Drei Jahre nach Öffnung der ersten AnkER-Zentren fällt die Bilanz düster aus. Das Konzept ist gescheitert, die Asylverfahren wurden nicht beschleunigt, die Menschen sind oft isoliert, entrechtet und ausgegrenzt. Ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis, darunter PRO ASYL, Diakonie Deutschland, Deutscher Caritasverband, Paritätischer Gesamtverband, AWO Bundesverband und Amnesty International, fordern die Schließung der Zentren und faire Asylverfahren.
PRO ASYL fordert zusammen mit rund 65 bundes- und landesweiten Wohlfahrtsverbänden, Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen, die AnkER-Zentren und vergleichbare Einrichtungen in Deutschland abzuschaffen, die Verweildauer der Geflüchteten in Erstaufnahmeeinrichtungen deutlich zu begrenzen und eine zukunftsweisende Erstaufnahme von Asylsuchenden in Deutschland zu organisieren. In einem am 29. Juli veröffentlichten Aufruf heißt es: „Wir fordern die Abschaffung von AnkER-Zentren und ähnlich konzipierten Einrichtungen sowie die gesetzliche Begrenzung der Zeit in einer Erstaufnahmeeinrichtung auf wenige Wochen, maximal drei Monate.“
Menschen in den Mittelpunkt stellen
Nötig für ein faires Asylverfahren sind „Erstaufnahmeeinrichtungen, die das Ankommen der Menschen in den Mittelpunkt stellen und sie bestmöglich auf das Asylverfahren und den Aufenthalt in Deutschland vorbereiten“, heißt es in dem gemeinsamen Aufruf „Isolation beenden – das Ankommen fördern – faire Asylverfahren sicherstellen. Aufruf für eine zukunftsorientierte Erstaufnahme von Asylsuchenden in Deutschland“ weiter, der von Diakonie Deutschland, Deutschem Caritasverband, Paritätischem Gesamtverband, Arbeiterwohlfahrt Bundesverband und PRO ASYL initiiert wurde.
Die ersten AnkER-Zentren (Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückkehr-Zentren) sowie vergleichbare Einrichtungen sind vor drei Jahren, am 1. August 2018, eröffnet worden.
Konzept gescheitert: Verfahren sind nicht substantiell schneller
„Das Konzept der AnkER-Zentren ist gescheitert“, ziehen die unterzeichnenden Organisationen im Aufruf Bilanz. So ist es nicht gelungen, die Asylverfahren substantiell zu beschleunigen – was für die Bundesregierung ein Ziel der Zentren war. Organisationen, die in der Flüchtlingshilfe tätig sind, hatten das Konzept von Anfang an kritisiert – und fühlen sich darin bestätigt, auch von einer Untersuchung des BAMF selbst (Evaluationsbericht des BAMF vom 24. Februar 2021): So dauert ein Asylverfahren in AnkER-Einrichtungen durchschnittlich 77 statt der sonst durchschnittlichen 82 Tagen, obwohl die Asylverfahren aus AnkER-Einrichtungen priorisiert werden.
„AnkER-Zentren führen vielfach zu Isolation, Entrechtung und Ausgrenzung“, kritisieren die Organisationen. Die Menschen verlieren dort wertvolle Zeit für die Integration, können kaum Kontakte nach außen haben, dürfen neun Monate lang nicht arbeiten, haben nur beschränkte Möglichkeiten, um sich zu bilden und werden durch die frühe Konfrontation mit der möglichen Rückkehr verunsichert. „Das Aufnahmeverfahren und die Bedingungen in den AnkER-Zentren verletzten damit die Würde und die Rechte der Menschen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen und anderen besonders Schutzbedürftigen“, heißt es im Aufruf weiter.
