Beiträge

Kundgebung in Stuttgart: Stop the Deportation

Am 27.05. um 14 Uhr findet auf dem Stuttgarter Schillerplatz eine Kundgebung mit anschließendem Demozug statt. Mit der Veranstaltung soll gegen die aktuell hohen Abschiebezahlen und die Inhaftierung vieler Menschen in der Abschiebehafteinrichtung in Pforzheim protestiert werden. Anlass der Kundgebung sind die aktuell häufigen Abschiebungen nach Gambia.

Veranstaltet/unterstützt von: Gambia Refugees Association, Legal Café Stuttgart, Refugees4Refugees, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg



Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung nochmals verlängert

Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wurde bis zum 2. Juni 2024 verlängert. Somit sind nun bis zum 4.3.2024 weiterhin alle Personen, die sich am 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben, für einen Zeitraum von 90 Tagen ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit.


Materialien von Terre des Femmes zum Thema Zwangsverheiratung/Frühehen

Terre des Femmes hat die Broschüre „Starke Familien haben starke Töchter“ zum Thema Zwangsverheiratung/Frühehen veröffentlicht. Die Broschüre, die sich an Eltern richtet, ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Türkisch, Kurdisch, Romanes und demnächst auch in Farsi erhältlich und kann bestellt und auch als PDF heruntergeladen werden. Außerdem hat Terre des Femmes einen kurzen Aufklärungsfilm veröffentlicht, der betroffenen Jugendlichen zeigen soll, dass sie nicht alleine sind und sich Hilfe holen können.



Vernetzungstreffen Südwürttemberg/Allgäu

Liebe Engagierte in Südwürttemberg und im Allgäu,

hiermit laden wir Sie gemeinsam mit dem Menschenrechtsverein GLOBAL e.V. Bad Waldsee ganz herzlich zu einem regionalen Austauschtreffen für Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit ein!

Das Vernetzungstreffen findet am Samstag, den 24. Juni 2023, im Katholischen Gemeindehaus (Peterskeller), Klosterhof 3, 88339 Bad Waldsee statt.

Mit dieser Veranstaltung möchten wir Ihnen ermöglichen, andere Engagierte in Südwürttemberg und dem Allgäu wiederzutreffen, kennenzulernen, sich zu vernetzen und auszutauschen.

Das Vernetzungstreffen soll Ihnen Gelegenheit geben, miteinander ins Gespräch zu kommen, Ideen, Erfahrungen und Problemstellungen zu teilen sowie Aktionen, Projekte und Vorgehensweisen zu planen.

Außerdem bieten wir Ihnen einen spannenden Input-Vortrag mit dem Rechtsanwalt Stumm-Szelenczy sowie einen Überblick über Angebote für Ehrenamtliche in Ihrer Region.

Wir haben uns das folgende Programm für Sie überlegt:

10:30 – 11:00 Uhr: Begrüßung

11:00 – 12:30 Uhr: Input „Ärger mit der Bürokratie in den Ausländer*innen- und Migrationsverwaltungen vor Ort – welche Möglichkeiten haben Geflüchtete und ihre Unterstützer*innen?“

Referent: Rechtsanwalt Stumm-Szelenczy für Asyl- und Ausländerrecht (Biberach), Mitglied der Rechtsberaterkonferenz

Wer kennt das nicht: Anfragen und Anträge werden nur schleppend oder nicht bearbeitet, Geflüchtete haben bei Behördenterminen und -kontakten den Eindruck, sie werden ungleich behandelt und ihre Anliegen werden nicht ernstgenommen, Sachbearbeiter*innen entscheiden ohne ersichtlichen Grund unterschiedlich…

Der Vortrag soll praxisorientiert einen Input für den Umgang mit solchen Problemen geben und die Fragen beantworten, welche Reaktionen auf Bürokratie-Probleme sinnvoll sind, wann juristische Schritte angebracht sind, wie diese aussehen können und wie erfolgsversprechend sie sind.

