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Online-Workshop: Grenzkontrollen mit KI

Die europäische Migrationspolitik setzt alles auf Abschottung und gefährdet damit das Leben von Menschen, die zur Flucht gezwungen sind. Um erzwungene Migration in die EU zu verhindern, setzt die EU neben Stacheldraht und ominösen Deals mit Drittstaaten zunehmend auch auf digitale Technologien und Künstliche Intelligenz (KI). Ob autonome Drohnen, biometrische Identifizierung oder KI-unterstütze Visavergabe – das Instrumentarium an verwendeten Technologien ist groß, der Zweck gesetzt: Abschottung, Ausgrenzung und Ausweisung.

AlgorithmWatch hat sich in den letzten drei Jahren in zahlreichen Recherchen mit KI-Nutzung und KI-Forschung an Europas Grenzen beschäftigt und für Transparenz und Verantwortung bei politischen Entscheider*innen geworben.

In diesem Workshop am 4. März 2026 um 17 Uhr geht es um die aktuellen Tendenzen und Zukunftsszenarien in der Grenzkontrolle mithilfe von KI und es werden folgende Fragen thematisiert:

  • Welche Technologien werden wofür eingesetzt?
  • Welche Schutzmechanismen gibt es, um besonders vulnerable Gruppen zu schützen?
  • Was muss auf politischer Ebene geschehen, um den Einsatz dieser Technologien menschenrechtskonform zu gestalten?

Der Workshop dauert eine Stunde, findet online über Zoom statt und wird in deutscher Lautsprache durchgeführt. Nach der Anmeldung wird der Link zum Zoom-Raum per E-Mail zugesendet.


Online-Veranstaltung: sprachreduzierte Interventionen in der Traumatherapie

Am 24. März 2026 von 18.00 bis 19.30 Uhr findet die 2. Informationsveranstaltung im Rahmen des Qualitätszirkels Migration, Flucht und seelische Gesundheit statt. Dieser entsteht aktuell in Zusammenarbeit von Plus e.V. und dem ZI Mannheim und soll Möglichkeiten zur Vernetzung, Austausch und gegenseitiger Fortbildung im Themenbereich Migration und Flucht geben.

Die Veranstaltung beschäftigt sich mit der Frage, wie psychiatrische und psychotherapeutische Hilfe bei sprachlichen und kulturellen Barrieren gelingen kann. Dazu wird es einen Impulsvortrag zum Thema Wenn die Worte fehlenSprachreduziertes therapeutisches Arbeiten mit Geflüchteten geben, anschließend besteht die Möglichkeit sich über Fälle auszutauschen und sich über die Angebote in der Region zu informieren.

Die Online-Veranstaltung findet über Zoom statt und richtet sich an alle ärztlichen und psychotherapeutischen Kollegen und Kolleginnen, die Patient*innen mit Migrations- und Fluchtgeschichte behandeln. Gerne auch noch im Ausbildungsstadium.

Um Anmeldung per E-Mail bis zum 17.03.2026 wird gebeten: team@plus-rheinneckar.de
Geben Sie bei der Anmeldung an, ob Sie gerne einen Fall vorstellen wollen.

Sie haben Fragen oder Anmerkungen? Dann wenden Sie sich an:

  • Kristin Pelzer, Psychologische Psychotherapeutin und Leiterin des Bereichs PLUS for Refugees: leitung.refugees@plus-rheinneckar.de
  • Sophie Kalweit de Arbulu, Psychologische Psychotherapeutin und Beauftragte für interkulturelle Öffnung, ZI Mannheim: Sophie.Kalweit@zi-mannheim.de

Stuttgart: Demo gegen die Bezahlkarte

Als Antwort auf Angriffe auf soziale Rechte ist diese Demonstration ein Zeichen für ein emanzipatorisches und solidarisches Krisenverständnis, bei dem niemand zurückgelassen wird.
Herzliche Einladung an alle zur landesweiten Demonstration in Stuttgart am 21. Februar 2026, Beginn ist um 13 Uhr am Schlossplatz in Stuttgart (Herzog-Christoph-Denkmal).