Flüchtlinge können ihre Rechte nur eingeschränkt wahrnehmen
Ein weiterer Kritikpunkt: Die Menschen, deren Asylgesuch abgelehnt wird, können „ihre Rechte zum Teil nur eingeschränkt wahrnehmen“: Die Isolation erschwert den Kontakt zu Ehrenamtlichen, Beratungsstellen und Rechtsanwält*innen. Das zeigt auch die Auseinandersetzung zwischen dem Münchner Flüchtlingsrat und der Regierung von Oberbayern vor Gericht darüber, ob der Infobus des Flüchtlingsrats auf das Gelände der AnkER-Zentren fahren und dort Beratung anbieten darf. Die Frage, ob es ein Zugangsrecht zu AnkER-Zentren und anderen Erstaufnahmeeinrichtungen gibt, wurde am 28. Juli 2021 vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verhandelt und hat bundesweite Bedeutung.
Die zivilgesellschaftlichen Organisationen fordern stattdessen Erstaufnahmeeinrichtungen, die das Ankommen der Menschen in den Mittelpunkt stellen und sie gut auf das Asylverfahren vorbereiten. Dazu gehört unter anderem eine systematische Erfassung von besonders verletzlichen Gruppen wie Traumatisierten, Kindern, alten Menschen und von Gewalt betroffenen Frauen (dazu auch der von PRO ASYL mitherausgegebene Bericht „Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Bezug auf geflüchtete Frauen und Mädchen in Deutschland“).
Für faire Asylverfahren und mehr Eigenständigkeit
Ebenso sind gefordert: ein faires Asylverfahren inklusive behördenunabhängiger Asylverfahrensberatung und Krankenbehandlung für die notwendigen medizinischen Leistungen. Nötig sind auch kostenlose Dolmetscherleistungen und „möglichst wohnungsähnliche Unterbringung unter Wahrung der Privatsphäre; effektiver Schutz vor Gewalt; Möglichkeiten zur eigenständigen Organisation des Alltags und Abschaffung des Arbeitsverbotes“, heißt es in dem Aufruf weiter. Auch „Sozialleistungen, die das gesetzlich festgelegte Existenzminimum zur Führung eines menschenwürdigen Lebens nicht unterschreiten“ gehören dazu. Weitere Informationen zum Aufruf und zu AnkER-Zentren mit Zitaten von Bewohnern hier.
Laut BAMF wurden die ersten sieben AnkER-Einrichtungen in Bayern (Augsburg/Donauwörth, Bamberg, Deggendorf, Manching, Regensburg, Schweinfurt und Zirndorf) am 1. August 2018 in Betrieb genommen, ebenso die sächsische AnkER-Einrichtung in Dresden. Am 1. Oktober 2018 öffnete die AnkER-Einrichtung in Lebach im Saarland.
Inzwischen gibt es AnkER-Zentren in Bayern, Sachsen und im Saarland. Funktionsgleiche Einrichtungen existieren in Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein.
Monat: Juli 2021
Stellungnahme der SFH: Covid-19-Zwangstests sind nicht grundrechtskonform
Ein neuer Gesetzesentwurf des Schweizer Bundesrates räumt die Möglichkeit ein, Covid-19-Tests bei abgewiesenen Asylsuchenden gegen deren Willen durchführen zu können. Durch die Zwangstests sollen Abschiebungen erleichtert werden, wenn beispielsweise Aufnahmeländer oder Fluggesellschaften ein negatives Testresultat verlangen.
In einer Stellungnahme lehnt die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) den Gesetzentwurf mit Verweis auf das Grundrecht auf körperliche Integrität ab. Dabei, so die SFH, ginge es nicht nur um etwaige Schmerzen bei der Durchführung der Tests. Vielmehr sei der Test selbst ein instrumenteller Eingriff in den menschlichen Körper und damit ein solcher Testzwang nicht vereinbar mit dem verfassungsrechtlich garantierten Recht auf physische Integrität. Die strengen Voraussetzungen, die für eine Einschränkung des Grundrechts erfüllt werden müssten, seien durch den vorgebrachten Gesetzentwurf nicht erfüllt.