12:30 – 13:00 Uhr: Vorstellung von Initiativen in Südwürttemberg und dem Allgäu

Möchten Sie Ihre Initiative oder aktuellen Angebote vorstellen? Vermerken Sie dies gerne an der entsprechenden Stelle im untenstehenden Anmeldeformular.

13:00 – 14:00 Uhr: Mittagspause (inkl. Snacks)

14:00 – 15:30 Uhr: Erfahrungsaustausch in Form von Arbeitsgruppen

Nach der Mittagspause gibt es die Möglichkeit sich über Themen aus der ehrenamtlichen Arbeit auszutauschen: Welche Themen sind gerade in Ihrer Region präsent? Wo besteht Austauschbedarf? Wie gehen andere Engagierte mit bestimmten Themen um?

Hierzu werden wir Themen sammeln und nach Bedarf themenspezifische Arbeitsgruppen bilden.

Folgende Themen könnten unter anderem zur Auswahl stehen:

  • Frauenspezifische Fluchtgründe
  • Aktuelle Probleme im Kontext Unterbringung in der Region
  • Ungleichbehandlung von Geflüchteten
  • Erfahrungen zum neuen Chancenaufenthaltsrecht

Bitte beachten Sie, dass hier der Austausch von Engagierten im Vordergrund steht und es keinen inhaltlichen Input von externen Personen geben wird. Die obengenannten Themen dienen als Beispiele/Ideen für einen Austausch und sollten nicht als festgelegte Themen verstanden werden.

Im Anmeldeformular haben Sie vorab die Möglichkeit Themenwünsche zu vermerken.

15:30 – 16:00 Uhr: Zusammentragen der Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen & gemeinsamer Abschluss

Bitte melden Sie sich spätestens bis zum 22. Juni über das untenstehende Formular an.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!

Das Vernetzungstreffen findet im Rahmen des Projektes „Perspektive durch Partizipation“, gefördert durch die Aktion Mensch und im Rahmen des Projektes „Aktiv für Integration“, gefördert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg, statt.


Neues Online-Portal zur Unterstützung für geflüchtete Mädchen und junge Frauen

Auf dem neuen Portal flucht-gender.de werden Informationen rund um die Situation, die Bedarfe und die Rechte von geflüchteten Mädchen und jungen Frauen gesammelt. Die Datenbank hilft dabei, auf schnellem Wege Angebote, Gruppen und Aktionen in dem gewählten Bundesland oder bundesweit zu finden.



Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts – Fokus: Besonders Schutzbedürftige

Im Rahmen dieser dreistündigen Fortbildung werden den Teilnehmenden die Grundzüge des Asyl- und Aufenthaltsrechts vermittelt. Folgende Fragen sollen beantwortet werden: Wie läuft das Asylverfahren ab? Was setzt eine Anerkennung als Flüchtling voraus? Wie kann ich bei der Anhörungsvorbereitung unterstützen? Was passiert nach einer Ablehnung und was ist eine Duldung? Welche Aufenthaltserlaubnisse gibt es?
Immer wieder wird dabei auf die Bedarfe und Rechte besonders vulnerabler geflüchteter Menschen eingegangen. Als besonders schutzbedürftig gelten unter anderem (unbegleitete) Minderjährige, Menschen mit Behinderung, Menschen mit schweren körperlichen oder psychischen Erkrankungen, Schwangere, Alleinerziehende, ältere Menschen sowie LSBTI*-Personen.

Referentin: Meike Olszak, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Das Angebot richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Geflüchtetenarbeit. Die Schulung findet in Kooperation mit und in den Räumlichkeiten des Legal Cafés Stuttgart statt: Bahnhofstraße 14-18, 70372 Stuttgart (Bad Cannstatt).

Die kostenlose Fortbildung wird im Rahmen des Projekts „Perspektive durch Partizipation“, gefördert durch die Aktion Mensch, angeboten. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.


