Beiträge

Mannheim: Kundgebung „Solidarität mit der Freiheitsbewegung im Iran“

„Die mutigen Menschen im Iran brauchen Ihre Unterstützung! Allen voran brauchen Frauen, queere Menschen, Schüler*innen und Studierende Ihre Solidarität. Ebenso alle Menschen, denen ihre Rechte bisher verwehrt bleiben.“

Seit dem brutalen Tod der 22-jährigen Jîna Mahsa Amînî erregen die Bilder der Proteste im Iran weltweite Aufmerksamkeit. Auch in Deutschland gehen diese nicht spurlos vorbei. Zusätzlich zu der unerträglichen Verzweiflung sich um Familie und Angehörige Vorort zu sorgen, müssen Geflüchtete Personen aus dem Iran sich vor möglichen Abschiebungen fürchten.
In unserer Pressemitteilung vom 12.10.2022 berichten wir, dass einige Bundesländer bereits ein Abschiebestopp veranlasst haben, allerdings ist dies in Baden-Württemberg nicht der Fall.

Um die Proteste im Iran öffentlich zu machen und die Protestierenden zu unterstützen, veranstaltet die Initiative Frauen Leben Freiheit Rhein-Neckar eine Kundgebung am Mannheimer Marktplatz. Diese wird von diversen Beiträgen aus Politik und Zivilgesellschaft begleitet.

Außerdem ruft die Initiative zur Unterzeichnung eines Offenen Briefs auf.


  • Frauen Leben Freiheit, 21. Oktober 2022: Pressemitteilung „Die Protestierenden im Iran sehen uns!“
  • Frauen Leben Freiheit: Flyer Kundgebung


Mehrsprachiger Brutto-Netto-Gehalts-Rechner

Sie haben einen neuen Job und fragen sich möglicherweise, wie viel von Ihrem Gehalt nach dem Abzug der Steuern und Sozialabgaben für Sie übrigbleibt? Wie viel Geld sollte Ihnen auf Ihr Bankkonto überwiesen werden? Genau diese Fragen werden auf der Webseite „Lohntastik“ beantwortet.

Lohntastik bietet einen online Brutto-Netto-Gehalts-Rechner mit dem Sie ganz bequem von Zuhause aus Ihr voraussichtliches Nettoeinkommen berechnen können. Dieses Tool wird in mehreren Sprachen angeboten, darunter Englisch und Ukrainisch. In der Zukunft soll es auch in andere Sprachen (z.B. Arabisch) übersetzt werden.

Der Brutto-Netto-Gehalts-Rechner ist mobilfreundlich und kann unkompliziert von jedem Smartphone benutzt werden.


Sulz am Neckar: Ausstellung „Bedrohung, Drohbriefe, Beleidigungen“

 „Engagieren für mehr Menschlichkeit, Hilfsbereitschaft und Nächstenliebe. Und dann kommen die Neider. Bedrohen anonym und beleidigen. Dies geschieht jeden Tag – viel zu oft. Und so manch eine engagierte Person wird verängstigt und legt seine Ämter nieder. Menschen die bedroht werden, leiden unter Ängste und Einsamkeit, werden nicht ernst genommen. Doch das stimmt nicht. Engagement lohnt sich immer. Gegen Armut, gegen Einsamkeit, gegen Fremdenhass, für einen respektvollen Umgang miteinander und untereinander.“

Auch Engagierte in der Geflüchtetenarbeit machen teilweise diese Erfahrungen. Die Ausstellung soll Empfänger*innen von Drohungen empowern, die Gesellschaft sensibilisieren und der Vernetzung dienen. Begleitet wird die Ausstellung durch diverse Vorträge, beispielsweise von der Beratungsstelle „Leuchtlinie“, „Frauen helfen Frauen“ und einem Seenotretter.

Ausstellung und Vorträge finden in den Räumen der VHS Sulz am Neckar statt.


Gutachten: Diaspora-Status für Eritreer*innen

Der Diaspora-Status, den Eritreer*innen im Ausland bekommen können, schützt nicht unbedingt vor Verfolgung. So geht es aus dem Gutachten von Pro Asyl und Connection e.V. hervor. Dies hatte das BAMF angenommen und Widerrufsverfahren von anerkannten Eritreer*innen eingeleitet. Zudem ist es für die Beantragung des Diaspora-Status notwendig, eine Reueerklärung zu unterzeichnen. Dies ist nach dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 11.10.2022 nicht zumutbar.

