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Dienstanweisungen des BAMF

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erlässt Dienstanweisungen, um die Entscheidungspraxis bundesweit zu vereinheitlichen. Auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes hat Pro Asyl erreicht, dass das BAMF seine Dienstanweisungen teilweise zur Veröffentlichung freigegeben hat.


VG KA: Asyl Nigeria wegen Menschenhandel und Zwangsbeschneidung

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe (VG KA) hat einer Mutter und ihrem Sohn die Flüchtlingseigenschaft zugesprochen. Die Klägerin ist als Menschenhandelsopfer und ehemalige Prostituierte Teil einer bestimmten sozialen Gruppe, die staatlich nicht ausreichend geschützt ist. Die bisherigen Bemühungen des nigerianischen Staates zur Bekämpfung des Menschenhandels sind nicht hinreichend wirksam. Der Kläger ist ebenfalls Teil einer solchen Gruppe, da ihm eine rituelle Zwangsbeschneidung gegen den Willen seiner Mutter droht. Betont wird die weite Verbreitung der Beschneidung von Männern (min. 80 %) und die Üblichkeit der rituellen Beschneidung durch nicht medizinisch geschulte Beschneider (S. 14). Interner Schutz wird mit Blick auf die individuelle Situation der Familie verneint, da die Klägerin als HIV Erkrankte einen besonderen Bedarf hätte, den sie als stigmatisierte ehemalige Prostituierte nicht erwirtschaften können wird. Die staatliche Versorgung von HIV-Infizierten ist nach wie vor defizitär, was sich durch die Corona-Pandemie verschlechtert hat. Das VG bleibt aber (leider) bei der Auffassung, dass Rückkehrer*innen, selbst wenn sie nicht durch soziale Strukturen abgesichert sind, grundsätzlich keiner lebensbedrohlichen Situation überantwortet werden. Bei der individuellen Prognose sind auch die nötigen Vorsorgeaufwendungen gegen Malaria-Erkrankungen von Kindern zu berücksichtigen.


VG KA: Asyl Nigeria weibliche Genitalverstümmelung

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe (VG KA) entschied, dass die in Deutschland geborene Tochter einer Nigerianerin einen Anspruch auf Zuerkennung von Asyl und Flüchtlingseigenschaft, da ihr weibliche Genitalverstümmelung (FGM) droht. Die Tradition ist in praktisch allen religiörsen und ethnischen Gruppen in Nigeria tief verwurzelt. Eltern könnten dies zwar vermeiden, insbesondere bei finanziell schwachen Eltern droht eine Veranlassung durch die Großeltern, ggf. auch gegen den Willen der Eltern. Ausreichender staatlicher Schutz steht nicht zur Verfügung, da in der Praxis die Reaktion der Polizei hierauf unzureichend ist. Interner Schutz wird mit Blick auf die individuelle Situation der Familie verneint.


VG KA: Abschiebungsverbot Nigeria wegen Krankheit

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe (VG KA) hat entschieden, dass die – in Nigeria häufig vorkommende – Blutkrankheit Sichelzellenanämie in Nigeria nicht ausreichend behandelt werden kann. Jedes Jahr werden in Nigeria 150.000 Kinder mit einer Sichelzellenanämie geboren, von denen schätzungsweise 100.000 ihren fünften Geburtstag nicht erleben. Die Versorgung insbessondere mit Bluttransfusionen ist mangelhaft.


VG KA: Flüchtlingsanerkennung für Gambierin wegen Zwangsheirat

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschied, dass der Klägerin die Flüchtlingseigenschaft aufgrund Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe zuzuerkennen ist. Die Zwangsverheiratung ist eine Verfolgungshandlung, vor der der Staat Gambia keinen ausreichenden Schutz bietet, da er sich für innerfamiliäre Angelegenheiten nicht zuständig sieht. Die Zwangsverheiratung von Frauen mit dem Bruder des Ehemannes nach dessenTod, ist eine an das Geschlecht anknüpfende Verfolgung. Die Gruppe der Frauen stellt in Gambia eine soziale Gruppe dar, die eine deutlich abgegrenzte Identität hat, und von der Gesellschaft als andersartig betrachtet wird. Die Frage, ob dies bei geschlechtsspezifischer Verfolgung überhaupt erforderlich ist, kann daher offen bleiben.