Online-Seminar: Passbeschaffung Eritrea

Viele Geflüchtete aus Eritrea werden aufgefordert, einen Pass zu beschaffen. Dafür müssen die allermeisten zur eritreischen Botschaft gehen und eine Reueerklärung unterschreiben. Für Menschen mit einem subsidärem Schutz hat das Bundesverwaltungsgericht am 11.10.2022 (Az. 1 C 9.21) entschieden, dass die Abgabe einer Reueerklärung und die damit verbundene Selbstbezichtigung einer Straftat nicht zumutbar ist. Die Personen sollen einen Reiseausweis für Ausländer nach § 5, 6 AufenthV bekommen. Was bedeutet das für die Niederlassungserlaubnis, Einbürgerung und Familiennachzug?

Referent: Samuel Kupffer (Rechtsanwalt Heidelberg)

Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Geflüchtetenarbeit. Sie wird mit Zoom durchgeführt und ist kostenlos. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier. Die Teilnahme am Online-Seminar erfolgt am PC. Sie benötigen dazu einen gängigen Internetbrowser, eine stabile Internetverbindung und einen Kopfhörer bzw. Lautsprecher.

Sie erhalten die Zugangsdaten spätestens am Tag vor der Veranstaltung. Bitte beachten Sie: Für die Teilnahme an kostenlosen Online-Seminaren stellen wir keine Teilnahmebestätigungen aus. Von entsprechenden Anfragen bitten wir abzusehen.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.

Die Anmeldung ist geschlossen.


Übersicht: Gerichtsentscheidungen zum Chancen-Aufenthaltsrecht und den Bleiberechtsregelungen

Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht und dem Übergang in eine der beiden Bleiberechtsregelungen nach § 25a/ § 25b AufenthG haben sich neue Rechtsfragen ergeben. Der Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V. hat eine Übersicht über die bisherige Rechtsprechung zu diesen Bereichen veröffentlicht. Die Übersicht wird regelmäßig aktualisiert.



Aufnahme statt Abschreckung

30 Jahre nach der Verabschiedung des Asylbewerberleistungsgesetzes im Bundestag muss die unwürdige Behandlung geflüchteter Menschen in Deutschland endlich ein Ende haben. Der Flüchtlingsrat und der Paritätische in Baden-Württemberg fordern eine Kehrtwende in der Flüchtlingspolitik und die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Diese Spezialgesetzgebung verhindert eine menschenwürdige Aufnahme aller Geflüchteten und schränkt ihre gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten drastisch ein.

30 Jahre ist es inzwischen her, dass der deutsche Bundestag am 26. Mai 1993 das Asylbewerberleistungsgesetz im Rahmen des sogenannten „Asylkompromisses“ beschlossen hat – ein trauriger Meilenstein in der Geschichte der Entrechtung geflüchteter Menschen in Deutschland. Damit wurde das Grundrecht auf Asyl drastisch ausgehöhlt. Dieses Gesetz hat den Zugang für Geflüchtete zu gesundheitlicher Versorgung während ihrer Asylverfahren massiv verschlechtert und die staatlichen Leistungen, die sie beziehen können, unter das Existenzminimum gedrückt. Zu diesem Schluss kam auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 2012. Dennoch besteht das Gesetz bis heute fort.

„Das Asylbewerberleistungsgesetz fußt auf der Annahme, dass Menschen nicht nach Deutschland fliehen, wenn Aufnahmebedingungen so schlecht wie möglich gestaltet werden. Dies wird auch in der aktuellen Debatte immer wieder suggeriert. Doch dabei handelt es sich um einen Trugschluss, dem die Politik nun offiziell seit 30 Jahren unterliegt“, so Anja Bartel, Geschäftsleiterin vom Flüchtlingsrat. „Wir fordern ein Ende der Abschreckungspolitik und eine echte Aufnahmepolitik für alle Geflüchteten“.

