Pforzheim: Landesweite Demonstration „Social Rights for ALL“

Solidarität mit Geflüchteten, Bürgergeldempfänger*innen, Arbeits – und Wohnungslosen.

Ein landesweites Bündnis fordert am Samstag, den 22.6.24 um 14 Uhr auf dem Bahnhofsvorplatz in Pforzheim:

Kein Ausspielen gesellschaftlicher Gruppen gegeneinander.

Sozialleistungen sind keine Almosen, sondern überlebensnotwendig, sie müssen bedingungslos gewährt werden.

Keine Einführung einer ausgrenzenden Bezahlkarte, für niemanden. Rassismus raus aus den Gesetzen!

Keine Kürzungen beim Bürgergeld. Für ein ausreichendes Existenzminimum. Der Mensch darf nicht auf seine Leistungsfähigkeit, sprich Verwertbarkeit auf den (Arbeits-)Markt reduziert werden.

Keine Arbeitspflicht für 80 Cent/h oder 1€/h. Wir stellen uns gegen alle politischen Bestrebungen, ein national-autoritäres Sozialsystem aufzubauen. Dazu muss das Asylbewerberleistungsgesetz ersatzlos gestrichen werden.

Schluss mit den Abschiebungen und der Zivilhaft in Abschiebegefängnissen gegen Geflüchtete.

Gehen wir gemeinsam in Solidarität mit Geflüchteten, Bürgergeldempfänger*innen, Arbeits- und Wohnungslosen auf die Straße. Erkämpfen wir das gute Leben für alle!

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Spendenaufruf: Ausreisen aus Afghanistan

Viele Afghan*innen verstecken sich verzweifelt vor den Taliban und sehnen sich nach einer Möglichkeit, aus Afghanistan zu fliehen. Das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan soll besonders gefährdeten Menschen eine Ausreise nach Deutschland ermöglichen. Doch das Programm läuft nur schleppend. Zudem: Selbst nach einer Zusage stehen die Betroffenen vor riesigen Herausforderungen: u.a. müssen sie selbst die sehr teuren Visa von Afghanistan nach Pakistan zahlen.

Deshalb ruft move on – menschen.rechte Tübingen e.V. als eine Meldestelle im Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan auf, für Menschen mit Aufnahmezusagen zu spenden oder ein Darlehen zu gewähren. Diese werden benötigt damit:

  • Afghan*innen vorübergehend bis zur Ausreise an einem möglichst sicheren Ort untergebracht werden können
  • Reisepässe (Kosten pro Person ca. 200 Euro) und Visa für Pakistan (pro Person Kosten von ca. 1.000 Euro) beantragt werden können
  • Reisekosten und sonstige Kosten, die zum Gelingen der Ausreise beitragen, beglichen werden können

Folgende Möglichkeiten gibt es:

Private Darlehen von 1.000 Euro oder mehr (mehr Infos bei Andreas Linder info@menschen-rechte-tue.org.
Spende: Andreas Linder, GLS Bank, IBAN DE55 4306 0967 7007 8401 00, BIC GENODES1GLS. (Spendenbescheinigung nicht möglich).

Spenden für sonstige Afghanistan-Hilfe im Rahmen von save our families nimmt menschen.rechte Tübingen e.V. auf dem Vereinskonto an: menschen.rechte Tübingen e.V. ,Volksbank in der Region,
IBAN: DE16 6039 1310 0308 1020 02, BIC: GENODES1VBH, 
ggf. Verwendungszweck: Afghanistan-Hilfe


Pro Asyl: Rechtsruck und Angriffe auf Flüchtlingsrechte

Anlässlich des 75. Jahrestags des Grundgesetzes wurde am 23.5.24 der „Grundrechte-Report 2024. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ im Haus der Demokratie und Menschenrechte in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt. PRO ASYL gehört seit vielen Jahren zum Kreis der Herausgeber*innen. 

Schwerpunkte des 28. Grundrechte-Reports sind die Gefährdung von Grundrechten durch den Aufstieg der radikalen Rechten sowie die Angriffe auf die Rechte von geflüchteten Menschen und anderen marginalisierten Gruppen infolge des gesellschaftlichen Rechtsrucks. Diskutiert werden zudem Einschränkungen bei liberalen Kernthemen wie der Versammlungs- und Meinungsfreiheit sowie Fragen der geschlechtlichen Selbstbestimmung. Betont werden auch die sozialen Grundrechte, etwa beim Thema Kindergrundsicherung, dem Recht auf Wohnen und der Überwachung am Arbeitsplatz.

Der Report versteht sich als „alternativer Verfassungsschutzbericht“ und bespricht Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunternehmen. Er wird von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben.

