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Vernetzungstreffen Crailsheim

Liebe Engagierte im Landkreis Schwäbisch Hall,

hiermit laden wir Sie gemeinsam mit der Stadt Crailsheim ganz herzlich zu einem regionalen Austauschtreffen für Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit ein! Das Vernetzungstreffen findet am Samstag, den 30. Oktober 2021, in Crailsheim statt.

Während der Pandemie war der Raum für Begegnungen stark eingeschränkt. Mit dieser Veranstaltung möchten wir Ihnen daher ermöglichen, andere Engagierte in Schwäbisch Hall endlich wiederzutreffen, kennenzulernen, sich zu vernetzen und auszutauschen. Das Vernetzungstreffen soll Ihnen Gelegenheit geben, miteinander ins Gespräch zu kommen, Ideen, Erfahrungen und Problemstellungen zu teilen sowie Aktionen, Projekte und Vorgehensweisen zu planen. Außerdem bieten wir Ihnen einen spannenden Input-Vortrag zum Thema Nähe und Distanz im Ehrenamt sowie einen Überblick über Angebote für Ehrenamtliche in Ihrer Region.

Wir haben uns das folgende Programm für Sie überlegt:

10:00 – 10:30 Uhr: Begrüßung

10:30 – 11:30 Uhr: Input „Den Balanceakt meistern – Umgang mit Nähe und Distanz im interkulturellen Ehrenamt“

Referentin: Frau Marion Martin (Fachleiterin Solidarität – Caritas Biberach-Saulgau)

Oft geraten ehrenamtlich Engagierte in die Situation, mehr zu tun als ihnen selbst gut tut. Wenn sie „Nein!“ sagen, wahren sie zwar ihre persönlichen Grenzen; das ungute Gefühl, eine Hilfeanfrage abgelehnt zu haben, bleibt aber meistens trotzdem. Dieses Dilemma tritt gerade im Bereich des interkulturellen Ehrenamts verstärkt auf, wo sich zwischen den Beteiligten oft eine persönliche Beziehung entwickelt. Der Vortrag will Hilfestellungen geben, wie das Engagement entsprechend der eigenen Möglichkeiten gestaltet werden kann und wie die persönlichen Beziehungen in einer guten Balance gehalten werden können.

11:30 – 12:00 Uhr: Vorstellung „Angebote für Ehrenamtliche im Landkreis Schwäbisch Hall und in der Stadt Crailsheim“

Referent/in: Herr Quoc Do (Integrationsbeauftragter – Landkreis Schwäbisch Hall), Frau Kamilla Schubart (Integrationsbeauftragte – Stadt Crailsheim)

12:00 – 12:30 Uhr: Mittagspause (inkl. Snacks)

12:30 – 14:00 Uhr: Arbeitsgruppen im Welt-Café Format

Wir werden Sie je nach Interesse in fünf bis sechs themenspezifische Arbeitsgruppen einteilen. Hier haben Sie die Möglichkeit sich über das jeweilige Thema auszutauschen. Folgende Themen werden dabei unter anderem zur Auswahl stehen: 

  • Ideen zur Akquise von neuen Ehrenamtlichen
  • Selbstsorge & Umgang mit Belastungen
  • Situation Geflüchteter während der Pandemie

Sollten Sie sich weitere Themen wünschen, vermerken Sie dies gerne im entsprechenden Feld des Anmeldeformulars.

14:00 – 14:30 Uhr: Zusammentragen der Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen & gemeinsamer Abschluss

Wir bitten Sie, sich über das untenstehende Formular anzumelden. Den genauen Veranstaltungsort senden wir Ihnen mit der Anmeldebestätigung zu (Ort: Innenstadt Crailsheim).

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Corona-Pandemie nur zuvor angemeldete Personen an der Veranstaltung teilnehmen können.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!

Hinweis: Die Anmeldung ist nun geschlossen.


Aktion: Mitglieder werben Mitglieder

Dank der Unterstützung unserer Mitglieder können wir uns als einziges unabhängiges Netzwerk durch Beratungen, Fortbildungen und Veranstaltungen sowie Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit für Geflüchtete und deren Rechte einsetzen. Ohne unsere Mitglieder wäre diese Arbeit nicht möglich.

