275 Organisationen fordern zum Umdenken im Flüchtlingsschutz auf: Es geht auch anders!

Zum Weltflüchtlingstag stellt sich ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis aus Wohlfahrt, Menschenrechtsarbeit, Kirchen und Zivilgesellschaft unter dem Motto „Es geht auch anders! Gemeinsam für Schutz und Zusammenhalt“ gegen die Entrechtung von schutzsuchenden Menschen. 75 Jahre nach Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention formulieren sie in einem Memorandum eine Zukunftsvision für einen starken Flüchtlingsschutz, von dem alle profitieren.

„Die aktuelle Asyl- und Migrationspolitik setzt bewusst auf Abschreckung, Kriminalisierung und Entrechtung, auf Kosten der Menschen, die Schutz brauchen. Wir setzen uns dagegen ein. Das Memorandum zeigt: Ein Schutz für geflüchtete Menschen, der auf Solidarität und Menschenrechten gründet, ist nicht nur möglich, er ist notwendig,“ Sadiq Zartila vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Memorandum für einen starken Flüchtlingsschutz

Das heute veröffentlichte Memorandum„Es geht auch anders! Gemeinsam für Schutz und Zusammenhalt“ wird von Amnesty International, AWO Bundesverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Diakonie Deutschland, Handicap International und PRO ASYL herausgegeben und von 275 Organisationen, darunter 68 Bundesorganisationen inklusive der Evangelischen Kirche Deutschland, mitgetragen.

Mit Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention vor 75 Jahren wurden die Rechte von Menschen, die Schutz vor Verfolgung suchen, völkerrechtlich verankert. Das bedeutet, Staaten müssen aktiv Verantwortung übernehmen und dürfen diese nicht anderen Ländern aufdrängen.

In dem Memorandum entwerfen die Organisationen eine Zukunftsvision für einen starken und solidarischen Flüchtlingsschutz im 21. Jahrhundert:

“Verfolgte Men­schen finden Schutz. Staatliche Grenzen stehen dem Recht des Einzelnen auf ein Leben in Sicherheit und Würde nicht entgegen. […] Ein Flüchtlingsschutz, der diesem Anspruch gerecht wird, ist möglich. Was dafür gestärkt werden muss, ist das, was uns als Gesellschaft trägt: Solidarität, Respekt im Umgang miteinander und die Bereitschaft, das Gemeinsame über das Trennende zu stellen. Das ist die Basis für einen Flüchtlingsschutz, der für alle funktioniert und das Zusammenleben insgesamt verbessert.”

„Worüber wir jetzt reden wollen“ – Impulse und Visionen

In dem Memorandum geben die Organisationen konkrete Impulse, wie ein funktionierender Flüchtlingsschutz gelingen kann. Aufgeteilt auf fünf Handlungsfelder, haben sie Themen identifiziert, über die Politik und Gesellschaft reden sollten:

  1. Globalen Schutz schaffen, unter anderem das Konzept sicherer Drittstaaten abschaffen sowie den europäischen Solidaritätsmechanismus stärken und ausbauen.
  2. Gewaltfreie Grenzen und sichere Fluchtwege ermöglichen, unter anderem das Verbot von Zurückweisung von Schutzsuchenden konsequent durchsetzen, eine ausnahmslos auf alle ausgerichtete staatliche Seenotrettung sicherstellen und die aktuell ausgesetzten Resettlement- und Familiennachzugsverfahren wiederaufnehmen.
  3. Faire Asyl- und Gerichtsverfahren und Aufenthaltsperspektiven bieten, unter anderem jeden Asylantrag gründlich prüfen, eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung schaffen, zivilgesellschaftliche Unterstützungs- und Beratungsangebote bedarfsgerecht finanzieren und ausreichende Möglichkeiten zum Spurwechsel schaffen.
  4. Gute Startbedingungen durch soziale Rechte ermöglichen, unter anderem das menschenwürdige Existenzmini­mum für alle effektiv und diskriminierungsfrei von Anfang an gewähren und für alle Zugang zu Integrationskursen und zum Arbeitsmarkt schaffen.
  5. Teilhabe und Mitbestimmung Gesellschaft gemeinsam gestalten, unter anderem mindestens das kommu­nalen Wahlrecht für alle einführen, die sich rechtmäßig seit mindestens fünf Jahren in Deutschland aufhalten, sowie Bundesprogramme wie „Demokratie leben” und „Gesellschaftlicher Zusammenhalt” ausreichend finanzieren.


Online-Grundlagenseminar: Aufenthaltsverfestigung durch Ausbildung und Arbeit

Am 21. Mai 2026 von 9:00 bis 12:00 Uhr bietet NIFA plus in Kooperation mit der Beratungsstelle mira – Mit Recht bei der Arbeit! ein kostenfreies Online-Grundlagenseminar zum Thema „Aufenthaltsverfestigung durch Ausbildung und Arbeit“ an.