Dr. Gerhart Baum, ehemaliger Bundesminister des Inneren, präsentierte den Grundrechte-Report heute per Zuschaltung in Berlin. Er betonte die Bedeutung der Verteidigung von Grundrechten: „Wir kritisieren heftig die Menschenrechtsverletzungen überall auf der Welt. Aber nur dann sind wir dabei glaubwürdig, wenn wir solche Verletzungen auch in unserer Demokratie benennen und bekämpfen. Das tut der Grundrechte-Report in jedem Jahr.“

Stefanie Tiepelmann-Halm ist bei schrankenlos e.V. im Thüringischen Nordhausen aktiv und betreibt ein interkulturelles Café. Sie beschrieb ihre Situation vor Ort: „Die Bedrohung von rechts greift lokal ganz subtil um sich, zum Beispiel in Gesprächen, Blicken auf der Straße. Der Hass gegen Minderheiten ist alltagstauglich geworden. In Kommunalparlamenten wird die Arbeit von Vereinen bereits erschwert, sogar offene Drohungen werden ausgesprochen. Dagegen müssen wir uns stellen.“

Hedi Tounsi, Vertrauensmann von ver.di und Betriebsratsmitglied bei Amazon, berichtete von der Dauerüberwachung im Logistik-Unternehmen und resümierte: „Amazon interessiert der Schutz der Kolleg*innen nicht wirklich, für das Unternehmen zählt nur: Wie viele Pakete schaffst du in der Stunde? In dieser Situation müssen wir jeden Tag für bessere Arbeitsbedingungen kämpfen.“

Marie Volkmann, die Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin studiert und Mitglied im Bundesarbeitskreis kritischer Juragruppen ist, verdeutlichte die Ziele der Redaktion des Grundrechte-Reports: „Der Report will eine Brücke schlagen. Indem er über die Lage der Menschenrechte informiert, soll er zugleich Grundlage und Bestärkung für die aktivistische Arbeit sein.“

Der Grundrechte-Report 2024 ist ein gemeinsames Projekt von: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richter*innenvereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen-und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte



Heidelberg: Neues aus dem Asyl- und Aufenthaltsrecht

Diverse Gesetze mit Änderungen im Bereich Asyl und Aufenthalt hat die Bundesregierung seit Mitte 2023 auf den Weg gebracht. Dazu zählen das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, Bundesvertriebenengesetz, das Rückführungsverbesserungsgesetz und das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts. Weitere Gesetzesvorhaben stehen kurz vor der Verabschiedung, insbesondere bezüglich Asylbewerberleistungen und der Einführung der Bezahlkarte.

In diesem Seminar wird es einen Überblick über die aktuellen Gesetzesvorhaben und -änderungen im Bereich Asyl und Flucht geben. Außerdem gibt es praktische Tipps zu wichtigen Themen in der Geflüchtetenarbeit.

Vorkenntnisse im Bereich Asyl- und Aufenthaltsrecht sind notwendig.

Referentin: Maren Schulz (Flüchtlingsrat BW)

Ort: Manfred-Lautenschläger-Hörsaal der Juristischen Fakultät Uni Heidelberg, Friedrich-Ebert-Anlage 6 -10, 69117 Heidelberg

Die Fortbildung ist kostenlos und richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich und hauptamtlich Tätige in der Geflüchtetenarbeit.

Weitere Informationen.

Eine Veranstaltung von Pro Bono e.V. in Kooperation mit dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration, aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.


Ettlingen: Neues aus dem Asyl- und Aufenthaltsrecht

Mit diesem Seminar bieten wir Ihnen in dieser schnelllebigen Welt des Asyl- und Aufenthaltsrechts die Möglichkeit zu einem „Up-date“. Sie erhalten einen Überblick über die wichtigsten Gesetzentwürfe und -änderungen wie z.B. Fachkräfteeinwanderungsgesetz, Staatsangehörigkeitsgesetz, Verschärfung im Bereich Abschiebungen und sich daraus ergebende Neuerungen z.B. im Bereich Arbeit und Ausbildung.

Die Fortbildung ist kostenlos und richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Geflüchtetenarbeit mit asylrechtlichem Grundlagenwissen.

Ort: K26 der Begegnungsladen, Kronenstrasse 26, 76275 Ettlingen

Referentin: Maren Schulz, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Anmeldung an: andrea.baisch-herrmann@diakonie-laka.de

Weitere Informationen.

Eine Veranstaltung der Caritas Ettlingen, Diakonie Landkreis Karlsruhe und Caritas Bruchsal in Kooperation mit dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration, aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.


