Grenzen überwunden – auf Barrieren gestoßen: Geflüchtete Menschen mit einer Behinderung

** Die Veranstaltung fällt leider aus***

Geflüchtete Menschen mit einer Behinderung haben das Recht auf besonderen Schutz. Was heißt das genau und wie wird der Anspruch auf Schutz umgesetzt? Wer ist genau gemeint, wenn man von Geflüchteten mit einer Behinderung spricht? Und vor allem: Wie könnte eine gute Unterstützung dieser Zielgruppe aussehen? Diese und weitere Fragen werden in der Fortbildung thematisiert. Neben rechtlichen Fragestellungen spielt auch die Einstellung zum Thema Flucht und Behinderung in der Fortbildung eine wichtige Rolle. Auch Fallbeispiele und ein Film, in dem Betroffene sich zu Wort melden, sind Teil der Fortbildung.

Referentinnen: Kawther Ali (Leiterin des mehrsprachigem Treffpunkts für Frauen zum Thema Behinderung) und Maria Stehle (Arbeitskreis Behinderte an der Christuskirche)

Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit.

Die kostenlose Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Perspektive durch Partizipation“, gefördert durch die Aktion Mensch, statt.


Online-Seminar „Überblick über die rechtliche Situation von Geflüchteten aus der Ukraine“

In ihrem Vortrag geben Manfred Weidmann und Wolfgang Armbruster einen allgemeinen Überblick über die rechtlichen Fragen, die aktuell in der Beratung von geflüchteten Personen aus der Ukraine relevant sind. Im Anschluss besteht für die Teilnehmenden die Möglichkeit Fragen zu stellen.

Für die Teilnahme an kostenlosen Online-Seminaren stellen wir keine Teilnahmebestätigungen aus.

Die Anmeldung ist geschlossen.

Dieses Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, in Kooperation mit Diakonischen Werk Göppingen und gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Justiz und Migration.

Referenten: Manfred Weidmann (RA in der Tübinger „Kanzlei in der Südstadt“ / Mitglied des Sprecher*innenrats des Flüchtlingsrats BW), Wolfgang Armbruster (Vizepräsident des Verwaltungsgerichtshofs Sigmaringen a.D.)


Schutz und Asyl für Deserteure und Kriegsdienstverweigerer aus Russland, Belarus und der Ukraine

In einem gemeinsamen Appell an den Deutschen Bundestag fordert ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis den Bundestag und die Bundesregierung auf, sowohl russischen und belarussischen als auch ukrainischen Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren Schutz und Asyl zu gewähren. Deutschland und alle anderen EU-Länder müssen diese Menschen, die vor dem Kriegseinsatz fliehen, unbürokratisch aufnehmen und ihnen ein dauerhaftes Bleiberecht ermöglichen – und auch dafür sorgen, dass das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung anerkannt wird.

„Unser Ziel ist es, dass Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren aus dem Ukraine-Krieg unkompliziert Schutz und Asyl gewährt wird“, heißt es in dem Brief an die Bundestagsabgeordneten, der von Connection e.V., der Menschenrechtsorganisation PRO ASYL und rund 40 weiteren Friedens-, Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen aus ganz Deutschland, unter anderem vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, unterstützt wird. Das Bündnis bittet die Bundestagsabgeordneten eindringlich, mit einem entsprechenden Antrag – möglichst überfraktionell – die Bundesregierung mit diesem Schutz für Deserteure und Kriegsdienstverweigerer zu beauftragen. Leider ist dieser Schutz bisher nicht garantiert.

Deserteure aus der Russischen Föderation und Belarus
Nach derzeitigem Stand müssen geflüchtete Deserteure und Verweigerer aus der Russischen Föderation und Belarus ins Asylverfahren gehen – mit ungewissem Ausgang. Denn die Verfolgung wegen Kriegsdienstverweigerung und Desertion gilt in Deutschland nach der Praxis von BAMF und Gerichten nicht ohne weiteres als Asylgrund.
Der Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine ist ein völkerrechtswidriger Krieg, unterstützt durch Belarus. Und deshalb gilt für russische und belarussische Soldatinnen und Soldaten, die sich dem Einsatz im Militär und somit dem möglichen Kriegseinsatz in der Ukraine entzogen haben oder desertiert sind, Artikel 9 der Qualifikationsrichtline der Europäischen Union: Denjenigen Menschen wird flüchtlingsrechtlicher Schutz zugesagt, die sich völkerrechtswidrigen Handlungen oder Kriegen entziehen und deswegen Bestrafung fürchten müssen (Artikel 9 Abs. 2e).

Doch die Erfahrung sieht anders aus: Bisherige Asylverfahren, die sich auf Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie bezogen, haben gezeigt, dass deutsche Behörden und Gerichte sehr hohe Beweisanforderungen stellen, die viele der Betroffenen nicht erfüllen können. Dann droht ihnen Ablehnung und Auslieferung an die Kriegsherren.
So fordern deutsche Behörden und Gerichte von den betroffenen Männern zum Beispiel Einsatzbefehle, die anstehende völkerrechtswidrige Handlungen belegen – was in der Praxis aber schier unmöglich ist. Und auch das Recht, den Kriegsdienst zu verweigern, ist in beiden Ländern eingeschränkt.

Ausreiseverbot aus Ukraine widerspricht Menschenrechtskonvention

Auch in der Ukraine wird nur ein kleiner Teil der Kriegsdienstverweigerer anerkannt – zu ihnen zählen Mitglieder von kleinen Religionsgemeinschaften wie beispielsweise den Zeugen Jehovas. Wer nicht einer solchen Religionsgemeinschaft angehört, dem wird eine Anerkennung versagt. Auch Reservisten und Soldaten haben keine Möglichkeit der Antragstellung. Zudem widerspricht das derzeit geltende Ausreiseverbot für Männer zwischen 18 und 60 Jahren dem 4. Zusatzprotokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention, wonach es jeder Person “freisteht, jedes Land einschließlich seines eigenen zu verlassen“.

Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2011 feststellte. Diesem Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung muss in allen Ländern, auch in denen, die sich im Krieg befinden, Geltung verschafft werden. Wer aus Gewissensgründen den Dienst mit der Waffe ablehnt und dafür verfolgt wird, muss geschützt werden.

Zwar genießen Menschen aus der Ukraine durch den EU-Ratsbeschluss zum vorübergehenden Schutz für zunächst ein Jahr einen sicheren Aufenthalt. „Bezüglich der Kriegsdienstverweigerer ist jedoch zu bedenken, dass mit Auslaufen dieser Regelung die Frage relevant sein wird, ob und wie Kriegsdienstverweigerer in der Ukraine verfolgt werden“, heißt es in dem gemeinsamen Appell der Organisationen.

Denn auch hier zeigt die Erfahrung: In den vergangenen Jahren waren bereits mehrere Hundert Verweigerer aus allen Teilen der Ukraine nach Deutschland gekommen, um hier Schutz zu finden. Die meisten wurden aber in den Asylverfahren abgelehnt.

Der Appell an den Deutschen Bundestag steht hier.


Informationen zur Rechtslage für Kriegsdienstverweigerung und Desertion in Belarus, Russische Föderation und Ukraine sind hier zu finden.

Informationen zu Schutz und Asyl für Kriegsdienstverweigerer und Deserteure finden Sie hier und hier.


Zum internationalen Frauentag: Geflüchtete Frauen brauchen gendersensible Asylverfahren!

Geflüchtete Frauen und Mädchen sind in vielen Regionen der Welt verfolgt, von Gewalt und geschlechtsspezifischer Diskriminierung betroffen. Ein Teil von ihnen sucht Schutz in Deutschland. Zum Internationalen Frauentag am 8. März rufen PRO ASYL und Landesflüchtlingsräte dazu auf, Asylverfahren endlich geschlechtersensibel zu gestalten und den Schutz von geflüchteten Frauen und Mädchen in Deutschland sicherzustellen.

Die Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung ist seit 2004 gesetzlich verankert. Gemäß der Istanbul-Konvention haben zudem von Gewalt betroffene geflüchtete Frauen und Mädchen Anspruch darauf, angemessen untergebracht, medizinisch versorgt und vor weiterer Gewalt geschützt zu werden. In der Praxis kommt es dennoch zu erheblichen Problemen.

„Wenn das BAMF 2020 annähernd 60.000 Asylanträge von Frauen und Mädchen inhaltlich prüft und nur in 1.300 Fällen eine geschlechtsspezifische Verfolgung erkennt, dann stimmt etwas nicht“, sagt Andrea Kothen von PRO ASYL. „Es wird oft nicht genau genug hingeguckt, nicht nachgefragt, nicht geglaubt, oder es werden aufwändige Nachweise verlangt. So fallen viele Frauen durch das Raster.“

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag die Einführung einer flächendeckenden, behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung und die besondere Unterstützung vulnerabler Personen beschlossen. Die Umsetzung dieses Vorhabens ist dringend geboten und muss jetzt auch endlich in die Tat umgesetzt werden.

Ein großes Problem ist die fehlende Vorbereitung der Frauen auf die Anhörung. Sie ist nötig, damit die betroffenen Frauen sich öffnen und über sexuelle Gewalterfahrungen oder Traumata sprechen können. Durch beschleunigte Verfahren bleibt zwischen Ankunft und Anhörung kaum Zeit und oftmals keine Gelegenheit für eine Vorbereitung, Beratung oder gar eine kurze Erholungspause nach einer strapaziösen Flucht.

„Geschlechtsspezifische Verfolgung und Gewaltbetroffenheit können so weder hinreichend erkannt und gewürdigt werden noch können die Frauen adäquat unterstützt werden“, sagt Laura Müller vom Niedersächsischen Flüchtlingsrat. „Beschleunigte Verfahren dürfen nicht auf Kosten der Rechtssicherheit und des Schutzes der Frauen durchgeführt werden.“

Die Erfahrungen mit den Sonderbeauftragten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die eigens für Fälle geschlechtsspezifischer Verfolgung herangezogen werden, sind durchwachsen – zumal diese nicht immer die Anhörung selbst durchführen. Teilweise geben sie lediglich eine Entscheidung nach Akteneinsicht frei.

„Immer noch berichten Frauen von unsensiblen, entwürdigenden Befragungen oder davon, dass Dolmetscher*innen ihre Rolle überschreiten und sich mit eigenen Kommentare in die Anhörung einmischen“, sagt Lena Schmid vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Anlässlich des Frauentags 2022 fordern die Organisationen:

  • Die Bundesregierung muss die versprochene gesetzliche Regelung für eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung zügig auf den Weg bringen und langfristig finanziell absichern.
  • Bei der Terminvergabe für die Anhörung ist gegebenenfalls eine längere Pause einzuräumen, um Nachweise beschaffen oder sich emotional auf die Anhörung vorbereiten zu können.
  • Anhörungen müssen gendersensibel und ausschließlich mit geschulten Dolmetscher*innen gestaltet werden; Sonderbeauftragte müssen bei erkennbarem Bedarf frühzeitig und transparent übernehmen, außerdem auf Wunsch der Betroffenen eingesetzt und im Konfliktfall auch ausgetauscht werden.
  • Das BAMF muss bei der Anhörung durch entsprechende Fragen aktiv prüfen, ob geschlechtsspezifische Asylgründe vorliegen könnten. Die Betroffenen brauchen zuvor klare Informationen über mögliche asylrelevante Umstände.
  • Für die spezifischen medizinischen, psychologischen und sozialen Bedarfe von vulnerablen Geflüchteten muss bei der Aufnahme durch die Behörden eine Anbindung an Fachorganisationen (etwa für Opfer von Menschenhandel) und die Übernahme der notwendigen Kosten sichergestellt werden.

Abschließend weisen die Organisationen darauf hin, dass ein geschlechtersensibles Asylverfahren und gute Aufnahmebedingungen in Deutschland dringend notwendig, aber keineswegs ausreichend sind, solange Geflüchtete auf ihrem Weg nach und in Europa mit unvorstellbarer Gewalt – auch europäischer Grenzwächter – konfrontiert sind. Der ungehinderte Zugang Geflüchteter zu einem fairen, regulären Asylverfahren in der EU bleibt oberste Priorität.

PRO ASYL und Flüchtlingsräte unterstützen die europäische Initiative feministasylum, die sich im Sinne der Istanbul-Konvention mit einer europaweiten Petition für einen solchen ungehinderten Zugang und die konsequente Anerkennung spezifischer Asylgründe von Frauen und Mädchen sowie queerer Personen einsetzt.


PRO ASYL zum Krieg gegen die Ukraine: Fluchtwege öffnen!

 
PRO ASYL fordert den sofortigen Stopp aller Kampfhandlungen. Alle Beteiligten müssen zurück an den Verhandlungstisch. Die Fortsetzung des Krieges wird zu vielen Toten und vielen Tausend Flüchtlingen führen. Auch Deutschland muss sich darauf einstellen und sich aktiv an der Aufnahme von Flüchtlingen beteiligen.

PRO ASYL fordert:

1) Die leidtragende Zivilbevölkerung flieht in die direkten Nachbarstaaten.  Wir fordern deshalb alle östlichen EU-Staaten – Polen, Ungarn, Rumänien und Slowakei – auf, die Grenzen nicht weiter für Flüchtlinge zu verschließen. Das muss auch für die Tausenden Transitflüchtlinge gelten, die bereits vor anderen Konflikten in die Ukraine geflohen sind. Darunter sind Menschen aus Syrien Afghanistan, Tschetschenien und Somalia. Die Fluchtwege müssen für alle offen sein.

Polen hat in eklatanter Verletzung von Menschenrechten die Grenzen für Flüchtlinge dichtgemacht. Jetzt müssen die Grenzzäune zurückgebaut werden. Wenn es um Gefahren für Leib und Leben geht, müssen Menschen Grenzen überschreiten dürfen.

Die osteuropäischen Staaten müssen zurückkehren zur Einhaltung von Menschenrechten, Völkerrecht und Europarecht.

2) Deutschland und die anderen Staaten müssen sich auf das Ankommen einstellen. Auch Deutschland muss sich aktiv an der Aufnahme von Flüchtlingen beteiligen.   

3) Zudem muss eine schnelle und unbürokratische Hilfe für Geflüchtete sichergestellt werden. Wo Menschen auf ihrer Flucht stranden, benötigen sie humanitäre Unterstützung: Nahrungsmittel, Unterkünfte, medizinische Versorgung.

4) Die Europäische Union muss einen europäischen Solidarmechanismus installieren, der die Interessen der Schutzsuchenden ins Zentrum rückt. Dazu gehört auch, dass die Schutzsuchenden die Möglichkeit bekommen müssen, zu Familienmitgliedern oder Mitgliedern ihrer Community zu gelangen.

5) Die visafreie Einreise für Menschen aus der Ukraine in die EU darf nicht eingeschränkt werden. Die seit 2017 bestehende Möglichkeit für ukrainische Bürger*innen, ohne Visum in die EU einzureisen, ist gerade jetzt überlebenswichtig. Allerdings besitzen nur die allerwenigsten Ukrainer*innen den dafür geforderten biometrischen Pass. Daher sollte diese formale Hürde umgehend ausgesetzt werden.

6) Der Aufenthalt für ukrainische Staatsangehörige, die bereits in Deutschland sind,  muss unbürokratisch verlängert werden. Das schließt selbstverständlich auch einen Abschiebestopp ein.


„Keine Eiszeit für Menschenrechte“ Landesweit fordern Menschen in 10 Städten am 29. Januar die sofortige Umsetzung eines Landesaufnahmeprogrammes in Baden-Württemberg

Am 29.01. finden im Rahmen der Kampagne „Sicherer Hafen Baden-Württemberg“ Aktionen in zahlreichen Städten in Baden-Württemberg unter dem Motto „Keine Eiszeit für Menschenrechte – Landesaufnahmeprogramm JETZT“ statt.

Seit 2020 fordern 183 Organisationen in Baden-Württemberg von der Landesregierung die zusätzliche Aufnahme von Geflüchteten im Rahmen eines Landesaufnahmeprogrammes für Menschen, die an den Außengrenzen Europas stranden. Diese Forderung fand im Mai 2021 auch Eingang in den Koalitionsvertrag. Die Landesregierung macht es sich dort zur Vorgabe „im Einvernehmen mit dem Bund ein entsprechendes Landesaufnahmeprogramm umsetzen und dazu beitragen, dass auch Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, um Menschen in Notsituationen aufzunehmen.“ Seither sind jedoch keine Schritte für ein solches Aufnahmeprogramm in die Wege geleitet worden. Die Seebrücke und der Flüchtlingsrat rufen darum am 29. Januar erneut zu einem landesweiten Aktionstag auf, um der Forderung nach einer Umsetzung eines Landesaufnahmeprogrammes erneut Gewicht zu verleihen.

„Im Jahr 2021 sind nach offiziellen Angaben über 1800 Menschen auf der Flucht im Mittelmeer gestorben. Insgesamt ist die Lage an den Außengrenzen Europas katastrophal“, so Anna Mayer von den Seebrücken Baden-Württemberg. „Mindestens 30 000 Menschen wurden an der kroatischen Grenze gewaltsam zurückgewiesen – nicht zu Unrecht ist die Formulierung „pushback“ zum Unwort des Jahres 2021 geworden. Die Menschen an den Grenzen brauchen Schutz und Sicherheit“, so Ulrich Bamann von den Seebrücken Baden-Württemberg. Allein in Baden-Württemberg haben sich mittlerweile 40 Kommunen zum so genannten Sicheren Hafen erklärt. Das zeigt, dass es Menschen gibt, die aktiv dazu beitragen wollen, dass geflüchtete Menschen nicht an den Außengrenzen Europas stranden. Es gibt eine Aufnahmebereitschaft, die nun von den politisch Verantwortlichen auch umgesetzt werden muss.

Ein Landesaufnahmeprogramm für geflüchtete Menschen wäre für Baden-Württemberg kein Novum. Bereits im Jahr 2014 beschloss die damalige Regierung eine Aufnahme von Jesidinnen aus dem Nordirak. „Baden-Württemberg hat Erfahrung in der Gestaltung eines Landesaufnahmeprogrammes – auch in Zeiten als noch mehr Geflüchtete als heute nach Baden-Württemberg kamen. Diese Erfahrungen und Kenntnisse könnten nun erneut zum Tragen kommen“ so Ines Fischer von den Seebrücken Baden-Württemberg.
Mahnwachen, Kundgebungen und Aktionen finden unter anderem in Freiburg, Heidelberg, Mannheim, Reutlingen, Herrenberg, Stuttgart, Tübingen, Konstanz, Ravensburg und Bad Waldsee statt. Alle Aktionen sind zu finden unter www.sichererhafen-baden-wuerttemberg.com


Online-Seminar „Die Beschäftigungsduldung“

Die Beschäftigungsduldung wurde zum 1. Januar 2020 eingeführt und stellt eine Möglichkeit dar, von der Duldung in einen festen Aufenthalt zu kommen. Man muss jedoch viele Voraussetzungen erfüllen, um die Beschäftigungsduldung zu erhalten. Mit den Voraussetzungen und der Praxis in Baden-Württemberg beschäftigen wir uns in dieser Fortbildung. Die Veranstaltung richtet sich an ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit tätige Personen.

Referentin: Melanie Skiba (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)

Die Teilnahme am Online-Seminar erfolgt am PC. Sie benötigen dazu einen gängigen Internetbrowser, eine stabile Internetverbindung und einen Kopfhörer bzw. Lautsprecher. Das Online-Seminar wird mit Zoom durchgeführt. Die Anmeldung ist geschlossen, eine Teilnahme ist aber noch möglich. Schreiben Sie dazu bitte eine Email an info@fluechlingsrat-bw.de.

Für die Teilnahme an kostenlosen Online-Seminaren stellen wir keine Teilnehmendenbestätigung aus.

Dieses Online-Seminar wird in Kooperation mit dem Landratsamt Rems-Murr-Kreis und findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Justiz und Migration“.


Online-Seminar „Der Weg zum deutschen Pass“

In dieser Veranstaltung geht es um die Möglichkeiten von Geflüchteten mit befristeter Aufenthaltserlaubnis bzw. unbefristeter Niederlassungserlaubnis, sich einbürgern zu lassen, also einen deutschen Pass zu erhalten. Es werden die verschiedenen Arten der Einbürgerung sowie ihre jeweiligen Voraussetzungen vorgestellt und erklärt.

Das Seminar richtet sich an ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit tätige Personen. Grundkenntnisse zum Thema Niederlassungserlaubnis sind wünschenswert, da Informationen zur Niederlassungserlaubnis in der Veranstaltung nicht eingeschlossen sind. Personen ohne entsprechende Vorkenntnisse sind herzlich eingeladen, eine Aufzeichnung zu dem Thema anzusehen.

Die Teilnahme am Online-Seminar erfolgt am PC. Sie benötigen dazu einen gängigen Internetbrowser, eine stabile Internetverbindung und einen Kopfhörer bzw. Lautsprecher. Das Online-Seminar wird mit Zoom durchgeführt. Die Anmeldung ist geschlossen, eine Teilnahme ist aber noch möglich. Schreiben Sie dazu bitte eine Email an info@fluechlingsrat-bw.de.

Für die Teilnahme an kostenlosen Online-Seminaren stellen wir keine Teilnehmendenbestätigung aus.

Referentin: Melanie Skiba (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)

Das Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Justiz und für Migration.


Handreichung „Einbürgerung von Schutzberechtigten“

Viele geflüchtete Menschen leben bereits seit einigen Jahren mit Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis in Deutschland. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie sich einbürgern lassen und erhalten dann einen deutschen Pass. Mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit gehen umfassende Rechte einher (zum Beispiel Freizügigkeit in der EU, Wahlrecht und ein möglicher konsularischer Schutz im Ausland). Die Handreichung zeigt auf, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit schutzberechtigte Personen eingebürgert werden können. Sie kann kostenfrei als PDF-Datei heruntergeladen und in gedruckter Form bestellt werden.

Diese Publikation entstand im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge 2021“, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.


Online-Seminar „Der Weg zum deutschen Pass“

In dieser Veranstaltung geht es um die Möglichkeiten von Geflüchteten mit befristeter Aufenthaltserlaubnis bzw. unbefristeter Niederlassungserlaubnis, sich einbürgern zu lassen, also einen deutschen Pass zu erhalten. Es werden die verschiedenen Arten der Einbürgerung sowie ihre jeweiligen Voraussetzungen vorgestellt und erklärt.

Das Seminar richtet sich an ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit tätige Personen. Grundkenntnisse zum Thema Niederlassungserlaubnis sind wünschenswert, da Informationen zur Niederlassungserlaubnis in der Veranstaltung nicht eingeschlossen sind. Personen ohne entsprechende Vorkenntnisse sind herzlich eingeladen, am Online-Seminar „Der Weg zur Niederlassungserlaubnis“ teilzunehmen oder eine Aufzeichnung zu dem Thema anzusehen.

Die Teilnahme am Online-Seminar erfolgt am PC. Sie benötigen dazu einen gängigen Internetbrowser, eine stabile Internetverbindung und einen Kopfhörer bzw. Lautsprecher. Das Online-Seminar wird mit Zoom durchgeführt und die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung einen Tag vor dem Seminar. Um Anmeldung bei Lucia Braß (brass@caritas-biberach-saulgau.de) wird gebeten.

Referentin: Melanie Skiba (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)

Das Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.