Die Organisation verweist außerdem auf das Prinzip der Gleichbehandlung, welches durch die vorgesehenen Zwangstests verletzt würde.
Die Stellungnahme der SFH können Sie hier in Gänze nachlesen.
Neue Studie: „Der Moria-Komplex“
Die katastrophale Situation der Geflüchteten an den EU-Außengrenzen sei ein direktes Resultat der momentanen EU-Politik und keine von politischer Verantwortung unabhängige „humanitäre Katastrophe“. Zu diesem Ergebnis kommt die neue Studie „Der Moria-Komplex“ von Maximilian Pichl, die er im Auftrag von medico international erstellt hat.
In der Studie macht Pichl auf den direkten Zusammenhang zwischen politischen, zivilgesellschaftlichen sowie rechtlichen Institutionen und der Situation von Geflüchteten an den EU-Außengrenzen aufmerksam. Die einzelnen Akteure und deren Zusammenspiel fasst Pichl als „Moria-Komplex“ zusammen.
Neben den EU-Institutionen, habe nämlich auch die nationale Politik der Mitgliedstaaten konkrete Auswirkungen auf die Lebensrealität von Geflüchteten in den Camps. Außerdem seien internationale Hilfsorganisationen inzwischen Teil des Problems geworden, da sie die entstandenen Strukturen durch entsprechende Hilfsleistungen eher stützten statt an einer Lösung zu arbeiten. Durch die Auslagerung der Migrationspolitik in Lager auf den griechischen Inseln, werde so eine Struktur der Verantwortungslosigkeit bzw. „Unzuständigkeit“ gefördert, welche die menschenunwürdigen Zustände begünstigt oder sogar begründet.
Als Lösung schläft Maximilian Pichl eine Repolitisierung der Situation an den EU-Außengrenzen vor, welche zum Ziel haben muss, die Rechte von Geflüchteten zu stärken.
Weitere Information und die Studie „Der Moria-Komplex“ finden Sie hier.
Informationen für neu eintreffende Ortskräfte aus Afghanistan
Angesichts des Abzugs internationaler Streitkräfte in Afghanistan und der sich seither zuspitzenden Lage im Land werden voraussichtlich zunehmend afghanische Ortskräfte in Niedersachsen und anderen Bundesländern aufgenommen. Diese Information könnte Familienangehörige von bereits in Deutschland lebenden jungen Geflüchteten betreffen. Die Aufnahme läuft über ein Visumsverfahren, ein Asylantrag ist nicht notwendig und schadet sogar!
Zum Hintergrund
Nach dem Abzug der NATO-Truppen aus Afghanistan wird dort eine besonders angespannte Sicherheitslage erwartet. Afghanische Ortskräfte, die die Bundeswehr und deutsche Polizeimissionen vor Ort seit Jahren unterstützt haben, werden dabei besonders im Fadenkreuz der radikalislamischen Taliban stehen.
Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hatte sich deshalb im Rahmen der Innenministerkonferenz (IMK) im Juni 2021 in Rust (Baden-Württemberg) mit Nachdruck für eine deutlichere Unterstützung afghanischer Ortskräfte und ihrer Familien eingesetzt. Diesem Vorschlag ist die IMK gefolgt und hat beschlossen, die Aufnahme von Ortskräften und deren Familienangehörigen deutlich zu erleichtern. Dies ermöglicht – nun neben weiteren Erleichterungen – die Aufnahme von weiteren Ortskräften und deren Familienangehörigen in der Bundesrepublik Deutschland.
Ortskräfte, die eine Gefährdungsanzeige stellen und ein Visum beantragen wollen, können dies über folgende IOM – Kontakte tun:
iomkabulgeapmb(at)iom.int
iommazargeapmb(at)iom.int
Telefonnummer IOM +93 701 104 001
Die Gefährdungsanzeige beinhaltet idealerweise auch gleich im Anhang Arbeitsverträge, Personalpapiere sowie eine Übersicht der miteinreisenden Familienangehörigen. Die Gefährdungsanzeige wird an den zuständigen Ressortbeauftragen der Ministerien weitergeleitet. Eine inhaltliche Vor-Prüfung durch IOM erfolgt nicht.