Im September 2022 wurde von Pro Asyl zusammen mit Connection e.V. ein unabhängiges Gutachten zu den Voraussetzungen und rechtlichen Auswirkungen des eritreischen Diaspora-Status veröffentlicht. Dafür wurden 14 Fragen von den Juristen Daniel Mekonnen und Amanuel Yohannes aufgearbeitet und beantwortet. Die Juristen betonen, dass der Diaspora-Status nicht zwingend vor Verfolgung in Eritrea schützt. Vorfälle wurden bekannt, bei denen Reisende in Eritrea verhaftet wurden.

Der Diaspora-Status wird von der eritreischen Regierung an Eritreer*innen ausgegeben, die im Ausland leben und Eritrea besuchen möchten. Der Status soll reisen nach und aus Eritrea vereinfachen und garantieren, dass Inhaber*innen nicht in den Militärdienst einbezogen werden. Um diesen Status zu erlangen, muss eine Reueerklärung unterzeichnet und eine Steuer bezahlt werden. Der Status ist zeitlich begrenzt und wird nach ein bis drei Jahren ungültig. Das BAMF hatte teilweise Schutzstatus von Eritreer*innen widerrufen, mit der Begründung diese wären über den Diaspora-Status vor Verfolgung geschützt. Dies war eine falsche Annahme, wie das Gutachten aufdeckt.


Broschüre: Wohnungssuche in Deutschland

Sie suchen schon lange nach einer Wohnung und stoßen dabei immer wieder auf Hindernisse? Möglicherweise wissen Sie nicht wo Sie suchen sollen, bekommen keine Rückmeldungen auf Ihre Anfragen oder kennen Ihre eigenen Rechte nicht? Dann könnte dieser Ratgeber ein hilfreiches Instrument für Sie sein, welcher Ihnen noch einige Tipps und Tricks mit auf den Weg geben kann.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat im Juni 2022 einen Ratgeber zum Thema Wohnungssuche herausgegeben. Der Ratgeber deckt folgende Themen ab: Wohnungssuche, Basisinformationen zum Mietrecht, staatliche Unterstützung und Diskriminierung bei der Wohnungssuche. Zudem gibt es Informationen zu Kosten und zur Kostenübernahme durch das Jobcenter, zu wichtigen Fristen (z.B. Kündigung), Wohnungsberechtigungsschein und Beratungsstellen.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat ebenfalls hilfreiche Informationen zum Thema Wohnungsuche zusammengestellt. Mit den beiden Ausarbeitungen „Tipps und Hinweise für die Wohnungssuche in Niedersachsen“ und „Informationen für Vermieter:innen“ werden praktische Informationen für Vermieter:innen und geflüchteten Menschen zur Verfügung gestellt, die einen Beitrag zur Überwindung von vielfältigen Barrieren auf dem Weg zur passenden Unterkunft leisten sollen.


Abschiebestopp Chancenaufenthaltsrecht

Menschen, die unter das voraussichtlich im Dezember 2022 in Kraft tretende „Chancenaufenthaltsrecht“ (§ 104c AufenthG) fallen werden, sind nun auch in Baden-Württemberg vor Abschiebung geschützt. Darauf hat sich die Landesregierung am 11.10.2022 nach langem Zögern geeinigt.

Der Gesetzesentwurf zum „Chancenaufenthaltsrecht“ sieht unter anderem vor, dass Geduldete, die am 1. Januar 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland gelebt haben, eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe beantragen können, um in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen. Es gibt nur noch wenige weitere Voraussetzungen und Ausschlussgründe.

Während Bundesländer wie Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz bereits seit Monaten Abschiebungen betroffener Personen ausgesetzt hatten, reagiert Baden-Württemberg reichlich spät. So wurden etliche Kandidat*innen für das Chancenaufenthaltsrecht in den vergangenen Monaten noch abgeschoben (siehe Pressemitteilung vom 12.09.2022). Inzwischen hat das Justizministerium das Regierungspräsidium Karlsruhe angewiesen, betreffende Abschiebungen auszusetzen. Eine offizielle Mitteilung gibt es allerdings noch nicht.


Konstanz: Ausstellung „Klimaflucht“

Die Deutsche Klimastiftung macht mit der Wanderausstellung „Klimaflucht“ auf die Zusammenhänge zwischen Klimawandel und Migration aufmerksam. Persönliche Schicksale werden hierbei lebensnah über Audiobeiträge an die Besucher*innen vermittelt. Vorträge, Filmvorführungen und weitere Beiträge bieten ein umfangreiches Rahmenprogramm zur Ausstellung.
Bei der Ausstellung handelt es sich um ein gemeinsames Projekt von diversen Organisationen in Konstanz. Genauere Informationen finden Sie in der Presseinfo der Seebrücke Konstanz.


