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Aufenthaltserlaubnis für Personen mit abgeschlossenen Helferausbildungen

Personen, die in Deutschland eine staatlich anerkannte Ausbildung in einer Pflegehilfstätigkeit oder eine im Ausland gleichwertige Ausbildung abgeschlossen haben, können ab dem 1.3.2024 eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. In Baden-Württemberg erhalten alle infrage kommenden geduldeten Personen bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis eine Ermessensduldung, sodass keine Abschiebung mehr vollzogen werden kann.

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz erhalten Ausländer*innen erstmals die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen auch wenn sie „nur“ eine Helferausbildung abgeschlossen haben. Geduldete Personen sollen dann eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19d Abs. 1 AufenthG erhalten. In der Vergangenheit zwangen sich viele Geduldete, eine an die Helferausbildung anschließende qualifizierte Pflegeausbildung abzusolvieren. Denn nur dann konnten sie eine Ausbildungsduldung bekommen und waren vor Abschiebung geschützt. Konnten sie die qualifizierte Ausbildung nicht abschließen, waren sie akut von Abschiebung bedroht, obwohl sie als Pflegehilfskräfte arbeiteten. Dies ändert sich nun zum 1.3.2024. Auch Personen, die bereits eine Aufenthaltserlaubnis haben (z.B. § 16a AufenthG: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung) oder im Ausland eine gleichwertige Berufsausbildung abgeschlossen haben und über ein Visum einreisen möchten, können ab dem 1.3.2024 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19c Abs. 1 AufenthG i.V.m. § 22a BeschV erhalten.

Da die entsprechenden Aufenthaltserlaubnisse erstmals am 1.3.2024 erteilt werden können und bis dahin theoretisch noch Abschiebungen stattfinden können, hat Baden-Württemberg einen Vorgriffserlass erlassen:

Geduldete, die in Deutschland eine anerkannte Helferausbildung oder eine im Ausland gleichwertige Ausbildung abgeschlossen haben und die als Pflegehilftskraft arbeiten, bekommen ab sofort eine Ermessensduldung vom Regierungspräsidium Karlsruhe.

Ausschlussgründe sind im Bundesgebiet begangene vorsätzliche Straftaten, wobei Geldstrafen von insgesamt bis zu 50 Tagessätzen oder bis zu 90 Tagessätzen wegen Straftaten, die nach dem Aufenthaltsgesetz oder dem Asylgesetz nur von Ausländer*innen begangen werden können, grundsätzlich außer Betracht bleiben.



BZL Berlin: Geflüchtete mit Behinderungen dürfen nicht entmenschlicht werden!

Das Berliner Zentrum für Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen e.V. (BZL) stellt fest, dass sowohl die aktuelle politische Debatte als auch der öffentliche Diskurs über Asyl- und Migrationspolitik sich auf europäischer und nationaler Ebene zuspitzt. Vor allem geflüchtete Menschen mit Behinderungen sind strukturell benachteiligt und erfahren dadurch eine massive Einschränkung ihrer Menschenrechte sowie eine verheerende Entmenschlichung. Vor diesem Hintergrund fordert das BZL klare Maßnahmen von Bund und Ländern.

Geflüchtete Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen sowie psychischen Beeinträchtigungen sowie deren pflegende Angehörige werden in der aktuellen Migrationspolitik übersehen oder gar vergessen. Gerade diese Gruppe ist von besonders schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen betroffen, denn sie sind einer eklatanten Unterversorgung ausgesetzt und sind häufig jahrelang in nicht barrierefreien Sammelunterkünften untergebracht. Der Zugang zu Hilfs- und Heilmitteln wie etwa Rollstühlen und Psychotherapie, Pflege- und Assistenzleistungen ist erschwert. Auch im Asylverfahren, bei der Erlangung von Aufenthaltserlaubnissen und -titeln werden behinderte Menschen und ihre pflegenden Angehörigen strukturell benachteiligt.

So hat das BZL kürzlich zum dritten Mal in diesem Jahr im Rahmen seiner spezialisierten Beratungstätigkeit von einem Todesfall erfahren, der bei einer bedarfsgerechten Versorgung und Unterbringung hätte verhindert werden können. Es ist anzunehmen, dass die Dunkelziffer deutlich höher ist.

Vor diesem Hintergrund setzt das BZL ein klares Signal für die Verpflichtung zur Einhaltung von Menschenrechtsnormen und humanitären Mindeststandards. Auch der Fachausschuss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) hat dies im vergangenen August getan und abermals verdeutlicht, Behinderung und Flucht sind als Querschnitts- und Menschenrechtsthema zu verankern!

Darüber hinaus, mahnt der Ausschuss vor allem die verschärfte Situation von geflüchteten Frauen und Kindern mit Behinderungen an und empfiehlt, einen gleichberechtigten Zugang zur Gesundheitsversorgung, zu Teilhabeleistungen, Bildung, Kultur- und Freizeitaktivitäten sowie den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu gewährleisten. Dadurch sollen die eigens gesetzten Verpflichtungen der EU-Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU) erfüllt werden und ein bundesweit einheitliches Identifizierungsverfahren geschaffen werden, sodass Menschen mit Behinderungen in der Statistik- und Datensammlung berücksichtigt werden.

Aus diesem Grund setzt sich das BZL für einen konkreten Maßnahmenkatalog inkl. Monitoring ein und fordert eine verbindliche ressortübergreifende Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Dabei sollen NGOs an der Schnittstelle von Behinderung, Migration und Flucht gebührend aktiv beteiligt werden.

Hier geht’s zur gesamten Pressemitteilung vom BZL.


Blue Eyes? Brown Eyes? Diversity Workshop zu Rassismus und Antidiskriminierung

Die Evangelische Akademie Bad Boll lädt zu einem Experiment ein: Lässt sich Unterdrückung und Rassismus nachempfinden? Nach der Ermordung von Martin Luther King entwickelte die Antirassismus-Aktivistin Jane Elliott einen Workshop, um die Macht dieser Mechanismen begreifbar zu machen. Auch wir werden uns darauf einlassen und eindrückliche Erfahrungen sammeln. Die sorgfältige Reflexion und ein Transfer auf politische und soziale Bildung mit jungen Menschen schließen sich an.



Freiburg: Lesung „Das Schimmern der See“

Der Verein Südwind Freiburg lädt zur Graphic-Novel Lesung mit dem Autor und Zeichner Adrian Pourviseh am Samstag, den 07. Oktober um 20 Uhr im Jos Fritz Café (Wilhelmstraße 15/1) ein. In seinem Debüt „Das Schimmern der See“ erzählt Adrian Pourviseh seine Erlebnisse auf einer Seenotrettungsmission im August 2021. Der Augenzeugenbericht erscheint als Graphic Novel im avant Verlag.

Der Eintritt für die Veranstaltung erfolgt auf Spendenbasis. Die Spenden gehen an R42 Sail And Rescue, eine Freiburger Search & Rescue NGO, die mit ihrem Segelschiff Imara im zentralen Mittelmeer zwischen Sizilien und Libyen Monitoring- und Ersthilfeeinsätze durchführt.


Aktionswochenende 6.10.-8.10.: Nein zur Krisenverordnung, Stoppt GEAS!

Die Europäische Union und die Bundesregierung wollen das Recht auf Asyl faktisch abschaffen. Mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) sollen Schutzsuchende zukünftig daran gehindert werden, in der EU einen Asylantrag zu stellen. Eine individualrechtliche Prüfung wird unterbunden und Abschiebungen in Lager an EU-Außengrenzen und in Drittländer werden erleichtert.
Faktisch bedeutet das: Die Genfer Flüchtlingskonvention wird „ausgehebelt“ und Menschen, die vor Krieg, Verfolgung und Armut fliehen haben, kaum noch eine Chance auf ein menschenwürdiges Leben. Auch ist derzeit die Krisenverordnung in der Abstimmung. Diese soll es erlauben, dass EU-Staaten zahlreiche Asyl-Mindeststandards in Extremsituationen herabsetzen können. Dagegen positioniert sich die Seebrücke. Sie fordert: Jeder Mensch muss das Recht auf einen individuellen Asylantrag und ein Leben in Sicherheit haben!

Am Wochenende des 6.-8. Oktober 2023 wird es bundesweit Aktionen und Proteste gegen diese rechtswidrigen und menschenverachtenden Pläne der Ampel-Regierung und der Europäischen Union geben.



Online Fortbildung „Identitätsklärung und Passbeschaffung“

Die sogenannte Identitätsklärung steht seit einigen Jahren im Mittelpunkt aller rechtlichen und auch politischen Bestrebungen im asyl –und aufenthaltsrechtlichen Bereich. Daher veranstaltet die Ökumenische Migrationsarbeit gemeinsam mit dem Landkreis Sigmaringen eine Online-Veranstaltung zu diesem Thema.

Referenten: Manfred Weidmann (Rechtsanwalt Tübingen) und Wolfgang Armbruster

Anmeldung: brass@caritas-biberach-saulgau.de
Der Link zur Fortbildung wird rechtzeitig vor der Veranstaltung zugeschickt


Für einen Menschenrechtspakt in der Flüchtlingspolitik

Aufgrund der aktuellen politischen Debatten haben drei Wissenschaftler*innen aus dem Bereich Asylrecht und Fluchtforschung, Prof. Dr. Dr. Maximilian Pichl, Prof. Dr. Nora Markard und Ulrike Krause, eine Stellungnahme für einen Menschenrechtspakt in der deutschen Flüchtlingspolitik initiiert. Die Stellungnahme wurde von 270 Forschenden im Asylrecht und der Fluchtforschung erstunterzeichnet.

Die Wissenschaftler*innen betrachten die jüngsten politischen Debatten und Forderungen mit großer Sorge. Sie wenden sich mit Nachdruck dagegen, die Entrechtung von geflüchteten Menschen weiter voranzutreiben. Stattdessen bedürfe es eines bundesdeutschen Menschenrechtspakts in der Flüchtlingspolitik.



Russland: Mehr als 250.000 Menschen flüchten vor Einsatz im Krieg

Auf Grundlage einer Studie des unabhängigen Netzwerks für Analyse und Politik RE: Russia kommt Connection e. V. zu dem Schluss, dass mindestens 250.000 militärdienstpflichtige Männer aus Russland seit Februar 2022 das Land verlassen haben. Der größte Teil suche dabei Schutz in Kasachstan, Armenien, der Türkei oder Serbien. Dagegen hätten im Zeitraum von Februar 2022 bis einschließlich April 2023 21.790 russische Staatsangehörige Asyl in der Europäischen Union beantragt.

Viele Asylanträge von russischen Staatsangehörigen werden innerhalb der Europäischen Union abgelehnt, so ergeht es vor allem denjenigen, die rechtzeitig vor einer möglichen Rekrutierung geflohen sind. Gegenüber der Deutschen Welle gab das BAMF an, dass in dem Zeitraum 24. Februar bis 31. Juli 2023 in Deutschland bei über 1.418 Entscheidungen rund 90 russischen Geflüchteten im wehrpflichtigen Alter Schutz gewährt wurde und 138 Anträge abgelehnt wurden. Nach einer Ablehnung des Asylantrags besteht die Gefahr einer Abschiebung. Werden Kriegsdienstverweigerer nach Russland abgeschoben, drohen ihnen Verurteilungen oder eine Rekrutierung zum Wehrdienst.

Diese Realität steht im Gegensatz dazu, dass das Bundesinnenministerium bereits im Mai 2022 erklärt hat, russischen Deserteuren Flüchtlingsschutz zu gewähren. Es sei davon auszugehen, dass eine Desertion ein aktives Bekunden gegen die Kriegsführung sei und damit einen aktiven Ausdruck einer oppositionellen Überzeugung darstelle. Kriegsdienstverweigerern droht bei Rückkehr nach Russland eine hohe Bestrafung, so sind laut Mediazona seit Anfang 2023 mehr als einhundert Verfahren eröffnet worden und bei Nichtbefolgung der Einberufung drohen diesen bis zu 13 Jahren Haft.

Deshalb fordern 90 Organisationen aus Russland und vielen anderen Ländern Schutz sowie Asyl für alle russischen Deserteure und beziehen sich dabei explizit auf den Jahrestag der Teilmobilmachung. Unter den unterzeichnenden Organisationen befindet sich ebenfalls der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e. V.  In ihrem Appell an die Europäische Kommission und das Europäische Parlament fordern die Organisationen konkret:

  • die Entwicklung eines Konzepts zum Schutz russischer Staatsbürger, die wegen ihrer Kriegsdienstverweigerung oder ihrer Weigerung, sich an den Kämpfen in der Ukraine zu beteiligen, von Verfolgung bedroht sind
  • die Ausarbeitung von Visaregelungen, dies es diesen Menschen erlauben, in die Europäische Union einzureisen
  • die Unterstützung der Organisationen, die die Flucht dieser Personengruppe begleiten und sich für deren Schutz sowie Asyl einsetzen
  • die Unterstützung aller Drittländer bei der Aufnahme dieser Personengruppe


Zum Tag der Geflüchteten: Ein klares Zeichen der Solidarität

Zum Tag der Geflüchteten haben wir gemeinsam mit vielen Menschen ein Zeichen gesetzt für eine offene und solidarische Gesellschaft und eine menschliche Flüchtlingspolitik!

Während sich der politische Diskurs aktuell immer weiter nach rechts verlagert und international durch die Reform des Gemeinsamen europäischen Asylsystems die Aushebelung des Asylrechts droht, erfahren Geflüchtete Gewalt, Diskriminierung und Ausgrenzung. Anschläge auf Unterkünfte, Verschärfungen im Asylrecht, Hass und Hetze sind die Folgen. Die menschenverachtende Rhetorik von Rechtspopulist*innen zeigt ihre Wirkung und vergiftet das politische und gesellschaftliche Klima: „Besonders erschreckend sind die rassistischen Diskurse über geflüchtete Menschen bis in die Mitte der Gesellschaft. Anstatt über Erfolge geflüchteter Menschen zu sprechen, schüren Politiker*innen Hass. Und diese Diskussionen und Wortwahlen haben direkte Konsequenzen.“, kommentiert Julian Staiger aus unserem Vorstand.

Wir sagen daher: Klare Kante gegen Rassismus und Diskriminierung, für ein offenes und solidarisches Miteinander, für eine menschliche Flüchtlingspolitik und eine rassismuskritische Gesellschaft!

Vielen Dank an alle, die sich an unserer Aktion beteiligt haben und ein Zeichen gesetzt haben!


Geflüchtete Menschen mit Behinderungen – Nachweise über die Behinderungen und Schwerbehindertenausweis

Geflüchtete Menschen mit Behinderungen haben zahlreiche Herausforderungen zu bewältigen. Unter anderem gestaltet es sich häufig schwierig, einen Schwerbehindertenausweis sowie andere Nachweise über die Behinderungen zu erhalten. Daher hat der Flüchtlingsrat BW eine Arbeitshilfe zu diesen Themen veröffentlicht. Neben umfangreichen rechtlichen Informationen enthält die Arbeitshilfe auch einige Impulse zu Fragestellungen, die Handeln und Haltung im ehrenamtlichen Engagement mit geflüchteten Menschen mit Behinderungen betreffen.