Die Internationale Organisation für Migration (IOM) in Deutschland hat verschiedene Materialien erstellt, um Geflüchtete insbesondere aus der Ukraine und ehrenamtliche Helfer*innen zu unterstützen. Sie stehen in den Sprachen Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch online zur Verfügung.
Beiträge
Neues Beratungsangebot des BumF e.V. mit ukrainischer Übersetzung
Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) bietet ab Mitte August eine kostenlose Beratung mit ukrainischer Übersetzung an. Mit besonderem Augenmerk auf die ukrainischen geflüchteten Kinder und Jugendliche haben zwei neue Projekte begonnen, deren Ziel ist, die Beratung der geflüchteten Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine in Deutschland zu unterstützen.
- Das erste Projekt richtet sich an Fachkräfte und Ehrenamtliche, die sich um ukrainische Kinder und Jugendliche kümmern. Das Team vom BumF berät sowohl schriftlich als auch mündlich in zwanzigminütigen Beratungslots mit Dolmetscher*in.
- Schriftliche Anfragen (auch auf Ukrainisisch) können an beratung@b-umf.de geschickt werden. Eine Buchung von Beratungsterminen mit ukrainischer Übersetzung ist ebenfalls möglich. Das Team vom BumF bittet darum, ihnen vorab die Fragen zuzuschicken, um eine möglichst kompetente Beratung zu ermöglichen.
- Das zweite Projekt richtet sich an Fachkräfte aus öffentlicher und freier Jugendhilfe bundesweit. Sie können zur Situation unbegleiteter Minderjähriger sowie Minderjähriger in Familienbegleitung aus der Ukraine beraten.
- Das Projekt verbindet die Einzelfallberatung von Fachkräften, die den ukrainischen Kinder, Jugendlichen und Familien helfen, mit der Erarbeitung von Arbeitshilfen für Fachkräfte einerseits und dem Transfer der Bedarfe von jungen ukrainischen Geflüchteten wie Fachkräften in Politik und Fachöffentlichkeit.
Sigmaringen: Workshop „Zweiklassengesellschaft?“
Tausende Ukrainer*innen fliehen vor dem Krieg in ihrem Heimatland und werden mit offenen Armen empfangen. Sie erhalten schnell eine Aufenthaltserlaubnis mit vielen Privilegien, es gibt spezielle Freizeit- und Beratungsangebote für sie und sogar die Sendung mit der Maus ist nun auf Ukrainisch verfügbar. Das ist toll. Aber warum geht das nicht für alle Geflüchtete? Es ist ungerecht, dass nicht alle Geflüchteten die gleiche Unterstützung erfahren. Liegt es vielleicht an der Nähe zu Europa, an der hellen Hautfarbe oder am Feindbild Russland, dass Ukrainer*innen so viel besser aufgenommen werden? In diesem Workshop beschäftigen wir uns mit Ungleichbehandlung. Wir diskutieren sowohl Gründe und Folgen von Ungleichbehandlung, als auch wie man ihr entgegentreten, Brücken bauen und eine Zweiklassengesellschaft vermeiden kann. Politische, gesellschaftliche und persönliche Ebenen verschränken sich und es ist wichtig, sich im Engagement für Geflüchtete – egal woher sie kommen – zu positionieren.
Referentin: J. Khatib-Saleh (Empowerment Trainerin)
Ort: Landratsamt Sigmaringen (Raum: AB), Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen
Der kostenlose Workshop richtet sich in erster Linie an Ehrenamtliche in der Region Sigmaringen. Die Teilnehmendenzahl ist begrenzt. Ggf. wird es eine Warteliste geben.
Wir bitten um Anmeldung bis zum 23. September 2022 telefonisch (07571-1026336) oder per E-mail (sanja.muehlhauser@lrasig.de).
Bitte bringen Sie bei Bedarf ggf. einen Mund-Nasen-Schutz mit.
Den Workshop veranstalten in Kooperation der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg und das Landratsamt Sigmaringen/Fachbereich Recht und Ordnung. Er findet im Rahmen des Projekts „Perspektive durch Partizipation“, gefördert durch die Aktion Mensch, statt.
