Jetzt Bildungsteilhabe von Geflüchteten sichern!

Geflüchtete Kinder und Jugendliche seien von den Beschränkungen während der Coronakrise besonders hart getroffen worden, erklärten der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) e.V., die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), die Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL am Freitag in Berlin. Mit Blick auf die schrittweise Wiederaufnahme des Regelunterrichts an Schulen fordern die Organisationen von den Landesregierungen sofortige Maßnahmen zur Unterstützung von geflüchteten Schüler*innen, um ihre Bildungsteilhabe zu gewährleisten. Sie warnten davor, dass sich die ohnehin bestehenden Bildungsungerechtigkeiten im Zuge der Corona-Pandemie verschärften. Strukturellen Benachteiligungen müsse dringend entgegenwirkt werden.

Den Kindern und Jugendlichen in Sammelunterkünften fehlten wesentliche Grundvoraussetzungen, um am digitalen Fernunterricht teilzunehmen und es gäbe keine verlässlichen Unterstützungsstrukturen, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe. So etwa sei in den Unterkünften für Geflüchtete in der Regel kein WLAN im Wohnbereich verfügbar, Laptops oder Computer und Drucker seien selten vorhanden, Internetkontingente auf Handys nach wenigen Tagen verbraucht. Zudem lebten Familien häufig auf engstem Raum, was Kindern und Jugendlichen das Lernen grundsätzlich erschwere. Angesichts pandemiebedingt verschlossener Gemeinschaftsbereiche existierten meist keinerlei Rückzugsmöglichkeiten mehr. Ehrenamtliche Unterstützungsangebote, wie z.B. zur Hausaufgabenhilfe, wurden stark eingeschränkt und Eltern seien wegen fehlender Deutsch-Kenntnisse überfordert, ihre Kinder beim Lernen zu unterstützen.

Auch unbegleitete Minderjährige und junge alleinstehende Volljährige in Jugendhilfeeinrichtungen litten aufgrund der Corona-Beschränkungen verstärkt unter mangelnder Betreuung und Unterstützung durch Ehrenamtliche. Ihnen fehlten in besonderem Maße die sozialen Kontakte außerhalb der Einrichtungen – mit entsprechend negativen Auswirkungen auf Lernmotivation und ‑erfolge.

Vor diesem Hintergrund mahnten Landesflüchtlingsräte, PRO ASYL, BumF e.V. und GEW die verantwortlichen Akteure in den Ländern, schnell zu handeln. Es gelte, sowohl die digitale Infrastruktur in den Unterkünften auszubauen als auch geeignete Lernräume sowie multiprofessionelle Unterstützungsangebote zur Verbesserung der Bildungsteilhabe zu schaffen. „Bildung darf nicht warten“ – erinnerte GEW-Vorsitzende Tepe in diesem Zusammenhang. Es dürfe keine weitere Zeit verloren werden, um geflüchteten Schüler*innen den Anschluss im neuen Schuljahr zu ermöglichen. Daher müssten in den Sommerferien nicht nur eine adäquate technische Ausstattung zur Verfügung gestellt und Vorkehrungen für einen eventuellen erneuten Lockdown getroffen werden. Ebenso wichtig seien zusätzliche, außerschulische Förder- und Lernangebote, welche das digitale Lernen in Willkommens- oder Vorbereitungsklassen sowie den Übergang in Regelklassen erleichtern.


Zur Voraussetzung der 12-monatigen Vorduldungszeit für die Beschäftigungsduldung

Die Landesregierung hatte im April 2020 eine Initiative zur Änderungen des Aufenthaltsgesetz bezüglich der Voraussetzung der 12-monatigen Vorduldungszeit für die Beschäftigungsduldung in den Bundesrat eingebracht. Der Änderungsvorschlag beinhaltet, dass Geflüchteten, die vor dem 29.02.2016 eingereist sind, Zeiten in Aufenthaltsgestattung auf die 12-monatige Vorduldungszeit angerechnet werden.

Am 03.07.2020 hat der Bundesrat der Initiative zugestimmt und bittet mit dieser Entschließung die Bundesregierung, eine Änderung in § 60d AufenthG (Beschäftigungsduldung) vorzunehmen. Der Flüchtlingsrat begrüßt die Entschließung und gibt gleichzeitig zu bedenken, dass mit einem weiteren Stichtag (29.02.2016) einer Vielzahl von Betroffenen in der Praxis nicht nachhaltig weitergeholfen wird. Selbst wenn die Bundesregierung eine entsprechende Gesetzesänderung vornimmt, werden viele Geduldete, welche die 12-monatige Vorduldungszeit noch nicht erfüllen, sich weiterhin an die Härtefallkommission wenden müssen.