Überall in Deutschland und auch in Baden-Württemberg müssen geflüchtete Personen seit fast einem Jahr mit erheblichen Einschränkungen durch die Bezahlkarte leben. So beziehen Geflüchtete ihre Asylbewerberleistungen auf eine ausgrenzende Bezahlkarte statt als Barauszahlung oder Überweisung auf das eigene Konto. Damit geht ein großer Teil der Selbstbestimmung verloren: Geflüchtete können weder frei entscheiden, wofür sie ihr Geld ausgeben, noch können sie damit überall bezahlen. Gleichzeitig geht mit der Bezahlkarte ein hoher Verwaltungsaufwand einher: Das Land Baden-Württemberg veranschlagt Kosten in Höhe von 10,6 Millionen Euro für die Implementierung des Bezahlkartensystems in den Verwaltungen in den Jahren 2025 und 2026.

Die diskriminierende Praxis der Bezahlkarte reiht sich ein, in die gesamtgesellschaftliche Rechtsentwicklung: Von Rechtsextremen bis hin zu rechtsaußen orientierten Kräften, von Influencern auf TikTok oder YouTube bis in bürgerliche Parteien hinein, treiben politische Kräfte eine (sozial) rassistische Spaltung der Gesellschaft voran. Diese Spaltung in Menschen mit und ohne deutschen Pass und in Menschen mit und ohne ausreichend finanziellen Mitteln führt zu Ausgrenzungen im Bereich der Existenzsicherung und zur Aberkennung von Rechten und Selbstbestimmung, wie beispielsweise die Bezahlkarte zeigt. Die materiellen Gegensätze zwischen diesen Gruppen werden so weiter zunehmen, neoliberale autoritäre Sozialpolitik tut in Zeiten der kapitalistischen Krise ihr Möglichstes, diese Unterschiede weiter zu verschärfen.


Online-Gespräch: LAKA spricht mit Landtagswahl-Kandidat*innen

Der Landesverband der kommunalen Migrantenvertretungen Baden-Württemberg (LAKA) lädt ein zu einer Online-Veranstaltung, bei der die Wahlprüfsteine des LAKA mit den Kandidierenden besprochen werden.

  • Welche Themen bearbeitet und vertritt der LAKA?   
  • Wie stehen die Parteien zu den Positionen des LAKA? 

Teilnehmende haben die Möglichkeit, Themen und Positionen des LAKA und die unterschiedlichen Perspektiven der Kandidierenden zur Landespolitik kennenzulernen.

Wann? Dienstag, 17. Februar 2026, 19.30 – 21.00 Uhr

Gäst*innen:                                                                                 

  • Fadime Tuncer (Bündnis 90/Die Grünen)
  • Dorothea-Kliche Behnke (SPD)
  • Hans-Dieter Scheerer (FDP)
  • Weitere Kandidierende sind angefragt.

Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist erforderlich.


VG Berlin: Aufnahmeverweigerung für Menschen aus Afghanistan rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat in einem Beschluss vom 16. Januar 2026 (33 L 585/25 V) entschieden, dass Entscheidungen über die Abkehr von einer einmal erteilten und nach außen kommunizierten Aufnahmeerklärung gemäß § 22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) gerichtlicher Kontrolle unterliegen. Dabei geht es um die Aufnahmezusagen für Menschen aus Afghanistan. Im konkreten Fall erklärte es die Abkehr von der Aufnahmezusage für rechtswidrig.

Mit Blick auf den Grundsatz rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes (Art. 2 Absatz 2 Satz 2 i.V.m. Art. 20 Absatz 3 GG) und die grundgesetzliche Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Absatz 4 GG) muss überprüft werden, ob das (regierungs-)behördliche Handeln nachvollziehbar und begründet ist und keine Willkür vorliegt. Für diese verwaltungsgerichtliche Kontrolle sprächen vor allem die individuellen Gefährdungsbeurteilungen, die der Erteilung der Aufnahmeerklärungen zugrunde lägen. Die Bundesregierung hätte ein „Mindestmaß an Nachvollziehbarkeit der Gründe“ für den Wegfall der politischen Interessen (nach § 22 Satz 2 AufenthG) kommunizieren müssen.

Das VG Berlin hat deshalb entschieden, dass die Aufnahmeerklärung weiter fortbestehe und sich ein Anspruch auf Visumerteilung ergebe.