Ravensburg: Workshop „Zweiklassengesellschaft?“
Tausende Ukrainer*innen fliehen vor dem Krieg in ihrem Heimatland und werden mit offenen Armen empfangen. Sie erhalten schnell eine Aufenthaltserlaubnis mit vielen Privilegien, es gibt spezielle Freizeit- und Beratungsangebote für sie und sogar die Sendung mit der Maus ist nun auf Ukrainisch verfügbar. Das ist toll. Aber warum geht das nicht für alle Geflüchtete? Es ist ungerecht, dass nicht alle Geflüchteten die gleiche Unterstützung erfahren. Liegt es vielleicht an der Nähe zu Europa, an der hellen Hautfarbe oder am Feindbild Russland, dass Ukrainer*innen so viel besser aufgenommen werden? In diesem Workshop beschäftigen wir uns mit Ungleichbehandlung. Wir diskutieren sowohl Gründe und Folgen von Ungleichbehandlung, als auch wie man ihr entgegentreten, Brücken bauen und eine Zweiklassengesellschaft vermeiden kann. Politische, gesellschaftliche und persönliche Ebenen verschränken sich und es ist wichtig, sich im Engagement für Geflüchtete – egal woher sie kommen – zu positionieren.
Referentin: J. Khatib-Saleh (Empowerment Trainerin)
Ort: Kreativzentrum Ravensburg in der Kapuzinerstr. 27, 88212 Ravensburg
Der kostenlose Workshop richtet sich in erster Linie an Ehrenamtliche in der Region Ravensburg. Die Teilnehmendenzahl ist begrenzt. Ggf. wird es eine Warteliste geben.
Wir bitten um Anmeldung bis zum 23. September 2022 telefonisch (0751 – 85 9863) oder per E-mail (e.militz@rv.de).
Bitte bringen Sie bei Bedarf ggf. einen Mund-Nasen-Schutz mit.
Den Workshop veranstalten in Kooperation der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg und das Amt für Migration und Integration des Landkreises Ravensburg. Er findet im Rahmen des Projekts „Perspektive durch Partizipation“, gefördert durch die Aktion Mensch, statt.
Broschüre: Die Situation geflüchteter junger Menschen in Deutschland
Der Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V. (BumF) verschafft sich mithilfe einer Online-Umfrage unter Fachkräften der Kinder-und Jugendhilfe jährlich einen Überblick über die Situation von jungen Geflüchteten in Deutschland. In der nun vorliegenden Auswertung für 2021 wird neben der Situation der unbegleiteten Minderjährigen und jungen Erwachsenen auch auf die Situation von Jugendlichen in Familienbegleitung eingegangen.
- BumF, Juni 2022: „Die Situation junger geflüchteter Menschen in Deutschland“
Solidarität mit Afghanistan: Kundgebung in Stuttgart
Ein breites Bündnis ziviligesellschaftlicher Initiativen und Organisationen ruft unter dem Motto „Solidarität mit Afghanistan“ zur Kundgebung am Samstag, dem 13.08.2022, von 14-16 Uhr am Schlossplatz in Stuttgart auf. Seit der Machtübernahme der Taliban vor genau einem Jahr ist die Lage für viele Menschen dort verheerend. Sadiq Zartila, Mitglied im Sprecher*innenrat des Flüchtlingsrats Baden-Württmeberg, schreibt für das Bündnis der Kundgebung:
„Durch den überstürzten Abzug des westlichen Militärs aus Afghanistan ist die Macht im Land wieder in die Hände der Terrororganisation Taliban gefallen. Mein Heimatland Afghanistan ist dadurch zum wiederholten Male zum Zentrum des internationalen Terrorismus geworden. Alle Ansätze einer demokratischen Entwicklung, die in den letzten 20 Jahren so mühsam erkämpft und erarbeitet wurden, sind zerstört, liberale und fortschrittliche Menschen werden verfolgt und ermordet, das Land steht wieder am Abgrund.
Die Wirtschaft des Landes liegt brach, selbstverständliche und notwendige Infrastruktur funktioniert nicht mehr. Hausdurchsuchungen und brutale Gewalt gegen Zivilisten schürt Angst und zwingt Millionen Menschen, aus dem Land zu fliehen. Nach Einschätzung der Welthungerhilfe WHO hungern 20 Millionen Afghanen, das ist die Hälfte der Bevölkerung. Frauen haben nahezu keine Rechte mehr, sie dürfen keiner Arbeit nachgehen, Mädchen dürfen nicht zur Schule. Tagtäglich verletzten die Milizen der Taliban die Menschenrechte der Bevölkerung und üben Terror aus.
Wir sind in großer Sorge um die Menschen im kommenden Winter und um die Zukunft des Landes. So wie die Situation sich entwickelt, bahnt sich neben der katastrophalen Lage der Menschenrechte auch eine humanitäre Katastrophe am Hindukusch an, dort wo Deutschland unsere deutsche Demokratie verteidigen wollte.
Es ist dringend notwendig, dass die Bundesrepublik gemeinsam mit der EU die Not in Afghanistan abwendet und sich für ein freies, unabhängiges und neutrales Afghanistan einsetzt, in dem die grundlegenden Menschenrechte gelten.
Der Bundestag setzte am 8. Juli 2022 mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eine Enquete-Kommission ein, welche die Umstände des Abzugs der Bundeswehrtruppen aus Afghanistan im August 2021 aufklären soll. Der Auftrag der Kommission umfasst 38 Punkte. Im Ergebnis soll ein Gesamtbild entstehen zum Entscheidungsverhalten der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Abzug der Bundeswehr und anderer NATO-Kräfte und Diplomaten sowie der Evakuierung von Menschen im Zusammenhang mit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan im Zuge des Doha-Abkommens. Der Untersuchungsausschuss soll zudem Empfehlungen geben, wie Fehler zukünftig vermieden werden können.
Wir haben in diesem Zusammenhang die folgenden Fragen:
- Was unternimmt die Bundesregierung gegen die kommende humanitäre Katastrophe in Afghanistan?
- Wie nützlich ist die Arbeit der Enquete-Kommission für den Friedensprozess in Afghanistan?
- Wie sieht das nachhaltige Engagement der Bundesrepublik in Afghanistan aus?
- Inwieweit hat die Bundesrepublik die gesetzten Ziele – Aufbau der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Afghanistan – nach dem 11. September 2001 in Afghanistan erreicht oder warum nicht erreicht?
- Internationale Terroristen sammeln sich erneut in Afghanistan, weil sie die Unterstützung der Taliban genießen, wie geht die Bundesregierung und die EU mit dieser Tatsache um?
- Die Taliban finanzieren sich durch den Anbau und Vertrieb von Opium und vergiften dadurch das Leben vieler Menschen auf der ganzen Welt, wie ist die Haltung der Bundesrepublik dazu?
- Wie unterstützt die Bundesrepublik die fortschrittlichen und demokratischen Kräfte in Afghanistan?
- Viele Intellektuelle und Menschenrechtler*innen, die sehr gefährdet sind, insbesondere die Frauenaktivistinnen befinden sich immer noch im Land. Wie sollen diese Menschen geschützt werden?
- Im Land befinden sich immer noch die ehemaligen Ortskräfte und deren Familien, was passiert mit diesem Personenkreis?
Bitte unterstützt die fortschrittlichen Kräfte für ein neutrales und unabhängiges Afghanistan!
Afghanistan braucht Solidarität und Beistand, und kein Mitleid!“
EuGH: Geburt in Deutschland begründet Recht auf deutsches Asylverfahren
Mit Urteil vom 01.08.2022 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass ein Kind, das im Bundesgebiet auf die Welt kommt, Anspruch auf ein Asylverfahren in Deutschland hat. Der Antrag auf internationalen Schutz des Kindes darf nicht mit der Begründung als unzulässig abgelehnt werden, dass dessen Eltern bereits in einem anderen Mitgliedstaat internationaler Schutz zuerkannt worden ist (Az: C-720/20).
Im konkreten Fall ging es um eine in Deutschland geborene russische Minderjährige. Deren Eltern und Geschwister wurden in Polen als Flüchtlinge anerkannt, reisten dann aber im Dezember 2012 nach Deutschland weiter. Hier lehnte das BAMF ihren Asylantrag aufgrund der Anerkennung in Polen als unzulässig ab und drohten ihnen die Abschiebung an. Das Paar bekam dann ein weiteres Kind, für das ein Asylantrag in Deutschland gestellt wurde. Das BAMF lehnte den Asylantrag ab, da es Art. 20 Abs. 3 Dublin-III Verordnung analog für auf nachgeborene Kinder von in einem anderen Mitgliedstaat Anerkannten anwendbar hielt und verwies auf Polen. Das Verwaltungsgericht Cottbus legte den Streit dem EuGH zur Klärung vor. Dieser entschied nun, dass Art. 20 Abs. 3 Dublin-III Verordnung nur für Dublin-Fälle gilt und nicht analog auf Anerkannte übertragbar sei. Das Kind sei weder über Polen nach Deutschland eingereist noch habe es dort einen Asylantrag gestellt. Deutschland ist deshalb für das Asylverfahren des in Deutschland geborenen Kindes zuständig und muss darüber auch inhaltlich entscheiden.