655 Abschiebungen im ersten Halbjahr 2020

655 Personen wurden im ersten Halbjahr 2020 aus Baden-Württemberg abgeschoben. Häufigstes Zielland war dabei Albanien mit 75 Abschiebungen, gefolgt von Italien mit 70 Abschiebungen, die allerdings allesamt im ersten Quartal stattfanden – bevor die Dublin-Überstellungen aufgrund der Coronavirus-Pandemie ausgesetzt wurden. Insgesamt ist – vor allem bedingt durch die Coronavirus-Situation, die Anzahl der Abschiebungen im Vergleich zum ersten Quartal deutlich gesunken. Von den 141 Abschiebungen, die im zweiten Quartal stattfanden, entfiel die Mehrheit auf die Sammelabschiebungen nach Georgien (27. Mai, 29 Personen), Serbien und Nordmazedonien (28 Mai, 23 Personen), Albanien (17. Juni, 26 Personen) und in den Kosovo (29. Juni, 28 Personen).

Abschiebungen nach Zielstaat

Albanien 75
Italien 70
Kosovo 50
Serbien 45
Georgien 36
Bosnien-Herzegowina 30
Pakistan 27
Frankreich 26
Nordmazedonien 24
Algerien 21
Nigeria 16
Rumänien 16
Afghanistan 15
Tunesien 15
Russische Föderation 14
Türkei 14
Kroatien 13
Österreich 13
Polen 12
Gambia 11
Portugal 11
Schweiz 11
Spanien 11
Bulgarien 7
Kamerun 7
Bulgarien 6
Litauen 5
Malta 5
Marokko 5
Schweden 5
Niederlande 4
Griechenland 3
Iran 3
Slowakische Republik 3
Slowenien 3
Ungarn 3
Armenien 2
Indien 2
Ukraine 2
Vietnam 2
Benin 1
Brasilien 1
China 1
Finnland 1
Ghana 1
Großbritannien 1
Kenia 1
Luxemburg 1
Moldawien 1
Thailand 1
Tschechische Republik 1
USA 1

Gesamt: 655

Abschiebungen nach Staatsangehörigkeit

Albanien 75
Nigeria 56
Kosovo 50
Serbien 45
Georgien 36
Afghanistan 30
Bosnien-Herzegowina 30
Pakistan 27
Irak 25
Algerien 24
Gambia 24
Nordmazedonien 24
Russische Föderation 23
Tunesien 23
Türkei 22
Guinea 16
Rumänien 14
Kamerun 12
Somalia 9
Syrien 9
Bulgarien 7
China 6
Polen 6
Eritrea 5
Litauen 5
Marokko 5
Italien 4
Kroatien 4
Togo 4
Frankreich 3
Indien 3
Portugal 3
Slowakische Republik 3
Ungarn 3
Armenien 2
Ghana 2
Griechenland 2
Ukraine 2
Vietnam 2
Benin 1
Brasilien 1
Großbritannien 1
Kenia 1
Moldawien 1
Niederlande 1
Senegal 1
Sierra Leone 1
Thailand 1
USA 1

Gesamt: 655


Fünf Jahre nach dem Sommer der Flucht – #offengeht

Zivilgesellschaftliche Organisationen ziehen in einer von PRO ASYL, der Diakonie Hessen und dem Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz initiierten Erklärung eine Bilanz der Aufnahme von Geflüchteten seit 2015. Unterzeichnet haben die Erklärung unter anderen der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Neuen Deutschen Medienmacher, landesweite Flüchtlingsräte sowie zahlreiche weitere Organisationen der Asyl- und Integrationsarbeit auf Bundes- und Landesebene.

„Menschen sind gekommen und das war gut so!“

Menschen sind gekommen, weil sie vor Bomben und Kugeln, vor Terror und politischer Verfolgung, vor Folter und Misshandlung fliehen mussten. Und Menschen haben sie aufgenommen! Der lange Sommer der Flucht im Jahr 2015 traf auf eine lebendige Humanität, Empathie und die Idee der Menschenrechte verwirklichende Zivilgesellschaft. Schon das allein ist eine Erfolgsgeschichte.

Aus Flüchtlingen sind seitdem Kolleg*innen, Nachbar*innen und Freund*innen geworden, die Deutschland vielfältiger und offener machen. Die Angsterzählungen von Rechtspopulist*innen und die Politik der Abschreckung, Ausgrenzung und Entrechtung von Flüchtlingen, die dem »Sommer des Willkommens« unmittelbar folgte, haben zu diesem Erfolg nichts beigetragen.

