Beiträge

Keine Ausweitung der Befugnisse von Sicherheitsfirmen

Das kommerzielle Sicherheitsgewerbe bietet Dienstleistungen u.a. in Erstaufnahmeeinrichtungen an. Hier setzt deren Personal grundrechtsverletzende Hausordnungen um und Geflüchtete sind ihnen ausgeliefert. Auf Bundesebene gab es seitens der vorigen Regierung Bestrebungen zur Ausweitung der Befugnisse privater Sicherheitsdienstanbieter (vertagtes Sicherheitsdienstleistungsgesetz). Im Raum stehen unter anderem Vorschläge, wonach private Sicherheitsdienstleister hoheitliche Aufgaben übernehmen und unter anderem Personenkontrollen durchführen oder auch Platzverweise erteilen dürften. Ein bundesweites Bündnis, zu dem auch die Landesflüchtlingsräte gehören, kritisiert dieses Vorhaben.


Tag des Flüchtlings: Lesung „Schreiben ohne Grenzen“

Auf der Suche nach einer transnationalen Sprache, die uns befreit und uns zu uns selbst führt.“

Zum diesjährigen Tag des Flüchtlings lädt der Flüchtlingsrat gemeinsam mit DaMigra e.V. zu einer digitalen Lesung und Abschlussveranstaltung der Schreibwerkstatt des Mutmacher*innen Projektes ein.

Ziel der Schreibwerkstatt „Schreiben ohne Grenzen“ ist es Frauen mit Flucht und Migrationsgeschichte die Ressource des Schreibens näherzubringen und sie somit zu empowern ihre Themen und Erlebnisse mitzuteilen und an der Kulturschaffung im Exil teilzuhaben.

Am 1. Oktober ab 18:30 Uhr präsentieren Tara Bonyad, Dima Sehwail und Benafsha Behishty Rahmani Auszüge aus ihren Werken. In diesem Rahmen soll den Frauen aus Palästina, Afghanistan und dem Iran Gehör für ihre Stimme und Belange verschafft werden.

Wählen Sie sich gerne über folgende Zugangsdaten ein:

https://zoom.us/j/92449604418?pwd=Y1ZOb09ObWU2U1NYVFlrdTdPMng5dz09

Meeting-ID: 924 4960 4418
Kenncode: 803481


Die Lesung wird über Zoom stattfinden – die entsprechenden Datenschutzhinweise finden Sie hier.


Online-Veranstaltung für Afghan*innen in Deutschland

In der spannenden Informationsveranstaltung geht es um viele brennende Fragen von Afghan*innen rund um Folgeanträge, Familiennachzug und die Ausreise aus Afghanistan. Es wird eine Übersetzung auf dari geben und es bietet sich an, die Veranstaltung gemeinsam mit Betroffenen anzuschauen. Organisiert wird die Veranstaltung von dem Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V., den niedersächsischen IvAF-Netzwerke AZF3, Netwin 3 und TAF und FairBleib Südniedersachsen-Harz.

Zugang: online unter https://t1p.de/z1al, Meeting-ID: 946 9539 6662, Kenncode: YE3Nz8

Referentinnen:

  • RA’in Claire Deery (Fachanewältin für Migrationsrecht)
  • Annika Hesselmann (Flüchtlingsrat Niedersachsen, Familienzusammenführung)
  • Maryam Mohammadi (Flüchtlingsrat Niedersachsen, Ausreisemöglichkeiten)

    Weitere Informationen:

Online-Seminar: Das AsylbLG: Wem steht wieviel zu?

Personen im Asylverfahren (mit einer Aufenthaltsgestattung) und nach abgelehntem Asylverfahren (mit einer Duldung) erhalten Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. In diesem online-Seminar schauen wir uns die Grundlagen des Asylbewerberleistungsgesetzes an. Insbesondere geht es um die Leistungshöhe und die gängigsten Leistungskürzungen. Die Veranstaltung richtet sich an Personen ohne Vorkenntnisse im Asylbewerberleistungsgesetz, die sich immer wieder fragen bzw. gefragt werden, wieviel monatliche Leistungen einer gestatteten/geduldeten Person eigentlich zustehen.

Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit

Referentin: Maren Schulz (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)

Die Veranstaltung wird mit Zoom durchgeführt und die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung einen Tag vor dem Seminar.

Zur Anmeldung.

Dieses Online-Seminar wird in Kooperation mit Landratsamt Hohenlohekreis durchgeführt und findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.


Studie: „Bedeutet unser Leben nichts?“

Neu ankommende Geflüchtete werden in Deutschland in umzäunten Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht, in für mehrere hundert Menschen konzipierten Massenunterkünften, die den ersten Eindruck und das beginnende Leben in Deutschland wesentlich prägen. Die Isolation dort behindert das Ankommen und die Integration. Es fehlt der Zugang zu Beratung oder Rechtsbeistand – viele der Betroffenen stehen sowohl im Asylverfahren als auch bei drohender Abschiebung ohne Unterstützung da. Und Großunterkünfte für Flüchtlinge sind stigmatisierende Zeichen der Ausgrenzung, werden häufig zum Ziel von Hasskampagnen.

Eine neue Studie lässt nun die Betroffenen selbst ausführlich zu Wort kommen. Dr. Nikolai Huke von der Universität Kiel hat mit Bewohner*innen vor allem von Erstaufnahmeeinrichtungen gesprochen. Die Interviews machen nachvollziehbar, wie sich das alltägliche Leben dort gestaltet und zeigen auf berührende Weise die kleinen und großen Herausforderungen und Belastungen. Dies ist auch deshalb ein wichtiger Beitrag, weil der Zivilgesellschaft der ungehinderte Zugang in die Erstaufnahmelager und damit ein kritischer Blick auf deren innere Verhältnisse mancherorts verwehrt wird. Die Äußerungen der Betroffenen führen einmal mehr zu der Erkenntnis, dass die Bedingungen dort weder dem Wohl der betroffenen Menschen noch der Gesellschaft dienlich sind.

Pro Asyl (Hrsg.) 2021: „Bedeutet unser Leben nichts?“


Neuer Bericht zur Situation geflüchteter Frauen und Mädchen

Geflüchtete Frauen und Mädchen sind oft Gewalt ausgesetzt und haben schwierigeren Zugang zu Unterstützung bei Gewaltvorfällen – und das nicht allein im Herkunftsland. Ihre Lebenswirklichkeit ist an vielen Stationen ihres Lebens, in vielerlei Hinsicht und durch verschiedene Täter*innen von Gewaltverhältnissen geprägt. Dies betrifft häufig auch den monate- oder jahrelangen Fluchtweg und endet nicht mit der Ankunft in Deutschland.

Im Februar 2018 trat die Konvention des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Kraft. Diese sogenannte „Istanbul-Konvention“ hat den Zweck, Frauen vor Gewalt zu schützen, Gewalt gegen Frauen zu verhindern, zu verfolgen und zu beseitigen, Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung aller Opfer von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu fördern sowie die Gleichstellung von Frauen und Männern voranzubringen.

Ein aktueller Bericht geht nun der Frage nach, inwieweit die zentrale Verpflichtung der Istanbul-Konvention, der Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt und ihre Bekämpfung, in Bezug auf geflüchtete Menschen in Deutschland umgesetzt ist, und zeigt auf, wo noch Verbesserungen notwendig sind. Verfasserinnen dieses Berichts sind Expertinnen von Flüchtlingsräten aus den Bundesländern Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, von PRO ASYL und der Universität Göttingen.


„Wir schaffen das!“ … seit 6 Jahren! Und wie geht es weiter?

Mit diesem Fachtag lädt die Evangelische Erwachsenenbildung Ortenau ein zum Austausch über Erfahrungen, Positionierungen und (Heraus-)Forderungen im Prozess der Integration von Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund und bietet einen fundierten Überblick zu den entsprechenden aktuellen politischen Entwicklungen.

Geplant sind folgende Inhalte:
Aktuelle Entwicklungen der europäischen Migrationspolitik und Informationen zur Lage an den EU-Außengrenzen bzw. landespolitische Entwicklungen
Aufenthaltsverfestigung: Der Weg von der Aufenthaltserlaubnis zur Niederlassungserlaubnis
Trauma und Ehrenamtliche

Das Angebot richtet sich sowohl an ehrenamtliche Engagierte als auch an Fachkräfte aus den Bereichen Flüchtlingssozialarbeit und weiteren Unterstützungssystemen für geflüchtete Menschen.

