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Schutz und Asyl für Kriegsdienstverweigerer

In der Woche vor dem Internationalen Tag der Menschenrechte – vom 4. bis 10. Dezember – rufen mehr als 30 Organisationen aus Europa zu Aktionen zum Schutz für all diejenigen auf, die in Russland, Belarus und der Ukraine den Kriegsdienst verweigern.

Derzeit drohen Menschen aus Russland, Belarus und der Ukraine für die Kriegsdienstverweigerung Repressionen, in Belarus bis hin zur Todesstrafe. Aber: Kriegsdienstverweigerung ist ein international anerkanntes Menschenrecht. Das Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen, darunter auch der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, fordert darum

  • von den Regierungen Russlands, Belarus` und der Ukraine, die Verfolgung von Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen umgehend einzustellen.
  • von der EU und der Bundesregierung Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen, die Einreise in die EU zu ermöglichen und ihnen Schutz und Asyl zu geben.

Diese Forderungen werden in der Aktionswoche durch Kundgebungen, Demonstrationen, Mahnwochen und weiteren kreativen Aktionen zum Ausdruck gebracht. Über geplante Aktionen kann unter office@connection-ev.org informiert werden.



Online-Fachtagung: Familien nach der Flucht

Vertreibung, Flucht und Ankommen in Deutschland bergen verschiedene Herausforderungen und Belastungen für Kinder und Eltern. Die psychosoziale Unterstützung geflüchteter Familien spielt sich dabei in dem Spannungsfeld einer meist restriktiven Asylpolitik und dem beruflichen Auftrag, Familien sinnvoll zu unterstützen, ab. Welche Aspekte müssen in Beratung, Betreuung und Therapie berücksichtigt werden?

Die Online-Fachtagung von Refugio München, einem Beratungs- und Behandlungszentrum für traumatisierte Menschen mit Fluchterfahrung, wird sich dazu mit verschiedenen Themenaspekten beschäftigen. 

Die Anmeldung ist bis zum 20.11.2023 möglich.



Online-Veranstaltung: Was bedeuten die EU-Planungen zum gemeinsamen Asylsystem?

Der im Juni 2023 beschlossene Asylkompromiss der EU-Innen- und Justizminister*innen schränkt gerechte Asylverfahren massiv ein. Durch die neuen Kriterien für sichere Drittstaaten können sich Mitgliedsstaaten ihrer Schutzverpflichtung zukünftig entziehen, denn Geflüchtete, die über einen sicheren Drittstaat eingereist sind, können sich nicht mehr auf das Grundrecht auf Asyl berufen. Diese Einigung steht im Gegensatz dazu, dass eine humanitäre und an Menschenrechten orientierte Asylpolitik eine tragende Säule der europäischen Leitlinien darstellt. Damit stellt die EU nicht nur ihr Selbstbild als internationale Verteidigerin von Menschenrechten infrage, sondern setzt massenweise Schutzsuchende einer ausweglosen Illegalisierung aus.

Die Veranstaltung findet im Rahmen der Veranstaltungsreihe gegen die Pläne des vereinbarten „Gemeinsamen Asylsystems“ GEAS statt. Diese setzt sich mit diesen aktuellen Herausforderungen und dem Anspruch einer gerechten Politik für Schutzsuchende auseinander.

Referentin: Wiebke Judith, PRO ASYL, Berlin

Grußwort: amnesty-Asyl-Gruppe, Kiel

Hier geht’s zur Anmeldung.

Mehr Informationen gibt’s hier.

Veranstaltende: amnesty international Kiel, Diakonie Schleswig-Holstein, Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., Landeszuwanderungsbeauftragter SH, lifeline-Vormundschaftsverein e.V., Projekt Afghanistan, Runder Tisch gegen Faschismus und Rassismus Kiel, Omas gegen rechts Kiel, Seebrücken, ZBBS e.V.


Online-Veranstaltung: Bundesdeutsche Geflüchtetenpolitik

Der im Juni 2023 beschlossene Asylkompromiss der EU-Innen- und Justizminister*innen schränkt gerechte Asylverfahren massiv ein. Durch die neuen Kriterien für sichere Drittstaaten können sich Mitgliedsstaaten ihrer Schutzverpflichtung zukünftig entziehen, denn Geflüchtete, die über einen sicheren Drittstaat eingereist sind, können sich nicht mehr auf das Grundrecht auf Asyl berufen. Diese Einigung steht im Gegensatz dazu, dass eine humanitäre und an Menschenrechten orientierte Asylpolitik eine tragende Säule der europäischen Leitlinien darstellt. Damit stellt die EU nicht nur ihr Selbstbild als internationale Verteidigerin von Menschenrechten infrage, sondern setzt massenweise Schutzsuchende einer ausweglosen Illegalisierung aus.

