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Neue Kontaktadresse für Beratung von Hauptamtlichen

Der Flüchtlingsrat organisiert seine Beratungsarbeit für Hauptamtliche neu.

Ab sofort werden alle Hauptamtlichen gebeten, ihre Anfragen per Email an die Adresse hauptamtlichenberatung@fluechtlingsrat-bw.de zu schicken, anstatt uns telefonisch oder per Email an info@fluechtlingsrat-bw.de zu kontaktieren.

Auf diesem Wege werden wir die Beratung von Ehrenamtlichen und Geflüchteten, die über das vom Land Baden-Württemberg geförderte Projekt „Aktiv für Integration“ finanziert wird, von der Beratung von Hauptamtlichen trennen. Für Letztere gibt es keine Projektförderung. Diese Arbeit wird direkt aus Eigenmitteln des Vereins finanziert, vor allem aus den Mitgliedsbeiträgen der Organisationen, die Organisations-Fördermitgliedschaften haben. Dementsprechend werden selbstverständlich die Anfragen von Mitarbeiter*innen jener Organisationen prioritär beantwortet. Des Weiteren priorisieren wir Anfragen von Hauptamtlichen, die als Privatperson Mitglied sind. Wir bitten Hauptamtliche, stets am Anfang Ihrer E-Mail-Anfrage kurz darauf hinweisen, ob Sie uns entweder durch eine private Mitgliedschaft unterstützen oder ob ihr Arbeitgeber Organisationsfördermitglied bei uns ist.

Es ist uns nicht leichtgefallen, die Beratung von Hauptamtlichen von der allgemeinen Beratung zu trennen. Wir wissen um den enormen Bedarf, geraten aber personell und finanziell an unsere Grenzen. Unterstützen Sie die Hauptamtlichen-Beratung und werden Sie oder Ihr*e Arbeitgeber*in Mitglied bei uns. Weitere Informationen zur Organisations-Fördermitgliedschaft beim Flüchtlingsrat Baden-Württemberg und Hintergründe zur Frage unseres Umgangs mit Beratungsanfragen von Hauptamtlichen finden Sie hier.


Neues Projekt „Perspektive durch Partizipation“

Der Flüchtlingsrat startet mit dem neuen Projekt „Perspektive durch Partizipation“ in das Jahr 2022. Das Projekt zielt darauf ab, ehrenamtlich Engagierte, die besonders schutzbedürftige Geflüchtete unterstützen, umfassend zu sensibilisieren und zu schulen. Der Begriff der besonders schutzbedürftigen Geflüchteten umfasst unter anderem folgende Personengruppen:  

  • (unbegleitete) minderjährige Flüchtlinge
  • LSBTTIQ-Geflüchtete
  • Personen, die Opfer von Folter, Vergewaltigung oder sonstigen schwerwiegenden Formen psychischer, körperlicher oder sexueller Gewalt geworden sind
  • Menschen mit Behinderung
  • ältere Menschen
  • Opfer von Menschenhandel
  • Personen mit schweren körperlichen oder psychischen Erkrankungen

Diese sehr unterschiedlichen Personengruppen haben diverse und sehr spezielle Bedürfnisse und stehen regelmäßig vor enormen Herausforderungen. Die durch das Projekt beratenen und geschulten Ehrenamtlichen sollen daher als Multiplikator*innen fungieren, indem sie ihr neu erworbenes Wissen in ihre Unterstützungsarbeit einfließen lassen und an besonders schutzbedürftige Geflüchtete weitergeben. Darüber hinaus trägt das Projekt zum Empowerment besonders schutzbedürftiger Geflüchteter bei, indem diese in die Konzeption und Umsetzung der Projektaufgaben einbezogen werden.

Angebote des Flüchtlingsrats im Rahmen des Projekts

Im Laufe der kommenden drei Jahre (2022-2024) stellen wir im Rahmen des Projektes folgendes Angebot zur Verfügung:

  • Erst- und Verweisberatung

Ehrenamtlich Engagierte, die besonders schutzbedürftige Geflüchtete unterstützen, können entsprechenden Beratungsanfragen gerne ab dem 15. Februar 2022 per E-Mail an partizipation@fluechtlingsrat-bw.de richten. Inhaltlich liegt unsere größte Expertise auf Fragestellungen im Kontext des Asyl-, Asylbewerberleistungs- und Aufenthaltsgesetzes. Im Rahmen des Projektes bauen wir unsere Kontakte zu Fachberatungsstellen aus, sodass wir zielgerichtet weiterverweisen können, wenn wir ein Anliegen nicht selbst bearbeiten können. 

