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VG Berlin: Visum für afghanische Ortskraft

Nachdem das Auswärtige Amt das Visum für die afghanische Ortskraft und seine Familie abgelehnt hatte, erhielt die Familie nun Recht von dem Verwaltungsgericht Berlin: Sie haben Anspruch auf ein Visum zur Einreise in die Bundesrepublik.

Das VG Berlin entschied dies am 25.08.2021 im Eilverfahren (AZ: VG 10 L 285/21 V). Das Auswärtige Amt hatte die Visumsanträge mit der Begründung abgelehnt, dass der Vater bereits seit 2017 nicht mehr als Ortskraft tätig sei und somit nicht in die Zweijahresfrist falle, innerhalb derer eine Aufnahme nach Deutschland stattfinden könne. Zudem stehe die Aufnahmeentscheidung im Ermessen des Auswärtigen Amtes. Das Verwaltungsgericht entschied allerdings, dass dem Vater und der Familie durchaus Verfolgung durch die Taliban drohten. Darüber hinaus seien die Aufnahmekriterien geändert worden und schließen nun ehemalige Ortskräfte ein, die bis 2013 tätig waren. Nachdem der Entwicklungsminister erklärt hatte, dass erwachsene Kinder nicht mehr zurückgelassen werden sollten, ordnete das Gericht auch für die zwei erwachsenen Kinder die Visaerteilung an.


Kinderschutz bei Freizeitangeboten

Der Caritasverband Karlsruhe e.V. bietet eine Online Schulung zum Thema „Unterstützung von Kindern in Flüchtlingsunterkünften: Kinderschutz bei Freizeitangeboten“ an.

Diese richtete sich an Ehrenamtliche, die Freizeitangebote für Kinder in Unterkünften für Geflüchtete anbieten.

Dabei soll für die durch die Pandemie erhöhten Gefahren für das Kinderwohl sensibilisert werden. Auch das Erkennen von Anzeichen einer Kindeswohlgefährdungen wird thematisiert, um die Handlungssicherheit von Ehrenamtlichen zu erhöhen.

Die Schulung findet online über die Plattform Zoom statt. Anmeldungen werden bis zum 28.09. berücksichtigt.

Für die Vorbereitung der Inhalte ist es hilfreich, wenn Interessierte bei der Anmeldung kurz angeben könnten, in welchem Bereich sie mit Kindern arbeiten.

Weitere Informationen zur Schulung und zur Anmeldung finden Sie hier.


Zu wenig Gehör für politisch Verfolgte aus Kolumbien

Die Zahl der Asylanträge von Menschen aus Kolumbien ist in den letzten Jahren gestiegen: seit 2018 wurden knapp 1000 Anträge beim BAMF eingereicht. Doch nur über zwei von ihnen wurde positiv entschieden.

Seit dem 2016 geschlossenen Frieden zwischen der kolumbianischen Regierung und der FARC, der wichtigsten Guerilla-Organisation des Landes, gehen das deutsche Auswärtige Amt sowie die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) fälschlicherweise von einer Verbesserung der Sicherheitslage in Kolumbien aus.

Tatsächlich jedoch steigen vor allem seit dem Amtsantritt des aktuellen Präsidenten Ivan Duque im Jahr 2018 die Zahlen von Ermordeten, Verschwundenen und politisch Verfolgten wieder an. Vor allem für Menschenrechtsaktivist*innen ist die Lage heikel – allein 2020 wurden 133 Menschen ermordet, die sich für Menschen- und Bürgerrechte eingesetzt hatten.

Laut UNO ist Kolumbien das Land mit den meisten Binnenflüchtlingen der Welt: circa acht Millionen Menschen suchen in anderen Landesteilen Schutz vor Verfolgung. Viele der kolumbianischen Asylsuchenden in Deutschland konnten den Todesdrohungen dadurch allerdings nicht entgehen, da ihre Gegner mit Polizei und Militär vernetzt sind.