Die Veranstaltung findet im Rahmen der Veranstaltungsreihe gegen die Pläne des vereinbarten „Gemeinsamen Asylsystems“ (GEAS) statt. Diese setzt sich mit diesen aktuellen Herausforderungen und dem Anspruch einer gerechten Politik für Schutzsuchende auseinander.

Referent: Dr. Thomas Hohlfeld, Referent Bundestagsfraktion Die Linke, Berlin

Grußwort: Runder Tisch gegen Faschismus und Rassismus, Kiel

Hier geht’s zur Anmeldung.

Mehr Informationen gibt’s hier.

Veranstaltende: amnesty international Kiel, Diakonie Schleswig-Holstein, Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., Landeszuwanderungsbeauftragter SH, lifeline-Vormundschaftsverein e.V., Projekt Afghanistan, Runder Tisch gegen Faschismus und Rassismus Kiel, Omas gegen rechts Kiel, Seebrücken, ZBBS e.V.


Online-Veranstaltung: Aktuelle Rechtslage auf der EU-Ebene und in der deutschen Asylgewährung

Der im Juni 2023 beschlossene Asylkompromiss der EU-Innen- und Justizminister*innen schränkt gerechte Asylverfahren massiv ein. Durch die neuen Kriterien für sichere Drittstaaten können sich Mitgliedsstaaten ihrer Schutzverpflichtung zukünftig entziehen, denn Geflüchtete, die über einen sicheren Drittstaat eingereist sind, können sich nicht mehr auf das Grundrecht auf Asyl berufen. Diese Einigung steht im Gegensatz dazu, dass eine humanitäre und an Menschenrechten orientierte Asylpolitik eine tragende Säule der europäischen Leitlinien darstellt. Damit stellt die EU nicht nur ihr Selbstbild als internationale Verteidigerin von Menschenrechten infrage, sondern setzt massenweise Schutzsuchende einer ausweglosen Illegalisierung aus.

Die Veranstaltung findet im Rahmen der Veranstaltungsreihe gegen die Pläne des vereinbarten „Gemeinsamen Asylsystems“ GEAS statt. Diese setzt sich mit diesen aktuellen Herausforderungen und dem Anspruch einer gerechten Politik für Schutzsuchende auseinander.

Referent: Reinhard Pohl, Gesellschaft für politische Bildung – Kiel

Grußwort: lifeline e.V.

Hier geht’s zur Anmeldung.

Mehr Informationen gibt’s hier.  

Veranstaltende: amnesty international Kiel, Diakonie Schleswig-Holstein, Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., Landeszuwanderungsbeauftragter SH, lifeline-Vormundschaftsverein e.V., Projekt Afghanistan, Runder Tisch gegen Faschismus und Rassismus Kiel, Omas gegen rechts Kiel, Seebrücken, ZBBS e.V.


(Teilweiser) Stopp für Abschiebungen in den Iran bis zum 31.12.2023

Die Innenministerkonferenz (IMK) hat sich angesichts der gegenwärtigen Menschenrechtslage darauf verständigt, dass bis zum 31.12.23 keine Abschiebungen in den Iran durchgeführt werden sollen und sich die IMK im Rahmen ihrer Herbst-Sitzung 2023 erneut mit der Lage im Iran befasst.

Ausnahmen kann es laut BMI geben für Gefährder*innen, Personen, die schwere Straftaten begangen haben, sowie Menschen, bei denen das Ausweisungsinteresse besonders schwer wiegt. Abgeschoben werden können auch Personen, die „hartnäckig“ ihre Mitwirkungspflichten zur Identitätsklärung bzw. Passbeschaffung verletzen.

Der Beschluss ist zwar nicht in den freigegebenen Beschlüssen enthalten, ist aber im Thüringer Erlass vom 23.08.2023 und einem Bericht des Städte- und Gemeindebunds NRW vom 22.08.2023 erwähnt.


Zahlen zu Geflüchteten in Deutschland

Die aktuellen Zahlen aus dem Ausländerzentralregister (AZR) bieten Einblicke in die Anzahl der registrierten Ausländer*innen mit verschiedenen Aufenthaltsstatus und Staatsangehörigkeiten. Die Daten verdeutlichen die Situation im Bereich Asyl und Schutz geflüchteter Menschen in Deutschland.

Bis zum Stichtag am 30. Juni 2023 befanden sich laut AZR 44.500 Ausländer*innen mit einer Asylberechtigung nach dem Grundgesetz. Die drei Hauptstaatsangehörigkeiten entfielen demnach auf die Türkei mit 12.405 Asylberechtigten, Syrien mit 5.989 Betroffenen und Iran mit 5.363 Personen.

Die Zahl der zur Jahresmitte im AZR registrierten Menschen mit Flüchtlingsschutz betrug den Angaben zufolge 755.626. Hauptstaatsangehörigkeit war in diesen Fällen Syrien mit 373.887 Personen vor dem Irak mit 106.079 und Afghanistan mit 64.795.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, waren zu dem Stichtag 307.471 Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1, 2. Alt. des Aufenthaltsgesetzes (subsidiärer Schutz) registriert. Hauptstaatsangehörigkeiten waren hier laut Bundesregierung Syrien mit 221.426 Personen sowie Irak mit 22.491 und Afghanistan mit 19.076.

Mit Aufenthaltserlaubnissen nach § 25 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes, die wegen Abschiebungsverboten erteilt werden, seien zur Jahresmitte 174.845 Personen erfasst gewesen, heißt es in der Vorlage ferner. Die Hauptstaatsangehörigkeit entfiel demnach auf Afghanistan (112.922) vor Irak (10.497) und Syrien (6.581).

Die Zahl der zum Stichtag erfassten Personen mit einer Duldung gibt die Bundesregierung mit 224.768 an, wobei 27.954 Betroffenen aus dem Irak kommen, gefolgt von Afghanistan mit 16.067 und Nigeria mit 14.110.



  • Antwort der Bundesregierung (20/8182) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/7829)Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Nicole Gohlke, Anke Domscheit-Berg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 20/8046), 18.08.2023: Abschiebungen und Ausreisen im ersten Halbjahr 2023

Stuttgart: Kundgebung gegen rassistische Hetze

Das Aktionsbündnis Stuttgart gegen Rechts ruft auf:

„Menschen, die die Nacht mit Decken in der Innenstadt vor Ämtern verbringen, sind kein Intro für eine Elends-Doku, sondern Realität – in Stuttgart!

Vor der sogenannten „Ausländerbehörde“ in der Eberhardstraße sieht man dieses Bild seit Wochen beinahe täglich. Die Menschen warten hier auf einen Termin. Beispielsweise für die Verlängerung einer Arbeitserlaubnis, die Verlängerung von Duldungen oder andere wichtige Anliegen. Hier geht es nicht nur um bürokratische Akte, die keine Dringlichkeit haben, sondern darum, ob Menschen, die mittlerweile in Stuttgart ihren Lebensmittelpunkt haben, hier bleiben können oder nicht. Ob sie weiter arbeiten dürfen oder ob sie sogar ihr Recht in Deutschland zu bleiben, verlieren. Im schlimmsten Fall drohen Abschiebung in Leid und Verfolgung für ganze Familien.

Dieser Zustand ist unhaltbar für die verzweifelten, wartenden Menschen, aber auch für die völlig überlasteten Angestellten der Stadt Stuttgart. Deren schwere Arbeitsbedingungen könnten sich verbessern lassen: Durch beispielsweise die Aufstockung von Stellen oder noch besser durch Entbürokratisierung oder die Abschaffung rassistischer und unmenschlicher Asylgesetzgebungen. Stattdessen haben Vertreter*innen der kommunalen Politik und das CDU-geführte Justizministerium des Landes Baden-Württemberg nichts besseres im Sinn, als gegen Geflüchtete zu hetzen, sie gegeneinander oder gegen die Menschen, die in den Behörden arbeiten, auszuspielen.

Die Schuld an den langen Warteschlangen wird in bekannter, ekliger Art und Weise – das könnte auch von der AfD kommen – den Menschen gegeben, die vor Krieg und Verfolgung fliehen, die den anderen „guten“ Migranten „den Platz wegnehmen“. Statt auf die veränderte Situation konstruktiv und sozial zu reagieren, werden unsinnige und unmenschliche Vorschläge gemacht: Die Abschottung an den EU-Außengrenzen verstärken und die Grenzen noch tödlicher machen.

Wir sagen: Schluss damit! In Stuttgart bleibt rassistische Hetze nicht unwidersprochen. Die Situation an den EU-Außengrenzen und der Umgang mit Schutz- und Unterstützungssuchenden brauchen unseren Widerspruch – auch hier in Stuttgart.

Als Aktionsbündnis Stuttgart gegen Rechts rufen wir euch auf: Kommt zur Kundgebung am Mittwoch, den 13. September 2023 um 16 Uhr am Bürgeramt Mitte. Lasst uns ein gemeinsames starkes Zeichen setzten. Gegen rechte Hetze und für Solidarität mit allen, die unsere Unterstützung brauchen. Refugees welcome!“


PRO ASYL und die Flüchtlingsräte der Bundesländer: Kindergrundsicherung muss für alle Kinder gelten!

Die geplante Kindergrundsicherung ist ein wichtiges Projekt gegen Kinderarmut, schließt aber viele Kinder aus und verstärkt dadurch bereits bestehende Chancenungleichheiten. Denn geflüchtete Kinder, die schon jetzt benachteiligt werden, weil sie kein Kindergeld bekommen, sollen nun auch von der Kindergrundsicherung ausgeschlossen werden. PRO ASYL und die Flüchtlingsräte der Bundesländer fordern von der Bundesregierung, wirklich alle Kinder zu berücksichtigen!

Aktuell wird ein Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung diskutiert, der zeitnah im Kabinett beschlossen werden soll. PRO ASYL und die Flüchtlingsräte sind empört, dass von der wichtigen Maßnahme, die laut dem Familienministerium „Kinder besser vor Armut schützen und gleiche Chancen schaffen“ soll, ausgerechnet viele geflüchtete Kinder ausgenommen werden. „Schon jetzt leben geflüchtete Kinder oft prekär – für andere Kinder normale Aktivitäten oder Anschaffungen sind für sie nicht denkbar. Das wurde besonders während der Corona-Lockdowns sichtbar, als viele geflüchtete Minderjährige die notwendigen technischen Geräte für die Teilnahme am Schulunterricht nicht anschaffen konnten. Der geplante Ausschluss geflüchteter Kinder von der Kindergrundsicherung ist Teil einer unwürdigen und auf Abschreckung gerichteten Sozialpolitik“, kommentiert Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL.

Die neue Kindergrundsicherung soll das bisherige Kindergeld (künftig: Kindergarantiebetrag) um einen einkommensabhängigen Kinderzusatzbetrag ergänzen, der gegebenenfalls den bisher über die Sozialhilfe oder das Bürgergeld gesicherten Lebensunterhaltsbedarf von Kindern abdecken soll. Laut einem Eckpunktepapier aus dem Familienministerium von Januar 2023 war eigentlich vorgesehen, auch Kinder, die bisher nur Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, in die Kindergrundsicherung einzubeziehen. Nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung sollen nun jedoch die Kinder asylsuchender und geduldeter Eltern ganz aus der Kindergrundsicherung rausfallen. Darüber hinaus sollen auch die Kinder ausgeschlossen werden, deren Eltern zum Beispiel bestimmte humanitäre Aufenthaltstitel oder wegen Überlastung der Ausländerbehörden „nur“ eine Fiktionsbescheinigung besitzen. Dies gilt auch dann, wenn die Kinder selbst ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht besitzen oder Deutsche sind. Sie sollen weder das Kindergeld noch den einkommensabhängigen Kinderzusatzbetrag erhalten. Sie wären auch von der Kindergrundsicherung ausgeschlossen.

PRO ASYL und die Flüchtlingsräte der Bundeländer kritisieren, dass nach Deutschland geflüchtete Menschen sozialrechtlich systematisch schlechter gestellt werden. Hierzu gehört insbesondere das Asylbewerberleistungsgesetz, welches deutlich niedrigere Leistungssätze als das Bürgergeld und zum Teil sogar entmündigende Sachleistungen statt Bargeld vorsieht. Weder die geltenden Regelungen noch die in der aktuellen Debatte häufiger gewordenen Rufe nach einer Streichung von Sozialleistungen sind mit dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz vereinbar. In diesem wurde 2012 festgehalten, dass die Menschenwürde nicht aus migrationspolitischen Zwecken relativiert werden darf. Sprich: Nur zur Abschreckung dürfen Sozialleistungen nicht klein gehalten werden. Für eine Abschaffung des diskriminierenden Sondergesetzes, das vor 30 Jahren geschaffen wurde, setzen sich derzeit 200 Organisationen ein.


Fortbildungsangebot „Ratgeber*in für die Berufsausbildung“: Projekt PLAN A+

Beim Übergang von der Schule in die Berufsausbildung können Unterstützer*innen und Vertrauenspersonen für Jugendliche eine wichtige Rolle spielen. Das Projekt PLAN A + bietet Einzelberatungen und Workshops für alle Bezugspersonen ausbildungssuchender Jugendlicher, z.B. Familienangehörige, Ehrenamtliche, Pädagog*innen, Trainer*innen und Interessierte an. Diese beschäftigen sich mit allen Fragen rund um das Thema Übergang Schule-Berufsausbildung und helfen, die Rolle als Bezugsperson zu stärken. Auch für ehrenamtlich Engagierte, die mit geflüchteten Jugendlichen arbeiten, können die Workshops hilfreich sein.

Die Workshops sind kostenlos und finden digital statt. Weitere Informationen finden Sie im aktuellen Workshop-Programm.