Um unsere Arbeit langfristig unabhängig von Projektförderungen und politischen Entwicklungen zu sichern, sind wir auf unsere Mitglieder angewiesen. Helfen Sie uns, indem Sie andere Menschen von unserer Vision begeistern und als Mitglied gewinnen! Für neu gewonnene Mitglieder gibt es natürlich ein kleines Dankeschön für Sie!

Machen Sie Ihre Mitmenschen per E-Mail, WhatsApp oder über ähnliche Kanäle auf uns aufmerksam und senden Sie Ihnen den Link zum Mitgliedschaftsformular auf unserer Website. Um es für Sie möglichst einfach zu machen, haben wir ein paar Textbausteine verfasst, die Sie nutzen können, um Ihre Bekannten anzuschreiben:


„Liebe/lieber NAME,

es ist nur schwer vorstellbar, das Leid und die Erfahrungen von Menschen nachzuspüren, die alles verloren haben. Flüchtlinge, die wegen Krieg, Verfolgung, oder unmenschlichen Lebensbedingungen gezwungen waren ihre Heimat zu verlassen und sich auf eine lebensgefährliche Reise ins Ungewisse begeben mussten. Um den hier ankommenden Menschen zu helfen, unterstütze ich mit meiner Mitgliedschaft die wertvolle und wichtige Arbeit des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Der Verein setzt sich durch Beratungen, Fortbildungen und Veranstaltungen sowie Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit für Geflüchtete und deren Rechte ein. Ich würde mich freuen, wenn auch du Geflüchtete unterstützt, indem du Mitglied beim Flüchtlingsrat wirst!

Mitglied werden kannst du ganz einfach hier: https://fluechtlingsrat-bw.de/mitmachen/

Mehr Informationen zur Arbeit des Flüchtlingsrats gibt es hier: https://fluechtlingsrat-bw.de

Liebe Grüße,
NAME“


„Liebe/lieber NAME,

„Was ein Mensch an Gutem in die Welt hinausgibt, geht nicht verloren.“ Albert Schweitzer

Frei nach diesem Motto unterstütze ich die wichtige Arbeit des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg, der sich für die Rechte von Geflüchteten einsetzt. Ich würde mich freuen, wenn auch du Geflüchtete unterstützt, indem du Mitglied beim Flüchtlingsrat wirst!

Das geht ganz einfach hier: https://fluechtlingsrat-bw.de/mitmachen/

Mehr Informationen zur Arbeit des Flüchtlingsrats gibt es hier: https://fluechtlingsrat-bw.de

Liebe Grüße,
NAME“


Der einfachste Weg Menschen zu begeistern ist das persönliche Gespräch: Sicherlich kennen Sie viele Menschen, die sich wie Sie für Geflüchtete und deren Rechte einsetzen und unsere Arbeit unterstützenwert finden. Sprechen Sie diese Menschen an, begeistern Sie sie für unsere Vision und schlagen Sie ihnen eine Mitgliedschaft vor!

Unser Dankeschön für Sie:

Als Dank für Ihren Einsatz möchten wir Sie für durch Sie neu gewonnenen Mitglieder mit einer Aufmerksamkeit belohnen:

Es wartet eine Packung fair gehandelter Bio-Kaffee „Esperanza“ oder eine Mischbox mit unterschiedlichen Bio-Tees auf Sie. Das neu geworbene Mitglied kann hierzu auf Sie verweisen, dann lassen wir Ihnen Ihr Dankeschön zukommen!  

Sie sind noch kein Mitglied und wollen unsere Arbeit unterstützen? Hier geht es zum Mitgliedschaftsformular

Sie möchten unsere Arbeit durch eine Spende unterstützen? Hier geht es zum Spendenformular


ABGESAGT – Veranstaltung von medico international: Das System Moria

Die Veranstaltung musste leider abgesagt werden.

Ort: Osthafenforum im medico-Haus, Lindleystraße 15, 60314 Frankfurt
Livestream über YouTube

Seit der Brandkatastrophe im ehemaligen Flüchtlingslager Moria auf Lesbos vor gut einem Jahr ist die Situation der Flüchtlinge auf der griechischen Insel Lesbos wieder weitestgehend aus der öffentlichen Debatte verschwunden. Noch weniger ist von den Hotspots auf den anderen griechischen Inseln und weiter entfernten Lagern die Rede. Doch das Leid und die Internierung von Menschen an Europas Grenzen hat System. An vielen Orten, wie auch in Moria, existiert die menschliche Not weiter und ist zum Teil noch gravierender geworden.