Die jeweiligen Ressorts haben für die Bearbeitung etwaiger Gefährdungsanzeigen ihrer Ortskräfte einen Kriterienkatalog entwickelt, anhand dessen die jeweiligen Ressortbeauftragten die vorgetragene individuelle Gefährdung beurteilten. Dabei erfolge eine Einstufung in eine von drei Gefährdungskategorien durch die Ressortbeauftragten in eigener Verantwortung. Eine Einstufung in die Kategorien 1 oder 2 ermögliche eine Aufnahme in Deutschland, wenn gegen die betreffende Person keine Sicherheitsbedenken existierten. Nach Rückmeldung des Ressortbeauftragen vermittelt IOM einen Video-Call zwischen Ressortbeauftragtem und Ortskraft. Dies soll in dem IOM-Büro in Kabul stattfinden.
Informationen für neu eintreffende Ortskräfte aus Afghanistan: Deutsch
Informationen für neu eintreffende Ortskräfte aus Afghanistan: Dari
Informationen für neu eintreffende Ortskräfte aus Afghanistan: Pashtu
Bundesregierung setzt Afghanistan offenbar unter Druck, Abgeschobene zurückzunehmen
Der deutsche Sonderbeauftragte für Afghanistan soll das afghanische Ministerium aufgefordert haben, Abgeschobene zurückzunehmen – entgegen dem Willen der afghanischen Seite. Das zeigt, ebenso wie der neue Lagebericht des Auswärtigen Amts, dass der Bundesregierung die Sicherheit der Afghanen egal ist.
Trotz der eskalierenden Lage am Hindukusch und dem Vorrücken der Taliban hat die Bundesregierung die afghanische Regierung offenbar erneut unter Druck gesetzt, abgeschobene Afghanen weiterhin aufzunehmen. Jasper Wieck, seit Juli 2021 Sonderbeauftragter für Afghanistan und Pakistan, ist am 27. Juli im afghanischen Ministerium für Flüchtlinge und Rückführung gewesen. PRO ASYL liegen Hinweise vor, dass er dort Druck auf die afghanische Seite ausgeübt hat, die für August terminierte Abschiebung nicht zu verhindern, sondern diejenigen Afghanen, die Deutschland abschieben will, aufzunehmen.
„Eine solche Haltung zeugt entweder von einer völligen Fehleinschätzung der Lage vor Ort oder davon, dass Deutschland bewusst in Kauf nimmt, abgeschobene Menschen in Lebensgefahr zu bringen“, kritisiert Peter von Auer, Rechtsexperte und Afghanistan-Spezialist bei PRO ASYL. Denn die afghanische Regierung habe klar gemacht, dass sie abgeschobene Rückkehrer derzeit nicht schützen könne. Welchen Gefahren diese ausgesetzt sind, zeigt auch eine Studie der Sozialwissenschaftlerin Friederike Stahlmann.
Deutsche Sorgen mit Blick auf die Bundestagswahl
Laut Quellen vor Ort geht Österreich noch weiter und droht sogar mit der Schließung der Botschaft, sollten die geplanten Abschiebungen von Afghanistan nicht akzeptiert werden. Dem Europäischen Flüchtlingsrat ECRE zufolge hat Schweden die Aufforderung Afghanistans, derzeit keine Menschen mehr dorthin abzuschieben, akzeptiert. Auch Finnland und Norwegen haben verkündet, Abschiebungen nach Afghanistan auszusetzen.
Der deutsche Vertreter hingegen habe auf den öffentlichen Druck und die in Deutschland anstehenden Wahlen verwiesen, erfuhr PRO ASYL dank Kontakten vor Ort. „Es ist absurd zu sehen, wie Deutschland mit dem Leben von Afghanen spielt, um bei den Wahlen im eigenen Land zu punkten“, sagt eine Kontaktperson von PRO ASYL in Kabul, die aus Sicherheitsgründen anonym bleiben möchte.