Das VG Berlin sieht außerdem eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung. Es sei unklar, warum die Rechtsstellung von über das Bundesaufnahmeprogramm (§ 23 Absatz 2 AufenthG) aufgenommenen Personen stärker sein solle als jene von Menschen, denen Aufnahmezusagen über das Listenverfahren (Menschenrechtsliste, Überbrückungsliste) erteilt wurden, da die Personengruppen ein identisches Gefährdungsprofil aufwiesen.



Stuttgart: Vortrag und Gespräch mit Mark Terkessidis

Im Rahmen der Aktionswochen gegen Rassismus Stuttgart findet am 18. März 2026 von 18.00 bis 21.00 Uhr ein Vortrag und Gespräch mit Mark Terkessidis zum Thema Rückblick und Ausblick: Migration und Rassismus in Deutschland statt.

In den letzten fünf Jahrzehnten hat sich die Bundesrepublik dramatisch verändert, in vielerlei Hinsicht, aber vor allem demographisch: In den Städten der alten Bundesrepublik werden in absehbarer Zeit die Menschen mit Migrationshintergrund in der Mehrheit sein. Offensichtlich – und das zeigt sich etwa an Debatten über Probleme mit dem „Stadtbild“ – kommt die Mentalität zumal in der Politik mit den Veränderungen nicht mit: Die Vorstellungen von Normalität erscheinen nostalgisch und realitätsfern, und strukturelle Probleme in Wirtschaft und Verwaltung werden auf das Thema Migration verlagert.

Mark Terkessidis ist freier Autor mit den Schwerpunkten Migration, Interkultur und Rassismus. In der langen Liste seiner Veröffentlichungen wird sein Weitblick und tiefes Verständnis für gesellschaftliche Entwicklungen in diesen Zusammenhängen deutlich. Im Anschluss an den Vortrag von Mark Terkessidis vertiefen die Journalistin Anna Koktsidou und Mustafa Arab vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg das Thema aus ihren persönlichen Perspektiven – zudem wird die Gesprächsrunde auch für Impulse aus dem Publikum geöffnet. Den Abend moderiert Kerim Arpad, Geschäftsführer des Deutsch-Türkischen Forums Stuttgart.

Die Veranstaltung findet im Haus der Katholischen Kirche (Königstraße 7, 70173 Stuttgart) statt und wird organisiert vom Forum der Kulturen Stuttgart, vom Stadtjugendring Stuttgart und vom Deutsch-Türkischen Forum. Die Teilnahme ist kostenlos, um Anmeldung wird gebeten.


SG Karlsruhe: Leistungskürzungen nach § 5 AsylbLG evident verfassungswidrig

Mit Beschluss vom 12. Januar 2026 (S 12 AY 3874/25 ER) hat das Sozialgericht Karlsruhe im Eilverfahren eine weitreichende Entscheidung getroffen:
Die Kürzung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wegen angeblich unentschuldigten Fehlens bei einer Arbeitsgelegenheit („80-Cent-Job“) ist nach Auffassung des Gerichts evident verfassungswidrig. Auch die Streichung des Existenzminimums sei „verfassungsrechtlich nicht zulässig“, so das Gericht.

Hintergrund

Asylsuchende können in Deutschland zu sogenannten „Arbeitsgelegenheiten“ verpflichtet werden. Häufig wurde ihnen gleichzeitig eine reguläre Arbeit (noch) nicht gestattet. In der Praxis dienen diese Arbeitsgelegenheiten jedoch oft nicht der Integration in den Arbeitsmarkt, sondern sollen eher als erzieherische Maßnahme wirken.
Wer nicht teilnimmt, riskiert Kürzungen der ohnehin niedrigen Leistungen bis auf das physische Existenzminimum. Das Gericht betont, dass diese Praxis verfassungsrechtlich problematisch ist.
Ein Geflüchteter hatte gegen die Leistungskürzungen geklagt, die er erhalten hatte, da er angeblich unentschuldigt nicht zur Arbeitsgelegenheit erschienen war – und bekam Rechtt.