  • Informationsmaterialien

Außerdem werden wir im Rahmen des Projektes kompakte Arbeitshilfen online und/oder als Printversion erstellen, welche als praktische Hilfestellung bei der Unterstützung besonders schutzbedürftiger Geflüchteter dienen können.

  • Fortbildungen

Der Flüchtlingsrat führt vor Ort Fortbildungen für Ehrenamtliche durch, die die Belange besonders Schutzbedürftiger adressieren. Gerne bieten wir solche Veranstaltungen vor allem in ländlichen Regionen Baden-Württembergs an, um einen Beitrag zum Ausbau der dortigen Unterstützungsstrukturen zu leisten. Darüber hinaus werden wir Online-Seminare anbieten.

  • Workshops Selbstreflexion & Selbstfürsorge:

Workshops zur Selbstreflexion und Selbstfürsorge im Ehrenamt ergänzen unser Angebot und tragen supervisorische Ansätze in die Arbeit der Ehrenamtskreise hinein. In diesem Rahmen wollen wir, mit der Unterstützung von Expert*innen, psychosoziale Themen erörtern und reflektieren sowie Handlungsstrategien erproben.

  • Vernetzungstreffen:

Durch regionale Vernetzungstreffen möchten wir ehrenamtlich Engagierten ermöglichen, ihre Erfahrungen in Bezug auf die Begleitung besonders schutzbedürftiger Geflüchteter auszutauschen.

Sollten Sie Interesse an einer Fortbildung, einem Workshop oder einem Vernetzungstreffen in Ihrer Region haben, wenden Sie sich gerne mit einer themenspezifischen Anfrage an partizipation@fluechtlingsrat-bw.de.

Unseren Projektflyer finden sie hier: Flyer Perspektive durch Partizipation

Dieses Projekt wird gefördert durch die Aktion Mensch. Dank der zahlreichen Spenden von Unterstützer*innen können wir die Finanzierung des Eigenanteils im Projekt in den kommenden Jahren gewährleisten und das Projekt wie geplant umsetzen.


BW: Mittelstandspreis für soziale Verantwortung

Viele Unternehmen in Baden-Württemberg leben eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung. Sie vereinbaren gesellschaftliches Engagement mit wirtschaftlichem Erfolg und sichern so ihre Zukunftsfähigkeit in dynamischen Zeiten. Mit innovativen „Corporate Social Responsibility“ (CSR)-Aktivitäten und Kooperationspartnern aus dem Dritten Sektor gehen sie gesellschaftliche Herausforderungen aktiv an. Deshalb sind sie von unschätzbarem Wert für unsere Gesellschaft.

Der Mittelstandspreis für soziale Verantwortung in Baden-Württemberg zeigt, welche Stärke verantwortungsvolles Unternehmertum auch in Krisenzeiten hat und zeichnet am 5. Juli 2022 vorbildliche CSR-Aktivitäten aus. Die Lea-Trophäe für herausragendes gesellschaftliches Engagement wird damit bereits zum 16. Mal verliehen.

Der Preis steht unter der Schirmherrschaft von Frau Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut MdL, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Bischof Dr. Gebhard Fürst (Diözese Rottenburg-Stuttgart), Erzbischof Stephan Burger (Erzdiözese Freiburg) sowie den Landesbischöfen Dr. h. c. Frank Otfried July (Evangelische Landeskirche Württemberg) und Prof. Dr. Jochen Cornelius-Bundschuh (Evangelische Landeskirche Baden).

Ab sofort können sich alle baden-württembergischen Unternehmen mit maximal 500 Vollbeschäftigten bewerben, die in Kooperation mit einer Organisation aus dem Dritten Sektor, z. B. einem Wohlfahrtsverband, einem Verein oder einer Umweltinitiative gemeinsam ein Projekt zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen realisiert haben. Bewerbungsschluss ist der 31. März 2022.

Fragen zum Bewerbungsverfahren richten Sie bitte an die Geschäftsstelle des Mittelstandspreises für soziale Verantwortung in Baden-Württemberg, c/o DiCV Rottenburg-Stuttgart e.V., Brigitte Volz, Strombergstraße 11, 70188 Stuttgart, Tel: 0711/ 2633-1147, E-Mail: info@mittelstandspreis-bw.de.

