Online-Workshop: Die Toolbox „Unbegleitete Minderjährige & Asyl“ kennenlernen

Die Toolbox „Unbegleitete Minderjährige & Asyl“ unterstützt Vormund*innen und rechtliche Vertreter*innen sowie Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und Beratungsstellen bei der Begleitung unbegleiteter Minderjähriger im Asylverfahren. Sie bündelt praxisnahes Fachwissen zur GEAS-Reform ab Juni 2026 sowie mehrsprachige Materialien für eine verständliche und zielgerichtete Anhörungsvorbereitung beim BAMF.

Aufgrund der großen Nachfrage wird die Online-Veranstaltung wiederholt. Am 22.09.2026 findet von 13:00 bis 14:00 Uhr online via Zoom ein Workshop statt, der einen kompakten Einblick in die Toolbox und ihre Einsatzmöglichkeiten in der Praxis bietet. Vorgestellt werden das Praxishandbuch, die mehrsprachige Broschüre für Jugendliche sowie die Infoposter. Zudem wird aufgezeigt, wie sich die Materialien wirkungsvoll in Beratung, Vormundschaft und Jugendhilfe einsetzen lassen.

Die Teilnahme am Workshop ist kostenfrei und eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Zugangsdaten zur Online-Veranstaltung

Die Toolbox kann ab sofort kostenfrei vorbestellt werden und wird ab Anfang Oktober kostenfrei versendet. Sie wird darüber hinaus auch online zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen zur Toolbox gibt es auf der Homepage des Flüchtlingsrats Sachsen-Anhalt e.V.

Die Toolbox Unbegleitete Minderjährige & Asyl wurde vom Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V. und Flüchtlingsrat Thüringen e.V. im Rahmen des Projektes „SENSA – Sensibilisierung zu besonderen Schutzbedarfen von asylsuchenden Menschen in Sachsen-Anhalt und Thüringen“ entwickelt.


Online-Informationsveranstaltung Qualitätszirkel Migration, Flucht und seelische Gesundheit

Die Behandlung von Patient*innen mit Fluchterfahrung stellt Therapeut*innen immer wieder vor besondere Herausforderungen. Ein Aspekt, der dabei mitunter übersehen wird: Viele Menschen müssen ihre Heimat, ihre Familien und ihr soziales Umfeld auch aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und/oder geschlechtlichen Identität verlassen.

Doch wie kann über solch sensible Themen ins Gespräch gekommen werden? Wie gelingt es, in Therapie und Behandlung einen sicheren Raum zu schaffen und Gespräche offen, entstigmatisierend und diskriminierungssensibel zu gestalten?

Mit diesen Fragen beschäftigt sich die nächste Informationsveranstaltung im Rahmen des Qualitätszirkels Migration, Flucht und seelische Gesundheit.

In einem Impulsvortrag zum Thema „Behandlung von queeren Geflüchteten“ werden spezifische Belastungsfaktoren und Versorgungsbedarfe queerer Geflüchteter in den Blick genommen. Ziel der Veranstaltung ist es, für die besonderen Lebensrealitäten und Herausforderungen dieser Patient*innengruppe zu sensibilisieren und Impulse für eine diskriminierungssensible, vertrauensvolle und bedarfsgerechte Behandlung zu vermitteln.

Wann: 24.09.2026 von 18:00 bis 19:30

Wo: Zoom

Referentin: Kristin Pelzer, Leiterin der Abteilung PLUS for Refugees und Psychologische Psychotherapeutin

Das Angebot richtet sich an alle psychiatrischen, psychotherapeutischen und psychologischen Fachkräfte in der Rhein-Neckar Region und im Norden Baden-Württembergs.

Anmeldung bis zum 18.09.2026 bei: team@plus-rheinneckar.de

Geben Sie gerne bei der Anmeldung an, ob Sie gerne einen Fall vorstellen wollen

Der Qualitätszirkel ist ein Projekt des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit (ZI) Mannheim und der Beratungsstelle für queere Geflüchtete PLUS for Refugees von PLUS e.V. zur Reduktion von Zugangs- und Versorgungshürden und der Förderung von Austausch, Vernetzung und gegenseitiger Weiterbildung.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Flyer zur Veranstaltung.


Bundesweiter Gedenktag für die Toten in Abschiebungshaft

Am 30. August wird bundesweit der Toten in Abschiebungshaft gedacht. Auch der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg nimmt diesen Tag zum Anlass, an Menschen zu erinnern, die in deutscher Haft gestorben sind, und ein Ende der Abschiebungshaft zu fordern.Abschiebungshaft ist keine abstrakte verwaltungsrechtliche Maßnahme, sondern ein Freiheitsentzug, der Menschenleben kostet“, so Anja Bartel vom FRBW.

Der bundesweite Gedenktag wurde 2002 von PRO ASYL ins Leben gerufen und erinnert an mehrere Menschen, die an diesem Datum in verschiedenen Jahren in Zusammenhang mit Abschiebung und Abschiebungshaft starben – darunter Kemal Altun, der sich 1983 nach 13 Monaten Auslieferungshaft aus dem Fenster des Westberliner Verwaltungsgerichts stürzte, sowie drei weitere Todesfälle in den Jahren 1994, 1999 und 2000.

Auch in Baden-Württemberg starb im letzten Jahr ein inhaftierter Mensch in der Abschiebungshaft. Anfang November 2025 nahm sich ein Mann in der Einrichtung in Pforzheim das Leben. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hatte bereits damals auf die katastrophalen Bedingungen für psychisch erkrankte Inhaftierte hingewiesen und einen migrationspolitischen Kurswechsel gefordert. Bis heute ist offen, welche Konsequenzen die Landesregierung aus dem Todesfall in der Abschiebungshaft zieht.

Stattdessen plant die baden-württembergische Landesregierung im Zuge der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) den Bau einer weiteren Hafteinrichtung am Stuttgarter Flughafen. Tatsächlich ist das Bundesland dafür verpflichtet, 15 Plätze für sog. Asylgrenzverfahren einzurichten, die unter haftähnlichen Bedingungen durchgeführt werden. Aus der Perspektive des Flüchtlingsrats ist es allerdings skandalös, dass die Landesregierung diese Verpflichtung als Vorwand nutzt, eine zweite Abschiebungshaft im Bundesland einzurichten: „Die Behörden sind jetzt schon nicht in der Lage, in Pforzheim eine angemessene psychologische und medizinische Versorgung sicherzustellen. In einer neuen Einrichtung drohen dieselben strukturellen Probleme mit gravierenden Folgen für die Betroffenen“, so Lara Böllhoff vom FRBW.

Grundsätzlich fordert der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg eine Abschaffung der Abschiebungshaft.: „Es ist und bleibt falsch, Menschen ausschließlich aufgrund ihrer Herkunft einzusperren“, so Anja Bartel vom FRBW.


Online-Workshop: Die Toolbox „Unbegleitete Minderjährige & Asyl“ kennenlernen

Die Toolbox „Unbegleitete Minderjährige & Asyl“ unterstützt Vormund*innen und rechtliche Vertreter*innen sowie Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und Beratungsstellen bei der Begleitung unbegleiteter Minderjähriger im Asylverfahren. Sie bündelt praxisnahes Fachwissen zur GEAS-Reform ab Juni 2026 sowie mehrsprachige Materialien für eine verständliche und zielgerichtete Anhörungsvorbereitung beim BAMF.

Am 01.09.2026 findet von 13:00 bis 14:00 Uhr online via Zoom ein Workshop statt, der einen kompakten Einblick in die Toolbox und ihre Einsatzmöglichkeiten in der Praxis bietet. Vorgestellt werden das Praxishandbuch, die mehrsprachige Broschüre für Jugendliche sowie die Infoposter. Zudem wird aufgezeigt, wie sich die Materialien wirkungsvoll in Beratung, Vormundschaft und Jugendhilfe einsetzen lassen.

Die Teilnahme am Workshop ist kostenfrei und eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Zoom-Link:
https://us06web.zoom.us/j/88532296695?pwd=sIVdjvA8Wfma7MAe3uLlkh0RjVZ5k2.1

Weitere Informationen zum Workshop gibt es auf der Homepage des Flüchtlingsrats Sachsen-Anhalt e.V.

Die Toolbox kann ab Anfang September 2026 kostenfrei vorbestellt werden und wird ab Anfang Oktober kostenfrei versendet.
Die Toolbox Unbegleitete Minderjährige & Asyl wurde vom Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V. und Flüchtlingsrat Thüringen e.V. im Rahmen des Projektes „SENSA – Sensibilisierung zu besonderen Schutzbedarfen von asylsuchenden Menschen in Sachsen-Anhalt und Thüringen“ entwickelt.


Flyer Vorstellungsworkshop Toolbox


Karlsruhe: Landesweites Vernetzungstreffen für Unterstützer*innen junger Geflüchteter

Austausch, Wissen und praktische Unterstützung

Die Arbeit mit jungen Geflüchteten ist vielfältig und bringt immer wieder neue Herausforderungen mit sich. Rechtliche Veränderungen, Fragen rund um das Asyl- und Aufenthaltsrecht, die Auswirkungen von Fluchterfahrungen oder ganz praktische Fragen wie die Passbeschaffung stellen Haupt- und Ehrenamtliche in ihrer Arbeit immer wieder vor neue Aufgaben.

Gleichzeitig gibt es zahlreiche Erfahrungen, Kompetenzen und Lösungsansätze, von denen wir gegenseitig profitieren können.

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg lädt deshalb gemeinsam mit dem Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht und dem Caritasverband Karlsruhe e.V.: zu einem baden-württembergweiten Vernetzungstreffen für haupt- und ehrenamtliche Unterstützer*innen junger Geflüchteter ein.

Das Treffen bietet Raum für Information, Austausch, Vernetzung und praktische Unterstützung. Neben einem Impuls zum aktuellen Stand der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) gibt es zwei praxisorientierte Workshops.

Wir wollen nicht nur auf bestehende Herausforderungen schauen, sondern auch darauf, was sich positiv verändert hat, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen und wo Unterstützer*innen konkrete Hilfe finden können.

Es gibt vegetarisches Mittagessen, die Teilnahme ist kostenfrei.

Was bedeutet die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) für junge Geflüchtete und diejenigen, die sie begleiten und unterstützen? Der Impuls gibt einen Überblick über den aktuellen Stand und richtet den Blick insbesondere auf die praktischen Auswirkungen. Dabei soll es nicht nur um bestehende Herausforderungen gehen, sondern auch um positive Entwicklungen.

Bitte beachten Sie: Aufgrund der begrenzten Kapazität des Raumes die Anzahl der Teilnehmenden begrenzt ist. Die Anmeldung wird geschlossen, sobald diese Zahl erreicht ist. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Das Vernetzungstreffen findet im Rahmen des Projektes „Perspektive durch Partizipation 2.0“ gefördert durch Aktion Mensch e.V. und in Kooperation mit dem Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht (BUMF) und dem Caritasverband Karlsruhe e.V. statt.


275 Organisationen fordern zum Umdenken im Flüchtlingsschutz auf: Es geht auch anders!

Zum Weltflüchtlingstag stellt sich ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis aus Wohlfahrt, Menschenrechtsarbeit, Kirchen und Zivilgesellschaft unter dem Motto „Es geht auch anders! Gemeinsam für Schutz und Zusammenhalt“ gegen die Entrechtung von schutzsuchenden Menschen. 75 Jahre nach Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention formulieren sie in einem Memorandum eine Zukunftsvision für einen starken Flüchtlingsschutz, von dem alle profitieren.

„Die aktuelle Asyl- und Migrationspolitik setzt bewusst auf Abschreckung, Kriminalisierung und Entrechtung, auf Kosten der Menschen, die Schutz brauchen. Wir setzen uns dagegen ein. Das Memorandum zeigt: Ein Schutz für geflüchtete Menschen, der auf Solidarität und Menschenrechten gründet, ist nicht nur möglich, er ist notwendig,“ Sadiq Zartila vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Memorandum für einen starken Flüchtlingsschutz

Das heute veröffentlichte Memorandum„Es geht auch anders! Gemeinsam für Schutz und Zusammenhalt“ wird von Amnesty International, AWO Bundesverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Diakonie Deutschland, Handicap International und PRO ASYL herausgegeben und von 275 Organisationen, darunter 68 Bundesorganisationen inklusive der Evangelischen Kirche Deutschland, mitgetragen.

