Sie haben rechtliche Fragen oder brauchen einen Rat? Wir bieten Ihnen eine Beratung per Telefon und E-Mail an, eine persönliche Beratung vor Ort ist leider nicht möglich. Rufen Sie uns bei Bedarf daher an oder schreiben Sie uns jederzeit eine Nachricht.
Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer für Rückfragen an. Bitte teilen Sie uns auch mit, ob Sie Mitglied des Flüchtlingrats sind. Weitere Infos zu unserer Beratung finden Sie hier.
Bitte beachten Sie bei E-Mailanfragen, dass wir für die Bearbeitung Ihrer Anfrage keine personenbezogenen Daten der Geflüchteten (Name, Aktenzeichen, Adresse, Geburtsdatum, etc.) benötigen. Im Sinne des Datenschutzes bitten wir Sie darum, diese Informationen nicht anzugeben bzw. zu schwärzen.
Viele geflüchtete Menschen haben große Befürchtungen und Vorbehalte, was die Passbeschaffung und insbesondere das Aufsuchen ihrer Auslandsvertretung anbelangt. Gleichzeitig ist die Passbeschaffung häufig Voraussetzung für soziale Teilhabe (z.B. Arbeitsmarktzugang, ungekürzte Sozialleistungen). Wir haben uns daher gefragt: Was geht in Geflüchteten vor, die mit der Aufforderung zur Passbeschaffung konfrontiert werden? Aus welchen Gründen entscheiden sich manche dafür und andere dagegen, dieser Aufforderung nachzukommen? Und was erleben betroffene Personen bei einem Besuch in ihrer Auslandsvertretung? Diese und weitere Fragen haben wir drei Personen mit Fluchthintergrund aus verschiedenen Ländern und in unterschiedlichen Lebenssituationen gestellt. Die Interviews wurden in unserem Rundbrief 01/2020 veröffentlicht.
Dieser Artikel stammt aus der Ausgabe 1/2020 des Rundbriefes des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Dieser erscheint dreimal im Jahr in gedruckter Form und kann kostenfrei über die Website des Flüchtlingsrats bestellt werden. Wenn Sie Mitglied des Flüchtlingsrats sind, bekommen Sie den Rundbrief immer direkt nach dem Erscheinen per Post zugeschickt.
Seit März 2020 sind Begleitpersonen von Gambier*innen bei Vorführungen bei der gambischen Delegation zugelassen. Nach langem Hin und Her zu der umstrittenen Zulassungsfrage hat das Regierungspräsidium Karlsruhe dem Rechtsanwalt Franz Hoß telefonisch und schriftlich mitgeteilt, dass eine Begleitung grundsätzlich möglich ist. Herr Hoß berichtete über diese Wende und seinen Erfahrungen bei der Begleitung im Rundbrief 1/2020 des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Auch bei Delegationsbesuchen aus anderen Staaten sollten Begleitpersonen zugelassen sein und so kann der Artikel hilfreiche Argumente liefern und Lösungswege aufzeigen.
Dieser Artikel stammt aus der Ausgabe 1/2020 des Rundbriefes des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Dieser erscheint dreimal im Jahr in gedruckter Form und kann kostenfrei über die Website des Flüchtlingsrats bestellt werden. Wenn Sie Mitglied des Flüchtlingsrats sind, bekommen Sie den Rundbrief immer direkt nach dem Erscheinen per Post zugeschickt
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat am 21.01.2021 entschieden, dass in Griechenland anerkannte Schutzberechtigte aktuell nicht dorthin rücküberstellt werden dürfen. Dem Gericht zufolge bestehe generell die ernsthafte Gefahr, dass Flüchtlinge bei einer Rückkehr nach Griechenland ihre elementarsten Bedürfnisse (»Bett, Brot, Seife«) über einen längeren Zeitraum nicht befriedigen können.
Aus Baden-Württemberg wurden im Jahr 2020 insgesamt 1362 Personen abgeschoben. Damit ging die Zahl aus dem Jahr 2019 (2648) um 1286 zurück. Der Rückgang lässt sich vor allem mit der Corona-Krise erklären und den damit verbundenen Grenzschließungen, v.a. im Frühjahr, und zusätzlichen Maßnahmen zum Infektionsschutz der Herkunftsländer. Dass trotz der Pandemie und nationalem Lock-Down so viele Abschiebungen durchgeführt werden, erhöht das Infektionsrisiko der Abgeschobenen, verschärft ihre Lage in den Herkunftsländern und steht entgegen aller Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie.