„Die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine hat gezeigt, dass ein Rechtskreiswechsel und damit der direkte Zugang zu allgemeinen Sozialleistungen, dem Arbeitsmarkt, Integrationskursen und medizinischer Versorgung für Geflüchtete durchaus möglich ist und die Integration fördert. Deshalb ist die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes anzustreben. Das bestehende System unterteilt Geflüchtete in zwei Klassen und steht im Widerspruch zu unseren Grundrechten und einem menschenwürdigen Umgang mit Geflüchteten“, sagt Uta-Micaela Dürig, Vorständin Sozialpolitik beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg.

Hinweis: Im Rahmen der bundesweiten Aktionswoche der Kampagne zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes finden vom 16. bis zum 27. Mai 2023 verschiedene Veranstaltungen in ganz Deutschland statt.


Keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes bei der europäischen Asylrechtsreform!

Als Teil eines Bündnisses von mehr als 50 Organisationen fordert der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg die Bundesregierung zur Abkehr von ihren Plänen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems auf. Mit Blick auf das Treffen der EU-Innenminister*innen am 8. Juni 2023 appelliert das Bündnis an Innenministerin Nancy Faeser (SPD), ihrer humanitären Verantwortung gerecht zu werden und ihren eigenen Koalitionsvertrag ernst zu nehmen. Es darf keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes geben.

Am 8. und 9. Juni 2023 treffen sich die EU-Innenminister*innen im Rat der Europäischen Union (EU), um sich politisch auf Regelungen zu einigen, die schwerwiegende Folgen haben würden: Unter anderem wird diskutiert, verpflichtende Grenzverfahren einzuführen, das Konzept der „sicheren Drittstaaten“ auszuweiten und am Dublin-System festzuhalten. Die unterzeichnenden Organisationen sind enttäuscht von der kürzlich bekannt gewordenen Position der Bundesregierung zu diesen Vorhaben und halten in einem gemeinsamen Statement fest: „Anstatt sich dem Trend der Entwertung europäischer Grund- und Menschenrechte und der Erosion rechtsstaatlicher Grundsätze entschieden entgegenzustellen, signalisiert die Regierung mit ihrer Position die Bereitschaft, diesen Weg, um jeden Preis mitzugehen. Damit gerät sie in eklatanten Widerspruch zu zentralen Versprechen des Koalitionsvertrags.“

„Unter Druck von rechtspopulistischen Regierungen von Rom bis Budapest wird in Europa gerade an einer weitgehenden Abschaffung des Flüchtlingsschutzes gearbeitet. Daran darf sich die Bundesregierung nicht beteiligen! Es geht um mehr als das Asylrecht, es geht um die  Grundlagen der Europäischen Union. Der Zugang zum Recht auf Asyl, das Recht auf ein faires, rechtstaatliches Verfahren, die Überprüfung behördlichen Handelns durch Gerichte und vor allem der Schutz der Würde der Schutzsuchenden ist keine politische Verhandlungsmasse, um faule Kompromisse zu erzielen “, so Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL.

Aushebelung des Flüchtlingsschutzes durch Prüfung von „sicheren Drittstaaten“ in Grenzverfahren

In den geplanten verpflichtenden Grenzverfahren werden absehbar keine Fluchtgründe der Schutzsuchenden geprüft, sondern nur, in welchen außereuropäischen Drittstaat die fliehenden Menschen geschickt werden können. Schutzsuchende könnten dann in ein außereuropäisches Land abgeschoben werden, in dem sie möglicherweise nicht in allen Landesteilen sicher sind oder in dem sie noch nie waren. Flüchtlingsschutz gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention müsste dort ebenfalls nicht gewährt werden – nach der deutschen Position soll der Schutz zwar im Wesentlichen der Genfer Flüchtlingskonvention entsprechen und eine Verbindung zu dem Land soll bestehen, gemäß anderer im Rat diskutierter Vorschläge liegen die Anforderungen an den Schutz jedoch weit unter diesem Niveau. Setzt sich ein solcher Vorschlag durch, wird dies voraussichtlich massiv die Gefahr völkerrechtswidriger Kettenabschiebungen in Herkunftsländer wie Syrien oder Afghanistan erhöhen. Dies wird von den Organisationen im gemeinsamen Statement wie folgt kommentiert: „Das bedeutet einen Rückzug aus dem Flüchtlingsschutz in der Europäischen Union, vergleichbar mit dem deutschen Asylkompromiss vor dreißig Jahren.“