Referent*innen:
Jürgen Blechinger, Jurist im Bereich Flucht, Migration und Interkulturelle Kompetenz, Referent für Flucht und Migration/Stabsstelle Migration, Diakonisches Werk Baden
Giles Stacey, Diakonisches Werk Offenburg
Lea Gräß, Caritas Ulm

Termin: Sa. 02.10.2021, 10:30 Uhr

Ort: Grimmelshausen-Gymnasium, Gymnasiumstr. 9, Offenburg

Anmeldung sind über die Homepage der Evangelischen Erwachsenenbildung möglich.


Kampagne: Menschenrechte sind #unverhandelbar!

Die Kampagne #unverhandelbar kritisiert die aktuelle Asyl- und Migrationspolitik und hat einen Forderungskatalog an die zukünftige Bundesregierung aufgestellt. Sie klärt kurz und übersichtlich über verschiedene Themen rund um Migration auf, zum Beispiel Antirassismus, Bleiberecht, Familien usw. Zu jedem Thema gibt es Forderungen, die gerne an Bundestagskandidat*innen im Wahlkampf herangetragen werden können. Außerdem gibt es einen Fragebogen, um die Kandidat*innen zu ihren Positionen zur Asylpolitik zu befragen und eine entsprechende Petition.

Unterstützt wird die Kampagne von einem Bündnis aus verschiedenen Organisationen.

Vorweg ein kurzer Auszug aus den Forderungen an die neue Bundesregierung:

  • Wir wollen ein Europa, das niemanden auf der Flucht ertrinken lässt und Menschen nicht durch hochgezogene Grenzzäune in Lebensgefahr bringt. 
  • Wir nehmen nicht hin, dass schutzsuchende Menschen kriminalisiert, an Europas Grenzen inhaftiert und monatelang festgesetzt werden. 
  • Wir wollen, dass die Hochrüstung von Europas Grenzen, Frontexeinsätze und Waffenexporte in Kriegs- und Krisengebiete gestoppt werden. 
  • Grundrechte sind nur etwas wert, wenn sie für alle Menschen gelten.


BMI: Hinweise zur Niederlassungserlaubnis

Das Bundesinnenministerium hat Anwendungshinweise zur Identitätsklärung als Voraussetzung für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis herausgegeben. Konkret geht es um Niederlassungserlaubnisse für Personen mit einer Flüchtlingseigenschaft oder Asylberechtigung (§ 26 Abs. 3 AufenthG) und Personen mit anderen humanitären Aufenthaltserlaubnissen (§ 26 Abs. 4 AufenthG), z.B. dem subsidiären Schutz und Abschiebungsverbot.

Gemäß § 5 Abs. 3 S. 2 AufenthG kann von der Erteilungsvoraussetzung einer geklärten Identität für die Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels abgesehen werden. Das BMI präzisiert nun, dass bei einer Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 3 und 4 AufenthG dieses Ermessen in der Regel nur dann zu Gunsten der Betroffenen auszuüben ist, wenn die Betroffenen nachweislich, schlüssig und plausibel darlegen können, warum und welche Schritte der Identitätsklärung für sie unzumutbar sind. Bei Menschen, die eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis ohne geklärte Identität erhalten haben, ist nun zu befürchten, dass das Erfordernis, die Unzumutbarkeit der Identitätsklärung zu beweisen, in Zukunft eine erhebliche Hürde bei der Erlangung einer Niederlassungserlaubnis darstellen wird. Davon betroffen sind auch Menschen mit Asylberechtigung und Flüchtlingseigenschaft.

Falsch ist zudem, dass die Niederlassungserlaubnis ein für die Einbürgerung erforderlicher Aufenthaltstitel sei. Eine Einbürgerung ist in bestimmten Konstellationen ohne Niederlassungserlaubnis aber mit einer Aufenthaltserlaubnis möglich.

Die Hinweise enthalten zudem „Beweismittel-Stufen“, die Auskunft geben, mit welchen Dokumenten die Identität zu klären ist und wie die Ausländerbehörden bei der Prüfung vorgehen sollen.