Am 5. Oktober lädt medico international dazu ein, mit dem Rechtswissenschaftler Maximilian Pichl und dem Journalisten Martin Gerner über das „System Moria“ zu diskutieren.

Maximilian Pichl, Rechts- und Politikwissenschaftler, hat mit seiner Studie „Der Moria-Komplex. Verantwortungslosigkeit, Unzuständigkeit und Entrechtung“ herausgearbeitet, dass das Elend von Moria keine „humanitäre Katastrophe“ ist, sondern Ergebnis einer europäischen Politik, die auf der Auslagerung der Verantwortung für Flüchtlinge und Migrant*innen basiert.

Martin Gerner, freier Journalist, Dozent und Autor, hat viele Gespräche sowohl mit Geflüchteten als auch mit Einheimischen und Helfer*innen vor Ort geführt und eindrückliche Fotografien gemacht. Sein Buch „Moria. System. Zeugen.“ ist eine Dokumentation des katastrophalen Versagens der EU-Flüchtlingspolitik und ein Plädoyer für eine politisch-juristische Aufarbeitung der Ereignisse von Moria.

Moderation: Ramona Lenz, Sprecherin der Stiftung medico international, Frankfurt/Main

Der Abend ist als Hybrid-Veranstaltung geplant, wodurch Sie sowohl online als auch in Präsenz teilnehmen können. Hier finden Sie Informationen zur Präsenz-Teilnahme. Für die Online-Teilnahme ist keine Anmeldung erforderlich.


Tag des Flüchtlings 2021

Aktionen und Veranstaltungen an 59 Orten im Land

Der Tag des Flüchtlings im Rahmen der Interkulturellen Woche findet dieses Jahr am Freitag, 1. Oktober statt. An vielen Orten wird es an diesem Tag (oder um den Tag herum) Veranstaltungen und Aktionen geben. Organisiert werden diese meist von Asyl-Arbeitskreisen, Kirchen, Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbänden und sonstigen Initiativen. Vielleicht auch bei Ihnen vor Ort? Der Flüchtlingsrat möchte diese unterstützen. Auf der Website der Interkulturellen Woche finden Sie eine Übersicht der geplanten Veranstaltungen. Unter diesem Link sehen Sie die in Baden-Württemberg geplanten Aktionen und Veranstaltungen.

Von Achberg über die Landeshauptstadt Stuttgart bis nach Wolfegg bietet die interkulturelle Woche ein breit gefächertes Angebot: Am Tag des Flüchtlings wird im Alten Feuerwehrhaus in Stuttgart zuerst zu einem Workshop zu vorurteilsbewusster Bildung und im Anschluss zu einem Fest mit Musik eingeladen. Pandemiebedingt findet das alles unter den gewohnten 3G- Regeln statt: geimpft, genesen oder getestet.

Auch der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg bietet eine Veranstaltung zum Tag des Flüchtlings an: Gemeinsam mit DaMigra e.V. laden wir am 1. Oktober um 18.30 Uhr zu einer digitalen Lesung mit der Schreibwerkstatt des Mutmacher*innen Projektes ein


Broschüre: Abschiebung trotz Krankheit

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat eine ausführliche Analyse unter dem Titel „Abschiebung trotz Krankheit Perspektiven aus der Praxis und menschenrechtliche Verpflichtungen“ veröffentlicht.

Die Broschüre bietet detaillierte und praxisnahe Informationen zu den unterschiedlichen Phasen im Asylverfahren, bei bestehender Ausreisepflicht und während des Abschiebevorgangs.