426 Abschiebungen im dritten Quartal 2022

Im dritten Quartal des Jahres hat Baden-Württemberg 426 Menschen abgeschoben. Diese Zahl kommt dem Durchschnittswert aus dem ersten Halbjahr 2022 sehr nahe. Die meisten Abschiebungen erfolgten nach Gambia (46 Personen) und Nordmazedonien (38 Personen). Im ersten Halbjahr stammten die meisten abgeschobenen Personen aus Nordmazedonien und wurden auch dorthin abgeschoben.

In der Tabelle wird zwischen Ziel- und Herkunftsland unterschieden. Anhand der Zahlen zu den Zielländern wird ersichtlich wie viele Personen in ein bestimmtes Land abgeschoben worden sind (Gambia 46 Personen). Die Zahlen zu Herkunftsländern geben die Anzahl der Personen mit einer bestimmten Staatsangehörigkeit an, die abgeschoben worden sind (50 Gambier*innen). Die Differenz zwischen den Zahlen lässt darauf schließen, dass nicht alle Gambier*innen nach Gambia abgeschoben worden sind, sondern auch in andere Zielländer.

Abschiebungen nach Zielland

ZiellandAbschiebungen
Ägypten3
Albanien16
Algerien21
Armenien4
Bangladesch1
Belgien3
Bosnien-Herzegowina25
Bulgarien6
Frankreich15
Gambia46
Georgien7
Ghana5
Griechenland2
Italien23
Jordanien1
Kamerun1
Kasachstan2
Kosovo8
Kroatien5
Litauen2
Marokko2
Moldawien5
Niederlande6
Nigeria18
Nordmazedonien38
Österreich17
Pakistan23
Polen12
Portugal1
Rumänien16
Schweden2
Schweiz11
Serbien19
Slowenien6
Spanien20
Sri Lanka6
Tunesien4
Türkei22
Ungarn1
Usbekistan1
Gesamtergebnis426

Abschiebungen nach Herkunftsland

HerkunftslandAbschiebungen
Afghanistan22
Ägypten3
Albanien16
Algerien29
Armenien4
Bangladesch1
Bosnien-Herzegowina25
Bulgarien2
Eritrea3
Frankreich1
Gambia50
Georgien7
Ghana5
Griechenland1
Indien1
Irak6
Iran7
Italien4
Jordanien1
Kamerun5
Kasachstan2
Kosovo8
Kroatien2
Litauen1
Marokko8
Moldawien5
Niederlande3
Nigeria26
Nordmazedonien38
Pakistan23
Polen10
Rumänien11
Russische Föderation4
Senegal1
Serbien19
Somalia4
Spanien2
Sri Lanka7
Syrien20
Togo1
Tunesien8
Türkei26
Unbekannt2
Ungarn1
Usbekistan1
Gesamtergebnis426


Gesetzeslücke endlich schließen: Menschen in Abschiebehaft brauchen einen Pflichtanwalt!

Mehr als 50 Organisationen fordern den Bundestag sowie die Bundesminister*innen Nancy Faeser, Dr. Marco Buschmann und Lisa Paus auf, Menschen, die sich in Abschiebehaft befinden, Anwält*innen zur Seite zu stellen und das gesetzlich vorzuschreiben. Dass dies bislang nicht verpflichtend ist, sei „eines Rechtsstaates unwürdig“, so die Unterzeichner eines Positionspapiers.

Immer wieder landen in Deutschland Menschen in Abschiebehaft und werden somit ihrer Freiheit beraubt, ohne dass sie sich dagegen wehren können. Mehr als fünfzig Organisationen aus dem gesamten Bundesgebiet kritisieren diese Praxis in einem Positionspapier scharf. Sie fordern das Bundesinnenministerium, das Bundesjustizministerium, das Bundesfamilienministerium sowie Mitglieder ausgewählter Bundestagsausschüsse auf, analog zur Pflichtverteidigung im Strafprozess auch eine Pflichtbeiordnung von Anwält*innen in Verfahren zur Anordnung von Abschiebungshaft gesetzlich einzuführen. Eine entsprechende Möglichkeit bietet das angekündigte neue Gesetzespaket zum Migrationsrecht.