Verein „Pro Sinti & Roma“: Honorarkräfte und Mitarbeitende auf Minijobbasis gesucht

Der Verein „Pro Sinti & Roma“ sucht ab sofort (Juni 2024) Engagierte auf Minijobbasis (30 Std./Monat) in u.a. Tübingen, Heidelberg, Karlsruhe und Freiburg sowie Honorarkräfte für die Beratung innerhalb des Projekts Community Plus.

„Pro Sinti & Roma“ setzt sich als soziale Beratungsstelle für politische, soziale sowie Alltags-, Bildungs- und Arbeitsbelange deutscher und nicht-deutscher Sinti und Roma in Baden-Württemberg ein. Daneben steht Antidiskriminierungsarbeit in Form von Aufklärung über und Bekämpfung von Antiziganismus im Vordergrund der Arbeit.

Für Bewerbungen und Nachfragen können Kjemal Ahmed oder Natascha Hofmann kontaktiert werden unter: k.ahmed@ksew.de oder n.hofmann@srnet.org



Pro Asyl: Zahlen & Fakten zur populistischen Debatte

Das Jahr 2023 war geprägt von populistischen Debatten. Geflüchtete wurden zum Sündenbock für gesellschaftliche Missstände gemacht und ihre Abschiebung und Abwehr als vermeintliche Lösung präsentiert. Pro Asyl hat die Zahlen, die dabei oft als Argumente angeführt werden, unter die Lupe genommen und möchte so zur Versachlichung der Debatte beitragen.



Weinstadt: Jubiläumsfeier des Integrationsvereins Weinstadt e.V.

Seit 2014 haben sich der Freundeskreis Asyl und ab 2016 der Integrationsverein Weinstadt e.V. die Hilfe für geflüchtete Menschen als Ziel gesetzt. Ebenso wie die Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten, der Kultur und der Völkerverständigung. Die Angebote richten sich gleichermaßen an Geflüchtete wie auch an wirtschaftlich Bedürftige in Weinstadt.

Zur Jubiläumsfeier lädt der Ingerationsverein herzlich ein.

Ort: Jahnhalle Endersbach, Jahnstraße 2, 71384 Weinstadt

Datum: 28.09.2024, 13:00-19:00 Uhr

Weitere Informationen.


OVG Sachsen: Erfolgreiche Untätigkeitsklage wegen struktureller Überlastung

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen hat mit Beschluss vom 14.02.2023 – 3 E 2/23 – über eine Untätigkeitsklage gegenüber der Einbürgerungsbehörde entschieden.

Welche Bearbeitungszeit für Anträge im Einzelfall angemessen ist, ist nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen. Sofern die Bearbeitungsdauer mit einer Arbeitsüberlastung der Behörde begründet wird, kann dies allenfalls bei einer vorübergehenden Erscheinung als zureichender Grund gelten, jedenfalls aber nicht mehr dann, wenn von einer strukturellen Überlastung auszugehen ist.

(Leitsätze von asyl.net)


VG Sigmaringen: Subsidiärer Schutz für Person aus dem Gaza-Streifen

Das Verwaltungsgericht (VG) Sigmaringen hat mit Urteil vom 07.03.2024 – A 5 K 1560/22 – entschieden, dass einer geflüchteten Person aus dem Gaza-Streifen der subsidiäre Schutz zusteht.

1. Einer Person aus dem Gaza-Streifen (Palästinensische Gebiete), ist der subsidiäre Schutz zuzuerkennen. Denn Zivilpersonen laufen Gefahr, gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AsylG Opfer der breit angelegten israelischen Militäroperation zu werden. Mit einem baldigen Ende der offenen Kampfhandlungen ist nicht zu rechnen. Auch die humanitäre Situation ist auf unabsehbare Zeit katastrophal, sodass gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AsylG eine unmenschliche Behandlung droht, die gemäß § 4 Abs. 3 S. 1, § 3c AsylG wohl auch einem Akteur zuzurechnen ist.

2. Anders als vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [BAMF] vorgetragen, steht einer Entscheidung nicht entgegen, dass die Sache wegen einer besonders volatilen Lage nicht spruchreif sei. Zwar regelt § 24 Abs. 5 AsylG seit dem 01.01.2023, dass im Falle einer vorübergehend ungewissen Lage, das BAMF eine Entscheidung aufschieben kann. Es ist jedoch nicht absehbar, dass die seit fünf Monaten andauernden Kampfhandlungen in absehbarer Zeit beendet würden und auch die desaströse humanitäre und wirtschaftliche Lage wird auf unabsehbare Zeit anhalten.

3. Eine Person aus dem Gaza-Streifen hat keine Möglichkeit, internen Schutz gemäß § 3e Abs. 1 AsylG zu erlangen. Insbesondere ist es für staatenlose Personen aus dem Gaza-Streifen nicht möglich, in das Westjordanland einzureisen.

(Leitsätze von asyl.net)