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Aufruf „Stop GEAS“: Gegen die Abschaffung des Asylrechts in Europa

Der Flüchtlingsrat BW zeichnet mit!

Anfang Dezember soll im EU-Parlament über eine Verschärfung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) diskutiert werden. Das Parlament wird dabei über ein ganzes Bündel an Verordnungen abstimmen, welche das europäische Asylsystem grundlegend verschärfen sollen. In der Folge wird es zu systematischen Menschenrechtsverletzungen kommen. Die faktische Abschaffung des Grundrechts auf Asyl droht.

► Wir fordern das EU-Parlament dazu auf, diesen historischen Einschnitten nicht zuzustimmen, sondern sich für die Einhaltung der Menschenrechte aller einzusetzen. Das individuelle Asylrecht muss das Fundament unseres Schutzsystems bleiben!

► Wir fordern die deutsche Bundesregierung dazu auf, ihren Wahlversprechen nachzukommen und sich für eine menschenrechtsbasierte Migrationspolitik einzusetzen.

► Wir laden die Zivilgesellschaft ein, mit uns auf die Straße zu gehen, gemeinsam gegen diese historischen Asylrechtsverschärfungen zu protestieren und ein Zeichen für ein offenes und solidarisches Europa zu setzen!

Was droht durch die Asylrechtsverschärfungen?

Die von der EU-Kommission und dem Rat der EU ausgearbeiteten Vorschläge zur „Reform“ des GEAS sehen verschiedene Verordnungen vor, welche menschenrechtswidrige Praktiken, wie willkürliche Inhaftierungen und Abschiebungen, legalisieren würden. Sollten diese geplanten Verordnungen durch das EU-Parlament bestätigt werden, wäre dies eine Zäsur für die europäische Migrationspolitik und das faktische Ende des Grundrechts auf Asyl.

Systematische Inhaftierungen nach der Ankunft

Durch sogenannte „Grenzverfahren“ soll die Identifikation von Menschen auf der Flucht zukünftig schon an der EU-Außengrenze stattfinden. Menschen sollen dafür in Lagern in Grenznähe untergebracht werden. Die Lager sollen sich zwar auf dem Boden der EU befinden, die Geflüchteten jedoch offiziell als „nicht eingereist“ gelten. Und das bis zu dem Zeitpunkt, bis über ihre jeweilige Aussicht auf Asyl entschieden wurde. Einreisen darf nur, wem eine Aussicht auf Asyl attestiert wird. Bis zum Abschluss dieser Prüfung werden die Menschen kaserniert – und das für bis zu 12 Wochen. Auch Kinder werden – entgegen der Versprechungen der Grünen von dieser Regelung nicht ausgenommen. Menschenrechtsorganisationen weisen immer wieder darauf hin, dass eine individuelle und rechtsstaatlich fundierte Prüfung der Asylgründe unter solchen Bedingungen nicht möglich ist. Darüber hinaus sollen alle Menschen, welche über einen sogenannten „sicheren Drittstaat“ eingereist sind, ohne jegliche Prüfung unmittelbar nach ihrer Ankunft wieder abgeschoben werden.

Auslagerung von Verantwortung an Drittstaaten

Zeitgleich sollen die Kriterien für sogenannte sichere Drittstaaten stark aufgeweicht werden. Bisher mussten als „sicher“ klassifizierte Drittstaaten die Genfer Flüchtlingskonvention ratifiziert, also unterschrieben und anerkannt haben. Dies ist nun nicht mehr der Fall – ein historischer Rückschritt! Und mehr noch: auch einzelne Regionen eines Landes können als „sicher“ gelten, auch wenn der Rest des Landes dies nicht tut. (Länder wie Tunesien sollen beispielsweise zukünftig als „sicher“ gelten.) Die Wahrscheinlichkeit, dass Menschen auf ihrer Flucht Richtung Europa über eines dieser Länder kamen und damit ihren Asylanspruch in Europa verwirkt haben, ist groß.

Diese Politik reiht sich in eine Tendenz in der europäischen Migrationspolitik der letzten Jahre ein: die Externalisierung von Migrationskontrolle. Die EU schließt sogenannte „Migrations-Abkommen“ mit Anrainer-, also Nachbarstaaten, wie etwa der Türkei oder Libyen, aber auch mit Staaten ohne gemeinsame Grenze, wie etwa in der Sahel-Zone. Darin garantieren diese Staaten gegen Fluchtbewegungen vorzugehen oder der Abschiebung von Menschen aus Europa zuzustimmen, und erhalten im Gegenzug finanzielle Unterstützung durch die EU. So kauft sich die EU von ihrer menschenrechtlichen Verpflichtung des Asylrechts frei. Sie unterstützt so nicht nur autoritäre Regime unmittelbar beim systematischen Bruch von Menschenrechten. Sie stiftet sie regelrecht dazu an. Schon jetzt ist die Situation für Geflüchtete in Libyen und Tunesien katastrophal.

