Fellbach: Podiumsgespräch: Teilhabe von Menschen mit Behinderung

Persönliches Budget kann Menschen mit Behinderung mehr Teilhabe ermöglichen. Das Podiumsgespräch und der gemeinsame Austausch gibt Einblicke, welche Chancen und welche Herausforderungen hinter dem persönlichen Budget stecken. Dies ist auch relevant für Menschen mit Fluchtgeschichte.

Podiumsgäste:

  • Sebastian Eltschkner (Beauftragter für Belange von Menschen mit Behinderung, Rems-Murr-Kreis)
  • Horst Lohmiller (Bereichsleiter Wohnen, Lebenshilfe Tübingen)
  • Friedrich Müller (persönliche Erfahrungen über das Thema)

Die Veranstaltung richtet sich an Menschen mit Behinderung, mit und ohne Migrations- oder Fluchtgeschichte, ehrenamtliche Engagierte und Fachkräfte

Es wird um Anmeldung bis 19.11.2024 gebeten (nicht verpflichtend): julia.vogl@kubusev.org

Eine Veranstaltung von Pleks Fellbach, kubus e.V. und „hier in Fellbach“.

Mehr Infos finden Sie im Flyer.


Online-Veranstaltung: Deutschlands Verantwortung für Afghanistan

Von 2001 bis 2021 war die Bundeswehr am Einsatz in Afghanistan beteiligt. Sie verließ bei der Übernahme der Taliban überstürzt das Land. Die Situation von Ortskräften in Afghanistan ist seit der Machtübernahme der Taliban dramatisch angespannt. Viele, die während des Einsatzes internationaler Truppen für die Bundeswehr oder andere westliche Organisationen gearbeitet haben, sind nun Ziel von Repressalien und Gewalt, weil sie als Verbündete des Westens wahrgenommen werden. Das Bundesaufnahmeprogramms für besonders gefährdete Afghan*innen stagniert derweil. Statt der versprochenen 1000 Menschen pro Monat sind gerade einmal 533 Personen über das Bundes-aufnahmeprogramm eingereist (Stand Juli 2024). Der Haushaltsentwurf des Bundes für 2025 sieht zusätzlich eine 90%ige Kürzung des Programms vor.

Referierende:

  • Nicolas Chevreux arbeitet bei der AWO
  • Vertreter*in von Patenschaftsnetzwerk Ortskräfte

Anmeldungen unter https://eveeno.com/350406086

Eine Veranstaltung des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein und Berlin und Afghanischer Stammtisch Verein

Infos zur Afghanistan Veranstaltungsreihe


Online-Veranstaltung: Abschiebungen – Kooperation mit den Taliban?

Die Bundesregierung schob Ende August 2024 erstmals Personen nach Afghanistan ab seitdem die Taliban das Land 2021 unter ihre Kontrolle gebracht hatten. Zudem werden in der Öffentlichkeit mögliche Reisen in Herkunftsländer von Schutzsuchenden diskutiert.

In dieser Veranstaltung geht es um folgende Fragen: Sind Abschiebungen rechtlich und moralisch vertretbar? Bedeuten sie eine Anerkennung der Taliban? Wie sicher ist das Land heute? Sind Reisen dorthin möglich oder bedeuten sie eine große Gefahr? Was passiert mit Menschen, die in Afghanistan in Haft sind?

Referierende:

  • Dr. Alema Alema ist Afghanistan-Referentin bei Pro Asyl
  • Vertreter*in von Kabul Luftbrücke
  • Jama Maksudi ist politischer Aktivist

Anmeldungen unter https://eveeno.com/291710128

Eine Veranstaltung des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein und Berlin und Afghanischer Stammtisch Verein

Infos zur Afghanistan Veranstaltungsreihe


Heidelberg: Buch-Release: Geflüchtete und Sicherheit in der Stadt

Im Kontext der Fluchtmigration 2015 analysiert das Buch folgende Fragen: Welche Rolle nimmt die Polizei bei der Aufnahme von Geflüchteten im städtischen Raum ein? Welche Relevanz hat die Stadtpolitik im Bereich Flucht? Und welche Bedeutung haben stadtgesellschaftliche Akteur*innen, Netzwerke und Diskurse?