Am Ende wird das staatliche Vorgehen nochmals politisch eingeordnet:

„Von politischer und behördlicher Seite wird nicht selten die Einschätzung vertreten, dass zu viele Abschiebungen scheiterten – auch weil Asylsuchende oder Ausreisepflichtige Krankheiten vortäuschen würden, um der Abschiebung zu entgehen. Dieser Vorwurf wurde in den vergangenen Jahren als Begründung für eine Reihe von gesetzlichen Verschärfungen herangezogen. Er entbehrt aber jeglicher Datengrundlage.“ (S.45)


Kläger gegen LEA-Hausordnung in Haft

Öffentliches Interesse durchsetzen: Forderung nach Abschiebungstopp eines Klägers während des Verfahrens gegen die Hausordnung der LEA Freiburg

Tagoe Quashie, einer der ursprünglich sechs Geflüchteten, die gegen die Hausordnung der Landeserstaufnahmeeinrichtung Freiburg geklagt haben, wurde diese Woche in der Abschiebungshafteinrichtung Pforzheim inhaftiert und soll in den kommenden Tagen nach Ghana abgeschoben werden. Weil vier der anderen Kläger bereits nicht mehr in der Erstaufnahmeeinrichtung wohnen und beim verbleibenden Kläger der Transfer aus der Erstaufnahme heraus mittelbar bevorsteht, droht mit der Abschiebung von Tagoe Quashie das gerichtliche Verfahren zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Hausordnung eingestellt zu werden.

Pro Asyl, der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg und LEA Watch Freiburg, die die Klage unterstützt haben, kritisieren, dass auf diesem Wege die Klärung wichtiger rechtlicher Fragen verhindert wird. Schließlich ist die Hausordnung der LEA Freiburg, die aus Sicht der Kläger in zahlreichen Punkten gegen Grundrechte verstößt, fast wortgleich in allen anderen Erstaufnahmeeinrichtungen Baden-Württembergs in Kraft. „Die Klärung, ob diese Hausordnung überhaupt rechtskonform ist, ist also von elementarer Bedeutung für tausende von Menschen, die in diesen Einrichtungen leben und in der Zukunft leben werden. Es sollte auch einem Staat, der den Anspruch hat, ein Rechtsstaat zu sein, wichtig sein, diese Fragen zu klären“, so Günter Burkhardt, Geschäftsführer von Pro Asyl.

Das Problem, dass eine gerichtliche Überprüfung von höchst fragwürdigen Zuständen durch die Abschiebung von Betroffenen, die ihre Rechte einfordern, verhindert wurde, ist nicht neu, wie Seán McGinley vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg weiß: „Bereits 2019 wurde uns von zahlreichen Fällen berichtet, in denen Familien mit minderjährigen Kindern, die rechtswidrigerweise länger als sechs Monate in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht waren, Verlegungsanträge gestellt haben und kurz darauf abgeschoben wurden.“

Wenn es um strafrechtliche Verfahren geht, sieht das Aufenthaltsgesetz die Möglichkeit einer vorübergehenden Aussetzung der Abschiebung für Personen vor, deren Anwesenheit im Bundesgebiet für das Verfahren notwendig ist. Eine ähnliche Regelung für verwaltungsrechtliche Verfahren existiert nicht. Ben Bubeck von LEA Watch Freiburg weist allerdings darauf hin, dass es sehr wohl möglich ist, eine Abschiebung auszusetzen, wenn „erhebliche öffentliche Interessen“ dies erfordern. „Wir sind der Meinung, dass ein ‚erhebliches öffentliche Interesse‘ daran besteht, dass Grundrechte für alle Menschen respektiert werden und dass die zahlreichen offenen Fragen, die im laufenden Verfahren aufgeworfen wurden, geklärt werden. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, die Abschiebung von Tagoe Quashie auszusetzen und seine sofortige Freilassung aus der Abschiebungshaft anzuordnen.“


Infoabend „Neues aus dem Asyl- und Aufenthaltsrecht“ in Tauberbischofsheim

Der Infoabend gibt einen Überblick zu den Neuerungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht. Thematisch geht es u.a. um Folgeanträge für Personen aus Afghanistan und Syrien, der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Arbeitsmarktzugang für sogenannte „Dublin Fälle“ und um aktuelle Fragestellungen rund um die Situation in Afghanistan.

Die Infoveranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit aus dem Main-Tauber-Kreis. Die 3G- und AHA-Regeln werden eingehalten.

Referentin: Melanie Skiba (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)

Um vorherige Anmeldung unter Katrin.Beuschlein@diakonie.ekiba.de wird gebeten.

Der Infoabend wird in Kooperation mit Ökumenischen Fachstelle für Flüchtlingshilfe im Main-Tauber-Kreis durchgeführt. Er findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.