Pressemitteilung LAKA: Wegfall der freiwilligen BAMF-Sprachkurse

Der Landesverband der kommunalen Migrantenvertretungen Baden-Württemberg (LAKA) und seine Mitgliedsorganisationen sind bestürzt über den Wegfall der freiwilligen Sprachkurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Dieser sorgt gleichermaßen für erhebliche Verunsicherung bei Zugewanderten, Bildungsträgern und Betrieben. Die Entscheidung trifft insbesondere Menschen, die sich aktiv um Integration bemühen, eine Ausbildung anstreben oder bereits erste Schritte in Richtung Arbeitsmarkt unternommen haben.

„Der Zugang zu Sprach- und Integrationskursen ist die Grundvoraussetzung für erfolgreiche Integration“, betont die bildungspolitische Sprecherin des LAKA, Helene Khuen-Belasi. Und sie fügt hinzu: „Ohne ausreichende Sprachkenntnisse bleiben Chancen auf Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung stark eingeschränkt.“

Gerade in Zeiten akuten Fach- und Arbeitskräftemangels ist diese Entscheidung ein falsches Signal. Viele Unternehmen sind dringend auf motivierte Nachwuchs- und Fachkräfte angewiesen. Zahlreiche Zugewanderte bringen berufliche Vorerfahrungen, Motivation und Lernbereitschaft mit – doch ohne die Möglichkeit, ihre Sprachkenntnisse systematisch zu verbessern, wird ihr Einstieg in Ausbildung und Beschäftigung erschwert. Somit zahlen sie keine Steuern und Sozialabgaben und sind auf Transferleistungen angewiesen.

Besonders betroffen sind junge Menschen, die eine Ausbildung beginnen oder aufnehmen möchten. Fehlende Sprachförderung führt dazu, dass Ausbildungsplätze unbesetzt bleiben oder Ausbildungsverhältnisse gefährdet sind, weil die notwendige sprachliche Begleitung fehlt. Betriebe verlieren dadurch wertvolles Potenzial und Planungssicherheit.

Sprache ist jedoch weit mehr als ein Instrument für den Arbeitsmarkt. Gute Deutschkenntnisse der Eltern sind ein entscheidender Faktor für die Bildungschancen ihrer Kinder. Eltern, die schulische Informationen verstehen, Gespräche mit Lehrkräften führen und ihre Kinder beim Lernen unterstützen können, stärken deren Bildungsweg nachhaltig. Fehlende Sprachkompetenz wirkt sich daher nicht nur individuell, sondern generationenübergreifend aus.

Hinzu kommt: In Baden-Württemberg ist Deutsch die Behördensprache. Anträge, Beratungen und offizielle Kommunikation erfolgen grundsätzlich auf Deutsch. Wer nicht ausreichend Deutsch spricht, steht im Alltag vor erheblichen Hürden – sei es bei der Beantragung von Leistungen, bei aufenthaltsrechtlichen Fragen oder im Kontakt mit Schulen und Behörden. Sprachförderung ist daher auch eine Frage der praktischen Lebensbewältigung und gleichberechtigten Teilhabe.

„Wir brauchen verlässliche und niedrigschwellige Zugänge zu Sprach- und Integrationsangeboten. Investitionen in Sprachförderung sind Investitionen in Beschäftigung, wirtschaftliche Stabilität, Bildungsgerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt,“ sagt der Vorsitzende des LAKA, Daniel Setzler. Und ergänzt: „Wer an Sprachkursen spart, spart am falschen Ende – und riskiert, dass Integration, Ausbildungschancen und gesellschaftliche Teilhabe dauerhaft ausgebremst werden.“

Hintergrundinformationen:

Der Landesverband der kommunalen Migrantenvertretungen Baden-Württemberg (LAKA) vertritt seit 1998 die Interessen von Menschen mit Migrationsgeschichte auf kommunaler und Landesebene – parteiunabhängig, überkonfessionell und überethnisch. Im Fokus stehen demokratische Teilhabe, politische Mitbestimmung und eine chancengerechte Gesellschaft. Er ist legitimierter Ansprechpartner der Landesregierung (PartIntG BW § 10), des Landtages, aller relevanten Organisationen auf Landesebene, vergleichbarer Migrantengremien in anderen Bundesländern und dem Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat (BZI). 