Nach außen hin erscheint Kolumbien nicht als brutale Diktatur oder „gescheiterter Staat“. Umso wichtiger ist es, dass deutsche Behörden und Gerichte den Berichten von politisch Verfolgten ernsthaftes Gehör schenken.

Hier geht es zum ausführlichen Artikel von PRO ASYL.

Ein Interview mit dem kolumbianischen Menschenrechtsanwalt Alberto Gomez zu diesem Thema finden Sie in gekürzter Fassung bei PRO ASYL, in voller Länge beim Flüchtlingsrat Niedersachsen.


Online-Seminare: Handel mit und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen

ECPAT Deutschland e.V. bietet im September und Oktober jeweils ein kostenfreies Einführungsseminar zum Thema Handel mit und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen im Migrations- und Asylkontext an, das für Personen ohne große Vorkenntnisse geeignet ist.

Menschenhandel, auch mit Kindern, spielt eine nicht zu unterschätzende Rolle im Migrations- und Asylkontext. Kinder und Jugendliche, die von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung betroffen sind, geben sich aus verschiedenen Gründen selten von sich aus als Betroffene zu erkennen.

In diesem Seminar vermitteln zwei Praktiker*innen grundlegendes Wissen zu Handel mit Kindern und beleuchten spezielle Phänomene des Menschenhandels sowie besondere Vulnerabilitäten sowie rechtliche Bestimmungen im Zusammenhang mit Migration und Asyl. Die Teilnehmenden lernen, welche Anzeichen es für Handel mit und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen gibt und wie sie Betroffene erkennen können.

Referent*innen: Andrea Hitzke, Tobias Hinz

Donnerstag, 09.09.2021, 10-12 Uhr: hier anmelden
Dienstag, 26.10.2021, 10-12 Uhr: hier anmelden

An beiden Terminen findet dasselbe Online-Seminar statt.


Online-Workshop: Jugendarbeit mit Geflüchteten und Migrant*innen während der Pandemie

Am 17. und 18. September veranstaltet JUGEND für Europa einen kostenlosen Online-Workshop zum Thema „Jugendarbeit mit Geflüchteten, Migrant*innen und Asylbewerber*innen in Zeiten von Corona“. Der kostenlose Workshop richtet sich an Organisationen und Personen (ehrenamtliche und hauptamtliche Kräfte), die mit dieser Zielgruppe arbeiten, und möchte diese unterstützen und den fachlichen Austausch fördern. 

Der Workshop bietet die Möglichkeit sich mit Kolleg*innen aus ganz Deutschland auszutauschen und voneinander zu lernen, wie man trotz den sich ständig verändernden Bedingungen und der einzuhaltenden Distanz effektive Arbeit leisten kann. Die Veranstaltung soll den Teilnehmenden auch dabei helfen, eigene Grenzen besser einschätzen und mit schwierigen Situationen besser umgehen zu lernen.

Bewerbungsende: 12.09.2021

Die Ausschreibung sowie weitere Informationen finden Sie auf der Homepage von JUGEND für Europa.


Willkommenskultur ja – Integration jein?

In einer aktuellen Studie der Universität Bielefeld befürworteten 55% der Befragten eine Willkommenskultur in Deutschland – von 2014-18 hatte die Zustimmung nur bei maximal 40% gelegen. Dagegen sank die Zustimmung zur Integration von Eingewanderten von 60% (2014) auf 48%. Wichtiger scheint den Befragten eine Assimilation der Migrant*innen und die Aufgabe kultureller Besonderheiten zu sein.

Außerdem ergab die Studie, dass ein Drittel der Befragten sehr oft oder oft rassistischen Beleidigungen ausgesetzt ist.

Laut Konfliktforscher Andreas Zick führt eine grundsätzliche Befürwortung von Einwanderung nicht zwingend zu einer positiven Integrationseinstellung. Zick plädiert für eine größere Sichtbarmachung und bessere Akzeptanzförderung von kultureller Vielfalt.

Einen genaueren Bericht zur Studie finden Sie hier.