Das Buch ist im Internet frei verfügbar und fasst die wichtigsten Ergebnisse des DFG-Forschungsprojekts „Polizei, Politik, Polis – Zum Umgang mit Geflüchteten in der Stadt“ zusammen. Kern der Forschung ist die Rolle der Polizei in städtischen Kontexten im Umgang mit fluchtbedingter Vielfalt.

Zunächst werden die Forschungsergebnisse vorgestellt und dann diskutieren Prof. Dr. Bernd Belina (Humangeograph, Goethe-Universität Frankfurt) und Dr. Jill Poeggel (Sozialwissenschaftlerin, Goethe-Universität Frankfurt).

Ort: P18, Grabengasse 14-18, 69117 Heidelberg (Universität Heidelberg)

Flyer zur Veranstaltung


VGH BW: Reueerklärung unzumutbar bei der Passbeschaffung

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW) hat mit Beschluss vom 05.06.2024 – 12 S 871/22 – entschieden, dass im Rahmen der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, die Unterzeichnung einer Reueerklärung zwecks Passbeschaffung für Eritreer*innen unzumutbar ist. Dies entspricht auch der Auffassung des Bundesinnenministeriums, des Justizministeriums BW und des Innenministeriums BW zur Passbeschaffung Eritrea.

„Keine Pflicht zur Abgabe einer „Reueerklärung“ zwecks Passbeschaffung für Niederlassungserlaubnis

Die Abgabe einer so genannten Reueerklärung ist auch im Hinblick auf die Erteilungsvoraussetzungen einer Niederlassungserlaubnis unzumutbar, trotz des gesteigerten Interesses der Behörde an einer verlässlichen Identitätsklärung.“

(Leitsätze von asyl.net; unter Bezug auf: BVerwG, Urteil vom 11.10.2022 – 1 C 9.21)


„Sicherheitspaket“ in Kraft

Zahlreiche Verschärfungen für Asylsuchende sind im Gesetz zur Verbesserung der Inneren Sicherheit und des Asylsystems („Sicherheitspaket“) enthalten. Dieses ist am 31.10.24 in Kraft getreten.

Verschärfungen gibt es in diesen Bereichen:

  • Leistungsausschluss für Dublin-Fälle, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, keine Duldung haben, die Abschiebung angeordnet wurde und das BAMF festgestellt hat, dass eine Ausreise rechtlich und tatsächlich möglich ist(§ 1 Abs. 4 AsylbLG)
  • Widerruf des Schutzstatus bei Reisen in das Herkunftsland (Staatenlose = Reisen in das Land des gewöhnlichen Aufenthalts) es sei denn, die Reise ist „sittlich zwingend geboten“ (§ 73 Abs. 7 AsylG)
  • Anzeigepflicht für Reisen ins Herkunftsland (§ 47b AufenthG)
  • Lichtbilder von Asylsuchenden dürfen in bestimmten Fällen mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet durch das BAMF abgeglichen werden (§ 15b AsylG)
  • weitere Ausweisungsgründe (§ 54 AufenthG)
  • neue Ausschlussgründe für die Anerkennung als Asylberechtige oder Flüchtling (§ 60 Abs. 8, 8a, 8b AufenthG)

Viele dieser neuen Regelungen sind europarechtswidrig und es bestehen enorme verfassungsrechtliche Bedenken. Wie sie umgesetzt werden ist derzeit noch völlig unklar.



Tübingen und online: Das Recht auf Bewegungsfreiheit verteidigen

Flucht und Migration werden immer mehr als Verbrechen dargestellt und Schutzsuchende kriminalisiert. An den Außengrenzen Europas werden die verbalen Attacken physisch umgesetzt und die Gewalt nimmt zu. Geflüchtete landen vor Gerichten und in Gefängnissen.

