglichkeit, über Veränderungen durch Corona, Zugänge zur Erstaufnahme, Wahrnehmung der Angebote, (ungenutzte) Spielräume usw. zu diskutieren.
    Referent*innen: Sigrid Zweygart-Pérez (Café Talk Heidelberg) und Eva Kampmann (Stadtpiraten Karlsruhe)

16:00 Uhr Podiumsdiskussion

Nach einem Tag rund um die Probleme und Herausforderungen im System Erstaufnahme kommen vier Diskutant*innen zusammen und diskutieren die Gestaltung von Erstaufnahmeeinrichtungen in der Zukunft. Dass das System so wie es momentan besteht, nicht so bleiben muss, zeigt der Blick in die Vergangenheit und auch in die Gegenwart woanders in Europa (In Irland beispielsweise). Somit stehen im Fokus der Podiumsdiskussion die folgenden Fragen: Welche Entwicklungen waren positiv/negativ in der Vergangenheit und was können wir daraus lernen? Welche Verbesserungen oder Veränderungen sind notwendig, um das System der Erstaufnahme zukünftig positiv(er) zu gestalten?

Diskussionsteilnehmer*innen: Bewohner*in der Erstaufnahme Freiburg, Sebastian Lemke (Sozial- und Verfahrensberatung für Flüchtlinge Caritas Karlsruhe), Klaus Danner (Ombudsstelle Erstaufnahme) und Carolin Wälz-Fabregon (Geschäftsführerin ORS Deutschland GmbH).


LSG Niedersachsen: Grundleistungen AsylbLG womöglich verfassungswidrig

Bereits im Januar hat das Landessozialgericht Niedersachsen mit dem Beschluss vom 26.01.2021 (Az.: L 8 AY 21/19) die Frage aufgeworfen, ob Grundleistungen nach §§ 3, 3a AsylbLG mit dem Grundgesetz vereinbar seien. Das Gericht ist überzeugt, dass eine an die Aufenthaltsdauer geknüpfte Leistungskürzung durch die Gewährung von Grundleistungen nach § 3 AsylbLG statt sog. Analogleistungen nach § 2 AsylbLG nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Die Gesetzgeberin habe nicht hinreichend belegt, dass sich die Aufenthaltsdauer konkret auf existenzsichernde Bedarfe auswirkt und inwiefern dies die gesetzlich festgestellte Höhe der Geldleistungen tragen könnte. Deshalb hat das LSG Niedersachsen dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt.

Von diesem Urteil sind alle Grundleistungsempfänger*innen betroffen. Obwohl das Urteil aus Niedersachsen stammt, können auch Betroffenen in Baden-Württemberg Widerspruch gegen laufende Leistungen nach §§ 3, 3a AsylbLG einlegen und Überprüfungsanträge nach § 44 SGB X für die Leistungen in der Vergangenheit stellen.


Justizministerium BW: Erlasse zum Asyl- und Aufenthaltsrecht

Das Justizministerium hat auf seiner Internetseite eine hilfreiche Zusammenstellung über alle relevanten Erlasse und Anwendungshinweise auf Landes- und Bundesebene veröffentlicht. Damit wird ein Vorhaben des Koalitionsvertrags umgesetzt, wonach ausländer- und asylrechtliche Erlasse, Anwendungshinweise etc., soweit dem keine Belange des Geheimschutzes entgegenstehen, transparent veröffentlicht werden.

Der Flüchtlingsrat begrüßt diese Entwicklung, da in der Vergangenheit wichtige Schreiben erst nach gezieltem Nachfragen weitergegeben worden sind.


