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Verwaltungsgerichte: Rechtsantragsstellen

Wird der Asylantrag durch das BAMF abgelehnt, geraten Betroffene schnell in Stress: Wo, wie und wann kann eine Klage eingereicht werden? Wo finden sich geeignete Anwält*innen? Wer kann vor einer Klage rechtlich gut beraten? Bei der ersten großen Frage zur Einreichung einer Klage helfen Rechtsantragsstellen, die es bei jedem der vier Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg gibt.

Die Aufgabe von Rechtsantragstellen ist es, bei der schriftlichen Einreichung von Klagen und Anträgen an das zuständige Gericht zu unterstützen. Sie bieten nie Rechtsberatung und Rechtsauskunft an.

Auf dem ablehnenden Bescheid des BAMF steht ganz hinten das zuständige Verwaltungsgericht und die Frist zur Einreichung der Klage. Diese muss unbedingt eingehalten werden. Zur Klageeinreichung bei der Rechtsantragstelle muss der Bescheid mitgebracht werden und alle unterstützenden Dokumente. Bestimmte Herkunftsländer werden nur von einzelnen Gerichten entschieden, andere Herkunftsländer von allen. Eine Auflistung der bestimmten Herkunftsländer findet sich in § 30b ZuVOJu.

Anwält*innen im Migrationsrecht finden Sie unter Kontaktadressen auf unserer Internetseite.

Rechtliche Beratung können Sie bei uns per E-Mail oder Telefon erhalten.

Informationen der Rechtsantragstellen der einzelnen Verwaltungsgerichte:

  • VG Freiburg: Die Öffnungszeiten finden sich auf der Internetseite. Um telefonische Terminvereinbarung vorab wird gebeten.
    Das VG Freiburg entscheidet landesweit zu den Herkunftsländern Äthiopien, Belarus, Eritrea, Guinea und Somalia.
  • VG Karlsruhe: Auf der Internetseite stehen Musterformulare für Asylangelegenheiten Klage/Antrag, Klage, Antrag, Formulare Prozesskostenhilfe zur Verfügung. Um telefonische Terminvereinbarung vorab wird gebeten.
    Das VG Karlsruhe entscheidet landesweit zu den Herkunftsländern Albanien, Algerien, Äquatorialguinea, Argentinien, Armenien, Australien, Belize, Benin, Bhutan, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Cabo Verde, Costa Rica, Demokratische Volksrepublik Korea, Dominikanische Republik, Ecuador, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Guinea-Bissau, Indien, Indonesien, Japan, Kambodscha, Kasachstan, Kenia, Kolumbien, Komoren, Kosovo, Kuba, Macau, Madagaskar, Marokko, Mauritius, Mongolei, Montenegro, Namibia, Nepal, Niger, Nordmazedonien, Panama, Peru, Republik Korea, Republik Moldau, Russische Föderation, Sambia, Samoa, São Tomé und Príncipe, Senegal, Serbien, Südafrika, Suriname, Taiwan, Thailand, Timor-Leste, Togo, Tonga, Tschad, Tunesien, Turkmenistan, Uruguay, Venezuela, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam, Volksrepublik China und Zentralafrikanische Republik.
  • VG Sigmaringen: Es stehen lediglich die Öffnungszeiten auf der Internetseite.
    Das VG Sigmaringen hat keine Zuständigkeit für bestimmte Herkunftsländer.
  • VG Stuttgart: Auf der Internetseite stehen Musterformulare für Asylangelegenheiten Klage/Antrag, Klage, Antrag, Formulare Prozesskostenhilfe zur Verfügung. Um telefonische Terminvereinbarung vorab wird gebeten.
    Das VG Stuttgart entscheidet landesweit zu den Herkunftsländern Aserbaidschan, Kamerun, Pakistan und Sri Lanka.


Stuttgart: Hazara Kultur Nacht

Herzliche Einladung zur Hazara Kultur Nacht am Samstag, den 31. Mai 2025 in Stuttgart.

