Beiträge

Film und Diskussion: „Wir sind jetzt hier. Geschichten über das Ankommen in Deutschland“

Die Friedrich-Ebert-Stiftung lädt am 23.03.21 von 19.00 bis 21.00 Uhr zu einer kostenlosen Online-Veranstaltung ein. Gemeinsam schauen sich die Teilnehmenden den Dokumentarilm „Wir sind jetzt hier. Geschichten über das Ankommen“ an und können sich danach in einer Diskussionsrunde mit den Filmemacher*innen, einem Protagonist, sowie dem Sprecher der SPD Bundestagsfraktion für Migration und Integration, Ausschuss für Inneres und Heimat, Lars Castellucci, austauschen.

Weitere Informationen, sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier


Vom Willkommen zur Abschottung in Deutschland und Europa

Vor 10 Jahren, im März 2011, begannen erste Proteste im Zuge des »Arabischen Frühlings« in verschiedenen Städten Syriens. Was mit der Hoffnung auf mehr Freiheit, Würde und Demokratie begann, wurde durch die Reaktion des Regimes zu einem blutigen Bürgerkrieg und schließlich einem komplexen internationalen Stellvertreterkrieg. Die Bilanz nach 10 Jahren ist desaströs: Laut dem UNHCR sind 5,6 Millionen Menschen aus Syrien geflohen – primär in die Nachbarländer Libanon, Türkei und Jordanien -, weitere 6,6 Millionen Menschen sind innerhalb Syriens vertrieben. Nachdem syrische Flüchtlinge jahrelang in den Erstaufnahmeländern im Stich gelassen wurden, kam es 2015 zu einer großen Fluchtbewegung nach Europa. Auf die Willkommenskultur folgten viele Restriktionen. Mit dem Auslaufen des Abschiebungsstopps wird jetzt die Annäherung an Assad geprobt.

Vollständige Pressemitteilung auf der Website von Pro Asyl


Datenreport 2021: Aus arm wird ärmer

Der Datenreport 2021 zeigt, dass besonders Menschen mit Migrationshintergrund die negativen Folgen der Corona Pandemie zu spüren bekommen.  Die Pandemie verschärft schon bestehende prekäre Lebensumstände verschiedener marginalisierter Gruppen. Vor allem Alleinerziehende (25%), und Menschen mit Migrationshintergrund (15%) sind in Geldnot geraten. Diese Umstände erschweren gleichzeitig auch den Zugang zum Bildungssystem. Denn ohne finanzielle Grundlagen ist beispielsweise die Finanzierung von Laptops für Homeschooling von Kindern fast unmöglich. Wieder einmal wird klar, dass die Inanspruchnahme von Bildung einkommensabhängig ist.

Einkommensabhängig ist tatsächlich auch das Risiko sich mit dem Virus anzustecken.  Denn im Schutz des Homeoffice sitzen vermehrt Menschen, die zur Sparte der Gutverdiener*innen gehören. Aber gerade für die Menschen, die man „Corona Helden“ getauft hatte, gab und gibt es nicht die Möglichkeit das Infektionsrisiko durch das Arbeiten im Home-Office zu minimieren.

Letzten Endes macht der Report deutlich, dass der Trend, der vergangenen Jahre in Armut zu rutschen und zu bleiben besonders Personen in prekären Lebenslagen trifft. 2018 lebte 15,8% der Bevölkerung unterhalb der Armutsrisikoschwelle. Davon wiederum befanden sich 44% bereits seit vier Jahren in Armut.  Das Risiko langfristig in Armut zu rutschen besteht besonders für Alleinerziehende (41%), Geringqualifizierte (35%) und Menschen mit Migrationshintergrund (29%).

Sei es die Armutsrisikoschwelle, das Infektionsrisiko oder die fehlende Möglichkeit am Unterricht teilzunehmen, am härtesten trifft es immer die gleichen Gruppen von Menschen.



Online-Gespräch: Was können wir gegen unmenschliche Abschiebungen von Schüler*innen tun?

Die Aktion STAY veranstaltet am 25. März 2021 um 18.30 Uhr ein Online-Gespräch zu Abschiebungen von Schüler*innen.

Theo Haas (Schülersprecher Stubenbastei Wien), Seán McGinley (Geschäftsführer Flüchtlingsrat BW) und Daniel Wunsch (GEW BW) sprechen darüber, was drohende Abschiebungen mit Schüler*innen machen, wie Solidarisierung und Protest organisiert werden können und was die Zivilgesellschaft tun muss um die Situation zu verbessern.

Anmeldungen bis zum 22.03 unter ja-schule@bdkj-bja.drs.de


Nach 28 Jahren abgeschoben, fünf Monate später tot

Pressemitteilung: Freiburger Forum aktiv gegen Ausgrenzung und Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, 12.03.2021

Wir trauern um Sali Krasniqi, der fünf Monate nach seiner Abschiebung aus dem Landkreis Biberach, heute morgen im Kosovo gestorben ist.

In der Nacht vom 11. auf den 12. März ist Sali Krasniqi gestorben. Er war am 12. Oktober aus dem Kreis Biberach, gemeinsam mit seiner Frau Mire G. in den Kosovo abgeschoben worden. Zuvor hatte das Paar fast 29 Jahre in Deutschland gelebt. Die gesamte Familie lebt in Deutschland: Sechs Kinder, 17 Enkel, ein Urenkel und die Mutter von Mire G. Sali Krasniqi wurde 62 Jahre alt. Er war drei mal am Herz operiert worden und war auf regelmäßige medizinische Betreuung angewiesen. Den Behörden, der Ausländerbehörde Biberach, den Regierungspräsidien Tübingen und Karlsruhe, war der Gesundheitszustand bekannt. Trotzdem wurde das Paar abgeschoben, obwohl es viele gute Gründe für die Erteilung eines dauerhaften Aufenthaltsrechts gegeben hätte. Nach der Abschiebung hatte sich der Gesundheitszustand von Sali Krasniqi massiv verschlechtert.

Gegen die Abschiebung wurde im Dezember 2020 beim Regierungspräsidium Karlsruhe ein Antrag auf sofortige Rückholung gestellt. Das RP reagierte zunächst nicht, das Innenministerium von Baden-Württemberg verteidigte das Vorgehen. Eine Klage gegen die Abschiebungen läuft derzeit noch beim zuständigen Verwaltungsgericht. In einer Onlinepetition forderten knapp 40.000 Menschen die sofortige Rückholung des Ehepaars.

Ohne die Abschiebung, das lässt sich mit ziemlicher Sicherheit sagen, wäre Sali Krasniqi noch am Leben. Eine adäquate medizinische Behandlung war im Kosovo nicht möglich. Sali Krasniqi starb getrennt vom Großteil seiner Angehörigen. Dieser tragische Tod von Sali Krasniqi muss Konsequenzen haben. Die Grün-Schwarze Landesregierung trägt eine Mitschuld an seinem Tod. Als erste Maßnahme muss Mire G. umgehend die Wiedereinreise nach Deutschland ermöglicht werden. Die Abschiebung war auch rechtlich höchst fragwürdig. Die gesundheitliche Situation war nicht ausreichend berücksichtigt worden, auch die Verwurzelung und die Schwierigkeiten der Passbeschaffung waren ignoriert worden. Auch wenn es nichts wieder gut machen kann, braucht es eine Entschuldigung der Landesregierung bei der Familie.

Die neue Landesregierung muss ihre Abschiebepolitik nun endlich stoppen. Gerade von den Sammelabschiebungen in den Balkan sind immer wieder, schwer erkrankte Menschen betroffen. Solche tragischen Todesfälle dürfen sich nicht wiederholen. Es herrscht kein Abschiebedefizit, es herrscht ein Defizit an Menschlichkeit. Die baden-württembergischen Behörden müssen zukünftig proaktiv prüfen, ob Krankheiten vorliegen, die in den Abschiebeländern nicht adäquat behandelt werden können und diese Abschiebungen umgehend stoppen.

Ein erster Schritt wäre, eine Regelung, die allen Personen, die schon lange Teil der hiesigen Gesellschaft sind, endlich eine sichere Aufenthaltsperspektive zu bieten.

Humanität muss endlich Vorrang haben!

Abschiebungen stoppen.


Kostenübernahme digitaler Endgeräte für Fernunterricht

Für Kinder und Jugendliche, die sowohl nach dem SGB II, AsylbLG oder analog zu SGB XII leistungsberechtigt sind, gibt es nun endlich bundesweit einheitliche Lösungen für die Kostenübernahme von digitalen Endgeräten für den Fernunterricht.

Nach einer Weisung der Bundesagentur für Arbeit haben Jobcenter ab sofort die Kosten für digitale Endgeräte für alle Schüler*innen im SGB II Leistungsbezug im Rahmen eines Zuschusses zu übernehmen. Dies gilt allerdings nur wenn aufgrund von Fernunterricht ein digitales Gerät benötigt wird, welches nicht anderweitig zur Verfügung gestellt werden kann (z.B. als Leihmittel der Schule).

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 12.2.21 Hinweise zur Kostenübernahme für Asylbewerberleistungsberechtigte veröffentlicht. Hier unterscheidet das BMAS zwischen Familien im Grundleistungs- und Analogleistungsbezug. Für Grundleistungsberechtigte ist die Kostenübernahme über § 6 Absatz 1 AsylbLG möglich. Dies gilt auch wenn Leistungen nach § 1a AsylbLG gekürzt wurden, da es um die Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geht. Bei Analogleistungsberechtigten, die Leistungen nach § 2 AsylbLG beziehen, ist eine Finanzierung durch die Sozialämter nicht möglich. Das BMAS empfiehlt ein ergänzendes Darlehens nach § 37 Abs. 1 SGB XII zu gewähren, bei gleichzeitigem dauerhaftem Verzicht auf eine Rückzahlung gemäß § 37 Abs. 4 SGB XII.

Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat sich den Hinweisen des BMAS angeschlossen und diese an die Aufnahmebehörden weitergegeben.


OVG NRW: Keine Unzulässigkeitsentscheidung von Anerkannten in Griechenland

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschied am 21.1.2021, dass das BAMF den Asylantrag eines Anerkannten in Griechenland wegen dort drohender Menschenrechtsverletzungen nicht als unzulässig ablehnen durfte.

In Griechenland droht Geflüchteten, die dort eine Flüchtlingseigenschaft oder subs. Schutz anerkannt bekommen haben, bei einer Rückkehr die ernsthafte Gefahr einer erniedrigende Behandlung im Sinne von Art. 4 EU-GrCH, Art. 3 EMRK. Es gibt keine menschenwürdige Unterkunft, keine Arbeitsmöglichkeiten und keinen Zugang zu Sozialleistungen. Durch die Corona-Pandemie haben sich die Lebensbedinungen zudem verschärft. Damit wurde das BAMF verpflichtet, den Asylantrag inhaltlich zu prüfen und erst dann über Abschiebungsverbote zu entscheiden.

Asylsuchende mit einer Anerkennung in Griechenland sollten sich gut beraten lassen und sich trotz aller Unsicherheiten versuchen, zu integrieren. Übrigens entscheidet das BAMF bereits seit über einem Jahr nicht mehr über Asylanträge von dieser Gruppe von Geflüchteten!


Aktualisierter Leitfaden zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

In der Reihe „Migration im Fokus“ hat der Deutsche Caritasverband eine vollständig aktualisierte Neuauflage des Bands „Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland“ herausgegeben. Neben wichtigen Hintergrundinformationen enthält der Leitfaden die Positionen der Caritas zu verschiedenen Themenbereichen.

Die Broschüre behandelt Themen wie Altersfeststellungsverfahren, Clearingverfahren, Vormundschaft, Klärung des aufenthaltsrechtlichen Status/Asylverfahren, Zugang zu Bildung und Ausbildung, Familiennachzug, sowie den Übergang in die Volljährigkeit.

Außerdem sind in der Broschüre Informationen darüber erhalten, wie die Caritas vor Ort Unterstützung für unbegleitete Minderjährige leistet.

Deutscher Caritasverband, Dezember 2020: Migration im Fokus: Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge in Deutschland


EuGH: Kein Arbeitsverbot in Dublin-Verfahren

Bisher hat das Urteil des EuGH vom 14.1.2021 (C 322-19, C 385/19) noch wenig Beachtung bekommen, doch die Aussagen sind bemerkenswert. Das Gericht urteilte, dass nach der EU-Aufnahmerichtlinie für Personen in einem Dublin-Verfahren kein pauschales Arbeitsverbot zulässig ist. Auch sie müssen i.d.R. nach neun Monaten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

Nach dem deutschen Gesetz ist Dublin-Fällen der Zugang zum Arbeitsmarkt nicht gestattet, es sei denn ein Verwaltungsgericht hat einem möglichweise eingelegten Eilantrag auf aufschiebende Wirkung stattgegeben (§ 61 I 2 Hs. 1 Nr. 4 AsylG). Dieser pauschale Ausschluss vom Arbeitsmarkt ist nun nicht mehr mit Unionsrecht vereinbar, denn, so der EuGH, „Art. 15 der Richtlinie 2013/33 [ist] dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, die einen Antragsteller vom Zugang zum Arbeitsmarkt allein deshalb ausschließt, weil ihm gegenüber eine Überstellungsentscheidung nach der Dublin-III-Verordnung ergangen ist.“

Für die Praxis bedeutet das, dass Geflüchtete, die als Dublin-Fall vom BAMF als unzulässig abgelehnt worden sind und von Deutschland innerhalb von sechs Monaten in den zuständigen Mitgliedstaat überstellt werden sollen, nach neun Monaten Aufenthalt in Deutschland i.d.R. einen Anspruch auf eine Beschäftigungserlaubnis haben sollten. Mehr noch, sie könnten über die Beschäftigungserlaubnis im Status einer*s Asylbewerbers*in eine Ausbildung aufnehmen und sich so eine spätere Chance auf eine Ausbildungsduldung sichern.


Zugang zu Integrationskursen für Asylsuchende aus Somalia

Somalia gilt ab dem 01.03.21 wieder als Land mit guter Bleibeperspektive. Dies hat zur Folge, dass Asylbewerbende aus Somalia ab sofort einen Antrag auf Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationssprachkurs nach § 44 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1a AufenthG stellen können.