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Beschäftigungsduldung: Härtefallantrag als Möglichkeit zur Überbrückung der 12-monatigen Vorduldungszeit

Immer wieder stehen Geflüchtete und ihre Unterstützer*innen vor dem Problem, dass die Betroffenen alle Voraussetzungen für die Beschäftigungsduldung erfüllen, außer der zwölfmonatigen Vorduldungszeit. Ist dies der Fall, sollen geduldete Geflüchtete und ihre Unterstützer*innen unbedingt einen Härtefallantrag bei der Härtefallkommission stellen, damit keine Abschiebung erfolgt während die zwölf Monate „ablaufen“.

Die Landesregierung hat eindeutig darauf verwiesen, dass Härtefallanträge genutzt werden sollen, damit gut integrierte Geflüchtete, die lediglich noch keine zwölf Monate in Duldung sind, eine Chance auf die Beschäftigungsduldung erhalten, ohne vorher abgeschoben zu werden. Hintergrund ist, dass eine Person, für die ein Härtefallantrag gestellt wurde, nicht abgeschoben wird (§ 5 Härtefallkommissionsverordnung BW). Bei der Stellung eines Härtefallantrags muss in dieser Konstellation dargelegt werden, dass alle Voraussetzungen für die Beschäftigungsduldung erfüllt sind (siehe Checkliste unten).

Laut der Landesregierung soll die Überbrückung der zwölfmonatigen Vorduldungszeit durch den Härtefallantrag nur für Personen gelten, die bis zum 29. Februar 2016 in das Bundesgebiet eingereist sind (Siehe Antrag Landtag BW, S. 3f.). Der Flüchtlingsrat rät aber auch allen anderen Betroffenen, einen Härtefallantrag zu stellen. Denn als Anwärter*innen für Beschäftigungsduldungen sind sie gut integriert und diese Integrationsleistungen sollten bei der Härtefallkommission angeführt werden. Es reicht hier aber nicht darauf hinzuweisen, dass alle anderen Voraussetzungen für die Beschäftigungsduldung erfüllt sind. Wie lange das Härtefallverfahren bei Personen dauert, die eben erst nach dem 29.2.2016 einreisten, ist zwar unklar, aber womöglich erhalten sie über das Verfahren eine Aufenthaltserlaubnis oder können ebenso die zwölf Monate überbrücken.

In der Praxis gibt es besonders häufig Probleme bei der Erfüllung zwei weiterer Voraussetzungen: Der Identitätsklärung und dem Nachweis der mündlichen Deutschkenntnisse.

Die Identitätsklärung ist eine wichtige Voraussetzung für die Beschäftigungsduldung und für die Arbeitserlaubnis. Viele Geflüchtete haben Angst, ihre Identität zu klären, da dann u.U. Abschiebungen wahrscheinlicher sind. Für Kandidat*innen auf Beschäftigungsduldungen ist es aber unbedingt notwendig, die Identität rechtzeitig (in den jeweiligen Fristen des § 60d Abs. 1 Nr. 1 AufenthG) zu klären, damit sie eine Beschäftigungsduldung bekommen können. Sollte also lediglich die zwölfmonatige Vorduldungszeit noch nicht erfüllt sein, sollten Betroffene schnell ihre Identität klären und einen Härtefallantrag stellen.

Eine weitere Voraussetzung sind mündliche Sprachkenntnisse auf A2-Niveau. Können die Sprachkenntnisse nicht durch ein Zertifikat nachgewiesen werden, ist aber eine mündliche Verständigung ohne Dolmetscher*in auf der Ausländerbehörde möglich, ist dieses Kriterium erfüllt und ein Antrag kann gestellt werden. In diesen Fällen kontaktiert die Härtefallkommission die Ausländerbehörde vor Ort und bittet sie in einem Gespräch die Deutschkenntnisse zu prüfen (siehe Anwendungshinweise BMI, Dez. 2019, 60d.1.6.).