Impfung auch für illegalisierte Menschen

Beim Stuttgarter Impf-Bus können sich auch Menschen ohne gültige Papiere oder Krankenversicherung gegen Covid-19 impfen lassen.

Die fortlaufend aktualisierten Termine des Impf-Busses sowie weitere Informationen finden Sie hier.

Vor Ort wird zudem über das Impfen aufgeklärt, um Ängste und Unsicherheiten entgegenzuwirken und so für eine bessere Akzeptanz zu sorgen. Wenn möglich, werden die Fragen der Menschen muttersprachlich übersetzt.


Flucht aus Afghanistan – Was Deutschland jetzt machen muss

In Afghanistan herrschen wieder die Taliban, viele Menschen sind in Lebensgefahr. Pro Asyl fordert: Deutschland muss die begonnenen Evakuierungen fortführen, den Familiennachzug zu in Deutschland lebenden Afghan*innen beschleunigen, über Landes- und Bundesaufnahmeprogramme eine längerfristige Aufnahme planen und Afghan*innen hier endlich Schutz geben.

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Appell an Ministerin Gentges zur aktuellen Lage in Afghanistan

Das folgende Schreiben hat der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg heute an Justiz- und Migrationsminister Marion Gentges geschickt. Eine umfangreiche Auflistung dessen, was auf Bundesebene getan werden muss, hat Pro Asyl zusammengestellt. Es gibt leider nicht viel, was wir als Einzelpersonen oder NGOs tun können. Was wir aber tun können, ist die politisch Verantwortlichen auf Landes- und Bundesebene zu kontaktieren und Ihnen zu sagen, was jetzt passieren muss. Sprechen also auch Sie Ihre Abgeordneten auf Landes- und Bundesebene an. In wenigen Wochen sind Bundestagswahlen – machen Sie Ihren Abgeordneten und Kandidat*innen deutlich, dass sie niemanden wählen werden, der sich nicht in der jetzigen Situation für die dringend erforderliche Nothilfe für die Menschen Afghanistan einsetzt!

Sehr geehrte Frau Ministerin Gentges,

angesichts der dramatischen Entwicklungen in Afghanistan erreichen uns als Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, ebenso wie andere Hilfsorganisationen und Beratungsstellen, ununterbrochen verzweifelte Hilferufe bezüglich Personen, die gerade in Afghanistan festsitzen. Teilweise geht es um Familienangehörige von afghanischen Menschen, die in Baden-Württemberg leben – einige von ihnen befinden sich seit langer Zeit im Visumsverfahren – teilweise geht es direkt um in Baden-Württemberg wohnhafte afghanische Staatsangehörige, die sich gerade in Afghanistan aufhalten und dort nicht mehr weg kommen. Wir begrüßen die Ankündigung der Landesregierung, sich an der Aufnahme von afghanischen Ortskräften zu beteiligen. Angesichts des Ausmaßes der humanitären Katastrophe sind aus unserer Sicht jedoch weitergehende Maßnahmen erforderlich.

Deshalb appellieren wir an Sie, jetzt:

  • nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins und Berlins umgehend ein Landesaufnahmeprogramm für Menschen aus Afghanistan auf den Weg zu bringen. Dieses Programm könnte Familienangehörige von in Baden-Württemberg lebenden afghanischen Staatsangehörigen umfassen, ebenso wie besonders gefährdete Personengruppen wie politisch und zivilgesellschaftlich aktive Personen, LSBTTIQ und andere Minderheiten,
  • das Regierungspräsidium Karlsruhe anzuweisen, allen in Baden-Württemberg bis dato nur geduldeten Afghan*innen anstelle von Kettenduldungen wegen der offensichtlichen Unmöglichkeit der Rückkehr eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis zu erteilen,
  • die schnelle und unbürokratische Aufnahme aller Familienangehörigen hier lebender Geflüchteter sicherzustellen, auch derjenigen Angehörigen, die sich eigenständig auf den Weg nach Deutschland gemacht haben und nun in anderen EU-Ländern (z.B. Griechenland) oder vor den EU-Grenzen (z.B. in Bosnien) festsitzen,
  • sich beim Bund und den anderen Bundesländern für eine bundesweite Bleiberechtsregelung für geduldete Afghan*innen einsetzen,
  • sich beim Bund für eine schnelle und unbürokratische Aufnahme aller Ortskräfte der Bundeswehr und weiterer deutscher Institutionen / Organisationen und ihrer Familien einzusetzen, einschließlich der über Subunternehmen eingesetzten Ortskräfte, auch wenn ihre Tätigkeit länger zurückliegt,
  • sich beim Bund für eine zeitnahe Überprüfung der offenkundig fehlerhaften Asylablehnungen durch das BAMF und die sofortige Wiederaufnahme der Asylverfahren einzusetzen,
  • sich beim Bund dafür einzusetzen, sichere Fluchtwege für gefährdete Afghan*innen zu schaffen. Es braucht jetzt sichere und legale Fluchtwege für alle Menschen in Afghanistan, die das Land verlassen wollen oder müssen. Es müssen alle deutschen Botschaften für Bearbeitungen von Visumsanträgen afghanischer Staatsangehöriger für zuständig erklärt werden. Da es jederzeit zu spät sein kann, um noch aus Afghanistan herauszukommen, ist es nicht zumutbar, dass Menschen, die in Afghanistan ausharren, ein langwieriges Visumsverfahren durchlaufen müssen. Deshalb muss für diese Personen von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit ( § 6 IV iVm § 14 II AufenthG) Gebrauch gemacht werden, dass Ausnahme-Visa bei der Einreise nach Deutschland erteilt werden.

Herzlichen Dank im Voraus für die Prüfung und Umsetzung dieser aus unserer Sicht dringend gebotenen Maßnahmen.


Politisch gewollte Ignoranz hat zur Katastrophe geführt

Mit Entsetzen verfolgt der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg die dramatischen Entwicklungen in Afghanistan, wo die Taliban die Macht übernommen haben und tausende Menschen versuchen, sich in Sicherheit zu bringen. Nicht minder entsetzt ist der Flüchtlingsrat über das beschämende und menschenfeindliche Verhalten der politisch Verantwortlichen in Deutschland, die bis wenige Tage vor der Eroberung Kabuls durch die Taliban in erster Linie darauf bedacht waren, die mittlerweile zusammengebrochene Regierung unter Druck zu setzen, um weitere Abschiebungen hinzunehmen. Zuletzt sollte am 10. August eine Sammelabschiebung stattfinden, an der sich auch Baden-Württemberg beteiligt hätte, wenn sie nicht kurzfristig storniert worden wäre.

Den Flüchtlingsrat erreichen Anfragen von verzweifelten Menschen, deren Familienangehörige sich noch in Afghanistan befinden. Teilweise geht es um Menschen die auf ein Visum zum Familiennachzug warten, teilweise um Personen, wegen ihrer Tätigkeiten hoch gefährdet sind. In anderen Fällen geht es um Afghan*innen, die ein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben, und sich gerade in Afghanistan aufhalten. Aktuell können sie sich von den deutschen Behörden nicht viel erwarten. Wie das Auswärtige Amt bei Anfragen mitteilt, werden bei der Evakuierung zurzeit nur Personen mit einer deutschen Staatsbürgerschaft berücksichtigt.

„Dass so viele gefährdete Menschen in Afghanistan gerade ihrem Schicksal überlassen werden, ist das direkte Ergebnis davon, dass die Bundesregierung praktisch bis zum Tag der Machtübernahme der Taliban darauf bedacht war, die Lage in Afghanistan schönzureden, um Asylanträge von Afghan*innen ablehnen und Abschiebungen rechtfertigen zu können. Dazu hat sie die Warnungen unzähliger Betroffener und Länderexpert*innen bewusst ignoriert. Das kann man eigentlich nur als politisch motivierte Ignoranz bezeichnen“, so Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg.