Dagegen richtet sich der Fonds für Bewegungsfreiheit, der konkrete Hilfe für die von Kriminalisierung Betroffenen bietet. Denn das Recht auf Bewegungsfreiheit gehört ganz wesentlich zu demokratischen Gesellschaften.

Die Tübinger Gruppe von medico international in Kooperation mit der Universität Tübingen, Institut für Erziehungswissenschaft (Prof. Barbara Stauber) und dem Netzwerk Rassismuskritische Migrationspädagogik laden zu dieser spannenden Veranstaltung ein.

Mit dabei sein werden:

Gilda Sahebi und Christian Jakob (Journalist*innen)
Moctar Dan Yayé (Alarme Phone Sahara (Niger))
Emmanuel Mbolela (Aktivist in Marokko)
Valeria Hänsel und Leonie Jantzer (medico international)

Musik von: Florian Dohrmann und Aleksi Rajala und Música con Señas

Uhrzeit: 19 Uhr
Ort: Alte Aula Tübingen | Münzgasse 30 | 72070 Tübingen
Livestream: medico YouTube Kanal
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich und die Teilnahme ist kostenlos. Hier finden Sie weitere Informationen zu dieser Veranstaltung.


Pro Asyl: Minusrunde für Geflüchtete

Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, sollen 2025 weniger Unterstützung bekommen. Bei Sozialhilfe und Bürgergeld wird es dagegen »nur« eine Nullrunde geben. Mit der Minusrunde für Geflüchtete setzen Bund und Länder ihre antisoziale Politik auf dem Rücken der Allerschwächsten fort.

Die Bundesregierung ist verpflichtet, die Regelbedarfe für die Sozialleistungen jährlich an die Entwicklung von Preisen und Löhnen anzupassen. Am 18. Oktober 2024, zeitgleich mit der Abstimmung über das Sicherheitspaket im Bundestag, hat der Bundesrat der diesjährigen Verordnung aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zugestimmt. Sie führt jedoch nicht zu einer Steigerung, sondern zur Kürzung der Grundleistungen für Geflüchtete nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die Kürzung dürfte vermutlich um die 20 Euro monatlich für eine erwachsene Person betragen.

Die vom BMAS verantwortete und vom Bundesrat beschlossene Verordnung ist die vierte binnen zwölf Monaten, mit der die Verantwortlichen schutzsuchende Menschen tiefer in die existenzielle Not treiben. In diese Reihe gehören schon die diskriminierende Bezahlkarte, verlängerte Grundleistungen im AsylbLG und die infame Leistungsstreichung im Sicherheitspaket.

Diskriminierende Ungleichbehandlung

Als Grund für die Minusrunde gibt das zuständige BMAS an, die aktuelle Neuberechnung des Statistischen Bundesamtes hätte für das Jahr 2025 ein Minus ergeben. Allerdings sehe § 28a Absatz 5 SGB XII einen Bestandsschutz vor, so dass die Bürgergeld- und Sozialhilfe-Regelsätze unverändert bleiben. Für Asylsuchende hingegen bestreitet das BMAS die Anwendbarkeit des Bestandschutzes.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat die aktuelle Berechnungsmethode für die Anpassung bemängelt und kritisiert, dass auch die Nullrunde für Sozialhilfe- und Bürgergeldempfänger*innen angesichts gestiegener Preise und Löhne nicht sachgerecht ist. Arme Menschen verlieren damit an Kaufkraft. Für Asylsuchende gilt eigentlich dieselbe Berechnungsmethode. Schon jetzt sind die Leistungen nach dem AsylbLG geringer als die Bürgergeldsätze, nun geht die Schere noch weiter auf.

