Beiträge

Passbeschaffung & Identitätsklärung am Beispiel Gambia

Die neue Arbeitshilfe des Flüchtlingsrats enthält gesammelte Informationen zur Beschaffung des gambischen Proxy-Passes und der gambischen Geburtsurkunde sowie deren Anerkennung durch deutsche Behörden. Eingeleitet wird die Handreichung mit einer rechtlichen Einordnung der Themenkomplexe Passpflicht, Mitwirkungspflicht zur Passbeschaffung und Identitätsklärung. Sie richtet sich hauptsächlich an Ehrenamtliche und legt den Fokus auf die Praxis in Baden-Württemberg. Sie ist sicherlich für alle interessant, die sich mit der Beschaffung und Anerkennung gambischer Identitätsdokumente beschäftigen.

Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, März 2021: Passpflicht, Mitwirkungspflicht zur Passbeschaffung und Identitätsklärung am Beispiel Gambia


Mehrsprachiges Informationsportal zum Leben in Deutschland

Handbook germany ist ein mehrsprachiges Informationsportal für Menschen, die neu in Deutschland sind. Das Portal gibt in Form von Kurzfilmen und Texten Antworten von A-Z zum Leben in Deutschland. Unter anderem werden Themen wie Asyl, Wohnung, Gesundheit, Arbeit und Ausbildung, Kita, sowie Corona behandelt. Alle Texte und Videos sind in den Sprachen Deutsch, Englisch, Arabisch, Farsi, Französisch, Pasto und Türkisch abrufbar.


Gutachten: Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

Das Gutachten von Pro Asyl und Jumen stellt fest, dass tausende Familien seit Jahren dauerhaft getrennt leben und viele keine Chance auf Familiennachzug haben. Dies betrifft vor allem syrische und eritreische Geflüchtete, die „nur“ den subsidiären Schutz bekommen haben und keineswegs in ihre Herkunftsländer und zu ihren Familien zurückkehren können. Die Analyse zeigt sowohl die praktischen Probleme der in 2018 geschaffenen gesetzlichen Grundlage des Familiennachzugs auf, als auch die Verfassungswidrigkeit der Regelung. Grundgesetz, Europäische Menschenrechtskonvention, EU-Grundrechte-Charta und UN-Kinderrechtskonvention werden verletzt.

Beispielsweise soll bei Familiennachzügen zu subsidiär Geschützten nach § 36a AufenthG das Bundesveraltungsamt Visumsanträge nach Härtefallkriterien priorisieren. Allerdings kam es bis dato noch zu keiner Priorisierungsentscheidung, da die Auslandsvertretungen zu wenige Visumsanträge entgegennehmen, bearbeiten und weiterleiten. Es liegen dem Bundesverwaltungsamt viel zu wenig Anträge vor, sodass nicht mal die politisch versprochenene Quote von 1.000 Nachzüge pro Monat bewilligt werden kann.


Aufruf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz

Über 60 landesweit bedeutsame Verbände und Organisationen – darunter auch der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg – haben sich der Forderung nach einem Landesantidiskriminierungsgesetz für Baden-Württemberg angeschlossen. Ein breites Bündnis von Gewerkschaften, Religionsgemeinschaften, Betroffenenorganisationen und Berufsverbänden erwarten mit dem gemeinsamen „Aufruf Diskriminierungsschutz gewährleisten – die Schutzlücke schließen“ (www.aufruf-ladg.de) von den Parteien im Baden-Württembergischen Landtag, im Koalitionsvertrag für die kommenden Legislaturperiode ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) zu verankern.

Der von der Landesarbeitsgemeinschaft Antidiskriminierungsberatung initiierte Aufruf kritisiert die bestehenden Schutzlücken besonders in Bereichen des staatlichen Handelns. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz würde auch im Bildungsbereich, in Behörden und Ämtern wie dem Finanzamt, dem Gesundheitsamt, dem Bürger*innenbüro oder der Ausländerbehörde, sowie der Landespolizei oder der kommunale Ordnungsbehörde den gleichen Diskriminierungsschutz gewährleisten, der bereits im Arbeits- und Zivilrecht besteht.