Es wird Essen, Musik und Tanz geben sowie einen Input zum Thema Asyl „Asylanträge und Entscheidungen Afghanistan“ (Referentin: Maren Schulz, Flüchtlingsrat BW).

Ort: Schlossplatz 2, Stuttgart

Um einen kleinen Unkostenbeitrag und Anmeldung wird gebeten.


Änderungen in Visaverfahren

Visaverfahren sind für Geflüchtete vor allem im Rahmen des Familiennachzugs relevant und hier mit vielen Emotionen verbunden. Die jahrelangen Trennungen von Familien und Verfahrensverzögerungen zehren an der Substanz. Zum 1. Juli 2025 gibt es eine Verfahrensänderungen bei Visaanträgen: Bei Ablehnungen wird das sogenannte Remonstrationsverfahren abgeschafft, in dem die Auslandsvertretungen die Ablehnungen auf Antrag nochmals überprüfen. Bald muss direkt beim Verwaltungsgericht Berlin Klage eingereicht werden, um eine Ablehnung gerichtlich überprüfen zu lassen.

Das Auswärtige Amt teilte mit, dass die die Abschaffung des Remonstrationsverfahrens, dazu führt, dass mehr Mitarbeitende Visumsanträge bearbeiten können und sich damit Wartezeiten in Visumsverfahren verkürzen. Dies wurde in einer Pilotphase erprobt.

Wer nun eine Ablehnung in einem Visumsverfahren erhält, sollte sich anwaltlich beraten lassen, ob eine Klage sinnvoll ist. Wichtig ist, eine Klage fristgerecht einzureichen. Auch kann ein erneuter Visumsantrag gestellt werden.


Appell an neue Bundesregierung: 293 Organisationen fordern eine verantwortungsvolle Migrations- und Asylpolitik

Zum heutigen Amtsantritt der neuen Bundesregierung fordert ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis eine verantwortungsvolle Migrations- und Asylpolitik und einen neuen Ton in der Debatte über Zuwanderung.

“Der Wahlkampf war geprägt von einer aufgeheizten Stimmung, die sich vor allem gegen Geflüchtete und Zugewanderte richtete. Das hat sich auch im Koalitionsvertrag niedergeschlagen”, heißt es in dem gemeinsamen Appell. Damit muss endlich Schluss sein. Die Ausgrenzung einzelner Gruppen schadet dem gesellschaftlichen Zusammenhalt und nützt nur den Feinden einer freiheitlichen Demokratie, so die Unterzeichnenden. 

“Zugewanderte und hierher geflüchtete Menschen sind integraler Teil unserer Gesellschaft – sie gehören zu Deutschland”, so das Bündnis. Nicht Geflüchtete und Zugewanderte spalteten die Gesellschaft, sondern eine Politik, die sich den strukturellen und sozialen Problemen zu lange nicht konsequent angenommen hat. Das Bündnis kritisiert: “Für die hohe Belastung von Kommunen und einzelnen Berufsgruppen im Zusammenhang mit Migration werden allein Geflüchtete verantwortlich gemacht, anstatt die tatsächlichen sozialen, politischen und finanziellen Ursachen dieser Belastung anzugehen.“

Es brauche jetzt vor allem gute Konzepte für eine funktionierende Asyl-, Aufnahme- und Integrationspolitik, die Offenheit und Vielfalt schützt und stärkt. Hierzu zählen

  • der Schutz individueller Rechte, insbesondere des Rechts auf Asyl und damit auch ein Absehen von Zurückweisungen an der Grenze,

  • der Erhalt legaler Zugangswege, wie Resettlement und Aufnahmeprogramme und insbesondere der Familiennachzug,

  • Maßnahmen für eine erfolgreiche Integration aller, wie verlässliche und auskömmliche Investitionen in die Integrations- und Aufnahmestrukturen, bspw. die Entfristung des Chancen-Aufenthaltsrechts sowie ein Abbau der Hürden für die Arbeitsaufnahme Geflüchteter.
Der Appell für eine menschenrechtsbasierte und verantwortungsvolle Migrationspolitik wurde vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), von PRO ASYL und vom Paritätischen Gesamtverband initiiert und von insgesamt 293 Organisationen und Verbänden unterzeichnet.



