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Das Diakonisches Werk Baden und Württemberg und der Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg und der Diözese Rottenburg-Stuttgart haben ihre Arbeitshilfe zu Bleiberechtsregelungen aktualisiert und eine Übersicht zu Möglichkeiten einer Aufenthaltssicherung für abgelehnte Asylsuchende beigefügt. Die Broschüre gibt hilfreiche Tipps für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis wegen „nachhaltiger Integration“ nach §§ 25a und 25b AufenthG. Zudem geht die Arbeitshilfe auf das Chancenaufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG sein.
Die Bleiberechtsregelungen können für abgelehnte Asylsuchende in Duldung in Frage kommen, die sich schon lange in Deutschland aufhalten.
Seit einigen Wochen werden beharrlich Sachleistungen und Leistungskürzungen für Geflüchtete gefordert. Dabei erhalten die Betroffenen schon jetzt vielfach lediglich die reduzierten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. In der Debatte werden Gruppen gegeneinander ausgespielt, und die Menschenwürde wird offen in Frage gestellt. Wir lehnen sozialrechtliche Verschärfungen ab und fordern: Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft und die Betroffenen müssen in das reguläre Sozialleistungssystem einbezogen werden.
Mit Bestürzung verfolgen wir die aktuelle politische Debatte über Asylsuchende, die zunehmend von sachfremden und menschenfeindlichen Forderungen dominiert wird. Die Diskussionen über Sozialleistungen sind dafür ein gutes Beispiel. Solange Geflüchtete bedürftig sind, haben sie Anspruch auf das sozialrechtlich definierte Existenzminimum. Nun geht es offenkundig darum, diesen grundlegenden Anspruch Asylsuchender einzuschränken, mit der Begründung, so könne die Zahl der Geflüchteten in Deutschland reduziert werden. Die im Raum stehenden Forderungen reichen von einer generellen Umstellung von Geld- auf Sachleistungen über diskriminierende Bezahlkarten und eine Kürzung des Existenzminimums bis hin zur Forderung, dass kranken Menschen eine medizinische Grundversorgung vorenthalten werden soll.
Diese Debatte suggeriert, Geflüchtete seien die zentrale Ursache für die zweifellos vorhandenen gesellschaftlichen Missstände wie fehlender Wohnraum oder fehlende Schul- und Kitaplätze. Diese haben jedoch andere Ursachen und würden auch bestehen, wenn Deutschland keine Asylsuchenden aufnehmen würde. Geflüchtete werden so zu Sündenböcken für die verfehlte Sozialpolitik der letzten Jahre, ohne dass dadurch die tatsächlich bestehenden Probleme gelöst werden. Wer aber Scheinlösungen präsentiert, verspielt Vertrauen in die politische Handlungsfähigkeit.
Bereits 2012 hat das Verfassungsgericht in einer wegweisenden Entscheidung das Recht jedes Menschen auf ein menschenwürdiges Existenzminimum festgehalten und dafür gesorgt, dass die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zumindest vorübergehend annähernd dem Hartz-IV-Niveau (heute „Bürgergeld“) entsprachen. Zugleich erteilte das höchste deutsche Gericht dem Ansinnen, Sozialleistungen zur Abschreckung Asylsuchender einzusetzen, eine deutliche Absage: „Die in Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“ (Beschluss vom 18.7.2012 – 1 BvL 10/10) Mit anderen Worten: Sozialleistungen dürfen nicht gekürzt werden, um Menschen von der Flucht nach Deutschland abzuschrecken. Rund zehn Jahre später, im Jahr 2022, verurteilte das Bundesverfassungsgericht eine zehnprozentige Kürzung der Grundleistungen für alleinstehende Geflüchtete, die in „Gemeinschaftsunterkünften“ leben müssen, als verfassungswidrig.
Im Übrigen ist die Behauptung, bessere soziale Bedingungen würden zu mehr Schutzsuchenden führen, seit langer Zeit wissenschaftlich widerlegt. Bereits heute erhalten Geflüchtete vor allem in den Erstaufnahmeeinrichtungen drastisch reduzierte Geldbeträge, neben einem Platz im Mehrbettzimmer, Kantinenessen und Hygienepaketen und einer oft unheilvoll verzögerten Gesundheitsversorgung. Kein Mensch, der aus einem Krieg oder vor politischer Verfolgung flieht, gibt die Flucht auf, weil er oder sie in Deutschland demnächst mit noch mehr Sachleistungen leben muss. Wenn in diesem Jahr 2023 das Bundesamt in über 70 Prozent aller Asylanträge, die bis September inhaltlich entschieden wurden, einen Schutzstatus feststellt, wird nur allzu deutlich, dass die Menschen nicht wegen der Sozialleistungen kommen, sondern hier Schutz suchen. Die Behauptung, von den geringen Asylbewerberleistungen würden relevante Geldbeträge in Herkunftsländer überwiesen oder im Nachhinein an Schlepper ausgehändigt, ist zynisch und realitätsfern.