Weitere Angaben rund um die Auszeichnung finden Sie hier. Unter www.lea-bw.de haben Sie direkten Zugriff auf das Online-Bewerbungsportal.


Stuttgart: Info-Café geflüchtete Frauen

Das Fraueninformationszentrum (FIZ) Stuttgart bietet seit Januar 2022 ein INFO-CAFÉ für geflüchtete Frauen an. Es wird kostenlose und anonyme Beratung zum Asylverfahren auf Englisch, Deutsch und teilweise Französisch angeboten. Zusätzliche Sprachen sind bei Bedarf möglich. Fragen zum Asylverfahren, zur Duldung oder bei einer Ablehnung des Asylantrags können beantwortet und nach Problemlösungen gesucht werden. Zudem soll das Café ein sicheren Ort für geflüchtete Frauen bieten, um sich auszutauschen und Erfahrungen zu teilen.

Es braucht keine Registrierung und geflüchtete Frauen sind herzlich eingeladen teilzunehmen.
Die Terminen finden Sie hier.

  • Flyer (english): Info-Café for refugee women at FIZ in Stuttgart

Online-Seminar „Die Beschäftigungsduldung“

Die Beschäftigungsduldung wurde zum 1. Januar 2020 eingeführt und stellt eine Möglichkeit dar, von der Duldung in einen festen Aufenthalt zu kommen. Man muss jedoch viele Voraussetzungen erfüllen, um die Beschäftigungsduldung zu erhalten. Mit den Voraussetzungen und der Praxis in Baden-Württemberg beschäftigen wir uns in dieser Fortbildung. Die Veranstaltung richtet sich an ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit tätige Personen.

Referentin: Melanie Skiba (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)

Die Teilnahme am Online-Seminar erfolgt am PC. Sie benötigen dazu einen gängigen Internetbrowser, eine stabile Internetverbindung und einen Kopfhörer bzw. Lautsprecher. Das Online-Seminar wird mit Zoom durchgeführt. Die Anmeldung ist geschlossen, eine Teilnahme ist aber noch möglich. Schreiben Sie dazu bitte eine Email an info@fluechlingsrat-bw.de.

Für die Teilnahme an kostenlosen Online-Seminaren stellen wir keine Teilnehmendenbestätigung aus.

Dieses Online-Seminar wird in Kooperation mit dem Landratsamt Rems-Murr-Kreis und findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Justiz und Migration“.


Online-Seminar „Der Weg zum deutschen Pass“

In dieser Veranstaltung geht es um die Möglichkeiten von Geflüchteten mit befristeter Aufenthaltserlaubnis bzw. unbefristeter Niederlassungserlaubnis, sich einbürgern zu lassen, also einen deutschen Pass zu erhalten. Es werden die verschiedenen Arten der Einbürgerung sowie ihre jeweiligen Voraussetzungen vorgestellt und erklärt.

Das Seminar richtet sich an ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit tätige Personen. Grundkenntnisse zum Thema Niederlassungserlaubnis sind wünschenswert, da Informationen zur Niederlassungserlaubnis in der Veranstaltung nicht eingeschlossen sind. Personen ohne entsprechende Vorkenntnisse sind herzlich eingeladen, eine Aufzeichnung zu dem Thema anzusehen.

Die Teilnahme am Online-Seminar erfolgt am PC. Sie benötigen dazu einen gängigen Internetbrowser, eine stabile Internetverbindung und einen Kopfhörer bzw. Lautsprecher. Das Online-Seminar wird mit Zoom durchgeführt. Die Anmeldung ist geschlossen, eine Teilnahme ist aber noch möglich. Schreiben Sie dazu bitte eine Email an info@fluechlingsrat-bw.de.

Für die Teilnahme an kostenlosen Online-Seminaren stellen wir keine Teilnehmendenbestätigung aus.

Referentin: Melanie Skiba (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)

Das Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Justiz und für Migration.