Netzwerk Pro Sinti und Roma sucht ehrenamtlich Engagierte

Das Netzwerk Pro Sinti und Roma ist ein Austausch- und Hilfsnetzwerk, in dem unter der Leitung und Koordination von Kemal Ahmed mittlerweile Haupt- und Ehrenamtliche von Lörrach über Waldkirch und Mannheim bis Nürtingen zusammenarbeiten.

Die Anlaufstellen des Netzwerks verstehen sich als Vermittlungs-, Kontakt- und Beratungsstellen zur Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten für Sinti und Roma. Sie sind zunächst für deutsche Sinti und Roma wie auch für nichtdeutsche Sinti und Roma im Land Baden-Württemberg ein Ansprechpartner. Dies können geflohene Sinti und Roma aus Nicht-EU-Ländern sein wie auch Migrant:innen innerhalb der EU, dies können hier Geborene sein, ob mit oder ohne Migrationserbe. Eine weitere Zielgruppe sind aber auch ehrenamtliche Bürger, die sich für Sinti und Roma auf kommunaler Ebene einsetzen, wie auch Institutionen.

Für diese Tätigkeiten sucht das Netzwerk weitere ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zum einen können die bestehenden Anlaufstellen vor Ort Mitarbeit und Zuarbeit brauchen, zum anderen können neue Kristallisationsstellen des Netzwerks an anderen Stellen entstehen.

Das Netzwerk bietet regelmäßigen Erfahrungsaustausch, sodass neue Mitarbeitende nicht auf sich allein gestellt sind. Umgekehrt ist das Netzwerk auch über weitere Erfahrene froh, die sich einbringen wollen. Einbringen können sich sowohl Angehörige der Minderheit, als auch Mitglieder der Mehrheitsgesellschaft.

Interessierte können sich sehr gerne bei Kemal Ahmed melden: k.ahmed@ksew.de


Offener Brief gegen neue Hinweise zur Niederlassungserlaubnis

Tübinger Migrationsberatungsstellen und Rechtsanwält*innen fordern Bundestagsabgeordnete und -kandidat*innen zu einer parlamentarischen Intervention auf, um sich gegen die neuen Hinweise des BMI zur Niederlassungserlaubnis stark zu machen. Nach Überzeugung der Unterzeichnenden führen die – noch kurz vor der Bundestagswahl an den parlamentarischen Gremien vorbei – erlassenen neuen Kriterien und Anforderungen für die Erteilung von unbefristeten Aufenthaltstiteln („Niederlassungserlaubnis“) in diesem „Länderschreiben“ des BMI zu massiven Einschränkungen insbesondere bei der nachhaltigen Integration von anerkannten Flüchtlingen, von denen viele zwar absehbar dauerhaft in Deutschland leben werden, die aber nun Gefahr laufen, dauerhaft in immer wieder befristeten Aufenthaltsverhältnissen belassen zu werden.

Tübingen, 16.09.2021

Offener Brief an alle Bundestagsabgeordneten/-kandidat*innen des Wahlkreis Tübingen

Betr.: „Länderschreiben“ des Bundesministeriums des Inneren zu Niederlassungserlaubnissen vom 12.08.2021

Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz,
sehr geehrte Frau Hänsel,
sehr geehrter Herr Kühn,
sehr geehrter Herr Rosemann,
sehr geehrter Herr Gohl,
sehr geehrter Herr Grünke,
sowie
sehr geehrter Herr Lede-Abal und
sehr geehrte Frau Kliche-Behnke zur Kenntnis,


als unterzeichnende Tübinger Migrationsberatungsstellen und Rechtsanwält*innen mit Schwerpunkt Asyl-, Aufenthalts- und Migrationsrecht wenden wir uns heute an Sie mit der Bitte um Unterstützung und parlamentarische Intervention.

Mit einem erst jetzt bekannt gewordenen „Länderschreiben“ vom 12.08.2021 an alle für das Aufenthaltsrecht zuständigen Landesbehörden hat das Bundesministerium des Inneren (BMI) die Hürden für die Erteilung von dauerhaften Niederlassungserlaubnissen für in Deutschland ansässige Menschen mit einem humanitären Aufenthaltstitel massiv verschärft.