In Kombination mit der Anwendung des Konzepts der “Fiktion der Nicht-Einreise“ können die Grenzverfahren auch nur durch Inhaftierung der Schutzsuchenden umgesetzt werden.

Zugang zu Asyl darf nicht zur Verhandlungsmasse werden

Zudem soll am eigentlich gescheiterten Dublin-System – das zur Überlastung von Außengrenzstaaten führt – festgehalten und dieses sogar noch verschärft werden. Ein wirksamer Solidaritätsmechanismus bei dem Asylsuchenden auch von anderen Mitgliedstaaten als den Außengrenzstaaten aufgenommen werden, wird dagegen nicht ernsthaft verhandelt. Denn aktuell soll die „Solidarität“ auch durch Geldzahlungen oder materiellen Leistungen erbracht werden können – sogar in außereuropäischen Drittstaaten. Anstatt Flüchtlingsaufnahme, würde so also die Externalisierung des europäischen Grenzschutzes als Solidarität verbucht werden.

„Die Bundesregierung darf nicht den Fehler machen, den Zugang zum Recht auf Asyl gegen einen angeblichen Solidaritätsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten zu verhandeln. Dass es soweit in Europa gekommen ist, zeigt, dass eine Reform mit den aktuellen politischen Mehrheitsverhältnissen absehbar nur zu einer massiven Verschlechterung für nach Europa fliehende Menschen führt. Stattdessen sollten Bundesregierung und die Europäische Kommission sich für eine Einhaltung der bestehenden Standards für Asylverfahren und Aufnahme von Asylsuchenden sowie für ein Ende der illegalen Pushbacks einsetzen“, fordert Wiebke Judith abschließend.

Hintergrund zu den Reformvorhaben

Bezüglich der Reformvorschläge der Europäischen Kommission aus dem Herbst 2020 war sich die Bundesregierung zu entscheidenden Punkten wie den Grenzverfahren, der Anwendung von „sicheren Drittstaaten“ und den künftigen Zuständigkeitsregeln lange uneins. Seit dem 26. April 2023 gibt es ein Prioritätenpapier der Bundesregierung, laut dem auch verpflichtende Grenzverfahren in Kauf genommen werden sollen.
Bis zum nächsten Ratstreffen der EU-Innenminister*innen am 8. Juni 2023 müssen sich die Mitgliedstaaten auf Verhandlungspositionen einigen, um den Reformprozess bis zur Europawahl im Frühjahr 2024 abschließen zu können.

Infomaterial

Link zum gemeinsamen Statement: https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/Gemeinsames-Statement_GEAS_16.05.2023_final.pdf

PRO ASYL hat in einem Kurzpositionspapier die wichtigsten menschenrechtlichen roten Linien für die Verhandlung benannt: https://www.proasyl.de/material/notwendige-rote-linien-der-bundesregierung-fuer-die-verhandlungen-zum-new-pact-on-migration-and-asylum/

In der Sachverständigenanhörung im Bundestag zur europäischen Flüchtlingspolitik hat Wiebke Judith als rechtspolitische Sprecherin für PRO ASYL auf die Gefahren der Reform hingewiesen: https://www.proasyl.de/material/stellungnahme-zur-oeffentlichen-anhoerung-des-innenausschusses-zur-reform-des-gemeinsamen-europaeischen-asylsystems-geas/