Jasper Wieck und das Auswärtige Amt haben am Dienstag nicht auf die Anfrage von PRO ASYL reagiert. Steve Alter, Sprecher des Bundesinnenministeriums, hatte allerdings auf der Regierungspressekonferenz am 26. Juli die Position deutlich gemacht, „dass uns daran gelegen ist, bestimmte Personen, also etwa Straftäter, weiterhin nach Afghanistan abzuschieben. Die Lage, wie sie sich uns darstellt, erlaubt das auch. Man muss Abschiebungen aus unserer Sicht nicht gänzlich, und in jedem Fall pauschal einstellen. Die afghanische Regierung hat nun genau das von uns verlangt, darüber finden Gespräche statt, und die dauern an.“
Die nächste Abschiebung nach Kabul ist für den 10. August geplant. PRO ASYL fordert das Bundesinnenministerium sowie die Bundesländer auf, die Abschiebungen aufgrund der volatilen Sicherheitslage unverzüglich auszusetzen.
Veralteter Lagebericht des Auswärtigen Amts
„Mit Blick auf Afghanistan unterläuft der Bundesregierung eine Peinlichkeit nach der anderen: Zuerst werden die Ortskräfte schamlos im Stich gelassen, dann veröffentlicht das Auswärtige Amt einen neuen Lagebericht, der aber auf alten Zahlen, Daten und Fakten beruht und die aktuelle Situation überhaupt nicht berücksichtigt, und nun wird die afghanische Regierung von der Bundesregierung anscheinend unter Druck gesetzt. Eine wertegeleitete Außenpolitik und Partnerschaft auf Augenhöhe sehen anders aus“, kommentiert Peter von Auer. Seine Einschätzung des aktuellen Lageberichts des Auswärtigen Amtes, der schon bei Erscheinen veraltet war, findet sich hier.
Webtalk des LSVD: „Junge queere Geflüchtete begleiten, unterstützen und schützen“
Geflüchtete LSBTIQ* brauchen besonderen Schutz: Psychische Belastungen durch den Zwang sich und die eigene sexuelle Orientierung zu verleugnen sowie Einschüchterung und Gewalt gegen geoutete queere Geflüchtete sind leider noch immer Realität.
Im online-Webtalk, veranstaltet vom Schwulen- und Lesbenverband (LSVD), soll es neben möglichen Schutzkonzepten für junge LSBTIQ*-Geflüchtete, auch um die Frage der Begleitung von Coming-Out-Prozessen gehen. Außerdem werden mögliche Zugänge für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und queere Beratungsstrukturen diskutiert. Denn diese sind notwendig, um junge LSBTIQ* vor Gewalt und Anfeindungen schützen und in ihrem Aufwachsen begleiten zu können. Moderieren wird Ina Wold von Queer Refugees Deutschland.
Referent*innen:
- Alva Träbert (Referentin BeSAFE – Besondere Schutzbedarfe bei der Aufnahme von Geflüchteten erkennen / Leitung Schulungsprojekt LSBT*I* und Flucht, Rosa Strippe e.V.)
- Lisa vom Felde (Referentin BeSAFE / Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer – BAfF e.V.)
- Orion (Jugendgruppe Spektrum / In-Haus)
Veranstaltet wird der Talk vom LSVD im Rahmen der Regenbogenparlamente. Ziel dieses Projektes ist der diskriminierungsfreie und professionelle Umgang mit Themen der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt in wichtigen gesellschaftspolitischen Bereichen, wie beispielsweise der Arbeit mit Geflüchteten.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
Übernahme von Kosten für Dolmetscher*innen
Wie in so vielen Lebensbereichen ist gerade im Kontext der Gesundheitsversorgung Sprachmittlung unabdingbar für geflüchtete Menschen, die die deutsche Sprache noch nicht beherrschen. Selbst wenn man eine*n qualifizierte Dolmetscher*in findet, kann es Probleme geben, wenn die Frage der Kostenübernahme nicht geklärt werden kann. Je nachdem, welchen aufenthaltsrechtlichen Status die geflüchteten Menschen haben, und je nachdem, ob sie Sozialleistungen beziehen (und ggf. welche Leistungen), gibt es unterschiedliche Anspruchsgrundlagen, wie in den folgenden beiden Texten erklärt wird.
