07. April 2025
Am 27. November 2024 war die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung zum sechsten Mal in der Weise geändert worden, dass Bestimmungen über die (erstmalige) Einreise ohne Visum verlängert wurden. Am 21. März 2025 wurde diese Verordnung zum siebten Mal geändert und bezieht nun weitere Gruppen mit ein, nämlich: ukrainische Staatsangehörige und anerkannte Flüchtlinge, die im Februar 2022 ihren gewöhnlichen […]