Dies betrifft insbesondere die Erteilungsvoraussetzungen bezüglich der Identitätsklärung – so soll der von deutschen Behörden für anerkannte Flüchtlinge ausgestellte „blaue Reisepass“ künftig zwar weiterhin als offizielles Reisedokument gelten, nicht aber als Nachweis für die Erfüllung der Passpflicht und Identität bei der Beantragung einer Niederlassungserlaubnis.

In dem Länderschreiben werden zudem die Zumutbarkeitskriterien und die Anforderungen an eine „Kooperation“ der Betroffenen mit den Behörden ihrer Herkunftsländer in einem bisher ungekannten Maß ausgeweitet, ebenso der Kreis der Betroffenen, die überhaupt einer „harten“ Verpflichtung unterliegen mit ihren heimatlichen Behörden in Kontakt treten zu müssen; dies betrifft insbesondere Geflüchtete mit einer Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention und Asylberechtigte nach Art. 16a GG, bei denen bisher aus guten Gründen von der Verpflichtung zu einer Vorsprache bei den Behörden des jeweiligen Verfolgerstaates abgesehen wurde.

In der Konsequenz werden durch dieses erlassähnliche Länderschreiben des BMI für potentiell viele Geflüchtete jegliche Chancen verunmöglicht, sich in Deutschland dauerhaft eine Lebensperspektive aufzubauen, und sie werden in der unbefriedigenden Situation belassen, dass trotz aller Integrationsanstrengungen ihr Aufenthalt in Deutschland immer nur befristet sein wird. Dies kann nicht im Sinne einer guten Integrationspolitik sein.

An der bürokratischen Realität vieler Herkunftsländer schlicht vorbei geht die Anforderung in dem Länderschreiben des BMI, dass von den Ausländerbehörden künftig nahezu ausschließlich maschinenlesbare Identitätsdokumente als Identitätsnachweise bei der Beantragung einer Niederlassungserlaubnis akzeptiert werden sollen.

Bei allen in dem Schreiben aufgeführten Fallkonstellationen kann nunmehr die Beweislast, ob oder ob keine Identitätsdokumente auf zumutbarem Weg beschafft werden können, zu nahezu 100% auf die Schultern der Antragsteller abgewälzt werden. Es steht zu befürchten, dass die zuständigen Ausländerbehörden hier künftig bei Anträgen auf eine Niederlassungserlaubnis von vornherein noch restriktiver als bisher agieren werden, und keinerlei eigene Einschätzung (z.B. im Zuge des Amtsermittlungsgrundsatzes) bezüglich der Beschaffbarkeit von Dokumenten durch die Antragsteller mehr vornehmen werden.

Irreführend wird in dem BMI-Schreiben zudem der Eindruck erweckt, dass der Besitz einer Niederlassungserlaubnis zwingend Voraussetzung für eine spätere Einbürgerung sei. Faktisch kann die Einbürgerung bereits heute auch aus einer regulären Aufenthaltserlaubnis heraus beantragt werden – aus der Praxis wissen wir aber leider nur zu gut, zu welchem zusätzlichen Aufwand solche vermeintlich rechtsverbindlichen Aussagen wie in dem vorliegenden Länderschreiben nachher im Umgang von uns und unseren Klient*innen mit den Ausländerbehörden vor Ort führen, nur um die Rechtsgrundlagen (wieder) klar zu stellen.

Wir verkennen nicht, dass der Staat bei alldem auch ein berechtigtes Interesse an geklärten Identitäten von in Deutschland aufhältigen Ausländern geltend macht; dies wird jedoch bereits jetzt auch in sämtlichen einer Niederlassungserlaubnis vorgelagerten Verfahrensschritten, angefangen bei der Einreise und im Asylverfahren, mehrfach und intensiv geprüft, und Menschen, denen eine strafwürdige Täuschung über ihre Identität nachgewiesen wird verbauen sich damit bereits jetzt ihre Chancen auf eine nachhaltige und dauerhafte Bleibeperspektive.