Auswärtiges Amt: Verfolgungsgefahr von rückkehrenden Iraner*innen

Das Auswärtige Amt (AA) hat eine Stellungnahme zur Verfolgungsgefahr von Iraner*innen durch iranische Behörden im Falle einer Rückkehr in den Iran verfasst. Dies erfolgte im Rahmen eines Amtshilfeersuchens des Verwaltungsgerichts Oldenburg.

Laut dem Auswärtigen Amt ist es möglich, dass iranische Behörden über soziale Medien von sowohl Konversionen zum Christentum als auch von regimekritischen Äußerungen erfahren und somit zu einer Überwachung durch die Behörden führen kann. Das AA geht davon aus, dass exilpolitische Aktivitäten von Iraner*innen im Internet überwacht werden. Nach den Einschätzungen des AA sei es nicht möglich, pauschal zu erklären, welche Folgen dies für Personen bei einer Rückkehr in den Iran haben wird. Jedoch sind Iraner*innen, die sich im Ausland regimekritisch äußerten, bei einer Rückkehr in den Iran von Repressionen bedroht. Abhängig von der Bewertung durch die iranischen Behörden müssen Rückkehrende mit Befragungen, Vorladungen, Inhaftierungen und Verurteilungen rechnen. Insgesamt geht das AA von einer weiteren Verschlechterung der Lage in Form einer Zunahme von Repressionen gegen im Exil lebende Iraner*innen sowie vermehrter Festnahmen von Rückkehrer*innen aus.

Das Auswärtige Amt betont, dass es keine weiteren Erkenntnisse darüber hat, wie eine Konversion aus asyltaktischen Gründen und eine Distanzierung von den Äußerungen in den sozialen Medien bei einer Rückkehr von den iranischen Behörden bewertet werden. Somit kann es keine Aussage darüber treffen, ob der betroffenen Person bei einer Rückkehr Folter, Misshandlungen oder Bestrafungen drohen.


Flüchtlingsrat BW: Beratungsangebot

Sie brauchen Beratung rund um Fragen zu Flucht und Asyl? Wir beraten telefonisch und per E-Mail.

Telefonisch erreichen Sie uns mittwochs von 14:00 bis 16:00 Uhr unter 0711 55 32 834. Die Telefonberatung richtet sich an Geflüchtete und Ehrenamtliche.

Per E-Mail gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Welche auch immer Sie wählen, schreiben Sie uns gerne auch Ihre Telefonnummer, sodass wir Sie bei Rückfragen schnell erreichen können.

  • Sind Sie selbst geflüchtet oder unterstützen Sie ehrenamtlich Geflüchtete, dann schicken Sie Ihre Fragen an info@fluechtlingsrat-bw.de.

    Die Beratung von Ehrenamtlichen und Geflüchteten wird über das vom Land Baden-Württemberg geförderte Projekt „Aktiv für Integration“ finanziert und ist kostenlos.

  • Unterstützen Sie besonders schutzbedürftige Geflüchtete ehrenamtlich, schreiben Sie uns an partizipation@fluechtlingsrat-bw.de.

    Zur Gruppe besonders schutzbedürftiger Personen zählen beispielsweise Menschen mit Behinderung, (unbegleitete) Minderjährige, LSBTTIQ-Geflüchtete, Alleinerziehende, Folteropfer, kranke oder traumatisierte Menschen. Die Beratung erfolgt über das von der Aktion Mensch geförderte Projekt „Perspektive durch Partizipation“ und ist kostenlos. Inhaltlich liegt unsere größte Expertise auf Fragestellungen im Kontext des Asyl-, Asylbewerberleistungs- und Aufenthaltsgesetzes. In darüber hinaus gehenden Fragen kooperieren wir mit Fachberatungsstellen.
  • Sind Sie hauptamtlich tätig, dann schicken Sie uns Ihre Anfrage bitte an hauptamtlichenberatung@fluechtlingsrat-bw.de.

    Die Beratung von Hauptamtlichen wird vom Zweckerfüllungsfonds Flüchtlingshilfen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart und der UNO-Flüchtlingshilfe gefördert.