Noch Ende Juni hatten Union die SPD im Bundestag einen Antrag im Bundestag auf erleichterte Aufnahme afghanischer Ortskräfte abgelehnt – aus Prinzip, wie mittlerweile eingeräumt wird. Bereits seit Wochen wird in der Praxis deutlich, dass die Evakuierung von Ortskräften in sehr vielen Fällen an hohen bürokratischen Hürden und politischem Unwillen scheitert. Unterdessen scheint für den Kanzlerkandidaten der Union, Armin Laschet, das oberste Ziel darin zu bestehen , dass möglichst wenige Menschen aus Afghanistan Zuflucht in Deutschland finden.

„Laschet spricht davon, dass sich ‚2015 nicht wiederholen darf‘, der Baden-Württembergische Fraktionschef Manuel Hagel weist scheinheilig darauf hin, dass man ‚nicht alle afghanischen Probleme in Deutschland lösen kann‘. Mit solchen unehrlichen Argumentationen, die wir aus Framing-Strategien der extremen Rechten kennen, machen Politiker der selbsternannten politischen Mitte Stimmung gegen schutzbedürftige Menschen, rechtfertigen die tödliche Abschottungspolitik an der Außengrenzen Europas und ignorieren vollkommen, dass Afghanistans Nachbarländern Iran und Pakistan schon vor der aktuellen Eskalation des Konflikts insgesamt über fünf Millionen Geflüchtete aus Afghanistan aufgenommen hatten – rund 20 Mal so viele wie Deutschland. Das entspricht dem weltweiten Status Quo, wonach die große Mehrheit der geflüchteten Menschen sich in den ärmsten Ländern der Welt aufhalten, weshalb das ‚Wir können nicht alle aufnehmen‘-Mantra absolut verlogen ist, weil davon überhaupt keine Rede sein kann“, so Seán McGinley.

Der Flüchtlingsrat fordert die Bundesregierung auf, sichere Fluchtwege für gefährdete Afghan*innen zu schaffen. Hierzu gehören nicht nur Ortskräfte, die für deutsche Institutionen und Einrichtungen gearbeitet haben, sondern auch zivilgesellschaftliche und politische Aktivist*innen, Familiennachzügler:innen und besonders vulnerable Personen und Gruppen. Es braucht jetzt sichere und legale Fluchtwege für alle Menschen in Afghanistan, die das Land verlassen wollen oder müssen. Es  müssen alle deutsche Botschaften für Bearbeitungen von Visumsanträgen afghanischer Staatsangehöriger für zuständig erklärt werden. Da es jederzeit zu spät sein kann, um noch aus Afghanistan rauszukommen, ist es nicht zumutbar, dass Menschen, die in Afghanistan ausharren, ein langwieriges Visumsverfahren durchlaufen müssen. Deshalb muss für diese Personen von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit ( § 6 IV iVm § 14 II AufenthG) Gebrauch gemacht werden, dass Ausnahme-Visa bei der Einreise nach Deutschland erteilt werden.

Baden-Württemberg ist aufgefordert, dem Beispiel Schleswig-Holsteins zu folgen und ein Landesaufnahmeprogramm auf dem Weg zu bringen. Afghan*innen die bereits in Deutschland sind und einen unsicheren Aufenthaltsstatus haben, müssen ein effektives Bleiberecht erhalten.

Am Samstag findet in Stuttgart (12.30 Uhr, Rotebühlplatz) eine von Angehörigen der afghanischen Community organisierte Kundgebung unter dem Motto „Solidarität mit der afghanischen Bevölkerung“ statt. Weitere Kundgebungen finden am Freitag, 18.30 Uhr auf dem Münsterplatz in Ulm, sowie am Samstag, 11 Uhr auf dem Münsterplatz in Weingarten statt. Der Flüchtlingsrat ruft alle Menschen, die über die aktuellen Entwicklungen in Bezug auf Afghanistan empört sind, zur Teilnahme auf.