Online-Fortbildung: Familienzusammenführung – rechtliche Grundlagen und Praxisinformationen
Familienzusammenführung ist ein komplexes und oft schmerzliches Thema, das Geflüchtete, Ehrenamtliche und Hauptamtliche vor langwierige und belastende Geduldsproben stellt. Julia Fopp zeigt die rechtlichen Grundlagen für den Familiennachzug sowie aktuelle Entwicklungen in diesem Themenbereich auf und gibt Tipps zum praktischen Vorgehen. Auch das Thema Familienasyl wird in Grundzügen behandelt werden.
Referentin: Julia Fopp (Migrationsberatung Caritas Ludwigsburg-Waiblingen-Enz)
Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit. Sie wird mit Zoom durchgeführt und die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung einen Tag vor dem Seminar.
Aktueller Hinweis: Die maximale Teilnehmendenzahl ist erreicht, eine Anmeldung ist nicht mehr möglich. Wenn Sie sich auf die Warteliste setzen lassen möchten, schreiben Sie uns bitte eine Mail an info@fluechtlingsrat-bw.de.
Das Online-Seminar ist Teil des Schulungsangebots für ehrenamtliche Engagierte im Rahmen des Hohenloher Integrationsbündnis 2025 des Landratsamts Hohenlohekreis. Es findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie. Die Veranstaltung ist offen für Engagierte aus ganz Baden-Württemberg.
Fachtag: Endstation Erstaufnahme?!
Herzliche Einladung zur ersten Tagung in Präsenz im Jahr 2021! Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg lädt alle Interessierten ganz herzlich zum Fachtag „Endstation Erstaufnahme?!“ am Samstag, den 11. September in Karlsruhe ein. Sie erwartet ein vielseitiges Programm zu Problemfelder im Bereich Erstaufnahmeeinrichtungen und Asylverfahren. Mit dabei sind spannende Referent*innen aus der Praxis und Theorie.
Das Programm finden Sie anbei und ebenso das Anmeldeformular.
Bitte beachten Sie: Der Anmeldeschluss ist der 6. September. Aufgrund der Corona-Krise können leider nur angemeldete Teilnehmende zugelassen werden. Des Weiteren ist aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg die Teilnahme nur für vollständig geimpfte, genesene und negativ getestete Personen erlaubt. Die entsprechenden Nachweise werden am Eingang kontrolliert. Wichtige Hinweise zu den aktuellen Hygienevorschriften schicken wir Ihnen zeitnah zur Veranstaltung per E-Mail zu. Teilnehmende, die eine Übersetzung benötigen, müssen dies im Anmeldeformular angeben.
Der Fachtag richtet sich in erster Linie an Ehrenamtliche. Er findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.
FACHTAG „Endstation Erstaufnahme?!“
Samstag, den 11.09.2021, 10:00-17:00 Uhr
Evangelische Kirchengemeinde Neureut-Nord, Neureuter Hauptstraße 260, 76149 Karlsruhe
10:00 Uhr Begrüßung
10:15 Uhr Kurzvortrag: Historie der Erstaufnahmeeinrichtungen Baden-Württembergs
Das Aufnahmesystem für Geflüchtete in Baden-Württemberg war nicht immer so, wie es heute ist. Das System der zentralen Unterbringung in großen Einrichtungen entstand in den 1980er Jahren und wurde seitdem stetig fortentwickelt. Diese Entwicklung wird im Kurzvortrag skizziert.
