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BMI: Auch nach Weiterwanderung aus anderem EU-Staat Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG

In der Beratung kommt immer wieder die Frage auf, ob aus der Ukraine geflohene Personen, die bereits in einem anderen Mitgliedsstaat den vorübergehenden Schutz erhalten haben, danach auch nach Deutschland umziehen können und hier (auch) den vorübergehenden Schutz beanspruchen können. In einem Rundschreiben vom 8. August stellt das BMI Folgendes klar:

  • Auch Personen, die bereits in einem anderen Mitgliedsstaat vorübergehenden Schutz haben, haben nach einer Weiterwanderung nach Deutschland Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Wenn umgekehrt Personen, die vorübergehenden Schutz in Deutschland genießen, in einem anderen Mitgliedsstaat vorübergehenden Schutz beantragen, erlischt zwar der vorübergehende Schutz selbst in Deutschland nicht automatisch, aber die Aufenthaltserlaubnis erlischt gemäß § 51 Absatz 1 Nummer 6 AufenthG sofort (und nicht erst nach sechs Monaten), da damit ein „dauerhafter Fortzugswille“ zum Ausdruck gebracht worden sei und es sich nicht nur um eine vorübergehende Ausreise handele.
  • Wenn eine Person, die in Deutschland vorübergehenden Schutz genießt, dauerhaft in die Ukraine zurückkehrt, droht ebenfalls das Erlöschen des Aufenthaltstitels. Bei einer von vornherein nur vorübergehend geplanten Reise in die Ukraine erlischt der Titel hingegen erst nach sechs Monaten Abwesenheit aus Deutschland (§ 51 Absatz 1 Nrummer 7 AufenthG). Man kann bei der ABH auch eine längere Frist als sechs Monate beantragen.


Stuttgart/Tübingen: Veranstaltungen von Refugio

Der gemeinnützige Verein refugio stuttgart e.v. bietet anlässlich seines 20-jährigen Jubiläums im Herbst eine Reihe von Veranstaltungen an. Es gibt verschiedene Lesungen, Konzerte, Fachvorträge und Debatten im Themenbereich Flucht und Trauma.

Zum Veranstaltungsprogramm und weiteren Informationen.


VGH Baden-Württemberg: Verfolgung homosexueller Männer in Gambia

Homosexuellen Männern droht in Gambia Verfolgung, so hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg (AZ: A 13 S 733/21, 06.07.2022) entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung geändert.

Leitsätze

1. Männern, deren Homosexualität bedeutsamer Bestandteil ihrer sexuellen Identität ist, droht gegenwärtig in Gambia mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit landesweit eine Verfolgung in Form einer Kumulierung unterschiedlicher Maßnahmen, die so gravierend ist, dass sie in der Gesamtschau einer schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung gleichkommt.

2. Ein Asylbewerber, bei dem anzunehmen ist, dass er seine homosexuelle Identität bei einer hypothetischen Rückkehr nach Gambia nur wegen seiner Furcht vor Verfolgung nicht ausleben würde, darf nicht darauf verwiesen werden, dass er sich durch das Verheimlichen seiner sexuellen Identität der ansonsten beachtlich wahrscheinlichen Verfolgung entziehen kann.

3. Homosexuelle Männer haben in Gambia nicht die Möglichkeit, internen Schutz gemäß § 3e AsylG vor Verfolgung wegen ihrer sexuellen Identität zu erhalten.


Wie kann man vermisste Familienangehörige über das Internet finden?