Universität Göttingen: Faktencheck zu Abschiebungen in Deutschland

Die Europäische Kommission hat dem Europäischen Parlament im März 2025 einen ersten Entwurf einer neuen EU-Rückführungsrichtlinie präsentiert. Die dort vorgeschlagenen Maßnahmen orientieren sich im Kern an den Verschärfungen der deutschen Rückkehrpolitik der vergangenen Jahre und stellen einen Schritt dar, diese nun ebenfalls auf der EU-Ebene umzusetzen Nach Ansicht der Wissenschaftler*innen des EU-Forschungsprojekts MORE sind diese ineffizient und bewirken das Gegenteil von dem, was sie versprechen.

Göttinger Forschende haben in diesem Kontext einen umfassenden Faktencheck als Grundlage für eine sachliche und informierte Debatte verfasst. Unter anderem wird darin die verschärfte Rückkehrpolitik für ihren bürokratischen Aufwand kritisiert und die Effektivität langfristiger Bleiberechte betont. Ebenso seien, so die Forschenden, verschärfte Rückkehrpolitiken eher Grund für eine erhöhte Armutskriminalität als dass sie ihr zuvorkommen würden.



Kostenloses Praxisbuch:„selbst.bestimmt.wohnen.“

Für Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte markiert das Ankommen in einer eigenen Wohnung einen entscheidenden Schritt in Richtung selbstbestimmtes Leben. Doch der Weg dorthin bleibt für viele eine Herausforderung und ist ohne die Unterstützung von Communities, Ehrenamtlichen sowie Fach- und Beratungsstellen oft kaum erreichbar. Hierfür hat das Wohnprojekt Augsburg ein kostenloses Praxisbuch erstellt, welches insbesondere Ehrenamtliche als Unterstützung dienen kann.

Das Buch „selbst.bestimmt.wohnen.“ bietet einen umfassenden Überblick über bewährte Konzepte, innovative Projekte und praxisnahe Lösungsansätze an der Schnittstelle von Wohnen, Migration und Wohnungsnotfallhilfe. Es liefert außerdem praxisnahe Tipps und wertvolle Impulse für die Beratung und Unterstützung im Bereich Wohnen und Migration. Mehr Informationen zum Inhalt des Buches und den Link für den kostenlosen Download finden Sie auf der Webseite des Wohnprojekts Augsburg.



Freiburg: Syrien – Zwischen Perspektivlosigkeit und Aufbruch

In Syrien hat sich die Lage seitdem Sturz des Diktaturs Ende 2024 ganz wesentlich verändert und bleibt doch unsicher. Viele syrische Geflüchtete in Deutschland sind ebenfalls verunsichert durch politische Forderungen nach Rückkehr und Abschiebungen.

In der Veranstaltung der Caritas geht es sowohl um die Lage in Syrien als auch um die aufenthaltsrechtliche Situation von Syrer*innen in Deutschland. Zudem gibt es ausreichend Zeit zum gemeinsam Diskutieren und Netzwerken.

Adresse: Weihbischof-Gnädinger-Haus; Alois-Eckert-Straße 6, 79111 Freiburg

Weitere Informationen


1003 Abschiebungen aus BW im ersten Quartal 2025

Im ersten Quartal 2025 wurden insgesamt 1003 Menschen aus Baden-Württemberg abgeschoben. Dies entspricht einer Steigerung von 54 % im Vergleich zum ersten Quartal von 2024 (650 Abschiebungen). Das häufigste Herkunfts- und Zielland ist Nordmazedonien mit jeweils 106 abgeschobenen Personen. Das zweithäufigste Herkunftsland ist die Türkei mit 102 Personen. Davon wurden 59 Personen in die Türkei abgeschoben. Die Differenz erklärt sich damit, dass die verbliebenen Personen in andere Länder, eventuell im Rahmen des Dublin-Verfahrens abgeschoben wurden. An dritter Stelle steht Georgien als Zielland mit 93 und Herkunftsland mit 94 Personen.

