Aktualisierte Arbeitshilfe “Wie können Sie eine Tazkira, einen Pass oder andere Dokumente erhalten?” für afghanische Gefüchtete

Move on – menschen.rechte Tübingen e.V. hat eine aktualisierte zweisprachige Arbeitshilfe mit Informationen für afghanische Geflüchtete und ihre Unterstüzer*innen veröffentlicht. Die Arbeitshilfe beschäftigt sich vor allem damit, wie afghanische Geflüchtete eine Tazkira, einen Pass oder andere Dokumente erhalten können.

Seit Anfang des Jahres 2021 stellt das Afghanische Konsulat in München nämlich selbst afghanische Tazkiras aus. Bisher wurden diese afghanischen Identitätsdokumente nur in Kabul ausgestellt und mussten in einem komplizierten Verfahren beantragt und beschafft werden. Teil der Neuregelung ist auch, dass Anträge auf Ausstellung einer Tazkira ab sofort per Online-Formular gestellt werden müssen. 

In dieser Arbeitshilfe sind vor allem die Änderungen beschrieben, die sich durch die Einführung der Möglichkeit ergeben haben, eine Tazkira online zu beantragen. 

Die Arbeitshilfe richtet sich an afghanische Geflüchtete aus Baden-Württemberg (und Bayern), für die das Generalkonsulat der Islamischen Republik Afghanistan in München zuständig ist. 

move on – menschen.rechte Tübingen e.V., Mai 2021: Informationen für afghanische Flüchtlinge und Ihre Unterstützer*innen “Wie können Sie eine Tazkira, einen Pass oder andere Dokumente erhalten?”


Schreiben ohne Grenzen

DaMigra e.V. lädt im Rahmen des MUT-Macherinnen* Projekts herzlich zur Kursreihe „Schreibwerkstatt: Schreiben ohne Grenzen“ für Frauen mit Flucht- und Migrationsgeschichte ein. Jeden zweiten Dienstagvormittag (am 8. und 22. Juni, am 6. und 20. Juli und am 3. August, jeweils von 10 bis 13 Uhr), treffen sich Nicht-Deutschmuttersprachlerinnen* virtuell und entdecken zusammen das Schreiben als eine sichere Ressource, um über Erfahrungswelten und Träume zu schreiben.

Die Teilnehmerinnen* bearbeiten die schönen und die schmerzlichen Momente und bringen zusammen ihre Gefühle, Gedanken und Geschichte in der eigenen Muttersprache oder auf Deutsch zu Papier.

Es sind keine Vorkenntnisse oder Sprachkenntnisse notwendig. Es geht um das Schreiben ohne Druck, aber mit viel Freude! Die Materialien für die Schreibwerkstatt werden den Teilnehmerinnen* vorab postalisch zugesendet.

Geleitet wird die Schreibwerkstatt von der Autorin Sara Ehsan, die mehrsprachig ist und Deutsch, Persisch, Dari, Englisch und Französisch spricht. Für Sprachmittlung weiterer Sprachen wird um rechtzeitige Anmeldung gebeten.

Um Anmeldung via E-Mail (bw@damigra.de) oder Telefon (0176 73218746) wird gebeten. Link und Zugangscode werden ein Tag vor der Veranstaltung zugeschickt. Für die Teilnahme werden ein Laptop, PC, Tablet oder Smartphone und eine stabile Internetverbindung benötigt. Hilfreich sind außerdem Headsets oder Kopfhörer/Mikrophon.


Grundrechte-Report 2021: Ungleiche Freiheiten und Rechte in der Krise

Der Grundrechte-Report befasst sich mit der Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Dieses Jahr beschäftigt er sich schwerpunktmäßig mit den Grundrechtseingriffen während der Covid-19 Pandemie. Es sind die vulnerabelsten Gruppen, die davon am meisten betroffen sind. Dazu gehören beispielweise Geflüchte, die in Sammelunterkünften leben und unter haftähnlichen Kollektivquarantäne leben mussten. Aber auch viele andere Bevölkerungsgruppen. Der Report ist nicht nur für den Bereich Flucht und Migration interessant, sondern beleuchtet eine Vielzahl an gesamtgesellschaftlichen Themen.

  • Benjamin Derin, Jochen Goerdeler, Rolf Gössner, Wiebke Judith, Hans-Jörg Kreowski, Sarah Lincoln, Paul Nachtwey, Britta Rabe, Lea Welsch, Rosemarie Will, Mai 2021: Grundrechte-Report 2021 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland (Bestellbar hier und über den Buchhandel)

Handreichung „Gesundheitsförderung bei Geflüchteten“

Angebote der Gesundheitsförderung und Prävention müssen Geflüchtete vermehrt berücksichtigen. Wie das in Praxis gelingen kann, hat eine Arbeitsgruppe des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit in den vergangenen Monaten diskutiert. Ergebnis dieses Prozesses ist eine Handreichung, die sich in mehreren Kapiteln damit auseinandersetzt, wie eine soziokulturell sensible und der Vielfalt der Geflüchteten angemessene, „zielgruppengerechte“ Gesundheitsförderung mit Geflüchteten geplant und umgesetzt werden kann.

Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit (Mai 2021): „Handreichung Gesundheitsförderung bei Geflüchteten“


Leitfaden: Arbeitsmarktzugang und -förderung für Geflüchtete

Der Leitfaden gibt eine sehr gute Übersicht über die rechtlichen Voraussetzungen des Arbeitsmarktzugangs und des Zugangs zu Fördermaßnahmen. Herausgegeben wurde er von dem Berliner IvAF-Netzwerk Bridge. Er richtet sich zwar hauptsächlich an Mitarbeiter*innen in den Arbeitsagenturen und Jobcentern, ist aber auch für andere interessant, die Geflüchtete auf dem Weg in den Arbeitsmarkt begleiten.


Aufruf: „Schutz für die, die Schutz suchen – Nur in der eigenen Wohnung!“

Am Tag des Grundgesetzes wird wieder einmal die Unveräußerlichkeit bestimmter Grundrechte gefeiert. Die Realität in deutschen Aufnahmelagern von Geflüchteten ist eine andere. Genau dort, wo Grundrechte am dringendsten greifen sollten – zum Schutz von Schutzsuchenden – werden sie systematisch ausgesetzt. Bis zu 18 Monaten und darüber hinaus erhalten die Geflüchteten ausschließlich Sachleistungen und können zu Arbeitsgelegenheiten zu 80ct/h verpflichtet werden. Ein- und Ausgangskontrollen, regelmäßige Zimmerdurchsuchungen durch Securitys und Polizei, Verbot von politischer Betätigung sowie Besuchsverbote kennzeichnen den Alltag in solchen Einrichtungen. Diese Grundrechtsverletzungen sind vielerorts in rechtswidrigen Hausordnungen festgehalten, die ohne gesetzliche Grundlage erstellt wurden. Bundesweit existieren keine konkreten Mindeststandards für Aufnahmeeinrichtungen. Dies führt zu nahezu rechtsfreien Räumen, in denen die Geflüchteten der Willkür der Betreiber ausgesetzt sind. Als Lager-Watch Bündnis verurteilen wir diese rassistische Politik, Menschen systematisch aufgrund ihrer Herkunft und ihres Aufenthaltsstatus zu isolieren. Zimmer in Sammellagern sind keine Hafträume. Geflüchteten muss ein eigener Wohn- und Lebensbereich zustehen. Wir fordern die Aufwertung der rechtlichen Stellung von Geflüchteten in Aufnahmelagern. Als Bündnis setzen wir uns für die Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen, die Etablierung von wirksamen Gewaltschutzkonzepten sowie effektiven Kontrollmechanismen unter anderem durch ein Verbandsklagerecht ein. Wir sagen klar: Lager abschaffen! Alle Menschen haben ein Recht auf Wohnung, gleich welchen Aufenthaltsstatus sie haben!

Aufruf und Erstunterzeichnende: www.lager-watch.org/
Unterschreib den Aufruf – Mail an: info@aktionbleiberecht.de
Teile den Aufruf: Facebook-Post


Roma/Sinti Diskriminierungsbericht 2021 Freiburg

Der Diskriminierungsbericht für das Jahr 2020 berichtet von subjektiven Diskriminierungserfahrungen von Sinti und Roma in der Region Freiburg. Damit möchte er Diskriminierung für nicht-Betroffene fassbarer machen und den Betroffenen eine Stimme geben. Angesichts der seit 2020 entflammten Rassismusdebatte und ewiggleicher Stereotypen ist der Diskriminierungsbericht wichtigerer denn je.


Online Theater: Die Falle

„Man kann nicht an der Küste leben, ohne die andere Seite wenigstens einmal gesehen zu haben. In Tanger, Algier oder Tunis sitzen selbst die Katzen im Hafen und schauen auf die andere Seite. Alle wollen dahin. Die meisten träumen davon…“


Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg lädt anlässlich des Weltflüchtlingstags zur kostenfreien digitalen Theateraufführung mit Riadh Ben-Ammar ein, einer Geschichte über die geschlossene EU-Außengrenze und ihre Missverständnisse.

Riadh Ben Ammar ist vor über 20 Jahren von Tunesien nach Deutschland geflohen und war lange in einem Flüchtlingslager in Mecklenburg-Vorpommern untergebracht. Seit vielen Jahren führt Riadh Theaterstücke auf. Sein aktuelles Stück Die Falle führt er aufgrund der Corona-Pandemie digital auf. Das Stück dauert etwa 1,5 Stunden und wird via Zoom aufgeführt, im Anschluss ist noch Raum für Diskussion und Rückfragen.


Die Teilnahme ist ohne Voranmeldung über folgenden Link möglich, bitte betreten Sie den Raum ein paar Minuten vor Beginn: https://zoom.us/j/94305573736

Die Veranstaltung wird gefördert durch die Rosa-Luxemburg-Stiftung Baden-Württemberg.


Eine unheilige Allianz

Kürzlich hat die Regierung von Oberfranken in Bayern die Zusammenarbeit mit dem Arzt Dr. Richard Barabasch beendet. Geflüchtetensolidarische Organisationen hatten herausgefunden, dass der Arzt, der im Auftrag von Behörden Atteste zur Reisefähigkeit im Kontext von Abschiebungen erstellt hatte, flüchtlingsfeindliche und verschwörungstheoretische Aussagen getätigt hatte und Vorstandmitglied eines Vereins gewesen war, der Berührungspunkte zur AFD hat.

Aus baden-württembergischer Sicht ist dies bedeutsam, weil Barabasch lange Zeit in Baden-Württemberg tätig war, und die gleiche Arbeit im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe geleistet hat. Zudem hatte er 2018 gegenüber den Badischen Neuesten Nachrichten behauptet, es würden im großen Stil – konkret „in vier von fünf Fällen“ – „Scheinatteste“ ausgestellt werden, um Abschiebungen zu verhindern. In dem von Dominic Körner verfassten Artikel wurden Barabaschs Aussagen unhinterfragt und unwidersprochen wiedergegeben. Die naheliegenden Fragen, wie es angesichts der mittlerweile sehr hohen und spezifischen Anforderungen an Atteste so einfach möglich sein soll, Scheinatteste auszustellen und warum die Behörden solche Atteste akzeptieren, wenn sie doch die Möglichkeit haben, eigene Gutachten – beispielsweise von Dr. Barabasch – in Auftrag zu geben, hat Körner nicht gestellt. Die journalistische Sorgfaltspflicht hätte es geboten, anderen Organisationen oder Akteur*innen – beispielsweise den Psychosozialen Zentren oder dem Flüchtlingsrat – Gelegenheit zu geben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Obwohl Körner für diesen Artikel auch mit dem Flüchtlingsrat Kontakt hatte, waren die Vorwürfe von Barabasch dabei kein Thema. Das ist schlechter und verantwortungsloser Journalismus.

Barabaschs Vorwürfe haben nach Erscheinen des Artikels starke Reaktionen hervorgerufen. Die AfD stellte im Landtag eine Anfrage zum Thema und erstattete öffentlichkeitswirksam Strafanzeige gegen den Verein zur Unterstützung traumatisierter Migranten. Weit weniger öffentlichkeitswirksam erfolgte mittlerweile die Einstellung der Ermittlungen wegen des Fehlens eines hinreichenden Verdachts einer Straftat. Doch nicht nur die AfD griff die Steilvorlage auf. Der CDU-Landtagsabgeordnete Tobias Wald wiederholte die Anschuldigungen von Barabasch in einem Brief an Innenminister Strobl und richtete Vorwürfe an den Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, der angeblich „vor bevorstehenden Abschiebungen warnen“ würde. In einem Artikel im „Focus“ im Mai 2018 formulierte Barabasch seine verschwörungstheoretischen Ansichten noch deutlicher aus: es gebe „eine gut organisierte Anti-Abschiebe-Industrie“, in dem „unter dem Deckmantel der Menschlichkeit“ „getrickst, gelogen und verzögert“ werde – „alles mit dem Ziel, sich die Taschen vollzustopfen.“

Die Empörungsspirale drehte sich weiter. Als nächster griff Rainer Wehaus in der Stuttgarter Zeitung die Vorlage auf und mutmaßte darüber, dass die Kürzung der Landesförderung für den Flüchtlingsrat damit zusammenhängen würde, dass dieser als Teil eben jener „Anti-Abschiebe-Industrie“ wahrgenommen werde. So würde es zumindest „hinter vorgehaltener Hand“ heißen. Die gleichen gute Verbindungen ins Innenministerium, die es Wehaus ermöglichten, zu wissen, was dort „hinter vorgehaltener Hand“ gesagt wurde, haben offenbar mehr als einmal zu einer fruchtbaren Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium und dem ihm nahestehenden Journalisten geführt: Nachdem die GEW und der Flüchtlingsrat 2017 einen Leitfaden für Lehrkräfte zum Thema Abschiebungen aus Schulen herausgebrachten hatten, erhielten die Vorsitzenden der beiden Organisationen einen Brief vom damaligen Staatssekretär im Innenministerium, Martin Jäger, der unter anderem den Vorwurf erhob, man würde die Lehrkräfte „zum Rechtsbruch anstiften“. Am gleichen Tag, als der Brief beim Flüchtlingsrat im Briefkasten lag, stand in den Stuttgarter Nachrichten ein Artikel, der in einem aufgeregten Ton über den Streit berichtete und ausführlich aus dem Brief zitierte – obwohl der Brief nicht als öffentlich oder als an andere Personen als die beiden Vorsitzenden verschickt gekennzeichnet war. Autor des Artikels: Rainer Wehaus.

Übrigens: Auf ihre Nachfrage, welche Inhalte der Broschüre konkret als Anstiftung zum Rechtsbruch betrachtet werden, hat die GEW-Vorsitzende nie eine Antwort bekommen. Möglicherweise steckte hinter dem Brief weniger der Wunsch, mit der GEW und dem Flüchtlingsrat über den Inhalt des Leitfadens zu kommunizieren, als eher der Wunsch, einen Anlass zu haben, um mit Unterstützung eines politisch nahestehenden Journalisten einen Skandal öffentlichkeitswirksam herbeizuschreiben. Dass dieser vermeintliche Skandal in Wahrheit keiner ist, muss ja niemand erfahren. Die Wirkung entfaltet sich bereits durch die Behauptung.

Das ist der gleiche Effekt, der sich auf Bundesebene beispielsweise beim vermeintlichen Bremer BAMF-Skandal gezeigt hat. Nach all den Vorwürfen, Diffamierungen und verbalen Eskalationen („hochkriminell und bandenmäßig“) und nachdem sowohl die Leiterin der BAMF-Außenstelle Bremen als auch die BAMF-Präsidentin in Zusammenhang mit den Vorwürfen ihre Stellen verloren haben, wissen wir, dass von den Vorwürfen so gut wie nichts mehr übrig geblieben ist – außer der von ihnen erzielten Wirkung durch ihre Rezeption und Weiterverbreitung in Politik und Medien. Die weniger spannende Information, wie sich die Vorwürfe in den letzten Jahren nach und nach immer mehr in Luft aufgelöst haben, stehen weder auf der Titelseite der BILD noch werden sie von profilierungssüchtigen Abgeordneten von CDU und AfD als Anlass genommen, um markige Pressemitteilungen rauszuhauen und Konsequenzen zu fordern. Und auch sonst so skandalfreudige Lokaljournalisten wie Dominic Körner und Rainer Wehaus packt bei diesem Skandal die Schreibwut nicht.

Die Liste der Beispiele ließe sich beliebig fortsetzen, das Muster ist im Grund gleich: Zweifelhafte Anschuldigungen werden von zweifelhaften Akteuren erhoben, durch schlechten Journalismus unhinterfragt in der Öffentlichkeit kolportiert und von politisch interessierter Seite rezipiert, um Skandale herbeizureden und Konsequenzen zu fordern. Diese unheilige Allianz zwischen bestimmten Akteuren in Medien, Politik und Gesellschaft weiß, dass die Vorwürfe nicht stimmen müssen – es reicht, wenn sie bestimmte Narrative bedienen, dann werden sie von genügend Leuten geglaubt. Genau diese Leute erzeugen die gesellschaftliche Stimmung, die die Politik „zum Handeln zwingt“. Sie erzeugen sie mit wütenden Äußerungen, z.B. in sozialen Medien oder in Briefen an die beteiligten Akteure. Jedes Mal, wenn es eine auffällige Häufung der wütenden Zuschriften an den Flüchtlingsrat gibt, schauen wir nach, ob die BNN mal wieder was über uns geschrieben haben – eine gewisse Korrelation scheint nicht unplausibel.

Nach diesem Schema wurde in den vergangenen Jahren ein ums andere Mal die entsprechende gesellschaftliche Stimmung erzeugt, um Verschärfungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts eiligst durchs Parlament zu peitschen – mit realen Auswirkungen für reale Menschen. Beispielsweise für schwer kranke Menschen, denen es aufgrund der realitätsfremden Anforderungen an ärztliche Atteste kaum möglich ist, Abschiebungshindernisse geltend zu machen. Diese Menschen leben in ständiger Angst vor einer Abschiebung oder werden gar abgeschoben in eine lebensbedrohliche Situation. Es sei an der Stelle an Sali Krasniqi erinnert, der wenige Monate nach seiner Abschiebung verstarb, an den Parkinson-erkrankten und pflegebedürftigen Rentner Slave Stojanovski, der 2018 aus Stuttgart abgeschoben wurde, oder auch an die schwer kranke Jesidin in Nürnberg, die Richard Barabasch entgegen einer fachärztlichen Beurteilung zur Abschiebung freigegeben hat – mit einem fragwürdigen Gutachten, das letztlich die Kette der Ereignisse in Gang gesetzt hat, die zur Beendigung der Zusammenarbeit mit Barabasch seitens der bayerischen Behörden geführt hat. Sämtliche genannten Akteure der aggressiven Empörungsindustrie tragen eine Mitschuld am Schicksal dieser Menschen.

Übrigens ist der Artikel in der BNN vom 23. Januar 2018 mit den Vorwürfen von Dr. Richard Barabasch zu vermeintlichen „Scheinattesten“ seit einiger Zeit von der Website der Zeitung verschwunden.

Rainer Wehaus, der als Redakteur der Stuttgarter Nachrichten neben den bereits erwähnten Beiträgen unter anderem auch Kommentare mit Überschriften wie „Abschieben!“ oder „Merkels Flüchtlingspolitik ist gescheitert“ geschrieben hat, hat mittlerweile eine neue Position gefunden, von der aus er seine politische Agenda verfolgen kann – als Pressesprecher der CDU-Landtagsfraktion.

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg bittet alle (z.B. Anwält*innen, Beratungsstellen, Haupt- und Ehrenamtliche), die in Fällen involviert waren, in denen Atteste von Dr. Richard Barabasch eine Rolle gespielt haben, sich zu melden, am besten per Email an info@fluechtlingsrat-bw.de.

Mehrere Medien haben bereits über den Fall berichtet:

https://rdl.de/beitrag/abschiebearzt-hatte-auch-baden-w-rttemberg-gegen-fl-chtlingssolidarit-t-gewettert

https://www.deutschlandfunk.de/deutschland-heute.1665.de.html

https://www.infranken.de/lk/bamberg/bamberg-nach-schweren-vorwuerfen-regierung-stoppt-zusammenarbeit-mit-arzt-art-5211345

https://www.br.de/nachrichten/bayern/arzt-darf-nicht-mehr-fuer-auslaenderbehoerde-begutachten,SXt8FzH

https://www.nordbayern.de/region/nuernberg/abschiebung-fluchtlingshelfer-in-nurnberg-erheben-schwere-vorwurfe-1.11082597


Bundesrat soll Abschiebungshaft für Kinder ausschließen

Die Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL begrüßen die Initiative Schleswig-Holsteins im Bundesrat, die Inhaftierung von minderjährigen Kindern und Jugendlichen – allein oder im Familienverbund – zwecks Abschiebung grundsätzlich gesetzlich auszuschließen.

Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg, erklärt dazu: „Die Landesflüchtlingsräte lehnen Abschiebungshaft und erst recht die Inhaftierung von Familien und Minderjährigen grundsätzlich ab. Als Flüchtlingsrat Baden-Württemberg begrüßen wir ausdrücklich, dass die neue Grün-Schwarze Landesregierung im Koalitionsvertrag klar formuliert hat, dass sie Abschiebungshaft für Minderjährige ablehnt, und dass diesen Worten Taten folgen werden in Form der Zustimmung Baden-Württembergs zum Antrag aus Schleswig-Holstein bei der Abstimmung im Bundesrat.

Nach den Regelungen der UN-Kinderrechtskonvention, an die Deutschland völkerrechtlich gebunden ist, sei eine Inhaftierung von Minderjährigen vor einer geplanten Abschiebung unverhältnismäßig und ein Verstoß gegen das Kindeswohl.

Dem trage der Antrag im Bundesrat Rechnung, erklärt Günter Burkhardt, Geschäftsführer bei PRO ASYL: „Wir fordern alle Landesregierungen auf, dem Vorhaben am Freitag zuzustimmen, damit der Bundestag diese überfällige Gesetzesänderung noch vor der Sommerpause beschließen kann!“

Die Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL weisen darauf hin, dass der vorliegende Gesetzesantrag die Frage der möglichen Inhaftierung von Minderjährigen an Flughäfen (§ 18a AsylG) außen vorlässt. Die Verbände fordern, dass Haft Minderjähriger zwecks Abschiebung ausnahmslos gesetzlich untersagt wird und dieser Passus daher in den Gesetzentwurf aufgenommen wird.

Geflüchtete Kinder und Jugendliche sind regelmäßig aufgrund der Erlebnisse ihrer nicht selten lebensgefährlichen Flucht schwer belastet und traumatisiert“, mahnt Seán McGinley. Diese Kinder daraufhin neben der zwangsweisen Abschiebung auch noch der Inhaftierung anheim zu stellen, sei als strukturelle Körper- und Kindeswohlverletzung entschieden abzulehnen.

Auch das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention stehen der Inhaftierung Minderjähriger deutlich entgegen. Der Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit verbietet die Zivilhaft für Minderjährige in praktisch allen Fällen. Minderjährige Geflüchtete sind besonders Schutzbedürftige gemäß Art. 21 der EU-Aufnahmerichtlinie.