Das bedeutet in der Praxis, dass nachgeborene Kinder von in anderen Mitgliedstaaten anerkannten Geflüchteten im Asylverfahren in Deutschland entweder einen Schutzstatus bekommen oder eine Ablehnung mit einer Abschiebungsandrohung in das Herkunftsland. Familien mit nachgeborenen Kindern sind zukünftig nicht mehr von einer Abschiebung in einen anderen Mitgliedstaat bedroht, da das nachgeborene Kind dorthin nicht abgeschoben und eine Trennung der Familie nicht hingenommen werden darf. Welche aufenthaltsrechtlichen Perspektiven die Familie in Deutschland hat, sollte sie am besten mit einer Beratungsstelle und/oder Anwält*in besprechen.
Weitere Informationen sind der Pressemitteilung des EuGH und einem Artikel auf migazin.de zu entnehmen.
VGH Baden-Württemberg: Aus der Ukraine Geflüchtete haben Anspruch auf Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung
In zwei Entscheidungen vom 2. August 2022 (Az: VGH 11 S 1469/22, VGH 11 S 1470/22) hat der VGH Baden-Württemberg klargestellt, dass Menschen, die einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG stellen, Anspruch auf Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung mit dem Zusatz „Erwerbstätigkeit gestattet“ haben. Abgesehen von einer erkennungsdienstlichen Behandlung setzt dieser Anspruch einzig und allein voraus, dass sich die betreffende Person rechtmäßig in Deutschland aufhält und eine Aufenthaltserlaubnis nach der Massenzustromrichtlinie beantragt. Ersteres ist aufgrund von § 2 Abs. 1 der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung bei allen Personen der Fall, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben. Das Gericht betont ausdrücklich, dass dies auch dann gilt, wenn es sich nicht – wie in diesen Verfahren – um ukrainische Staatsangehörige handelt. Mehr als die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis aus einem rechtmäßigen Aufenthalt heraus setzt der Eintritt der Fiktionswirkung und der damit einhergehende Anspruch auf die Fiktionsbescheinigung nicht voraus. Insbesondere kommt es nicht darauf an, dass die Person voraussichtlich Anspruch auf die Erteilung der beantragten Aufenthaltserlaubnis hat. Die Vorinstanz, das VG Stuttgart, hatte dies noch anders gesehen. Auf diese – für Fachleute überraschende – Entscheidung hatte das Justizministerium in einem an die Ausländerbehörden gerichteten Schreiben vom 29. Juli 2022 Bezug genommen, dabei die Tatsache, dass gegen die Entscheidung des VG Stuttgart Beschwerde eingelegt worden war, aber unerwähnt gelassen. Der Flüchtlingsrat fordert das Justizministerium zur sofortigen Änderung des voreilig in die Welt gesetzten Schreibens und Umsetzung der Rechtsauffassung des ranghöchsten baden-württembergischen Verwaltungsgerichts auf.
Landesregierung schiebt weiter mit Bulgaria Air ab
Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg kritisiert, dass sich die Landesregierung trotz Bekanntwerden der Verbindungen vom Bulgaria Air zum Milieu der organisierten Kriminalität weiterhin an der Durchführung von Sammelabschiebungen mit dieser Fluggesellschaft festhält. Am vergangenen Montag, 1. August wurden trotz der jüngsten Enthüllungen erneut 49 Personen im Begleitung von privaten „Sicherheitskräften“ mit einem Charter-Flug von Bulgaria Air vom Baden-Airpark nach Nordmazedonien abgeschoben.
Eine Woche zuvor hatte der Flüchtlingsrat auf die Recherchen der Initiative „No Border Assembly“ hingewiesen, denen zufolge Bulgaria Air im Besitz einer Holding-Gesellschaft ist, deren Besitzer wiederum von verschiedenen Quellen als wichtige Akteure des organisierten Verbrechens in Bulgarien bezeichnet werden.