Die Minusrunde für Geflüchtete ist ein bislang einmaliger Vorgang. Die Idee jedoch, Geflüchtete über den Hebel der jährlichen Anpassungen zu benachteiligen, ist nicht neu: Das Bundesverfassungsgericht hat die Leistungen nach AsylbLG bereits in seinem wegweisenden Urteil von 2012 als »evident unzureichend« bezeichnet, weil sie, anders als die Sozialhilfe, über viele Jahre nicht an die Preisentwicklung angepasst worden waren und dadurch eine erhebliche Differenz entstanden war. Von 2017 bis 2019 kam es drei Mal in Folge erneut zu gesetzgeberischen Versäumnissen bei der Anpassung.

Pauschal niedrigere Leistungen sind nicht erlaubt

Aufgrund der Ungleichbehandlung der verschiedenen Gruppen bedürftiger Personen darf man erhebliche Zweifel haben, dass die nun beschlossene Regelung verfassungskonform ist. Das Verfassungsgericht hielt 2012 grundsätzlich fest, dass die Sozialleistungen für Geflüchtete nicht pauschal niedriger bemessen sein dürfen als die regulären Sozialleistungen. Der Gesetzgeber darf, wie es in den Leitsätzen des Urteils heißt »nicht pauschal nach dem Aufenthaltsstatus differenzieren«. Abweichende Leistungen sind nur möglich, sofern der Bedarf an existenznotwendigen Leistungen einer bestimmen Gruppe von Menschen »von dem anderer Bedürftiger signifikant abweicht und dies folgerichtig in einem inhaltlich transparenten Verfahren anhand des tatsächlichen Bedarfs gerade dieser Gruppe belegt werden kann«.

Eine solche empirisch belegte, transparente Berechnung hat der Gesetzgeber allerdings seit mehr als zwölf Jahren nicht geliefert.  Das ist nicht überraschend: Auch Geflüchtete im AsylbLG-Bezug sind Menschen, die alle Bedarfe haben, die Menschen nun einmal haben. Dass die Asylbewerberleistungen nicht bedarfsdeckend sind, haben PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Berlin 2022 ausführlich analysiert. Zahlreiche Organisationen kritisieren das Asylbewerberleistungsgesetz insgesamt als verfassungswidrig und fordern seine Abschaffung.



Muster: Untätigkeitsklage im Asylverfahren

Viele Asylsuchende warten unglaublich lange bis das BAMF über ihren Asylantrag entscheidet. Dabei soll das BAMF innerhalb von sechs Monaten eine Entscheidung treffen und davon gibt es nur wenige Ausnahmen (§ 24 Abs. 4 AsylG). Für Geflüchteten, die auf jeden Fall eine positive Entscheidung des BAMF bekommen werden, macht es Sinn, eine Untätigkeitsklage anzudrohen und in die Wege zu leiten, wenn das BAMF weiterhin nicht reagiert.

Eine Untätigkeitsklage muss gut vorbereitet sein. Deshalb hat SAGA zwei Muster entworfen mit einer Anleitung. Die Anleitung besteht aus einer Mischung aus Arabisch, Deutsch und Englisch. Bitte die Untätigkeitsklage nur nach vorheriger Beratung in die Wege leiten. Die Anleitung muss sorgfältig durchgelesen werden. Bei Fragen nehmen Sie gerne unsere Beratung in Anspruch.



Forderungspapier: Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan

Das Bundesaufnahmeprogramm (BAP) für besonders gefährdete Afghan*innen soll eingestellt werden. Dabei sind nicht mal ein Bruchteil aller Personen eingereist, wie das Programm vorgesehen hatte. Bis Herbst 2024 sind lediglich 682 Personen eingereist, 3082 Personen warten mit einer Aufnahmezusage auf die Einreise und ca. 17.000 Personen wurden vorausgewählt und kontaktiert.

Im Haushaltsentwurf für 2025 ist kein Budget mehr für das BAP vorgesehen. Dies widerspricht dem Koalitionsvertrag. Etliche Afghan*innen sind weiterhin extrem bedroht und verfolgt. Aufnahmezusagen würden verfallen. Personen im Aufnahmeprozess würden in Pakistan steckenbleiben.

Deshalb fordern 13 Organisationen die Fortführung des BAP.