Er setzt sich seit seiner Gründung 1998 auf politischer Ebene für die konstruktive Zusammenarbeit und Verständigung zwischen baden-württembergischen Einwohnerinnen und Einwohnern unterschiedlicher Herkunft ein. Wichtige Forderungen des LAKA Baden-Württemberg sind die Verankerung der kommunalen Migrantenvertretungen in der Gemeindeordnung, das kommunale Wahlrecht für alle Einwohnerinnen und Einwohner Baden-Württembergs, die interkulturelle Öffnung der Verwaltungen sowie die Einführung des herkunftssprachlichen Unterrichtes unter staatlicher Aufsicht an den Schulen in Baden-Württemberg.


VG Berlin: Alleinstehende Frauen im Jemen als soziale Gruppe verfolgt

Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat in seinem Urteil vom 9. Oktober 2025 (1 K 6/24 A) festgestellt, dass Frauen „von der sie umgebenen Gesellschaft im Jemen insgesamt als bestimmte soziale Gruppe“ angesehen werden. „Alleinstehende Frauen ohne schutzbereite männliche Angehörige werden im Jemen […] wegen ihrer Zugehörigkeit zur sozialen Gruppe der Frauen verfolgt“. Sie sind systematisch und bewusst einer mehrfachen Diskriminierung ausgesetzt und aus der Zivilgesellschaft ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass für sie kein menschenwürdiges Alltagsleben möglich ist. Nach dieser Einstufung steht alleinstehenden Frauen ohne schutzbereite männliche Angehörige aus dem Jemen Schutz (Flüchtlingseigenschaft) zu.


Hintergrundinformationen:


Perspektive durch Partizipation – Unser Angebot für das Jahr 2026

Unser Projekt Perspektive durch Partizipation zielt darauf ab, Menschen, die „besonders schutzbedürftige“ Geflüchtete unterstützen, umfassend zu sensibilisieren und zu schulen.

Der Begriff „besonders schutzbedürftig“ wird in der Aufnahmerichtlinie (Richtlinie 2013/33/EU) der Europäischen Union (EU) benutzt und umfasst unter anderem folgende Personengruppen:  

  • Unbegleitete Minderjährige.
  • LSBTI*- Geflüchtete.
  • Personen, die Opfer von Folter, Vergewaltigung oder sonstigen schwerwiegenden Formen psychischer, körperlicher oder sexueller Gewalt geworden sind
  • Menschen mit Behinderung
  • Ältere Menschen
  • Opfer von Menschenhandel
  • Personen mit schweren körperlichen oder psychischen Erkrankungen

Angebote des Flüchtlingsrats im Rahmen des Projekts für das Jahr 2026

Fortbildungen: (Vor Ort & Online): Gerne unterstützen wir Sie in Ihrem Engagement mit gezielten Fortbildungen. Auf Anfrage bieten wir Schulungen zu folgenden Schwerpunkten an:

  • Queere Geflüchtete: Vorbereitung auf die Anhörung
  • Unbegleitete Minderjährige: Basiswissen im Asyl- und Aufenthaltsrecht
  • Frauen auf der Flucht: Sensibilisierung für frauenspezifische Fluchtgründe
  • Inklusion: Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung“

Workshops Selbstreflexion & Selbstfürsorge: Um Sie in Ihrem Ehrenamt bestmöglich zu begleiten, bieten wir Workshops zu Selbstreflexion und Selbstfürsorge an. Gemeinsam mit Expert*innen schauen wir uns psychosoziale Herausforderungen an, tauschen uns aus und entwickeln praktische Strategien, die Ihren Alltag im Ehrenamtskreis erleichtern.

Vernetzungstreffen: Tauschen Sie sich bei unseren regionalen Treffen mit anderen Engagierten aus.

Erst- und Verweisberatung: Wir unterstützen Sie bei Fragen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht per E-Mail: partizipation@fluechtlingsrat-bw.de. und vermitteln bei Bedarf an spezialisierte Fachstellen weiter.

Interesse? Kontaktieren Sie uns für individuelle Anfragen unter: partizipation@fluechtlingsrat-bw.de.

Dieses Projekt wird durch die Aktion Mensch gefördert. Dank der Spenden unserer Unterstützer*innen können wir den Eigenanteil für dieses Jahr sicherstellen und das Projekt wie geplant umsetzen.