Das Seminar richtet sich an alle Personen, die ehrenamtlich oder hauptamtlich geflüchtete Menschen begleiten und unterstützen. Besonders angesprochen sind Beratende und Engagierte, die aktuell Geduldete oder vor Abschiebung bedrohte Menschen beraten, die auf der Suche nach Arbeit oder Ausbildung sind

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie online.


Online-Schulung: Möglichkeiten zur Aufenthaltssicherung für Geflüchtete aus der Ukraine und Syrien


Die aufenthaltsrechtliche Situation vieler Geflüchteter ist derzeit von großer Unsicherheit geprägt – insbesondere für Menschen aus der Ukraine und aus Syrien. Viele Beratende stehen vor der Herausforderung, verlässliche Perspektiven aufzuzeigen und individuelle Wege zur Aufenthaltssicherung zu entwickeln.

Im Rahmen des WIR-Programms bietet NIFA plus am 04. Mai 2026 von 14:00 bis 16:00 Uhr eine kostenfreie Online-Schulung zu diesem Thema an.

Weitere Informationen zur Teilnahme finden Sie auf der Homepage von NIFA plus.


Singen: Fortbildung zur Härtefallkommission – Kriterien, Verfahren, Antragstellung

Der Flüchtlingsrat lädt in Kooperation mit inSi e.V. herzlich zu einer Fortbildung zum Thema „Härtefallkommission“ ein. Die Veranstaltung richtet sich an engagierte Haupt- und Ehrenamtliche, die sich mit dem Verfahren der Härtefallkommission vertraut machen oder ihre Kenntnisse dazu vertiefen möchten. Im Mittelpunkt stehen praxisnahe Informationen und zentrale Fragestellungen, die für die Antragstellung von Bedeutung sind: Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit die Kommission ein positives Ersuchen an das Ministerium ausspricht? Wie kann ein Härtefallantrag inhaltlich überzeugend und formal korrekt verfasst werden? Und: Wann ist der richtige Zeitpunkt, um einen Antrag einzureichen?

Neben fachlichen Impulsen bietet die Fortbildung konkrete Hinweise für die Praxis sowie Raum für Fragen und Austausch. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich. Bitte melden Sie sich über das unten stehende Anmeldeformular an.

Wichtiger Hinweis:

Bitte beachten Sie: Aufgrund der begrenzten Kapazität des Raumes auf maximal 35 Personen, wird die Anmeldung geschlossen, sobald diese Zahl erreicht ist. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Referent: Herr Rechtsanwalt Berthold Münch

Wann: 11. Juni 2026, 18:00 – 20:00 Uhr

Wo: Café Horizont, Hegaustr. 29, 78224 Singen

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für gesellschaftliche Teilhabe“ statt, unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.

Wir freuen uns sehr auf Ihre Teilnahme!


SG Karlsruhe: Leistungskürzungen nach § 5 AsylbLG evident verfassungswidrig

Mit Beschluss vom 12. Januar 2026 (S 12 AY 3874/25 ER) hat das Sozialgericht Karlsruhe im Eilverfahren eine weitreichende Entscheidung getroffen:
Die Kürzung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wegen angeblich unentschuldigten Fehlens bei einer Arbeitsgelegenheit („80-Cent-Job“) ist nach Auffassung des Gerichts evident verfassungswidrig. Auch die Streichung des Existenzminimums sei „verfassungsrechtlich nicht zulässig“, so das Gericht.

Hintergrund

Asylsuchende können in Deutschland zu sogenannten „Arbeitsgelegenheiten“ verpflichtet werden. Häufig wurde ihnen gleichzeitig eine reguläre Arbeit (noch) nicht gestattet. In der Praxis dienen diese Arbeitsgelegenheiten jedoch oft nicht der Integration in den Arbeitsmarkt, sondern sollen eher als erzieherische Maßnahme wirken.
Wer nicht teilnimmt, riskiert Kürzungen der ohnehin niedrigen Leistungen bis auf das physische Existenzminimum. Das Gericht betont, dass diese Praxis verfassungsrechtlich problematisch ist.
Ein Geflüchteter hatte gegen die Leistungskürzungen geklagt, die er erhalten hatte, da er angeblich unentschuldigt nicht zur Arbeitsgelegenheit erschienen war – und bekam Rechtt.


Neue Broschüre: Krankheit als Abschiebungshindernis

In verschiedenen Bereichen des Asyl- und Aufenthaltsrechts spielt die Frage eine wichtige Rolle, ob krankheitsbedingte Umstände ein Abschiebungshindernis darstellen können. Im Asylverfahren muss beispielsweise geprüft werden, ob eine Rückkehr ins Herkunftsland bei erkrankten Personen zu einer deutlichen Verschlechterung des Gesundheitszustands führen würde. Auch bei einer drohenden Beendigung des Aufenthalts stehen Beratende und Behörden häufig vor der Frage, ob durch Ausreise oder Abschiebung gesundheitliche Risiken entstehen.

Die überarbeitete Broschüre „Krankheit als Abschiebungshindernis“ (Stand: Januar 2026), herausgegeben vom Deutschen Roten Kreuz und dem Informationsverbund Asyl und Migration e.V., erläutert die Zuständigkeiten der Behörden, die Unterscheidung zwischen Erkrankungen mit Bezug zum Zielland oder zum Inland sowie die rechtlichen Grundlagen für Abschiebungshindernisse und mögliche Ansprüche auf Aufenthaltstitel oder Duldung. Sie enthält zudem praxisnahe Hinweise und übersichtliche Darstellungen, zum Beispiel zu den Kriterien, die bei der Vorlage ärztlicher Atteste zu beachten sind.

Die Broschüre kann als PDF heruntergeladen werden.


Grundrechtliche Vorgaben bei Abschiebungen aus Zimmern in Geflüchtetenunterkünften

Mit Beschluss vom 30. September 2025 (2 BvR 460/25) hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass auch Zimmer in Gemeinschaftsunterkünften vom Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) geschützt sind. Behörden dürfen diese Räume nicht ohne richterliche Anordnung betreten oder gewaltsam öffnen – selbst dann nicht, wenn eine Abschiebung durchgeführt werden soll.

Die Entscheidung erging in einem Verfahren, das von der Gesellschaft für Freiheitsrechte und PRO ASYL unterstützt wurde.

Auf Grundlage der Entscheidung hat PRO ASYL Praxishinweise erarbeitet. Sie sind kostenlos als PDF verfügbar.


3397 Abschiebungen aus Baden-Württemberg 2025

Insgesamt wurden im Jahr 2025 3.397 Menschen aus Baden-Württemberg abgeschoben. Im Vergleich zu 2024 stiegen die Zahlen erneut an (2.873 Personen). Bereits von 2023 auf 2024 waren die Zahlen deutlich gestiegen, von 2.099 auf 2.873 Abschiebungen.

Im Jahr 2025 wurden 13 Menschen nach Afghanistan abgeschoben, im Jahr 2024 waren es noch fünf. Zudem wurde 2025 eine Person in den Iran abgeschoben.

Die meisten abgeschobenen Personen stammten aus der Türkei (411 Personen), gefolgt von Georgien (329 Personen) und Nordmazedonien (248 Personen).

Die Tabellen unterscheiden zwischen Herkunftsland und Zielland. Nicht alle Menschen werden in ihr Herkunftsland abgeschoben. Dies hängt unter anderem mit sogenannten Dublin-Überstellungen zusammen oder mit Fällen, in denen Personen bereits in einem anderen europäischen Staat einen Schutzstatus erhalten haben. So stammten beispielsweise 411 abgeschobene Personen aus der Türkei, tatsächlich in die Türkei abgeschoben wurden jedoch nur 248 Personen.

Anhand der Zahlen zu den Herkunftsländern wird ersichtlich, wie viele Menschen mit einer bestimmten Staatsangehörigkeit abgeschoben wurden. Die Zahlen zu den Zielländern zeigen hingegen, in welche Staaten wie viele Personen tatsächlich abgeschoben wurden.

Nach Herkunftsland
Afghanistan130
Ägypten2
Albanien94
Algerien200
Armenien1
Aserbaidschan1
Äthiopien4
Belgien3
Bosnien-Herzegowina57
Bulgarien19
China34
Dominikanische Republik2
DR Kongo1
Elfenbeinküste2
Eritrea1
Frankreich5
Gambia190
Georgien329
Ghana6
Griechenland4
Großbritannien3
Guinea43
Indien38
Irak162
Iran13
Italien7
Jordanien2
Kamerun43
Kasachstan2
Kenia1
Kirgisistan1
Kolumbien4
Kongo1
Kosovo208
Kroatien4
Lettland3
Libanon2
Litauen7
Marokko154
Moldawien9
Montenegro8
Mosambik2
Nepal1
Niederlande1
Nigeria146
Nordmazedonien248
Pakistan29
Polen26
Portugal1
Rumänien41
Russische Föderation33
Schweden1
Schweiz3
Senegal4
Serbien156
Slowakische Republik1
Somalia32
Spanien2
Sri Lanka34
Staatenlos9
Sudan5
Syrien173
Tansania1
Thailand1
Togo23
Tschechische Republik1
Tunesien115
Türkei411
Ukraine2
Unbekannt84
Ungarn3
USA2
Usbekistan1
Venezuela3
Vietnam2
Gesamt3397

Nach Zielland
Afghanistan13
Ägypten2
Albanien86
Algerien131
Aserbaidschan1
Äthiopien4
Belgien18
Bosnien-Herzegowina54
Bulgarien88
China13
Dänemark6
Dominikanische Republik2
DR Kongo3
Eritrea1
Estland3
Frankreich133
Gambia179
Georgien328
Ghana6
Griechenland127
Großbritannien3
Guinea6
Indien17
Irak137
Iran1
Island1
Italien52
Jordanien2
Kamerun28
Kasachstan2
Kenia1
Kirgisistan1
Kolumbien4
Kosovo216
Kroatien120
Lettland9
Libanon1
Litauen8
Luxemburg2
Malta3
Marokko116
Moldawien9
Montenegro8
Mosambik1
Nepal1
Niederlande14
Nigeria114
Nordmazedonien248
Norwegen6
Österreich53
Pakistan28
Polen53
Portugal16
Ruanda1
Rumänien54
Russische Föderation10
Schweden20
Schweiz139
Senegal2
Serbien156
Slowakische Republik1
Slowenien19
Somalia6
Spanien125
Sri Lanka14
Tansania1
Thailand1
Togo8
Tschechische Republik8
Tunesien93
Türkei248
Ungarn5
USA2
Usbekistan1
Venezuela3
Vietnam1
Gesamt3397

1556 Abschiebungen aus BW im zweiten Halbjahr 2025

Im zweiten Halbjahr 2025 wurden insgesamt 1.556 Menschen aus Baden-Württemberg abgeschoben. Am häufigsten betroffen waren Menschen aus der Türkei mit 206 Abschiebungen insgesamt und 130 Abschiebungen in die Türkei. Diese Differenz lässt sich unter anderem auf Abschiebungen in andere Staaten im Zusammenhang mit Dublin-Verfahren zurückführen. Es folgten Georgien mit 122 Abschiebungen und Algerien mit 111 Abschiebungen, wobei 75 Personen nach Algerien abgeschoben wurden. Nach Afghanistan wurden im zweiten Halbjahr 2025 13 Menschen abgeschoben.

HerkunftslandAbschiebungen
Afghanistan61
Ägypten1
Albanien43
Algerien111
Aserbaidschan1
Äthopien2
Belgien1
Bosnien-Herzegowina23
Bulgarien9
China22
Dominikanische Republik1
Elfenbeinküste2
Eritrea1
Frankreich4
Gambia70
Georgien122
Ghana2
Griechenland1
Großbritannien3
Guinea27
Indien12
Irak94
Iran2
Italien4
Kamerun18
Kasachstan1
Kenia1
Kirgisistan1
Kolumbien4
Kongo1
Kosovo100
Kroatien2
Lettland1
Libanon1
Litauen3
Marokko68
Moldawien7
Montenegro2
Mosambik2
Nepal1
Nigeria74
Nordmazedonien72
Pakistan15
Polen10
Rumänien17
Russische Föderation25
Schweden1
Schweiz3
Senegal3
Serbien50
Somalia10
Spanien1
Sri Lanka16
Staatenlos7
Syrien74
Tansania1
Togo15
Tunesien59
Türkei206
Ukraine1
Unbekannt60
Ungarn2
USA1
Venezuela1
Gesamt1556
ZiellandAbschiebungen
Afghanistan13
Ägypten1
Albanien35
Algerien75
Aserbaidschan1
Äthopien2
Belgien9
Bosnien-Herzegowina22
Bulgarien45
China9
Dänemark2
Dominikanische Republik1
Elfenbeinküste2
Eritrea1
Frankreich58
Gambia66
Georgien122
Ghana2
Griechenland91
Großbritannien3
Guinea4
Indien7
Irak87
Italien18
Kamerun12
Kasachstan1
Kenia1
Kirgisistan1
Kolumbien4
Kosovo108
Kroatien46
Lettland3
Litauen4
Marokko60
Moldawien7
Montenegro2
Mosambik1
Nepal1
Niederlande4
Nigeria65
Nordmazedonien72
Norwegen6
Österreich24
Pakistan14
Polen22
Portugal10
Ruanda1
Rumänien27
Russische Föderation8
Schweden4
Schweiz58
Senegal2
Serbien50
Slowenien7
Somalia2
Spanien51
Sri Lanka6
Tansania1
Togo4
Tschechische Republik1
Tunesien56
Türkei130
Ungarn2
USA1
Venezuela1
Gesamt1556