VG Berlin: BAMF-Handydatenauswertungen ist rechtswidrig

Die Klage einer afghanischen Asylsuchenden gegen die Auswertung ihrer Handydaten durch das BAMF war erfolgreich (VG Berlin, Urteil v. 1.6.21, Az: VG 9 K 135/20 A). Mithilfe der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) hatte die Afghanin vor dem Verwaltungsgericht Berlin geklagt. Üblicherweise liest das BAMF Handys von Asylsuchenden zu Beginn des Asylverfahrens und auf Vorrat aus, ohne mildere Mittel zu prüfen. Doch das VG Berlin hat nun als erstes Gericht festgestellt, dass zum Zeitpunkt der Antragsstellung eine Auslesung rechtswidrig ist, weil es zur Feststellung der Identität und Herkunft nicht erforderlich ist. Zwei weitere Verfahren sind noch bei den Verwaltungsgerichten Hannover und Stuttgart anhängig.

Zum Hintergrund: Das BAMF darf seit 2017 Handys auswerten (§ 15a AsylG, § 48 AufenthG), wenn Asylsuchende keine Pässe/Passersatzpapiere besitzen. Ziel ist es, über die ausgewerteten Handydaten Identität und Staatsangehörigkeit zu klären. Analysiert werden Kontakte, ein- und ausgehende Anrufe sowie Nachrichten, Browserverläufe, Geodaten aus Fotos, verwendete Emailadressen und Benutzernamen auf Plattformen wie Facebook, booking.com oder Tinder.

Die Entscheidung des VG Berlin ist wichtig, denn sie stellt die gesamte Praxis der Handydatenauswertung des BAMF in Frage. Außerdem stärkt sie die Privatsphäre geflüchteter Menschen, die sowohl in der Unterbringung als auch in behördlichen Verfahren wenig Beachtung findet.


Bericht: 30 Jahre antiziganistisch geprägte Asylpolitik

Sinti*ze und Rom*nja, die nach Deutschland flüchten/geflüchtet sind, erleben antiziganistische Diskriminierung auf vielen Ebenen. Der Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus beschäftigt sich nicht nur mit der Situation von nach Deutschland geflohener Sinti*ze und Rom*nja, sondern untersucht allgemein die Ausmaße gegenwärtiger und historischer Ausgrenzung dieser Bevölkerungsgruppe. Diskriminierung ist nach wie vor weit verbreitet und zahlreiche Anstrengungen von Seiten der Politik sind nötig, um Antiziganismus zu bekämpfen.

Auch im Bereich Asyl und Bleiberecht stellt die Kommission erhebliche antiziganistische Diskriminierungen fest. So zeigt sich Antiziganismus als Konstante in Debatten zum Asylrecht. Dort werden Roma und Sinti mit „Asylmissbrauch“ gleichgesetzt und somit erhebliche Vorurteile in der Bevölkerung und Verwaltung verstärkt. Außerdem werden im Asylverfahren und in der deutschen Rechtspraxis antiziganistische Diskriminierung und Verfolgung als asylrechtlicher Verfolgungsgrund oftmals nicht ausreichend berücksichtigt. Dabei sind Sinti*ze und Rom*nja in all ihren Herkunftsländern massiven rassistischen Diskriminierungen und damit einhergehenden sozialen wie ökonomischen Ausgrenzungen ausgesetzt.

Die Autor*innen ziehen als Fazit, dass es „nach 30 Jahren antiziganistisch geprägter Asylpolitik und damit einhergehenden Restriktionen auch im Aufenthaltsrecht an der Zeit [ist], ein klares Bekenntnis für eine Verantwortung gegenüber den in der Bundesrepublik lebenden Rom_nja abzugeben. Die Perspektivlosigkeit der Betroffenen, die aktuell in Deutschland besteht und die sich durch die Abschiebungen nochmals steigert, ist zu beenden. Dies bedeutet, dass bestehende rechtliche und tatsächliche Barrieren beim Zugang zum Recht abgebaut werden müssen und eine Kehrtwende in der Anwendung des Asyl- und Aufenthaltsrechts erfolgen muss, die der besonderen Schutzbedürftigkeit von Rom_nja gerecht wird.“