Erstmals seit dem Krieg in der Ukraine wurde eine Person nach Russland abgeschoben! Das Regierungspräsidium Karlsruhe teilte uns mit, dass Abschiebungen nach Russland nun wieder möglich sind.

Bei den abgeschobenen Personen nach Italien handelt es sich um keine Dublin-Überstellungen, teilte uns das Regierungspräsidium Karlsruhe mit.

In der Tabelle wird zwischen Ziel- und Herkunftsland unterschieden. Anhand der Zahlen zu den Zielländern wird ersichtlich wie viele Personen in ein bestimmtes Land abgeschoben worden sind. Die Zahlen zu Herkunftsländern geben die Anzahl der Personen mit einer bestimmten Staatsangehörigkeit an, die abgeschoben worden sind.

ZiellandErgebnis
Albanien24
Algerien22
Äthopien1
Belgien2
Bosnien-Herzegowina12
Bulgarien15
China1
Dominikanische Republik1
Estland2
Frankreich47
Gambia48
Georgien93
Ghana2
Griechenland17
Guinea2
Indien3
Irak41
Italien20
Kamerun11
Kasachstan1
Kosovo87
Kroatien59
Lettland3
Litauen3
Luxemburg1
Malta2
Marokko21
Moldawien2
Niederlande8
Nigeria34
Nordmazedonien106
Österreich13
Pakistan14
Polen14
Portugal4
Rumänien16
Russische Föderation1
Schweden6
Schweiz37
Serbien74
Slowenien6
Somalia1
Spanien33
Sri Lanka5
Togo2
Tschechische Republik6
Tunesien15
Türkei59
Ungarn2
USA1
Venezuela2
Vietnam1
Gesamtergebnis1003
HerkunftslandErgebnis
Afghanistan40
Albanien24
Algerien41
Armenien1
Äthopien1
Belgien1
Bosnien-Herzegowina14
Bulgarien5
China3
Dominikanische Republik1
Gambia53
Georgien94
Ghana2
Griechenland2
Guinea7
Indien11
Irak51
Iran8
Italien2
Kamerun18
Kasachstan1
Kosovo87
Kroatien1
Litauen3
Marokko41
Moldawien2
Nigeria51
Nordmazedonien106
Pakistan14
Polen8
Portugal1
Rumänien14
Russische Föderation6
Serbien74
Somalia9
Spanien1
Sri Lanka8
Sudan5
Syrien44
Togo5
Tschechische Republik1
Tunesien22
Türkei102
Ukraine1
Unbekannt12
USA1
Venezuela2
Vietnam2
Gesamtergebnis1003

Kritik an Bürokratiemonster Bezahlkarte bricht nicht ab

Seit Monaten kritisiert der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg die diskriminierende Bezahlkarte, mittels der geflüchtete Menschen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen sollen. Auch in Baden-Württemberg hat sich die Landesregierung für ein mit vielen Einschränkungen versehenes System entschieden. Nun treibt das Ministerium für Justiz und Migration die flächendeckende Einführung der Karte im gesamten Bundesland voran – zum Leidwesen aller direkt und indirekt Betroffener. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg unterstützt Forderungen aus Städten und Landkreisen nach mehr lokalen Spielräumen bei der Einführung der Karte und fordert eine „Opt-Out-Regelung“ nach dem Vorbild anderer Bundesländer.

Bereits in der Vergangenheit hat der Flüchtlingsrat darauf hingewiesen, dass die Bezahlkarte für alle beteiligten Akteur*innen große praktische Schwierigkeiten mit sich bringt. Erste Erfahrungen mit dem diskriminierenden Bezahlkartensystem in Baden-Württemberg und in anderen Bundesländern zeigen, dass betroffene geflüchtete Menschen daran gehindert werden, ihre Bedarfe zu erfüllen, zum Beispiel, indem ihnen der Zugang zu günstigen Einkaufsmöglichkeiten versperrt wird. Ehren- und hauptamtliche Unterstützer*innen müssen ihre ohnehin begrenzten Ressourcen in die Lösung von Bezahlkartenproblemen stecken. Und auch in den lokalen Verwaltungen verursacht die Bezahlkarte einen deutlich erhöhten Arbeitsaufwand, zum Beispiel durch das Freischalten von Überweisungen, Anwendungsfehler oder Ermessensausübungen im Einzelfall. So rechnet beispielsweise die Verwaltung einer mittelgroßen baden-württembergischen Stadt damit, mindestens zwei neue Vollzeitstellen schaffen zu müssen, um den durch die Bezahlkarte verursachten Arbeitsaufwand bewältigen zu können. Statt Verwaltungen zu entlasten, ist die Karte zum Bürokratiemonster mutiert.