Weitere Entsolidarisierung innerhalb der EU

Auch innerhalb der EU soll zu einer weiteren Entsolidarisierung kommen. Das seit vielen Jahren in der Kritik stehende Dublin-System soll verschärft werden. Durch die geplante Ausweitung der Überstellungsfristen, sind letzte Zufluchtsmöglichkeiten, wie Kirchenasyl als Schutz vor Abschiebungen, künftig kaum noch möglich. Auch die solidarische Verteilung von schutzsuchenden Menschen innerhalb der EU wird durch die geplanten Verordnungen nicht gewährleistet. Stattdessen können sich Mitgliedsstaaten durch Zahlung von geringen finanziellen Beträgen oder der Entsendung von Personal von der Verpflichtung zur Aufnahme freikaufen.

Und das ist noch nicht alles …

Als ob diese geplanten Verschärfungen des Asylrechts nicht schon schlimm genug wären, plant die EU aktuell einen Mechanismus, welcher die noch geltenden Schutzstandards für fliehende Menschen noch weiter absenken kann: die sogenannte „Krisenverordnung“. Diese würde greifen, wenn besonders viele Menschen an den Grenzen ankommen und muss im Europäischen Rat beschlossen werden. Wird der „Krisenfall“ ausgerufen, kann die Zeit in Haft zur Identitätsprüfung auf bis zu 20 Wochen verlängert werden. Auch der Kreis von Menschen, die inhaftiert werden können, kann im Zuge der Krisenverordnung erweitert werden.

MACHT MIT!

Markiert euch den 26.11. schon mal dick im Kalender, um gemeinsam mit uns auf die Straße zu gehen! Wenn ihr als Teil des Bündnisses mitarbeiten wollt, schreibt uns gern bei Twitter, Insta oder per Mail an stopgeas@posteo.de.
Ihr wollt unseren Aufruf mit unterzeichnen? Dann schreibt uns eine Mail an stopgeas@posteo.de. Wir freuen uns, wenn ihr den Aufruf verbreitet und so weitere Menschen darauf aufmerksam macht, welche Entrechtung von Menschen auf der Flucht in Gang ist!


Sozialportal.net: Suchmaschine für Beratung und Hilfe

Sozialportal.net ist eine neue Internetseite, auf der sich Rechtsanwält*innen, Beratungsstellen und Selbsthilfeinitiativen deutschlandweit finden lassen, die zu Sozialrecht, Mietrecht, Migration, Schulden, Gesundheit, Rente, Gewalt, Wohnungsnotfälle und so weiter beraten/helfen. So sollen Betroffene schneller Angebote in ihrer Umgebung finden.

Gegründet wurde Sozialportal.net von hat Tacheles e.V., da bisher Beratungsstellen und Hilfsangebote entweder nur über einzelne Träger oder auf bestimmte Themenfelder begrenzt findbar waren. Das Sozialportal bietet nun eine Übersicht über alle Hilfsstrukturen.

Wichtig: Beratungsstrukturen, Rechtsanwält*innen, Selbsthilfeinitiativen und andere Institutionen, die sich für die Rechtsmobilisierung ratsuchender Menschen einsetzen, sollen sich selbstständig in das Sozialportal eintragen.


Gemeinsamer Appell: Menschen schützen, Kommunen unterstützen, Chancen nutzen

Aktuelle Herausforderungen bei der Aufnahme geflüchteter Menschen machen mehr denn je deutlich: Es braucht eine gut funktionierende Asyl-, Aufnahme- und Integrationspolitik. Statt Geflüchtete gesellschaftlich und rechtlich auszugrenzen, ist ein Umdenken nötig, um ihre Aufnahme zu meistern und sich unserer Gesellschaft bietenden Chancen zu nutzen. Die derzeitigen Abschottungs- und Abwehrdiskussionen helfen dabei nicht. Sie halten Menschen auf der Flucht auch nicht davon ab, ein Leben in Sicherheit zu suchen.

Was es braucht, sind lösungsorientierte und pragmatische Ideen für eine gute Aufnahme und schnelle Integration. Eine vorausschauende Politik muss für die nächsten Jahre mitplanen.

Im öffentlichen politischen Diskurs vermissen wir faktenbasierte und menschenrechtsgeleitete Vorschläge. Vergessen werden oft die Erfolge der Flüchtlingsaufnahme der letzten Jahre sowie die der Aufnahme von einer Million geflüchteter Menschen aus der Ukraine. Dabei zeigen die Beispiele: Die Gesellschaft kann viel, wenn die Politik die richtigen Rahmenbedingungen schafft.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“: Dieses Grundrecht sowie das Bekenntnis des Grundgesetzes zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten – wie dem Menschenrecht, Asyl zu suchen – müssen stets Maßstab der deutschen Politik sein. Dies muss auch konsequent für nach Deutschland geflüchtete Menschen gelten und darf nicht in Frage gestellt werden.

In einem gemeinsamen Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen und Wohlfahrtsverbände fordern die Landesflüchtlingsräte von der Bundesregierung und den Landesregierungen folgende Maßnahmen für eine funktionierende Asyl-, Aufnahme- und Integrationspolitik:

  1. Eine zukunftsorientierte Aufnahme für Asylsuchende
  2. Fokus auf Integration und Partizipation
  3. Sozialrechtliche Eingliederung statt Ausgrenzung
  4. Unterstützungsstrukturen erhalten und dem Bedarf anpassen
  5. Eine Sozialpolitik, die alle mitdenkt


Studie: Überlastung der Ausländerbehörden

Überall ist es das Gleiche: Die Ausländerbehörden sind stark überlastet und darunter leiden alle Beteiligten insbesondere Geflüchtete mit prekärem Aufenthalt. Es gibt zahlreiche Gründe für die Überlastungen: ständige und komplexe Gesetzesänderungen, ungenügende Qualifizierung des Personals, gestiegene Zuwanderung und überfrachtete bürokratische Abläufe. Dabei gibt es Lösungsansätze: Reduktion von Prüfverfahren, Leitplanken für Ermessensspielräume, Digitalisierung von Antragsverfahren und Anstellung von mehr Personal und deren Qualifizierung. Dies sind nur einige pragmatische Möglichkeiten zur Entlastung, welche die Autor*innen der Studie „An den Grenzen. Ausländerbehörden zwischen Anspruch und Alltag“ ausgearbeitet haben.

Die von der Bertelsmann-Stiftung in Auftrag gegebene Studie ging den Fragen nach, welche aktuellen und strukturellen Ursachen die Belastung der Ausländerbehörden hat und wie die Mitarbeitenden ihren Arbeitsplatz und ihre Aufgaben wahrnehmen.



Pro Sinti & Roma e.V. sucht Projektleitung und Berater*innen

Die Beratungsstelle Pro Sinti & Roma e.V. schreibt im Rahmen des Projektes Community plus -Beratungsstellen gegen Rassismus eine Projektleitungsstelle (80%) aus und sucht Berater*innen auf Minijobbasis.

Zu den Stellenausschreibungen (Stand: 02.11.2023):


Arbeitshilfe: Bleiberechtsregelungen nach §§ 25a, 25b AufenthG und Chancenaufenthaltsrecht

Das Diakonisches Werk Baden und Württemberg und der Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg und der Diözese Rottenburg-Stuttgart haben ihre Arbeitshilfe zu Bleiberechtsregelungen aktualisiert und eine Übersicht zu Möglichkeiten einer Aufenthaltssicherung für abgelehnte Asylsuchende beigefügt. Die Broschüre gibt hilfreiche Tipps für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis wegen „nachhaltiger Integration“ nach §§ 25a und 25b AufenthG. Zudem geht die Arbeitshilfe auf das Chancenaufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG sein.

Die Bleiberechtsregelungen können für abgelehnte Asylsuchende in Duldung in Frage kommen, die sich schon lange in Deutschland aufhalten. 



APPELL: Die Menschenwürde gilt für alle – auch für Geflüchtete!

Seit einigen Wochen werden beharrlich Sachleistungen und Leistungskürzungen für Geflüchtete gefordert. Dabei erhalten die Betroffenen schon jetzt vielfach lediglich die reduzierten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. In der Debatte werden Gruppen gegeneinander ausgespielt, und die Menschenwürde wird offen in Frage gestellt. Wir lehnen sozialrechtliche Verschärfungen ab und fordern: Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft und die Betroffenen müssen in das reguläre Sozialleistungssystem einbezogen werden.