Online-Aktionstag: 70 Jahre Genfer Flüchtlingskonvention

Anlässlich des 70. Jahrestages der Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) findet die online Veranstaltung statt. Die Genfer Flüchtlingskonvention ist bis heute das wichtigste internationale Dokument für den Flüchtlingsschutz. Sie legt klar fest, wer ein Flüchtling ist, welchen rechtlichen Schutz, welche Hilfe und welche sozialen Rechte sie oder er von den Unterzeichnerstaaten erhalten soll. In einer Mischung aus Tagung und Aktionstag wird die Konvention gewürdigt und Raum für kritische Fragen geöffnet. Vor allem wird es darum gehen, ob die Konvention angesichts neuartiger Fluchtursachen (Klimawandel/ Disaster Displacement) einen erweiterten Flüchtlingsbegriff braucht.

Am Vormittag spricht der Autor Bjön Bicker und mit Prof. Dr. Walter Kälin und Dr. Constantin Hruschka. Am Nachmittag liegt der Fokus auf der Frage, warum die Europäische Politik in der Flüchtlingsfrage so offensichtlich versagt. Eine große Runde mit Fachjournalist*innen, Menschen, die sich in der Flüchtlingshilfe engagieren, Künstler*innen und einem Politiker wird dazu Stellung nehmen und Erfahrungsberichte u.a. aus Lesbos vorstellen. Musiker*innen des Heim- und Fluchtorchesters gestalten den Abschluss des Tages, bei dem Schauspieler*innen Texte aus dem Buch »Illegal. Wir sind viele. Wir sind da.« von Björn Bicker lesen werden.

Die Veranstaltung wird organisiert von der Katholischen Akademie der Erzdiözese Freiburg in Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, dem Theater Freiburg, dem Theater im Marienbad und dem Literaturhaus Freiburg.

Zur Anmeldung und zum Programm.


Handreichung: Voraussetzungen Berufsausbildung und -förderung

Die umfassende Arbeitshilfe des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge befasst sich mit den Voraussetzungen für die Aufnahme von Berufsausbildungen und deren Förderinstrumenten. Sie geht sowohl auf Asylsuchende und Geduldete, als auch auf Schutzberechtigte sowie Inhaber*innen anderer humanitärer Aufenthaltstitel ein. Thematisiert werden: Beschäftigungserlaubnis, Förderinstrumente zur Vorbereitung einer Berufsausbildung einschließlich der Sprachförderung, Förderinstrumente zur Durchführung einer Berufsausbildung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen, räumliche Beschränkungen und Wohnsitzregelungen sowie die zielgruppengerechte Ausgestaltung der Berufsausbildung.


VG Freiburg: Ausbildungsduldung trotz Dublin-Verfahren?!

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat mit seinem Urteil vom 19.5.2021 (AZ: A 14 K 173/20) festgestellt, dass bestimmte Asylsuchende trotz Dublin-Verfahren einen Anspruch auf eine Ausbildungsduldung haben. Dies ist dann der Fall, wenn im Dublin-Verfahren der Klageweg beschritten und währenddessen eine Ausbildung aufgenommen wird.

In dem vorliegenden Fall wurde der Asylantrag des Betroffenen vom BAMF als unzulässig abgelehnt, da ein Dublin-Verfahren eingeleitet wurde und der Betroffene nach Italien überstellt werden sollte. Klage und Eilantrag dagegen hatte das VG Freiburg stattgegeben und setzte das Verfahren aus. Grund dafür war, dass das VG Freiburg eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg abwarten wollte. In diesem Verfahren (AZ: A 11 S 2151/16) ging es um die Frage, ob Geflüchtete in Italien in Gefahr laufen zu verelenden. In etlichen Italien-Dublin-Verfahren gingen die Verwaltungsgerichte ähnlich vor.

Der Betroffene erhielt währenddessen eine Aufenthaltsgestattung und nahm eine Ausbildung auf.

Mit seinem Urteil stellt das VG Freiburg zwar fest, dass Italien für das Asylverfahren des Betroffenen weiter zuständig sei, dass aber die Abschiebungsanordnung den Kläger in seinen Rechten verletze. Eine Abschiebungsanordnung erlässt das BAMF zusammen mit dem Unzulässigkeitsbescheid über den Asylantrag. Die Abschiebungsanordnung wird nach § 34a Abs. 1 S. 1 AsylG erlassen, wonach die Abschiebung angeordnet wird, sobald sie durchführbar ist. In dem vorliegenden Fall geht das VG Freiburg nicht davon aus, dass die Abschiebung nach Italien durchgeführt werden kann, denn es sei zu erwarten, dass der Kläger eine Ausbildungsduldung nach § 60c Abs. 1 S. 1 Nr. 1a) AufenthG erhalten werde. Obwohl der Betroffene erst nach Erhalt der Abschiebungsanordnung die Ausbildung aufnahm, sind damit Duldungsgründe entstanden, die der Abschiebungsanordnung, sprich einer Überstellung nach Italien, entgegen stehen.

Das Gericht begründet den Anspruch auf eine Ausbildungsduldung wie folgt: „Der Kläger ist sodann auch als Asylbewerber im Sinne des § 60c Abs. 1 Nr. 1 a) AufenthG einzustufen, und er möchte die Ausbildung nach der (vorliegend streitgegenständlichen) Ablehnung seines Asylantrags (als unzulässig) fortsetzen… Da der Kläger in den Anwendungsfall einer privilegierten Asylbewerber-Ausbildungsduldung i.S.v. § 60c Abs. 1 Nr. 1 AufenthG (vgl., auch zur Terminologie, Breidenbach, in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, 29. Ed. 01.07.2020, § 60c AufenthG Rn. 8) fällt, greift zudem der (weitere) Versagungstatbestand der Einleitung konkreter Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nach § 60c Abs. 2 Nr. 5 AufenthG nicht ein.“

Das Gericht hat mit dieser Entscheidung keine Behörde (hier wäre das das Regierungspräsidium Karlsruhe) verpflichtet, dem Betroffenen eine Ausbildungsduldung zu erteilen. Aber es geht von einem Anspruch darauf aus und hat den Weg dahin geebnet.


EuGH-Urteil: Voraussetzungen subsidiärer Schutz

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 10.6.21 in einem wegweisenden Urteil über die Voraussetzungen zur Gewährung des subsidiären Schutzes entschieden (Az: C‑901/19). Konkret geht es um das Verhältnis von zivilen Opfern zur Gesamtbevölkerung. Dieses quantitative Verhältnis ist nach der Rechtspraxis des Bundesverwaltungsgerichts entscheidender Ausgangspunkt, wenn es um die Zuerkennung des subsidiären Schutzes im Rahmen eines bewaffneten Konflikts geht. Der EuGH hat nun entschieden, dass ein hohes Verhältnis an Opfern zur Gesamtbevölkerung zwar geeignet sei, eine ernsthafte Bedrohung nachzuweisen, es könne aber nicht das einzige ausschlaggebende Kriterium für die Feststellung einer ernsthaften individuellen Bedrohung sein.

In der Entscheidung ging es um zwei Kläger mit afghanischer Staatsbürgerschaft. In deren Verfahren hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg den EuGH im November 2019 im Wege eines sogenannten Vorabentscheidungsersuchens um Klärung gebeten. Bisher war zynischerweise die Anzahl der zivilen Opfer in Afghanistan nicht hoch genug, um afghanischen Geflüchteten subsidiären Schutz gewähren zu können. Der EuGH räumt damit auf, denn es muss eine Gesamtschau der zu beachtenden Umständen des Einzelfalls vorgenommen werden.

Nach dem Urteil muss sich die bisherige Rechtsprechung in Deutschland ändern – erst recht vor dem Hintergrund der sich weiter zuspitzenden Sicherheitslage in Afghanistan.