Die Verbände fordern darüber hinaus bei der konkreten inhaltlichen Ausgestaltung eines LADG in Baden-Württemberg beteiligt zu werden. Nur ein Prozess, der die Stimmen von zivilgesellschaftlichen Akteuren einbezieht, garantiert ein LADG, das an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiert ist.

Sie wünschen sich eine Landesregierung, die sich klar gegen Diskriminierung positioniert und ein Land, in dem Menschen, die Diskriminierung erfahren, auf eine starke Landesgesetzgebung vertrauen können. 

Der von der Landesarbeitsgemeinschaft Antidiskriminierungsberatung initiierte Aufruf kritisiert die bestehenden Schutzlücken besonders in Bereichen des staatlichen Handelns. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz würde auch im Bildungsbereich, in Behörden und Ämtern wie dem Finanzamt, dem Gesundheitsamt, dem Bürger*innenbüro oder der Ausländerbehörde, sowie der Landespolizei oder der kommunale Ordnungsbehörde den gleichen Diskriminierungsschutz gewährleisten, der bereits im Arbeits- und Zivilrecht besteht.

Die Verbände fordern darüber hinaus bei der konkreten inhaltlichen Ausgestaltung eines LADG in Baden-Württemberg beteiligt zu werden. Nur ein Prozess, der die Stimmen von zivilgesellschaftlichen Akteuren einbezieht, garantiert ein LADG, das an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiert ist.

Sie wünschen sich eine Landesregierung, die sich klar gegen Diskriminierung positioniert und ein Land, in dem Menschen, die Diskriminierung erfahren, auf eine starke Landesgesetzgebung vertrauen können. 

Der Aufruf kann von Organisationen und Einzelpersonen unterschrieben werden.

Zum Aufruf

Unterzeichnungsmöglichkeit


Unterbringung: Private Unternehmen profitieren

So prekär die Unterbringung für Geflüchtete selbst ist, so lukrativ ist das Geschäft der Betreuung und Unterbringung für private Unternehmen. Der Artikel kritisiert, dass mit der Vergabe an private Unternehmen zentrale sozialpolitischer Errungenschaften und sozialethische Werte verloren gehen. Dem wird am Beispiel zweier Firmen, die in Erstaufnahmeeinrichtungen tätig sind, nachgegangen.

Dieser Artikel stammt aus der Ausgabe 3/2020 des Rundbriefes des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Dieser erscheint dreimal im Jahr in gedruckter Form und kann kostenfrei über die Website des Flüchtlingsrats bestellt werden. Wenn Sie Mitglied des Flüchtlingsrats sind, bekommen Sie den Rundbrief immer direkt nach dem Erscheinen per Post zugeschickt

Max Burger, in Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, Rundbrief „perspektive“ 2/2020: Das Geschäft mit Geflüchteten


Aufnahmeprogramme für Flüchtende

Viele Geflüchtete, die in Deutschland einen Aufenthaltstitel bekommen haben, mussten Angehörige in ihren Heimatländern oder sonstigen Drittstaaten zurücklassen. Wenn Familiennachzug nicht möglich ist, bleibt natürlich trotzdem die Hoffnung, dass es andere Wege einer legalen Einreise gibt. Dieser Artikel stellt verschiedene Aufnahmeprogramme vor, über die möglicherweise eine legale Einreise realisiert werden kann. Leider sind in der Realität die tatsächlichen Einreisemöglichkeiten äußerst beschränkt

Maren Schulz: Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, Rundbrief 02/2020: Aufnahmeprogramme für Flüchtende. Zwischen Schicksal und Glück – Legale Einreisemöglichkeiten aus Krisengebieten


Der Flüchtlingsrat sucht neue Büroräume in Stuttgart

Die Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg sucht neue Büroräume in Stuttgart und freut sich über entsprechende Hinweise. Die Räumlichkeiten sollten eine Fläche von ca. 140-160 qm haben, ca. 6-7 Büros enthalten, inklusive einem Besprechungsraum, einem Sanitärbereich und einer Küche. Die Miete sollte nicht mehr 13 €/qm betragen. Idealerweise wären die Räumlichkeiten vom Hauptbahnhof mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in maximal 20 Minuten zu erreichen. Sollten Sie von Räumlichkeiten wissen, die den Suchkriterien entsprechen, wenden Sie sich gerne an Lucia Grandinetti (grandinetti@fluechtlingsrat-bw.de)


VG Sigmaringen: Fristablauf Dublin-Rückkehrer*innen

Reist eine im Rahmen des Dublin-Verfahrens in einen anderen Mitgliedstaat überstellte Person wieder ein, so muss ein Wiederaufanahmeersuchen innerhalb der Frist erfolgen. Dies gilt auch wenn die wiedereingereiste Person keinen neuen Asylantrag gestellt hat.