Aktualisierte Arbeitshilfe zu Familiennachzug

Der Deutsche Caritasverband hat die praxisnahe Arbeitshilfe zum Familiennachzug aktualisiert. Sie richtet sich vor allem an Berater*innen in der Geflüchtetenarbeit. Sie beinhaltet sowohl allgemeine Hintergrundinformationen als auch konkrete Tipps für die Beratung. Zu Beginn werden rechtliche Begriffe und aufenthaltsrechtliche Regelungen erklärt. Im Hauptteil werden Empfehlungen für die Beratungspraxis anhand von konkreten Fallkonstellationen gegeben. Neu aufgenommen wurden in diese Auflagen die aufenthaltsrechtliche Situation der Nachgezogenen nach der Einreise sowie der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten. Am Ende der Broschüre finden sich nützliche Musterschreiben und Vorlagen.


Kampagnenseite zu Pushbacks

Das Wort „Pushback“ wurde zum Unwort des Jahres 2021 gekürt. Der Begriff verharmlose eine menschenrechtswidrige Praxis, die Flüchtenden die Möglichkeit nimmt, das Menschen- und Grundrecht auf Asyl wahrzunehmen. Die europäische Linke im EU Parlament hat nun zum Thema Pushbacks eine Kampagnenseite erstellt. Hier findet sich eine ausführliche Dokumentation „The Blackbook of Pushbacks“, welche die illegale Rückführungspraxis der EU von über 12.000 Menschen aufzeigt. Die 2004 gegründete „Grenzschutzagentur Frontex“ der EU ist dabei für den Großteil der Zurückdrängungen von und Übergriffe auf Flüchtende verantwortlich.



Das Ausländerzentralregister: Unkontrollierte Datensammlung

Das Ausländerzentralregister ist ein Register der öffentlichen Verwaltung. Hier werden personenbezogene Daten zu jeder Person gespeichert, die ohne deutsche Staatsbürgerschaft in Deutschland lebt. Das sind 26 Millionen Datensätze, auf die mehr als 16.000 öffentliche Stellen und Organisationen Zugriff haben. Beispielsweise Ausländerbehörden, Polizei- und Strafverfolgungsbehörden, Nachrichtendienste, Jobcenter, Jugendämter und Gerichte. Die Menge und die Art der gespeicherten Daten, sowie die Zugriffsrechte darauf sind höchst bedenklich.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat zwei Dokumente zur Datensammlung im Ausländerzentralregister herausgebracht. Eine Studie zeigt, dass kaum Mechanismen zum Schutz besonders sensibler Daten existieren und das Missbrauchspotenzial enorm ist. Gerade von Geflüchteten finden sich viele sensible Daten, wie beispielsweise Asylbescheide und Gerichtsentscheidungen. Ein Rechtsgutachten kommt zum Ergebnis, dass weite Teile des Ausländerzentralregistergesetzes gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das Diskriminierungsverbot und europarechtliche Vorgaben zum Datenschutz verstoßen. Die Datensammlung ist nämlich nicht auf ein erforderliches und verhältnismäßiges Maß beschränkt. Besonders die Speicherung von Asylbescheiden verletzt das Verhältnismäßigkeitsprinzip, da sie Angaben zu Krankheiten, sexueller Orientierung und politischen Überzeugungen enthalten können.


Afghanische Asylsuchende: Zugang zu Integrationskursen

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat mitgeteilt, dass Afghan*innen während des laufenden Asylverfahrens zu Integrationskursen zugelassen sind.

Der Zugang zu Integrationskursen für Personen im Asylverfahren ist stark eingeschränkt. So dürfen nur Asylsuchende aus bestimmten Ländern mit einer sogenannten „guten Bleibeperspektive“ Integrationskurse besuchen. Das waren bisher nur Personen aus Syrien, Eritrea und Somalia. Ausgenommen sind Asylsuchende aus diesen Ländern in einem sogenannten Dublin-Verfahren. Hier wird abgewartet, ob die Zuständigkeit für das Asylverfahren an Deutschland übergeht oder die Person in einem anderen europäischen Land ihr Asylverfahren durchlaufen muss. Geflüchtete aus anderen Herkunftsstaaten erhalten einen Zugang in der Regel erst nach einer Anerkennung im Asylverfahren. Das Bundesinnenministerium geht jetzt davon aus, dass Afghan*innen absehbar nicht mehr nach Afghanistan zurückkehren können und deshalb sollen sie die Möglichkeit erhalten, so früh wie möglich einen Integrationskurs zu besuchen.

Bereits im November 2021 haben afghanische Asylsuchende zu berufsbezogenen Sprachkurse, die über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert werden, Zugang erhalten.