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Free Homayoun: Kampagne zur Freilassung von Homayoun Sabetara

Am 25. August 2021 wurde Homayoun Sabetara, ein aus dem Iran geflohener Migrant, von der griechischen Polizei festgenommen, nachdem er ein Auto über die türkisch-griechische Grenze gefahren hatte. In einem unfairen Verfahren wurde Homayoun Sabetara am 26. September 2022 wegen “Menschenschmuggels” zu 18 Jahren Haft verurteilt. Am Abfahrtsort nahe der türkisch-griechischen Grenze, wurde er unter Druck gesetzt, das Steuer zu übernehmen, wobei er sieben weitere Personen transportieren musste. Seit seiner Verhaftung im August 2021 sitzt er im Gefängnis in Korydallos, Griechenland. Zum Zeitpunkt seiner Flucht aus dem Iran hatte Homayoun Sabetara keine legale und sichere Möglichkeit, nach Deutschland zu gelangen, wo seine Töchter leben.

Mindestens 1’374 Migrant*innen wurden 2022 in Griechenland wegen vermeintlichen Schmuggels festgenommen. Ihre Prozesse dauern im Schnitt 37 Minuten – und enden mit 46 Jahren Haft. Das zeigt eine aktuelle Studie von Borderline Europe auf. 

„Es wäre die Aufgabe der EU-Kommission, Druck auf Griechenland auszuüben, damit dort wieder rechtsstaatliche Standards eingehalten werden“, sagt Erik Marquardt, Europaabgeordneter, der die Studie in Auftrag gegeben hat. „Leider hat die Kommission sich bislang auf die Seite Griechenlands gestellt.“ Sie unterstütze die Abschreckungs- und Abschottungspolitik der Außengrenzstaaten, obwohl das „eher dem Vorgehen einer kriminellen Mafia-Organisation entspricht und viele Leben zerstört werden“.

Der Flüchtlingsrat unterstüzt die Kampagne #FreeHomayoun, um auf dieses Unrecht aufmerksam zu machen. Zusammen mit weiteren Initiativen fordern wir die Freilassung von Homayoun Sabetara sowie der über 2’000 Migrant*innen, die derzeit mit dem Vorwurf des Schmuggels in griechischen Gefängnissen festgehalten werden. Die Tochter des Inhaftierten wendet sich in einer aktuellen Petition an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Katerina Sakellaropoulou, Präsidentin von Griechenland, mit der Forderung, sich ebenfalls für die Befreiung ihres Vaters und aller anderen unschuldigen geflüchteten Menschen, die inhaftiert sind, einzusetzen.


945 Abschiebungen im ersten Halbjahr 2023

Im ersten Halbjahr 2023 wurden insgesamt 945 Menschen aus Baden-Württemberg abgeschoben.
Das häufigste Herkunfts- und Zielland ist Nordmazedonien mit jeweils 141 abgeschobenen Personen. Das zweithäufigste Herkunftsland ist Gambia mit 130 Personen. Davon wurden 119 Personen nach Gambia abgeschoben. Die Differenz erklärt sich damit, dass die verbliebenen Personen in andere Länder, vermutlich im Rahmen des Dublin-Verfahrens abgeschoben wurden. An dritter Stelle kommt Österreich (84 Abschiebungen, davon keine Person mit österreichischer Staatsangehörigkeit). Hierbei handelt es sich vermutlich um Dublin-Überstellungen bzw. Personen mit Schutzstatus.

In der Tabelle wird zwischen Ziel- und Herkunftsland unterschieden. Anhand der Zahlen zu den Zielländern wird ersichtlich wie viele Personen in ein bestimmtes Land abgeschoben worden sind. Die Zahlen zu Herkunftsländern geben die Anzahl der Personen mit einer bestimmten Staatsangehörigkeit an, die abgeschoben worden sind.