Mit Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention vor 75 Jahren wurden die Rechte von Menschen, die Schutz vor Verfolgung suchen, völkerrechtlich verankert. Das bedeutet, Staaten müssen aktiv Verantwortung übernehmen und dürfen diese nicht anderen Ländern aufdrängen.

In dem Memorandum entwerfen die Organisationen eine Zukunftsvision für einen starken und solidarischen Flüchtlingsschutz im 21. Jahrhundert:

“Verfolgte Men­schen finden Schutz. Staatliche Grenzen stehen dem Recht des Einzelnen auf ein Leben in Sicherheit und Würde nicht entgegen. […] Ein Flüchtlingsschutz, der diesem Anspruch gerecht wird, ist möglich. Was dafür gestärkt werden muss, ist das, was uns als Gesellschaft trägt: Solidarität, Respekt im Umgang miteinander und die Bereitschaft, das Gemeinsame über das Trennende zu stellen. Das ist die Basis für einen Flüchtlingsschutz, der für alle funktioniert und das Zusammenleben insgesamt verbessert.”

„Worüber wir jetzt reden wollen“ – Impulse und Visionen

In dem Memorandum geben die Organisationen konkrete Impulse, wie ein funktionierender Flüchtlingsschutz gelingen kann. Aufgeteilt auf fünf Handlungsfelder, haben sie Themen identifiziert, über die Politik und Gesellschaft reden sollten:

  1. Globalen Schutz schaffen, unter anderem das Konzept sicherer Drittstaaten abschaffen sowie den europäischen Solidaritätsmechanismus stärken und ausbauen.
  2. Gewaltfreie Grenzen und sichere Fluchtwege ermöglichen, unter anderem das Verbot von Zurückweisung von Schutzsuchenden konsequent durchsetzen, eine ausnahmslos auf alle ausgerichtete staatliche Seenotrettung sicherstellen und die aktuell ausgesetzten Resettlement- und Familiennachzugsverfahren wiederaufnehmen.
  3. Faire Asyl- und Gerichtsverfahren und Aufenthaltsperspektiven bieten, unter anderem jeden Asylantrag gründlich prüfen, eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung schaffen, zivilgesellschaftliche Unterstützungs- und Beratungsangebote bedarfsgerecht finanzieren und ausreichende Möglichkeiten zum Spurwechsel schaffen.
  4. Gute Startbedingungen durch soziale Rechte ermöglichen, unter anderem das menschenwürdige Existenzmini­mum für alle effektiv und diskriminierungsfrei von Anfang an gewähren und für alle Zugang zu Integrationskursen und zum Arbeitsmarkt schaffen.
  5. Teilhabe und Mitbestimmung Gesellschaft gemeinsam gestalten, unter anderem mindestens das kommu­nalen Wahlrecht für alle einführen, die sich rechtmäßig seit mindestens fünf Jahren in Deutschland aufhalten, sowie Bundesprogramme wie „Demokratie leben” und „Gesellschaftlicher Zusammenhalt” ausreichend finanzieren.


Online-Grundlagenseminar: Aufenthaltsverfestigung durch Ausbildung und Arbeit

Am 21. Mai 2026 von 9:00 bis 12:00 Uhr bietet NIFA plus in Kooperation mit der Beratungsstelle mira – Mit Recht bei der Arbeit! ein kostenfreies Online-Grundlagenseminar zum Thema „Aufenthaltsverfestigung durch Ausbildung und Arbeit“ an.

Das Seminar richtet sich an alle Personen, die ehrenamtlich oder hauptamtlich geflüchtete Menschen begleiten und unterstützen. Besonders angesprochen sind Beratende und Engagierte, die aktuell Geduldete oder vor Abschiebung bedrohte Menschen beraten, die auf der Suche nach Arbeit oder Ausbildung sind

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie online.