Checkliste:

  1. Identitätsklärung
    • bei Einreise in das Bundesgebiet bis zum 31. Dezember 2016 und am 1. Januar 2020 vorliegenden Beschäftigungsverhältnis nach Absatz 1 Nummer 3 bis zur Beantragung der Beschäftigungsduldung oder
    • bei Einreise in das Bundesgebiet bis zum 31. Dezember 2016 und am 1. Januar 2020 nicht vorliegenden Beschäftigungsverhältnis nach Absatz 1 Nummer 3 bis zum 30. Juni 2020 oder
    • bei Einreise in das Bundesgebiet zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 1. August 2018 spätestens bis zum 30. Juni 2020;
    • ODER: Ergreifung aller erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen in der jeweiligen genannten Frist und Identitätsklärung nach der Frist
  2. Seit 12 Monaten in Duldung
  3. Seit 18 Monaten in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung über 35 Stunden pro Woche (Alleinerziehende: 20 Stunden pro Woche)
  4. Seit 12 Monaten und aktuell Lebensunterhaltssicherung
  5. Mündliche Deutschkenntnisse auf A 2 Niveau
  6. Keine Straftaten (Ausnahme: ausländerrechtliche Straftaten über max. 90 Tagessätzen)  
  7. Keine Bezüge zu/Unterstützung von extremistischen oder terroristischen Organisationen
  8. Keine Ausweisungsverfügung und keine Abschiebungsanordnung nach § 58a
  9. Nachweis Schulbesuch minderjähriger Kinder, keine Verurteilung der Kinder wegen best. Straftaten
  10. Erfolgreicher Abschluss eines Integrationskurses, wenn Verpflichtung vorlag oder Abbruch war unverschuldet

Zur deutschen Reaktion auf Moria: „Bei einer Naturkatastrophe wären die Rettungsflieger jetzt schon in der Luft“

PRO ASYL kritisiert die Reaktionen der Bundesregierung auf die Katastrophe von Moria. Die CDU/ CSU solle ihre festgefahrenen Positionen verändern, weder Schweigen noch der Verweis auf die Notwendigkeit einer europäischen Lösung seien angebracht. Vielmehr sei ein konzertierter europäischer Rettungsplan, die sofortige Evakuierung der Flüchtlinge und die Aufnahme in Deutschland und anderen europäischen Staaten notwendig. PRO ASYL befürwortet die derzeitige politische Diskussion für die Aufnahme Schutzsuchender. Es müssten jedoch deutlich mehr als die bisher diskutierten 2.000 Geflüchteten aufgenommen werden.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier. Außerdem verfassten 12 Organisationen einen Offenen Brief an Bundeskanzlerin Merkel hinsichtlich der notwendigen Katastrophenhilfe nach dem Brand in Moria.


Gambia neu denken

Die AG Gambia (Flüchtlingshilfen im Kreis Tübingen) lädt in Kooperation mit AK Asyl Südstadt, Asyl-AK Stiftskirche und UK Europastraße ein zu einer Veranstaltung mit Dr. Franzisca Zanker, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Arnold-Bergstraesser-Institut (ABI) in Freiburg, Bereich „Flucht und Migration“. Expertin für gambische Migrationspolitik und Cornelia Bolesch, von 1972 bis 2009 Redakteurin und Korrespondentin der Süddeutschen Zeitung, ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe und im Gambia-Helfernetz engagiert.

Abgesehen von den individuellen Nöten – was halten eigentlich Bevölkerung und Regierung in Gambia davon, Tausende von Gestrandeten zurückzunehmen, auf die ihre Familien ihre ganzen Hoffnungen gesetzt haben? Davon spricht Dr. Franzisca Zanker. Sie ist Expertin für gambische Migrationspolitik.

3326 Gambier*innen leben mit einer Duldung in Baden-Württemberg. Das heißt, sie sind rechtlich gesehen ausreisepflichtig

Dass das Schicksal der abgelehnten Asylsuchenden nicht allein den Herkunftsländern überlassen werden sollte, fordert auch Cornelia Bolesch vom Gambia-Helfernetz. Denn: Migration und Entwicklungshilfe müssen zusammen gedacht werden. Im besten Fall kommt es zu einer Win-Win-Situation. Aber dazu müsste Baden-Württemberg mehr tun als sich aufs Abschieben zu fokussieren.