HerkunftslandAbschiebungen
Afghanistan72
Ägypten1
Albanien34
Algerien54
Armenien2
Äthopien1
Benin1
Bosnien-Herzegowina30
Bulgarien4
Dominikanische Republik2
Eritrea1
Frankreich3
Gambia130
Georgien69
Ghana4
Griechenland1
Guinea3
Indien10
Irak16
Iran6
Italien8
Kamerun12
Kasachstan1
Kirgisistan1
Kolumbien1
Kosovo28
Kroatien3
Lettland2
Litauen6
Marokko6
Moldawien5
Montenegro8
Mosambik1
Niederlande1
Nigeria31
Nordmazedonien141
Pakistan24
Polen19
Portugal2
Rumänien31
Russische Föderation9
Russland1
Senegal4
Serbien20
Slowakische Republik2
Somalia6
Spanien1
Sri Lanka8
Staatenlos1
Syrien16
Togo1
Tunesien19
Türkei70
Turkmenistan1
unbekannt6
Ungarn1
USA2
Vietnam2
Gesamtergebnis945
ZiellandAbschiebungen
Ägypten1
Albanien34
Algerien48
Armenien2
Belgien3
Benin1
Bosnien-Herzegowina30
Bulgarien11
Dänemark4
Dominikanische Republik2
Frankreich23
Gambia119
Georgien67
Ghana3
Griechenland2
Guinea2
Indien2
Irak6
Iran1
Israel1
Italien21
Kamerun8
Kasachstan1
Kirgisistan1
Kolumbien1
Kosovo26
Kroatien9
Lettland3
Litauen8
Marokko4
Moldawien5
Montenegro8
Mosambik1
Niederlande4
Nigeria28
Nordmazedonien141
Norwegen1
Österreich84
Pakistan22
Polen22
Portugal3
Rumänien37
Schweden8
Schweiz8
Senegal2
Serbien19
Slowakische Republik2
Slowenien2
Spanien28
Sri Lanka7
Tschechische Republik1
Tunesien10
Türkei52
Turkmenistan1
Ungarn1
USA1
Vietnam2
Zypern1
Gesamtergebnis945

„Ein rechtsfreier Raum – systematische Kriminalisierung von Geflüchteten für das Steuern eines Bootes oder Autos auch Griechenland.“

Die Bekämpfung des Schmuggels von Migrierenden ist seit 2015 eine der obersten Prioritäten der europäischen Migrationspolitik, wobei enorme finanzielle Mittel in dieses politische Ziel investiert werden. Diese Studie untersucht die Realität der Anti-Schmuggel-Bemühungen in Griechenland und analysiert den aktuellen Rechtsrahmen sowie dessen praktische Umsetzung.

Die Studie zeigt, dass die Politik die Rechte von geschmuggelten Migrant*innen und Asylsuchenden nicht schützt, sondern sie stattdessen kriminalisiert und langen Haftstrafen aussetzt, indem sie des Schmuggels beschuldigt werden, nur weil sie die Grenze mit einem Boot oder Auto überquert haben. Ermöglicht wird dies sowohl durch den in Griechenland und der EU geschaffenen Rechtsrahmen, der sehr weit gefasst ist, als auch durch eine Umsetzung, die durch grobe Rechtsverletzungen wie willkürliche Verhaftungen, Folter, Misshandlungen, Nötigung und fehlenden Zugang zu rechtlicher Unterstützung und Dolmetscherinnen gekennzeichnet ist. Die Betroffenen werden in der Regel unmittelbar nach ihrer Ankunft verhaftet, monatelang in Untersuchungshaft genommen und haben nur sehr begrenzte Möglichkeiten, sich zu verteidigen und Unterstützung zu erhalten. Die Verfahren, in denen diese Anschuldigungen verhandelt werden, sind sehr kurz und verstoßen gegen grundlegende Standards der Fairness. Folglich bilden Personen, die wegen Schmuggel verurteilt wurden, die zweitgrößte Gruppe in griechischen Gefängnissen, wobei fast 90 Prozent von ihnen Drittstaatsangehörige sind. Angesichts der Schwere und des Ausmaßes der Kriminalisierung und der damit verbundenen Menschenrechtsverletzungen bestehend dringender Handlungsbedarf.



Stuttgart: Tagung: Frauen, Flucht und Migration

Lange Zeit wurde das Thema „Frauen, Flucht und Migration“ in der öffentlichen Wahrnehmung vernachlässigt. Durch die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die in der Mehrzahl Frauen sind, ist es wieder in die Schlagzeilen gerückt. Auf dieser Tagung des Migrations- und Integrationsforums Baden-Württem-
berg (MIF) werden globale und nationale Fragen von Flucht und Migration von Frauen behandelt. Gefragt wird nach der Situation von geflüchteten Frauen in Baden-Württemberg, wobei auch ein Blick auf die geflüchteten Jesidinnen im Land geworfen wird. Nicht zuletzt werden die „Gastarbeiterinnen“ gewürdigt, die seit den 1950er-Jahren nach Baden-Württemberg gekommen sind.

Tagungsprogramm Frauen, Flucht und Migration

Ort: Evangelisches Bildungszentrum Hospitalhof, Büchsenstraße 33, 70174 Stuttgart

Eintritt frei

Gerne können Sie auch nur Teile der Tagung besuchen.