Online-Schulung: Möglichkeiten zur Aufenthaltssicherung für Geflüchtete aus der Ukraine und Syrien


Die aufenthaltsrechtliche Situation vieler Geflüchteter ist derzeit von großer Unsicherheit geprägt – insbesondere für Menschen aus der Ukraine und aus Syrien. Viele Beratende stehen vor der Herausforderung, verlässliche Perspektiven aufzuzeigen und individuelle Wege zur Aufenthaltssicherung zu entwickeln.

Im Rahmen des WIR-Programms bietet NIFA plus am 04. Mai 2026 von 14:00 bis 16:00 Uhr eine kostenfreie Online-Schulung zu diesem Thema an.

Weitere Informationen zur Teilnahme finden Sie auf der Homepage von NIFA plus.


Singen: Fortbildung zur Härtefallkommission – Kriterien, Verfahren, Antragstellung

Der Flüchtlingsrat lädt in Kooperation mit inSi e.V. herzlich zu einer Fortbildung zum Thema „Härtefallkommission“ ein. Die Veranstaltung richtet sich an engagierte Haupt- und Ehrenamtliche, die sich mit dem Verfahren der Härtefallkommission vertraut machen oder ihre Kenntnisse dazu vertiefen möchten. Im Mittelpunkt stehen praxisnahe Informationen und zentrale Fragestellungen, die für die Antragstellung von Bedeutung sind: Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit die Kommission ein positives Ersuchen an das Ministerium ausspricht? Wie kann ein Härtefallantrag inhaltlich überzeugend und formal korrekt verfasst werden? Und: Wann ist der richtige Zeitpunkt, um einen Antrag einzureichen?

Neben fachlichen Impulsen bietet die Fortbildung konkrete Hinweise für die Praxis sowie Raum für Fragen und Austausch. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich. Bitte melden Sie sich über das unten stehende Anmeldeformular an.

Wichtiger Hinweis:

Bitte beachten Sie: Aufgrund der begrenzten Kapazität des Raumes auf maximal 35 Personen, wird die Anmeldung geschlossen, sobald diese Zahl erreicht ist. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Referent: Herr Rechtsanwalt Berthold Münch

Wann: 11. Juni 2026, 18:00 – 20:00 Uhr

Wo: Café Horizont, Hegaustr. 29, 78224 Singen

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für gesellschaftliche Teilhabe“ statt, unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.

Wir freuen uns sehr auf Ihre Teilnahme!


SG Karlsruhe: Leistungskürzungen nach § 5 AsylbLG evident verfassungswidrig

Mit Beschluss vom 12. Januar 2026 (S 12 AY 3874/25 ER) hat das Sozialgericht Karlsruhe im Eilverfahren eine weitreichende Entscheidung getroffen:
Die Kürzung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wegen angeblich unentschuldigten Fehlens bei einer Arbeitsgelegenheit („80-Cent-Job“) ist nach Auffassung des Gerichts evident verfassungswidrig. Auch die Streichung des Existenzminimums sei „verfassungsrechtlich nicht zulässig“, so das Gericht.

Hintergrund

Asylsuchende können in Deutschland zu sogenannten „Arbeitsgelegenheiten“ verpflichtet werden. Häufig wurde ihnen gleichzeitig eine reguläre Arbeit (noch) nicht gestattet. In der Praxis dienen diese Arbeitsgelegenheiten jedoch oft nicht der Integration in den Arbeitsmarkt, sondern sollen eher als erzieherische Maßnahme wirken.
Wer nicht teilnimmt, riskiert Kürzungen der ohnehin niedrigen Leistungen bis auf das physische Existenzminimum. Das Gericht betont, dass diese Praxis verfassungsrechtlich problematisch ist.
Ein Geflüchteter hatte gegen die Leistungskürzungen geklagt, die er erhalten hatte, da er angeblich unentschuldigt nicht zur Arbeitsgelegenheit erschienen war – und bekam Rechtt.