Das VG Sigmaringen bezieht sich auf die Anwendung des EuGH Urteils vom 25.1.2018, C-360/16. Im vorliegenden Fall wurde der Geflüchtete im Oktober 2019 nach Frankreich überstellt. Er reiste umgehend wieder ein und meldete sich bei der Ausländerbehörde an ohne einen neuen Asylantrag zu stellen. Das Regierungspräsidium informierte das BAMF erst im Februar 2020 über die Wiedereinreise und dieses stellte im August 2020 ein Wiederaufnahmeersuchen an Frankreich. Das Gericht verweist auf Art. 24 Abs. 2 Dublin-VO, wonach das Wiederaufnahmeersuchen innerhalb von zwei Monaten gestellt werden muss. Wenn diese Frist abgelaufen ist, muss das BAMF der wiedereingereisten Person aktiv Gelegenheit geben, einen Asylantrag zu stellen und muss ein nationales Asylverfahren durchführen.


Checkliste: Übergang Ausbildung in Aufenthaltserlaubnis

Der Handlungsleitfaden richtet sich an Hauptamtliche und Unternehmen, um Geflüchtete im Übergang zwischen Ausbildungsduldung und Aufenthaltserlaubnis zu unterstützen. Dieser Übergang ist in der Praxis oftmals mit etlichen Herausforderungen verbunden. Damit eine ungeplante Arbeitslosigkeit verhindert werden kann, zeigt diese sehr übersichtliche Checkliste konkrete Handlungsschritte für relevante Probleme auf. Sie wurde mit dem Fokus auf die Region Freiburg erstellt, daher sind einige Adressen freiburgspezifisch. Sie ist jedoch überregional hilfreich in der Begleitung von Geflüchteten in Ausbildung.


PROGRAMM Digitale Frühjahrstagung und Mitgliederversammlung April 2021

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg lädt alle Interessierten herzlich zu seiner Frühjahrstagung ein, welche dieses Jahr vom 10. April 2021 bis zum 14. April 2021 als digitale Veranstaltungsreihe angeboten wird. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe findet auch die diesjährige Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrats-Baden-Württemberg statt.

Samstag, 10.04.2021

10:15 10:30 Uhr Begrüßung

10:30 12:00 Uhr Perspektivwechsel: Anti-Rassismus als alltäglicher Gedanke und Grundlagen fürs Ehrenamt in der Arbeit mit geflüchteten Menschen
Die Anschläge in Hanau, der Tod von George Floyd und die Black Lives Matter-Bewegung haben das Thema Rassismus und den Umgang damit im letzten Jahr stärker in den globalen Fokus der öffentlichen Wahrnehmung gerückt. Schwarze und POC Menschen, darunter auch eine sichtbare Mehrzahl der Menschen mit Fluchtbiografie, werden häufig mit rassistisch geprägten Verhaltensweisen konfrontiert; sei es in Form von Polizeigewalt, Racial Profiling, Diskriminierung auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt, bei Behördengängen, beim Arzt, in der Schule, oder auch auf der Straße. Rassismus wird dabei transportiert durch unterbewusste, aber auch bewusste Verhaltensweisen der Mitmenschen im Alltag. Ursächlich hierfür sind meist unsichtbare Machtstrukturen, die tief im Verständnis der Gesellschaft verwurzelt sind. Welche Konsequenzen hat der öffentliche Diskurs auf unser eigenes Handeln im Umgang mit geflüchteten Menschen? Wie können wir über Rassismus ins Gespräch kommen? Und wie können wir mit unserem Verhalten ein Zeichen setzen und für eine offene Gesellschaft aktiv sein?