Als Migrationsberatungsstellen und Rechtsanwält*innen mit Schwerpunkt Asyl-, Aufenthalts- und Migrationsrecht halten wir diese jetzt ergangenen neuen und noch limitierenderen Vorgaben des BMI (noch dazu kurz vor einer Bundestagswahl) daher für nicht zweckdienlich, sondern für fatal und langfristig strukturell integrationsverhindernd. Der ohnehin schon für viele hier lebende Menschen mit migrantischem und/oder Fluchthintergrund steinige Weg hin zu einer wirklich nachhaltigen und dauerhaften Verwurzelung und Integration in der Bundesrepublik Deutschland wird vom BMI hier mutwillig und dauerhaft zu einer Sackgasse umgestaltet.

Als Bundestagsabgeordnete und -kandidat*innen des Wahlkreises Tübingen möchten wir Sie und Ihre Fraktionen – trotz der laufenden Endphase des Bundestagswahlkampfes, in der flüchtlingspolitische Themen möglicherweise nicht so en vogue sind – hier äußerst dringend zu einer parlamentarischen Intervention auffordern, bevor das BMI unter seinem möglicherweise demnächst scheidenden Minister Seehofer hier unumkehrbar Nägel mit Köpfen macht und die nachhaltigen Integrationschancen einer Vielzahl von potentiell Betroffenen hier massiv geschädigt und zunichte gemacht werden.

Für einen Austausch zu diesem Thema stehen die Unterzeichnenden gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

  • move on – menschen.rechte tübingen e.V. / Beratungsstelle Plan.B
  • Asylzentrum Tübingen e.V.
  • Diakonisches Werk Tübingen / jmd – Jugendmigrationsdienst
  • RA Markus Niedworok, Tübingen (Anwalt für Asyl- und Aufenthaltsrecht)
  • RA Manfred Weidmann, Tübingen (Anwalt für Asyl- und Aufenthaltsrecht, Mitglied der deutschen Rechtsberaterkonferenz u. im Sprecherrat des Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)
  • RAe Axel Oswald und Franz Spindler, Tübingen (Anwälte für Migrationsrecht)
  • AK Asyl Südstadt Tübingen
  • RAin Lena Pfaff, Tübingen (Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Anwältin für Asyl- und Aufenthaltsrecht)
  • Anlaufstelle K.I.O.S.K / KIT Jugendhilfe, Tübingen

SG Kassel: Keine Leistungskürzung bei fehlenden Mitwirkungspflichten bei Somalia

Das Sozialgericht Kassel hat am 27.08.2021 (Az: S 11 AY 17/21 ER) im Eilverfahren entschieden, dass dem somalischen Kläger die Sozialleistungen nicht gekürzt werden dürfen. Der Betroffene weigerte sich, die für die Ausstellung eines somalischen Passes erforderliche Freiwilligkeitserklärung zur Ausreise zu unterschreiben. Daraufhin wurden seine Leistungen nach §1a Abs. 3 AsylbLG mit der Begründung gekürzt, die Abschiebung sei aus selbst zu vertretenden Gründen nicht durchführbar. Das sieht das SG Kassel anders, denn „zum einen ist die fehlende Passbeschaffung subjektiv nicht vorwerfbar, weil die dem tatsächlichen Willen entgegenstehende Erklärung zur freiwilligen Ausreise aus Deutschland nicht abverlangt werden kann und zum anderen Absicht und gegenwärtige Möglichkeit einer Abschiebung nach Somalia überhaupt zweifelhaft sind.“

Zudem merkt das Gericht an, dass es grundsätzliche verfassungsrechtliche Schwierigkeiten bei Leistungskürzungen nach § 1a AsylbLG gebe. Entsprechende Vorlagen liegen bereits beim Bundesverfassungsgericht.

Das SG Kassel bestätigt damit die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (U.v. 30.10.2013 – B 7 AY 7/12 R) zur Unzumutbarkeit der Unterzeichnung einer Erklärung entgegen des eigenen Willens. Dies sieht das Bundesverwaltungsgericht (U.v. 10.11.2009 – 1 C 19.08) anders, weswegen zwar keine Leistungseinschränkungen erfolgen dürfen, aber z.B. ein Arbeitsverbot oder eine sog. Duldung Light verhängt werden können.

Wichtig ist allerdings, dass dem SG Kassel keine Erkenntnisse vorliegen, dass derzeit Abschiebungen nach Somalia möglich seien. Dies stellt auch die Praxis der Verhängung von Arbeitsverboten und einer sog. Duldung Light in Frage.