Die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip garantieren ein menschenwürdiges Existenzminimum – für alle Menschen. Wir sagen: Wer unterschiedliche Gruppen gegeneinander ausspielt und die Menschenwürde, Artikel 1 unserer Verfassung, offen in Frage stellt, wendet sich gegen zentrale Errungenschaften unserer Demokratie und des Sozialstaates. Und wer das durch das Bundesverfassungsgericht bestätigte Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum missachtet, unterminiert den Rechtsstaat. Wir erneuern deshalb den Appell, zu dem sich im laufenden Jahr bereits mehr als 200 Organisationen zusammenfanden: Es kann nicht zweierlei Maß für die Menschenwürde geben. Wir fordern das gleiche Recht auf Sozial-leistungen für alle in Deutschland lebenden Menschen, ohne diskriminierende Unterschiede. Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft werden. Die Betroffenen müssen in das reguläre Sozialleistungssystem einbezogen werden.
Das Leben von geflüchteten Menschen mit Behinderungen ist von einigen Besonderheiten geprägt. Ausgewählte Lebensbereiche (z.B. Asylverfahren, Wohnen und Gesundheitsversorgung) und ihre Herausforderungen werden in der Fortbildung skizziert. Auch werden Informationen über Handlungsmöglichkeiten in den jeweiligen Bereichen gegeben und Stellen, an die man sich wenden kann, angesprochen. Der Input richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Geflüchtetenarbeit. Er findet im Rahmen des Projekts „Perspektive durch Partizipation“, gefördert durch die Aktion Mensch, statt.
Referentinnen: Melanie Skiba (Mitarbeiterin Geschäftsstelle Flüchtlingsrat BW), Siba Naddaf (Mitglied im Beirat des Projekts „Perspektive durch Partizipation“ beim Flüchtlingsrat BW)
Ort: „Paulinenpark“ im Erdgeschoss, Seidenstraße 35, 70174 Stuttgart
Hinweise:
Plenum des AK Asyl Stuttgart beginnt um 19 Uhr, Vortrag beginnt um 20 Uhr (Interessierte können gerne auch schon ab 19 Uhr dazukommen)
Im dritten Quartal des Jahres wurden insgesamt 531Menschen aus Baden-Württemberg abgeschoben. Mit Abstand betraf es am meisten Menschen mit gambischer Staatsangehörigkeit (107 – davon 100 (!) nach Gambia). An zweiter Stelle kamen Menschen nordmazedonischer Staatsangehörigkeit (54 – davon alle nach Nordmazedonien). An dritter Stelle wurden Menschen mit türkischer Staatsangehörigkeit abgeschoben (45 – davon 24 in die Türkei). Die Differenz lässt sich damit erklären, dass nicht alle Menschen in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden. Vermutlich gingen die anderen Abschiebungen in europäische Länder als sog. Dublin-Verfahren oder Anerkannte.
In der Tabelle wird zwischen Ziel- und Herkunftsland unterschieden. Anhand der Zahlen zu den Zielländern wird ersichtlich wie viele Personen in ein bestimmtes Land abgeschoben worden sind. Die Zahlen zu Herkunftsländern geben die Anzahl der Personen mit einer bestimmten Staatsangehörigkeit an, die abgeschoben worden sind.
Am heutigen Mittwoch soll im Kabinett der von Nancy Faeser vorgeschlagene Entwurf zum „Gesetz zur Verbesserung der Rückführung“ beschlossen werden. Diese rechtsstaatlich fragwürdigen Verschärfungen rund um Abschiebungen sind jedoch schwerwiegende Eingriffe in Grundrechte ohne jede Verhältnismäßigkeit, die dem Rechtspopulismus weiter Vorschub leisten. Zudem werden die Kommunen so nicht entlastet. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Ausweitung des Ausreisegewahrsams auf 28 Tage und der Abschiebehaft auf bis zu sechs Monate vor. Außerdem sollen mit der Abschiebung beauftragte Personen quasi jedes Zimmer – auch nachts – in einer Geflüchtetenunterkunft betreten dürfen, traumatisierende nächtliche und überfallartige Abschiebungen sollen forciert werden. Zudem sollen durch neue Regelungen massenhaft und ohne Verhältnismäßigkeitsprüfung Handys ausgelesen werden können.