Referent: Walter Schlecht (Antirassistisches Netzwerk Baden-Württemberg)
10:45 Uhr Kurzinputs und Gesprächsrunden zur Situation von Geflüchteten in Erstaufnahmeeinrichtungen
In Erstaufnahmeeinrichtungen arbeiten verschiedenste Personengruppen mit Geflüchteten und es entstehen wichtige Schnittstellen zwischen diesen sehr unterschiedlichen Akteur*innen. Der Programmpunkt bietet die Möglichkeit miteinander ins Gespräch zu kommen und lädt Akteur*innen ein, sich vorzustellen und zu ihrer Rolle im Rahmen des Systems der Erstaufnahme Stellung zu beziehen. Nach einer Vorstellungsrunde sind Sie eingeladen, in unterschiedlichen Räumen mit den Akteur*innen in einen offenen Austausch zu treten.
Referent*innen: Fabien Dushimirimana (BAMF), Sebastian Lemke (Sozial- und Verfahrensberatung für Flüchtlinge Caritas Karlsruhe), Carolin Wälz-Fabregon (Geschäftsführerin ORS Deutschland GmbH), Jochen Winter (Kath. Flüchtlingsseelsorge Heidelberg), Klaus Danner (Ombudsstelle Erstaufnahme), Eva Kampmann (ehrenamtlich Aktive bei den Stadtpiraten Karlsruhe) und ein*e Bewohner*in einer LEA
12:45 Uhr Mittagessen
13:30 Uhr Arbeitsgruppen-Phase
Hier können Sie sich für eine der folgenden Arbeitsgruppen anmelden.
- Standards in der Erstaufnahme: Rechte, Rechtsstaat, Rechtlosigkeit ?
Wie steht es um die Achtung der Grundrechte in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Baden-Württemberg? Diese Frage ist seit geraumer Zeit Gegenstand verschiedener Rechtsgutachten und Gerichtsverfahren. In diesem Workshop wird eine Person, die in einer LEA untergebracht ist, erklären, was die geltenden Grundrechtseinschränkungen für den Alltag der Betroffenen bedeuten. Die Initiative LEA-Watch aus Freiburg, die sich seit längerer Zeit mit diesem Thema auseinandersetzt, wird ihre Kritik an den Verhältnissen in der LEA und ihre Aktivitäten zum Thema vorstellen.
Referent*innen: Vertreter*in von LEA-Watch und ein*e Bewohner*in der Erstaufnahme Freiburg - Schnelle und effektive Asylverfahren? Ein Abgleich zwischen Wunsch und Realität
In den Jahren nach 2015 wurde das Asylverfahren politisch und gesellschaftlich heiß diskutiert und kritisiert. Als Folge davon kam zu etlichen Gesetzesänderungen, die das Verfahren schneller, effektiver, kostengünstiger und irgendwie auch humaner gestalten sollten. Die beiden Referent*innen gleichen in dieser Arbeitsgruppe die gesetzlichen Vorgaben und politischen Wunschvorstellungen mit der Realität von Asylverfahren in Erstaufnahmeeinrichtungen ab. Wie fair und human sind die reformierten Asylverfahren für neu ankommende Asylsuchende? Welche Vorgaben wurden umgesetzt und was hat sich verbessert bzw. verschlechtert? Gerade angesichts der Auswirkungen der Corona-Pandemie drängen sich diese Fragen sowie die Frage, inwiefern das Recht auf Asyl gewährleistet werden kann, besonders auf.
