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Kampagne: #GeschwisterGehörenZusammen

„Stellt euch vor, ihr lebt von euren Geschwistern getrennt – über Jahre. Und wisst nicht, wann und ob ihr sie jemals wiedersehen werdet.“

Unbegleitete minderjährige Geflüchtete haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ihre Eltern nach Deutschland nachziehen, sobald sie die Flüchtlingseigenschaft erhalten haben. In den meisten Fällen dürfen ihre Geschwister allerdings nicht mitkommen. Die Bundesregierung kündigte im Koalitionsvertrag von Oktober 2021 an, dass minderjährige Geschwister in Zukunft gemeinsam mit den Eltern nachziehen dürfen.

Terre des hommes Deutschland e.V. möchte mit der Kampagne #GeschwisterGehörenZusammen Druck auf die Bundesregierung ausüben, sodass die Ankündigungen durch das nächste Migrationspaket gesetzlich verankert werden. Gefordert wird:

  1. einen konkreten Anspruch auf Geschwisternachzug in § 36 Abs. 1 AufenthG zu formulieren 
  2. § 36a AufenthG ersatzlos zu streichen, damit der Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wieder dem zu Flüchtlingen gleichgestellt wird 
  3. Übergangsregelung für wartende Familien zu schaffen 
  4. Die EuGH-Urteile zum Nachzug bei Volljährigkeit umzusetzen – auch bei subsidiär Schutzberechtigten und Geschwistern

Die Kampagne startete am 01.11. Aktiv werden können alle ab sofort über diverse Social Media Aktionen und Kontaktaufnahme (z.B. per E-Mail) an Abgeordnete. Das Gesetzgebungsverfahren zum nächsten Migrationspaket soll im Dezember starten, bis dahin und währenddessen kann gemeinsam Druck gemacht werden!


Digitale Herbsttagung 2022

Verleitet Seenotrettung zur Flucht übers Mittelmeer? Wer profitiert langfristig vom Chancenaufenthaltsrecht? Welche Aufenthaltsperspektiven haben Afghan*innen? Warum werden nicht alle Geflüchteten gleich empfangen? Wie kann ich mich bei Racial Profiling verhalten? Mit welchen Themen beschäftigt sich der Flüchtlingsrat und wie kann ich mich engagieren? All diesen Fragen geht die diesjährige Herbsttagung des Flüchtlingsrats BW nach.

Herzliche Einladung zur Herbsttagung, die vom Samstag, den 19. November 2022 bis zum Donnerstag, den 24. November 2022 als digitale Veranstaltungsreihe angeboten wird.

Alle Veranstaltungen werden mit Zoom durchgeführt und sind kostenlos. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier. Die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung einen Tag vor der jeweiligen Veranstaltung.

Die digitale Herbsttagung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“ statt, gefördert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.

PROGRAMM

Samstag, 19. November 2022

Die Anmeldung für Samstag ist geschlossen.

10:00 – 12:00 Uhr Hauptvortrag: Der Mythos der Pull-Faktoren und die Abschottung Europas

Immer wieder wird zivilen Seenotrettungsorganisationen vorgeworfen, sie bringen mehr Menschen dazu, den gefährlichen Weg über das Mittelmeer zu wagen und ihr Einsatz führe damit letztendlich zu mehr Todesopfern. Aktuelle wissenschaftliche Studien können diesen Vorwurf jedoch widerlegen. Dabei hilft auch ein genauer Blick auf die Push-Pull-Theorie, die hinter dem Argument steckt. Der Vortrag zeigt, wie das Pull-Faktoren-Argument trotz seiner Mängel für die Kriminalisierung von Seenotrettung und die Abschottung Europas genutzt wird und was das mit der Unterstützung geflüchteter Menschen vor Ort zu tun hat.

Referentin: Sarah Spasiano (Doktorandin am Forum Internationale Wissenschaft, Universität Bonn)

12.00 – 13.00 Uhr Politische Arbeit und Engagement beim Flüchtlingsrat

Welche Themen drängen gerade beim Flüchtlingsrat auf landespolitischer Ebene? Wie arbeitet die Geschäftsstelle mit dem ehrenamtlichen Vorstand und dem Sprecher*innenrat des Vereins zusammen? In einer offenen Austauschrunde wollen wir gemeinsam über aktuelle politische Themen und Handlungsmöglichkeiten sprechen. Mit Blick auf die anstehenden Wahlen des Vorstandes und des Sprecher*innenrats im Frühjahr 2023 sollen deren Arbeitsfelder, Tätigkeiten und Gestaltungsmöglichkeiten für Interessierte vorgestellt werden.