Um Anmeldung wird gebeten unter anmeldung@lpb.bwl.de



Mediendienst Integration: Halbjahresbilanz Chancen-Aufenthaltsrecht

Der Mediendienst Integration hat eine anschauliche Halbjahresbilanz zum Chancen-Aufenthaltsrecht veröffentlicht. Seit Jahresanfang haben mindestens 49.000 Menschen in Deutschland das neue „Chancenaufenthaltsrecht“ beantragt. Davon wurden bisher rund 17.000 Anträge bewilligt und rund 2.100 Anträge abgelehnt, wie eine Umfrage des Mediendienstes unter den Bundesländern ergab. Die tatsächliche Zahl der Anträge und Bewilligungen dürfte höher liegen, da nicht alle Bundesländer Daten aus dem aktuellen Monat vorlegen konnten.

In Baden-Württemberg wurden nach Auskunft des Justizministeriums BW bis Ende Juni 49.000 Anträge gestellt. Der Aufenthaltstitel nach § 104c AufenthG wurde in 17.000 Fällen bereits erteilt. Etwa 2.100 Anträge sind abgelehnt worden. Der Rest ist noch in Bearbeitung.



Sammelunterbringung missachtet Menschenrechte von Geflüchteten

Wissenschaftler*innen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg haben im Rahmen des VULNER-Forschungsprojekts herausgefunden, dass Geflüchtete in großen Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen, ihre Menschenrechte missachtet und gleichzeitig ein effektives Migrationsmanagement sowie das Ankommen der Menschen in Deutschland verhindert. Vor diesem Hintergrund fordern die Forscher*innen eine umfassende Reform des Asylsystems und geben hierfür konkrete Handlungsempfehlungen ab. Die Ergebnisse des Forschungsprojekt sind in einem Policy Paper in der „Zeitschrift für Ausländerrecht“ festgehalten.



Asperg: LEAs abschaffen – Unterbringung von Geflüchteten verbessern

Das Land Baden-Württemberg prüft den Bau einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) für geflüchtete Menschen auf dem Schanzacker zwischen Tamm und Asperg. Seit dem Bekanntwerden gibt es öffentliche Diskussionen über den Standort der LEA und durch rassistische Vorurteile geprägte Proteste einer Bürgerinitiative. Die Perspektive von Betroffenen fehlt gänzlich. LEAs sind geprägt von Besuchsverboten, keiner Selbstversorgung, kaum Privatsphäre und willkürlichen Security-Kontrollen. Was bedeutet es in einer LEA untergebracht zu sein? Darüber wird Rex Osa vom Verein Refugees4Refugees sprechen. Danach gibt es Zeit für Austausch

Die Veranstaltung findet in Kooperation zwischen dem Demokratischen Zentrum Ludwigsburg und dem Verein „Asperg Anders“ statt.

Der Vortrag findet auf Englisch statt und wird in bei Bedarf vor Ort übersetzt.

Ort: Schillerstraße 3, 71679 Asperg


Geflüchtete Roma aus der Ukraine. Ein Zustandsbericht

Das Roma Center hat in einem Zustandsbericht Informationen über die Situation geflüchteter Roma aus der Ukraine zusammengefasst. Der Bericht zeigt u.a., dass ukrainische Roma im Vergleich zu Geflüchteten aus der ukrainischen Mehrheitsbevölkerung benachteiligt werden und dass das Erleben von Rassismus die Regel, nicht die Ausnahme ist.



Stuttgart: Landeskongress zur Situation ukrainischer Roma

Der Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Baden-Württemberg e.V., lädt herzlich zum Landeskongress der Sinti und Roma mit dem Themenschwerpunkt „Solidarität mit den aus der Ukraine geflüchteten Roma“ ein. Die Veranstaltung findet am Montag, 24. Juli 2023, von 11:00 bis 17:00 Uhr im Evangelischen Bildungszentrum, Büchsenstraße 33, 70174 Stuttgart statt.

Anmeldung bitte per E-Mail an: info@sinti-roma.com

Zum Programm


Russischsprachiger Telegram-Kanal: Kriegsdienstverweigerung und Asyl

Ab sofort betreut Connection e.V. einen russischsprachigen Telegram-Kanal zum Thema Kriegsdienstverweigerung und Asyl.
Neben regelmäßigen Updates zur aktuellen Situation russischer, belarussischer und ukrainischer Kriegsdienstverweiger*innen und hilfreichen Verweisen, finden sich dort Kontakte zu russischen, belarussischen, ukrainischen und georgischen Organisationen, die in diesem Bereich tätig sind und kompakte Informationen zu den wichtigsten Themenfeldern bieten wie Kriegsdienstverweigerung in Russland, das Dublin-Abkommen oder Asylverfahren in der Europäischen Union, usw.

Der Kanal verfügt auch über einen regelmäßig aktualisierten FAQ-Bereich (Frequently Asked Questions).

Der Kanal richtet sich an russischsprachige Kriegsdienstverweiger*innen, Angehörige und Freund*innene sowie Unterstützer*innen der Antikriegsbewegung.

Der Kanal ist unter folgendem Link abrufbar: https://t.me/connection_ev