Referentin: T. Vicky Germain (Empowerment- und Anti-Kolonialismus-Trainerin)

12:00 13:00 Uhr  Mittagspause

13:00 15:30 Uhr Mitgliederversammlung
Einmal pro Jahr hält der Flüchtlingsrat BW eine Mitgliederversammlung ab. Neben der Vorstellung des Haushaltsplans und der Entlastung des Vorstands stehen dieses Jahr unter anderem die Wahlen eines neues Sprecher*innenrates an.

Für eine Teilnahme am Hauptvortrag und an der Mitgliederversammlung melden Sie sich bitte hier an.

Sie erhalten nach einer Registrierung den Link zu dem entsprechneden Zoom-Meeting für den Hauptvortrag und die Mitgliederversammlung. Nicht-Mitglieder sind herzlich eingeladen, nach dem Hauptvortrag online zu bleiben und an der sich anschließenden Mitgliederversammlung teilzunehmen.

Montag, 12.04.2021 18:00 – 20:00 Uhr

Aktuelle Lage in Afghanistan und rechtliche Konsequenzen

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg fällte im Dezember 2020 ein Urteil, das die bisherige baden-württembergische Rechtsprechung zu Afghanistan verändert. Darin entschied der VGH, dass angesichts der gravierenden Verschlechterung der Wirtschaft in Afghanistan infolge der Covid-19-Pandemie auch gesunde erwachsene Männer ohne soziales Netzwerk regelmäßig die Voraussetzungen für ein Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 5 AufenthG erfüllen. In der Arbeitsgruppe werden die aktuelle Lage in Afghanistan sowie die Chancen, die sich daraus für afghanische Geflüchtete ergeben können, aufgezeigt.

Referent/in: Thomas Oberhäuser (Rechtsanwalt), Eva-Catharina Schwörer (HAVAH Consulting)

Zur Anmeldung registrieren Sie sich bitte hier.

Dienstag, 13.04.2021 18:00 – 20:00 Uhr

Rechtliche Rahmenbedingungen von Abschiebungen

In dieser Veranstaltung wird dargestellt, welche rechtlichen Rahmenbedingungen beim Vollzug von Abschiebungen gelten und welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, Rechtsschutz gegen eine möglicherweise rechtswidrige Abschiebung in Anspruch zu nehmen. Darf die Polizei Geld und Mobiltelefone beschlagnahmen? Ist das Personal einer Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet, der Polizei mitzuteilen, in welchem Zimmer jemand wohnt? Was passiert mit dem Eigentum der Abgeschobenen, das bei der Abschiebung nicht mitgenommen werden kann? Und unter welchen Umständen kann eine rechtswidrige Abschiebung zu einem Anspruch auf Rückholung führen? Darüber informieren Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg, und Ruben Hoffmann, Rechtsanwalt aus Freiburg, der unter anderem die im Dezember 2020 rechtswidrig aus einer Jugendhilfeeinrichtung abgeschobenen Kinder Dani und Edi vertritt.

Referenten: Ruben Hoffmann (Rechtsanwalt aus Freiburg) und Seán McGinley (Geschäftsführer Flüchtlingsrat BW)

Zur Anmeldung registrieren Sie sich bitte hier.

Mittwoch, 14.04.2021 18:00 – 20:00 Uhr

Familiennachzug in Zeiten von Covid-19

Wegen der Corona-Pandemie wurde es im vergangen Jahr vielen Geflüchteten nicht gewährt, ihre Familienangehörigen nachzuziehen. In dem Kontext beschäftigen uns Fragen wie die Rechtmäßigkeit von Einreisebeschränkungen und die Folgen eines pandemiebedingten Verlusts des Nachzugsrechts. Heute sind viele Botschaften noch oder wieder geschlossen. In diesem Workshop erklärt Rebekka Eßlinger, wie mit aktuellen Fragen des Familiennachzugs umzugehen ist und geht dabei unter anderem auf problematische Fallkonstellationen ein. Grundkenntnisse zum Thema Familiennachzug werden vorausgesetzt.

Referentinnen: Rebekka Eßlinger (DRK Landesverband BW), Meriem Benyebka (DRK-Kreisverband Stuttgart)

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