„Selbst wenn es der Landesregierung davor nicht bekannt gewesen sein wollte, mit wem sie seit 2009 zusammenarbeitet, wäre es jetzt das Mindeste, nach den aktuellen Enthüllungen die Zusammenarbeit einzustellen und zu überprüfen“, sagt Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. „Dass die Landesregierung nicht einmal dazu bereit ist, ist ein weiterer Beweis, dass ihr jedes Mittel Recht ist, um möglichst viele Abschiebungen durchzuführen. Zu den zahlreichen Fällen von Abschiebungen von Menschen, die kurz vor einem Bleiberecht stehen und den rechtswidrigen Inhaftierungen in Abschiebungshaft kommt nun eben auch noch eine Zusammenarbeit mit einem Unternehmen, hinter dem Kriminelle stehen. Daran wird deutlich, dass die Lippenbekenntnisse in der Öffentlichkeit und die schöne Prosa im Koalitionsvertrag tatsächlich nichts Wert sind.“ so Seán McGinley abschließend.
#dontforgetafghanistan: Demonstration und Aktionscamp in Berlin
Vom 13.08.-15.08.2022 planen wir – das Netzwerk der Kampagne #dontforgetafghanistan – ein Protestcamp und eine Großdemonstration, die Menschen aus ganz Deutschland nach Berlin mobilisiert. Es ist genau ein Jahr her, dass die Taliban Kabul eingenommen haben, doch das Schicksal der afghanischen Bevölkerung sowie der aus Afghanistan geflüchteten Menschen ist weitgehend in Vergessenheit geraten, egal ob sie sich in den Nachbarländern Afghanistans aufhalten oder an den Innen- und Außengrenzen der EU.
Die Taliban haben in Afghanistan ein Terrorregime errichtet, ehemalige Mitarbeiter:innen der westlicher Organisationen, der afghanischen Regierung, Menschenrechtsaktivist:innen, Frauen und Mädchen, LGTBQ+ Community, Angehörige von Minderheiten müssen um ihr Leben kämpfen. Ausrüstung und Waffen im Wert von Milliarden von Dollar wurden den Taliban von der NATO überlassen, die das Material nun gegen die zivile Gesellschaft vor allem friedliche Demonstranten so wie bei Hausdurchsuchungen der
Bürger:Innen eingesetzt.
Verlassene Häuser und ganze Landstriche, deren Bewohner*innen in der Not Sicherheit suchten. Ein Jahr ist vergangen, und noch immer warten Zehntausende auf ihre Evakuierung. Ein Jahr lang stehen unzählige Namen auf Sicherheitslisten. Ein Jahr, in dem das Regime nicht anerkannt wird, ohne dass sich der Asylstatus der afghanischen Asylbewerber ändert. 365 Tage, in denen Mädchen nicht zur Schule gehen und Frauen systematisch aus der Öffentlichkeit verschwinden. 12 Monate, in denen die Lebensmittelknappheit immer weiter zunimmt, in denen Menschen keinen Zugang zu ihrem eigenen Geld haben, da dieses durch die US-Regierung unter Joe Biden eingefroren wurde, während 98 % der Bevölkerung vor dem Hungertod stehen. Tagtäglich werden Felder ausgebeutet, Häuser geräumt, Essen von den Taliban gestohlen und Hilfsaktionen verhindert – alles unter den Augen der NATO-Mitgliedsstaaten.
Dies zwingt die Menschen zu verzweifelten Maßnahmen wie dem Verkauf ihrer Organe, sich selbst und ihrer Kinder. 365 Tage lang wird uns gesagt, dass wir Geduld haben sollen, während Menschen unterdrückt, vergewaltigt, gefoltert und ermordet werden.
In Qatar, den Ort, wo die Taliban ihre Headquarters haben, wurde das Qatar Peace Agreement im Jahr 2013 angefangen zwischen der Taliban-Terroristengruppe und den NATO-Mitgliedstaaten, den Gulfstaaten, Pakistan jedoch ohne Repräsentant:innen der afghanischen Bevölkerung oder Regierung und somit das Schicksal der afghanischen Bevölkerung beschlossen.