Moderiert wird die Runde von Lucia Braß, erste Vorsitzende des FRBWs. Anja Bartel, Teil der neuen Geschäftsleitung, wird Einblicke in die politische Arbeit des FRBWs geben.

13.00 – 14.00 Uhr Mittagspause

14.00 16.00 Uhr Arbeitsgruppe: Ein Chancen-Aufenthaltsrecht für alle?

Mit der Einführung des sogenannten „Chancen-Aufenthaltsrechts“ will die Bundesregierung langjährig geduldeten Ausländer*innen eine langfristige Bleibeperspektive ermöglichen. Diese Reform der Bleiberechtsregelungen für langjährig geduldete Menschen wurde im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigt und ist jetzt im Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht worden. Das Gesetz bietet eine Perspektive für viele Geflüchtete, dennoch gilt es einige Hürden zu überwinden, um dann auch wirklich in ein langfristiges Aufenthaltsrecht zu bekommen. Die Rechtsanwälte Manfred Weidmann und Dominik Keicher geben in der Arbeitsgruppe einen allgemeinen Überblick über das neue „Chancen-Aufenthaltsrecht“.

Referenten: Manfred Weidmann und Dominik Keicher (Rechtsanwälte Tübingen)

Montag, 21. November 2022

Die Anmeldung für Montag ist geschlossen.

18.00 – 20.00 Uhr Arbeitsgruppe: Aufenthaltsperspektiven für Afghan*innen

Seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 hat sich die Lage in Afghanistan extrem verschlechtert. Dies hat aufenthaltsrechtliche Konsequenzen für Afghan*innen, die bereits in Deutschland leben oder die als Asylsuchende neu einreisen. Für geduldete Personen stellen sich vor allem Fragen rund um Asylfolgenantragstellung, Bleiberechtsoptionen und Dokumentenbeschaffung. Für Asylsuchende geht es um einen Schutzstatus aufgrund von Verfolgung oder der humanitären Katastrophe. Die Rechtsanwälte Manfred Weidmann und Dominik Keicher gehen diesen Themenkomplexen nach und klären über die Entscheidungspraxis des BAMF, die Lageeinschätzung des Auswärtigen Amtes und die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte auf. Zu Beginn berichtet Sadiq Zartila über die Lage der Bevölkerung in Afghanistan.

Referenten: Sadiq Zartila (Sprecher*innenrat Flüchtlingsrat Baden-Württemberg) und Manfred Weidmann und Dominik Keicher (Rechtsanwälte Tübingen)

Dienstag, 22. November 2022

Die Anmeldung für Dienstag ist geschlossen.

18.00 – 20.00 Uhr Arbeitsgruppe: Hierarchien der Solidarität in der Willkommenskultur

Während der Krieg in der Ukraine für große Betroffenheit sorgte und Ukrainer*innen viel Solidarität erfahren haben, bekommen Geflüchtete aus anderen Ländern weit weniger gesellschaftliche und politische Unterstützung in Deutschland. Die Entwicklungen in den letzten Monaten haben deutlich gemacht, dass es Hierarchien darin gibt, wem Empathie und Solidarität entgegengebracht wird – und wem eher nicht. Frau Dr. Sué González Hauck, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung, wird Fragen nach Ungleichbehandlung und Rassismus aufwerfen, Begrifflichkeiten und Kategorien klären und die Erfahrungen der letzten Monate in einen politischen Kontext einordnen. Im Anschluss wird es genügend Zeit zur Diskussion und zum Austausch geben.

Referentin: Dr. Sué González Hauck (Wissenschaftliche Mitarbeiterin DeZIM)

Donnerstag, 24. November 2022

18.00 – 20.00 Uhr Arbeitsgruppe: War das jetzt Racial Profiling? Racial Profiling erkennen und agieren lernen

Unter Racial Profiling versteht man Polizeikontrollen, bei denen gezielt Menschen anhand von rassistischen Merkmalen ausgewählt und polizeilich überprüft werden. Wenn allein ein vermeintlich stereotypisches Aussehen als Anlass für eine Verdächtigung herhalten, dann ist das für die Betroffenen im höchsten Maße diskriminierend. Deshalb wird von rassistischen Polizeikontrollen gesprochen. Viele Menschen sind tagtäglich davon betroffen und sie wissen nicht, wie oder wohin sie sich wenden und was sie tun können, wenn sie mit solchen Herausforderungen konfrontiert werden. Der Referent Biplab Basu arbeitet seit 2001 als Berater bei der Beratungsstelle für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt und Bedrohung (ReachOut) in Berlin und klärt über Strategien und Forderungen gegen rassistische Polizeigewalt und Racial Profiling auf. Es wird ausreichend Zeit für Fragen und Diskussion geben.

