Aktionstage gegen die rechte Welle!

In den letzten Wochen gingen weit über 1 Million Menschen in Deutschland auf die Straße gegen die Rechtsentwicklung und vor allem gegen die AfD. Auch in Stuttgart haben wir mit Zehntausenden auf dem Schlossplatz gestanden und sind durch die Stadt gezogen!

Jetzt muss es darum gehen, es nicht bei den Symbolen zu belassen. Gemeinsam mit dem Bündnis Stuttgart gegen Rechts ruft der Flüchtlingsrat daher zu weiteren Aktionen auf:

  • Am 3. Februar werden um 16:30 Uhr drei parallele Kundgebungen in Stuttgart Ost, Stuttgart Süd und Bad Cannstatt abhalten.
  • Am 24. Februar findet eine große Demonstration in der Stuttgarter Innenstadt statt.

Komm vorbei – bring Schilder, Motivation und Freund*innen mit! Gegen das Erstarken der Faschist*innen & gegen rechte Realpolitik der Regierung.

Die genauen Orte werden in den nächsten Tagen hier bekannt gegeben: https://www.instagram.com/stuttgartgegenrechts/


Einigung der Bundesländer auf gemeinsame Standards bei der Bezahlkarte

Nach der Einigung von 14 der 16 Bundesländern am 31.1.2024 auf gemeinsame Standards bei der Bezahlkarte für eine bestimmte Gruppe von Geflüchteten hält PRO ASYL an der grundsätzlichen Kritik an der Bezahlkarte fest: Bund und Länder planen mit der Bezahlkarte ein Diskriminierungsinstrument, das den schutzsuchenden Menschen in Deutschland das Leben schwer machen soll.

„Bund und Länder haben mit der Einigung zur Bezahlkarte ein Diskriminierungsprogramm verabredet. Denn das erklärte Ziel der Ministerpräsident*innen mit dem Bundeskanzler im November 2023 war, mit unterschiedlichen Maßnahmen die Asylzahlen zu senken. Mit der Bezahlkarte wird also vor allem der Zweck verfolgt, den Menschen das Leben hier schwer zu machen und sie abzuschrecken. Schon allein wegen dieses unverhohlenen Motivs wirft die Bezahlkarte verfassungsrechtliche Fragen auf. Das Bundesverfassungsgericht hat 2012 entschieden, dass die Menschenwürde nicht aus migrationspolitischen Gründen relativiert werden darf“, sagt Andrea Kothen, Referentin bei PRO ASYL.

An der heutigen Einigung sind drei Punkte besonders problematisch:

  • Überweisungen sollen nicht möglich sein: Ohne eine Überweisungsmöglichkeit werden Geflüchtete aus dem Alltagsleben ausgegrenzt. Überweisungen sind heutzutage aber unentbehrlich – etwa für einen Handyvertrag und kleine Einkäufe im Internet. Geflüchtete müssen auch ihre für das Asylverfahren nötigen Rechtsanwält*innen per Überweisung bezahlen können.
  • Kein Mindestbetrag für die Barabhebung: Die Möglichkeit, über Bargeld zu verfügen, ist vor allem zur Sicherung des – verfassungsrechtlich verbürgten – soziokulturellen Existenzminimums geboten. Wer dies angreift, greift die Menschenwürde der Betroffenen an. Wer in Deutschland ohne Bargeld lebt und nur wenige Dinge in wenigen Läden kaufen kann, verliert an Selbstbestimmung und macht demütigende Erfahrungen, etwa wenn der Euro für die öffentliche Toilette oder der Beitrag für die Klassenkasse feht.
  • Regionale Einschränkung: Die regionale Einschränkung der Karte stellt offenkundig den Versuch einer sozialpolitischen Drangsalierung dar, die Freizügigkeit der Betroffenen durch die Hintertür zu beschränken: Wer Verwandte oder Freund*innen besucht oder einen weiter entfernten Facharzt oder eine Beratungsstelle aufsuchen möchte, kann in ernste Schwierigkeiten geraten, wenn er nicht einmal eine Flasche Wasser kaufen kann.