Im Fall der Trennung von Familienangehörigen während der Flucht stehen geflüchteten Menschen in Deutschland – und auch global – verschiedene Möglichkeiten, die Angehörigen zu suchen, zur Verfügung. Die folgenden Organisationen können kontaktiert werden:

  • Der DRK-Suchdienst hilft Menschen, die den Kontakt zu ihren Angehörigen aufgrund bewaffneter Konflikte, Katastrophen oder Flucht verloren haben, wieder mit ihren Familien in Kontakt zu kommen. Auf ihrer Website gibt es die Möglichkeit, eine Suchdienst-Beratungsstelle in der Nähe zu finden und ein persönliches Gespräch mit einem*einer Berater*in zu verabreden.
  • Auf der unter anderem vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) betriebenen Seite „Restoring Family Links“ gibt es ein Online-Portal namens „Trace the Face“, wo die Suchenden eigene Fotos hochladen können, die dann weltweit einsehbar sind. Sollte die gesuchte Person den suchenden Angehörigen auf dem Foto erkennen, kann sie eine Nachricht auf der Website verfassen.
  • Auf der Homepage Missing Children Europe kann generell nach vermissten Kindern gesucht werden. Unter der europaweiten Hotline 116000 können jetzt auch geflüchtete Kinder aus der Ukraine gesucht werden.  

Weitere Stellen können auf der Seite Missing Migrants Project der International Organisation for Migration (IOM) recherchiert werden.

Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz hat auch eine neue Info-Website „No Trace of You“ eingerichtet, die der Verbreitung des Bewusstseins für das Problem der vermissten Familienangehöriger dienen sollte.


Flüchtlingsrat enttäuscht: Neuer Erlass läuft weitgehend leer

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg bewertet die neuen Anwendungshinweise zu § 25b AufenthG kritisch. Der Erlass ist zwar grundsätzlich zu begrüßen, er kommt jedoch viel zu spät und enttäuscht auch inhaltlich.

Die Anwendungshinweise soll(t)en zu einer häufigeren Verkürzung der für ein Bleiberecht nach § 25b AufenthG regelmäßig erforderlichen Voraufenthaltszeit von acht bzw. sechs Jahren führen. Ein entsprechender gesetzlicher Spielraum besteht seit Inkrafttreten der Vorschrift im August 2015. Dieser blieb jedoch in der ausländerbehördlichen Praxis unverständlicherweise jahrelang ungenutzt. Die vom Flüchtlingsrat seit langem geforderten und im Koalitionsvertrag versprochenen Anwendungshinweise werden nun eine derart kurze Halbwertzeit haben, dass ihr praktischer Wert gegen Null geht. In wenigen Monaten wird die nach § 25b AufenthG erforderliche Voraufenthaltszeit durch das Chancenaufenthaltsrechtsgesetz ohnehin auf sechs bzw. vier Jahre abgesenkt. Dann soll der Erlass schon wieder Makulatur sein, worauf das federführende Justizministerium in seinem Begleitschreiben spürbar genüsslich hinweist. Die neuen Anwendungshinweise, für deren Erlass die Landesregierung über ein Jahr gebraucht hat, werden also schon in wenigen Monaten wieder nutzlos sein. „Die Landesregierung lässt sich dafür feiern, ein längst überfälliges Vorhaben endlich umgesetzt zu haben – und torpediert dessen Zweck mit dem Begleitschreiben gleich wieder“, so Meike Olszak, Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Besonders eklatant ist die zeitliche Verschleppung auch deshalb, weil der Erlass in großen Teilen von den Anwendungshinweisen aus Nordrhein-Westfalen kopiert wurde, die schon deutlich früher erlassen wurden.

Auch inhaltlich bleiben die baden-württembergischen Anwendungshinweise hinter den Erwartungen sowie hinter bereits erlassenen Hinweisen in anderen Bundesländern zurück. Im Vergleich zu den nordrhein-westfälischen Hinweisen lässt der Erlass aus Baden-Württemberg den Ausländerbehörden an entscheidenden Stellen Ermessensspielräume bei der Verkürzung der Aufenthaltszeiten. Laut nordrhein-westfälischem Erlass muss die Ausländerbehörde die Voraufenthaltszeit zwingend um zwei Jahre verkürzen, wenn die betroffene Person ein B2 Sprachniveau nachweisen kann. Die baden-württembergischen Hinweise überlassen diese Absenkung der Aufenthaltszeit bei entsprechender sprachlicher Qualifikation hingegen dem Ermessen der Ausländerbehörde. Zu bemängeln ist auch, dass die nun erlassenen Hinweise entgegen der Versprechungen im Koalitionsvertrag nicht alle vorhandenen Spielräume nutzen. Der Erlass enthält zwar Vorgaben, welche besonderen Integrationsleistungen eine Absenkung der Aufenthaltszeit um zwei Jahre rechtfertigt. Er schafft es aber nicht, den Ausländerbehörden verständlich darzulegen, dass auch Integrationsleistungen, die diesen Vorgaben nicht ausnahmslos entsprechen, in der Gesamtschau aller Integrationsleistungen ein Absenken der Aufenthaltszeit begründen können. Deshalb besteht die Gefahr, dass die Ausländerbehörden diese Leistungen nicht entsprechend würdigen. „Es ist für uns nicht verständlich, warum die Landesregierung ein Jahr damit vergeudet hat, die bereits bestehenden Anwendungshinweise aus NRW größtenteils zu kopieren, um dann einen Erlass zu präsentieren, der an entscheidenden Stellen die vorhandenen Spielräume nicht ausschöpft und daneben auch noch schwer verständlich ist. Während es die Ministerialverwaltung damit einmal mehr geschafft hat, den augenscheinlich so verhassten Spurwechsel so schwer wie möglich zu machen, müssen sich die Grünen die Frage gefallen lassen, wie sie eine humane Migrationspolitik fordern und sich gleichzeitig so vom CDU-geführten Justizministerium am Nasenring durch die Manege führen lassen können.“ so Sebastian Röder vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg abschließend.


Informationsflyer für Geflüchtete und freiwillige Helfer*innen

Die Internationale Organisation für Migration (IOM) in Deutschland hat verschiedene Materialien erstellt, um Geflüchtete insbesondere aus der Ukraine und ehrenamtliche Helfer*innen zu unterstützen. Sie stehen in den Sprachen Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch online zur Verfügung.


Neues Beratungsangebot des BumF e.V. mit ukrainischer Übersetzung

Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) bietet ab Mitte August eine kostenlose Beratung mit ukrainischer Übersetzung an. Mit besonderem Augenmerk auf die ukrainischen geflüchteten Kinder und Jugendliche haben zwei neue Projekte begonnen, deren Ziel ist, die Beratung der geflüchteten Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine in Deutschland zu unterstützen.

  • Das erste Projekt richtet sich an Fachkräfte und Ehrenamtliche, die sich um ukrainische Kinder und Jugendliche kümmern. Das Team vom BumF berät sowohl schriftlich als auch mündlich in zwanzigminütigen Beratungslots mit Dolmetscher*in.
  • Schriftliche Anfragen (auch auf Ukrainisisch) können an beratung@b-umf.de geschickt werden. Eine Buchung von Beratungsterminen mit ukrainischer Übersetzung ist ebenfalls möglich. Das Team vom BumF bittet darum, ihnen vorab die Fragen zuzuschicken, um eine möglichst kompetente Beratung zu ermöglichen.
  • Das zweite Projekt richtet sich an Fachkräfte aus öffentlicher und freier Jugendhilfe bundesweit. Sie können zur Situation unbegleiteter Minderjähriger sowie Minderjähriger in Familienbegleitung aus der Ukraine beraten.
  • Das Projekt verbindet die Einzelfallberatung von Fachkräften, die den ukrainischen Kinder, Jugendlichen und Familien helfen, mit der Erarbeitung von Arbeitshilfen für Fachkräfte einerseits und dem Transfer der Bedarfe von jungen ukrainischen Geflüchteten wie Fachkräften in Politik und Fachöffentlichkeit.