Die Organisationen begründen ihre Forderung damit, dass es in der Abschiebungshaft immer wieder zu schwerwiegenden Verfahrensfehlern kommt, die meist erst durch anwaltliche Unterstützung korrigiert werden können. Die Betroffenen kennen sich mit dem in Deutschland geltenden Rechtssystem nicht hinreichend aus, um sich wirksam gegen die Anordnung oder Verlängerung der Haft wehren zu können. „Gegenüber der die Haft beantragenden Behörde sind die Betroffenen somit offensichtlich in einer unterlegenen Position“, heißt es in dem Papier. „Ohne eine anwaltliche Vertretung sehen sie sich hilflos einem Verfahren ausgesetzt, das sie nicht verstehen und deshalb auch nicht beeinflussen können, als dessen Ergebnis die Menschen aber ihre Freiheit verlieren. (…) Gefangene, die eine*n Anwält*in nicht bezahlen können, sind somit nicht in der Lage, ihre Rechte effektiv wahrzunehmen.* Das ist eines Rechtsstaats nicht würdig und sollte unbedingt geändert werden.“

Zu den Unterzeichnern gehören unter anderem Pro Asyl, Amnesty International, Diakonie, Caritas, Jesuiten-Flüchtlingsdienst, terre des hommes, der Deutsche Anwaltverein, der Republikanische Anwaltverein und die Neue Richtervereinigung.

Menschen können inhaftiert werden, ohne dass sie eine Straftat begangen haben

In der Abschiebungshaft kann einer Person die Freiheit entzogen werden, ohne dass sie eine Straftat begangen hat. Die Haft sichert lediglich die Abschiebung, also den Vollzug einer gesetzlichen Ausreisepflicht. Abschiebungshaft löst großes Leid aus: Je länger die Menschen sich in einem solchen Gewahrsam befinden, umso größer wird der seelische und körperliche Schaden. Sind Kinder involviert, weil etwa der Vater oder die Mutter in Abschiebungshaft genommen wurde, kann dies zudem langfristige Folgen für das körperliche und seelische Wohl der Kinder bedeuten. Auch werden immer wieder Minderjährige rechtswidrig inhaftiert, weil Alterseinschätzungen nicht gewissenhaft vorgenommen werden und in Folge fehlerhaft sind.

Mit diesem Freiheitsentzug wird also massiv in die Grundrechte der betroffenen Person eingegriffen. In unserem Rechtsstaat werden deshalb an einen Haftbeschluss hohe formale und inhaltliche Anforderungen gestellt. Diesen Anforderungen wird die Praxis in der Abschiebungshaft häufig nicht gerecht. wodruch rechtsstaatliche Grundsätze ihre generelle Gültigkeit zu verlieren drohen. Eine Ursache dafür ist, dass Betroffene, die oftmals mittellos sind und denen es an System- und Sprachkenntnissen fehlt, ohne professionellen Beistand vor Gericht keine Chance haben, ihre Grundrechte zu verteidigen. „Die Freiheitsentziehung stellt das schärfste Schwert unseres Rechtssystems dar“, fassen die Unterzeichner zusammen. Um den Rechtsstaat durchzusetzen und das Leid der Betroffenen zu mindern, braucht es deshalb eine Pflichtbeiordnung von Anwält*innen.

Hintergrund:

*Mittellose Gefangene können zwar beantragen, dass der Staat ihre Anwaltskosten übernimmt (sogenannte Verfahrenskostenhilfe). Eine solche Verfahrenskostenhilfe wird aber nur dann gewährt, wenn der Antrag oder die Beschwerde nach Ansicht des Gerichts Aussicht auf Erfolg hat. Das heißt, ein*e Anwält*in muss erst einmal detaillierte Begründungen schreiben, ohne sicher sein zu können, jemals hierfür bezahlt zu werden. Das Nachsehen haben demnach Abschiebehäftlinge mit bescheidenen finanziellen Mitteln.

Rechtsanwalt Peter Fahlbusch aus Hannover spricht über die fatalen Fehler, die in der Abschiebehaft geschehen, im Interview mit Pro Asyl sowie im Podcast (Folge 3) .

Zum Positionspapier geht es hier.


Diskriminierungsbericht: Rom*nja und Sinti*zze in Südbaden

Das Freiburger Roma-Büro hat im September einen neuen Bericht zur Situation der Rom*nja und Sinti*zze in Freiburg und Umland veröffentlicht. Darin enthalten sind Diskriminierungserfahrungen von Rom*nja und Sinti*zze, sowie Reflexionen auf das Zusammenleben von Mehrheitsgesellschaft und Minderheiten und der Kommunikation zwischen diesen.

Anhand einer Fallsammlung vom Frühjahr 2021 bis Juni 2022 in Freiburg und Südbaden beschäftigt sich der Bericht mit Ungleichbehandlung und Rassismus gegen Rom*nja und Sinti*zze. Der Bericht berührt Themen wie Assimilierungs- und Ausbeutungsdruck, sowie gesellschaftliche Solidarität.

Die Verfasser*innen des Berichts fordern gesellschaftliche Teilhabe als gleichberechtigte Staatsbürger*innen und als bundesweite sowie europäische Minderheit. Zudem fordern sie die Anerkennung des Völkermords mitsamt seiner Vorgeschichte und seiner Auswirkungen bis heute.