Referent*innen: Wiebke Judith (Pro Asyl) und Sebastian Lemke (Sozial- und Verfahrensberatung für Flüchtlinge Caritas Karlsruhe) - Integration unerwünscht? Kinder in der Erstaufnahmeeinrichtung
Das Leben in Erstaufnahmeeinrichtungen geht mit vielen Einschränkungen für neu ankommende Geflüchtete einher. Dies betrifft Kinder ganz besonders, die nach einer oft traumatisierenden Flucht und ohne ein Sicherheit spendendes Zuhause, in Massenunterkünften leben müssen. Die Rechte dieser Kinder sind beschnitten und eingeschränkt. In der Arbeitsgruppe geht es zum einen um das Recht auf Schule, Kindertagespflege und Kinder- und Jugendhilfe und wie der Zugang zu diesen Bereichen in der Praxis durchgesetzt werden kann. Zum anderen wird das Konzept der Felsschule in Karlsruhe vorgestellt, eine Schule für Kinder und Jugendliche in den Karlsruher Erstaufnahmeeinrichtungen. Eine Lehrerin wird berichten, und wie sich dort Schulalltag und Lebensumfeld der Kinder und Jugendlichen gestalten (lassen).
Referentinnen: Susanne Achterfeld (Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V.) und Catarina Kögele (Felsschule Karlsruhe) - Ehrenamt im Spiegel der (Corona-)Zeit
Ehrenamtliche spielen eine wichtige Rolle, in der Begleitung von Geflüchteten in Erstaufnahmeeinrichtungen. Der Zugang zur Erstaufnahme ist für Ehrenamtliche steinig und wurde insbesondere während der Corona-Pandemie vielerorts auf Eis gelegt. Zwei Ehrenamtliche berichten wie sie ihr Ehrenamt vor/während Corona und aktuell ausgestalten (konnten), welche Wege sich hier als hilfreich erwiesen haben und wo Veränderungen notwendig sind. Im Austausch mit den Teilnehmenden gibt es die Möglichkeit, über Veränderungen durch Corona, Zugänge zur Erstaufnahme, Wahrnehmung der Angebote, (ungenutzte) Spielräume usw. zu diskutieren.
Referent*innen: Sigrid Zweygart-Pérez (Café Talk Heidelberg) und Eva Kampmann (Stadtpiraten Karlsruhe)
16:00 Uhr Podiumsdiskussion
Nach einem Tag rund um die Probleme und Herausforderungen im System Erstaufnahme kommen vier Diskutant*innen zusammen und diskutieren die Gestaltung von Erstaufnahmeeinrichtungen in der Zukunft. Dass das System so wie es momentan besteht, nicht so bleiben muss, zeigt der Blick in die Vergangenheit und auch in die Gegenwart woanders in Europa (In Irland beispielsweise). Somit stehen im Fokus der Podiumsdiskussion die folgenden Fragen: Welche Entwicklungen waren positiv/negativ in der Vergangenheit und was können wir daraus lernen? Welche Verbesserungen oder Veränderungen sind notwendig, um das System der Erstaufnahme zukünftig positiv(er) zu gestalten?
Diskussionsteilnehmer*innen: Bewohner*in der Erstaufnahme Freiburg, Sebastian Lemke (Sozial- und Verfahrensberatung für Flüchtlinge Caritas Karlsruhe), Klaus Danner (Ombudsstelle Erstaufnahme) und Carolin Wälz-Fabregon (Geschäftsführerin ORS Deutschland GmbH).
Online-Seminar: Widerruf und Rücknahme des Schutzstatus
In dieser Veranstaltung wird erklärt, unter welchen Umständen ein humanitärer Schutzstatus, der im Asylverfahren zuerkannt wurde, widerrufen oder zurückgenommen werden kann und wie das entsprechende Verfahren abläuft. Dabei wird auch auf die gesetzliche Mitwirkungspflicht der Schutzberechtigten im Widerrufsverfahren sowie auf die Möglichkeiten des Rechtsschutzes im Rahmen des Widerrufs- und Rücknahmeverfahrens eingegangen.
Referent: Seán McGinley (Flüchtlingsrat BW)
Die Infoveranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit. Sie wird mit Zoom durchgeführt und die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung einen Tag vor dem Seminar.
Das Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.
Die Anmeldung ist geschlossen