Aufnahme, Familiennachzug und Bleiberecht für Afghan*innen gefordert

Auf ihrer diesjährigen Herbstkonferenz haben sich die Flüchtlingsräte der Bundesländer und PRO ASYL mit den geflüchteten und auf der Flucht befindlichen Menschen aus Afghanistan solidarisiert. Neben der Aufnahme der sogenannten Ortskräfte fordern wir die Ermöglichung des Familiennachzugs und das Bleiberecht für die bereits in Deutschland lebenden Afghan*innen.

Auf ihrer diesjährigen Herbstkonferenz haben sich die Flüchtlingsräte der Bundesländer und PRO ASYL mit den geflüchteten und auf der Flucht befindlichen Menschen aus Afghanistan solidarisiert. Neben der Aufnahme der sogenannten Ortskräfte fordern wir die Ermöglichung des Familiennachzugs und das Bleiberecht für die bereits in Deutschland lebenden Afghan*innen.

„Tausende Afghan*innen wenden sich derzeit in der verzweifelten Hoffnung an uns, einen Ausweg aus der lebensbedrohlichen Lage und Schutz im Ausland zu finden. Die Bundesregierung hat es unterlassen, besonders bedrohten Menschen rechtzeitig eine sichere Fluchtperspektive zu eröffnen und ihre Evakuierung aus Afghanistan umzusetzen. Statt Notfallpläne zu entwickeln und die bedrohten Menschen rechtzeitig mit Papieren zu versehen, wurden bis zuletzt Abschiebungen durchgesetzt“, berichtet Seán McGinley vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Endlich Familiennachzug ermöglichen

Trotz dieser verantwortungslosen Politik wird es auch in Zukunft bedrohten Menschen gelingen, den Taliban zu entkommen. Dabei geht es nicht nur um die sogenannten Ortskräfte, sondern auch um andere bedrohte Afghan*innen und insbesondere um die Familienangehörigen von bereits in Deutschland lebenden Afghan*innen.

In Deutschland leben tausende Menschen aus afghanischen Communities, es gibt selbstorganisierte Strukturen und Beratungsnetzwerke, schon allein deshalb trägt Deutschland eine besondere Verantwortung bei der Aufnahme von geflüchteten Menschen aus Afghanistan. Es ist jetzt notwendig, die Flüchtenden konkret zu unterstützen und die Voraussetzungen für Ihre Aufnahme zu schaffen. Außerdem muss endlich der Familiennachzug schnell ermöglicht werden.

Unsere Forderungen:

1. Die Einreise der etwa 40.000 sogenannten Ortskräfte und ihrer Familienangehörigen muss ermöglicht werden.

2. Der Familiennachzug zu afghanischen Geflüchteten in Deutschland darf nicht länger, wie bereits seit Jahren von uns und auch vom UNHCR kritisiert, verzögert oder ganz blockiert werden.

3. Gebraucht werden außerdem humanitäre Aufnahmeprogramme von Bund und Ländern mit dem Ziel, die genannten Gruppen sowie afghanische Geflüchtete aus den umliegenden Ländern schnell und unbürokratisch in Deutschland aufzunehmen (beispielhaft: Thüringen, Schleswig-Holstein und Berlin).

4. Sofortiger und bedingungsloser Abschiebestopp und sicheres Bleiberecht für alle afghanischen Staatsangehörigen in Deutschland, deren Asylgründe bislang nicht anerkannt und die zur Ausreise aufgefordert wurden.

5. Visa-Anträge müssen bei jeder deutschen Auslandsvertretung angenommen werden, hierfür muss das Personal in den Botschaften aufgestockt werden. Zudem dürfen keine Originaldokumente aus Afghanistan zum Nachweis von familiären Bindungen oder Sprachnachweise für Ehepartner*innen eingefordert werden, sondern es muss vielmehr für die Visumserteilung eine Globalzustimmung des Innenministeriums reichen.

Aufnahme, Familiennachzug und Bleiberecht dürfen dabei nicht an der mangelnden Zuständigkeit von Auslandsvertretungen, an nicht beschaffbaren Dokumenten, an Verpflichtungserklärungen oder an einem verengten Familienbegriff scheitern.