Rechtliche Expertise: Bisexualität als Fluchtgrund

Die Untersuchung geht der Frage nach, mit welchen Problemen bisexuelle Geflüchtete im Asylverfahren konfrontiert sind. Im Laufe der Untersuchung werden immer wieder Strategien aufgezeigt, die es ermöglichen sollen, der Vielfalt sexueller Orientierungen im Asylverfahren angemessen Rechnung zu tragen.

Die Broschüre kann hier kostenlos runtergeladen werden.


Publikation: Grund- und menschenrechtliche Verantwortung nach dem Abzug aus Afghanistan

In seiner neuen Publikation analysiert das Deutsche Institut für Menschenrechte die Schutzpflichten Deutschlands für besonders schutzbedürftige Afghan*innen auf Basis der bestehenden Grund- und Menschenrechte. Es kommt zu dem Schluss, dass Deutschland neben ehemaligen Ortskräften weiteren besonders schutzbedürftigen Menschen aus Afghanistan bis auf Weiteres Schutz zu gewähren habe.

Die Publikation steht kostenlos online zur Verfügung oder kann in print bestellt werden.


Wieder an die Schule: Pädagogische Hochschule Weingarten unterstützt geflüchtete und migrierte Lehrer*innen

Das Programm IGEL „Integration geflüchteter Lehrer*innen in die Lehrer*innenbildung“, welches über die Akademie für wissenschaftliche Weiterbildung der Pädagogischen Hochschule Weingarten ausgebracht wird, unterstützt geflüchtete und migrierte Lehrer*innen auf dem Weg zum Wiedereinstieg in den Beruf. Nach einer erneuten Projektfinanzierung startet das Programm auch zum Sommersemester 2022.

Unter den geflüchteten und migrierten Menschen sind akademisch ausgebildete Lehrkräfte, die gerne wieder in ihrem Beruf arbeiten würden. Allerdings unterliegt der Lehrer*innenberuf stark reglementierten Ausbildungs- und Einstellungs-anforderungen, daher ist meist eine Nachqualifizierung erforderlich.

Das Brückenprogramm begleitet den gesamten (Re-)Qualifizierungsprozess von der Studienvorbereitung über das Nachstudium bis zum Berufseinstieg. Es wird durch den DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst e. V.) gefördert und von allen Einrichtungen der Hochschule engagiert unterstützt.

Das IGEL-Programm versteht sich als Lehr-Lernarrangement, welches eine individuelle Anpassung an den tatsächlichen Nachqualifizierungsbedarf der Teilnehmer*innen ermöglicht. Dafür ergibt sich innerhalb des Programms die Option, unterschiedliche Studienpfade zu beschreiten, je nach Anerkennung, die die Teilnehmer*innen für ihre Studien- und Berufsqualifikationen seitens der Schulaufsicht erhalten.

Bevor sich diese für die einzelnen Teilnehmer*innen entscheidet, nehmen alle gemeinsam am Vorprogramm teil, welches sie (wieder) mit dem Studium vertraut. Dieses umfasst zunächst einen Crashkurs zur Mediennutzung und einen auf das Lehramt spezialisierten Sprachkurs zu Bildungs- und Wissenschaftssprache. Es folgt ein bildungswissenschaftlicher Vorkurs, sowie Workshops zur Potenzialanalyse und der Portfolioarbeit. Das Konzept sieht die Auffrischung und Ergänzung pädagogisch-psychologischer Grundlagen in Verbindung mit der Ausweitung der Sprachkompetenz vor.

Nach dem Bestehen und unter Berücksichtigung der Anerkennung vorheriger Studien werden die Teilnehmer*innen als Quereinsteiger*innen in das entsprechend höhere Hochschulsemester eingestuft. Dort studieren sie das fehlende zweite Fach bzw. Fachmodule nach. Dabei werden die Teilnehmer*innen über Beratungs- und Coaching-Angebote, Lehrwerkstätten und Hospitationsangebote beim Studium und der Umsetzung in die Praxis unterstützt – vom IGEL-Team und studentischen Buddies.

Aktuell läuft der Bewerbungszeitraum bis zum 31.03.22, um im kommenden Juni 2022 das Vorprogramm zu besuchen und in das Nachstudium zu starten.

Weitere Informationen zum Projekt finden Sie hier.