Weiterhin werden besonders Abschiebungen in die sogenannten „sicheren Herkunftsländer“, den westlichen Balkanstaaten forciert (Albanien ist das Land, in das am meisten Menschen abgeschoben wurden). Hier wurden 2020 427 Menschen abgeschoben, rund 300 weniger als im Vorjahr. Dies geht auch mit sinkenden Zahlen an neueinreisenden Asylsuchenden aus diesen Ländern einher. Besonders hart zeigt sich hier die Landesregierung, da Menschen abgeschoben und von ihren Familien getrennt werden, die Jahrzehnte in Deutschland gelebt hatten. Sogar vor der Abschiebung von unbegleiteten Minderjährigen schreckte das Land nicht zurück.
An dritter und vierter Stelle tauchen Frankreich (101) und Italien (91) in der Statistik auf. Dies wird vor allem Geflüchtete in Dublin-Verfahren oder mit Schutzstatus in einer der beiden Ländern betreffen.
Auch nach Afghanistan hat sich die Landesregierung mit Abschiebungen beteiligt und schickte 19 Personen in das Land zurück, für das etliche Gerichte angesichts der verschlechterten Lage durch die Corona-Krise Abschiebungsverbote feststellten.
Nach Gambia wurden 28 Personen im Jahr 2020 abgeschoben.
Im Rahmen der Kampagne „Sicherer Hafen Baden-Württemberg“ rufen die Seebrücken und der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg am kommenden Samstag, den 30. Januar zu einem coronagerechten Aktionstag unter dem Motto „Baden-Württemberg – ein sicherer Hafen zum Kommen und Bleiben“ auf. „Die Lage geflüchteter Menschen an den europäischen Außengrenzen spitzt sich immer weiter zu. In Baden-Württemberg haben sich insgesamt 31 Städte und Kommunen zum Sicheren Hafen erklärt. Es gibt eine Aufnahmebereitschaft, die von der Politik endlich in Taten umgesetzt werden muss“ so Henri Dubois von den Seebrücken Baden-Württemberg. Im Rahmen der Kampagne wurde am Tag der Menschenrechte im vergangenen Dezember ein Brief im Staatsministerium übergeben, der von 168 Organisationen unterschrieben wurde, die sich hinter die Ziele der Kampagne gestellt haben. „Es gibt eine Zivilgesellschaft, die sich offen zeigt für eine zusätzliche Aufnahme von geflüchteten Menschen im Rahmen eines Landesaufnahmeprogrammes und die für menschenfreundliche und solidarische Entscheidungen steht. Dieses zivilgesellschaftliche Engagement sollte offene Ohren finden“, so Ines Fischer von den Seebrücken Baden-Württemberg. Der Aktionstag nimmt aber auch die Situation von geflüchteten Menschen in den Blick, die schon länger in Baden-Württemberg leben und denen nach vielen Jahren immer noch die Abschiebung droht. „Es kann nicht sein, dass so wie im Landkreis Biberach Menschen nach 28 Jahren in eine ungewisse Zukunft abgeschoben werden“, so Sean McGinley vom Flüchtlingsrat. „Die Ausländerbehörden müssen ihre Spielräume nutzen, die ihnen für die Ermöglichung eines Bleiberechts zur Verfügung stehen“. Aktionen finden in Mannheim, Heidelberg, Stuttgart, Karlsruhe, Reutlingen, Tübingen, Freiburg, Konstanz und Ravensburg statt. Zugleich findet bundesweit ein gemeinsamer Aktionstag der Seebrücke und Balkanbrücke statt, mit welchem unter dem Motto „Aufnahme statt Abschottung“ auf die Situation von geflüchteten Menschen an der bosnisch-kroatischen Außengrenzen aufmerksam gemacht werden soll und die sofortige Evakuierung der Menschen fordert.
In einem offenen Brief an die Justizminister der Bundesländer, jegliche Gerichte, sowie an den Präsidenten des Bundesamt für Migration und Flucht, appelliert der republikanische Anwältinnen und Anwälteverein e.V. (RAV) an die Pflicht der Justiz und Behörden. Er fordert längst überfällige Maßnahmen, um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu vermeiden.
Ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung wäre zum Beispiel die Aussetzung der Zustellung negativer Asylbescheide bis zum Ende des Lockdowns, so wie es schon im Frühjahr 2020 praktiziert wurde. Für Betroffene ist der Zugang zu anwaltlicher Beratung oder Unterstützung durch unabhängige Beratungsstellen im Moment oft nicht gegeben. Außerdem sind viele Unterkünfte für Geflüchtete durch Quarantäneanordnungen abgeriegelt, was ein Verlassen nahezu unmöglich macht. Auch eine oft zwingende Nutzung des ÖPNV zum Wahrnehmen von Beratungsterminen oder Gerichtsterminen wäre eine unnötige Risikoaussetzung. Des Weiteren fordert der RAV, alle nicht eilbedürftigen Gerichtstermine unverzüglich auszusetzen, sowie das Personalbedarfsberechnungssystem der Justiz vorübergehend außer Kraft zu setzen und die räumliche Situation in Gerichtssälen der Pandemie anzupassen.