Die Situation von Abgeschobenen in Italien

In dieser Veranstaltung des AK Asyl Südstadt in Kooperation mit dem Asyl-AK Stiftskirche und dem UK Europastraße berichtet Adriana Romer, Juristin bei der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) und Expertin für die Dublin-Verordnung mit Schwerpunkt Italien, über die Situation von Menschen, die aus Deutschland nach Italien überstellt bzw. abgeschoben wurden. Die Lage geflüchteter Menschen in Italien hat sich im Oktober 2018 infolge des Salvini-Dekrets weiter verschlechtert. Asylsuchende in Italien befinden sich oft in einer Situation extremer materieller Armut, die es ihnen nicht ermöglicht, ihre grundlegendsten Bedürfnisse wie Nahrung, Körperhygiene und Wohnraum zu befriedigen. Dies hat negative Auswirkungen auf die körperliche oder/und geistige Gesundheit – und in der Konsequenz auch auf die Menschenwürde. Trotzdem werden Menschen nach Italien abgeschoben, auch aus Tübingen.


Infoabend „Neues aus dem Asyl- und Aufenthaltsrecht“ in Tauberbischofsheim


In dieser Veranstaltung wird ein Überblick über die wichtigsten Gesetzesänderungen im Bereich des Asyl- und Aufenthaltsrechts gegeben. Dazu gehören die neue Beschäftigungsduldung und Änderungen bei der Ausbildungsduldung sowie Änderungen im Bereich Abschiebungen und beim Arbeitsmarktzugang. Auch auf die Auswirkungen der Corona-Krise wird am Rande eingegangen. Die Infoveranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit.

Eine Veranstaltung im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration“ mit Unterstützung der UNO-Flüchtlingshilfe.


Übersicht relevanter Arbeitshilfen: Mitwirkungspflichten bei der Passbeschaffung und Identitätsklärung

Häufig hängen die Erlaubnis einer Erwerbstätigkeit, die Ausstellung und Verlängerung einer Ausbildungsduldung oder Aufenthaltserlaubnis von der Mitwirkung bei der Passbeschaffung ab. Gleichzeitig kann die Vorlage eines Passes eine Abschiebung ermöglich. Das Thema Passbeschaffung und Identitätsklärung ist somit zunehmend zentraler Bestandteil der Beratungspraxis.

Daher hat der Bundesfachverband umF eine Übersicht relevanter Arbeitshilfen zum Thema Passbeschaffung und Identitätsklärung erstellt. Neben themenspezifischen Infoblätter, Rechtsgutachten und Videovorträgen verweist die Sammlung auf folgende Arbeitshilfen:


Volleyball verbindet

Nach der erfolgreichen Premiere im vergangenen Jahr veranstaltet der Volleyball-Landesverband Württemberg am Samstag, 26. September die zweite Auflage seines Integrationsturniers. Teilnehmen können Teams aus dem integrativen Bereich, ganz egal ob bunt gemischte Freundesgruppen, ehrenamtliche Helferkreise oder hauptamtlich Beschäftigte; egal ob Volleyball-Neuling, oder alter Hase: Allen denen das friedliche Miteinander in der Gesellschaft am Herzen liegt, ist herzlich willkommen. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg wird ebenfalls dabei sein!

Weitere Infos und Anmeldung …


Flüchtlingsrat Niedersachsen veröffentlicht aktualisierte Fassung des Leitfadens für Flüchtlinge

Der niedersächsische Flüchtlingsrat hat auf seiner Homepage den aktualisierten „Leitfaden für Flüchtlinge in Niedersachsen“ veröffentlicht. Im Leitfaden werden sowohl der Ablauf des Asylverfahrens als auch die rechtliche Situation von Personen, deren Verfahren abgeschlossen ist, umfassend dargestellt. Der Leitfaden ist besonders für eine schnelle Orientierung über die jeweiligen Themengebiete geeignet und kann in weiten Teilen auch außerhalb Niedersachsens genutzt werden.


Miniila App – Unterstützung für unbegleitete Kinder auf der Flucht

Anfang 2019 galten allein in Deutschland 3192 unbegleitete geflüchtete Kinder und Jugendliche als vermisst. Was mit ihnen passiert ist unklar. Oft haben Kinder jedoch ein Smartphone. Mit diesem Wissen hat Missing Children Europe die Miniila App entwickelt, die speziell auf die Bedürfnisse unbegleiteter Kinder auf der Flucht zugeschnitten ist. Die App soll sie dazu befähigen, selbständig an wertvolle Informationen, Dienstleistungen und Unterstützung, in Ihrer Umgebung, zu gelangen. Sie ist in mehreren Sprachen verfügbar (Englisch, Französisch, Arabisch, Farsi, Tigrinya und Deutsch). Organisationen können sich in die App eintragen lassen und dabei helfen, das Angebot bekannter zu machen.