Mit Bestürzung verfolgen wir die aktuelle politische Debatte über Asylsuchende, die zunehmend von sachfremden und menschenfeindlichen Forderungen dominiert wird. Die Diskussionen über Sozialleistungen sind dafür ein gutes Beispiel. Solange Geflüchtete bedürftig sind, haben sie Anspruch auf das sozialrechtlich definierte Existenzminimum. Nun geht es offenkundig darum, diesen grundlegenden Anspruch Asylsuchender einzuschränken, mit der Begründung, so könne die Zahl der Geflüchteten in Deutschland reduziert werden. Die im Raum stehenden Forderungen reichen von einer generellen Umstellung von Geld- auf Sachleistungen über diskriminierende Bezahlkarten und eine Kürzung des Existenzminimums bis hin zur Forderung, dass kranken Menschen eine medizinische Grundversorgung vorenthalten werden soll.

Diese Debatte suggeriert, Geflüchtete seien die zentrale Ursache für die zweifellos vorhandenen gesellschaftlichen Missstände wie fehlender Wohnraum oder fehlende Schul- und Kitaplätze. Diese haben jedoch andere Ursachen und würden auch bestehen, wenn Deutschland keine Asylsuchenden aufnehmen würde. Geflüchtete werden so zu Sündenböcken für die verfehlte Sozialpolitik der letzten Jahre, ohne dass dadurch die tatsächlich bestehenden Probleme gelöst werden. Wer aber Scheinlösungen präsentiert, verspielt Vertrauen in die politische Handlungsfähigkeit.

Bereits 2012 hat das Verfassungsgericht in einer wegweisenden Entscheidung das Recht jedes Menschen auf ein menschenwürdiges Existenzminimum festgehalten und dafür gesorgt, dass die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zumindest vorübergehend annähernd dem Hartz-IV-Niveau (heute „Bürgergeld“) entsprachen. Zugleich erteilte das höchste deutsche Gericht dem Ansinnen, Sozialleistungen zur Abschreckung Asylsuchender einzusetzen, eine deutliche Absage: „Die in Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“ (Beschluss vom 18.7.2012 – 1 BvL 10/10) Mit anderen Worten: Sozialleistungen dürfen nicht gekürzt werden, um Menschen von der Flucht nach Deutschland abzuschrecken. Rund zehn Jahre später, im Jahr 2022, verurteilte das Bundesverfassungsgericht eine zehnprozentige Kürzung der Grundleistungen für alleinstehende Geflüchtete, die in „Gemeinschaftsunterkünften“ leben müssen, als verfassungswidrig.

Im Übrigen ist die Behauptung, bessere soziale Bedingungen würden zu mehr Schutzsuchenden führen, seit langer Zeit wissenschaftlich widerlegt. Bereits heute erhalten Geflüchtete vor allem in den Erstaufnahmeeinrichtungen drastisch reduzierte Geldbeträge, neben einem Platz im Mehrbettzimmer, Kantinenessen und Hygienepaketen und einer oft unheilvoll verzögerten Gesundheitsversorgung. Kein Mensch, der aus einem Krieg oder vor politischer Verfolgung flieht, gibt die Flucht auf, weil er oder sie in Deutschland demnächst mit noch mehr Sachleistungen leben muss. Wenn in diesem Jahr 2023 das Bundesamt in über 70 Prozent aller Asylanträge, die bis September inhaltlich entschieden wurden, einen Schutzstatus feststellt, wird nur allzu deutlich, dass die Menschen nicht wegen der Sozialleistungen kommen, sondern hier Schutz suchen. Die Behauptung, von den geringen Asylbewerberleistungen würden relevante Geldbeträge in Herkunftsländer überwiesen oder im Nachhinein an Schlepper ausgehändigt, ist zynisch und realitätsfern.


Die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip garantieren ein menschenwürdiges Existenzminimum – für alle Menschen. Wir sagen: Wer unterschiedliche Gruppen gegeneinander ausspielt und die Menschenwürde, Artikel 1 unserer Verfassung, offen in Frage stellt, wendet sich gegen zentrale Errungenschaften unserer Demokratie und des Sozialstaates. Und wer das durch das Bundesverfassungsgericht bestätigte Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum missachtet, unterminiert den Rechtsstaat. Wir erneuern deshalb den Appell, zu dem sich im laufenden Jahr bereits mehr als 200 Organisationen zusammenfanden: Es kann nicht zweierlei Maß für die Menschenwürde geben. Wir fordern das gleiche Recht auf Sozial-leistungen für alle in Deutschland lebenden Menschen, ohne diskriminierende Unterschiede. Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft werden. Die Betroffenen müssen in das reguläre Sozialleistungssystem einbezogen werden.


Stuttgart: Lebensbedingungen von geflüchteten Menschen mit Behinderungen

Das Leben von geflüchteten Menschen mit Behinderungen ist von einigen Besonderheiten geprägt. Ausgewählte Lebensbereiche (z.B. Asylverfahren, Wohnen und Gesundheitsversorgung) und ihre Herausforderungen werden in der Fortbildung skizziert. Auch werden Informationen über Handlungsmöglichkeiten in den jeweiligen Bereichen gegeben und Stellen, an die man sich wenden kann, angesprochen. Der Input richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Geflüchtetenarbeit. Er findet im Rahmen des Projekts „Perspektive durch Partizipation“, gefördert durch die Aktion Mensch, statt.

Referentinnen: Melanie Skiba (Mitarbeiterin Geschäftsstelle Flüchtlingsrat BW), Siba Naddaf (Mitglied im Beirat des Projekts „Perspektive durch Partizipation“ beim Flüchtlingsrat BW)

Ort: „Paulinenpark“ im Erdgeschoss, Seidenstraße 35, 70174 Stuttgart

Hinweise:

  • Plenum des AK Asyl Stuttgart beginnt um 19 Uhr, Vortrag beginnt um 20 Uhr (Interessierte können gerne auch schon ab 19 Uhr dazukommen)
  • keine Anmeldung erforderlich


531 Abschiebungen im dritten Quartal 2023

Im dritten Quartal des Jahres wurden insgesamt 531Menschen aus Baden-Württemberg abgeschoben. Mit Abstand betraf es am meisten Menschen mit gambischer Staatsangehörigkeit (107 – davon 100 (!) nach Gambia). An zweiter Stelle kamen Menschen nordmazedonischer Staatsangehörigkeit (54 – davon alle nach Nordmazedonien). An dritter Stelle wurden Menschen mit türkischer Staatsangehörigkeit abgeschoben (45 – davon 24 in die Türkei). Die Differenz lässt sich damit erklären, dass nicht alle Menschen in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden. Vermutlich gingen die anderen Abschiebungen in europäische Länder als sog. Dublin-Verfahren oder Anerkannte.

In der Tabelle wird zwischen Ziel- und Herkunftsland unterschieden. Anhand der Zahlen zu den Zielländern wird ersichtlich wie viele Personen in ein bestimmtes Land abgeschoben worden sind. Die Zahlen zu Herkunftsländern geben die Anzahl der Personen mit einer bestimmten Staatsangehörigkeit an, die abgeschoben worden sind.

ZiellandAbschiebungen
Ägypten1
Albanien3
Algerien16
Belgien4
Bosnien-Herzegowina18
Bulgarien8
China3
Dänemark1
Frankreich14
Gambia100
Georgien20
Ghana4
Griechenland7
Guinea3
Indien2
Irak6
Italien11
Jordanien1
Kamerun2
Kasachstan1
Kosovo12
Kroatien10
Lettland2
Malta2
Marokko1
Montenegro2
Niederlande4
Nigeria38
Nordmazedonien54
Österreich41
Pakistan7
Polen12
Portugal3
Rumänien16
Schweden1
Schweiz7
Serbien37
Slowakische Republik2
Slowenien2
Spanien12
Sri Lanka2
Tschechische Republik2
Tunesien7
Türkei24
Ungarn3
USA1
Venezuela1
Vietnam1
Gesamtergebnis531
HerkunftslandAbschiebungen
Afghanistan26
Ägypten1
Albanien3
Algerien24
Bosnien-Herzegowina18
Bulgarien2
China3
Gambia107
Georgien20
Ghana4
Guinea3
Guinea-Bissau1
Indien10
Irak12
Italien1
Jordanien1
Kamerun2
Kasachstan2
Kosovo12
Kroatien3
Lettland2
Libanon1
Marokko5
Montenegro2
Niederlande1
Nigeria41
Nordmazedonien54
Pakistan9
Polen9
Portugal1
Rumänien13
Russische Föderation6
Serbien37
Slowakische Republik2
Slowenien1
Somalia4
Spanien1
Sri Lanka2
Staatenlos1
Syrien12
Tschechische Republik1
Tunesien13
Türkei45
Unbekannt6
Ungarn2
USA1
Venezuela1
Vietnam1
Weißrussland2
Gesamtergebnis531