„Die Bezahlkarte ist, ebenso wie die gerade vom Bundestag beschlossene Verlängerung der Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, keine rationale, konstruktive Asylpolitik. Die Bezahlkarte wird absehbar zu einer Menge Ärger im Alltag führen und das Ankommen und die Integration der Menschen erschweren – aber rein gar nichts verbessern. Auch den nach wie vor engagierten Unterstützer*innen und Willkommensinitiativen fällt man mit einer diskriminierenden Bezahlkarte in den Rücken“, sagt Andrea Kothen, Referentin bei PRO ASYL.

Die nun beschlossenen angeblichen Standards der Bezahlkarte sind allerdings keine Standards, sondern lediglich der kleinste gemeinsame Nenner, auf den sich die Bundesländer einigen konnten, um eine schändliche politische Willenserklärung abzugeben. Die Bundesländer können aber trotzdem großzügigere Regelungen als die dort festgehaltenen anwenden. PRO ASYL appelliert an die Eigenverantwortung der Länder und Kommunen, die nach wie vor vorhandenen Spielräume zu nutzen und auf eine Bezahlkarte zu verzichten oder diese zumindest diskriminierungsfrei auszugestalten. Dazu hatte PRO ASYL im Dezember 2023 unter dem Motto „Menschenrechtliche Standards beachten!“ notwendige Eckpunkte veröffentlicht.

Auch die Kommunen werden nicht entlastet: Denn die Kürzung von Sozialleistungen und der Umstieg auf mehr Sachleistungen halten die Menschen nicht davon ab, vor Krieg oder Vertreibung zu fliehen. Wissenschaftliche Untersuchungen, wie zum Beispiel die des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, zeigen zudem: Rechtsstaatlichkeit, Freund*innen, Familie und die Arbeitsmarktbedingungen in einem Land sind Faktoren für den Zielort einer Flucht. Sozialleistungssysteme dagegen wirken sich nicht als entscheidungsrelevant aus. Auch die Bezahlkarte wird also an den Fluchtwegen von Menschen nichts ändern.


Abschiebungen in den Iran

Seit Januar 2024 gibt es keinen Abschiebestopp mehr in den Iran. So können nun wieder alle vollziehbar ausreisepflichtigen Iraner*innen, bei denen keine Abschiebungshindernisse vorliegen, in den Iran abgeschoben werden. Seit den gewalttätigen Unruhen im September 2022 wurden kaum Abschiebungen durchgeführt. Die Konferenz der Innenminister*innen (IMK) hatte sich auf einen Teil-Abschiebestopp im Dezember 2022 geeinigt. Ausnahmen bestanden für Gefährder und Straftäter sowie Personen, die „hartnäckig ihre Mitwirkung an der Identitätsfeststellung verweigern. Die IMK hat sich im Dezember 2023 leider für keine Verlängerung des Abschiebestopps ausgesprochen.

Geduldete Iraner*innen, die ihren Pass abgegeben haben, sind nun wieder akut von Abschiebung bedroht. Sie sollten sich schnell über Bleiberechtsoptionen informieren. In einigen Fällen könnte auch ein Asylfolgeantrag beim BAMF eine Option sein. Es ist wichtig, dass sich Betroffene gut beraten lassen, welche Schritte als nächstes gegangen werden sollten.

PRO ASYL und die Flüchtlingsräte fordern die Erneuerung des Abschiebestopps.



Wichtige Information für Ukrainer*innen mit § 24 AufenthG, die ins (EU-)Ausland reisen wollen

Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), die am 01.02.2024 gültig sind, gelten ohne Verlängerung im Einzelfall bis zum 04.03.2025 fort. Dies wurde durch die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung geregelt. Auf dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) wird das aber nicht vermerkt – das kann bei Auslandsreisen zu Problemen führen.

Das liegt daran, dass auf dem eAT selbst nicht erkennbar ist, dass die Aufenthaltserlaubnis über den 04.03.2024 hinaus gültig ist. Auf Anfrage teilte das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) mit, dass die anderen EU-Mitgliedsstaaten von der automatischen Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 AufenthG wissen. Die Aufnahme in das Handbuch zum Schengener Grenzkodex geschah am 31.1.24.

Bei Zweifeln wird empfohlen, die örtliche Ausländerbehörde um Unterstützung zu bitten.


Aktualisierung und Übersetzung (Englisch & Arabisch) der Arbeitshilfen §§ 25a, 25b und 23a AufenthG

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium der Justiz und für Migration, seine verschiedenen Arbeitshilfen zu Bleiberechtsoptionen entsprechend der aktuellen Rechtslage aktualisiert und sie in zwei Fremdsprachen (Englisch, Arabisch) übersetzt.

Die Arbeitshilfen erläutern kurz und niederschwellig die wichtigsten Informationen zu den Aufenthaltserlaubnisse nach § 25a, § 25b und § 23a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) (Voraussetzungen, Ausschlussgründe und Rechtsfolgen).

Alle Broschüren stehen als PDF-Datei auf der Homepage des Flüchtlingsrats zur Verfügung.
Man kann sie auch kostenlos unter „Informationsmaterial“ im Shop in gedruckter Form bestellen.


Bildungsstipendien für Frauen mit Fluchterfahrung

SABA begleitet Menschen ab 18 Jahren mit Migrations- und Fluchterfahrung auf ihrem Weg zu einem qualifizierten Schulabschluss. Das Programm bietet auch in diesem Jahr wieder ein Digital-Stipendium für Frauen* aus ganz Deutschland. Das SABA-Bildungsstipendium ist ein Programm der Crespo Foundation in Kooperation mit beramí berufliche Integration e.V.. Weitere Informationen zu SABA und die zuständigen Ansprechpersonen finden Sie auf der Website der Crespo Foundation und im Infoflyer.

Außerdem gibt es die Möglichkeit an Online-Infoterminen mehr über SABA erfahren. Diese finden am 6.2.2024, 13.03.2024 und 17.04.2024 jeweils von 16 – 17 Uhr über Zoom statt. Das SABA-Team freut sich über ihre Teilnahme und schickt auf Anfrage gerne den Link zu.


Online-Seminar: Neues aus dem Asyl- und Aufenthaltsrecht

Diverse Gesetze mit Änderungen im Bereich Asyl und Aufenthalt hat die Bundesregierung seit Mitte 2023 auf den Weg gebracht. Dazu zählen das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, Bundesvertriebenengesetz und das Gesetz zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten. Hier haben sich u.a. etliche Neuerungen im Bereich Arbeit und Ausbildung ergeben. Weitere Gesetzesvorhaben stehen kurz vor der Verabschiedung, z.B. die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes und Verschärfungen im Bereich Abschiebungen (Rückführungsverbesserungsgesetz).

In diesem Online-Seminar wird es einen Überblick über die aktuellen Gesetzesvorhaben und -änderungen im Bereich Asyl und Flucht geben. Außerdem gibt es praktische Tipps zu wichtigen Themen in der Geflüchtetenarbeit.

Vorkenntnisse im Bereich Asyl- und Aufenthaltsrecht sind notwendig.

Referentin: Maren Schulz, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Die Veranstaltung ist kostenfrei und findet online als Videokonferenz über Zoom statt. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier. Die Teilnahme am Online-Seminar erfolgt am PC. Sie benötigen dazu einen gängigen Internetbrowser, eine stabile Internetverbindung und einen Kopfhörer bzw. Lautsprecher.

Sie erhalten die Zugangsdaten spätestens am Tag vor der Veranstaltung. Bitte beachten Sie: Für die Teilnahme an kostenlosen Online-Seminaren stellen wir keine Teilnahmebestätigungen aus. Von entsprechenden Anfragen bitten wir abzusehen.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.

Die Anmeldung ist geschlossen.


Fortbildungsangebot: Ratgeber*in für Berufsausbildung!

Das Team von PLAN A + bietet regelmäßige und kostenlose Online-Workshops für alle Bezugspersonen ausbildungssuchender Jugendlicher, z.B. Familienangehörige, Ehrenamtliche, Pädagog*innen, Trainer*innen und Interessierte, an. Das Hauptziel von „PLAN A +“ besteht darin, Sie in Ihrer Rolle als wichtiger Unterstützer*in, Motivator*in und Vertrauensperson zu stärken, um Barrieren beim Zugang zur beruflichen Ausbildung erfolgreich zu überwinden.

Weitere Informationen und Überblick der Workshops.


Menschenrechte kennen keine Geschlechter oder Ethnien – Afghanistan vereint!

Gemeinsam mit der afghanischen Community Baden-Württemberg, der Seebrücke Stuttgart, Amnesty International Stuttgart und weiteren Organisationen ruft der Flüchtlingsrat BW unter dem Motto „Menschenrechte kennen keine Geschlechter oder Ethnien – Afghanistan vereint!“ zu einer Kundgebung am Sonntag, den 21.01.2024, von 13:00 bis 15:00 Uhr auf dem Rotebühlplatz in Stuttgart auf. Seit der Machtübernahme der Taliban vor über zwei Jahren ist die Lage für viele Menschen dort nach wie vor verheerend. Mit der Kundgebung wollen wir ein Zeichen gegen die Unterdrückung von Frauen, Mädchen, queeren Menschen, Oppositionellen und ethnischen Gruppen durch das Taliban-Regime setzen und unsere Solidarität mit den Menschen in Afghanistan ausdrücken.

Wir fordern:

  • Solidarität mit den Hazara und Frauen in Afghanistan
  • Nein zu Diskriminierung und zum Genozid an den Hazara
  • Freiheit und Gerechtigkeit für die Menschen in Afghanistan
  • die Anerkennung der Gewalt an den Hazara und
  • die Gleichberechtigung der Frauen im Land!

Sei dabei und setz ein Zeichen für den Schutz der Menschenrechte in Afghanistan!


Das Menschsein in den Vordergrund rücken!

Flüchtlingsrat trauert um israelische und palästinensische Opfer der Gewalt in Nahost und fordert ein Aufnahmeprogramm für Menschen aus Gaza

Gerade in Zeiten, in denen man sich scheinbar für eine Seite entscheiden muss, betont der Flüchtlingsrat, dass die Menschenrechte aller Menschen zu jeder Zeit geachtet werden müssen. Es muss möglich und selbstverständlich sein, sich gleichzeitig mit den zivilen Opfern in Gaza und mit den ermordeten und verschleppten israelischen Menschen und ihren Familien zu solidarisieren. Wir trauern tief um jeden einzelnen israelischen und palästinensischen gestorbenen Menschen, der ein Leben mit Träumen und Geschichten verdient hätte.

Die Situation im Gaza-Streifen ist katastrophal. Die Bevölkerung in dem abgeriegelten Gebiet hat kaum Möglichkeiten, den Bomben der israelischen Sicherheitskräfte zu entkommen und vor der Gewaltherrschaft der Hamas Schutz zu suchen. Mehrere Tausende Menschen haben ihr Leben verloren. Die Infrastruktur ist weitestgehend zerstört und die Wasserversorgung ist nicht mehr gewährleistet. Viele der Krankenhäuser haben ihren Dienst eingestellt. Um die Situation der Bevölkerung in Gaza nachhaltig zu verbessern, benötigt es aus Sicht des Flüchtlingsrats neben der signifikanten Ausweitung der Hilfstransporte die Schaffung sicherer Fluchtwege: „Die Zivilbevölkerung des dichtbesiedelten Gebiets braucht dringend eine Überlebensperspektive. Wir fordern daher die baden-württembergische Landesregierung und die deutsche Bundesregierung dazu auf, ein Aufnahmeprogramm für besonders schutzbedürftige Gruppen aus dem Gaza-Streifen aufzulegen“, so Meike Olszak, Co-Leiterin der Geschäftsstelle vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Der Flüchtlingsrat ist außerdem zutiefst besorgt über die aktuellen Entwicklungen und die Stimmung in der Gesellschaft. Antisemtische Angriffe nehmen drastisch zu. Muslimisch gelesene Menschen werden dabei unter Generalverdacht gestellt. Antisemitismus und antimuslimischer Rassismus dienen dem gleichen Ziel: der Verbreitung von Hass, der Ausgrenzung und der Unterdrückung von Menschen. Beide dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden, denn von solcher Menschenfeindlichkeit profitieren letztendlich nur demokratiefeindliche Kräfte, die unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährden.