Rechtshilfefonds von PRO ASYL

Der Förderverein PRO ASYL betreibt einen Rechtshilfefonds, über den Anwalts- und Verfahrenskosten von Flüchtlingen bezuschusst werden können. Über den Flüchtlingsrat Baden-Württemberg können Asylinitiativen oder Einzelpersonen aus Baden-Württemberg Anträge an diesen Rechtshilfefonds stellen. Bitte senden Sie die Anträge NICHT direkt an PRO ASYL, sondern an den Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, wir leiten die Anträge an PRO ASYL weiter. In den folgenden Dokumenten finden Sie weitere Detailinformationen. Bitte beachten Sie diese Hinweise, lesen Sie die unten verlinkten Dokumente sorgfältig durch und füllen Sie den Antrag entsprechend digital (nicht handschriftlich) aus. Gerne erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats weitere Auskünfte und Informationen, melden Sie sich gerne per E-Mail oder Telefon bei uns.


Klage gegen Kinderabschiebung eingereicht

Die umstrittene Abschiebung von zwei unbegleiteten Minderjährigen aus einer Jugendhilfeeinrichtung der Waldhaus Jugendhilfe gGmbH im Landkreis Böblingen wird nun auch die Gerichte beschäftigen. Am frühen Morgen des 14. Dezember letzten Jahres waren die 16-jährige Dana und ihr zwölfjähriger Bruder Edi (Namen geändert) von der Polizei aus der Einrichtung geholt und nach Albanien abgeschoben worden.

Für den Freiburger Rechtsanwalt Ruben Hoffmann, der die Vertretung der Kinder übernommen hat, ist klar, dass die Abschiebung rechtswidrig war, weil die Behörden ihre gesetzlichen Pflichten zur Sicherstellung einer Übergabe der Kinder an eine geeignete Person in Albanien missachtet haben. „Das Gesetz erlaubt Abschiebungen von unbegleiteten Minderjährigen nur unter sehr engen Voraussetzungen. Hierzu gehört die Verantwortung für die Übergabe an sorgeberechtigte Personen oder eine entsprechende Einrichtung im Zielland. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg und das Bundesverwaltungsgericht haben eine klare Vorgabe formuliert, wonach die Behörden dem Vormund mitteilen müssen, an wen die Übergabe erfolgen soll, damit dieser die Gelegenheit hat, eventuelle Einwände vorzubringen und Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. In einer aktuellen Entscheidung hat auch der Europäische Gerichtshof dies erst kürzlich bekräftigt“, erklärt der Anwalt.

„Der Vormund wurde in diesem Fall nicht informiert. Das hat auch das Innenministerium in seinen bisherigen Verlautbarungen zum Fall nicht bestritten“, stellt Seán McGinley vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg fest. Er steht seit dem Tag der Abschiebung mit verschiedenen am Fall beteiligten Akteuren in Kontakt.

„Dass diese rechtlichen Vorgaben keine bedeutungslosen Formalien sind, sondern essenziell für die Gewährleistung des Kindeswohls sind, hat sich im vorliegenden Fall leider gezeigt, weil die Missachtung gesetzlicher Pflichten seitens der Behörden tatsächlich zu Verwirrung und einer Kindeswohlgefährdung geführt hat“, so McGinley weiter. „In den öffentlichen Stellungnahmen des Innenministeriums ist davon die Rede, dass die Kinder am Flughafen von einem kommunalen Kinderschutzbeauftragten empfangen und in eine Einrichtung gebracht werden sollten. Das ist allerdings nicht geschehen. Stattdessen wurden die Kinder von der Polizei mit auf die Wache genommen. Dort erschienen zunächst ein Halbbruder, danach der Großvater, mit denen die Kinder allerdings nicht mitgehen wollten. Erst nachdem die Polizei damit drohte, die Kinder mit Kriminellen einzusperren, sind sie mitgegangen“, berichtet der Geschäftsführer des Flüchtlingsrats auf Basis der Schilderungen der Kinder gegenüber ihren Bezugspersonen in Deutschland.

Genau diese Bezugspersonen machen sich angesichts der aktuellen Situation der Kinder große Sorgen um ihr Wohl. Cordula Breining, Koordination für Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge beim Waldhaus sagt:„Die Kinder hatten keine Chance, sich von Bezugs- und Bindungspersonen zu verabschieden. Sie können noch nicht realisieren, dass sie jetzt in Albanien und nicht mehr in Deutschland sind. Edis Antwort auf die Frage, ob er schon weiß, wann er in die Schule gehen kann, war: „Eigentlich möchte ich hier gar nicht in die Schule gehen. Ich habe Angst, dann mein ganzes Deutsch zu verlernen.“ Diese Aussage macht für uns deutlich, dass die Kinder mit dem Herzen noch in Deutschland sind. Auch Dana sagt bei jedem Telefonat: „Ich möchte wieder nach Hause, ich möchte nicht hierbleiben. Ich habe hier niemanden.“ Die Kinder haben aktuell keine Tagesstruktur, keine gesicherte Aufsicht und keine Perspektive (mehr). Auch finanziell sind sie nach unserem Kenntnisstand nicht abgesichert. Es ist unklar, wer die Personensorge ausübt.“

Nach Kenntnis des Flüchtlingsrats war dies nicht die erste Abschiebung von unbegleiteten Minderjährigen aus einer Jugendhilfeeinrichtung im Jahr 2020. Die Verantwortlichen des Jugendhilfeträgers haben für dieses Vorgehen kein Verständnis. Cordula Breining berichtet: „Die Abschiebung von Dana und Edi ist unfassbar für uns Kollegen und für die anderen Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung. Inwieweit dies mit dem Kindeswohl vereinbart werden kann, ist äußerst fraglich.“ Michael Weinmann, Bereichsleiter stationäre Hilfen beim Waldhaus, ergänzt: „Wohngruppen sollen einen sicheren Lebensort und Schutzraum für (traumatisierte) Kinder und Jugendliche bieten. Eine Abschiebung aus Jugendhilfeeinrichtungen ist mit diesem Gedanken nicht vereinbar. Beide Kinder haben bereits Brüche in Ihrer Biographie erlebt und dadurch Belastungsreaktionen im Alltag gezeigt. Die Abschiebung und die Art, wie diese stattgefunden hat, stellt eine weitere Traumatisierung beider Kinder dar und könnte schwerwiegende Folgen für die Bewältigung des weiteren Lebenswegs nach sich ziehen.“

Alle Beteiligten hoffen nun auf eine rasche und positive Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart, um den zuständigen Behörden klarzumachen, dass auch sie sich an Gesetze halten müssen. Und vor allem, um Dana und Edi so schnell wie möglich nach Deutschland zurückzuholen.


Geduldete Personen – Herausforderungen der Städte

Der Deutsche Städtetag spricht sich in seinem Positionspapier u.a. für einen besseren Zugang von Geduldeten zu alltagsstrukturierenden Angeboten sowie Bildung/Beschäftigung und für eine großzügige Auslegung der Bleiberechtsregelungen aus. Arbeitsverbote sowie die sog. „Duldung light“ sieht der Städtetag kritisch, da durch den Ausschluss von Teilhabemöglichkeiten Probleme für die Städte und für die Betroffenen einhergehen.


Mahnwache „Aufnahme statt Abschottung“ in Konstanz

Rund 80 Menschen folgten am 30.01.2021 dem Aufruf der „Konstanzer Seebrücke“ zu einer Mahnwache im Herosé-Park anlässlich des bundesweiten Aktionstags „Aufnahme statt Abschottung. Kein Pushback ist legal“. Die Demonstrantinnen und Demonstranten wollten damit ein Zeichen setzen für einen menschenwürdigen Umgang mit Geflüchteten.

Dazu zählt für sie, dass die Lager an den Außengrenzen der Europäischen Union zügig aufgelöst werden und die dort untergebrachten Menschen auf die Mitgliedsstaaten verteilt werden. Aufgerufen wurde auch dazu, eine Petition zu unterstützen, dass Baden-Württemberg sich zum sicheren Hafen erklärt, Geflüchtete bevorzugt aufnimmt und sich gegenüber der Bundesregierung für eine humanere Aufnahmepolitik einsetzt.

Bei einer Spendensammlung im Rahmen der Veranstaltung kamen knapp 200 Euro zusammen. Diese gehen an die Organisation „Search and Rescue for all human beeings“ (SARAH). Diese will die Mittel für den Bau eine neuen Schiffs einsetzen, das die zivile Seenotrettung auf dem Mittelmeer unterstützen soll.


Abschiebungen in den Westbalkan während der Pandemie

Eine neue Veröffentlichung des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg beschäftigt sich mit Abschiebungen in die Westbalkan-Region (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien) vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie. Die Pandemie hat in all diesen Staaten bestehende Probleme im Gesundheitssystem und Probleme großer Teile der Bevölkerung beim Zugang zu Gesundheitsversorgung verschärft. Ungeachtet dieser Umstände und der weitreichenden Reisebeschränkungen und -Warnungen haben (abgesehen von einer Unterbrechung zwischen Anfang März und Ende Mai) regelmäßig Sammelabschiebungen von Deutschland aus in diese Länder stattgefunden. Die Durchführung dieser Abschiebungen in den aktuellen Umständen ist aus mehreren Gründen problematisch. Zum einen werden alle beteiligten Personen – sowohl die Abgeschobenen als auch das Flugpersonal, die begleitenden Polizeibeamt*innen und alle, die mit ihnen in Kontakt kommen, einem Infektionsrisiko ausgesetzt. Zum anderen stellt sich die Frage, inwiefern die abgeschobenen Personen im Falle einer Covid-19-Erkrankung Zugang zu gegebenenfalls erforderlichen medizinischen Behandlungen haben werden. Im Folgenden wird dargelegt, warum dieser Zugang höchst fraglich ist – einerseits aufgrund der Überlastung des Gesundheitswesens in allen fraglichen Ländern, und andererseits aufgrund von finanziellen Hürden, die sich unter anderem aus fehlender Krankenversicherung und hohen selbst zu tragenden Eigenanteilen (selbst für Personen mit Krankenversicherung) ergeben. Gepaart mit dem Wegfall zahlreicher Möglichkeiten der Erwerbsarbeit entsteht eine große Gefahr, im Bedarfsfall keinen Zugang zu medizinischer Versorgung zu haben.

Flüchtlingsrat Baden-Württemberg (Februar 2021): Abschiebungen in die Westbalkan-Region während der Covid-19-Pandemie (PDF)

Diese Veröffentlichung entstand im Rahmen des Projekts „Balkan-Migrations-Trialog“, das im Rahmen des Programms „Erasmus+“ der Europäischen Union gefördert wird. Die Unterstützung der Europäischen Kommission für die Erstellung dieser Veröffentlichung stellt keine Billigung des Inhalts dar, welcher nur die Ansichten der Verfasser wiedergibt, und die Kommission kann nicht für eine etwaige Verwendung der darin enthaltenen Informationen haftbar gemacht werden.


Was ist eigentlich ein (ausländerrechtliches) Beschäftigungsverbot?

Mit dieser Frage beschäftigt sich der Beitrag aus dem Rundbrief 2/2020. Sie betrifft vor allem Menschen, die im Besitz einer Duldung sind, und denen vorgeworfen wird, nicht ausreichend an der Beseitigung eines bestehenden Abschiebungshindernisses mitzuwirken.


Dieser Artikel stammt aus der Ausgabe 2/2020 des Rundbriefes des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Dieser erscheint dreimal im Jahr in gedruckter Form und kann kostenfrei über die Website des Flüchtlingsrats bestellt werden. Wenn Sie Mitglied des Flüchtlingsrats sind, bekommen Sie den Rundbrief immer direkt nach dem Erscheinen per Post zugeschickt.


Sammelunterbringung im Corona-Zeitalter

Die „Corona-Krise“ hat die Frage aufgeworfen, ob in einer Aufnahmeeinrichtung untergebrachte Personen die Verteilung in eine Unterkunft beanspruchen können, in der ausreichender Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus gewährleistet ist. Dieser Frage geht der Beitrag aus dem Rundbrief 2/2020 nach. Anlass dafür sind mehrere Gerichtsentscheidungen, in denen ein Anspruch auf Entlassung aus der Aufnahmeeinrichtung bejaht wurde.



Dieser Artikel stammt aus der Ausgabe 2/2020 des Rundbriefes des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Dieser erscheint dreimal im Jahr in gedruckter Form und kann kostenfrei über die Website des Flüchtlingsrats bestellt werden. Wenn Sie Mitglied des Flüchtlingsrats sind, bekommen Sie den Rundbrief immer direkt nach dem Erscheinen per Post zugeschickt.


FRBW fordert Abschiebungsmoratorium und Einzelfall-Überprüfung

Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zu Abschiebungen nach Afghanistan fordert der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg die Landesregierung auf, sich nicht mehr an Sammelabschiebungen in das Krisenland zu beteiligen und alle Fälle von Personen, die zur Abschiebung nach Afghanistan vorgesehen sind, im Lichte dieser Entscheidung neu zu prüfen, wie dies ein Sprecher des IM gegenüber Legal Tribune Online angekündigt hat. Diesen Worten sollten allerdings möglichst schnell auch Taten folgen: Nach Kenntnis des Flüchtlingsrats will Baden-Württemberg sich offenbar an der nächsten Sammelabschiebung nach Afghanistan beteiligen. Zumindest sind aktuell mehrere Afghanen in der Abschiebungshaft in Pforzheim inhaftiert und sollen demnächst nach Afghanistan abgeschoben werden.

In einer erst jetzt veröffentlichten Entscheidung hatte der VGH am 17. Dezember entschieden, dass angesichts der verheerenden Auswirkungen der Covid-19-Pandemie in Afghanistan selbst alleinstehende, gesunde Männer im arbeitsfähigen Alter dort voraussichtlich nicht in der Lage sein werden, auf legaler Weise ihre elementaren Bedürfnisse nach Nahrung, Unterkunft und Hygiene zu befriedigen. Abschiebungen sind nach Auffassung des VGH allenfalls bei Personen vertretbar, die entweder ein  „tragfähiges und erreichbares familiäres oder soziales Netzwerk“ haben, nachhaltige finanzielle oder materielle Unterstützung durch Dritte“ erfahren, oder über ausreichendes Vermögen verfügen.  „Diese Voraussetzungen treffen auf die Allerwenigsten zu. Das heißt, die Anzahl der Personen, die in diese Kategorien fallen und abgeschoben werden dürfen, ist nach unserer Erfahrung sehr überschaubar“, sagt Sprecher*innenratsmitglied Manfred Weidmann, der als Rechtsanwalt viele afghanische Geflüchtete vertritt
Der Flüchtlingsrat kritisiert, dass die Landesregierung einen Tag vor der VGH-Entscheidung vier Personen nach Afghanistan abgeschoben hat, und im Januar erneut fünf Personen. „Angesichts der strengen Maßstäbe, die der VGH vorgegeben hat, die nur wenige erfüllen dürften, ist davon auszugehen, dass hier auch Personen abgeschoben wurden, die nach Auffassung des VGH nicht hätten abgeschoben werden dürfen“, befürchtet Lucia Braß, Erste Vorsitzende des Flüchtlingsrats.
Nach Auffassung des Flüchtlingsrats wäre es angesichts der bevorstehenden Entscheidung angebracht gewesen, wenn Baden-Württemberg sich nicht an der Sammelabschiebung im Dezember beteiligt hätte, und auch nicht an der im Januar, als der Tenor der Entscheidung und das Gutachten, auf das es maßgeblich stützte, bereits bekannt waren.
„Es hat etwas von Torschlusspanik, wie die Baden-Württembergischen Behörden in den letzten Monaten schnell noch Abschiebungen durchgeführt haben, die nach Auffassung des höchsten Verwaltungsgerichts im Land nicht durchgeführt werden sollten“, findet Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats und ergänzt: „Diejenigen, die sonst so gerne für sich in Anspruch nehmen, rechtsstaatliche Prinzipien hochzuhalten, offenbaren hier ihr instrumentales Verhältnis zum Rechtsstaat. Der Rechtsstaat interessiert sie nur, wenn er ihnen Argumente liefert, um das, was sie aus politischen Gründen durchsetzen wollen, als alternativlos hinzustellen.
Aktuell sitzen in Pforzheim Personen in Abschiebungshaft, denen die baldige Abschiebung nach Afghanistan droht. Falls unter ihnen Personen sind, die nach Auffassung des VGH nicht abgeschoben werden dürfen, sind sie auf rechtliche Unterstützung angewiesen, um dies geltend zu machen. Der Flüchtlingsrat weist darauf hin, dass es erfahrungsgemäß extrem schwer ist für Personen, die in Abschiebungshaft genommen werden, kurzfristig eine qualifizierte anwaltliche Vertretung zu organisieren – nicht zuletzt deshalb, weil vielen von ihnen das Geld hierzu fehlt. Eine Pflichtverteidigung gibt es für Personen in Abschiebungshaft nicht, und in Baden-Württemberg gibt es – anders als in fast allen anderen Bundesländern – nicht einmal eine offene und unabhängige Beratung in der Abschiebungshaft. „Es ist dem Zufall überlassen, ob jemand die Möglichkeit hat, sein Recht durchzusetzen. Hier wird ganz bewusst durch den Staat ein rechtsfreier Raum geschaffen, um Menschen von ihrem Recht fernzuhalten. Eine Regierung, die wirklich Wert auf rechtsstaatliche Korrektheit legt, müsste alle potenziellen Afghanistan-Abschiebungsfälle im Licht der VGH-Entscheidung nochmal überprüfen und zumindest bis dahin die Abschiebungen aussetzen“, so Seán McGinley abschließend.