Ampel-Regierung opfert Grundrechte in aufgeheizter Abschiebungsdebatte

Am heutigen Mittwoch soll im Kabinett der von Nancy Faeser vorgeschlagene Entwurf zum „Gesetz zur Verbesserung der Rückführung“ beschlossen werden. Diese rechtsstaatlich fragwürdigen Verschärfungen rund um Abschiebungen sind jedoch schwerwiegende Eingriffe in Grundrechte ohne jede Verhältnismäßigkeit, die dem Rechtspopulismus weiter Vorschub leisten. Zudem werden die Kommunen so nicht entlastet. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Ausweitung des Ausreisegewahrsams auf 28 Tage und der Abschiebehaft auf bis zu sechs Monate vor. Außerdem sollen mit der Abschiebung beauftragte Personen quasi jedes Zimmer – auch nachts – in einer Geflüchtetenunterkunft betreten dürfen, traumatisierende nächtliche und überfallartige Abschiebungen sollen forciert werden. Zudem sollen durch neue Regelungen massenhaft und ohne Verhältnismäßigkeitsprüfung Handys ausgelesen werden können.

„Die Bundesregierung opfert mit dem Abschiebungsgesetz die Grundrechte der Betroffenen dem aktuellen rechtspopulistischen Diskurs. Verschärfte Abschiebungsregeln werden kaum dazu führen, dass nennenswert mehr Menschen abgeschoben werden, aber sie führen zu noch mehr Härte und Verletzungen der Grundrechte. Schon jetzt ist jede zweite Abschiebungshaft rechtswidrig, schon jetzt werden Familien getrennt und Kinder nachts aus dem Schlaf gerissen. Dabei ist schon lange klar: Abschiebungen lösen weder die Probleme der Kommunen noch die Herausforderungen bei der Aufnahme fliehender Menschen“, kommentiert Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL. Die von Nancy Faeser vorgeschlagenen Maßnahmen greifen unter anderen in das Recht auf Freiheit (Artikel 2 Abs. 2 Grundgesetz), das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Grundgesetz) – das auch für Zimmer in Geflüchtetenunterkünften gilt – sowie in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Privatsphäre (Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz) ein.

Mit diesem Abschiebungs-Verschlimmerungsgesetz wird so getan, als würden noch härtere Abschiebungen zur Entlastung von Kommunen führen. Dabei bekommen aktuell 71 Prozent der Menschen, deren Asylgründe vom BAMF geprüft werden, Schutz in Deutschland. Die Quote liegt damit auf Rekordniveau und beweist, dass der allergrößte Teil der Menschen, die nach Deutschland kommen und Schutz suchen, sehr gute Asylgründe hat. Deshalb sollte der Fokus auf ihrer Aufnahme und nicht auf Abschiebungen liegen. Auch die öffentliche Debatte über ausreisepflichtige Personen ist oft verzerrt: Ende 2022 lebten knapp 250.000 Menschen mit einer Duldung in Deutschland und waren ausreisepflichtig. Viele der Ausreisepflichtigen können jedoch überhaupt nicht abgeschoben werden, auch wenn unterschiedliche Politiker*innen das immer wieder suggerieren: Rund 3.000 Geduldete können wegen schwerwiegender medizinischer Gründe nicht abgeschoben werden. In 25.000 Fällen wurden Duldungen wegen familiärer Bindungen erteilt, die eine Abschiebung nicht zulassen. Auch Menschen in einer Berufsausbildung bleiben in Deutschland bislang in der Duldung, sind damit weiterhin ausreisepflichtig und Teil der Statistik: Ende 2022 waren das 6.000 Auszubildende. Zudem wird nur etwa neun Prozent der geduldeten Menschen vorgeworfen, ihre eigene Abschiebung zu verhindern, weshalb sie eine sogenannte Duldung Light haben.

PRO ASYL fordert alle demokratischen Parteien im Bundestag auf, Ziel und Mittel des Abschiebegesetzes zu hinterfragen, die flüchtlingsfeindliche Debatte zu beenden und stattdessen echte Lösungen zur Entlastung von Kommunen zu verfolgen. Rund 136.000 Geduldete könnten zum Beispiel von einer großzügigen Anwendung des Chancen-Aufenthaltsrechts profitieren, was die Zahl der Ausreisepflichtigen verringert.