Sigmaringen: Workshop „Zweiklassengesellschaft?“

Tausende Ukrainer*innen fliehen vor dem Krieg in ihrem Heimatland und werden mit offenen Armen empfangen. Sie erhalten schnell eine Aufenthaltserlaubnis mit vielen Privilegien, es gibt spezielle Freizeit- und Beratungsangebote für sie und sogar die Sendung mit der Maus ist nun auf Ukrainisch verfügbar. Das ist toll. Aber warum geht das nicht für alle Geflüchtete? Es ist ungerecht, dass nicht alle Geflüchteten die gleiche Unterstützung erfahren. Liegt es vielleicht an der Nähe zu Europa, an der hellen Hautfarbe oder am Feindbild Russland, dass Ukrainer*innen so viel besser aufgenommen werden? In diesem Workshop beschäftigen wir uns mit Ungleichbehandlung. Wir diskutieren sowohl Gründe und Folgen von Ungleichbehandlung, als auch wie man ihr entgegentreten, Brücken bauen und eine Zweiklassengesellschaft vermeiden kann. Politische, gesellschaftliche und persönliche Ebenen verschränken sich und es ist wichtig, sich im Engagement für Geflüchtete – egal woher sie kommen – zu positionieren.

Referentin: J. Khatib-Saleh (Empowerment Trainerin)

Ort: Landratsamt Sigmaringen (Raum: AB), Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen

Der kostenlose Workshop richtet sich in erster Linie an Ehrenamtliche in der Region Sigmaringen. Die Teilnehmendenzahl ist begrenzt. Ggf. wird es eine Warteliste geben.

Wir bitten um Anmeldung bis zum 23. September 2022 telefonisch (07571-1026336) oder per E-mail (sanja.muehlhauser@lrasig.de).

Bitte bringen Sie bei Bedarf ggf. einen Mund-Nasen-Schutz mit.

Den Workshop veranstalten in Kooperation der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg und das Landratsamt Sigmaringen/Fachbereich Recht und Ordnung. Er findet im Rahmen des Projekts „Perspektive durch Partizipation“, gefördert durch die Aktion Mensch, statt.


Ravensburg: Workshop „Zweiklassengesellschaft?“

Tausende Ukrainer*innen fliehen vor dem Krieg in ihrem Heimatland und werden mit offenen Armen empfangen. Sie erhalten schnell eine Aufenthaltserlaubnis mit vielen Privilegien, es gibt spezielle Freizeit- und Beratungsangebote für sie und sogar die Sendung mit der Maus ist nun auf Ukrainisch verfügbar. Das ist toll. Aber warum geht das nicht für alle Geflüchtete? Es ist ungerecht, dass nicht alle Geflüchteten die gleiche Unterstützung erfahren. Liegt es vielleicht an der Nähe zu Europa, an der hellen Hautfarbe oder am Feindbild Russland, dass Ukrainer*innen so viel besser aufgenommen werden? In diesem Workshop beschäftigen wir uns mit Ungleichbehandlung. Wir diskutieren sowohl Gründe und Folgen von Ungleichbehandlung, als auch wie man ihr entgegentreten, Brücken bauen und eine Zweiklassengesellschaft vermeiden kann. Politische, gesellschaftliche und persönliche Ebenen verschränken sich und es ist wichtig, sich im Engagement für Geflüchtete – egal woher sie kommen – zu positionieren.

Referentin: J. Khatib-Saleh (Empowerment Trainerin)

Ort: Kreativzentrum Ravensburg in der Kapuzinerstr. 27, 88212 Ravensburg

Der kostenlose Workshop richtet sich in erster Linie an Ehrenamtliche in der Region Ravensburg. Die Teilnehmendenzahl ist begrenzt. Ggf. wird es eine Warteliste geben.

Wir bitten um Anmeldung bis zum 23. September 2022 telefonisch (0751 – 85 9863) oder per E-mail (e.militz@rv.de).

Bitte bringen Sie bei Bedarf ggf. einen Mund-Nasen-Schutz mit.

Den Workshop veranstalten in Kooperation der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg und das Amt für Migration und Integration des Landkreises Ravensburg. Er findet im Rahmen des Projekts „Perspektive durch Partizipation“, gefördert durch die Aktion Mensch, statt.