Das erfolgreiche Bestehen des „Leben in Deutschland“-Tests ist in vielen Fällen eine wichtige Voraussetzung für die Niederlassungserlaubnis und für die Einbürgerung, aber auch etwa für die Bleiberechtsregelung nach § 25b AufenthG. Der Test wird üblicherweise am Ende des Integrationskurses abgelegt, kann aber auch unabhängig vom Kurs absolviert werden. Vor allem, aber nicht nur für Personen, die außerhalb eines Kurses den Test machen wollen, ist es von entscheidender Bedeutung, dass sie in Eigenverantwortung für den Test lernen und üben. Dies ist auf der Website des BAMF möglich – Fragen können dort beliebig oft beantwortet, und die Antworten ausgewertet werden lassen. Als nützliche Lernhilfen können dabei die folgenden Videos, in denen die richtigen Antworten vorgestellt und in andere Sprachen übersetzt bzw. in der jeweils anderen Sprachen erläutert werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 23. September 2020 entschieden, dass in Ausnahmefällen eine Einbürgerung auch ohne die Vorlage von amtlichen Papieren erfolgen kann, wenn es nicht möglich oder nicht zumutbar ist, diese zu beschaffen. Das Gericht hat ein Stufenmodell festgelegt auf dessen letzter Stufe allein die Angaben des/der Einbürgerungsbewerber*in ausreichend sind, um die Identität zu klären. Geklagt hatte eine Tibeterin, die als Kind in ein Nonnenkloster aufgenommen wurde und einen Ordensnamen verliehen bekommen hatte. Ihr Geburtsname und ihr genaues Geburtsdatum sind ihr nicht bekannt. Die als Flüchtling anerkannte Frau, die eine Niederlassungserlaubnis besitzt, hatte zunächst erfolglos vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gegen die Ablehnung ihres Einbürgerungsantrages geklagt. Im Rahmen der Revision verwies das Bundesverwaltungsgericht den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurück.
Das vom Bundesverwaltungsgericht vorgesehene Stufenmodell sieht folgendermaßen aus: Wenn ein Pass oder Passersatzpapier nicht zumutbar beschafft werden kann, sind für den Nachweis andere geeignete amtliche Urkunden zuzulassen, bei deren Ausstellung die Richtigkeit der Verbindung von Person und Name überprüft worden ist. Sind auch solche Dokumente für den/die Einbürgerungsbewerber*in zumutbar nicht zu erreichen oder reichen sie zur Identitätsklärung für sich allein nicht aus, kann – allein oder ergänzend – hierfür auch auf andere aussagekräftige Beweismittel, insbesondere auf die Vorlage sonstiger amtlicher und nichtamtlicher Urkunden oder auf Zeugenaussagen Dritter zurückgegriffen werden. Ist auch dies dem/der Einbürgerungsbewerber*in objektiv nicht möglich und sind alle Möglichkeiten einer Ermittlung von Amts wegen ausgeschöpft, können in besonderen Ausnahmefällen zur Klärung der Identität auf einer letzten Stufe auch im Rahmen einer Gesamtwürdigung eines schlüssigen und glaubhaften Vorbringens allein die Angaben des/der Einbürgerungsbewerber*in zu seiner/ihrer Person Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Überzeugungsbildung sein.
Die Evangelischen Frauen in Württemberg führen in Kooperation mit den Evangelischen Frauen in Baden einen Online-Talk mit Frauen, die mit Geflüchteten arbeiten, durch. Engagierte Frauen können sich auf der Homepage der Evangelischen Frauen in Baden anmelden.
Der VGH Baden-Württemberg hat sich Ende Dezember 2020 mit der EuGH-Entscheidung zum Wehrdienst bei Syrer*innen befasst und die Berufung nicht zugelassen bei einem Kläger, der als Minderjähriger eingereist ist. Das Gericht urteilte, dass aus dem EuGH-Urteil nicht folgt, dass unterschiedslos jedem*r Syrer*in im wehrpflichtigen Alter „automatisch“ die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen ist.
Für die Beratungspraxis lässt sich aus dem Urteil ableiten, dass sowohl Geflüchteten, die sich im Erst- oder Folgeverfahren auf das EuGH-Urteil beziehen möchten, genau herausarbeiten müssen, warum in ihrem konkreten Einzelfall wegen der Verweigerung des Militärdienstes aus Gewissensgründen Verfolgung droht.