Online-Seminar: Passbeschaffung und Identitätsklärung am Beispiel Gambia

Diese Veranstaltung führt in die Themenkomplexe Passpflicht, Passbeschaffungspflicht und Identitätsklärung ein. Diese sind besonders relevant für Geduldete im Rahmen der Erfüllung ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflichten und in Bezug auf rechtliche Möglichkeiten der Aufenthaltsicherung (z.B. Ausbildungsduldung). Am Beispiel Gambia schauen wir uns anschließend die Erfüllung der Passpflicht, der Passbeschaffungspflicht und der Identitätsklärung anhand von gambischen Dokumenten an. Auch wird es um die Beschaffung des Passes und der Geburtsurkunde aus Gambia gehen.

Die Infoveranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit. Sie wird mit Zoom durchgeführt und die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung einen Tag vor dem Seminar.

Referentin: Maren Schulz, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Das Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.

4.3.2021: Keine Anmeldung mehr möglich, die maximale Teilnehmenden Anzahl wurde erreicht.


Online-Seminar: „Asylantrag abgelehnt – und jetzt?“

In dieser Veranstaltung geht es um die rechtlichen Möglichkeiten von Geflüchteten, deren Asylantrag abgelehnt wurde, von der Duldung in eine Aufenthaltserlaubnis zu wechseln. Fünf mögliche Formen der Bleiberechtssicherung schauen wir uns an: Die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung, den Härtefallantrag und die Bleiberechtsoptionen nach §§ 25a und 25b AufenthG. Dabei beschäftigen wir uns mit folgenden Fragen: Was sind die Voraussetzungen? Welche Rolle spielen Identitätsklärung und Passbeschaffung? Welche Unterstützung brauchen die Geflüchteten?

Die Infoveranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit. Sie wird mit Zoom durchgeführt und die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung (siehe unten) einen Tag vor dem Seminar.

Eine Anmeldung ist am Tag der Veranstaltung nicht mehr möglich.

Referentin: Maren Schulz (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)

Das Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.