Referent: Biplab Basu (Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt und ReachOut Berlin)


Factsheet Afghanistan: Frauenspezifische Verfolgung

Frauen aus Afghanistan erhalten häufig keine Flüchtlingseigenschaft im Asylverfahren. Das liegt daran, dass das BAMF die systematische Unterdrückung von Frauen in Afghanistan nicht als frauenspezifische Verfolgung anerkennt.

In der Broschüre der Informations- und Beratungsstelle für frauenspezifische asyl- und aufenthaltsrechtliche Fragen der Diakonie Darmstadt-Dieburg geht es zum einen um die asylrelevante Situation von Frauen in Afghanistan und zum anderen um frauenspezifische Verfolgungskonstellationen bei afghanischen Frauen (zum Beispiel Zwangsverheiratung). Insbesondere wird auch auf die Verschärfung der Situation nach der Machtübernahme der Taliban eingegangen.

Das Factsheet soll Berater*innen und Unterstützer*innen für das Thema sensibilisieren. Trotzdem ist eine individuelle rechtliche Beratung unerlässlich.



VG Hannover: Unmenschliche Behandlung in Polen befürchtet

Das Verwaltungsgericht (VG) Hannover hat mit Beschluss vom 07.10.2022 (12 B 3546/22) einem Eilantrag in einem Dublin-Verfahren wegen Hinweise auf unmenschliche und erniedrigende Behandlung in Polen stattgegeben.

„Ein Schreiben des polnischen Ombudsmanns für die Einhaltung der Menschenrechtsstandards vom 25.01.2022 lässt befürchten, dass sich die Unterbringungssituation in den Gewahrsamseinrichtungen für Asylbewerber in Polen als unmenschlich und erniedrigend im Sinne von Art. 3 EMRK und Art. 4 der EU-Grundrechte-Charta darstellt.“


BumF: Zwischenruf zur Unterbringungssituation unbegleiteter Minderjähriger

Erneut kommen derzeit über die Belarus- und Balkanroute auch viele unbegleitete Kinder und Jugendliche in Deutschland an. Diese Kinder und Jugendlichen sind in einer besonders vulnerablen Situation. Sie benötigen ein Setting, in dem ihr Kindeswohl geschützt und ihr Bedarf nach Sicherheit und Stabilität gewährleistet wird!

Doch die Ankunftsrealität sieht anders aus: die jungen Menschen treffen auf ein stark geschwächtes Ankunfts- und Betreuungssystem, die Unterbringungssituation gestaltet sich vielerorts als zunehmend katastrophal. 

Zugleich bringen die derzeit ankommenden Kinder und Jugendlichen mehr denn je psychische Belastungen auch durch ihre Erfahrungen auf den immer gefährlicher werdenden Fluchtrouten mit.

In der stationären Jugendhilfe fehlen durch Platzabbau in den letzten Jahren geeignete Plätze für junge Menschen mit komplexen Bedarfen und anders als 2015 finden freie Träger kein Fachpersonal, um angemessen auf die Situation zu reagieren. Gemäß aktuellen Erhebungen herrscht in der Berufsgruppe der Sozialarbeit und Sozialpädagogik aktuell die größte Fachkräftelücke (s.  Institut der Deutschen Wirtschaft). Dies hat direkte negative Auswirkungen auch auf die Betreuungssituation geflüchteter junger Menschen. 

Eine Betreuung nach den Standards des SGB VIII und ein entsprechend gründliches Clearing sind Voraussetzungen für die folgende bedarfsgerechte Unterbringung, das Ankommen in Deutschland und die weitere Entwicklung der Kinder und Jugendlichen. In vielen Bundesländern jedoch sind die Jugendhilfeeinrichtungen bereits über der Belastungsgrenze. An einigen Orten werden aufgrund von Platzmangel Turnhallen und Zelte für die Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter hergerichtet. Junge Menschen werden in Großunterkünften ohne Privatsphäre und geeignete Schutzkonzepte untergebracht. Bundesweit wird zunehmend von den Standards abgewichen, die Wartezeiten bis zum Clearinggespräch gestalten sich oftmals lang. Träger der Jugendhilfe die bisher keinen pädagogischen Zugang zur Zielgruppe und entsprechend keine Expertise im Umgang mit unbegleiteten Kindern und Jugendlichen besitzen, werden mit der sensiblen Aufgabe betraut ein gelingendes Ankommen zu ermöglichen.

Geflüchtete Kinder und Jugendliche leben damit über einen längeren Zeitraum in desolaten und kindeswohlgefährdenden Umständen (Großunterkünfte, unzureichender Betreuungsschlüssel, fehlende 24h Betreuung, keine Beschulung, keine angemessene psychosoziale Versorgung), die ihnen nicht die Sicherheit und Unterstützung bieten, die sie brauchen und die ihnen zusteht. Die derzeitige Situation wird auch eine spätere Betreuung in der Kinder- und Jugendhilfe erheblich erschweren. Zudem sind sie unter diesen defizitären Unterstützungs- Unterbringungsstrukturen verstärkt Gefahren von Menschenhandel und Kriminalisierung ausgesetzt. 

Um die dringend benötigten Plätze in den Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, werden junge Menschen mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres aus der Jugendhilfe und zum Teil in die Obdachlosigkeit entlassen, obwohl es einen Regelrechtsanspruch auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe bis mindestens zum 21 Lebensjahr gibt. Das ist aus Sicht des Minderjährigenschutzes verständlich, gleichzeitig werden hier gut begonnene Entwicklungen junger Menschen gefährdet, indem diese alleingelassen werden! 

Eine ähnliche Situation gab es in den Jahren 2015/2016, in den Folgejahren wurden Plätze rigoros abgebaut, obwohl zukünftige starke Fluchtbewegungen durchaus absehbar waren. 

Der BumF fordert:  

  • alleinreisende Kinder und Jugendliche müssen innerhalb der Standards des SGB VIII untergebracht werden,
  • es braucht eine Fachkräftekampagne, eine angemessene Bezahlung und Ausbildung, bessere Arbeitsbedingungen in der Kinder- und Jugendhilfe,
  • die Wohnungsmarktpolitik muss ausreichend Wohnungen für Care-Leaver*innen einplanen, so dass junge Menschen, die aus den Einrichtungen ausziehen, ihren bisher beschrittenen Weg fortsetzen können,
  • freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe müssen miteinander Konzepte entwickeln, wie ausreichend Plätze vorgehalten werden, um auf größere Fluchtbewegungen und die Bedarfe aller jungen Menschen angemessen reagieren zu können. 

VG Bremen: Abschiebungsverbot Nigeria wegen PTBS und Verelendung

Das Verwaltungsgericht (VG) Bremen hat mit Urteil vom 05.09.2022 (4 K 1320/20) ein Abschiebungsverbot hinsichtlich Nigerias bei einer Person festgestellt, die an einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet.

Leitsätze:

1. Im Zuge der Corona-Pandemie wurde die nigerianische Wirtschaft schwer vom Verfall des Erdölpreises getroffen. Die wirtschaftliche Lage ist problematisch und die finanzielle Lage der breiten Bevölkerung schlecht. 40 Prozent der Bevölkerung leben in absoluter Armut.

2. Der an einer posttraumatischen Belastungsstörung [PTBS] und einer depressiven Symptomatik leidende Kläger ist derart in seiner Erwerbsfähigkeit gemindert, dass es ihm nicht möglich sein wird, auf dem hart umkämpften Arbeitsmarkt Nigerias Fuß zu fassen. Die Fortsetzung der ärztlichen Behandlung und Therapie wären dem vermögenslosen Kläger im Falle einer Rückkehr nicht möglich, sodass eine Verschlechterung des Gesundheitszustands und damit einhergehend eine weitere Minderung der Erwerbsfähigkeit droht. Er würde bei einer Rückkehr nach Nigeria deshalb absehbar in eine Situation extremer materieller Not geraten.


VG Stuttgart: Keine Dublin-Überstellung wegen systemischer Mängel in Kroatien

Das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart hat am 02.09.2022 (A 16 K 3603/22) einem Eilantrag in einem Dublin-Verfahren wegen systemischer Mängel in Kroatien stattgegeben.

Leitsätze:

1. Systemische Mängel des kroatischen Asylverfahrens ergeben sich daraus, dass Personen, die Kroatien verlassen und ihren Asylantrag zurückgezogen bzw. eine Zurückweisung erhalten haben – entgegen den Vorgaben der Dublin III-VO – bei ihrer Rückkehr als Folgeantragstellende behandelt werden. Das stellt einen Verstoß gegen Art. 18 Abs. 2 der Dublin-III-VO dar. Demnach müssen Antragstellende, die einen Antrag vor Entscheidung in der Sache in erster Instanz zurückgezogen haben, berechtigt sein, den Abschluss des Verfahrens zu beantragen oder die Möglichkeit erhalten, einen neuen Antrag zu stellen, der nicht als Folgeantrag behandelt wird. Durch die Behandlung als Folgeantragstellende besteht die Gefahr, dass Rückehrende keinen Schutz vor Zurückweisung („Refoulement“, Art. 33 Abs. 1 GFK) erhalten, sondern ohne Anhörung und wesentliche Verfahrensgarantien aus Kroatien abgeschoben werden.

2. Anhaltspunkte für systemische Mängel des kroatischen Asylverfahrens bestehen auch aufgrund der gehäuften Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen in Zusammenhang mit sogenannten „Push-Backs“, d.h. dem gewaltsamen Abdrängen von Asylsuchenden über die kroatische EU-Außengrenze nach Serbien oder Bosnien-Herzegowina, sowie aufgrund der Hinweise auf Kettenabschiebungen aus anderen Dublin-Mitgliedstaaten dorthin.

Bereits das VG Freiburg hatte im Juli 2022 einem Eilverfahren stattgegeben.


Mannheim: Kundgebung „Solidarität mit der Freiheitsbewegung im Iran“

„Die mutigen Menschen im Iran brauchen Ihre Unterstützung! Allen voran brauchen Frauen, queere Menschen, Schüler*innen und Studierende Ihre Solidarität. Ebenso alle Menschen, denen ihre Rechte bisher verwehrt bleiben.“

Seit dem brutalen Tod der 22-jährigen Jîna Mahsa Amînî erregen die Bilder der Proteste im Iran weltweite Aufmerksamkeit. Auch in Deutschland gehen diese nicht spurlos vorbei. Zusätzlich zu der unerträglichen Verzweiflung sich um Familie und Angehörige Vorort zu sorgen, müssen Geflüchtete Personen aus dem Iran sich vor möglichen Abschiebungen fürchten.
In unserer Pressemitteilung vom 12.10.2022 berichten wir, dass einige Bundesländer bereits ein Abschiebestopp veranlasst haben, allerdings ist dies in Baden-Württemberg nicht der Fall.

Um die Proteste im Iran öffentlich zu machen und die Protestierenden zu unterstützen, veranstaltet die Initiative Frauen Leben Freiheit Rhein-Neckar eine Kundgebung am Mannheimer Marktplatz. Diese wird von diversen Beiträgen aus Politik und Zivilgesellschaft begleitet.

Außerdem ruft die Initiative zur Unterzeichnung eines Offenen Briefs auf.


  • Frauen Leben Freiheit, 21. Oktober 2022: Pressemitteilung „Die Protestierenden im Iran sehen uns!“
  • Frauen Leben Freiheit: Flyer Kundgebung


Mehrsprachiger Brutto-Netto-Gehalts-Rechner

Sie haben einen neuen Job und fragen sich möglicherweise, wie viel von Ihrem Gehalt nach dem Abzug der Steuern und Sozialabgaben für Sie übrigbleibt? Wie viel Geld sollte Ihnen auf Ihr Bankkonto überwiesen werden? Genau diese Fragen werden auf der Webseite „Lohntastik“ beantwortet.

Lohntastik bietet einen online Brutto-Netto-Gehalts-Rechner mit dem Sie ganz bequem von Zuhause aus Ihr voraussichtliches Nettoeinkommen berechnen können. Dieses Tool wird in mehreren Sprachen angeboten, darunter Englisch und Ukrainisch. In der Zukunft soll es auch in andere Sprachen (z.B. Arabisch) übersetzt werden.

Der Brutto-Netto-Gehalts-Rechner ist mobilfreundlich und kann unkompliziert von jedem Smartphone benutzt werden.


Sulz am Neckar: Ausstellung „Bedrohung, Drohbriefe, Beleidigungen“

 „Engagieren für mehr Menschlichkeit, Hilfsbereitschaft und Nächstenliebe. Und dann kommen die Neider. Bedrohen anonym und beleidigen. Dies geschieht jeden Tag – viel zu oft. Und so manch eine engagierte Person wird verängstigt und legt seine Ämter nieder. Menschen die bedroht werden, leiden unter Ängste und Einsamkeit, werden nicht ernst genommen. Doch das stimmt nicht. Engagement lohnt sich immer. Gegen Armut, gegen Einsamkeit, gegen Fremdenhass, für einen respektvollen Umgang miteinander und untereinander.“

Auch Engagierte in der Geflüchtetenarbeit machen teilweise diese Erfahrungen. Die Ausstellung soll Empfänger*innen von Drohungen empowern, die Gesellschaft sensibilisieren und der Vernetzung dienen. Begleitet wird die Ausstellung durch diverse Vorträge, beispielsweise von der Beratungsstelle „Leuchtlinie“, „Frauen helfen Frauen“ und einem Seenotretter.

Ausstellung und Vorträge finden in den Räumen der VHS Sulz am Neckar statt.