„Während die Politik debattierte, machten sich Zehntausende in Deutschland buchstäblich über Nacht auf, um gravierende Leerstellen in der Aufnahme und Versorgung der Geflüchteten zu füllen“, heißt es in der Erklärung. An vielen Stellen hat die Politik sich gegen das neue zivilgesellschaftliche Engagement gewendet. Rechtliche Hürden wurden aufeinandergetürmt. Wohnsitzauflagen verhindern noch größere Erfolge bei der Integration. Die Angst vor vielen Familienangehörigen auf der Flucht und vor allem die Angst vor Rassist*innen und Rechtsextremen in den Parlamenten bestimmte große Teile der Gesetzgebung. Statt die Bereitschaft der Vielen, aktiv und kreativ an der Bewältigung neuer Herausforderungen mitzuarbeiten, positiv zu würdigen und für die Weiterentwicklung dieser Gesellschaft zu nutzen, wurde ihr Engagement an vielen Stellen behindert, zermürbt und ausgebremst.

Aber die Erfahrungen seit 2015 zeigen: #offengeht!

Die Unterzeichnenden fordern:

#offengeht: Der Zugang zum Asylrecht muss an Europas Grenzen gewährleistet sein. Menschenrechtswidrige Push-Backs, direkte Abschiebungen ohne Prüfung eines Asylantrages – durch Griechenland oder andere EU-Mitgliedstaaten – müssen aufhören.

#offengeht: Wir können und wir sollten eine erhebliche Zahl von Geflüchteten aufnehmen, die heute in Elendslagern auf den griechischen Inseln und an anderen Orten an der europäischen Außengrenze verzweifeln.

#offengeht: Viele Flüchtlingsunterkünfte in den Kommunen stehen zurzeit leer. Andere können kurzfristig reaktiviert werden. Es gibt hinreichend Ressourcen, Kapazitäten und Kompetenzen in Deutschland, um weitere Flüchtlinge aufzunehmen und unserer internationalen Verantwortung für den Flüchtlingsschutz nachzukommen.

#offengeht: Die Situation in den Hauptherkunftsländern von Flüchtlingen wird in absehbarer Zeit nicht besser werden, weder in Syrien noch im Irak, Afghanistan, Eritrea, Somalia oder der Türkei. Darum sollte nicht auf Abschiebungen gesetzt werden, sondern auf Integration vom ersten Tag an.

#offengeht: Asylsuchende müssen so schnell wie möglich in die Kommunen verteilt werden, um ihre Unterstützung und Integration zu fördern.

#offengeht: Die Vielfaltsfähigkeit zentraler Institutionen und Einrichtungen muss gezielt gefördert werden, nicht nur im Blick auf neu ankommende Geflüchtete, sondern für alle in einer heterogener werdenden Migrationsgesellschaft.

#offengeht: Unterschiedliche Rechtsstatus hier lebender Menschen müssen möglichst zügig angeglichen werden. Statt neue und noch schlechtere Duldungsstatus einzuführen, sollte jede*r spätestens nach fünf Jahren Aufenthalt den »Langheimischen« rechtlich gleichgestellt werden.

#offengeht: Damit alle gleichberechtigt an der Gestaltung der Lebensverhältnisse im Gemeinwesen teilnehmen können, sollten demokratische Rechte nicht an der Staatsangehörigkeit, sondern am Wohnort anknüpfen. Eine »Wohnbürgerschaft« bedeutet unter anderem, dass jede*r ein bedingungsloses Wahlrecht hat an dem Ort, an dem sie*er lebt.

#offengeht: Das hat die Gesellschaft in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten wiederholt bewiesen, während der Kriege im ehemaligen Jugoslawien in den 1990er Jahren zum Beispiel, als Deutschland hunderttausende Flüchtlinge aufgenommen hat, nach dem Militärputsch in der Türkei 1980 und bei der Aufnahme von mehr als 12 Millionen Geflüchteter nach dem Zweiten Weltkrieg. In einer viel wohlhabenderen Gesellschaft als damals bekräftigen wir: #offengeht auch heute!

Die Diakonie Hessen, der Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz und PRO ASYL rufen dazu auf, vor Ort in Veranstaltungen die gesellschaftlichen Entwicklungen seit 2015 zu bilanzieren und auf dieser Grundlage Zukunftsperspektiven und Forderungen zu entwickeln. Eine gute Gelegenheit hierfür ist der Tag des Flüchtlings, der im Rahmen der Interkulturellen Woche begangen wird und dieses Jahr am 2. Oktober stattfindet.


Familiennachzug aus Drittstaaten wieder möglich

Das Bundeskabinett hat am 01. Juli 2020 die schrittweise Aufhebung der geltenden Reisebeschränkungen aus Drittstaaten nach Deutschland beschlossen. Aufgrund des Beschlusses ist u.a. die Einreise zum Zwecke der Familienzusammenführung wieder uneingeschränkt möglich. Für Inhaber*innen eines abgelaufenen bzw. in Kürze ablaufenden Visums besteht ggf. die fristgebundene Möglichkeit einer vereinfachten Neuausstellung („Neuvisierung“). Diese muss innerhalb eines Monats beantragt werden. Informationen ab wann die Frist für Neuvisierung beginnt, müssen den Internetseiten der jeweils zuständigen Auslandsvertretung entnommen werden (Türkei und Beirut). Immerhin können Eltern zu inzwischen volljährig gewordenen UMF trotzdem noch einreisen, selbiges gilt für die Einreise von im Ausland volljährig gewordenen Kindern, wenn beim Erstantrag des Visums die Betroffenen noch minderjährig waren und sich die übrigen Umstände nicht geändert haben.


Bundesregierung setzt als einziges Land Dublin-Abschiebungen in Corona-Krise aus

Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Dublin-Verfahren während der Corona-Krise, gestellt von der grünen Bundestagsfraktion, geht hervor, dass Deutschland als einziges Land in der EU die Überstellungsfristen eingefroren hat. Damit bezweckt die Bundesregierung, dass die sechsmonatige Überstellungsfrist pausiert wird, sodass Deutschland nicht für Asylverfahren von Geflüchteten zuständig wird, die wegen der Corona-Pandemie nicht in das jeweilige europäische Land abgeschoben werden konnten. Gegen dieses unsolidarisches Handeln und rechtlich fragwürdige Praxis haben etwa 9000 Personen geklagt. Insgesamt waren 21.735 Personen mit Dublin-Verfahren vom BAMF angeschrieben worden. In 2.600 Fällen ist die sechsmonatige Überstellungsfrist inzwischen abgelaufen und Deutschland wäre eigentlich zuständig. Übrigens: Seit Juni sind Überstellungen in einige europäische Länder wieder möglich.


Neuerdings Abschiebungsverbote für Afghanen

In den vergangenen Wochen haben mehrere baden-württembergische Verwaltungsgerichte festgestellt, dass für
gesunde, arbeitsfähige und alleinstehende junge Männer ein Abschiebungsverbot für Afghanistan besteht, da sie nicht in der Lage sein dürften, sich das Existenzminimum zu sichern. Grund ist, dass sich die Situation vor allem in Kabul aufgrund der Coronavirus-Pandemie signifikant verschlechtert hat. Vor diesem Hintergrund spricht vieles dafür, dass Menschen aus Afghanistan, deren Asylanträge endgültig abgelehnt wurden, die also keine Aufenthaltsgestattung mehr besitzen, Folgeanträge bzw. Wiederaufgreifensanträge (Anträge auf Feststellung eines Abschiebungsverbots) stellen sollten. Wir empfehlen hierzu die Kontaktaufnahme mit einer Beratungsstelle oder einem Anwalt / einer Anwältin.


Weitere Verwaltungsgerichte halten Aussetzung von Dublin-Fristen für europarechtswidrig

Nachdem bereits Ende Mai das Verwaltungsgericht Schleswig die Aussetzung der Vollziehbarkeit von Abschiebungsanordnungen in Dublin-Verfahren während der Corona-Pandemie als europarechtswidrig eingestuft hatte, haben sich nun das VG Potsdam (Entscheidung vom 12. Juni, Az: VG 2 K 3425/18.A) und das VG Berlin (Entscheidung von 22. Juni, Az: VG 25 L 123/20A) dieser Rechtsauffassung angeschlossen. Der Versuch des BAMF, durch Aussetzung der Vollziehbarkeit zu verhindern, dass Überstellungsfristen ablaufen während keine Überstellungen möglich sind, ist nach Auffassung der Gerichte nicht mit Unionsrecht vereinbar. Betroffene Personen, derer es viele geben dürfte, haben damit gute Argumente, um sich auf den Fristablauf und den Übergang der Zuständigkeit für das Asylverfahren auf Deutschland zu berufen und sollten sich zu diesem Zweck mit einem Anwalt / einer Anwältin oder einer Beratungsstelle in Verbindung setzen.