„Die Bundesregierung opfert mit dem Abschiebungsgesetz die Grundrechte der Betroffenen dem aktuellen rechtspopulistischen Diskurs. Verschärfte Abschiebungsregeln werden kaum dazu führen, dass nennenswert mehr Menschen abgeschoben werden, aber sie führen zu noch mehr Härte und Verletzungen der Grundrechte. Schon jetzt ist jede zweite Abschiebungshaft rechtswidrig, schon jetzt werden Familien getrennt und Kinder nachts aus dem Schlaf gerissen. Dabei ist schon lange klar: Abschiebungen lösen weder die Probleme der Kommunen noch die Herausforderungen bei der Aufnahme fliehender Menschen“, kommentiert Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL. Die von Nancy Faeser vorgeschlagenen Maßnahmen greifen unter anderen in das Recht auf Freiheit (Artikel 2 Abs. 2 Grundgesetz), das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Grundgesetz) – das auch für Zimmer in Geflüchtetenunterkünften gilt – sowie in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Privatsphäre (Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz) ein.
Mit diesem Abschiebungs-Verschlimmerungsgesetz wird so getan, als würden noch härtere Abschiebungen zur Entlastung von Kommunen führen. Dabei bekommen aktuell 71 Prozent der Menschen, deren Asylgründe vom BAMF geprüft werden, Schutz in Deutschland. Die Quote liegt damit auf Rekordniveau und beweist, dass der allergrößte Teil der Menschen, die nach Deutschland kommen und Schutz suchen, sehr gute Asylgründe hat. Deshalb sollte der Fokus auf ihrer Aufnahme und nicht auf Abschiebungen liegen. Auch die öffentliche Debatte über ausreisepflichtige Personen ist oft verzerrt: Ende 2022 lebten knapp 250.000 Menschen mit einer Duldung in Deutschland und waren ausreisepflichtig. Viele der Ausreisepflichtigen können jedoch überhaupt nicht abgeschoben werden, auch wenn unterschiedliche Politiker*innen das immer wieder suggerieren: Rund 3.000 Geduldete können wegen schwerwiegender medizinischer Gründe nicht abgeschoben werden. In 25.000 Fällen wurden Duldungen wegen familiärer Bindungen erteilt, die eine Abschiebung nicht zulassen. Auch Menschen in einer Berufsausbildung bleiben in Deutschland bislang in der Duldung, sind damit weiterhin ausreisepflichtig und Teil der Statistik: Ende 2022 waren das 6.000 Auszubildende. Zudem wird nur etwa neun Prozent der geduldeten Menschen vorgeworfen, ihre eigene Abschiebung zu verhindern, weshalb sie eine sogenannte Duldung Light haben.
PRO ASYL fordert alle demokratischen Parteien im Bundestag auf, Ziel und Mittel des Abschiebegesetzes zu hinterfragen, die flüchtlingsfeindliche Debatte zu beenden und stattdessen echte Lösungen zur Entlastung von Kommunen zu verfolgen. Rund 136.000 Geduldete könnten zum Beispiel von einer großzügigen Anwendung des Chancen-Aufenthaltsrechts profitieren, was die Zahl der Ausreisepflichtigen verringert.
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) hat in einem Eilverfahren eine positive Entscheidung getroffen zu der Frage, ob aus der Ukraine geflüchtete Drittstaatsangehörige mit Fiktionsbescheinigung Anspruch auf SGB-II-Leistungen haben (LSG NRW, Beschluss vom 19. Oktober, L 6 AS 873/23 B ER). Leistungen nach SGB II werden oft von Jobcentern verweigert, weil:
Die Personen keine oder keine ausreichende Beschäftigungserlaubnis in ihrer Fiktionsbescheinigung hätten und deshalb nach § 8 Abs. 2 SGB II ausländerrechtlich nicht erwerbsfähig seien.
Die Personen keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hätten – sie würden sich nur kurzfristig hier aufhalten.
Die Personen keinen Aufenthaltstitel hätten und deswegen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Leistungen erhalten sollten.
Dies alles sieht das LSG NRW anders: Der Betroffene ist erwerbsfähig und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Zudem darf der rechtmäßige Aufenthalt mit einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 AufenthG als Aufenthaltsrecht gewertet werden, mit dem SGB-II-Leistungen ermöglicht sind (es besteht voraussichtlich kein Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 SGB II).
Auch in Baden-Württemberg haben etliche Drittstaatsangehörige mit Fiktionsbescheinigung, die aus der Ukraine geflohen sind, Probleme, bei den Jobcentern ihren Anspruch auf SGB-II-Leistungen durchzusetzen.
Die verschärfte Abschiebepolitik der Bundesregierung weitet sich auf ausreisepflichtige Iraker*innen aus. Grund dafür scheint eine gesteigerte Rücknahmebereitschaft des Iraks zu sein.
Seit vielen Jahren gibt es kaum Abschiebungen in den Irak. Nach den Beschlüssen der Konferenz der Innenminister*innen (IMK) von 2006, 2007 und 2018 waren Abschiebungen nur von Gefährdern und Straftätern möglich. Doch nun steigt die Zahl von nicht-straffälligen Iraker*innen, deren Duldungen nicht mehr verlängert werden und die in Abschiebehaft genommen werden. Hintergrund dafür ist eine verstärkte Kooperation zwischen Deutschland und dem Irak sowie eine damit einhergehende erhöhte Rücknahmebereitschaft des Iraks.
So genügt den irakischen Behörden bereits eine nachgewiesene Staatsangehörigkeit mittels eines Passersatzpapieres, um einer Abschiebung zuzustimmen. Passersatzpapiere werden u.a. ausgestellt, wenn Personen zu Sammelanhörungen vor irakischen Vertreter*innen geladen werden und ihre Identität bestätigt wird.
Zurzeit leben ca. 28.000 geduldete Iraker*innen in Deutschland. Darunter auch Menschen mit einer Ausbildungsduldung oder mit einer Duldung aus rechtlichen oder humanitären Gründen, welche nicht abgeschoben werden können.
Sollten Abschiebungen in den Irak zukünftig jegliche ausreisepflichtige irakische Person betreffen können, so ist das dramatisch – denn im Irak geschehen nach wie vor zahlreiche Menschenrechtsverletzungen.
In Baden-Württemberg erhielt der Flüchtlingsrat mündlich die Information, dass prioritär Personen mit Straftaten oder sog. Gefährder abgeschoben werden würden. Da aber zukünftig alle geduldeten Iraker*innen abgeschoben werden könnten, raten wir dringend, Bleiberechtsoptionen für diese Personen zu prüfen und in die Wege zu leiten.
Alarm Phone ist eine selbstorganisierte Hotline für Menschen in Seenot an Europas Außengrenzen. Die Hotline wird von hunderten Aktivist*innen aus verschiedenen Ländern betrieben und richtet sich an Menschen auf der Flucht und ist rund um die Uhr das gesamte Jahr über erreichbar.
Sie haben bereits mehr als 7000 Boote und Gruppen von Menschen in Not unterstützt. Darüber hinaus knüpft Alarm Phone internationale Netzwerke und recherchiert ausgiebig zu Fluchtrouten und Rechtsnormen in der Seenotrettung. So hat seit
Damit die NGO weiterhin ihre Arbeit fortsetzen kann, wird Geld für Satellitentelefone und die hohe Telefonrechnung benötigt. Denn jeder Anruf kostet zwischen einem und acht Euro pro Minute.
Ehrenamtlich tätige Personen leisten einen unverzichtbaren Beitrag in der Gesellschaft. Häufig stoßen sie dabei an Grenzen. Grenzen des Systems (Gesetze, Bürokratie), aber auch an eigene Grenzen. Manchmal wird festgestellt, dass geflüchtete Personen andere Prioritäten haben, als die ehrenamtlich tätigen Personen es vielleicht erwarten oder sich wünschen würden. Daraus kann Frust und Hilflosigkeit erwachsen. Der Workshop soll neben einem kurzen Input zur rassimuskritischen Haltung einen Raum öffnen für Verständnisfragen und Austausch.
Annagreta König Dansokho ist Psychotherapeutin mit dem Schwerpunkt Psychotraumatologie, Sexualtherapie, Antidiskriminierungsberatung, Islamic Counsling und Supervisorin mit jahrelanger Erfahrung in der Arbeit mit geflüchteten Menschen.
Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Perspektive durch Partizipation“, gefördert durch die Aktion Mensch.
Seit mehreren Monaten gibt es eine Bürgerinitiative in Tamm und Asperg gegen den geplanten Bau einer Landeserstaufnahme-Einrichtung (LEA) für geflüchtete Menschen. Dieser Protest hat eindeutig rassistische Züge: Es wird bewusst Angst vor geflüchteten Menschen geschürt. Deshalb ruft das Antifaschistische Aktionsbündnis Stuttgart & Region (AABS) am 22. Oktober auf, sich gegen Rassismus in Asperg und für Solidarität mit Geflüchteten einzusetzen.
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