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Bundesregierung intensiviert Abschiebungen in den Irak

Die verschärfte Abschiebepolitik der Bundesregierung weitet sich auf ausreisepflichtige Iraker*innen aus. Grund dafür scheint eine gesteigerte Rücknahmebereitschaft des Iraks zu sein.

Seit vielen Jahren gibt es kaum Abschiebungen in den Irak. Nach den Beschlüssen der Konferenz der Innenminister*innen (IMK) von 2006, 2007 und 2018 waren Abschiebungen nur von Gefährdern und Straftätern möglich. Doch nun steigt die Zahl von nicht-straffälligen Iraker*innen, deren Duldungen nicht mehr verlängert werden und die in Abschiebehaft genommen werden. Hintergrund dafür ist eine verstärkte Kooperation zwischen Deutschland und dem Irak sowie eine damit einhergehende erhöhte Rücknahmebereitschaft des Iraks.

So genügt den irakischen Behörden bereits eine nachgewiesene Staatsangehörigkeit mittels eines Passersatzpapieres, um einer Abschiebung zuzustimmen. Passersatzpapiere werden u.a. ausgestellt, wenn Personen zu Sammelanhörungen vor irakischen Vertreter*innen geladen werden und ihre Identität bestätigt wird.

Zurzeit leben ca. 28.000 geduldete Iraker*innen in Deutschland. Darunter auch Menschen mit einer Ausbildungsduldung oder mit einer Duldung aus rechtlichen oder humanitären Gründen, welche nicht abgeschoben werden können.

Sollten Abschiebungen in den Irak zukünftig jegliche ausreisepflichtige irakische Person betreffen können, so ist das dramatisch – denn im Irak geschehen nach wie vor zahlreiche Menschenrechtsverletzungen.

In Baden-Württemberg erhielt der Flüchtlingsrat mündlich die Information, dass prioritär Personen mit Straftaten oder sog. Gefährder abgeschoben werden würden. Da aber zukünftig alle geduldeten Iraker*innen abgeschoben werden könnten, raten wir dringend, Bleiberechtsoptionen für diese Personen zu prüfen und in die Wege zu leiten.


Weiterführende Informationen:


Spenden für Alarm Phone

Alarm Phone ist eine selbstorganisierte Hotline für Menschen in Seenot an Europas Außengrenzen. Die Hotline wird von hunderten Aktivist*innen aus verschiedenen Ländern betrieben und richtet sich an Menschen auf der Flucht und ist rund um die Uhr das gesamte Jahr über erreichbar.

Sie haben bereits mehr als 7000 Boote und Gruppen von Menschen in Not unterstützt. Darüber hinaus knüpft Alarm Phone internationale Netzwerke und recherchiert ausgiebig zu Fluchtrouten und Rechtsnormen in der Seenotrettung. So hat seit  

Damit die NGO weiterhin ihre Arbeit fortsetzen kann, wird Geld für Satellitentelefone und die hohe Telefonrechnung benötigt. Denn jeder Anruf kostet zwischen einem und acht Euro pro Minute.

Hier finden Sie den Spendenanruf von Alarm Phone.


Online Workshop: Rassismuskritische Ansätze für die ehrenamtliche Geflüchtetenarbeit

Ehrenamtlich tätige Personen leisten einen unverzichtbaren Beitrag in der Gesellschaft. Häufig stoßen sie dabei an Grenzen. Grenzen des Systems (Gesetze, Bürokratie), aber auch an eigene Grenzen. Manchmal wird festgestellt, dass geflüchtete Personen andere Prioritäten haben, als die ehrenamtlich tätigen Personen es vielleicht erwarten oder sich wünschen würden. Daraus kann Frust und Hilflosigkeit erwachsen. Der Workshop soll neben einem kurzen Input zur rassimuskritischen Haltung einen Raum öffnen für Verständnisfragen und Austausch.

Annagreta König Dansokho ist Psychotherapeutin mit dem Schwerpunkt Psychotraumatologie, Sexualtherapie, Antidiskriminierungsberatung, Islamic Counsling und Supervisorin mit jahrelanger Erfahrung in der Arbeit mit geflüchteten Menschen.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Perspektive durch Partizipation“, gefördert durch die Aktion Mensch.

Die Anmeldung ist geschlossen.


Asperg: Kundgebung gegen Rassismus

Seit mehreren Monaten gibt es eine Bürgerinitiative in Tamm und Asperg gegen den geplanten Bau einer Landeserstaufnahme-Einrichtung (LEA) für geflüchtete Menschen. Dieser Protest hat eindeutig rassistische Züge: Es wird bewusst Angst vor geflüchteten Menschen geschürt. Deshalb ruft das Antifaschistische Aktionsbündnis Stuttgart & Region (AABS) am 22. Oktober auf, sich gegen Rassismus in Asperg und für Solidarität mit Geflüchteten einzusetzen.  


Gegen den Populismus: Wie viele ausreisepflichtige Geflüchtete gibt es wirklich?

Eine oft genannte Behauptung ist, dass „300.000 vollziehbar ausreisepflichtige abgelehnte Asylbewerber“ aus Deutschland ausreisen müssten. Dies stelle einen Beleg für „Asylmissbrauch“ und die die Effektivität von Abschiebungen dar. Diese pauschale Aussage hält einer tiefgehenden Betrachtung nicht Stand. Berlin hilft hat die Zahlen ausführlich analysiert, die wichtigsten Ergebnisse haben wir zusammengefasst.

Auf was bezieht sich die Zahl von 300.000 Personen?

Laut Plenarprotokoll des Bundestages 20/124 gab es Ende August 2023 261.925 ausreisepflichtige Personen in Deutschland. Die tatsächliche Zahl der ausreisepflichtigen Menschen ist also bereits niedriger als die angegebenen 300.000. Ausreisepflichtig sind Menschen, die keinen Aufenthaltstitel (mehr) haben.

Können alle diese 261.925 ausreisepflichtige Personen abgeschoben werden?

Nein, das ist nicht in allen Fällen möglich. Oft besteht ein Abschiebungshindernis, z.B. aufgrund einer Erkrankung oder wegen Passlosigkeit. In diesem Fall ist die Abschiebung dann vorübergehend ausgesetzt, solange das Abschiebungshindernis besteht. Die betroffenen Menschen haben dann Anspruch auf eine sog. Duldung. Von den 261.925 vollziehbar ausreisepflichtigen Personen Ende August hatten laut Plenarprotokoll des Bundestages 210.528 Menschen eine Duldung. Somit bleiben nur 51.397 Ausreisepflichtige übrig, bei denen eine Abschiebung überhaupt möglich gewesen wäre.

Haben alle der Personen, die man abschieben könnte, eine Ablehnung im Asylverfahren erhalten?

Nein. Berlin hilft verweist hier auf Zahlen von Ende Juni 2023 aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Partei Die Linke. Von insgesamt 279.098 ausreisepflichtigen Personen hatten zu diesem Stichtag nur 132.035 Personen, also knapp die Hälfte, einen abgelehnten Asylantrag. Davon waren nur 13.784 Personen ohne Duldung.

In die Betrachtung muss auch einbezogen werden, dass das Ausländerzentralregister (AZR) nicht durchgängig konsistente Daten liefert. So wird beispielsweise der Umstand, dass eine Person aus einem Asylverfahren kommt lebenslang gespeichert. Aus diesem Grund werden auch Personen als abgelehnte Asylbewerber*innen geführt, die mittlerweile aufgrund zwischenzeitlich erfolgter EU-Beitritte ihrer Herkunftsländer als EU-Bürger*innen in Deutschland leben.

Fazit: Statt von „300.000 ausreisepflichtigen abgelehnten Asylbewerbern“ müsste man korrekterweise von „13.784 ausreisepflichtigen abgelehnten Asylbewerbern ohne Duldung“ sprechen.  Dieses Beispiel zeigt anschaulich, dass Populist*innen Tatsachen verfälschen und Fremdenfeindlichkeit und Rassismus gegenüber geflüchteten Menschen schüren.



BW: Abschiebekosten von über 8,8 Mio. Euro seit 2020

Eine am 13. September beantwortete Anfrage der AfD an das Justizministerium ergab, dass im Zeitraum 1.1.2020 bis 31.8.2023 5.639 Menschen abgeschoben wurden. Laut der Anfrage haben Abschiebungen im Zeitraum 1.1.2020 bis 19.9.2023 über 8,8 Mio. Euro an Kosten verursacht. Rund 1,7 Mio. Euro davon haben die abzuschiebenden/abgeschobenen Personen zurückgezahlt.

Die hohen Kosten, die durch Abschiebungen verursacht werden, könnten aus unserer Sicht besser dazu verwendet werden, um menschenwürdige Unterkünfte zu bauen oder den Menschen das Ankommen in Deutschland zu erleichtern, z.B. über mehr/bessere Sprachkurse und Unterstützung bei der Arbeitssuche.



Georgien und Moldau sind nicht sicher!

PRO ASYL und die Flüchtlingsräte der Länder fordern die Bundesländer auf, sich am 20.10.2023 im Bundesrat gegen den Gesetzentwurf zur Einstufung Georgiens und Moldaus als “sichere” Herkunftsländer auszusprechen und sich stattdessen einer rationalen, faktenbasierten und lösungsorientierten Migrationspolitik zuzuwenden.

“Die Wahlen in Hessen und Bayern haben klar gezeigt: Je mehr SPD und Grüne sich rechts anbiedern, desto weiter verschiebt sich der gesamte Diskurs nach rechts – und gewählt wird dann dennoch das rechtsradikale Original. Wir brauchen endlich eine rationale und faktenbasierte Debatte über Flucht und Migration”, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.

PRO ASYL und die Flüchtlingsräte lehnen das Konzept der sicheren Herkunftsländer grundsätzlich ab. Im konkreten Fall von Moldau und Georgien gibt es zudem etliche tatsächliche Gründe, die der Einstufung als “sicher” entgegenstehen. Denn zu einer solchen Einstufung gelten klare gesetzliche Vorgaben: Staaten dürfen nur dann als “sichere Herkunftsstaaten” gelten, wenn „landesweit und für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen“ Sicherheit vor Verfolgung besteht. Dies ist weder in Georgien noch in Moldau gegeben. PRO ASYL hat dazu eine ausführliche Stellungnahme verfasst.

In beiden Ländern gibt es abtrünnige Regionen, die von Russland und nicht von der jeweiligen Regierung kontrolliert werden: In Georgien die Regionen Abchasien und Südossetien und in der Republik Moldau die Region Transnistrien. Außerdem geht der Gesetzentwurf nicht auf die Gefahr des zunehmenden russischen Einflusses auf Politik und Gesellschaft auch außerhalb der abtrünnigen Gebiete ein und auch nicht auf die geänderte geopolitische Gefahrenlage seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine.

Weiterhin sind nachweislich nicht alle Personen- und Bevölkerungsgruppen sicher. In Georgien gilt das speziell für die Gruppe der LGTBIQ*-Personen, in Moldau insbesondere für die Gruppe der Rom*nja. Beide Gruppen sind von Diskriminierung, Ausschlüssen und sogar von Angriffen betroffen. Auch Presse- und Medienvertreter*innen sowie Kunst- und Kulturschaffende geraten in jüngster Zeit zunehmend unter Druck. In Belgien wurde im Juli dieses Jahres das Land Georgien nach nicht einmal drei Monaten wieder von der Liste der sicheren Herkunftsländer genommen, insbesondere wegen der gefährlichen Situation für LGTBIQ*-Personen.

Der Gesetzentwurf wird als Maßnahme zur Entlastung von kommunalen Strukturen vermarktet. Dabei handelt es sich in Wahrheit bei diesen beiden Ländern nur um eine kleine Gruppe Asylsuchender, denen durch die Einstufung als “sicheres Herkunftsland” ihr Recht auf eine individuelle Überprüfung ihrer Asylanträge verweigert wird. Das wird nicht zu einer Entlastung der Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten führen. Was die Kommunen hingegen brauchen, ist eine rationale und faktenbasierte Debatte über echte Maßnahmen, die ihnen helfen – zum Beispiel eine dauerhafte und nachhaltige Finanzierung mit einer Pro-Kopf-Pauschale je aufgenommener Person, eine Digitalisierungsoffensive und die Aufhebung der Arbeitsverbote, von denen Tausende Geduldete betroffen sind.

PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte fordern Bund und Länder auf, eine Migrationspolitik zu verfolgen, die tatsächlich die Kommunen bei der Aufnahme sowie die Menschen beim Ankommen unterstützt, statt weiter rechte Stimmungsmache zu befördern.


Handicap International: FAQs für ukrainische Geflüchtete mit Behinderung

Mit dem Projekt Crossroads informiert Handicap International Fachkräfte und ehrenamtlich Aktive für ihre Arbeit mit geflüchteten Menschen mit Behinderung in Deutschland. Im Zuge dessen entstanden im letzten Jahr FAQs für Menschen mit Behinderung aus der Ukraine, die nun überarbeitet und
aktualisiert wurden. Die FAQs sind auf Ukrainisch, Russisch und Deutsch verfügbar. Darüber hinaus stellt Handicap International ebenfalls andere mehrsprachige FAQs für geflüchtete Menschen mit Behinderung aus anderen Herkunftsländern zur Verfügung.


Weiterführende Informationen finden Sie hier:


BVerwG: Kindernachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 08.12.2022 – 1 C 8.21 geurteilt, dass Kinder von subsidiär Schutzberechtigten im Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag zum Familiennachzug weiterhin minderjährig sein müssen. Somit hält das BVerwG die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes bezüglich des Kindernachzugs/Elternnachzugs zu Personen mit einer Flüchtlingseigenschaft nicht für subsidiär Schutzberechtigte anwendbar (EuGH, Urteil vom 01.08.2022 – C-279/20).

„1. Die zum Kindernachzug nach § 32 AufenthG entwickelten Grundsätze zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt bei einer gesetzlichen Altersgrenze […] gelten auch für den Nachzug zum subsidiär schutzberechtigten Elternteil nach § 36a AufenthG. [Anmerkung von asyl.net: Das BVerwG führt hierzu weiter aus, dass die Minderjährigkeit zum Zeitpunkt des Antrags auf Familienzusammenführung vorliegen muss und die übrigen Voraussetzungen für den Kindernachzug auch im Zeitpunkt des Erreichens der Altersgrenze und zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz vorliegen müssen.]

2. Der Ausschluss des Familiennachzuges zu subsidiär Schutzberechtigten nach § 104 Abs. 13 AufenthG ist nicht verfassungswidrig, weil Härtefällen durch die Erteilung von humanitären Aufenthaltserlaubnissen nach § 22 Satz 1 AufenthG Rechnung getragen werden kann […].

3. Die Ungleichbehandlung des Familiennachzuges zum anerkannten Flüchtling nach § 32 und § 36 Abs. 1 AufenthG einerseits und zum subsidiär Schutzberechtigten nach § 36a AufenthG andererseits verstößt nicht gegen höherrangiges Recht. Sie ist insbesondere mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar.“

(Amtliche Leitsätze)


Online-Veranstaltung: Let her learn!

TERRES DES FEMMES lädt ein mit afghanischen Frauenrechtsaktivistinnen ins Gespräch zu kommen, sich über die aktuelle Bildungssituation für Mädchen und Frauen in Afghanistan auszutauschen und mögliche Zukunftsperspektiven zu diskutieren. Die afghanischen Expertinnen haben bis zur Machtergreifung der Taliban im August 2021 das von TERRE DES FEMMES und der Deutsch-Afghanischen Initiative geförderte Frauenbildungszentrum Neswan in Herat betrieben. Die Veranstaltung findet auf Deutsch statt, die Dolmetscherin Nafiseh Bahavar (Dari – Deutsch) wird den Austausch begleiten.

Die gleiche Veranstaltung findet nochmal am 24. Oktober statt.

Hier finden Sie die Teilnahmelinks für den 17. Oktober und den 24. Oktober sowie mehr Informationen zur Veranstaltung.