Der Flüchtlingsrat unterstützt Forderungen aus der Lokalpolitik und der Verwaltung, den Landkreisen und Städten Spielraum bei der Ausgabe von Leistungen an geflüchtete Menschen zu lassen. So hat zum Beispiel der Heidelberger Gemeinderat in einer Sitzung Anfang April 2025 beschlossen, dass sich der Heidelberger Oberbürgermeister bei der Landesregierung für eine sogenannte Opt-Out-Regelung einsetzen soll. Eine solche Regelung gibt es bereits in anderen Bundesländern, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz. Sie ermöglicht es Städten und Landkreisen Leistungen an geflüchtete Menschen auf sinnvollere Art als per Bezahlkarte zu erbringen. „In Heidelberg wollen wir keine Bezahlkarte. Alle in Frage kommenden Menschen haben ein Konto, auf das die ohnehin niedrigen Leistungen nach dem AsylbLG eingezahlt werden, ohne weitere Restriktionen. Und das ist gut so. Wir wollen keine rassistischen Einschränkungen, die gesellschaftliche Teilhabe verhindern. Und die zusätzliche Belastung der Sozialverwaltung würde alle von ihr Abhängigen treffen“, kommentiert Mia Lindemann vom Asylarbeitskreis Heidelberg.Wie vielerorts in Baden-Württemberg hatten in Heidelberg zivilgesellschaftliche Organisationen gegen die Einführung der Bezahlkarte protestiert und ihre Kritik an der Karte in einem Offenen Brief formuliert.

Seit Beginn der Diskussion zur Bezahlkarte übt der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg eine Grundsatzkritik an diesem abschreckungspolitischen Instrument. Politisches Ziel der Karte ist es, dafür zu sorgen, dass weniger Menschen nach Deutschland fliehen, wenn sie nicht mehr frei über Leistungen verfügen können. Damit ist die Karte ein Paradebeispiel für aktuelle Tendenzen einer menschenfeindlichen Migrationspolitik, die ihr beabsichtigtes Ziel nicht erreichen kann, aber Vorurteile, Fake News und rassistische Narrative gegenüber geflüchteten Menschen schürt. So kann realistischerweise nicht erwartet werden, dass auch nur eine Person weniger zur Flucht gezwungen wird, nur weil in Deutschland ein Bezahlkartensystem eingeführt wird. Stattdessen werden in der öffentlichen Debatte Märchen von Sozialleistungen als angeblichem Pull-Faktor sowie illegitimen Auslandsüberweisungen Geflüchteter weiterverbreitet – allen wissenschaftlichen Studien zum Trotz.


Save the date: Sommertagung 2025

Eine herzliche Einladung zu unserer diesjährigen Sommertagung am Samstag, den 5. Juli 2025! Wie jedes Jahr erwartet Sie ein spannendes Programm mit Vorträgen und Themengruppen. Merken Sie sich das Datum vor und kommen Sie gerne schon vorab auf uns zu, wenn Sie von Projekten und Entwicklungen Ihres Engegaments berichten möchten und/oder uns bei der Tagung praktisch unterstützen können: info@fluechtlingsrat-bw.de

Näheres zum Ablauf und den einzelnen Programmpunkten erfahren Sie in den nächsten Monaten.

Die Tagung ist (wie immer) kostenlos und richtet sich in erster Linie an Engagierte in der Geflüchtetenarbeit.

Ort: Bürgerräume West in der Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart