Bundesweiter Aktionstag gegen Abschiebungen nach Afghanistan

In Afghanistan herrscht seit über 40 Jahren Krieg – Bombenanschläge, Mordanschläge, bewaffnete Konflikte und Selbstmordattentate prägen den Alltag. Mit der Corona-Pandemie hat sich die Situation in Afghanistan nochmals massiv verschlechtert. Der Großteil der Bevölkerung lebt in Armut und hat keinerlei Zugang zur Gesundheitsversorgung. Trotzdem finden weiterhin regelmäßig Abschiebungen nach Afghanistan statt.

Daher ruft der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg gemeinsam mit einer Vielzahl anderer flüchtlingspolitischer Organisationen am Samstag, den 5. Juni 2021, zum bundesweiten Aktionstag gegen Abschiebungen nach Afghanistan auf.

Den Aufruf, sowie Ideen und Bastelanleitungen für Aktionen zu diesem Anlass finden Sie hier.
Beteiligen Sie sich auch in Ihrer Stadt und schicken Sie Informationen zu geplanten Aktionen zum Veröffentlichen an kontakt@karawane-muenchen.org.


Online-Veranstaltung: “Familientrennungen beenden! Über die Blockade des Familiennachzugs zu Geflüchteten aus Eritrea”

Das Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Flüchtlinge und Migrant*innen veranstaltet in Kooperation mit dem Flüchtlingsrat Berlin eine Info-Veranstaltung rund um das Thema Familiennachzug zu Geflüchteten aus Eritrea. Durch ausufernde Bürokratie und teils unerfüllbare Anforderungen durch das Auswärtige Amt und die deutschen Auslandsvertretungen wird Geflüchteten aus Eritrea dieses Recht leider oft verwehrt: Sowohl auf einen Botschaftstermin zur Antragstellung als auch auf eine Entscheidung über ihren eingereichten Antrag müssen Familien oft jahrelang warten. Oft werden auch Dokumente zum Nachweis der Identität und der familiären Bindungen verlangt, die die Familien nicht oder nur unter unzumutbaren Bedingungen beschaffen können. 

Die Veranstaltung findet am 11.05. von 18.30 – 20.30 Uhr über die Plattform Zoom statt. Anwesend werden unter anderem Vertreter*innen der Initiative Familiennachzug Eritrea, sowie Corinna Ujkašević von Equal Rights Beyond Borders sein.

Für eine Teilnahme bitte bis spätestens eine Stunde vor Veranstaltungs-Beginn eine E-Mail mit dem Betreff „Anmeldung VA Eritrea 15.05.“ an s.muy(at)kommmitbbz.de schicken


Jetzt klagen: Corona-Zuschuss für Kinder im AsylbLG-Bezug

Im Mai 2021 erhalten Empfänger*innen von Grundsicherungsleistungen eine pandemiebedingte Einmalzahlung in Höhe von 150,- Euro. Auch einige Kinder erhalten einen Corona-bedingten Zuschuss, den sogenannte Kinderbonus. Den Kinderbonus über 150 € bekommen allerdings nur diejenigen Kinder, die kindergeldberechtigt sind. Kindergeldberechtigt sind aber nur Kinder, bei denen eine Freizügigkeitsberechtigung, eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Beschäftigungsduldung besteht (§ 62 Abs. 2 EStG). Die meisten Kinder im AsylbLG-Bezug werden demnach keinen Anspruch auf diese Einmalzahlung haben.

Dies ist eine offensichtliche Ungleichbehandlung im Verhältnis zu Kindern, die Leistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen, als auch zu Erwachsenen, die Leistungen nach dem AsylbLG beziehen und einen Anspruch auf die Einmalleistung nach § 3 Abs. 6 AsylbLG haben. Dabei betrifft der Mehrbedarf, der durch die Pandemie entstanden ist, alle Kinder gleichermaßen, unabhängig davon, ob sie kindergeldberechtigt sind oder nicht.

Der Flüchtlingsrat rät allen Personensorgeberechtigten von Kindern im AsylbLG-Bezug, die nicht kindergeldberechtigt sind, gegen die Versagung einer pandemiebedingte Einmalzahlung nach § 3 Abs. 6 AsylbLG im Mai vorzugehen. Es gibt nämlich sowohl europa- als auch verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich dieser Ungleichbehandlung. Anwaltschaftliche Begleitung kann ggf. die Anwaltskanzlei Sven Adam übernehmen. Wer selbstständig gegen neue Sozialleistungsbescheide für Mai 2021 vorgehen möchte, kann diesen Musterschriftsatz nutzen, um Widerspruch einzulegen und und gleichzeitig einen Eilantrag bei dem jeweils zuständigen Sozialgericht zu stellen. Auch wenn die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist, kann rechtlich gegen die Verweigerung des Zuschusses vorgegangen werden.


OVG Berlin-Brandenburg: Botschaftsvorsprache bei unbeschiedenem Asylfolgeantrag im Einzelfall zumutbar

Für Personen mit einer Flüchtlingsanerkennung gilt die Vorsprache bei der Botschaft des Herkunftsstaates in vielen Fällen als unzumutbar. Nun hat das OVG Berlin-Brandenburg festgestellt, dass sich aus dem Stellen eines Asylfolgeantrages nicht zwingend ergibt, dass bis zur Entscheidung über diesen Antrag eine Kontaktaufnahme mit dem Herkunftsstaat unzumutbar ist.

Es sei vielmehr im Einzelfall zu prüfen, ob durch eine solche Kontaktaufnahme die Grundrechte der betroffenen Person unzulässig beschränkt werden oder das Asylbegehren gefährdet ist. In die Abwägung sei unter anderem das öffentliche Interesse an der Vorbereitung der Abschiebung miteinzubeziehen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.04.2021 – 3 S 19/21

Fachforum: Jugendhilfe für geflüchtete Minderjährige und Familien in Aufnahmeeinrichtungen

Am 19. Mai 2021 (17:30 bis 19:00 Uhr) veranstaltet der Bundesfachverband unbegleitete minderjähre Flüchtlinge (BumF) in Kooperation mit der Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) und terre des hommes Deutschland e.V. ein Fachforum zum Deutschen Jugendhilfetag.

In diesem Rahmen soll unter anderem diskutiert werden, wie die Jugendhilfe ihrem Auftrag in Aufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete nachkommen kann, welche gute Praxis sich etabliert hat und wo strukturelle Grenzen bestehen und der Gesetzgeber tätig werden sollte.

Weitere Infos sowie den Link zur Anmeldung finden Sie hier.


Was ist eine Passverfügung?

Bekommen Geflüchtete eine Passverfügung, geraten sie oft in Panik: Was habe ich falsch gemacht? Was will die Behörde von mir? Im besten Fall wenden sie sich an eine Beratungsstelle, Ehrenamtliche oder Sozialarbeiter*innen. Dass die Behörde einen Pass vorgelegt haben will, ist allen Beteiligten schnell klar. Doch was steckt eigentlich alles hinter einer solchen Verfügung? Dieser Artikel klärt über die rechtlichen Grundlagen auf, z.B. wer aus welchen Gründen eine Passverfügung bekommen kann/darf und was sie enthält bzw. enthalten darf.

Dieser Artikel stammt aus der Ausgabe 3/2020 des Rundbriefes des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Dieser erscheint dreimal im Jahr in gedruckter Form und kann kostenfrei über die Website des Flüchtlingsrats bestellt werden. Wenn Sie Mitglied des Flüchtlingsrats sind, bekommen Sie den Rundbrief immer direkt nach dem Erscheinen per Post zugeschickt.


Vielversprechende Ansätze im neuen Koalitionsvertrag

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg begrüßt die zahlreichen positiven Ansätze in der Flüchtlingspolitik im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung. „Viele der Punkte, die wir in den vergangenen Jahren – auch zusammen mit unseren Bündnispartner*innen im Rahmen der Kampagne ‚Sicherer Hafen Baden-Württemberg‘ – angesprochen haben, finden sich im Koalitionsvertrag wieder“, stellt Lucia Braß, 1. Vorsitzende des Flüchtlingsrats, fest.

Dass die Ankündigung eines Landesaufnahmeprogrammes für Menschen an den Außengrenzen Europas es in den Koalitionsvertrag geschafft hat, ist nach Überzeugung des Flüchtlingsrats vor allem der Verdienst der Initiativen an der Basis – wie etwa die Seebrücken und die Kommunen, die sich zu „Sicheren Häfen“ erklärt haben. Mit der Formulierung, dass ein solches Programm „im Einvernehmen mit dem Bund“ durchgeführt werden soll, zeichnet sich allerdings bereits ein Knackpunkt ab, denn der Bund blockiert aktuell alle Bemühungen aufnahmebereiter Länder. „Wir werden sehen, mit wie viel Nachdruck die Landesregierung sich gegenüber dem Bund für die Aufnahme einsetzen wird. Hierzu wird es nötig sein, den Druck von der Basis aufrecht zu erhalten – gerade angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl“, sagt Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats.

Positiv bewertet der Flüchtlingsrat, dass die Notwendigkeit einer konsequenteren Anwendung von Bleiberechtsoptionen erkannt worden ist. „Wir haben immer gesagt, dass es bereits jetzt viele Handlungs- und Ermessensspielräume gibt, um Abschiebungen gerade von Personen, die seit vielen Jahren hier sind, zu vermeiden. Eine Ankündigung von Verbesserungen gab es bereits mit dem wirkungslos gebliebenen Beschluss der Landesregierung von 2017, deshalb muss hier die praktische Umsetzung der guten Ansätze abgewartet werden. Wirkliche Veränderung wird teilweise auch einen Kulturwandel in einigen Behörden voraussetzen, die bisher auf ‚Abschiebung um jeden Preis‘ gepolt waren – hier muss die Landesregierung zeigen, dass sie ihre Vorhaben gegenüber solchen Kräften durchzusetzen bereit ist“, so Lucia Braß. Dass die Landesregierung Abschiebungen von unbegleiteten Minderjährigen jetzt ablehnt, lässt erahnen, dass die breite öffentliche Kritik an der rechtswidrigen Abschiebung von Dana und Edi Ende letzten Jahres Wirkung gezeigt hat.

Die Landesregierung möchte an der aktuellen Konzeption für die Erstaufnahme festhalten, was der Flüchtlingsrat angesichts der zahlreichen strukturellen Probleme mit dieser Form der Massenunterbringung bedauerlich findet. Die Ankündigung, die Hausordnungen zu überarbeiten, wertet der Flüchtlingsrat als Erfolg derjenigen, die mit großem Engagement die Grundrechtsverletzungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen dokumentiert und thematisiert haben. Erleichtert nimmt der Flüchtlingsrat zur Kenntnis, dass die bisherige rechtswidrige Praxis, Familien mit minderjährigen Kindern länger als sechs Monate in Erstaufnahmeeinrichtungen zu behalten, beendet werden soll. Auch das Bekenntnis zur Fortführung der unabhängigen Sozial- und Verfahrensberatung durch die Wohlfahrtsverbände wird begrüßt. Mit der Ankündigung eines freien Zugangs zu WLAN in Unterkünften greift die Landesregierung eine aktuelle Forderung des Flüchtlingsrats auf. Hier sieht der Flüchtlingsrat gerade aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation mit Online-Unterricht für viele Schüler*innen akuten Handlungsbedarf und hofft auf eine schnelle Umsetzung, die angesichts des Unwillens vieler Kommunen und Landkreise schwierig werden könnte.

Bedauerlich ist aus Sicht des Flüchtlingsrates, dass das Land weiterhin am Instrument der Abschiebungshaft festhalten will, und dass das Problem der häufigen rechtswidrigen Inhaftierungen nicht angesprochen wird. „Das fehlende Problembewusstsein an dieser Stelle nimmt den Bekenntnissen zur Rechtsstaatlichkeit und Verfassung, die im Koalitionsvertrag wiederholt auftauchen, ihre Glaubwürdigkeit. Unglaubwürdig ist auch die Aussage, dass Abschiebungshaft ‚ausschließlich ultima ratio‘ sei, denn dies wurde schon in der Vergangenheit behauptet. Wenigstens bieten die angekündigten Verbesserungen beim Besuchsrecht und die Einführung einer unabhängigen Beratung bessere Voraussetzungen, um gegen die zahlreichen Rechtsverstöße in der Abschiebungshaft vorgehen zu können. Dass sich hier überhaupt etwas getan hat, ist der engagierten und hartnäckigen Arbeit der Arbeitsgruppe Abschiebungshaft Pforzheim mit den dortigen Seelsorgern und unabhängigen Berater*innen zu verdanken, die seit Jahren auf Probleme und Missstände aufmerksam machen“, so Bärbel Mauch, 2. Vorsitzende des Flüchtlingsrats.

Es ist vor allem auf das vielfältige Engagement der Menschen und Initiativen an der Basis zurückzuführen, dass Verbesserungen und Lösungen für einige der Probleme angekündigt werden, die von den Engagierten hier im Land seit längerem immer wieder an die Öffentlichkeit gebracht wurden. Diese engagierte Zivilgesellschaft steht bereit, um sich bei der Umsetzung dieser Vorhaben einzubringen und sie wird sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die angekündigten Verbesserungen auch tatsächlich umgesetzt und mit Leben gefüllt werden“, so Seán McGinley abschließend.


LSG Hessen: Regelbedarfsstufe 1 für Alleinstehende in Gemeinschaftsunterkünften

Viele Sozialgerichte haben bereits entschieden, dass die Herabstufung der Regelbedarfe von alleinstehenden Geflüchteten in Gemeinschaftsunterkünften rechtswidrig ist. Ganz besonders beachtlich ist die Entscheidung des hessischen Landessozialgerichts vom 13.04.2021 (Az.: L 4 AY 3/21 B ER). Das Gericht stellte fest, dass die Regelung nicht nur verfassungs- sondern auch europarechtswidrig ist. Sie widerspreche Art. 17 Abs. 2 und Abs. 5 der sog. Aufnahme-Richtlinie. Das Gericht betonte, dass Unionsrecht vorrangig gegenüber Bundesrecht sei. Es stellte somit dar, warum und wie Landkreise die Regelung über die Herabstufung im Asylbewerberleistungsgesetz verfassungskonform auslegen können und damit Alleinstehenden in Gemeinschaftsunterkünften Regelbedarfsstufe 1 gewähren dürfen.

Nach Rechtsanwalt Sven Adam, der die Entscheidung erstritten hat, ist sie in ihrer „Begründungstiefe bislang einmalig, richtungsweisend und hat erhebliche Auswirkungen auf die AsylbLG-Leistungen sämtlicher Einzelpersonen in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschafts-/Sammelunterkünften.“

Wir raten weiterhin allen Alleinstehenden in Gemeinschaftsunterkünften in Baden-Württemberg, gegen eine Herabstufung von Regelbedarfstufe 1 in Bedarfstufe 2 Widerspruch einzulegen und ggf. zu klagen. Bei Rückfragen, können Sie gerne auf uns zukommen.


Studie: Ansprüche auf Gesundheitsleistungen für Asylsuchende

Viele Geflüchtete im Asylbewerberleistungsbezug hadern mit der gesundheitlichen Versorgung. Besonders die Leistungsansprüche für besonders Schutzbedürftige sind gesetzlich nicht geregelt. Das Bundesgesetz setzt somit nicht geltendes Europarecht um, wozu die Bundesregierung aber verpflichtet ist (hier: EU-Aufnahmerichtlinie). Auch dies führt zu verfassungsrechtlichen Zweifeln am Asylbewerberleistungsgesetz, die ohnehin spätestens seit dem Urteil des BVerfG vom November 2019 (Az: 1 BvL 7/16) deutlich geworden sind. Betroffene können ihre Leistungsansprüche oft nur gerichtlich durchsetzen.

Mit diesen Fragen beschäftigt sich das aktuelle Policy Paper des Mercator Forums Migration und Demokratie (MIDEM) der Technischen Universität Dresden. Es gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmen­bedingungen auf nationaler und supranationaler Ebene und spricht Handlungsempfehlungen aus.


Erklärvideos für Geflüchtete – Unterstützung gesucht!

Der AGDW e.V. und die Supportnetworkgroup Stuttgart suchen Unterstützung und Input für ein neues Projekt. Die Idee ist, kurze, mehrsprachige Videos zu drehen, die ein komplexes Thema möglichst einfach darlegen. Hast du Ideen für Themen, die hierbei aufgegriffen werden sollten? Möchtest du gerne aktiv mitwirken? Bist du kreativ oder sogar erfahren im Bereich Medien/ Film? Dann wirf gerne einen genaueren Blick auf diesen Aufruf!