Es ist eine Schande, dass auch ein Jahr nach der Machtübergabe durch die Taliban nur ein Bruchteil der Menschen evakuiert wurde, die wegen ihrer Arbeit für die Nato, die Bundeswehr, die GIZ oder andere deutsche Organisationen und ihre Subunternehmen in Lebensgefahr sind und sich seit Monaten versteckt halten müssen. Sie werden von der deutschen Regierung elendig im Stich gelassen. Unerträglich sind auch die langen Wartezeiten für den Nachzug von Familienmitgliedern von Afghan:innen, die bereits in Deutschland leben. Die Steuerzahler der NATO-Staaten verlangen Rechenschaft und Antworten. 20 Jahre „Engagement“, endeten mit einer verantwortungslosen Evakuierung, bei der es den Anschein hatte, dass die Leben der afghanischen Menschen nicht die oberste Priorität hatten wie z.B. den Alkohol von der deutschen Botschaft und der deutschen Bundeswehr. Afghan:innen auf der Flucht erleben täglich Menschenrechtsverletzungen. Ob in den Nachbarländern Afghanistans, der Türkei, den griechischen Inseln, auf der Balkanroute oder anderen Grenzen der EU, so wie nach dem Ankommen und bei der Beantragung des Asyl – Afghan:innen werden misshandelt, missbraucht, gepushbackt, geschlagen, vergewaltigt, rassistisch beleidigt und sogar umgebracht.
Auch hier in Deutschland werden ihre Rechte missachtet. Jahrelang warteten Afghan:innen auf Ent-
scheidungen über ihre Asylanträge und ihre Folgeanträge oder hatten lediglich eine Duldung – oftmals mit Ausbildungs- und Arbeitsverbot. Statt den vollen Flüchtlingsstatus bekommen Geflüchtete aus Afghanistan i.d.R. nun lediglich ein Abschiebeverbot, mit dem der Familiennachzug kaum möglich ist. Weil die Menschen im Krieg aufgewachsen sind, hatten viele keinen Zugang zu Bildung, und auch hier in Deutschland wird ihnen der Zugang zu Deutschkursen oder einer Ausbildung verwehrt. Im Niedriglohnsektor, durch Zeitarbeitsfirmen wird nun ihre Arbeitskraft ausgebeutet.
Wir haben gekämpft, wir haben uns gequält, wir haben nächtelang nicht geschlafen und immer wieder
wurden wir blockiert und unsere Rechte verletzt. Die Realität, dass die Prozesse der Evakuierungen
gefährdeten Afghan:innen schwieriger ist als die Machtübergabe der Taliban nehmen wir nicht länger hin!
Wir vom Bündnis #dontforgetafghanistan fordern:
- zügige unbürokratische AsylFolge-Anträge!
- Anerkennung alle Afghanische Menschen zum § 23 Abs. 1 & 2 !
- keine nachweise von Deutsche Sprachzertifikat beim Familiennachzug aus Afghanistan!
- Evakuieren alle Hinterlassene Ortskräfte/ Ladenbesitzer der Marmel-Camp!
- die schnelle und unbürokratische Evakuierung aller gefährdeter Personen und ihre Familienmitglieder!
- Die Hungersnotkrise in Afghanistan nachhaltig Verantwortung nehmen!
- Keine Anerkennung für das Taliban Regime und keine finanziellen Kooperationen mit ihnen!
- sichere Fluchtwege und Verantwortung des Involvements der Nachbarländer!
Lasst uns zusammenstehen und hör- und sichtbar werden bei einer ➤ zentralen Demonstration am Samstag, 13.08.2022 | Start: 14.00 h vor dem Auswärtigen Amt, Werderscher Markt 1 | Ende 18.00 h vor dem Bundeskanzleramt.
Nach der Demo startet unser ➤ Aktionscamp vom 13.08. | 18 h – 15.08.22 | 10 h
(Ort wird noch bekanntgegeben, achtet auf die Anküngigungen!)
Alle Berliner Aktivist:innen stehen euch zur Verfügung. Es gibt Workshops, Erfahrungsaustausch, Diskussionen mit Expert:innen, Redebeiträge wie künstlerische Vorführungen so wie Berichte von Aktiven außerhalb Berlins. Dazu organisieren wir Essen und Livemusik.
Wir wollen einen Ort schaffen, um eine bundesweite Vernetzung aufzubauen und laden euch alle ein, diesen Schritt zusammen zu gehen.
Lasst uns gemeinsam die Stimme erheben und Gerechtigkeit für afghanischen Menschen fordern, die seit Jahren Gewalt erfahren haben!